2 Die Landrätin NIHTAMTLIHER TEIL Übergabe des Jugendschutzkalenders 2010 Landrätin hristine Zitzmann Sehr geehrte ürgerinnen und ürger des Landkreise

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Transkript:

Amtsblatt des Landkreises Sonneberg 6. Februar 2010 21. Jahrgang, Ausgabe 01/2010 Festveranstaltung 20 Jahre Deutsche Einheit in Planung Inhalt Nichtamtlicher Teil Vorstellung des Programms der gemeinsamen Festveranstaltung durch (v.l.) Lothar Hofmann (Landkreis oburg), Horst Hofmann (Landkreis Kaßberge), Rolf Kaden (1. eigeordneter Landkreis Hildburghausen), Volker Jauch (Stadt oburg), Landrätin hristine Zitzmann, ernhard Ruß (1. eigeordneter Landkreis Haßberge), Wilhelm Schneider (ürgermeister Maroldsweisach) und Helmut eck (Vereinsbeauftragter Maroldsweisach) Am 3. Oktober 2010 jährt sich die Deutsche Wiedervereinigung zum 20sten Mal. Wenngleich dieses herausragende Jubiläum in ganz Deutschland gebührend gefeiert wird, entfaltet es doch in der thüringisch-fränkischen Region eine ganz eigene edeutsamkeit. Die Landkreise Sonneberg, Hildburghausen, oburg und Haßberge sowie die Stadt oburg werden dieses historische Ereignis in gewohnter Weise länderübergreifend und unter Einbeziehung zahlreicher ürgerinnen und ürger gemeinsam begehen. Gastgeber der Feierlichkeiten am 3. Oktober 2010 wird das Städtchen Maroldsweisach im Landkreis Haßberge sein. Ein abwechslungsreiches Programm soll möglichst viele ürgerinnen und ürger der Region nach Maroldsweisach locken. Im Festzelt wird zunächst ein lohnenswertes Kulturprogramm geboten. Als Höhepunkt der Feierlichkeiten wird hier der frühere Ministerpräsident des Freistaates Thüringen, Professor Dr. ernhard Vogel, um 14.30 Uhr die Festansprache halten. Um das Festzelt herum wird es weitere Orte der egegnung sowie zahlreiche Darbietungen aus der gesamten Region geben, die von Spiel, Sport, Handwerk bis zur Historie Interessantes bieten. Dazu gehören unter anderem das Teddystopfen aus Sonneberg, die Glaskunst aus Lauscha, die Porzellanmalerei aus Rauenstein, Töpferkunst, Holzbildhauerei und Flachsverarbeitung aus dem Landkreis Hildburghausen oder Messerschmiede und Korbflechten aus den Haßbergen. In egleitung der Stände wird es vielfältige musikalische und künstlerische Darbietungen geben. Auch Tanz- und Trachtenvereine beteiligen sich. An der Hauptschule Maroldsweisach wird zudem ein kleines Festgelände als historisches Lager entstehen. Hier soll es Darstellungen und Darbietungen zur gemeinsamen Geschichte der Region geben, zu der Epochen wie die Keltenzeit oder das Mittelalter zählen. Alles in allem soll die Festveranstaltung zur Wiedervereinigung einen feierlichen, aber auch einen vielfältigen Rahmen haben. In der Hoffnung, dass die Jubiläumsfeier des Jahres 2010 wie in der Vergangenheit zu einem echten Erlebnis für tausende von Menschen wird, können sich die ürgerinnen und ürger auf ein reichhaltiges Programm freuen. Weitere Informationen folgen rechtzeitig. Grußwort der Landrätin 2 Jugendschutzkalender 2 Unterstützung für Großfamilie 2 Sparkassenversicherung hilft 2 Engagement im Artenschutz 3 Spende vom Marktkauf 3 Jubilare 3 Neuorganisation des ärztlichen Notdienstes 5 Landkreis würdigt bürgerliches Engagement 5 Sportlerehrung des Landkreises 6 erufs-perspektive 6 Neue Kreisbrandmeister 14 Prämiengutschein unterstützt Weiterbildungsmöglichkeiten 15 Amtlicher Teil Satzung Gebühren Gefahrenverhütungsschau 9 Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen 10 Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil Herrnberg bei Neuhaus am Rennweg 10 eschlüsse Kreistag 13 ekanntmachung der Gewerbebehörde 13 ekanntmachung des Landesamtes für au und Verkehr 13 Das nächste Amtsblatt des Landkreises Sonneberg erscheint am 27. Februar 2010

2 Die Landrätin NIHTAMTLIHER TEIL Übergabe des Jugendschutzkalenders 2010 Landrätin hristine Zitzmann Sehr geehrte ürgerinnen und ürger des Landkreises Sonneberg, der Jahresbeginn zu dem ich Ihnen auf diesem Wege meine besten Wünsche übermittele ist für mich immer mit einem prägenden Ereignis verbunden; nämlich mit den esuchen und Segnungen der Sternkinder. In der Filiale Sonneberg der VR-ank oburg übergab Landrätin hristine Zitzmann jüngst gemeinsam mit dem Vorstand der VR-ank oburg, Karlheinz Kipke, den Jugendschutzkalender 2010 an die Kreisschülersprecher des Landkreises Sonneberg. Unterstützung für Großfamilie Der Jugendschutzkalender wurde in bewährter Form in Zusammenarbeit des Kreisjugendamtes und der in Sonneberg ansässigen Werbeagentur AMADEUS erstellt. Er enthält erneut wichtige Informationen für Kinder und Jugendliche, wie Ferientermine, estimmungen des Jugendschutzgesetzes, Grundlegendes zur richtigen Internetnutzung oder wichtige Kontaktadressen. Dankenswerter Weise wurde der Jugendschutzkalender auch in diesem Jahr durch die VR-ank oburg eg gefördert. Der Kalender kam in bewährter Form allen Schülerinnen und Schülern des Landkreises zu. Sparkassenversicherung hilft Auch in diesem Jahr waren Pfarrer Andreas Anhalt und seine Sonneberger Sternkinder in der Spielzeugstadt unterwegs, um uns mit ihren Liedern und Versen zu erfreuen und um uns Gottes Segen zum neuen Jahr zu wünschen. Nach altem rauch haben sie dankenswerter Weise auch im Landratsamt Sonneberg den Segensspruch 20*+M++10 (hristus Mansionem enedicat hristus segne dieses Haus) an die Türen geschrieben. Doch die Sternkinder haben nicht nur uns und unsere Häuser gesegnet. ei ihren esuchen bitten sie immer auch um Unterstützung für die Kinder in den armen Ländern unserer Erde. In diesem Jahr ist der Senegal das eispielland der 52. Aktion des Dreikönigssingens, mit dem weltweit nahezu 3.000 Hilfsprojekte auf den Weg gebracht werden. Unter dem Motto Kinder helfen Kindern machen die Sternkinder auf ihre Weise unsere Welt ein Stückchen besser ein eispiel, das uns allen im Hinblick auf das vor uns liegende Jahr gleichzeitig Hoffnung und Ansporn geben sollte. Ihre Landrätin hristine Zitzmann Anlässlich der Geburt ihres siebten Kindes Alexia erhielt Familie Rother aus Sonneberg in Form der Familienförderung des Freistaates Thüringen eine willkommene Unterstützung. Jeweils eine weitere Zuwendung erhielt die Familie durch den Landkreis und die Stadt Sonneberg, die durch Landrätin hristine Zitzmann und den 1. eigeordneten der Stadt Sonneberg, Dr. Heiko Voigt, übergeben wurden. Sie gratulierten den Eltern von Herzen zum Nachwuchs und wünschten viel Freude mit dem neuen Familienmitglied. Impressum Herausgeber amtlicher und nichtamtlicher Teil: Landkreis Sonneberg Verlag und Druck: Trautmann Druck und MT Medien enter Trautmann uno-hoffmeister-straße 17 96515 Sonneberg Telefon: 03675-742977 Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Landrätin hristine Zitzmann Redaktion: Landratsamt Sonneberg - Pressestelle/Michael Volk ahnhofstraße 66 96515 Sonneberg Telefon: 03675-871560 Fax: 03675-871324 E-Mail: pressestelle@lkson.de Für die Richtigkeit von Informationen der Zweckverbände bzw. anderer Institutionen außerhalb des Landratsamtes Sonneberg zeichnen diese selbst verantwortlich. Als nachträgliche Unterstützung des diesjährigen Kreiszeltlagers in Rauenstein erhielt der Kreisjugendfeuerwehrverband eine Zuwendung der Sparkassenversicherung in Höhe von 200 Euro. Dankend nahm Kreisjugendfeuerwehrwart Henry Schwarzer (M.) die Zuwendungsurkunde von Landrätin hristine Zitzmann und dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Sonneberg, Mike Stieler, entgegen. Gleichzeitig dankte die Landrätin für das große Engagement des Verbandes im Rahmen der wichtigen Nachwuchsarbeit. Verantwortlich für den Anzeigenteil: Kerstin Laske (erreichbar unter dem Verlag) Auflage: 31.000 Erscheinungsweise: Das Amtsblatt des Landkreises Sonneberg erscheint in der Regel monatlich. Redaktionsschluss: In der Regel 10 Tage vor Erscheinen des Amtsblattes des Landkreises Sonneberg. Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Verantwortung übernommen. Rücksendung erfolgt nur bei Rückporto. ezugsmöglichkeiten und bedingungen: Das Amtsblatt des Landkreises Sonneberg wird kostenlos an alle Haushalte des Landkreises Sonneberg verteilt. Der Einzelbezug ist über den Verlag zum Preis von 3,00 EUR pro Ausgabe möglich. Die Publikation steht zusätzlich im Internet als pdf-version unter www.landkreis-sonneberg.de als kostenloser Download zur Verfügung.

NIHTAMTLIHER TEIL 3 Dank für das Engagement im Artenschutz Als Dank und Würdigung für das ehrenamtliche Engagement im ereich des Artenschutzes wurden jüngst drei Tierschutz-Initiativen mit einer finanziellen Zuwendung des Landkreises Sonneberg bedacht. Das freiwillige Engagement im ereich der Tierpflege deckt keinesfalls die mitunter hohen Ausgaben dieses Ehrenamtes. Deshalb sind unsere Zuwendungen als kleines Dankeschön und als Unterstützung dieses wichtigen gesellschaftlichen eitrages zu verstehen, erklärte Umweltamtsleiter Matthias Schurig im Vorfeld. Für ihr Engagement rund um die Greifvogelstation in Neuhof bei oburg wurden die etreiber, Familie Leicht, mit einer Zuwendung in Höhe von 200 Euro gewürdigt. Familie Leicht widmet sich unteren anderem auch der Pflege von Greifvögeln und Eulen aus dem Landkreis Sonneberg. Mit einer finanziellen Anerkennung in Höhe von 150 Euro wurde weiterhin Dagmar Papadopoulos aus oburg bedacht. Sie zeigt seit vielen Jahren großen Einsatz für verletzte Fledermäuse. Persönlich übergaben zudem Landrätin hristine Zitzmann und Umweltamtsleiter Matthias Schurig im Nautiland Sonneberg eine Zuwendung in Höhe von 300 Euro an irgit Roos, Vorsitzende des Fördervereins Schauaquarium Nautiland Sonneberg. Seit dem Jahr 2001 hat sich der Förderverein unter anderem der Aufgabe gewidmet, ausgesetzten Schildkröten ein artgerechtes Zuhause zu bieten. Für diesen Zweck hatte der Verein im Jahr 2008 extra eine neue Schildkrötenanlage liebevoll hergerichtet. irgit Roos vom Nautiland und Umweltamtsleiter Matthias Schurig mit einer Landschildkröte Vereinsvorsitzende irgit Roos: Die Tiere werden zum Teil aus privater Hand abgegeben, weil sie plötzlich größer wurden als gedacht. Deshalb ist der Verein ständig bemüht, über Herkunft, Artenschutz und vor allem Haltung der Tiere zu informieren. Wir wollen möglichen Interessenten schon vor dem Kauf bewusst machen, welche Größe diese Tiere erreichen können und wie aufwendig die Haltung ist. Man sollte sich genau überlegen, ob es zu einem lebenden Überraschungspaket nicht eine Alternative gibt. Die Schildkröten sowie alle anderen Attraktionen des Schauaquariums unter ihnen zwei junge Kaimane als neueste ewohner können im Nautiland Sonneberg bestaunt werden. Weitere Informationen erhalten Interessierte im Internet unter www.schauaquarium-nautiland.de. Marktkauf Sonneberg spendet 750 Euro für bedürftige Kinder Eine großzügige Unterstützung für hilfebedürftige Kinder des Landkreises Sonneberg ermöglichte zum Jahresbeginn der Marktkauf Sonneberg. Das Unternehmen widmete den Erlös seines Weihnachts-Einpackservice in Höhe von 750 Euro dem Spendenkonto des Landkreises Sonneberg für bedürftige Familien. Den symbolischen Scheck übergab Lothar Waldeck, Stellvertretender Geschäftsleiter im Marktkauf Sonneberg, an Landrätin hristine Zitzmann. Vom 3. Adventswochenende bis Heiligabend lief unsere Aktion, bei der wir unseren Kunden gegen eine Spendengebühr von 1 Euro ihre Weihnachtsgeschenke einpackten. Der Service wurde auch im vierten Jahr gut angenommen und wir freuen uns sehr, die Einnahmen erneut für einen guten Zweck weitergeben zu können, freute sich Lothar Waldeck. Erfreut war selbstverständlich auch Landrätin hristine Zitzmann: Jeder Euro unseres Spendenkontos tut gut und wird vor Ort für diejenigen verwendet, die unsere Hilfe am meisten brauchen. Mein herzlicher Dank gilt den Kundinnen und Kunden des Marktkauf Sonneberg, der Geschäftsführung sowie seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für diesen großartigen eitrag. Das Spendenkonto für bedürftige Familien wurde im Dezember 2008 parteiübergreifend und einstimmig durch die Mitglieder des Gesundheitsund Sozialausschusses des Kreistages Sonneberg und die Landrätin ins Leben gerufen. Wer hier spenden möchte kann dies wie folgt tun: Sparkasse Sonneberg LZ: 840 547 22 Kontonr.: 380 400 502 Zahlungsgr.: 99999.10007 Die Spende ist steuerlich absetzbar. Die Zuwendungsbestätigung wird durch das Landratsamt Sonneberg ausgestellt. Im Rahmen der Einzelfallprüfung werden die vorhandenen Mittel per Gutschein an bedürftige Familien bewilligt. Jubilare Wir gratulieren den Jubilaren des Monats Januar 2010!* 90. Geburtstag 03.01.2010 Frau Irma Heß, Schalkau 03.01.2010 Frau Erna Steiner, Sonneberg 06.01.2010 Frau Gerda Löffler, Neuenbau 07.01.2010 Frau Gertrud Müller, Seltendorf 10.01.2010 Frau Herta Welsch, Mönchsberg 11.01.2010 Frau Herta Fischer, Sonneberg 12.01.2010 Frau Ella Gramß, Steinach 15.01.2010 Frau Elfriede Jäger, Sonneberg 15.01.2010 Frau Dora Jopke, Rauenstein 16.01.2010 Frau Elsa Kölbel, Sonneberg 17.01.2010 Frau Irmgard Damm, Sonneberg 17.01.2010 Frau Helene Fleischmann, Schalkau 21.01.2010 Herr Artur Friedel, Sonneberg 22.01.2010 Frau Marie Heß, Neuhaus-Schierschnitz 23.01.2010 Frau Lieselotte Schneider, Sonneberg 28.01.2010 Frau Lieselotte Jacob, Weidhausen 28.01.2010 Herr Hans Scheler, Effelder 29.01.2010 Frau Gertrud lechschmidt, Weidhausen 29.01.2010 Herr Karl Reber, Neuhaus-Schierschnitz 31.01.2010 Frau Margarete Zoske, Neuhaus am Rennweg 102. Geburtstag 17.01.2010 Frau Marie Zühlsdorf, Sonneberg Diamantene Hochzeit (60 Jahre) 03.01.2010 Eheleute Magdalena und Max Sauerteig, Sonneberg 15.01.2010 Eheleute Helene und Erich Schmidt, Rotheul Eiserne Hochzeit (65 Jahre) 23.01.2010 Eheleute Marta und Hans Scheler, Effelder *ei der Veröffentlichung von Jubiläen sind wir auf die Zuarbeiten der Kommunen angewiesen. Wir bitten um Verständnis, dass die Vollständigkeit und Richtigkeit nicht garantiert werden kann.

4 ANZEIGEN

Neuorganisation des ärztlichen Notdienstes NIHTAMTLIHER TEIL 5 Die niedergelassenen Ärzte des Altkreises Sonneberg werden ab dem 01.01.2010 eine flächendeckende, wohnortnahe und qualitativ hochwertige ambulante Versorgung außerhalb der üblichen Sprechzeiten der niedergelassenen Ärzte gemeinsam anbieten. Hierfür steht an den MEDINOS Klinken Sonneberg, Neustadter Str. 61, Sonneberg, eine Anlaufpraxis für alle gehfähigen Patienten, die akut erkrankt sind, zur Verfügung. Diese Anlaufpraxis ist zu folgenden Zeiten geöffnet und ärztlich besetzt: Montag, Dienstag, Donnerstag 19-21 Uhr Mittwoch u. Freitag 16-21 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertage sowie am 24.12. und 31.12. 9-12 Uhr und 16-21 Uhr. Es ist zusätzlich zum allgemeinen Notdienst ein augenärztlicher Notdienst zusammen mit Hildburghausen eingerichtet. Die Versorgung der Patienten mit augenärztlichen Notfällen erfolgt in der Praxis des jeweils diensthabenden Arztes, ggf. auch nach Terminabsprache. Die Telefonnummer sowie die Praxisanschrift des diensthabenden Augenarztes ist über die Rettungsleitstelle Suhl 03682-40070 zu erfragen. Weiterhin ist ein kinderärztlicher Notdienst eingerichtet. Auch hier erfolgt die ehandlung in der Praxis des jeweils diensthabenden Kinderarztes nach telefonischer Absprache. Die Telefonnummer sowie die Praxisanschrift des diensthabenden Kinderarztes ist ebenfalls über die Rettungsleitstelle Suhl 03682-40070 zu erfragen. Darüber hinaus wird ein dringender Hausbesuchsdienst im Rahmen des ärztlichen Notdienstes vorgehalten. Dieser sollte jedoch nur angefordert werden, wenn die gesundheitlichen Einschränkungen so erheblich sind, dass ein Aufsuchen des Arztes in der Notdienstzentrale an den MEDINOS Kliniken nicht möglich ist. Der Hausbesuchsdienst wird zu folgenden Zeiten durchgeführt: Montag, Dienstag, Donnerstag 19-7 Uhr des Folgetages Mittwoch u. Freitag 13-7 Uhr des Folgetages Samstag, Sonntag, Feiertage sowie am 24.12. und 31.12. 7-7 Uhr des Folgetages. Dringende Hausbesuche sind unter der Telefonnummer der Rettungsleitstelle Suhl 03682-40070 anzumelden. Im ärztlichen Hausbesuchsdienst entscheidet der Arzt über die Reihenfolge des eingehenden Hilfeersuchens, so dass es zu Wartezeiten kommen kann. Der ärztliche Notdienst sollte nur dann in Anspruch genommen werden, wenn Gefahr für Leib und Seele besteht, d. h. wenn plötzlich eine akute Erkrankung eintritt, die möglichst zeitnah anbehandelt werden muss oder ein bereits bestehendes Krankheitsbild sich erheblich verschlechtert hat. Ihre niedergelassenen Ärzte Landkreis würdigt großes bürgerliches Engagement mit Ehrenmedaille Während der letzten Kreistagssitzung im zurückliegenden Jahr wurden sieben ürgerinnen und ürger für ihr herausragendes ehrenamtliches Engagement mit der Ehrenmedaille des Landkreises Sonneberg gewürdigt. Lucia Selinde Sapiatz aus Haselbach wurde dem Kreistag von Wolfgang Wiegand, ürgermeister der Gemeinde Oberland am Rennsteig, vorgeschlagen. Sie hat sich in den vergangenen 15 Jahren große Verdienste bei der Seniorenbetreuung erworben. Neben der Organisation von Ausflugsfahrten rief die engagierte 90jährige Rentnernachmittage ins Leben, die das geistig-kulturelle Leben in der Gemeinde Oberland am Rennsteig bereichern. Heidi ruch und Heike Faber, beide aus Lauscha, wurden vom ürgermeister der Glasbläserstadt, Norbert Zitzmann, und vom Kreisverband der Arbeiterwohlfahrt vorgeschlagen. Heidi ruch leitet seit 1993 ehrenamtlich eine Seniorengruppe der AWO und engagiert sich darüber hinaus auf zahlreichen Veranstaltungen des Verbandes. Heike Faber war verantwortlich für den Aufbau der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Lauscha. Seit 1993 engagiert sich Heike Faber ehrenamtlich bei jeder Veranstaltung des Ortsverbandes und opfert sogar ihren Urlaub, um die Kinder der Freizeiteinrichtung in den Ferien mit zu betreuen. Auf Vorschlag von Judenbachs ürgermeister Albrecht Morgenroth wurden Hans Degel aus Heinersdorf, Hartmut Stauch aus Neuenbau und Dieter Hammerschmidt aus Judenbach geehrt. Die stolzen Träger der Ehrenmedaille des Landkreises Sonneberg v.l.: Hans Degel, Lucia Selinde Sapiatz, Dieter Hammerschmidt, Annette lechschmidt stellvertretend für ihren posthum geehrten Vater Oskar lechschmidt und Heidi ruch. Es fehlen Heike Faber u. Hartmut Stauch. Der noch heute aktive Musiker Hans Degel trug über Jahrzehnte als 1. Vorstand und Hauptkassierer des Musikvereins Heinersdorf 1888 e.v. zu dessen hervorragendem Ruf in der Kulturlandschaft der Region bei. Hartmut Stauch ist seit 33 Jahren Vorstandsmitglied und seit 15 Jahren Vereinsvorstand des TSV 1923 Neuenbau. Als langjähriger aktiver Fußballspieler hat er große Verdienste um den Sportplatzbau und ist Mitorganisator des regen Kulturlebens im Judenbacher Ortsteil. Darüber hinaus ist er aktives Mitglied im DRK. Dieter Hammerschmidt ist seit vielen Jahren Schiedsrichter und Trainer im Fußball. Als Vereinsvorstand und ehemaliger Spieler des SV Germania Judenbach war er maßgeblich am au der Sportplätze und des Sportlerheims in Judenbach beteiligt. Posthum wurde auf Vorschlag des ürgermeisters Jürgen Köpper zudem der im Oktober 2009 verstorbene Oskar lechschmidt mit der Ehrenmedaille des Landkreises gewürdigt. Der bekannte Gastwirt war ein vielfach engagierter und geachteter Ehrenamtler der Gemeinde Mengersgereuth-Hämmern. Unter anderem als langjähriger Vorsitzender des Fremdenverkehrsvereins Mengersgereuth- Hämmern, als Mitglied des Hotel- und Gaststättenverbandes sowie als Gründungsmitglied des Kirmes- und Trachtenvereins hat er sich aktiv in das Gemeindeleben eingebracht und sich große Verdienste um seine Heimat erworben. Stellvertretend für ihren Vater nahm Annette lechschmidt die Auszeichnung entgegen.

6 NIHTAMTLIHER TEIL Sportlerehrung des Landkreises Sonneberg In der Aula des Staatlichen Gymnasiums Hermann Pistor Sonneberg ehrte Landrätin hristine Zitzmann gemeinsam mit dem Stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse Sonneberg, Harald Weiß, und mit dem Vorsitzenden des Kreissportbundes Sonneberg, Hartmut Franz, am 17. Dezember 2009 erfolgreiche Sportlerinnen und Sportler des Landkreises Sonneberg. Die Aktiven des Landkreises Sonneberg konnten im Jahr 2009 große Erfolge feiern. Unter anderem durften folgende Titel und Platzierungen bejubelt werden: ein Weltmeistertitel durch Regina Zeltner im Gewichtheben (Ü 65) zwei Vizeweltmeistertitel durch Jürgen Greiner im Gewichtheben der Senioren und durch Karl-Heinz May im Kraftsport ein Vizetitel im Gesamtweltcup der Rennrodler durch David Möller ein Europameistertitel im Kraftsport durch Karl-Heinz May sowie insgesamt vier Deutsche Meistertitel und 66 Thüringenmeister Landrätin hristine Zitzmann: Unter dem Dach unseres Kreissportbundes treiben nahezu 9.000 Mitglieder in insgesamt 87 Vereinen des Landkreises Sonneberg aktiv Sport. Unsere Aktiven haben mit ihren tollen Leistungen den guten sportlichen Ruf unserer Heimat nach außen getragen und sind Imageträger unseres Landkreises. Grund genug den Aktiven sowie dem Kreissportbund und allen etreuern, Übungsleitern und Verantwortlichen in den Vereinen herzlich Danke zu sagen! Hier einige Impressionen sowie alle 64 Geehrten in der tabellarischen Übersicht: Regina Zeltner, Franziska Wolf, Maria Wicklein, Lucy-Mae Triebel u. Sebastian Silen (v.r.) iathletin orinna Leipold, Skispringer Arthur Luthardt und Kraftsportler Karl-Heinz May Dank an Skispringerin Pauline Heßler und iathlet Pascal Heß (v.r.) Glückwünsche gingen auch an die Faustball- Teams des TSV 1898 achfeld Für tolle Stimmung sorgte die Tanz-ombo Sugar Act aus Rauenstein ürgermeisterin Marianne Reichelt dankte den Senioren des Tesching Schützenvereins erufs-perspektive Landkreis Sonneberg - Januar 2010 Unternehmen aus dem Landkreis haben folgende Arbeitsplätze/ Ausbildungsstellen zu besetzen: Kunststoffverarbeitung - Neuhaus/Rwg. Ausbildungsplätze VerfahrensmechanikerIn Kunststoff & Kautschuktechnik (09-13), Maschinen- und AnlagenführerIn (09-14), MechatronikerIn (09-15), IndustriemechanikerIn (09-16), WerkzeugmechanikerIn Formentechnik (09-17), Industriekaufmann/frau (09-18), Studienplatz (A Eisenach) zum achelor of Engineering Studienrichtung Kunststofftechnik (09-19); Arbeitsplatz Einrichterin Extrusionsblasen (hiffre 09-20), abgeschlossene erufsausbildung und Praxis Extrusionsblasen, Grundlagen Hydraulik, Pneumatik Aushilfskräfte m/w (hiffre 09-21) Mini-Job/geringf. zum Sortieren 4-Schicht-etrieb Glasindustrie - Neuhaus/Rwg. Verfahrensmechaniker Glastechnik als Maschinenbediener (10-01) für die Herstellung von Flaschen und Gläsern aus Röhrenglas, erufspraxis ElektronikerIn/MechatronikerIn (10-02) für die Reparatur, Wartung von Gebäudetechnik und Produktionsanlagen, Einstellung von Messsystemen, mechanische Umstellung von Produktionsanlagen Uhren/Schmuck/Feinmechanik Nördlicher Landkreis kundenfreundliche, motivierte, ansprechende und gepflegte Verkäuferin/kaufmännische Angestellte (10-03) mit Verkaufs-, Kommunikations- und Verhandlungsgeschick und naturwissenschaftlichem Verständnis, gute Englischkenntnisse, eigenständiges Arbeiten im Verkauf, estellwesen, Rechnungswesen, vorber. uchhaltung, zeitweise Messebesuche; absolute Loyalität, Verschwiegenheit, Vertrauen, Seriosität, aktuelles eintragsfreies polizeiliches Führungszeugnis muss vorgelegt werden können; Grundgehalt + Umsatzprovision+Arbeitszeit auf Verhandlung; Führerschein; Eintritt Mai/Juni ewerber/innen richten ihre Kurzbewerbung (aussagekräftiges Anschreiben/Lebenslauf+Foto), unter Angabe der (hiffre) per E-Mail an: LKSON@gmx.de, oder per Post/persönlich (KEINE Mappen!) an Regionale Koordinierungsstelle Landkreis Sonneberg Frau Truckenbrodt Gustav-König-Str. 27 96515 Sonneberg; Tel. 03675/7506-254 (Mo+Do. 8.30-14.00Uhr u.n.v.) Hinweise: Die Stellenanzeigen erfolgen ausschließlich in anonymer chiffrierter Form und nur im direkten Auftrag der Unternehmen. Nur der jeweilige Arbeitgeber erhält Ihre Kurzbewerbung per e-mail. Die Regionale Koordinierungsstelle ist ein Kooperationsprojekt des MAS, Perspektive 50Plus Projekt AGIL, ARGE Job-enter, Lkr. Sonneberg und IHK Südthüringen und Teil der Lokalen Koordinierungsstelle STÄRKEN vor Ort gefördert MFSFJ, der EU und dem ESF.

NIHTAMTLIHER TEIL 7 Sportlerin/Sportler Verein Sportart (Auszug) Altersklasse Veranstaltung (Auszug) Platz Stefan ätz WSV 08 Lauscha Nordische Kombination Deutschlandpokal 2. Anton arabasch TSV 1864 Meng.-Hämmern Tischtennis 14 Jahre Thüringer Meisterschaft 1. Martin ergmann S Meng.-Hämmern Skilanglauf AK 13 Thür. Meistersch. Klassisch 1. Stefan eyer S Meng.-Hämmern Langstreckenlauf, erglauf Sabine ommersbach Polizeisportverein Kraftdreikampf Senioren Deutsche Meisterschaft 1. Maximilian Diller RRV Sonneberg-Schalkau Rennrodeln Jugend Deutsche Meistersch. Doppel 3. Jonas Eckstein WSV Scheibe- Alsbach iathlon S 11 Thür. Meisterschaft Sprint 2. Martin Ehrlicher Polizeisportverein ankdr., Kraftdreikampf Jugend Thüringer Meisterschaft 1. Michel Ehrlicher Polizeisportverein Kraftdreikampf Aktive Deutsche Meisterschaft 2. Jan Eichhorn RRV Sonneberg-Schalkau Rennrodeln Weltmeisterschaft 3. Sebastian Engel KKSV Sonneberg Judo U 12 Thüringer Meisterschaft 1. Egon Escher Polizeisportverein ankdrücken Senioren Thüringer Meisterschaft 1. Toni Förtsch RRV Sonneberg-Schalkau Rennrodeln Jugend A Deutsche Meister. Junioren 2. Marco Fröhlich TSV 1864 Meng.-Hämmern Judo U 17 Thüringer Meisterschaft 1. Werner Gerstenberger Tesching Schützenverein Ordonanzgewehr Senioren A Thür. Meisterschaft 100m 2. Luisa Görlich WSV 08 Lauscha Nordische Kombination SK 12 Thür. Meisterschaft Sommer 1. Jürgen Greiner KKSV Sonneberg Gewichtheben Senioren World-Masters 2. Hannes Gurk SV 08 Steinach Slalom Jugend 18 Thüringer Meisterschaft 1. astian Habermann KKSV Sonneberg Ringen D-Jugend Landesjugendspiele 1. Paula Hartmann WSV Scheibe- Alsbach iathlon S 13 Thüringer Meisterschaft 1. Frank Hellmich Tesching Schützenverein Ordonanzgewehr Senioren Thür. Meisterschaft 100m 2. Frank Hesbacher SG Stadtwerke München Schwimmen Senioren (AK 60) Europameisterschaft 2 x 1. Kerstin Heß Polizeisportverein Kraftdreikampf Senioren Deutsche Meisterschaft 2. Pascal Heß WSV Scheibe-Alsbach iathlon S 12 Thür. Meisterschaft 1. Pauline Heßler WSV 08 Lauscha Skispringen SK 12 Thür. Meisterschaft Sommer 1. Gloria v. Hirschhausen SV 08 Steinach Vielseitigkeitslauf AK 10 Thüringer Meisterschaft 1. Paul v. Hirschhausen SV 08 Steinach Riesenslalom AK 14 Thüringer Meisterschaft 1. Laura-Michelle Hoch SV 08 Steinach Vielseitigkeitslauf AK 10 Thüringer Meisterschaft 2. Johanna Hodermann RRV Sonneberg-Schalkau Rennrodeln Jugend A Thüringer Meisterschaft 2. Lisa-Maria Höhn TSV 1864 Meng.-Hämmern Judo U 17 Thüringer Meisterschaft 2. Kevin Hoyer Polizeisportverein Kreuzheben Junioren Thüringer Meisterschaft 1. Annika Kanils RRV Sonneberg-Schalkau Rennrodeln Jugend A Thürínger Meisterschaft 1. Saskia Kapfenberger RRV Sonneberg-Schalkau Rennrodeln Jugend Weltjugendchallenge 4. Julia Kienel SV 08 Steinach Slalom, Riesenslalom Jugend 18 Thüringer Meisterschaft 1. Isabelle Kirchner WSV Scheibe-Alsbach iathlon AK 17 Thür. Meisterschaft Einzel 1. Josefine Kirchner S Steinheid Skilanglauf S 10 Thür. Meisterschaft 2 x 2. Marc-Pascal Kirchner S Steinheid Skilanglauf S 10 Thür. Meisterschaft 2 x 1. Steven Kirchner WSV Scheibe-Alsbach iathlon AK 18 Deutsche Meistersch. Einzel 1. Thomas Koch KKSV Sonneberg Gewichtheben Männer Thüringer Meisterschaft 1. Ilona Korn Polizeisportverein ankdrücken Senioren Thüringer Meisterschaft 1. orinna Leipold WSV Scheibe- Alsbach iathlon S12 Thür. Meisterschaft Sprint 2. Lutz Lenk Polizeisportverein ankdrücken Senioren Thüringer Meisterschaft 1. Florian Löffler RRV Sonneberg-Schalkau Rennrodeln Jugend Thüringer Meister. Sommer 1. Arthur Luthardt WSV 08 Lauscha Skispringen SK 8 Thüringer Meister. Sommer 1. Karl-Heinz May KKSV Sonneberg Kreuzheben Deutsche Meisterschaft 2. David Möller RRV Sonneberg-Schalkau Rennrodeln Gesamt Weltcup 2. Florian Möller Angelverein Goldisthal 3-Kampf Angeln Schüler M Thüringer Meisterschaft 1. eate Normann Polizeisportverein ankdrücken Senioren Thüringer Meisterschaft 1. Danny Oberender KKSV Sonneberg Judo Ü 30 Thüringer Meisterschaft 1. Stefan Opp DAV Sektion Sonneberg Schwierigkeitsklettern Jugend A Thüringer Meisterschaft 1. Danny Queck WSV 08 Lauscha Skispringen Männer Juniorenweltmeisterschaft 9. Philipp Reuß WSV Scheibe- Alsbach iathlon S 14 Thüringer Meisterschaft 1. Malik Scheler S Meng.-Hämmern Skilanglauf AK 11 Thür. Meisterschaft Freistil 1. Otto Schleicher Tesching Schützenverein Ordonanzgewehr Senioren Thür. Meisterschaft 100m 1. Dominik Schönefeld KKSV Sonneberg Judo U 15 Thüringer Meisterschaft 1. Nicolas Schubert S 09 Effelder Tischtennis -Schüler Thüringer Meisterschaft 1. Michael Schuller WSV 08 Lauscha Nordische Kombination Deutschlandpokal 1. Jana Rennsteig Werkstätten Tischtennis Special Olympics 1. Sebastian Silen KKSV Sonneberg Judo U 15 Thüringer Meisterschaft 2. Lucy-Mae Triebel KKSV Sonneberg Kraftsport Frauen Thüringer Meisterschaft 1. Lukas Wagner WSV 08 Lauscha Skispringen SK 14 FIS-Jugendcup 2. Maria Wicklein SV 08 Steinach Slalom, Riesenslalom AK 12 Thüringer Meisterschaft 1. Franziska Wolf S Steinheid Skilanglauf S 10 Thüringer Meisterschaft 2 x 1. Regina Zeltner KKSV Sonneberg Gewichtheben Senioren Ü 65 World-Masters 1. Für ihre tollen Leistungen wurden zudem folgende Mannschaften geehrt: die Mädchen und Jungs vom Gymnasium Neuhaus/Rwg. (2. und 3. im Thüringenfinale des Skilanglauf); die Mupperg Dancers vom SV 1920 Mupperg (Thüringen Meister im DT-Dance der Jugend A); die Männer (M 55) des WSV 07 Neuhaus (Thüringen Meister im Faustball); die Damen- (1. Mannschaft, D 35) und Männerteams (1. Mannschaft, M 35) des TSV 1898 achfeld (Thüringen Meister im Faustball); die Senioren vom Tesching Schützenverein Igenslhieb (Thüringer Meister im Ordonanzgewehr); die Männer vom 1. Sonneberger Volleyballclub 04 (Meister der Thüringenliga) und der S Mengersgereuth-Hämmern (Thüringer Paarlaufmeister im Skilanglauf).

8 ANZEIGEN

AMTLIHER TEIL 9 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Durchführung der Gefahrenverhütungsschauen im Landkreis Sonneberg (Gefahrenverhütungsschau-Gebührensatzung GVSGebS -) vom 05. 01. 2010 Aufgrund des 98 Abs. 1 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), des 21 Abs. 7 des Thüringer Gesetzes über den randschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz (ThürKG) in Verbindung mit der Thüringer Verordnung über die Gefahrenverhütungsschau und der 2 bis 4 und 15 bis 21 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) hat der Kreistag Sonneberg in seiner Sitzung am 16. 12. 2009 folgende Satzung beschlossen: 1 Gebührentatbestand (1) Für die Durchführung der Gefahrenverhütungsschau sind Gebühren nach dieser Gebührensatzung zu erheben. Die Durchführung der Gefahrenverhütungsschau umfasst - vorbereitende Maßnahmen zur Durchführung der Ortsbesichtigung, - die egehung des Objektes einschließlich der Mängelfeststellung und der Mängelbehebungsanordnung, - Nachschauen ohne weitere eanstandungen, - Nachschauen mit weiterer Mängelfeststellung und der Mängelbehebungsanordnung. (2) Kann eine Gefahrenverhütungsschau nicht durchgeführt werden und hat der Gebührenschuldner die Gründe hierfür zu vertreten, wird eine Gebühr für den tatsächlichen Zeit- und Fahrtaufwand je Mitarbeiter gemäß gültigem allgemeinen Verwaltungskostenverzeichnis des Freistaates Thüringen erhoben. 2 Gebührenhöhe (1) Zur Ermittlung der Gebühr werden die der Gefahrenverhütungsschau unterliegenden Objekte in die drei Kategorien A, und unterteilt. Die Einstufung der Objekte erfolgt gemäß der Anlage zu dieser Satzung. Objekte, die nicht in der Anlage erfasst sind, werden durch den Landkreis Sonneberg entsprechend ihrer Gefährdung vergleichbar eingestuft. (2) Die Gebühr besteht aus der Grundgebühr, die sich aus der Kategorie ergibt, der egehungsgebühr, die sich aus der nutzbaren Fläche ergibt, und einer Fahrtkostenpauschale für die An- und Abfahrt zum zu überprüfenden Objekt als Festgebühr. (3) Die nutzbare Fläche ist bei Gebäuden die rutto-grundfläche nach DIN 277 und bei Lagerplätzen usw. die Lagerplatzfläche einschließlich der Verkehrswege. (4) Für die Nachschau nach Mängelbeseitigung sowie für die Nachschau nach Fristablauf werden 50 % der Grundgebühr zuzüglich der Fahrtkostenpauschale erhoben. (5) Die Gebühr berechnet sich wie folgt: 1. Grundgebühr Kategorie nach Anlage Grundgebühr in Euro A 150 200 250 2. egehungsgebühr rutto-grundfläche in m² egehungsgebühr in Euro bis 500 100 501 1000 200 1001 2000 400 über 2001 1000 3. Fahrtkostenpauschale Die Fahrtkostenpauschale beträgt 25,00 Euro. 3 Gebührenschuldner (1) Gebührenschuldner ist, wer zum Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld Eigentümer des Grundstückes oder ähnlich zur Nutzung des Grundstückes dinglich berechtigt oder an dessen Stelle der schuldrechtlich erechtigte (Pächter, Mieter oder in sonstiger Weise Nutzungsberechtigte) ist. Gebührenschuldner ist auch der Inhaber eines auf dem Grundstück befindlichen etriebes. (2) Mehrere Gebührenschuldner sind Gesamtschuldner. (3) Die 2 und 3 des Thüringer Verwaltungskostengesetzes sind entsprechend anzuwenden. 4 Gebührenschuld / Fälligkeit (1) Die Gebührenschuld entsteht mit der eendigung der egehung des Objektes, bei Nachschauen mit der eendigung der jeweiligen Nachschau. (2) Die zu zahlende Gebührenschuld wird durch Gebührenbescheid festgesetzt. Mit Zugang des Gebührenbescheides wird die Gebührenschuld fällig. 5 Gleichstellungsbestimmung Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Satzung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form. 6 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Sonneberg, den 05.01.2010 Landkreis Sonneberg Anlage Objekte eherbergungsstätten im Sinne von 2 Abs. 4 Nr. 8 der Thüringer auordnung mit mehr als 12 Gastbetten üro- und Verwaltungsgebäude mit einer Nutzfläche von mehr als 1600 m² oder mit Räumen, die einzeln eine Grundfläche von mehr als 400 m² haben Gebäude unter Denkmalschutz von großer Ausdehnung, besonderer randgefahr oder von einmaligem Kulturwert Gemeinschaftsunterkünfte für Asylbewerber und Übergangswohnheime für Spätaussiedler mit mehr als 12 etten Gewerbe-, Forschungs- und Industrieobjekte, wie - etriebe, die der Produktion (Herstellung, ehandlung, Verwertung, Verteilung) und Lagerung von überwiegend brennbaren Flüssigkeiten, Gasen, Gefahrstoffen dienen - etriebe, die der Produktion (Herstellung, ehandlung, Verwertung, Verteilung) und Lagerung von überwiegend brennbaren Stoffen dienen, einschließlich Industriebauten nach der Industriebaurichtlinie mit einer Nutzfläche von mehr als 1600 m² - Hochregallager mit mehr als 9 m Lagerhöhe (Oberkante Lagergut) - Lagerhallen, -gebäude, -plätze mit einer Nutzfläche von mehr als 1600 m² - Objekte und Anlagen nach der Störfall-Verordnung - Objekte und Anlagen mit biologischen Arbeitsstoffen ab der Schutzstufe 2 nach der iostoffverordnung bzw. Sicherheitsstufe 2 nach Gentechnik-Sicherheitsverordnung - Objekte und Anlagen mit radioaktiven Stoffen ab der Gefahrengruppe II nach der Strahlenschutzverordnung und dem Atomgesetz Großgaragen nach der Thüringer Garagenverordnung Heime, wie Alten-, ehinderten-, Jugend-, Kinder- und Pflegeheime mit mehr als 12 etten Hochhäuser im Sinne von 2 Abs. 4 Nr. 1 der Thüringer auordnung Kindertagesstätten Krankenhäuser im Sinne von 2 Abs. 4 Nr. 9 der Thüringer auordnung und Kurkliniken mit mehr als 12 etten Landwirtschaftliche etriebe, die wegen ihrer Lage und eschaffenheit besonders brandgefährdet sind mit einer Gesamtnutzfläche der baulichen Anlagen von mehr als 1600 m² Museen, Ausstellungsgebäude, ibliotheken mit einer Nutzfläche von mehr als 1000 m² Schulen nach der Thüringer Schulbaurichtlinie Sonderschulen und Werkstätten für behinderte Personen Tunnelanlagen mit einer Länge von mehr als 400 m Verkaufsstätten nach der Thüringer Verkaufsstättenverordnung Versammlungsstätten im Sinne von 2 Abs. 4 Nr. 7 der Thüringer auordnung Kategorie A A A

10 AMTLIHER TEIL Verordnung des Landkreises Sonneberg über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus besonderem Anlass Aufgrund des 10 Abs.1 und 3 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes vom 24. November 2006 (GVl. S. 541) wird für den Landkreis Sonneberg verordnet: 1 In den nachstehend aufgeführten Orten dürfen Verkaufsstellen wie folgt geöffnet sein: Stadt/Gemeinde Anlass Datum Verkaufszeitraum eschränkungen/emerkungen Sonneberg Ostermarkt Sonntag, 28.03.2010 13.00 bis 19.00 Uhr Stadtgebiet Innenstadtfest Sonntag, 02.05.2010 13.00 bis 19.00 Uhr Stadtgebiet Stadt- und Museumsfest Sonntag, 26.09.2010 13.00 bis 19.00 Uhr Stadtgebiet Sonneberger Lichtermarkt Sonntag, 28.11.2010 13.00 bis 19.00 Uhr Stadtgebiet Neuhaus/Rwg. Frühlingsfest Sonntag, 09.05.2010 13.00 bis 19.00 Uhr Stadtgebiet Neuhäuser Kirmes Sonntag, 29.08.2010 13.00 bis 19.00 Uhr Stadtgebiet Marktplatzfest Sonntag, 05.09.2010 13.00 bis 19.00 Uhr Stadtgebiet Lichterfest Sonntag, 28.11.2010 13.00 bis 19.00 Uhr Stadtgebiet Schalkau Weihnachtsmarkt Sonntag, 28.11.2010 13.00 bis 19.00 Uhr begrenzt auf Stadt Schalkau ohne Ortsteile Steinach runnenfest Sonntag, 13.06.2010 13.00 bis 19.00 Uhr Stadtgebiet ildhauersymposium Sonntag, 25.07.2010 13.00 bis 19.00 Uhr Stadtgebiet Steinacher Kirchweih Sonntag, 15.08.2010 13.00 bis 19.00 Uhr Stadtgebiet Wir begrüßen den Dezember Sonntag, 28.11.2010 13.00 bis 19.00 Uhr Stadtgebiet Lauscha Mondstürer- und Glasmacherfest Sonntag, 18.07.2010 13.00 bis 19.00 Uhr begrenzt auf Ortsteil Ernstthal Lauschaer Kugelmarkt Sonntag, 28.11.2010 11.00 bis 17.00 Uhr Stadtgebiet 2 Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung sind Ordnungswidrigkeiten im Sinne des 14 des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes. 3 Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer ekanntgabe in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Landkreises Sonneberg über das Offenhalten der Verkaufsstellen aus besonderem Anlass vom 08.01.2009 außer Kraft. Sonneberg, den 04.01.2010 Verordnung über den geschützten Landschaftsbestandteil Herrnberg bei Neuhaus am Rennweg vom 26.11.2009 Auf Grund der 17, 19 Abs. 3 und 20 Abs. 1 und 2 des Thüringer Gesetzes über Naturschutz und Landschaftspflege (Thüringer Naturschutzgesetz - ThürNatG) in der Fassung der ekanntmachung vom 30. August 2006 (GVl. S. 421), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 20. Dezember 2007 (GVl. S. 267), und auf Grund des 98 Abs. 1 S. 5 und 6 i. V. m. 107 Abs. 2 Nr. 2 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung - ThürKO) in der Fassung der ekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 23. Dezember 2005 (GVl. S. 446), verordnet die Landrätin des Landkreises Sonneberg als untere Naturschutzbehörde: 1 Schutzgegenstand, Schutzgebietsgrenze (1) Der im Flurstück 1467/2 in Flur 10 der Gemarkung Neuhaus der Stadt Neuhaus am Rennweg liegende Landschaftsteil wird unter der ezeichnung Herrnberg bei Neuhaus am Rennweg in der in Absatz 3 näher beschriebenen Grenze als geschützter Landschaftsbestandteil (GL) unter Schutz gestellt. (2) Das Schutzgebiet hat eine Größe von 14,00 ha. (3) Die Grenze des geschützten Landschaftsbestandteils ergibt sich aus der Schutzgebietskarte im Maßstab 1:2500. Der Geltungsbereich ist mit einer durchgehenden, markierten Linie umrandet. Maßgeblich für den Grenzverlauf ist die Eintragung in dieser Karte mit der Innenkante des egrenzungsstriches. Die Karte wird im Landratsamt Sonneberg niedergelegt und archivmäßig verwahrt. Die Karte kann während der Öffnungszeiten von jedermann eingesehen werden. (4) Die örtliche Lage des geschützten Landschaftsbestandteiles ergibt sich aus der Übersichtskarte im Maßstab 1:10000, in der das Schutzgebiet mit einer durchgehenden, markierten Linie umrandet ist. Die Karte ist estandteil dieser Verordnung. (5) Der geschützte Landschaftsbestandteil ist durch amtliche Schilder gekennzeichnet. Die Kennzeichnung ist jedoch nicht Voraussetzung für die Gültigkeit dieser Verordnung. 2 Schutzinhalt, Schutzzweck (1) Der in einer Höhe von 812 bis 826 m ü. NN gelegene GL Herrnberg bei Neuhaus am Rennweg eine in den 1970er Jahren planierte Fläche weist naturschutzfachlich wertvolle Offenlandlebensräume und Sukzessionsstadien nordisch-borealer Floren- und Faunenelemente auf. Wegen ihrer edeutung als Lebensstätten bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten ist der besondere Schutz des Gebietes erforderlich. (2) Zweck der Festsetzung als geschützter Landschaftsbestandteil ist: 1. den Anteil an offenen Rohbodenstellen, die Pionier- und Vorwaldbestände sowie die auf die verschiedenen Sukzessionsstadien und Kleinstrukturen angewiesenen Tier- und Pflanzenarten zu erhalten und zu fördern, 2. den insensumpf mit seinen Kleingewässern unter anderem als Habitat für Lurche und Libellen zu erhalten und zu entwickeln, 3. das Gebiet als Lebensstätte für eine Vielzahl von zum Teil gefährdeten Vogelarten zu erhalten, 4. den ärlappbestand und den Moosbestand zu erhalten und zu fördern, 5. den iotopverbund mit anderen Kleingewässern der Region zum genetischen Austausch der vorkommenden Lurcharten zu verbessern, 6. die elebung und Pflege des Landschaftsbildes der ansonsten durch das angrenzende Gewerbegebiet und Fichtenforst geprägten Landschaft. 3 Verbote (1) Nach 17 Abs. 3 ThürNatG sind die eseitigung des geschützten Landschaftsbestandteiles sowie alle Handlungen, die zu seiner Zerstörung, eschädigung oder Veränderung führen können, verboten. Es ist deshalb insbesondere verboten: 1. bauliche Anlagen im Sinne der Thüringer auordnung in der jeweils gültigen Fassung zu errichten, zu beseitigen oder wesentlich zu verändern oder ihre Nutzung wesentlich zu verändern, auch wenn dies sonst keiner öffentlich-rechtlichen Erlaubnis bedarf, 2. odenbestandteile abzubauen, Aufschüttungen, Ablagerungen, Grabungen, Sprengungen oder ohrungen vorzunehmen oder die odengestalt in sonstiger Weise zu verändern, 3. den Steinwall (Lesesteinhaufen) zu beschädigen, zu entfernen oder in sonstiger Weise zu verändern, 4. Straßen, Wege, Pfade, Steige und Plätze neu anzulegen oder bestehende Wege, Pfade und Plätze zu erweitern bzw. zu verändern, instand zu halten, instand zu setzen, zu erneuern sowie wiederherzustellen, 5. Leitungen zu errichten bzw. zu verlegen, 6. aus oberirdischen Gewässern Wasser zu entnehmen oder abzuleiten, 7. Grundwasser zu entnehmen, zutage zu fördern, zutage zu leiten und abzuleiten sowie Abwässer in das Gebiet einzuleiten, 8. Gewässer zu schaffen, zu verändern oder zu beseitigen, insbesondere Wasserflächen oder Tümpel und Teiche einschließlich deren Ufer sowie Zuund Ablauf des Wassers oder den Grundwasserstand zu verändern sowie Feuchtgebiete zu entwässern oder deren Struktur zu verändern, 9. die Lebensstätten der Tiere und Pflanzen zu stören oder nachteilig zu verändern oder durch chemische oder mechanische Maßnahmen zu beeinflussen, 10. wildlebenden Tieren nachzustellen, sie zu fangen, aufzunehmen, zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen, rut- oder Wohnstätten oder Gelege der Natur zu entnehmen oder zu beschädigen, 11. Pflanzen oder Pflanzenbestandteile zu entnehmen oder zu beschädigen, 12. Pflanzen oder Pflanzenbestandteile einzubringen oder Tiere auszusetzen,

AMTLIHER TEIL 11 13. jagdliche Einrichtungen neu zu errichten, anzulegen oder deren Standort zu ändern, 14. Erstaufforstungen vorzunehmen, 15. Höhlen- und Horstbäume sowie Totholz zu fällen, aufzuarbeiten oder zu entfernen, 16. Schmuckreisig- und hristbaumkulturen anzulegen, 17. Gebüsche und Hecken anzulegen oder zu verändern bzw. zu entfernen, 18. Sachen im Gelände zu lagern, 19. Abfälle wegzuwerfen, abzulagern oder das Gebiet in anderer Weise zu verunreinigen, 20. Inschriften, Plakate, ild- und Schrifttafeln anzubringen, 21. Gehölze anzupflanzen, 22. eine andere als die nach 4 dieser Verordnung zugelassene Nutzung auszuüben. (2) Ferner ist verboten: 1. das Gebiet mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, Fahrzeuge oder Wohnwagen abzustellen, sowie außerhalb der im Projekt Forsten und Tourismus, Übersichtskarte Erholungswege, TK 5432, Stichtag 20.07.07 dargestellten Reitwege zu reiten, 2. das Gebiet außerhalb der Wege und der in der Schutzgebietskarte markierten Freifläche an der südöstlichen Grenze des Schutzgebietes zu betreten sowie außerhalb der im Projekt Forsten und Tourismus, Übersichtskarte Erholungswege, TK 5432, Stichtag 20.07.07 dargestellten Skiwanderwege Skilanglauf zu betreiben, 3. zu zelten, zu lagern, Feuer zu entfachen, zu baden, zu angeln, Flug- und Schiffsmodelle aller Art sowie Flugsportarten zu betreiben, 4. Hunde frei laufen zu lassen, davon ausgenommen sind Hunde im Sinne des 39 Abs. 1 Thür. Jagdgesetzes, die zur Ausübung der Jagd eingesetzt werden, 5. zu lärmen, Tonübertragungs- und Tonwiedergabegeräte zu benutzen, 6. frei lebende Tiere an ihren Nist-, rut-, Wohn- und Zufluchtsstätten durch Aufsuchen, Ton- oder Lichtbildaufnahmen oder ähnliche Handlungen zu stören. 4 Ausnahmen (1) Ausgenommen von den Verboten nach 3 dieser Verordnung sind: 1. die Ausübung der Jagd sowie die Neuerrichtung und Standortänderung jagdlicher Einrichtungen im Einvernehmen mit oder mit Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde; Maßnahmen des Jagdschutzes gemäß 40 Abs. 1 und 2 Thür. Jagdgesetz sind erlaubt, 2. das etreten und efahren durch Nutzungsberechtigte im Rahmen der durch diese Verordnung zugelassenen Nutzung sowie durch Grundeigentümer zur Wahrnehmung berechtigter Interessen, 3. das efahren des ca. 90 m langen Zubringerweges im Süden des geschützten Landschaftsbestandteils mit Forstfahrzeugen im Rahmen der forstwirtschaftlichen Nutzung des an das Schutzgebiet angrenzenden Waldes sowie das efahren der im Projekt Forsten und Tourismus, Übersichtskarte Erholungswege, TK 5432, Stichtag 20.07.07 dargestellten Skiwanderwege mit Spurenschlitten zum Präparieren der Skilanglauf- Loipen, 4. das Aufstellen oder Anbringen von amtlichen Schildern zur Kennzeichnung des Schutzgebietes gem. 24 Abs. 1 ThürNatG durch die untere Naturschutzbehörde oder die untere Forstbehörde, die Kennzeichnung von Rad-, Wander- und Reitwegen gem. 35 Abs. 2 ThürNatG nach Ermächtigung durch die untere Naturschutzbehörde, das Aufstellen oder Anbringen sonstiger Schilder, Markierungen, Warntafeln oder Sperrzeichen im Einvernehmen mit oder mit Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde, 5. Erkundungs-, Forschungs-, Überwachungs-, Schutz-, Pflege- und Entwicklungs- sowie Wiederherstellungsmaßnahmen oder Nutzungsänderungen im Einvernehmen mit oder mit Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde, 6. Unterhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an bestehenden Wegen und Plätzen sowie an bestehenden ober- und unterirdischen Leitungen im Einvernehmen mit oder mit Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde, 7. die Wahrnehmung gesetzlich bestimmter Aufgaben durch ehördenbedienstete oder von ihnen beauftragte Personen im Einvernehmen mit oder mit Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde, 8. das Einleiten von Niederschlagswasser vom angrenzenden Gewerbegebiet gemäß Erlaubnis der zuständigen Wasserbehörde, 9. das Fahren mit Kutschen und Pferde-Schlitten auf den im Projekt Forsten und Tourismus, Übersichtskarte Erholungswege, TK 5432, Stichtag 20.07.07 dargestellten Reitwegen, 10. die Wiedererrichtung eines kleinen Wanderrastplatzes auf der in der Schutzgebietskarte markierten Freifläche an der südöstlichen Grenze des Schutzgebietes im Einvernehmen mit bzw. mit Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde. (2) Sofern nach den vorstehenden estimmungen Einvernehmen oder Zustimmung der unteren Naturschutzbehörde erforderlich sind, sind diese schriftlich oder zur Niederschrift bei der unteren Naturschutzbehörde zu beantragen. (3) Das Einvernehmen ist herzustellen beziehungsweise die Zustimmung ist zu erteilen, wenn das Vorhaben mit dem Schutzzweck nach 2 dieser Verordnung zu vereinbaren ist oder die Vereinbarkeit durch die Anordnung von Nebenbestimmungen hergestellt werden kann. 5 efreiungen (1) Von den Verboten des 3 dieser Verordnung kann gemäß 36 a ThürNatG auf Antrag efreiung erteilt werden, wenn 1. die Durchführung der Vorschrift im Einzelfall a) zu einer nicht beabsichtigten Härte führen würde und die Abweichung mit den elangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu vereinbaren ist oder b) zu einer nicht gewollten eeinträchtigung von Natur und Landschaft führen würde oder 2. überwiegende Gründe des Gemeinwohls die efreiung erfordern. (2) Über den Antrag entscheidet die untere Naturschutzbehörde. Die efreiung kann mit Nebenbestimmungen versehen werden. 6 Umsetzung der Europäischen Vogelschutzrichtlinie (1) Wesentlicher estandteil des geschützten Landschaftsbestandteiles Herrnberg bei Neuhaus am Rennweg ist eine Vogelart nach Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (Europäische Vogelschutzrichtlinie, Al. EG Nr. L 103 vom 25.04.1979, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung. Der geschützte Landschaftsbestandteil hat im Hinblick auf die Umsetzung der Europäischen Vogelschutzrichtlinie besondere edeutung für folgende Art: - Neuntöter Der geschützte Landschaftsbestandteil Herrnberg bei Neuhaus am Rennweg liegt vollständig in dem Europäischen Vogelschutzgebiet Th-Nr. 27 (EG-Nr. 5432-401) Westliches Thüringer Schiefergebirge. (2) Die Sicherung eines günstigen Erhaltungszustandes für die in Abs. 1 genannte Art erfolgt vorrangig im Rahmen der kooperativen Zusammenarbeit zwischen der unteren Naturschutzbehörde und dem Eigentümer (Freistaat Thüringen). Dementsprechend stimmen sich die untere Naturschutzbehörde und das für die Verwaltung des Gebietes zuständige Forstamt hinsichtlich der Durchführung der notwendigen Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen ab. (3) Über diese Verordnung hinaus finden die Hinweise zur Umsetzung des Europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000 in Thüringen ( Natura 2000-Umsetzungshinweise-Erlass ) vom 22. Juli 2009 (ThürStAnz S. 1383) in der jeweils geltenden Fassung Anwendung, insbesondere hinsichtlich der Ausführungen von Projekten, welche in der Regel nicht zu erheblichen eeinträchtigungen führen. 7 Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig im Sinne von 54 Abs. 1 Nr. 1 ThürNatG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einem Verbot des 3 dieser Verordnung zuwiderhandelt. (2) Ordnungswidrig im Sinne von 54 Abs. 1 Nr. 6 ThürNatG handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig eine vollziehbare Nebenbestimmung in Form einer Auflage zu einer Gestattung nach 4 oder einer efreiung nach 5 dieser Verordnung überhaupt nicht, nicht vollständig, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt. (3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000,00 (fünfzigtausend Euro) geahndet werden. 8 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung im Amtsblatt des Landkreises Sonneberg in Kraft. Sonneberg, den 26.11.2009 hristine Hinweis: Eine Verletzung der in 21 Abs. 1 bis 4 des Thüringer Naturschutzgesetzes (ThürNatG) genannten Verfahrensvorschriften ist gem. 21 Abs. 8 Satz 1 ThürNatG unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres nach In-Kraft-Treten der Rechtsverordnung gegenüber der unteren Naturschutzbehörde geltend gemacht wird.