EG-Sicherheitsdatenblatt

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Transkript:

Seite 1 von 7 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator Weitere Handelsnamen 506240;506241;791439;1042307 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemischs Verwendung nur in Industrieanlagen oder zu gewerblichen Zwecken. 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Hersteller Firmenname: Strasse: Ort: Heidelberg Im Schuhmachergewann 5-11 D-69123 Heidelberg Telefon: +49 6221 842-0 Telefax:+49 6221 842-445 Ansprechpartner: Sabine Baumann Telefon: -720 E-Mail: Internet: Auskunftgebender Bereich: Lieferant Firmenname: s.baumann@prominent.de www.prominent.com Product Safety/Produktsicherheit ProMinent Dosiertechnik AG Regensdorf Strasse: Trockenloostrasse 85 Ort: Telefon: E-Mail: Internet: CH-CH-8105 Regensdorf +41 44 870 61-11 Telefax: +41 44 870 61-61 info@prominent.ch www.prominent.com 1.4. Notrufnummer: Giftnotruf Berlin +49 (0)30-19240 ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäss Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG Gefahrenbezeichnungen: Xi - Reizend R-Sätze: Reizt die Augen und die Haut. Einstufung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Gefahrenhinweise: Verursacht schwere Augenreizung. Verursacht Hautreizungen. 2.2. Kennzeichnungselemente Signalwort: Piktogramme: Achtung GHS07

Seite 2 von 7 Gefahrenhinweise H319 H315 Sicherheitshinweise P305+P351+P338 P302+P352 P280 2.3. Sonstige Gefahren keine/keiner Verursacht schwere Augenreizung. Verursacht Hautreizungen. BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische Chemische Charakterisierung (NH4)2FE(SO4)2 x 6(H2O) CAS Nr. 7783-85-9 <5% NH4Fe(SO4)2 x 12(H2O) CAS Nr. 7783-83-7 <5% H2SO4 CAS Nr. 7664-93-9 <10% Gefährliche Inhaltsstoffe EG-Nr. CAS-Nr. Index-Nr. REACH-Nr. Bezeichnung Einstufung gemäss Richtlinie 67/548/EWG Einstufung gemäss Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] Anteil 231-639-5 Schwefelsäure... % 5 - < 10 % 7664-93-9 016-020-00-8 C - Ätzend R35 Skin Corr. 1A; H314 Wortlaut der R-, H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Massnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Massnahmen Allgemeine Hinweise Allgemeine Chemikalien, wie sie in der chemischen Industrie in vielfältiger Weise eingesetzt werden. Nach Hautkontakt Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser und Seife. Kontaminierte Kleidung wechseln. Nach Augenkontakt Falls das Produkt in die Augen gelangt, sofort bei geöffnetem Lidspalt mit viel Wasser mindestens 5 Minuten spülen. Anschließend Augenarzt konsultieren. Nach Verschlucken Bei Verschlucken sofort trinken lassen: Wasser. Unbedingt Arzt hinzuziehen! 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung

Seite 3 von 7 ABSCHNITT 5: Massnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Löschmassnahmen auf die Umgebung abstimmen. Ungeeignete Löschmittel 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Löschmassnahmen auf die Umgebung abstimmen. ABSCHNITT 6: Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmassnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Berührung mit den Augen vermeiden. Berührung mit der Haut vermeiden. 6.2. Umweltschutzmassnahmen Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Ausgelaufenes Produkt nicht im Boden versickern lassen. Das aufgenommene Material gemäss Abschnitt Entsorgung behandeln. Geeignetes Material zum Verdünnen oder Neutralisieren: Kalk 6.4. Verweis auf andere Abschnitte keine/keiner ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmassnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Nur für industrielle Zwecke. Vor Gebrauch alle Sicherheitshinweise lesen und verstehen. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Keine Daten verfügbar 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen. 7.3. Spezifische Endanwendungen Keine Daten verfügbar ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter MAK-Werte CAS-Nr. Stoff ppm mg/m³ F/ml Kategorie Herkunft 7664-93-9 Schwefelsäure (einatembarer Staub) - 0,1-0,1 MAK-Wert 8 h Kurzzeitgrenzwert Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition

Seite 4 von 7 Geeignete technische Steuerungseinrichtungen Schutz- und Hygienemassnahmen Verwendung nur in Industrieanlagen oder zu gewerblichen Zwecken. Augen-/Gesichtsschutz Berührung mit den Augen vermeiden. Handschutz Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragen werden. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand: Farbe: Geruch: flüssig gelb elfenbein geruchlos ph-wert (bei 20 C): 0,5 Prüfnorm Zustandsänderungen Dichte (bei 20 C): 9.2. Sonstige Angaben keine/keiner 1,1 g/cm³ ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität Nicht mischen mit Laugen. Nicht mischen mit Laugen. 10.2. Chemische Stabilität Das Produkt ist im Testsystem über die Testdauer stabil. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Nicht mischen mit Laugen. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Hitze. 10.5. Unverträgliche Materialien Es sind keine Daten für die Mischung verfügbar. 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Es sind keine Daten für die Mischung verfügbar. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität Keine Daten verfügbar Spezifische Wirkungen im Tierversuch (NH4)2Fe(SO4)2 x 12H2O LD50: 3250 mg/kg Ratte H2SO4 LD50: 2140 mg/kg Ratte ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität

Seite 5 von 7 Nach Neutralisation ist keine Toxizität mehr zu beobachten. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Es gibt keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch selbst. 12.3. Bioakkumulationspotenzial Es gibt keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch selbst. 12.4. Mobilität im Boden Es gibt keine Daten für die Zubereitung/das Gemisch selbst. 12.5. Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung nicht relevant 12.6. Andere schädliche Wirkungen Das Produkt ist Säure. Vor Einleitung eines Abwassers in die Kläranlage ist in der Regel eine Neutralisation erforderlich. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung Entsorgung gemäss den behördlichen Vorschriften. Abfallschlüssel Produkt 060101 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen; Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung von Säuren; Schwefelsäure und schweflige Säure Salzsäure Sonderabfall Abfallschlüssel Produktreste 060101 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen; Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung von Säuren; Schwefelsäure und schweflige Säure Salzsäure Sonderabfall Abfallschlüssel ungereinigte Verpackung 060101 Abfälle aus anorganisch-chemischen Prozessen; Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung von Säuren; Schwefelsäure und schweflige Säure Salzsäure Sonderabfall Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel Entsorgung gemäss den behördlichen Vorschriften. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID) 14.3. Transportgefahrenklassen: 14.4. Verpackungsgruppe: Gefahrzettel: SCHWEFELSÄURE, mit höchstens 51 % freier Säure 8 II 8 Klassifizierungscode: Begrenzte Menge (LQ): Gefahrnummer: C1 LQ22 80

Seite 6 von 7 Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport : : 2 Binnenschiffstransport (ADN) 14.3. Transportgefahrenklassen: 8 14.4. Verpackungsgruppe: II Gefahrzettel: 8 SCHWEFELSÄURE, mit höchstens 51 % freier Säure Klassifizierungscode: Begrenzte Menge (LQ): C1 1 L Sonstige einschlägige Angaben zum Binnenschiffstransport E2 Seeschiffstransport (IMDG) 14.3. Transportgefahrenklassen: EmS: Lufttransport (ICAO) Sulphuric Acid 8, II F-A S-D 14.3. Transportgefahrenklassen: Gefahrzettel: Sulphuric Acid XAO, PAX 8, II 14.5. Umweltgefahren UMWELTGEFÄHRDEND: nein 14.6. Besondere Vorsichtsmassnahmen für den Verwender nicht relevant 14.7. Massengutbeförderung gemäss Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäss IBC-Code nicht relevant ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Nationale Vorschriften Zusätzliche Hinweise TRGS 901

Seite 7 von 7 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Für diesen Stoff wurde keine Stoffsicherheitsbeurteilung durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Änderungen Dieses Datenblatt enthält Änderungen zur vorherigen Version in dem/den Abschnitt(en): 2,3,5,6,9,12,15. Wortlaut der R-Sätze (Nummer und Volltext) 35 Verursacht schwere Verätzungen. Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext) H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut und schwere Augenschäden. H315 Verursacht Hautreizungen. H319 Verursacht schwere Augenreizung. Weitere Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten. (Die Daten der gefährlichen Inhaltsstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.)