Die Stadtwerke Sulzbach informieren. Die neue Abwassergebühr. Eine saubere Lösung. Informationen und Tipps zur neuen Gebührensatzung. GmbH
Wie bisher gerechnet wurde. ALT! Eine Gleichung, die nicht aufgeht: Abwasser = Schmutzwasser. Bisher wurde nur die Menge des eingeleiteten Schmutzwassers zur Gebührenfeststellung gemessen. Die Menge Regenwasser, die von den versiegelten Flächen des jeweiligen Gebäudes in den Kanal gelangte, blieb außen vor. Dieses Verfahren war denkbar einfach man musste nur die verbrauchte Wassermenge am Zähler ablesen und schon hatte man den zugrundeliegenden Wert,aber eben auch ungerecht: So konnte es durchaus passieren, dass eine Familie in einem Mehrfamilienhaus und damit kleiner Grundfläche eine höhere Abwassergebühr bezahlen musste, als beispielsweise ein Supermarkt. Obwohl hier die Grundfläche bzw. befestigte Fläche um ein Vielfaches größer ist und entsprechend (viel) mehr Regenwasser von dort in den Kanal gelangt. Das wird jetzt anders.
Woher kommt unser Abwasser? Viel Regen, wenig Schmutzwasser. Abwasser nennen wir das Wasser, das in die Kanalisation gelangt und von hier zur Kläranlage weitergeleitet wird. Was nicht alle wissen: Der Großteil unseres Abwassers ist Regenwasser, das von versiegelten Flächen wie Dächern und Einfahrten oder von Straßen und Gehwegen in die Kanalisation gelangt. Dort kommt auch das Schmutzwasser hin, das tagtäglich beim Waschen, Putzen oder Spülen anfällt. Und da wir dabei viel weniger Wasser verbrauchen, als Regen auf die Erde fällt, ist der Anteil an Regenwasser im Abwasser entsprechend hoch.
Wenn Sie noch Fragen zur neuen Gebührenverordnung oder zu Ihrer speziellen Abwasser-Situation haben, rufen Sie uns an: Wir informieren Sie ausführlich. Gerne auch vor Ort. Ihre Ansprechpartner, werktags von 8.00 bis 15.30 Uhr (freitags bis 14.00 Uhr) Beate Schneider Telefon 0 68 97 / 5 75-282 Edgar Jacobs Telefon 0 68 97 / 5 75-121 Strom. Erdgas. Fernwärme. Trinkwasser. Abwasser. Wertstoffhof. Parken. Bäder. Facility Management GmbH
Wie ab 1.1.2002 gerechnet wird... NEU! Gesplittet und verursachergerecht: Abwasser = Schmutzwasser + Regenwasser Die neue Abwassergebühr trennt klar zwischen der Menge Schmutzwasser und der Menge Regenwasser, die jeweils in den Kanal gelangt, und erhebt entsprechend eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr. Letztere fällt für alle Flächen an, die aufgrund ihrer Oberflächenbefestigung nicht voll versickerungsfähig sind, und von denen Niederschlagswasser direkt oder indirekt in die Kanalisation gelangt. Wasserundurchlässige Oberflächenbefestigungen wie zum Beispiel Dächer, Balkone oder Terassen werden zu 100% berechnet und teilweise wasserdurchlässige Oberflächenbefestigungen, zum Beispiel Rasengittersteine oder Ascheflächen, zu 50%. Um festzustellen, wie groß die versiegelten Flächen pro Anwesen bzw. Gebäude sind, setzen die Stadtwerke Sulzbach zwei Verfahren ein: in einem ersten Schritt werden alle befestigten Flächen via Luftaufnahme von oben registriert und vermessen. Ergänzt werden diese Zahlen durch Angaben der Anschlussnehmer selbst, die Anfang 2001 mittels Fragebögen eingeholt werden. Die neue Abwassersatzung beinhaltet entsprechend die Mitteilungspflicht der Anschlussnehmer sowie das Betretungsrecht der Grundstücke durch Mitarbeiter/innen der Stadtwerke.
Rechnen Sie nach: Warum Sie Regen auffangen sollten... Es muss nicht teurer werden. So können Sie sparen! Ein einfaches Rechenbeispiel macht deutlich, wie leicht sich die neue Abwassergebühr auszahlen kann: Anwesen A verbraucht 150 m 3 Wasser (4 DM/m 3 ), die befestigte Fläche umfasst 150 m 2, das Oberflächenwasser wird komplett in den Kanal geleitet (1,50 DM/m 2 ).* Kosten: 150 x 4 DM + 150 x 1,50 DM = 825 DM Anwesen B verbraucht ebenfalls 150 m 3 Wasser, das Oberflächenwasser versickert allerdings auf dem Grundstück. Kosten: 150 x 4 DM = 600 DM Nach der bisherigen Gebührensatzung (nur Schmutzwasser wird zugrunde gelegt, Preis: 5,50 DM/m 3 ) würden beide Anschlussnehmer die gleiche Gebühr bezahlen: Kosten: 150 x 5,25 DM = 787,50 DM Fazit: Regen ist kostbar und gehört nicht in den Kanal. * Die aufgeführten Preise sind nur Zahlenbeispiele und entsprechen nicht den tatsächlichen Preisen. Bei der Niederschlagswassergebühr: Hier werden befestigte Flächen nicht berechnet, wenn das abgeleitete Niederschlagswasser vollständig versickert, verrieselt oder auf andere Art schadlos in den Untergrund abgeleitet wird, wenn das abgeleitete Niederschlagswasser in einen ortsfesten Auffangbehälter eingeleitet wird. Das Volumen des Behälters muss allerdings mindestens 30 l/m 2 angeschlossener Fläche betragen, und das Wasser darf nicht als Brauchwasser ausgenommen zur Gartenbewässerung verwendet werden, wenn das abgeleitete Niederschlagswasser ausschließlich zur Gartenbewässerung genutzt wird. Bei der Schmutzwassergebühr: Für Niederschlagswasser, das als Brauchwasser genutzt wird, wird keine Schmutzwassergebühr erhoben, sondern nur die Niederschlagswassergebühr für die entsprechende Fläche berechnet. Das bedeutet: Da die Niederschlagswassergebühr deutlich unter der Schmutzwassergebühr liegt, lohnt sich die Verwendung von Niederschlagswasser als Brauchwasser allemal.
Zur Situation in Neuweiler: Von einer Benachteiligung kann Es ist richtig, dass die Abwasserentsorgung im Stadtteil Neuweiler andere Wege geht, als in den übrigen Sulzbacher Stadtteilen. Neuweiler hat als einziger Stadtteil ein Trennsystem, also zwei Kanalleitungen: eine für Schmutzwasser und eine für Regenwasser. Dass deshalb die Gebühr für die Neuweiler Anschlussnehmer bei der vorgesehenen einheitlichen Lösung im Vergleich zu allen anderen Stadtteilen zu hoch ausfällt, ist jedoch falsch. Das Argument: wir trennen ja und belasten deshalb weniger die Kläranlage und müssen also auch weniger zahlen ist zu kurz gegriffen und lässt die rückseitig aufgeführten Punkte außen vor: keine Rede sein.
Zur Situation in Neuweiler: 1. 2. 3. 4. 5. Die Verlegung der Hauptleitungen des ökologisch sinnvollen Trennsystems wurde von allen Bürgerinnen und Bürgern Sulzbachs über die Abwassergebühr mitfinanziert. Die Neuweiler Bürgerinnen und Bürger mussten zwar zwei Hausanschlüsse bezahlen, jedoch keine Hauskläranlage (Klärgrube) errichten, unterhalten und leerfahren, da in Neuweiler eine Kläranlage betrieben wurde. Ein weiterer Vorteil: Den Neuweiler Anschlussnehmern bleibt das Kurzschließen der Klärgruben auf eigene Kosten (in ca. drei Jahren) erspart. Falsch ist die Auffassung, dass Neuweiler Bürgerinnen und Bürger einen Beitrag zum Bau der Kanalisation zahlen mussten. Sie wurden lediglich wie alle Sulzbacher für die anteiligen Kosten der Straßenentwässerung herangezogen. Das Niederschlagswasser von Neuweiler wird über das Regenwasserkanalnetz in den Vorfluter geleitet. Auch beim Mischsystem werden Kläranlagen nicht mit dem kompletten Regenwasser belastet, da der Löwenanteil des Regenwassers über Regenüberlaufbauwerke in den Vorfluter abfließt. Und auch das (Gegen)Argument, zahlreiche Neuweiler seien gerade erst durch die Korrektur sogenannter Fehleinleiter zur Kasse gebeten worden, spricht nicht für eine andere (kostengünstigere) Gebührenregelung für Neuweiler. Hier werden Maßnahmen gegeneinander aufgerechnet, die nichts miteinander zu tun haben!