(19) TEPZZ Z64477A_T (11) EP 3 064 477 A1 (12) EUROPÄISCHE PATENTANMELDUNG (43) Veröffentlichungstag: 07.09.16 Patentblatt 16/36 (21) Anmeldenummer: 1616612.0 (1) Int Cl.: C02F 1/6 (06.01) C02F 1/68 (06.01) C02F 1/0 (06.01) C02F 3/00 (06.01) C02F 1/ (06.01) (22) Anmeldetag: 21.02.16 (84) Benannte Vertragsstaaten: AL AT BE BG CH CY CZ DE DK EE ES FI FR GB GR HR HU IE IS IT LI LT LU LV MC MK MT NL NO PL PT RO RS SE SI SK SM TR Benannte Erstreckungsstaaten: BA ME Benannte Validierungsstaaten: MA MD () Priorität: 02.03.1 DE 021 (71) Anmelder: BDT GmbH, Gesellschaft für Gerätetechnik 7766 Offenburg (DE) (72) Erfinder: STEMMER, Ditmar 77704 Oberkirch (DE) (74) Vertreter: Patentanwälte Bregenzer und Reule Partnerschaftsgesellschaft mbb Rheinstraße 19 7632 Baden-Baden (DE) (4) STOFFGEMISCH ZUM ABSCHEIDEN VON SCHWEBSTOFFEN AUS EINER FLÜSSIGKEIT (7) Die Erfindung betrifft ein Stoffgemisch zum Abscheiden von Schwebstoffen aus einer Flüssigkeit, insbesondere zum Abscheiden von Gips aus Wasser, mit einem Flockungsmittel zum Binden von Schwebstoffen und mit einem Desinfektionsmittel, wobei das Flockungsmittel einen Polyelektrolyten, insbesondere einen hochmolekularen Polyelektrolyten, aufweist und wobei das Desinfektionsmittel ein Monoterpen und eine aromatische Carbonsäure aufweist. EP 3 064 477 A1 Printed by Jouve, 7001 PARIS (FR)
1 EP 3 064 477 A1 2 Beschreibung [0001] Die Erfindung betrifft ein Stoffgemisch zum Abscheiden von Schwebstoffen aus einer Flüssigkeit, insbesondere zum Abscheiden von Gips aus Wasser. [0002] Gipsabscheider werden vielfach in der Zahntechnik eingesetzt und zwischen einem Ausgussbecken und der Hausabwasserleitung installiert. Übliche Gipsabscheider, wie sie beispielsweise in der DE 296 21 90 U1 oder der DE 047 904 A1 beschrieben sind, weisen mehrere Kammern auf, die durch Trennwände voneinander getrennt sind. Mit Gips verunreinigtes Abwasser wird in eine erste Kammer eingeleitet, die sich über einen Überlauf in eine zweite Kammer entleert, an die sich eine dritte Kammer anschließt und so weiter. In jeder der Kammern scheiden sich Gipsschwebstoffe am Boden ab, so dass das in die jeweils nächste Kammer übergeleitete Wasser weniger Verschmutzungen aufweist. Aus der letzten Kammer wird schließlich über einen Überlauf das solchermaßen vorgereinigte Wasser der Hausabwasserleitung zugeführt. Um das Abscheiden von Gips zu beschleunigen, werden verschiedentlich Flockungsmittel eingesetzt, die dem Abwasser zugesetzt werden und die Schwebstoffe wie Gips binden, um deren Abscheiden zu beschleunigen. Oftmals sind mit Gips verunreinigte Abwässer aber zusätzlich mit organischen Verunreinigungen belastet, so dass von Gipsabscheidern eine Geruchsbelästigung ausgehen kann, insbesondere wenn sich organische Verunreinigungen zusammen mit Gipsschwebstoffen abscheiden und längere Zeit im Gipsabscheider verbleiben. [0003] Es ist daher Aufgabe der Erfindung, ein Mittel bereitzustellen, das sowohl die Abscheidung von Schwebstoffen beschleunigt als auch Geruchsbelästigungen weitgehend unterbindet. [0004] Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein Stoffgemisch gemäß Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche. [000] Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, dem mit Gips verunreinigten Abwasser ein Stoffgemisch beizugeben, das einerseits das Abscheiden von Gips durch Ausflocken beschleunigt und andererseits desinfizierend wirkt. Zur Gipsabscheidung weist das Stoffgemisch ein Flockungsmittel auf, wobei ein vorzugsweise hochmolekularer Polyelektrolyt zur Anwendung kommt. Solche Flockungsmittel werden beispielsweise unter dem Markennamen Praestol vertrieben. Zudem weist das Stoffgemisch ein Desinfektionsmittel auf, das zumindest zwei Bestandteile aufweist. Zum einen ein Monoterpen, vorzugsweise Thymol, das desinfizierend, fungizid und bakterizid wirkt. Zum anderen eine aromatische Carbonsäure, insbesondere Benzoesäure, die gegen grampositive Bakterien effektiver ist. Als Polyelektrolyt kommt vorzugsweise Polyacrylamid zum Einsatz. [0006] Der Anteil des Monoterpens am Gesamtvolumen des Stoffgemischs beträgt zweckmäßig mindestens % und höchstens %, vorzugsweise mindestens 1 2 3 4 0 % und höchstens %, in einem bevorzugten Ausführungsbeispiel etwa 24%. Gemäß einem alternativen Ausführungsbeispiel kann auch der Anteil des Monoterpens am Gesamtvolumen des Desinfektionsmittels diese Werte annehmen. [0007] Das Stoffgemisch kann als weiteren Bestandteil Natriumcarbonat und/oder Zellulose aufweisen, so dass ein Pressen des in Pulverform vorliegenden Stoffgemischs in Tablettenform vereinfacht wird. [0008] Zusammenfassend ist folgendes festzuhalten: Die Erfindung betrifft ein Stoffgemisch zum Abscheiden von Schwebstoffen aus einer Flüssigkeit, insbesondere zum Abscheiden von Gips aus Wasser, mit einem Flockungsmittel zum Binden von Schwebstoffen und mit einem Desinfektionsmittel, wobei das Flockungsmittel einen Polyelektrolyten, insbesondere einen hochmolekularen Polyelektrolyten, aufweist und wobei das Desinfektionsmittel ein Monoterpen und eine aromatische Carbonsäure aufweist. Patentansprüche 1. Stoffgemisch zum Abscheiden von Schwebstoffen aus einer Flüssigkeit, insbesondere zum Abscheiden von Gips aus Wasser, mit einem Flockungsmittel zum Binden von Schwebstoffen und mit einem Desinfektionsmittel, wobei das Flockungsmittel einen Polyelektrolyten, insbesondere einen hochmolekularen Polyelektrolyten, aufweist und wobei das Desinfektionsmittel ein Monoterpen und eine aromatische Carbonsäure aufweist. 2. Stoffgemisch nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Polyelektrolyt Polyacrylamid ist. 3. Stoffgemisch nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Monoterpen Thymol ist. 4. Stoffgemisch nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die aromatische Carbonsäure Benzoesäure ist.. Stoffgemisch nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Anteil des Monoterpens am Gesamtvolumen des Stoffgemischs mindestens Volumen% und höchstens Volumen% beträgt. 6. Stoffgemisch nach Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass der Anteil des Monoterpens am Gesamtvolumen des Stoffgemischs mindestens Volumen% und höchstens Volumen% beträgt. 7. Stoffgemisch nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Anteil des Monoterpens am Gesamtvolumen des Desinfektionsmittels mindestens Volumen% und höchstens 2
3 EP 3 064 477 A1 4 Volumen% beträgt. 8. Stoffgemisch nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Anteil des Monoterpens am Gesamtvolumen des Desinfektionsmittels mindestens Volumen% und höchstens Volumen% beträgt. 9. Stoffgemisch nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es als weiteren Bestandteil Natriumcarbonat und/oder Zellulose aufweist.. Verwendung eines Stoffgemischs nach einem der vorangehenden Ansprüche als Gipsabscheidemittel in einer Gipsabscheidevorrichtung, in die mit Gips verunreinigtes Wasser eingeleitet wird, in der Gips aus dem Wasser abgeschieden wird und aus der das solchermaßen vorgereinigte Wasser ausgeleitet wird. 1 2 3 4 0 3
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EP 3 064 477 A1 IN DER BESCHREIBUNG AUFGEFÜHRTE DOKUMENTE Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde ausschließlich zur Information des Lesers aufgenommen und ist nicht Bestandteil des europäischen Patentdokumentes. Sie wurde mit größter Sorgfalt zusammengestellt; das EPA übernimmt jedoch keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen. In der Beschreibung aufgeführte Patentdokumente DE 2962190 U1 [0002] DE 047904 A1 [0002] 6