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Transkript:

(19) (12) Europäisches Patentamt 1 1 European Patent Office Office europeen des brevets (11) EP 0 897 81 2 A1 EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG (43) Veröffentlichungstag: igstag: (51) nt. Cl.6: B42F 13/00 24.02.1999 Patentblatt 1999/08 (21) Anmeldenummer: 98114420.7 (22) Anmeldetag: 31.07.1998 (84) Benannte Vertragsstaaten: (72) Erfinder: Lieth, Wolfgang AT BE CH CY DE DK ES Fl FR GB GR IE IT LI LU 41238 Monchengladbach (DE) MCNLPTSE Benannte Erstreckungsstaaten: (74) Vertreter: AL LT LV MK RO SI Paul, Dieter-Alfred, Dipl.-lng. et al Fichtestrasse 18 (30) Prioritat: 16.08.1997 DE 19735762 41464 Neuss (DE) (71) Anmelder: Lieth, Wolfgang 41238 Monchengladbach (DE) (54) Ordner (57) Die Erfindung bezieht sich auf einen Ordner (1) zum Aufnehmen von insbesondere Blattmaterial mit vorderem und hinterem Ordnerdeckel (3, 4) und einem dazwischenliegenden Ordnerrücken (2), wobei Ordnerdeckel (3, 4) und Ordnerrücken (2) innenseitig eine Versteifungsplatte haben, welche beidseitig von jeweils einer Hüllfolie (5) umschlossen ist, und wobei Ordnerrücken (2) und Ordnerdeckel (3, 4) außenseitig von einer Transparenzfolie (14) unter Einstecktaschenbildung am Ordnerrücken (2) und an den Ordnerdeckeln (3, 4) überspannt sind. Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß die Versteifungsplatte sich einstückig von dem einen Ordnerdeckel (3) über den Ordnerrücken (2) bis zum anderen Ordnerdeckel (4) erstreckt und beidseits des Ordnerrückens (2) gefalzt ist und daß die Transparenzfolie (14) Ordnerdeckel (3, 4) und Ordnerrücken (2) unter Bildung einer durchgehenden Einstecktasche überspannt. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Ordners (1). < CM CO r»- CO o Q_ LU Printed by Xerox (UK) Business Services 2.16.7/3.6

1 EP0 0 897 812 A1 2 Beschreibung [0001] Die Erfindung betrifft einen Ordner zum Aufnehmen von insbesondere Blattmaterial mit vorderem und hinterem Ordnerdeckel und einem dazwischenlie- 5 genden Ordnerrücken, wobei Ordnerdeckel und Ordnerrücken innenseitig eine Versteifungsplatte haben, welche beidseitig von jeweils einer Hüllfolie umschlossen ist, und wobei Ordnerrücken und Ordnerdeckel außenseitig von einer Transparenzfolie unter Einsteckt- 10 aschenbildung am Ordnerrücken und an den Ordnerdeckeln überspannt sind. Die Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zur Herstellung eines solchen Ordners. [0002] Bei den bekannten Ordnern dieser Art werden jeweils für die Ordnerdeckel und den Ordnerrücken is getrennte Versteifungsplatten in Form von drei Pappezuschnitten verwendet. Diese werden beidseitig zwischen zwei Hüllfolien eingeschweißt. Die Einschweißung geschieht an allen Seitenrändern und auch zwischen den Ordnerdeckeln und dem Ordnerrük- 20 ken, wobei die dortigen Schweißnähte gleichzeitig die Knickfalze bilden. Innenseitig ist am Ordnerrücken und an einer der Ordnerdeckel eine Abhefteinrichtung beispielsweise in Form einer Ringbuchmechanik angebracht. 25 [0003] Außenseitig überspannt den Ordnerrücken und die Ordnerdeckel eine Transparenzfolie praktisch vollflächig. Sie ist an den unteren Rändern der Ordnerdekkel und des Ordnerrückens sowie an den Seitenrändern der Ordnerdeckel mit den Hüllfolien verschweißt. 30 Zusätzlich ist sie auch beidseits des Ordnerrückens mit der außenseitigen Hüllfolie verschweißt. Obenseitig ist die Transparenzfolie nicht mit der Hüllfolie verbunden, so daß die außenseitige Hüllfolie und die Transperenzfolie an jedem der Ordnerdeckel und an dem Ordnerrük- 35 ken jeweils eine Einstecktasche bilden. In diese Einstecktaschen können von oben bedruckte Blätter eingesetzt werden, beispielsweise Titelblätter, Firmenlogos, etc. [0004] Nachteilig bei dieser Art von Ordner ist, daß die 40 Einsteckblätter dreiteilig ausgebildet sein müssen, wobei sie durch Falzen beidseits des Ordnerrückens mit einem nicht unerheblichen Abstand voneinander getrennt sind, und zwar aufgrund der dortigen Schweißnähte. Sofern die Einsteckblätter eine sich von Ordner- 45 deckel zu Ordnerdeckel über den Ordnerrücken erstreckende Grafik haben, wird diese Grafik unschön unterbrochen. [0005] Daneben sind Ordner bekannt, die eine durch- gehende und gefalzte Versteifungsplatte aufweisen und so außen- und innenseitig mit einer aufkaschierten Hüllfolie versehen sind, welche auch aus Kunststoff bestehen kann (vgl. DE 39 26 834 A1). Bei solchen Ordnern sind auch Einstecktaschen aus einer Transparenzfolie vorgesehen (vgl. DE 90 15 426.6 U1 ; DE 26 56 021 B2). 55 Sie sind jedoch nur auf dem Rückenbereich angeordnet und auch dort nur für einen Teilbereich vorgesehen. Solche Ordner unterscheiden sich somit schon gat- tungsmäßig von Ordnern der eingangs genannten Art, bei denen die Transparenzfolie Ordnerrücken und Ordnerdeckel überspannt. [0006] Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde, einen Ordner der eingangs genannten Art so auszubilden, daß eine sich von Ordnerdeckel zu Ordnerdeckel unterbrechungsfrei erstreckende Grafik durch Einstecken hinter die Transparenzfolie gebildet werden kann. [0007] Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Versteifungsplatte sich einstückig von dem einen Ordnerdeckel über den Ordnerrücken bis zum anderen Ordnerdeckel erstreckt und beidseits des Ordnerrückens gefalzt ist und daß die Transparenzfolie Ordnerdeckel und Ordnerrücken unter Bildung einer durchgehenden Einstecktasche überspannt. [0008] Grundgedanke der Erfindung ist es demnach, die Ordnerdeckel und den Ordnerrücken aus einem einstückigen Sandwich von Versteifungsplatte und beidseitiger Hüllfolie unter Einformung von Falzen herzustellen. Da beidseits des Ordnerrückens keine Schweißnähte mehr vorhanden sind, erstreckt sich die von der Transparenzfolie eingeschlossene Einstecktasche unterbrechungslos von einem Ordnerdeckel über den Ordnerrücken bis zum anderen Ordnerdeckel. Dies läßt es zu, mit einem einzigen Einsteckblatt eine sich entsprechend erstreckende Grafik anzubringen, welche im Bereich des Ordnerrückens nicht unterbrochen ist. Die Optik des Ordners läßt sich somit wesentlich ansprechender gestalten. [0009] In Ausbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Hüllfolien auf die Versteifungsplatte aufkaschiert, also vollflächig mit dieser verbunden sind. Bei gleicher Stabilität läßt dies die Verwendung wesentlich dünnerer Hüllfolien zu. Außerdem wird hierdurch eine Faltenbildung aufgrund von Relativbewegungen zwischen Hüllfolien und Versteifungsplatte vermieden. [001 0] In an sich bekannter Weise ist die Transparenzfolie an den unteren und seitlichen Rändern der Hüllfo- lien mit diesen verbunden. Es bietet sich an, die Transparenzfolie und die Hüllfolien über Schweißnähte miteinander zu verbinden, da hierfür hauptsächlich thermoplastische Kunststofffolien in Frage kommen. [0011] Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung ist vorgesehen, daß die Abhefteinrichtung innenseitig an dem Ordner derart befestigt wird, daß außenseitig kein Überstand vorhanden ist, vorzugsweise die Außenseite nicht durchbrochen wird. Hierfür eignen sich Abhefteinrichtungen, die sich in an sich bekannter Weise innenseitig in den Ordnerrücken oder einen der Ordnerdeckel einkrallen. [001 2] Was das Verfahren angeht, ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß eine Versteifungsplatte bereitgestellt wird, welche die Größe von Ordnerdeckel und Ordnerrücken zusammengenommen hat, daß ein Sandwich aus einer Hüllfolie, der Versteifungsplatte, einer weiteren Hüllfolie und einer Transparenzfolie gebildet wird und daß die Hüllfolien an allen Seitenrän- 2

3 EP 0 897 812 A1 4 dem miteinander und an drei Seitenrändern auch mit der Transparenzfolie verschweißt werden, wobei die Verschweißung vorzugsweise in einem Arbeitsgang durchgeführt wird. Aufgrund dieser Herstellungsweise ist der erfindungsgemäß Ordner auch einfacher als der vorbekannte Ordner herzustellen, d. h. auch dessen Herstellungskosten sind geringer. [001 3] In Ausbildung des erfindungsgemäßen Verfahrens ist vorgeschlagen, daß die Hüllfolien auf die Versteifungsplatte aufkaschiert werden. Dies vereinfacht das Verfahren und hat den schon erwähnten Vorteil, daß dünnere Hüllfolien verwendet werden können. [0014] Die Falzung der Verbindungsplatte geschieht in üblicher Weise vorzugsweise nach Anbringung der Transparenzfolie. [0015] Wie schon oben vorgeschlagen, soll die Abhefteinrichtung so angebracht werden, daß sie sich in den Ordnerrücken oder einen der Ordnerdeckel in der Weise einkrallt, daß außenseitig kein Überstand vorhanden ist. [0016] In der Zeichnung ist die Erfindung anhand eines schematisch dargestellten Ausführungsbeispiels näher veranschaulicht Sie zeigt in perspektivischer Ansicht einen Ordner 1 mit einem mittigen Ordnerrükken 2 und beidseitig daran anschließenden Ordnerdekkeln 3, 4. [001 7] Der Ordner 1 ist unter Verwendung eines sich vollflächig über die beiden Ordnerdeckel 3, 4 und den Ordnerrücken 2 erstreckenden, einstückigen Pappezuschnitts als Versteifungsplatte hergestellt worden. Auf den Pappezuschnitt sind beidseitig jeweils ein Hüllfolienzuschnitt aufkaschiert worden, wobei in der gezeigten Ansicht nur der außenseitige Hüllfolienzuschnitt 5 zu sehen ist. Beide Hüllfolienzuschnitte 5 sind an den Seitenrändern 6, 7, am Oberrand 8 und am Unterrand 9 über Schweißnähte 10, 11, 12, 13 miteinander verschweißt. [0018] Die Ordnerdeckel 3, 4 und den Ordnerrücken 2 überspannt nahezu vollflächig eine Transparenzfolie 14. Sie ist mit den Hüllfolienzuschnitten am Unterrand 9 und an den Seitenrändern 6, 7 über die dortigen Schweißnähte 10, 11, 13 verbunden. Der obere Rand 15 der Transparenzfolie 14 hat Abstand zum Oberrand 8 des Ordners 1, so daß beim Verschweißen der Hüllfolienzuschnitte 5 am Oberrand 8 nicht auch der Oberrand 15 der Transparenzfolie 14 mitverschweißt worden ist. Über den oberen Rand 15 kann ein sich über beide Ordnerdeckel 3, 4 und den Ordnerrücken 2 erstreckendes Einsteckblatt in den Zwischenraum zwischen Transparenzfolie 14 und außenseitigem Hüllfolienzuschnitt 5 eingeschoben werden. [0019] Nach Verschweißung der Transparenzfolie 14 und der Hüllfolienzuschnitte 5 sind muffenförmige Falze 16, 17 eingeformt worden, welche den Ordnerrücken 2 von den Ordnerdeckeln 3, 4 trennen. Die Falze 16, 17 bilden Scharniere zum Verschwenken der Ordnerdeckel 3, 4 gegenüber dem Ordnerrücken 2. Patentansprüche 1. Ordner (1) zum Aufnehmen von insbesondere Blattmaterial mit vorderem und hinterem Ordner- 5 deckel (3, 4) und einem dazwischenliegenden Ordnerrücken (2), wobei Ordnerdeckel (3, 4) und Ordnerrücken (2) innenseitig eine Versteifungsplatte haben, welche beidseitig von jeweils einer Hüllfolie (5) umschlossen ist, und wobei Ordnerrük- 10 ken (2) und Ordnerdeckel (3, 4) außenseitig von einer Transparenzfolie (14) unter Einstecktaschenbildung am Ordnerrücken (2) und an den Ordnerdeckeln (3, 4) überspannt sind, dadurch gekennzeichnet, daß die Versteifungsplatte sich 15 einstückig von dem einen Ordnerdeckel (3) über den Ordnerrücken (2) bis zum anderen Ordnerdekkel (4) erstreckt und beidseits des Ordnerrückens (2) gefalzt ist und daß die Transparenzfolie (14) Ordnerdeckel (3, 4) und Ordnerrücken (2) unter Bil- 20 dung einer durchgehenden Einstecktasche überspannt. 2. Ordner nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hüllfolien (5) auf die Verstei- 25 fungsplatte aufkaschiert sind. 3. Ordner nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Transparenzfolie (14) an den unteren und seitlichen Rändern (6, 7, 9) der Hüllfo- 30 lien (5) mit dieser verbunden ist. 4. Ordner nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Transparenzfolie (14) und die Hüllfolien (5) über Schweißnähte (10, 11, 13) mit- 35 einander verbunden sind. 5. Ordner nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Ordner (1) innenseitig eine Abhefteinrichtung aufweist, welche 40 in den Ordner ohne außenseitigen Überstand befestigt ist. 6. Ordner nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Abhefteinrichtung innenseitig 45 eingekrallt ist. so 7. Verfahren zur Herstellung eines Ordners (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß eine Versteifungsplatte bereitgestellt wird, welche die Größe der Ordnerdeckel (3, 4) und des Ordnerrückens (2) zusammengenommen haben, daß ein Sandwich aus einer Hüllfolie, der Versteifungsplatte, einer weiteren Hüllfolie (5) und einer Transparenzfolie gebildet wird und daß die 55 Hüllfolien (5) an allen Seitenrändern (6, 7, 8, 9) miteinander und an drei Seitenrändern (6, 7, 9) auch mit der Transparenzfolie (14) verschweißt werden. 3

5 EP 0 897 812 A1 6 8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Verschweißung der Hüllfolien (5) miteinander und mit der Transparenzfolie (14) in einem Arbeitsgang durchgeführt wird. 9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Hüllfolien (5) auf die Versteifungsplatte aufkaschiert werden. 5 10. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 9, 10 dadurch gekennzeichnet, daß die Versteifungsplatte beidseits des Ordnerrückens (2) gefalzt wird. 11. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß innenseitig eine Abhefteinrichtung befestigt wird. is 12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Abhefteinrichtung derart eingekrallt wird, daß die Außenseite der der 20 Transparenzfolie (14) benachbarten Hüllfolie (5) nicht durchbrochen wird. 25 30 35 40 45 50 55 4

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EP 0 897 812 A1 turopaiscnes Patentamt EUROPAISCHER RECHERCHENBERICHT Nummer der Anmeldung EP 98 11 4420 rsaiegona EINSCHLÄGIGE DOKUMENTE rvennzeicnnung des Dokuments mit Angabe, soweit erforderlich, der maßgeblichen Teile üt 43 lü /82 C (MAX STEIER ) 6. Oktober 1994 * Spalte 2, Zeile 1 - Zeile 46; Abbildungen 1,2 * EP 0 796 744 A (AMERICAN TRADING AND PRODUCTION) 24. September 1997 * Spalte 3, Zeile 36 - Spalte 4, Zeile 41; Abbildungen 1-3 * Betrifft Anspruch KLASSIFIKATION OER ANMELDUNG (lnt.ci.6) B42F13/00 RECHERCHIERTE SACHGEBIETE (lnt.ci.6) B42F uer vorliegende Hecnercnenbericnt wurde für alle Patentansprüche erstellt «Dscnuixiaium aer Hecnercne DEN HAAG 23. November 1998 r\mi counrt utn tjbnftlnin IfcIN UUKUMbfMIb X: von besonderer Bedeutung allein betrachtet V: von besonderer Bedeutung in Verbindung mit einer anderen Veröffentlichung derselben Kategorie * : technologischer Hintergrund D: nichtschriftliche Offenbarung 3 : Zwischenliteratur Prüfer Evans, A i aer bmndung zugrunde liegende Theorien oder Grundsätze E : älteres Patentdokument, das jedoch erst am oder nach dem Anmeldedatum veröffentlicht worden ist D: in der Anmeldung angeführtes Dokument L: aus anderen Gründen angeführtes Dokument &: Mitglied der gleichen Patentfamilie, übereinstimmendes Dokument

EP 0 897 812 A1 ANHANG ZUM EUROPAISCHEN RECHERCHENBERICHT ÜBER DIE EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG NR. EP 98 11 4420 In diesem Anhang sind die Mitglieder der Patentfamilien der im obengenannten europäischen Recherchenbericht angeführten Patentdokumente angegeben. Die Angaben über die Familienmitglieder entsprechen dem Stand der Datei des Europäischen Patentamts am Diese Angaben dienen nur zur Unterrichtung und erfolgen ohne Gewähr. 23-11-1998 Im Recherchenbericht angeführtes Patentdokument Datum der Veröffentlichung Mitglied(er) der Patentfamilie Datum der Veröffentlichung DE 4310782 C 06-10-1994 KEINE EP 796744 A 24-09-1997 US AU CA 5720564 A 1510697 A 2198056 A 24-02-1998 25-09-1997 22-09-1997 Für nähere Einzelheiten zu diesem Anhang : siehe Amtsblatt des Europäischen Patentamts. Nr.1 2/82 7