Badeordnung. Zweck der Badeordnung

Ähnliche Dokumente
Badeordnung Kirchberg am Wagram 1

B a d e o r d n u n g der Gemeinde Hittisau für das Freibad Hittisau

BADEORDNUNG ab 1. Mai Gewährung der Benutzung der Anlagen, Gefahrtragung der Gäste

1.1. Gewährung der Benutzung der Anlagen, Gefahrtragung der Gäste

BADEORDNUNG. Werte Gäste!

B a d e o r d n u n g für das Städtische Freibad Ried im Innkreis

FREIZEITPARK GmbH A-6793 Gaschurn / Montafon Tel. (05558) 8202, Fax (05558)

BADEORDNUNG Unverbindliches Muster zur individuellen Adaptierung

AZ: A Weißkirchen, BADEORDNUNG für das Freibad der Marktgemeinde Weißkirchen in Steiermark;

Stadtgemeinde Rohrbach-Berg BADEORDNUNG

BADE- und SAUNAORDNUNG

B a d e o r d n u n g

MUSTERBADEORDNUNG. Fachverband der Gesundheitsbetriebe

B A D E O R D N U N G

Haus- und Badeordnung. für das Hafen-Bad der Gemeinde Barßel. Inhaltsübersich

Badeordnung Seite BADEORDNUNG FÜR DAS STÄDTISCHE HALLENBAD - SPORT- UND FREIZEITBAD - UND FÜR DAS STÄDTISCHE FREIBAD WEINGARTEN

Badeordnung. Wörgler Wasserwelt GmbH&Co KG. Innsbrucker Straße Wörgl Österreich. Tel. +43 / (0)5332 / Fax +43 / (0)5332 /

Allgemeine Badebedingungen der Stadt Weißenfels über die Nutzung des Freibades und des Hallenbades

BADEORDNUNG. 1.9 Das Verkaufen und Verschenken von Gutscheinen am Thermengelände ist verboten.

Freibad Markt Erkheim e.v.

Badeordnung für die "Rhybadi"

Neufassung. der Badeordnung für das städtische Freibad in Bad Oldesloe vom einschl.:

Badeordnung für das städtische Freibad Kolbermoor. B a d e o r d n u n g :

Benutzungssatzung. für das Naturfreibad Haunstetten. Zweck des Freibades

Haus- und Badeordnung

Schwimmbad Villmergen

REGLEMENT. über die Benützung des Hallenbades Triesen

Haus- und Badeordnung für das Wendelinusbad

Haus- und Badeordnung für das Schwimmbad in Söhrewald Wattenbach

S a t z u n g. über die Benutzung des Naturbades auf Grundstück Flst. Nr. 354/10, Weihermatte 10, (Badeordnung)

Badeordnung für das Freibad der Gemeinde Bergen

Satzung über die Haus- und Badeordnung für das Waldschwimmbad der Stadt Kronberg im Taunus in der Fassung der 1. Änderung vom

Gemeinde Weisslingen Schule Weisslingen. Reglement. für die. Benutzung des Hallenbades

Badeordnung für das Freibad der Gemeinde Winterbach. Das Rechtsverhältnis zwischen Benutzer und Bad ist privatrechtlich.

Benutzungsordnung für die städtischen Bäder der Stadt Neustadt (Hessen) (Badeordnung)

Benutzungsordnung für das Naturerlebnisbad Niestetal (Schwimmteich) der Gemeinde Niestetal

Haus- und Badeordnung. des Landkreises Kelheim. für die landkreiseigenen Schulschwimmhallen. Abensberg, Mainburg und Riedenburg

Benutzungsordnung für die städtischen Hallen- und Freibäder. vom 18. Mai 2004 in der Fassung vom 8. Mai 2007

Badeordnung für das Hallenbad im Bürgerhaus "Kurhaus Bad Camberg"

Satzung für die Benutzung der Mehrzweckhalle Weisendorf

(2) Diese Benutzungssatzung dient der Sicherheit, Ordnung und Hygiene in der Badestelle Keidenzell.

Badeordnung. für das Warmfreibad der Gemeinde Kreuth. 1. Allgemeines

Satzung über die Benutzung des Freizeitbades VITAMAR der Gemeinde Kleinostheim (Badsatzung)

Allgemeine Bedingungen für die Benutzung des Hallenbades der Stadtbäder Schwabach GmbH

B A D E O R D N U N G

Haus - und Badeordnung für das Hallen- und Freibad der Stadt Schwelm

Satzung zur Benutzung des Schwimmbades der Gemeinde Georgenthal Badeordnung

Nutzungsordnung für das Hallenbad

Haus- und Badeordnung für das Panoramabad Pappelsee

Haus- und Badeordnung für das Freibad der Gemeinde Graben-Neudorf

HAUS- UND BADEORDNUNG

Badeordnung für das Hallenbad und das Freibad Schönenwerd

Benutzungsordnung für das Freibad der Stadt Kellinghusen (Badeordnung)

ÖFFNUNGSZEITEN / EINTRITTSREGLEMENT

HAUS- und BADEORDNUNG für die Hallenbäder in Edingen-Neckarhausen vom 16. Oktober 2002

-Lesefassung- Badeordnung

Badeordnung für das Schwimmbad Zofingen

Satzung für die Benutzung des städt. Freibades Freyung (Badeordnung)

Haus und Badeordnung für das Parkbad Gelderland

Benutzungsordnung für die Thomas-Valentin-Stadtbücherei in Lippstadt

Haus- und Badeordnung für das Freibad

Haus- und Badeordnung für das Freibad der Gemeinde Karlsbad

Satzung für die Benutzung des Freibades mit Freizeit- und Erholungszentrum der Stadt Altötting, St. Georgen. (Freibadsatzung)

Haus und Badeordnung

Benutzungsordnung für das Hallenbad Freiamt vom

Haus- und Badeordnung für das Hallenbad Weilheim

1 Zweck der Badeordnung

Haus- und Badeordnung der Bäderbetriebe des Marktes Goldbach

B A D E O R D N U N G

Badeordnung für das Schulschwimmbecken in Bösensell. ( 3 Abs. 1 geändert und 6 Abs. 1 S. 4 eingefügt durch Beschluss des Rates vom

Gemeinde Waldstetten. Satzung über die Benutzung des Gemeindefreibads Waldstetten vom , zuletzt geändert am

H2O Freizeitbad. Haus- und Badeordnung für das Sport- und Freizeitbad H2O der Freizeiteinrichtungen Stadtwerke Herford GmbH

ZWECKVERBAND ERHOLUNGSGEBIET UNTERBACHER SEE Stand: 1999 Der Verbandsvorsteher. H a u s o r d n u n g

Benutzungsbedingungen

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Seebadeanstalt Jahnbad der Fontanestadt Neuruppin (Benutzungs- und Entgeltordnung Jahnbad)

Amt für Umwelt und Gesundheit. Badreglement. vom 30. April 2007 (Stand 1. Juni 2014)

Haus- und Badeordnung (Benutzungsordnung)

Haus- und Badeordnung

Bade- und Benutzungsordnung für das Fortuna-Bad Glückstadt

S a t z u n g. für die Benutzung der Bäder der Stadt Dachau. (Bädersatzung)

Leopark AGB mit

H a u s - u n d B a d e o r d n u n g. für das Waldschwimmbad der Gemeinde Büchen

Satzung über die Benutzung des Freibades der Gemeinde Niedersachswerfen. - Badeordnung

Satzung über die Benutzung des Wohnmobilstellplatzes in der Großen Kreisstadt Kitzingen (Wohnmobilstellplatzbenutzungssatzung - WBS) vom

Gemeinde Kupferzell Hohenlohekreis. Benutzungs- und Entgeltordnung (Badeordnung) für das Hallenbad Kupferzell

Gemeinde Seeheim-Jugenheim. Haus- und Badeordnung. für das Freibad der Gemeinde Seeheim-Jugenheim

Satzung für die Benutzung des Freibades der Gemeinde Etzelwang

Haus- und Badeordnung für das Hallenbad der Gemeinde Hohenhameln in der Ortschaft Mehrum

Badeordnung für das städtische Thermal-Freibad Bad Lippspringe. Badeordnung. für das städtische Thermal-Freibad Bad Lippspringe

Haus und Badeordnung der Stadtwerke Amberg Bäder und Park GmbH

Badeordnung. Hallenbad Weil im Schönbuch

Benutzungsordnung für das Jugendhaus KAKTUS 4-08

Haus- und Badeordnung für Hallenbad, Freibad und Traglufthalle

Der Stadtrat der Stadt Lebach hat in seiner Sitzung am die nachfolgende Badeordnung beschlossen: BADEORDNUNG

Haus- und Badeordnung für das Hallenbad Dossenheim. 1 Zweck der Haus- und Badeordnung

Haus- und Badeordnung für das Freibad und die Hallenbäder

Benutzungs- und Entgeltordnung für die Seebadeanstalt Jahnbad der Fontanestadt Neuruppin (Benutzungs- und Entgeltordnung Jahnbad)

Einstell- und Benutzungsbedingungen für die städtische Tiefgarage in Gronau (Westf.), Paßweg, vom 09. März Sicherheit und Ordnung

Transkript:

Badeordnung Werte Gäste! Sie wollen sich bei uns erholen und entspannen. Wir sind stets bemüht, Ihnen einen guten Service und Qualität sowie einen hohen Hygienestandard zu bieten. Haben Sie bitte Verständnis für einige wichtige Hinweise bzw. Regeln, die Sie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und in Ihrem eigenen Interesse beachten müssen. BesucherInnen, welche die Badeordnung übertreten oder sich den Anordnungen der MitarbeiterInnen und Aufsichtspersonen der TAUERN SPA WORLD Betriebs Gmbh & Co KG, Tauern Spa Platz 1, A- 5710 Kaprun widersetzen, können ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes aus der Anlage gewiesen werden. In besonderen Fällen kann der Badegast zeitweise oder dauernd vom Besuch ausgeschlossen werden. Zweck der Badeordnung Die Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit im Tauern SPA Zell am See Kaprun und allen seinen Einrichtungen. Der Gast soll Ruhe und Erholung finden. Die Beachtung der Badeordnung liegt damit im Interesse jedes Besuchers. Die Badeordnung ist für alle Gäste verbindlich. Mit Übernahme des Chip Key und des Zutritts erkennt jeder Gast die Bestimmungen der Badeordnung und alle zur Aufrechterhaltung der Sicherheit erlassenen Anordnungen, inbegriffen die zur Sicherheit durchgeführte Videoüberwachung in Teilbereichen des Tauern Spa, an.

1. Pflichten der Badeanstalt 1.1 Gewährung der Benutzung der Anlagen, Gefahrtragung der Gäste (1) Die Tauern Spa ermöglicht den Gästen, die Einrichtungen der Badeanlage im Rahmen der Vorschriften dieser Badeordnung auf eigene Gefahr zu benützen. (2) Es ist weder der Tauern Spa noch dem Personal möglich, Badeunfälle generell zu verhüten. Insbesondere tragen die Gäste selbst die mit der Ausübung des auf dem Badegelände ausgeübten Sportes verbundenen Gefahren. (3) Gleiches gilt für Verletzungen und sonstige Eingriffe in die Persönlichkeitssphäre des Gastes durch andere Gäste oder sonstige, nicht zum Personal des Tauern Spa gehörende Dritte. (4) Die Tauern Spa übernimmt gegenüber den Gästen ausschließlich die in der Folge angeführten Pflichten. 1.2. Öffnungszeiten und Zutrittsgewährung (1) Die Tauern Spa ist gehalten, den Besuch während der durch Anschlag oder durch das Aufsichtspersonal bekannt gegebenen Öffnungszeiten zu ermöglichen. (2) Wird die amtlich zulässige Besucherzahl überschritten, kann die Tauern Spa mit Hilfe des zuständigen Personals den Zutritt weiterer Besucher untersagen. In diesen Fällen haben Besuchswillige mit Wartezeiten zu rechnen. (3) Die Tauern Spa behält sich vor, Personen, deren Zulassung zum Badebesuch bedenklich erscheint, den Zutritt ohne Angabe von Gründen zu verwehren. 1.3. Zustand und Bedienung der Anlagen (1) Die Tauern Spa steht dafür ein, dass die Anlagen vorschriftsgemäß errichtet, bedient und gewartet werden. Insbesondere hat die Tauern Spa alle geltenden Hygiene- und Sicherheitsvorschriften einzuhalten. Weitere Verpflichtungen des Tauern Spa bestehen nicht. (2) Sobald die Tauern Spa von der Störung, Mangel- oder Schadhaftigkeit einer Anlage Kenntnis erlangt, welche einen sicheren Betrieb nicht mehr gewährleistet, untersagt dieser umgehend die Benützung der gestörten Anlage oder schränkt ihre Benutzung auf gehörige Weise ein. (3) Der Badegast ist selbst für die Einhaltung von Anordnungen des zuständigen Personals verantwortlich.

1.4. Kontrolle der Einhaltung der Badeordnung Die Tauern Spa kontrolliert im Rahmen des Zumutbaren mit Hilfe seines zuständigen Personals die Einhaltung der Badeordnung durch Gäste und sonstige, sich auf dem Gelände des Tauern Spa Kapruns aufhaltende Personen. Wird ordnungswidriges Verhalten festgestellt, werden die betreffenden Personen verwarnt und können erforderlichenfalls des Geländes verwiesen werden. 1.5. Hilfe bei Unfällen Kommt es zu einem Unfall, leitet die Tauern Spa mit Hilfe seines zuständigen Personals im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich Hilfsmaßnahmen ein. 1.6. Hilfe bei der Abwehr angezeigter Gefahren Wird dem Tauern Spa, insbesondere dem zuständigen Personal, von Gästen eine drohende Gefahr für die Gesundheit und das Leben von Gästen glaubhaft gemacht, ist der Tauern Spa mit Hilfe seines Personals im Rahmen des Zumutbaren bemüht, diese Gefahr abzuwenden. 1.7. Keine Möglichkeit zur Beaufsichtigung Minderjähriger, Unmündiger, Behinderter und Nichtschwimmer Die Tauern Spa und damit sein Personal ist nicht in der Lage und daher auch nicht verpflichtet, unmündige bzw. körperlich oder geistig behinderte Personen und Nichtschwimmer zu beaufsichtigen. 1.8. Haftung der Badeanstalt (1) Die Tauern Spa haftet nur für solche Schäden, die er oder sein Personal dem Gast durch rechtswidriges, insbesondere vertragswidriges, und schuldhaftes Verhalten zugefügt hat. (2) Die Tauern Spa haftet nicht für Schäden, die durch Missachtung der Badeordnung, allfälliger sonstiger Benützungsregelungen oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Personals, durch sonstiges eigenes Verschulden des Geschädigten oder durch unabwendbare Ereignisse bzw. höhere Gewalt, insbesondere auch durch Eingriffe dritter Personen, verursacht werden. Mitverschulden führt zu entsprechender Schadensteilung. Gleiches gilt sinngemäß für allfällige bei den jeweiligen Geräten und Einrichtungen ausgehängten besonderen Benützungsregeln (z.b. für Rutsche, Sauna etc.) sowie für allfällige Benützungsverbote oder Einschränkungen im Sinne von Punkt 1.3.Abs.2. Im Übrigen ist eine Schadenersatzhaftung für Schäden aller Art ausgeschlossen.

(3) Die Benutzung von Parkplätzen erfolgt auf eigene Gefahr. Die Tauern Spa ist weder gehalten, Parkplätze zu bewachen noch seine Flächen und sonstigen Einrichtungen zu warten, um die Fahrzeuge vor Schaden (z.b. durch auf den Flächen befindliche Nägel, Glasscherben oder Schlaglöcher) zu bewahren. 2. Pflichten der Gäste 2.1. Eintrittskarten, Schlüssel, Wertkarten, Entgelte (1) Die Benützung der Tauern Spa ist nur mit einer gültigen Zutrittsberechtigung (Chip-Key) laut Tarifordnung zulässig. Die Tarifordnung ist Teil der Badeordnung. (2) Zutrittsberechtigungen (Chip-Key) sind während der gesamten Dauer des Badebesuches aufzubewahren. (3) Badegäste die ohne Zutrittsberechtigung angetroffen werden, haben die 3-fache Tagesgebühr zu entrichten. (4) Ausgegebene Zutrittsberechtigungen (Chip-Key) sind beim Verlassen des Bades zurückzugeben. (5) Für abhanden gekommene Zutrittsberechtigungen (Chip-Key) ist ein Ersatz von 15,- zu leisten. 2.2. Aufsicht über Kinder, Minderjährige, Nichtschwimmer und behinderte Personen (1) Für die Aufsicht über Kinder, Minderjährige, Nichtschwimmer und behinderte Personen, haben die für diese Personen auch sonst Aufsichtspflichtigen (z.b. die erziehungsberechtigten Angehörigen oder entsprechendes Aufsichts- oder Pflegepersonen) gehörig vorzusorgen. (2) Diese aufsichtspflichtigen Personen bleiben für die Aufsicht auch dann verantwortlich, wenn sie das Gelände der Tauern Spa nicht betreten oder vorzeitig wieder verlassen. (3) Kinder die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, haben nur in Begleitung einer befugten Aufsichtsperson, die wenigstens das 16. Lebensjahr vollendet hat, Zutritt. Die Tauern Spa ist nicht verpflichtet, die Erklärung der Begleitperson, zur Aufsicht befugt zu sein, zu überprüfen, sondern darf auf die Richtigkeit der von der Begleitperson gemachten Erklärung vertrauen, ist jedoch gegebenenfalls befugt, die Aufsichtsperson als offenkundig ungeeignet zurückzuweisen. Die Begleitperson übernimmt mit der Erklärung, zur Aufsicht befugt oder bereit zu sein, die Aufsichtsverantwortung. Die Aufsichtsperson ist für das Verhalten der von ihr begleiteten Kinder im Bad und für die Einhaltung der Badeordnung uneingeschränkt verantwortlich. Wird die Tauern Spa von Personen unter Außerachtlassung dieser Bestimmungen dennoch betreten, so bleiben die sonstigen Aufsichtspflichten

(z.b. die erziehungsberechtigten Angehörigen) uneingeschränkt verantwortlich. (4) Die jeweils geltenden Jugendschutzbestimmungen, insbesondere Alkoholund Rauchverbote, Aufenthaltsverbote, Solariumregelung unter 18 Jahren, Verpflichtungen der Erziehungsberechtigten, sind von den Jugendlichen und ihren Erziehungsberechtigten einzuhalten. 2.3. Aufsicht bei Gruppenbesuchen (1) In Fällen von Gruppenbesuchen hat bei Schülern die hierfür zuständige Aufsichtsperson, bei Vereinen und anderen Organisationen der hierfür zuständige Funktionär für die Einhaltung der Badeordnung zu sorgen und dafür die volle Verantwortung zu tragen. Die diesbezüglichen eigenen Aufsichtspersonen haben während der gesamten Dauer des Gruppenbesuches anwesend zu sein. (2) Diese Aufsichtspersonen haben mit dem Aufsichtspersonal des Tauern Spa das gehörige Einvernehmen zu pflegen, um zu gewährleisten, dass der übrige, normale Badebetrieb durch den Gruppenbesuch nicht gestört wird. 2.4. Anweisungen des Personals des Tauern Spa (1) Die Gäste sind verpflichtet, den Anweisungen des zuständigen Personals des Tauern Spa uneingeschränkt Folge zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn ein Gast der Auffassung sein sollte, die ihm erteilte Anweisung sei nicht gerechtfertigt. (2) Wer die Badeordnung bzw. Benützungsverbote für bestimmte Einrichtungen (z.b. Rutsche, Sauna) oder Einschränkungen im Sinne von Punkt 1.3.Abs.2 übertritt oder sich den Anweisungen des zuständigen Personals widersetzt, kann ohne Anspruch auf Rückerstattung des Eintrittsgeldes von diesem oder einem sonstigen Repräsentanten des Tauern Spa aus der Anlage gewiesen werden. (3) In besonderen Fällen kann auch ein Besuchsverbot für die Zukunft ausgesprochen werden. 2.5. Hygienebestimmungen (1) Die Gäste sind im gesamten Tauern Spa zu größter Sauberkeit verpflichtet. (2) Kleinkinder dürfen die Schwimmbecken nur mit geeigneter Schwimmwindel oder Badehose benutzen. (3) Der Barfußbereich darf nicht mit Straßenschuhen betreten werden. Fußdesinfektionsanlagen sollen sowohl beim Betreten als auch beim Verlassen des Bades benützt werden. (4) Die Tauern Spa darf nicht mit ansteckenden Krankheiten besucht werden. (5) Aus hygienischen Gründen ist vor jedem Betreten des Beckens zu duschen. Die Brausen sind nach dem Gebrauch sofort abzudrehen.

(6) Die Benützung von Seife, Shampoos oder Waschmitteln sowie das Waschen der Badebekleidung in Schwimm- und Badebecken ist untersagt. (7) Abfälle (Flaschen, Gläser, Dosen, Papier etc.) sind in die vorgesehenen Abfallbehälter zu geben. (8) Badeverbot gilt bei Herz- und Kreislaufschwäche, bei übertragbaren Hautkrankheiten und aktiver Tuberkulose. 2.6. Unterlassen von Gefährdungen und Belästigungen (1) Jeder Gast ist vor allem im Hinblick auf Lärmentwicklung verpflichtet auf die anderen Badegäste Rücksicht zu nehmen. Es ist daher alles zu unterlassen, was andere Badegäste belästigt oder gar gefährdet. (2) Die Abgrenzungen des Badegeländes dürfen nicht er- und überklettert werden. (3) Alle Anlagen und Einrichtungen des Bades dürfen nur entsprechend ihrer Zweckbestimmung benutzt werden (z.b. Kinderplantschbecken, Nichtschwimmer-bereich, Wasserrutschen). 2.7. Benützung von Zusatzeinrichtungen (1) Bademäntel und Badetücher können, solange der Vorrat reicht, gegen entsprechende Benützungsgebühr an der Kassa im Eingangsbereich ausgeliehen werden. (2) Für Verlust oder Beschädigung ist Ersatz lt. Tarifordnung zu leisten. 2.8. Einbringung und Verlust von Gegenständen, Abstellen von Fahrzeugen (1) Wertgegenstände sind in den dafür vorgesehenen und als solche gekennzeichneten Sicherheitswertfächern zu deponieren (Versicherungshöhe bis zu 5.000,-). Für sonst in den Tauern Spa eingebrachte Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen. (2) Gefundene Gegenstände sind beim Badepersonal oder im Eingangsbereich abzugeben. Nach Beendigung der täglichen Öffnungszeiten werden nicht geräumte Spinde geöffnet, der Inhalt wird als Fundsache behandelt. Mit diesen Fundsachen wird entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen verfahren. (3) Fahrzeuge oder sonstige Gegenstände dürfen nur so abgestellt werden, dass der Zugang zum Tauern Spa, insbesondere auch im Hinblick für Rettungs-, Feuerwehr- oder Polizeieinsätze, nicht verstellt wird. 2.9. Meldepflichten / Hilfeleistungspflicht (1) Unfälle, Diebstähle sowie Beschwerden sind dem zuständigen Personal oder der Leitung des Tauern Spa sofort zu melden.

(2) Jeder Gast ist verpflichtet, die notwendige erste Hilfe oder andere Hilfestellungen zu leisten. 2.10. Sonstiges (1) Das Mitführen und Verzehren von Speisen und Getränken im Badebereich ist nicht gestattet. Das Mitbringen von Behältern aus Glas ist untersagt. (2) Jede Art von gewerblicher Tätigkeit oder Werbung in der gesamten Anlage bedarf der Zustimmung der Geschäftsleitung des Tauern Spa. (3) Rauchen ist in der Spa- und Saunawelt nicht gestattet. (4) Tiere dürfen in die Spa- und Saunawelt nicht mitgebracht werden. (5) Das Fotografieren anderer Badegäste oder des Personals ohne deren Einwilligung ist untersagt. (6) Die Geschäftsleitung des Tauern Spa behält sich Änderungen oder Ergänzungen dieser Badeordnung vor. (7) Der Betrieb von Radio- und Fernsehgeräten, MP3 Player sowie die Nutzung von Musikinstrumenten und Mobiltelefonen sind mit Rücksicht auf die anderen Gäste nicht gestattet. Wir wünschen unseren Gästen einen angenehmen und erholsamen Aufenthalt!

Betriebszeiten der SPA & SAUNA SPA Sa Do 09.00 23.00 Uhr Freitag 09.00 24.00 Uhr SAUNA Sa Do 10.00 23.00 Uhr Freitag 10.00 24.00 Uhr Heilquelle Kaprun Calcium-Natrium-Magnesium-Sulfat-Mineral-Wasser sprudelt mit einer Temperatur von 17,4 C aus 800 m Tiefe empor. Für die Anerkennung als Thermalwasser ist ein Wert von über 20 C notwendig. Die heilsame Wirkung des Wassers ist bei Erkrankungen und Verletzungen des Bewegungsapparates, bestimmten Hauterkrankungen (Psoriasis, Neurodermitis) und peripheren Kreislaufstörungen sowie: Funktionelle Erkrankungen der Organe im Oberbauch Funktionell bedingte Störungen der Motorik des Darms Anregung der Gallen- und Pankreasskretion Postoperative Beschwerden nach Gallenoperationen Unterstützende Behandlung bei Adipositas und Hyperlipidämien Wichtig: das Wasser ist nach dem Bäderhygienegesetz aufbereitet, das heißt, dem Heilwasser wird normales Wasser zugesetzt, sodass man das Bad ohne ärztliche Aufsicht und Kontrolle genießen kann.