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Transkript:

Vermittlungsbedingungen drivefti ist eine Marke der FTI Touristik GmbH und vermittelt ausschließlich weltweit den Abschluß von Mietverträgen mit verschiedenen Autovermietfirmen. Im Rahmen der Vermittlung läßt drivefti das vom Kunden gewünschte Fahrzeug bei dem Mietwagenunternehmen reservieren. Die Bestätigung der gewünschten Fahrzeugreservierung erfolgt in der Regel sofort; nur in Ausnahmefällen (z.b. bei einigen Einwegmieten, bei Sonderfahrzeugen oder Sonderzubehör) muss beim Autovermieter angefragt werden. Nach Reservierungsbestätigung erhält der Kunde einen Gutschein-Voucher (bei kurzfristigen Buchungen auch per Fax), den der Kunde bei Anmietung des Fahrzeuges dem Vermieter vorlegen muss. Die von drivefti vermittelten Mietraten gelten ausschließlich bei Nutzung zu privaten Zwecken. Der Kunde erklärt sich mit Buchung mit der ausschließlich privaten Nutzung einverstanden. Die Mietraten für gewerbliche Nutzung betragen 120% des jeweils ausgeschriebenen Gesamtpreises zur Privatnutzung und können nur auf Anfrage über das Servicecenter gebucht werden. Bei gewerblicher Nutzung einer Privatanmietung wird die Differenzmietrate in Höhe von 20% nacherhoben. Bezahlung Der sich aus der Reservierungsbestätigung ergebende Mietpreis ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn gegen Aushändigung des Gutschein-Vouchers zur Zahlung fällig. Wünschen Sie ausnahmsweise die Übersendung der Reiseunterlagen, so stellen Sie bitte sicher, dass der Mietpreis 14 Tage vor Mietbeginn dem auf der Reservierungsbestätigung bekanntgegebenen Konto bereits gutgeschrieben ist, damit der rechtzeitige Versand der Unterlagen gewährleistet ist. Zahlungen können mit befreiender Wirkung nur an den in der Reservierungsbestätigung oder Rechnung von drivefti angegebenen Empfänger geleistet werden. Fehlt die Angabe eines Zahlungsempfängers, ist der Reisende berechtigt, die Zahlung an das buchende Reisebüro zu leisten. Fahrzeuggruppen Reservierungen/Bestätigungen gelten nur für die gebuchte Fahrzeuggruppe, niemals für ein bestimmtes Modell. Die vermittelten Autovermieter unterhalten Fahrzeugflotten mit mehreren Typen vergleichbarer Größe und Ausstattung. Daher behalten sie sich vor, Kunden ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug wie das als Beispiel genannte zur Verfügung zu stellen, was in keinem Fall zu Forderungen, z.b. wegen erhöhtem Treibstoffverbrauch o.ä. berechtigt. Fahrzeugübernahme und -rückgabe Bereits zum Zeitpunkt der Buchung legen Sie fest, wann und an welcher Station des Autovermieters Sie den Mietwagen übernehmen und zurückgeben werden. Bei Übernahme am Flughafen benötigen wir die Angabe der Flugnummer und der voraussichtlichen Ankunftszeit, damit bei eventuellen Flugverspätungen die Reservierung aufrechterhalten werden kann. Bei Anmietungen im Stadtbüro genügt die Angabe der Uhrzeit. Bitte beachten Sie, dass bei Anmietung im Stadtbüro oder Nichtbekanntgabe der Flugnummer der Mietwagen für Sie oftmals nur maximal ca. 1/2 Stunde ab der von Ihnen angegebenen Abholzeit bzw. der voraussichtlichen Ankunftszeit reserviert gehalten werden kann.

Kundenservice Sollte es doch vor Ort zu nicht klärenden Problemen kommen, wenden Sie sich bitte über Ihr Reisebüro an unseren Kundendienst. FTI versucht gerne, Ihnen zu helfen. Hierzu benötigen wir aber jedenfalls eine Kopie des vor Ort geschlossenen Mietvertrages sowie eine Voucherkopie. Mietbedingungen und Mietvertrag Die allgemeinen Mietbedingungen entnehmen Sie bitte unserer Rubrik Das Wichtigste zur Anmietung in aller Kürze. Die Mietbedingungen der verschiedenen Anbieter finden Sie auf der jeweiligen Angebotsseite. Der Mietvertrag wird aufgrund der Vermittlung von drivefti vor Ort mit dem Mietwagenunternehmen direkt geschlossen und richtet sich nach den jeweiligen Mietbedingungen der Autovermietfirma. Selbstbeteiligung In der Regel ist es bei den meisten Autovermietungen notwendig, vor Ort eine Sicherheitskaution per Kreditkarte oder bar zu hinterlegen. Im Falle von Unfällen, Vandalismus, Beschädigungen und Diebstählen des gemieteten Fahrzeuges wird diese hinterlegte Kaution von den Autovermietungen für die Selbstbeteiligung einbehalten. Diese Selbstbeteiligung wird im Schadensfall von FTI bei Mietwagenbuchungen, die im Voraus erfolgen, übernommen. Das heißt, dass kein Abschluss einer gesonderten Versicherung vor Ort zum Ausschluss der Selbstbeteiligung erforderlich ist. Ausgenommen von der Erstattung ist Folgendes: Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen Grobfahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer Schäden an Ölwanne oder Unterboden Folgekosten wie bspw. für Hotels, Telefon oder Abschleppen Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels Kosten für Privatgegenstände, die bei einem Unfall beschädigt oder aus dem Auto gestohlen wurden Ebenso kann keine Erstattung erfolgen, wenn der Hauptschaden von der Versicherung vor Ort (Teil- oder Vollkasko) nicht reguliert wird, da hier das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit angenommen wird. Im Schadensfall muss vor Ort die folgende Vorgehensweise unbedingt eingehalten werden: umgehende Benachrichtigung der Mietwagenstation umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes sofern ein Unfallgegner beteiligt ist oder Vandalismus vorliegt. Ausstellung und Unterschrift eines Schadensberichtes durch die Station vor Ort bei Rückgabe des Fahrzeuges Folgende Unterlagen müssen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an den FTI - Kundendienst gesendet werden: Schadens- und Polizeibericht Kopie des Mietvertrages Zahlungsnachweis der Selbstbeteiligung (Kreditkartenauszug, Quittung bei Barzahlung oder Kontoauszug bei Überweisung) Ergänzend gelten die Bedingungen des Mietvertrages.

Umbuchungen Bei Änderung buchungsrelevanter Daten, wie Übernahmezeit, Name oder Ort, wird der tagesaktuelle Preis ermittelt. Umbuchungen sind grundsätzlich abhängig von der Verfügbarkeit gegen ein Bearbeitungsentgelt möglich. Dieses beträgt bis 24 Stunden vor Mietbeginn 30 unabhängig vom Zustandekommen der Umbuchung. Umbuchungen vor Mietbeginn müssen über FTI bzw. das Reisebüro grundsätzlich spätestens 24 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Mietbeginn erfolgen (sofern der Mietbeginn auf einen Montag fällt, muss diese jedoch spätestens am vorangehenden Samstag erfolgen). Nach diesem Zeitpunkt ist eine Umbuchung nicht mehr möglich. Umbuchungen nach Mietbeginn (etwa Verlängerung der Mietdauer, Änderung des Rückgabeortes, Änderung der Fahrzeugkategorie) sind mit der jeweiligen Autovermietfirma zu den vor Ort geltenden Konditionen abzuwickeln. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass derartige Änderungen grundsätzlich Nachbelastungen zur Folge haben können, die vom Kunden zu tragen sind. Bei Verkürzung der Mietdauer oder Übernahme einer kleineren Fahrzeuggruppe erfolgt keine Rückerstattung. Dies gilt auch dann, wenn der Mietwagen verspätet übernommen wird oder früher abgegeben wird. Leistungs-/Preisänderung FTI weist darauf hin, dass sich die Autovermieter das Recht vorbehalten, vor Abschluss des Reservierungsvertrages eine Änderung der ausgeschriebenen Leistungen und Preise zu erklären. FTI wird Sie über solche Änderungen vor Vertragsschluss informieren. Eine Preisanpassung vor Vertragsschluss kann insbesondere aus Gründen der Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen oder einer Änderung der für die betreffende Leistung geltenden Wechselkurse nach Veröffentlichung der Ausschreibung erfolgen oder wenn die von Ihnen gewünschte Leistung nur durch den Einkauf zusätzlicher Kontingente nach Veröffentlichung der Ausschreibung verfügbar ist. Stornierung Stornierungen müssen bis zum Abschluss des Mietvertrages vor Ort bei FTI vorgenommen werden. Diese sollten, wenn möglich, in schriftlicher Form bei FTI erfolgen. Stornierungen erlangen ihre Gültigkeit mit dem Eingang während der üblichen Geschäftszeiten von FTI. Stornierungen vor Mietbeginn müssen über FTI bzw. das Reisebüro grundsätzlich spätestens 24 Stunden vor dem ursprünglich geplanten Mietbeginn erfolgen. Nach diesem Zeitpunkt ist eine Stornierung nicht mehr möglich. Bei Stornierung der Mietwagenbuchung wird ein Bearbeitungsentgelt von 30 berechnet. Nicht genutzte Reservierungen werden gegen Vorlage der Originalvoucher bzw. Original-Faxvoucher erstattet. Es wird ein Bearbeitungsentgelt von 30 pro Gutschein berechnet.

Haftungsbeschränkungen drivefti haftet als Vermittler ausschließlich für die ordnungsgemäße Erbringung der Mietwagenvermittlung. Eine Haftung besteht somit nicht bei Nichtbeachtung der Hinweise in diesem Katalog oder bei Nichtbeachtung selbstverständlicher und allgemeiner Pflichten im Straßenverkehr, so etwa bei: Fehlen oder Ungültigkeit der zur Anmietung erforderlichen Dokumente (Führerschein, Reisepass, Voucher, Kreditkarte) Nichtbeachtung von Mindest- und Höchstalterregelungen Fahruntüchtigkeit infolge von Alkohol- oder Drogenkonsum o.ä. Schäden, die durch Missachtung der Mietbedingungen entstehen Grobfahrlässiges Handeln oder Trunkenheit am Steuer Sonstiges Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vermittlungsvertrages einschließlich dieser Vermittlungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vermittlungsvertrages zur Folge. Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Für den Fall, dass der Reisende nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland heraus verlegt oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist, wird für Ansprüche von dem Vermittler gegen den Kunden der Gerichtsstand München vereinbart. Gültigkeit Die angegebenen Preise und Konditionen sind gültig bis Oktober 2012 (die Autovermieter behalten sich Änderungen während der Saison vor). Ihr Vermittlungspartner: FTI Touristik GmbH drive FTI Landsberger Straße 88 80339 München AG München, HRB 71745

Das Wichtigste zur Anmietung in aller Kürze Änderungen der Anmietkonditionen Gelegentlich kann es vorkommen, dass der Vermieter seine Mietbedingungen ändert und diese nicht mehr mit dem Stand bei Drucklegung übereinstimmen. Die aktuell gültigen Mietbedingungen kann Ihr Reisebüro über unsere CRS Infoseiten für Sie abrufen oder Sie können diese auf unserer Homepage www.drivefti.de aufrufen. Sie finden sie unter der Rubrik Mietwagen, Stichpunkt Schnell- oder Detailsuche unter dem für Sie zutreffenden Angebot in dem Stichpunkt i. Einwegmieten Einwegmieten sind in den meisten Ländern und Regionen problemlos möglich, müssen aber bereits zum Zeitpunkt der Reservierung angefragt und bestätigt werden. Die Gebühren für Einwegmieten können sofern nicht bereits im jeweiligen Info- Block erwähnt bei drivefti angefragt werden. Sie sind stets zuzüglich Steuern vor Ort direkt an den Vermieter zu zahlen. Einwegmieten sind nicht immer mit allen Gruppen gestattet bzw. unterliegen einer Mindestmietdauer. Fahrbeschränkungen Auch in bezug auf Fahrbedingungen oder -beschränkungen hat jede Destination ihre Besonderheit, auf die wir in den jeweiligen Einführungsseiten allgemein eingehen. So führt i.d.r. die Missachtung von Fahrbeschränkungen, wie z.b. dem Fahrverbot auf nichtasphaltierten Straßen, zum Verlust des Versicherungsschutzes. Detailliertere Informationen über Fahrbeschränkungen teilen wir Ihnen gerne auf Anfrage mit. Fahrerlaubnis/Dokumente Alle Fahrer müssen sofern nicht anders erwähnt seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen nationalen Führerscheins (nur in Lateinischer Schrift) sein. Der Originalführerschein ist in Verbindung mit dem gültigen Reisepass/Personalausweis bei Anmietung vorzulegen. Bei Ferndestinationen empfehlen wir die zusätzliche Mitnahme des Internationalen Führerscheins (besonders für Inhaber des grauen Führerscheins). In Destinationen, wo der internationale Führerschein Vorschrift ist, haben wir dies vermerkt. Fahrzeuge Die angegebenen Fahrzeugtypen sind nur Beispiele! Reservierungen erfolgen nur für die jeweilige Wagengruppe (s. Abkürzungen), nicht jedoch für ein bestimmtes Modell. Auch für Fahrzeuge mit Vierradantrieb gilt in der Regel Fahrverbot abseits asphaltierter öffentlicher Straßen. Grenzverkehr Die Einreise mit dem Mietwagen in andere Länder muss bereits bei Buchung angefragt werden und bedarf der Genehmigung des jeweiligen Vermieters. Häufig gibt es Einschränkungen für grenzüberschreitenden Verkehr und/oder höhere, vor Ort zu entrichtende Versicherungsgebühren.

Hotelzustellungen In vielen meist europäischen Destinationen bieten wir die Möglichkeit der Hotelanlieferung. In einigen Zielgebieten sind die Gebühren für diesen Service bereits im Preis inkludiert! Hotelzustellungen bedürfen oft der Bestätigung durch den Vermieter und sind deshalb meistens nur auf Anfrage zu reservieren. Im Einzelfall nutzen Sie vor Ort einen Transfer des Vermieters vom Hotel zur nächstgelegenen Station, an der die Vermietung erfolgt. Die Preise sind immer pro Strecke angegeben. Inkludierte Leistungen Unbegrenzte Freikilometer (-meilen), Vollkaskoschutz (CDW/LDW), Diebstahlschutz (TP) nur für das Fahrzeug (Gepäck nicht eingeschlossen), Haftpflichtversicherung, Flughafengebühren, Steuern und lokale Gebühren sind in den drivefti-mietpreisen enthalten sofern nicht anders aufgeführt. Kaution Es ist meist vorgeschrieben, die Kaution per Kreditkarte (bitte unbedingt beachten: nicht per EC-Karte/Debit Card; diese wird nicht akzeptiert) zu stellen. Die Kreditkarte muss in jedem Fall auf den Hauptmieter/Fahrer ausgestellt sein. Barkautions- Hinterlegungen sind bei Buchung anzumelden. Die Rückgabe der Kaution erfolgt immer in der Landeswährung in bar oder per Scheck (Scheckeinlösegebühren gehen zu Lasten der Kunden). Alle Angaben zur Höhe der Kaution dienen lediglich als Richtwerte. Kosten vor Ort Die vor Ort zu zahlenden Zusatzleistungen und Gebühren sowie Deckungssummen und ggfs. anfallende Selbstbehalte sind meist in Landeswährung angegeben. Alle vor Ort zu zahlenden Beträge verstehen sich zzgl. der örtlichen Steuern und Gebühren und können sich jederzeit ohne Vorankündigung seitens der Autovermieter ändern. Mindest- und Höchstalter Unsere Partner schreiben für alle Destinationen ein Mindest-, teilweise auch ein Höchstmietalter für Fahrer und Zusatzfahrer vor. Dieses kann für Fahrer und Zusatzfahrer unterschiedlich sein, aber auch je Wagengruppe variieren. Für junge Fahrer fallen vor Ort oft zusätzliche Gebühren an. Preisberechnung Der Anmiettag bestimmt den Preis für die gesamte Mietdauer. Der Mietpreis berechnet sich nicht nach Kalendertagen, sondern im 24-Stunden-Rhythmus, beginnend mit Datum und Uhrzeit der Fahrzeugübernahme. Mietzeitüberschreitungen führen zu Nachbelastungen durch die Autovermietungen, wobei die vor Ort gültigen Raten zur Anwendung kommen. Sonderzubehör Sonderzubehör, wie Kindersitz, Dachgepäckträger o. ä. muss zum Zeitpunkt der Buchung angegeben werden. Je nach Vermieter wird diese Zusatzausstattung rückbestätigt oder lediglich in der Buchung vermerkt. Die Gebühren für Sonderzubehör sind in Landeswährung angegeben und vor Ort zuzüglich Steuern direkt an den Vermieter zu bezahlen.

Treibstoff Je nach Vermieter gibt es folgende Optionen: A. Kauf der ersten Tankfüllung, d.h. Sie können den Mietwagen mit leerem Tank wieder zurückbringen. Für Restbenzin erfolgt keine Rückerstattung. Bei manchen Vermietern ist der Kauf eines halben oder vollen Tanks jedoch Pflicht. B. Sie erhalten das Fahrzeug voll getankt und müssen es auch so wieder abgeben. Bei nicht vollem Tank zum Zeitpunkt der Rückgabe wird Ihnen das fehlende Benzin plus eine hohe Gebühr (Betankungsservice) berechnet. Unfall/Diebstahl Bitte rufen Sie in jedem Falle die Polizei zu Hilfe. Auch die Versicherungsleistungen können generell ohne offizielle Schadensaufnahme durch die Polizei nicht in Anspruch genommen werden. Verkehrsdelikte Bitte nehmen Sie Strafzettel oder Bussgelder bei Verkehrsdelikten im Ausland ernst und begleichen Sie diese direkt vor Ort. Autovermieter sind sehr wohl in der Lage, Ihnen zusätzlich zum Bußgeld auch die Nachsendung teuer weiterzubelasten, selbst wenn Sie bereits wieder zu Hause sind. Auch kann es bereits bei der Rückgabe ansonsten zu erheblichen Schwierigkeiten kommen. Versicherungsleistungen Die Versicherungsgebühren und -leistungen unterscheiden sich pro Vermieter und Destination. Details entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Info-Block. Bitte beachten Sie in jedem Fall die Bestimmungen des Mietvertrages, die durch den Vertragsabschluss vor Ort bindend sind. Generell gilt, dass ohne offizielle Schadensaufnahme durch die Polizei die im Mietvertrag eingeschlossenen Versicherungsleistungen nicht abgefordert werden können. Grundvoraussetzung für die Inanspruchnahme von Versicherungsleistungen ist, dass die Benutzung des Mietwagens nicht gegen die Bestimmungen im Mietvertrag verstößt (z.b. das Fahren ohne Eintrag im Mietvertrag oder unter Alkohol- /Drogeneinfluss). Zusätzliche Fahrer müssen in jedem Fall ausdrücklich im Mietvertrag eingetragen werden. Ansonsten ist der Versicherungsschutz nicht gewährleistet. Bei einigen Autovermietern sind die Gebühren für zusätzliche Fahrer bereits im Mietpreis enthalten, bei anderen wird die Gebühr vor Ort extra pro Miettag und Zusatzfahrer zzgl. Steuern berechnet. Zusatzversicherungen vor Ort Die Autovermieter bieten vor Ort häufig optionale Versicherungsleistungen an, wie z.b. Insassenunfall- oder Reisegepäckversicherungen. Diese Versicherungen können Sie direkt mit dem Vermieter abschließen und auch vor Ort zuzüglich Steuern bezahlen. Nachträgliche Rückerstattungen sind ausgeschlossen. Bitte schließen Sie keine Zusatzversicherung zum Ausschluss der Selbstbeteiligung ab (siehe Vermittlungsbedingungen Selbstbeteiligung ).