STELLENAUSSCHREIBUNG CONS/AD/091

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Stand vom 6. Dezember Merkblatt

Amtsblatt C 372A vom 19/12/2013

Transkript:

STELLENAUSSCHREIBUNG CONS/AD/091 1. Freie Planstelle Eine Planstelle als: Rechtsberater/Rechtsberaterin des Europäischen Rates und des Rates Generaldirektor/Generaldirektorin des juristischen Dienstes des Rates (Funktionsgruppe AD, Besoldungsgruppe 15) ist im Generalsekretariat des Rates der Europäischen Union in Brüssel zu besetzen. 2. Art der Tätigkeit In seiner/ihrer Eigenschaft als Rechtsberater/Rechtsberaterin des Europäischen Rates und des Rates hat er/sie die Aufgabe, aus eigener Initiative oder auf Verlangen dem Europäischen Rat und seinem Präsidenten, dem Rat, dem Ausschuss der Ständigen Vertreter, den Regierungskonferenzen und ihren Vorsitzen sowie dem Generalsekretär in allen Bereichen der Europäischen Union in schriftlicher oder mündlicher Form auf höchstem Niveau Beratung zu erteilen und Rechtsgutachten zu unterbreiten. In seiner/ihrer Eigenschaft als Generaldirektor/Generaldirektorin hat er/sie die Aufgabe, den Juristischen Dienst des Rates unter Mitwirkung von dessen Direktoren/Direktorinnen zu leiten; insbesondere hat er/sie die Aufgabe, die Direktionen des Juristischen Dienstes zu organisieren sowie dessen Mitglieder zu motivieren, so dass dieser Dienst effizient seine Aufgaben wahrnehmen kann, nämlich: Beratung des Europäischen Rates, des Rates und aller seiner Gremien, des Vorsitzes sowie des Generalsekretariats des Rates in sämtlichen Dossiers, um dazu beizutragen, rechtlich einwandfreie und für das betreffende Gremium akzeptable Lösungen zu finden, Unterstützung und Vertretung des Europäischen Rates und des Rates in Streitsachen, auch durch Auftreten in ihrem Namen vor den Gerichten der Europäischen Union, Begleitung der Arbeiten des Europäischen Rates, des Rates und des Ausschusses der Ständigen Vertreter sowie Teilnahme an den Tagungen, Vor- und Nachbesprechungen und Verhandlungen, um dabei zu helfen, Kompromisse und Lösungen zu finden. Ferner hat der Generaldirektor/die Generaldirektorin die Aufgabe, den Juristischen Dienst auf höchster Ebene sowohl innerhalb des Generalsekretariats des Rates als auch in den Beziehungen zu den anderen Organen sowie zu den Mitgliedstaaten zu vertreten, für eine effiziente Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den Direktoren/Direktorinnen des Juristischen Dienstes untereinander sowie mit den anderen Diensten des Generalsekretariats des Rates zu sorgen und auf die effiziente Verwaltung seiner Mittel zu achten. 1/9

3. Allgemeine Voraussetzungen Der/die Bewerber/in muss - die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzen; - im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte sein; - seinen/ihren Verpflichtungen aus den für ihn/sie geltenden Wehrgesetzen nachgekommen sein; - den sittlichen Anforderungen für die angestrebte Tätigkeit genügen 4. Spezielle Voraussetzungen Der/die Bewerber(in) muss ein abgeschlossenes Jurastudium (Diplom) mit einer Regelstudienzeit von mindestens vier Jahren oder ein abgeschlossenes Jurastudium (Diplom) mit einer Regelstudienzeit von mindestens drei Jahren in Verbindung mit einer mindestens einjährigen einschlägigen Berufserfahrung nachweisen; mindestens zwanzig Jahre Berufserfahrung nachweisen, davon mindestens zehn Jahre in leitender Stellung, sowie über Arbeitserfahrung im Bereich der internationalen Beziehungen verfügen; über gründliche und umfassende Kenntnis des EU-Rechts und der EU-Politiken sowie der Arbeitsweise und der Verfahren der EU-Organe verfügen; über großes politisches Fingerspitzengefühl, diplomatisches Geschick, Kommunikationsfähigkeit und Verhandlungsvermögen sowie über Geschick im Umgang mit Menschen auf höchster Ebene in einem internationalen und multikulturellen Umfeld verfügen;. über Eigeninitiative, Kreativität und Teamgeist sowie über die Fähigkeit verfügen, das Personal des Juristischen Dienstes zu motivieren und zu führen und dabei für die Qualität von dessen Arbeit Sorge zu tragen; die Fähigkeit zu raschen Entscheidungen und zur gleichzeitigen Bewältigung mehrerer komplexer Aufgaben besitzen sowie über ein gutes Urteilsvermögen in kritischen Situationen verfügen; über gründliche Kenntnis einer der Amtssprachen der Europäischen Union und ausreichende Kenntnis einer weiteren dieser Sprachen in dem für die Wahrnehmung der übertragenen Aufgaben erforderlichen Umfang verfügen. In der Praxis sind aufgrund der Tätigkeitsbereiche mindestens Französisch- und Englischkenntnisse erforderlich. 2/9

5. Auswahlverfahren Um die Anstellungsbehörde bei ihrer Auswahl zu unterstützen, wird ein beratender Auswahlausschuss eingesetzt, der den Auftrag hat, eine Liste der am besten geeigneten Kandidaten aufzustellen. Dieser Ausschuss prüft zunächst die von den Bewerbern vorgelegten Befähigungsnachweise und Unterlagen zur Berufserfahrung und führt dann Gespräche mit den von ihm ausgewählten Bewerbern 6. Bedingungen und Einreichung der Bewerbungen Bewerbungen sind bis spätestens 22. Oktober 2010 vorzugsweise per Einschreiben an den Dienst Einstellungen des Generalsekretariats des Rates der Europäischen Union, Rue de la Loi 175, B-1048 Brüssel, zu richten. Es gilt das Datum des Poststempels. Berücksichtigt werden nur vollständige Bewerbungsunterlagen, die Folgendes umfassen: a) das ausgefüllte, datierte und unterzeichnete Original-Bewerbungsformular (Anlage 3 zu dieser Ausschreibung); b) ein Bewerbungsschreiben mit ausführlichem Lebenslauf auf Englisch oder Französisch, wenn möglich im Europass Format (http://europass.cedefop.europa.eu), in dem der gesamte berufliche Werdegang insbesondere unter Angabe von Hochschulabschlüssen, Sprachkenntnissen, Berufserfahrung und derzeitigem Aufgabenbereich beschrieben wird, und c) Nachweise über Hochschulabschlüsse und Berufserfahrung (ausschließlich in Form von Fotokopien). Diese Unterlagen werden nicht zurückgegeben. Die Bewerber müssen alle Zulassungsbedingungen zum Zeitpunkt der Einreichung der Bewerbungen erfüllen. Hinweis: Diese Planstelle setzt die Ermächtigung für den Zugang zu Verschlusssachen (Geheimhaltungsstufe TRES SECRET UE) voraus. Der Besitz dieser Ermächtigung wäre von Vorteil. Andernfalls erklären sich die interessierten Personen mit ihrer Bewerbung bereit, sich den Sicherheitsüberprüfungen nach Maßgabe des Beschlusses Nr. 264/01 des Rates vom 19. März 2001 zu unterziehen. 7. Erneute Prüfung von Bewerbungen Die Verfahren betreffend Anträge auf erneute Prüfung, die Einlegung von Rechtsmitteln und die Befassung des Europäischen Bürgerbeauftragten sind in Anhang 1 dieser Stellenausschreibung dargelegt. 3/9

8. Datenschutz Die Modalitäten für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten dieses Auswahlverfahrens sind in Anlage 2 zu dieser Ausschreibung dargelegt. 9. Chancengleichheit Die Organe der Europäischen Union verfolgen eine Politik der Chancengleichheit und akzeptieren Bewerbungen ohne Diskriminierung wegen des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, genetischer Merkmale, der Sprache, der Religion oder Weltanschauung, politischer oder sonstiger Überzeugungen oder Anschauungen, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, der finanziellen Lage, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung. Wegen des geringen Anteils von Frauen in leitenden Funktionen sind Bewerbungen von Frauen für diese Position willkommen. 4/9

ANTRAG AUF ERNEUTE PRÜFUNG RECHTSMITTEL BESCHWERDE BEIM EUROPÄISCHEN BÜRGERBEAUFTRAGTEN In jeder Phase des Auswahlverfahrens können die Bewerber bei einer sie ihrer Ansicht nach beschwerenden Entscheidung von folgenden Möglichkeiten Gebrauch machen: - Antrag auf eine erneute Prüfung der Bewerbung ANLAGE 1 Eine erneute Prüfung ist innerhalb von zehn Kalendertagen nach Absendung des Schreibens, mit dem die Entscheidung mitgeteilt wurde (maßgebend ist das Datum des Poststempels), schriftlich unter Angabe von Gründen bei folgender Stelle zu beantragen: Rat der Europäischen Union Einstellungsabteilung (Recruitment Department) Rue de la Loi, 175 B-1048 BRÜSSEL Die Einstellungsabteilung leitet den Antrag an den Vorsitzenden des beratenden Prüfungsausschusses weiter, wenn dieser hierfür zuständig ist; dem Bewerber geht so bald wie möglich eine Antwort zu. - Rechtsmittel - Klage beim: Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union Boulevard Konrad Adenauer L-2925 Luxemburg gemäß Artikel 270 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 91 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften - oder Beschwerde gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften. Diese Beschwerde ist an folgende Anschrift zu richten: Rat der Europäischen Union Referat Berater der Direktion, DGA 1B Rue de la Loi, 175 B-1048 BRÜSSEL Die Fristen [siehe die durch die Verordnung (EG, Euratom) Nr. 723/2004 des Rates geänderte Fassung des Statuts im Amtsblatt der Europäischen Union L 124 vom 27. April 2004 http://europa.eu.int/eur-lex] für diese beiden Arten von Verfahren beginnen mit der Mitteilung der beschwerenden Entscheidung. Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass die zur Unterzeichnung von Arbeitsverträgen ermächtigte Behörde nicht befugt ist, die Entscheidungen eines Prüfungsausschusses zu ändern. Nach ständiger Rechtsprechung, die auf Prüfungsausschüsse entsprechend Anwendung findet, ist der umfassende Ermessensspielraum der Prüfungsausschüsse nur bei offensichtlicher Verletzung der für ihre Arbeit geltenden Regeln der Kontrolle durch den Gerichtshof unterworfen. 5/9

- Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten Die Beschwerde ist an folgende Anschrift zu richten: Europäischer Bürgerbeauftragter 1, avenue du Président Robert Schuman - BP 403 F-67001 Straßburg Cedex. Rechtsgrundlage für die Beschwerde ist Artikel 228 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union; hierbei gelten die Voraussetzungen, die im Beschluss des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten festgelegt sind (Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften L 133 vom 4. Mai 1994). Die Bewerber werden darauf hingewiesen, dass durch die Befassung des Bürgerbeauftragten die von Amts wegen einzuhaltende Frist, die gemäß Artikel 90 Absatz 2 bzw. Artikel 91 des Statuts für die Einreichung einer Beschwerde bzw. einer Klage beim Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union gemäß Artikel 270 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union gilt, nicht ausgesetzt wird. 6/9

ANLAGE 2 DATENSCHUTZ Das Generalsekretariat des Rates als das für die Durchführung des Auswahlverfahrens zuständige Organ stellt sicher, dass die personenbezogenen Daten der Bewerber entsprechend den Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr verarbeitet werden. Rechtsgrundlagen für das Auswahlverfahren sind das Statut der Beamten der Europäischen Gemeinschaften (insbesondere Anhang III über das Auswahlverfahren) und der Beschluss des Rates vom 19. März 2001 über die Annahme der Sicherheitsvorschriften des Rates. Für das Auswahlverfahren ist die Direktion Personalverwaltung (GD A I A), Referat Personalbestand und Mobilität, zuständig; der Leiter dieses Referats ist für die Verarbeitung der Daten verantwortlich. Auf die Angaben der Bewerber haben die Mitarbeiter des Dienstes Einstellungen, die Mitglieder des Auswahlausschusses und (ggf.) die Berater im Juristischen Dienst Zugriff. Zweck der Verarbeitung ist die Erhebung der Daten, die der Identifizierung aller Bewerber beim Generalsekretariat des Rates sowie als Grundlage für die Abwicklung der Auswahl dienen. Hier handelt es sich um die folgenden Daten: personenbezogene Daten zur Identifizierung der Bewerber (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit); Angaben der Bewerber, die der organisatorischen Abwicklung des Verfahrens dienen (Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummern); Angaben der Bewerber, anhand deren beurteilt werden kann, ob sie die in der Stellen ausschreibung festgelegten Zulassungsvoraussetzungen erfüllen (Staatsangehörigkeit; Sprachen; Hochschulabschluss (Diplom) mit Angabe des Abschlussjahres, des Titels und der ausstellenden Einrichtung; Berufserfahrung); ggf. Angaben zu Art und Gültigkeitsdauer der Ermächtigungen für den Zugang zu Verschlusssachen. Die Verarbeitung der Daten beginnt zum Zeitpunkt des Eingangs der Bewerbung. In Bezug auf die Aufbewahrung der Daten wird wie folgt verfahren: eingegangene und nicht berücksichtigte Bewerbungen: die Papier-Unterlagen werden abge heftet und zwei Jahre lang im Archiv aufbewahrt; Bewerber, die in eine Reserveliste aufgenommen, jedoch nicht eingestellt wurden: Aufbe wahrung für eine Dauer von zwei Jahren nach Ablauf der Gültigkeit der Reserveliste. Jeder Bewerber hat das Recht, seine persönlichen Daten einzusehen und zu berichtigen. Begründete Anträge sind per E-Mail (service.recrutement@consilium.europa.eu) an den Dienst Einstellungen zu richten. Die Bewerber können sich jederzeit an den Europäischen Datenschutzbeauftragten wenden (edps@edps.europa.eu). 7/9

ANLAGE 3 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Generalsekretariat Rue de la Loi 175 B-1048 Brüssel BEWERBUNGSFORMULAR STELLENAUSSCHREIBUNG CONS/AD/091 Rechtsberater/Rechtsberaterin des Europäischen Rates und des Rates Generaldirektor/Generaldirektorin des juristischen Dienstes des Rates A. ANGABEN ZUR PERSON 1. NAME:. Vornamen: Geschlecht: männlich weiblich 2. Anschrift : Straße: Wohnort: E-Mail-Adresse: Postleitzahl: Land: Telefon: Mobiltelefon: 3. Staatsangehörigkeit: Geburtsdatum: 4. 5. Hauptsprache: Weitere Sprachen: EDV-Kenntnisse: 6. Sind Sie im Besitz einer gültigen Ermächtigung für den Zugang zu Verschlusssachen? Für welche Geheimhaltungsstufe? B. AUSBILDUNG Einrichtung Datum: von (Monat/Jahr): Abschluss (Abschlüsse) oder Diplom(e): Einrichtung Datum: von (Monat/Jahr): Abschluss (Abschlüsse) oder Diplom(e): Einrichtung Datum: von (Monat/Jahr): Abschluss (Abschlüsse) oder Diplom(e): Einrichtung Datum: von (Monat/Jahr): Abschluss (Abschlüsse) oder Diplom(e): 8/9

C. BERUFSERFAHRUNG DERZEITIGE STELLE: Datum: seit (Monat/Jahr): Unternehmen/Organisation: Stellenbezeichnung: FRÜHERE STELLEN: Datum: von (Monat/Jahr) Unternehmen/Organisation: Stellenbezeichnung: Datum: von (Monat/Jahr) Unternehmen/Organisation: Stellenbezeichnung: Der/die Unterzeichnete erklärt hiermit, dass er/sie - die Staatsangehörigkeit eines der Mitgliedstaaten der Europäischen Union besitzt; - im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte ist; - sich seinen/ihren Verpflichtungen aus den für ihn/sie geltenden Wehrgesetzen nicht entzogen hat; - den sittlichen Anforderungen für die angestrebte Tätigkeit genügt; - die in dieser Bewerbung gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Der/die Unterzeichnete stimmt zu, sich der ärztlichen Pflichtuntersuchung zu unterziehen, bei der geprüft wird, ob er/sie die erforderliche körperliche Eignung für den Dienstposten besitzt, für den er/sie sich beworben hat. Datum:... Unterschrift: 9/9