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Transkript:

Deutsche heiraten in Polen Auskunftserteilung über ausländisches Recht Bundesverwaltungsamt Der zentrale Dienstleister des Bundes

Polen Stand: Juli 2015 Diese Informationsschrift soll Sie bei den Vorbereitungen Ihrer Eheschließung in Polen unterstützen. Sollten Sie feststellen, dass für Sie wichtige Fragen nicht gestellt und somit nicht beantwortet wurden, teilen Sie uns dies bitte mit. So sind wir in der Lage, wirklichkeitsnahe Informationen zur Verfügung zu stellen. Dafür bedanken wir uns schon jetzt. HERAUSGEBER Bundesverwaltungsamt Informationsstelle für Auswanderer und Auslandstätige; Auskunftserteilung über ausländisches Recht 50728 Köln Telefon: 022899358-4998 Telefax: 022899358-2816 E-Mail: InfostelleAuswandern@bva.bund.de Internet: www.bundesverwaltungsamt.de www.auswandern.bund.de Rechtlicher Hinweis Für die Vollständigkeit und die Richtigkeit der Angaben kann trotz sorgfältiger Recherche keine Haftung übernommen werden. Für den Inhalt oder die Nutzung von Internetseiten Dritter wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Der Nachdruck ist nur bei deutlicher Quellenangabe und ohne Vornahme von Änderungen zulässig. Die Übersendung eines Belegexemplars ist zwingend erforderlich. Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Gründen der Lesbarkeit auf eine geschlechtsspezifische Sprache verzichtet haben. Foto: Alvimann (Montevideo, Uruguay), www.morguefile.com Bundesverwaltungsamt Juli 2015

Wie kann geheiratet werden? Eine Eheschließung kann nur bei den zuständigen polnischen Stellen Standesamt oder Kirche (sog. Konkordatsehe) nach polnischem Recht vorgenommen werden. Eine derart geschlossene Ehe ist in Deutschland wirksam. Bei der Eheschließung vor einem Geistlichen muss jedoch zugleich erklärt werden, dass die Ehe auch nach polnischem Recht geschlossen werden soll. Der Geistliche erstellt eine Bescheinigung hierüber, die innerhalb von fünf Tagen nach der Eheschließung dem Standesamt zugestellt wird, bei dem der Heiratseintrag erstellt wird. Wie lange muss man sich im Land aufgehalten haben? Eine Mindestaufenthaltszeit im Land wird nicht vorgeschrieben. Wer kann die Eheschließung vornehmen? Die Trauung wird von einem Standesbeamten oder Priester vorgenommen. Welches Standesamt ist zuständig? Deutsche, die nicht in Polen wohnhaft sind, können grundsätzlich bei jedem polnischen Standesamt miteinander die Ehe schließen. Wie lange ist die Aufgebotsfrist? Die Aufgebotsfrist beträgt einen Monat und einen Tag. Wann hat die Trauung zu erfolgen? Die Trauung kann frühestens nach Ablauf der Aufgebotsfrist erfolgen, muss aber innerhalb von sechs Monaten nach Anmeldung vorgenommen werden, da das Ehefähigkeitszeugnis nur maximal sechs Monate gültig ist. 3

Welche Unterlagen müssen Heiratswillige vorlegen? Gültiger Reisepass oder Personalausweis beider Heiratswilligen, polizeiliche Meldebescheinigung, Geburtsurkunde: Befindet sich der Geburtsort in Deutschland, so kann das deutsche Standesamt die Urkunde auf einem mehrsprachigen (internationalen) Vordruck ausstellen. Eine Übersetzung in die polnische Sprache ist daher nicht nötig. Falls die Urkunden nicht auf einem mehrsprachigen Vordruck vorgelegt werden, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer beizufügen. Für deutsche Geburtsurkunden, die aus dem Ausland angefordert werden, sind Gebühren zu entrichten. Rechtskräftiges, beglaubigtes Scheidungsurteil mit polnischer Übersetzung, falls einer der Heiratswilligen geschieden ist. Beglaubigte Sterbeurkunde mit polnischer Übersetzung, falls einer der Heiratswilligen verwitwet ist. Ehefähigkeitszeugnis: Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt die so genannte Ehefähigkeit. Sind beide Verlobte Deutsche, so genügt die Ausstellung eines gemeinsamen Ehefähigkeitszeugnisses. Der Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist erhältlich bei allen deutschen Standesämtern sowie bei den Auslandsvertretungen wie Botschaft oder Konsulat. Zuständig für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt des Wohnsitzes. Sollte nie ein Wohnsitz oder nur vorübergehend in Deutschland vorhanden gewesen sein, dann ist das Standesamt I in Berlin dafür zuständig (www.berlin.de/standesamt1). Auf dieser Internetseite kann auch ein Antragsformular heruntergeladen werden. Das Ehefähigkeitszeugnis wird auf einem internationalen Vordruck ausgestellt. Es ist sechs Monate gültig. Das bedeutet, dass der Eheschließungstermin innerhalb dieser sechs Monate liegen muss. Ausgestellt werden kann das Ehefähigkeitszeugnis auch erst sechs Monate vor dem vorgesehenen Eheschließungstermin. Hinweis: Die Urkunden müssen von einem polnischen Übersetzer ins Polnische übersetzt sein. Einige Behörden verlangen, dass deutsche Urkunden mit einer Apostille versehen sind. Informationen über die Erteilung einer Apostille erteilen die Behörden, die die jeweilige Urkunde ausgestellt haben. 4

Wie viele Trauzeugen müssen bei der Trauung zugegen sein? Bei der Eheschließung müssen zwei volljährige Trauzeugen anwesend sein. Ist ein Dolmetscher erforderlich? Falls einer der Heiratswilligen nicht polnisch spricht ist die Anwesenheit eines Dolmetschers notwendig. Welches Verfahren ist nach der Eheschließung einzuhalten? Nach der Eheschließung ist kein besonderes Verfahren zu beachten. Wird die Eheschließung in Deutschland anerkannt? In Deutschland besteht keine rechtliche Verpflichtung eine im Ausland geschlossene Ehe registrieren zu lassen. Dennoch ist eine in Polen geschlossene Ehe in Deutschland rechtsgültig wenn die Heiratswilligen die Eheschließungsvoraussetzungen nach ihrem jeweiligen Heimatrecht erfüllen und die Ehe formwirksam nach polnischem Recht geschlossen wurde. Ist eine Legalisation der Heiratsurkunde erforderlich? Eine Legalisation der polnischen Heiratsurkunde ist erforderlich. Die Legalisation ist grob gesagt die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Für Urkunden aus vielen Staaten ist wechselseitig eine Legalisation aufgrund zwischenstaatlicher Verträge nicht erforderlich oder sie wird durch die Haager Apostille ersetzt. Die Haager Apostille ist ebenso wie die Legalisation die Bestätigung der Echtheit einer Urkunde. Sie wird jedoch anders als bei der Legalisation von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, in dem die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Eine Beteiligung der Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll, ist dann nicht mehr notwendig. Quelle: Auswärtiges Amt Weitere Informationen des Auswärtigen Amtes unter www.konsularinfo.diplo.de Stichwort: Urkunden und Beglaubigungen. 5

Welches Namensrecht gilt? Jeder Ehegatte führt weiterhin den zur Zeit der Eheschließung geführten Familiennamen. Beide können ihrem Familiennamen den Familiennamen des anderen Ehegatten voranstellen oder anfügen. Durch gemeinsame Erklärung können die Ehegatten einen gemeinsamen Familiennamen bestimmen. Gemeinsamer Familienname kann der zur Zeit der Eheschließung geführte Familienname des Mannes oder der Frau sein. Die Ehefrau führt den gemeinsamen Familiennamen, wenn dieser auf -ski oder -cki endet, in abgewandelter Form mit den Endungen -ska bzw. -cka. Nach Auflösung der Ehe durch Tod oder durch Scheidung wird der bisherige Name beibehalten. Auf Antrag kann der voreheliche Name wieder angenommen werden. Wirkt sich die Eheschließung auf die Staatsangehörigkeit aus? Eine Eheschließung ist nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht weder ein Erwerbs- noch ein Verlustgrund der deutschen Staatsangehörigkeit. Nähere Informationen über die Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit bietet das Bundesverwaltungsamt an unter www.bundesverwaltungsamt.de Stichwort: Deutsche Staatsangehörigkeit. Was machen Deutsche, die keinen Wohnsitz in Deutschland haben? Deutsche, die keinen Wohnsitz in Deutschland besitzen, haben die Möglichkeit, Nachbeurkundungen sämtlicher Personenstandsfälle beim Standesamt I in Berlin gegen eine Gebühr vornehmen zu lassen. Auf der Internetseite des Standesamtes I unter www.berlin.de/standesamt1 sind weitere Auskünfte erhältlich. Quelle: Standesamt I, Berlin Bekommt man durch Eheschließung ein automatisches Aufenthaltsrecht? Durch Eheschließung bekommt man als Ausländer nicht automatisch ein Aufenthaltsrecht. 6

Ist eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft gesetzlich verankert? Eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft ist in Polen zurzeit noch nicht möglich. Welche Gebühren fallen an? Die anfallenden Gebühren erfragen Sie bitte bei den zuständigen Standesämtern für Ihren Wohnsitz und für Ihren Eheschließungsort. Offene Fragen? Sollten Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an das für Ihren Wohnsitz zuständige Standesamt oder an die polnische Botschaft in Berlin. Ein persönliches Beratungsgespräch in einer Auskunfts- und Beratungsstelle ist sinnvoll, da Schriften naturgemäß nicht Antworten auf den jeweiligen Einzelfall geben können. Das Beratungsstellenverzeichnis finden Sie unter www.bundesverwaltungsamt.de Stichwort: Auswanderer und Auslandstätige Beratungsstellen. 7