ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren

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Transkript:

Version: 2 Sprache: de-de Seite: 1 von 8 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1 Produktidentifikator Handelsname: 1.2 Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Allgemeine Verwendung: Zwischenprodukt für die Elektronikindustrie 1.3 Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firmenbezeichnung: Allresist Gesellschaft für chemische Produkte zur Mikrostrukturierung mbh Straße/Postfach: Am Biotop 14 PLZ, Ort: 15344 Strausberg Deutschland WWW: www.allresist.de E-Mail: info@allresist.de Telefon: +49 (0)33 41-35 93-0 Telefax: +49 (0)33 41-35 93-29 Auskunft gebender Bereich: Frau Feldt, Email: doerte.feldt@allresist.de 1.4 Notrufnummer Telefon: +49 (0)33 41-35 93-0 Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt. ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1 Einstufung des Stoffs oder Gemischs Einstufung gemäß EG-Verordnung 1272/2008 (CLP) Dieses Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft. Einstufung gemäß Richtlinie 67/548/EWG oder 1999/45/EG Diese Zubereitung ist als nicht gefährlich eingestuft. 2.2 Kennzeichnungselemente Kennzeichnung (CLP) Gefahrenhinweise: Sicherheitshinweise: Kennzeichnung (67/548/EWG oder 1999/45/EG) R-Sätze: S-Sätze: 2.3 Sonstige Gefahren Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden.

Version: 2 Sprache: de-de Seite: 2 von 8 ABSCHNITT 3: Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen 3.1 Stoffe: nicht anwendbar 3.2 Gemische Chemische Charakterisierung: Gemisch aus nachfolgend angeführten Stoffen mit ungefährlichen Beimengungen Gefährliche Inhaltsstoffe: Inhaltsstoff Bezeichnung Gehalt Einstufung EG-Nr. 202-876-1 CAS 100-66-3 Anisol < 10 % DSD/DPD: R10. CLP: Flam. Liq. 3; H226. ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen 4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Nach Einatmen: Betroffenen an die frische Luft bringen; falls erforderlich, Gerätebeatmung bzw. Sauerstoffzufuhr. Arzt hinzuziehen. Nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung wechseln. Betroffene Stellen mit Wasser und Seife abwaschen. Bei Hautreizungen Arzt aufsuchen. Nach Augenkontakt: Augen mehrere Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser spülen. Anschließend Augenarzt aufsuchen. Nach Verschlucken: Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Arzt konsultieren. Niemals darf einem Bewusstlosen etwas über den Mund verabreicht werden. 4.2 Wichtigste akute oder verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Bei Einatmen: Angabe zu Anisol: Schleimhautreizung, Husten, Atemnot Nach Augenkontakt: Kann Reizungen hervorrufen. 4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatische Behandlung. 5.1 Löschmittel ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel: Wassersprühstrahl, Schaum, Trockenlöschpulver, Kohlendioxid. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasservollstrahl 5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Brennbar. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid. 5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Zusätzliche Hinweise: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät und Feuerschutzkleidung tragen. Gefährdete Behälter mit Sprühwasser kühlen und nach Möglichkeit aus der Gefahrenzone ziehen. Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden.

Version: 2 Sprache: de-de Seite: 3 von 8 ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Alle Zündquellen entfernen, wenn gefahrlos möglich. Für ausreichende Lüftung sorgen. Substanzkontakt vermeiden. Geeignete Schutzkleidung tragen. Dämpfe nicht einatmen. 6.2 Umweltschutzmaßnahmen Eindringen in Erdreich, Gewässer oder Kanalisation verhindern. Gegebenenfalls zuständige Behörden benachrichtigen. 6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Ausgetretenes Material mit unbrennbarem Aufsaugmittel (z.b. Sand, Erde, Vermiculite, Kieselgur) eingrenzen und zur Entsorgung nach den örtlichen Bestimmungen in den dafür vorgesehenen Behältern sammeln (siehe Abschnitt 13). Auf Rückzündung achten. Umgebung gut nachreinigen. Bei größeren Mengen: Mechanisch aufnehmen (beim Abpumpen Ex-Schutz beachten). Zusätzliche Hinweise: Explosionsgeschützte Geräte und funkenfreie Werkzeuge verwenden. Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt. 6.4 Verweis auf andere Abschnitte Siehe ergänzend Abschnitt 8 und 13. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang: Für gute Be- und Entlüftung von Lager und Arbeitsplatz sorgen. Dämpfe nicht einatmen. Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Kontaminierte Kleidung wechseln. Geeignete Schutzausrüstung tragen. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Erdungsvorrichtungen benutzen. Funkensicheres Werkzeug verwenden. Schweißverbot. Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. 7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter: Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Von Zünd- und Wärmequellen fernhalten. Vor Sonneneinstrahlung schützen. Lagertemperatur: 10 C bis 22 C. Zusammenlagerungshinweise: Nicht mit brandfördernden und selbstentzündlichen Stoffen sowie leichtentzündlichen Feststoffen zusammen lagern. Nicht zusammen lagern mit: starken Oxidationsmitteln Nicht zusammen mit Lebensmitteln lagern. Lagerklasse: 10 = Brennbare Flüssigkeiten, soweit nicht LGK 3 7.3 Spezifische Endanwendungen Es liegen keine Informationen vor.

Version: 2 Sprache: de-de Seite: 4 von 8 ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1 Zu überwachende Parameter Zusätzliche Hinweise: Enthält keine Stoffe mit Arbeitsplatzgrenzwerten. 8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition Persönliche Schutzausrüstung Bei Auftreten von Aerosolen und Dämpfen: Absaugung erforderlich. Begrenzung und Überwachung der Exposition am Arbeitsplatz Atemschutz: Falls Dämpfe auftreten, ist Atemschutz erforderlich. Filter Typ A (= gegen Dämpfe von organischen Verbindungen) gemäß EN 14387 benutzen. Handschutz: Schutzhandschuhe gemäß EN 374 Handschuhmaterial: Butylkautschuk-Schichtstärke: 0,5 mm. Durchbruchzeit (maximale Tragedauer): >480 min. Die Angaben des Herstellers der Schutzhandschuhe zu Durchlässigkeiten und Durchbruchzeiten sind zu beachten. Augenschutz: Dicht schließende Schutzbrille gemäß EN 166. Körperschutz: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Bei Handhabung größerer Mengen: Flammhemmende antistatische Schutzkleidung Schutz- und Hygienemaßnahmen: Nur funkenfreies Werkzeug verwenden. Von Wärmequellen fernhalten (z.b. heiße Oberflächen), Funken und offenen Flammen. Dampf/Aerosol nicht einatmen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aussehen: Geruch: Geruchsschwelle: ph-wert: Form: flüssig Farbe: farblos aromatisch Schmelzpunkt/Gefrierpunkt: Siedebeginn und Siedebereich: 154 C (Anisol) Flammpunkt/Flammbereich: > 60 C Verdampfungsgeschwindigkeit: Entzündbarkeit: schwer entzündlich Explosionsgrenzen: UEG (Untere Explosionsgrenze): 0,80 Vol-% (Diethylmalonat) OEG (Obere Explosionsgrenze): 12,80 Vol-% (Diethylmalonat) Dampfdruck: Dampfdichte: Dichte:

Version: 2 Sprache: de-de Seite: 5 von 8 Wasserlöslichkeit: gering löslich Verteilungskoeffizient n-octanol/wasser: Selbstentzündungstemperatur: Thermische Zersetzung: Viskosität, dynamisch: Explosive Eigenschaften: Brandfördernde Eigenschaften: 9.2 Sonstige Angaben Weitere Angaben: 10.1 Reaktivität 10.2 Chemische Stabilität ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität Dämpfe können mit Luft explosionsfähige Gemische bilden. Stabil unter angegebenen Lagerungsbedingungen. 10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Erhitzen führt zu Drucksteigerung: Berst- und Explosionsgefahr. 10.4 Zu vermeidende Bedingungen 10.5 Unverträgliche Materialien Von Hitzequellen, Funken und offenen Flammen fernhalten. Gegen direkte Sonneneinstrahlung schützen. starke Oxidationsmittel, starke Säuren, Laugen 10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte Im Brandfall können entstehen: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid. Thermische Zersetzung: ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität: LD50 Ratte, oral (Diethylmalonat): 15700 mg/kg LD50 Kaninchen, dermal (Diethylmalonat): > 16900 mg/kg LD50 Ratte, oral (Anisol): 3700 mg/kg LD50 Ratte, inhalativ (Anisol): > 6,51 mg/l/4h

Version: 2 Sprache: de-de Seite: 6 von 8 Toxikologische Wirkungen: Akute Toxizität (oral): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage ist von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet. ATEmix (berechnet): ATE > 5000 mg/kg. Akute Toxizität (dermal): Aufgrund der verfügbaren Daten sind die Einstufungskriterien nicht erfüllt. Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussage ist von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet. ATEmix (berechnet): ATE > 5000 mg/kg. Akute Toxizität (inhalativ): Fehlende Daten. Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Fehlende Daten. Augenschädigung/-reizung: Fehlende Daten. Sensibilisierung der Atemwege: Fehlende Daten. Sensibilisierung der Haut: Fehlende Daten. Keimzellmutagenität/Genotoxizität: Fehlende Daten. Karzinogenität: Fehlende Daten. Reproduktionstoxizität: Fehlende Daten. Wirkungen auf und über die Muttermilch: Fehlende Daten. Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): Fehlende Daten. Spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposition): Fehlende Daten. Aspirationsgefahr: Fehlende Daten. Symptome Bei Einatmen: Angabe zu Anisol: Schleimhautreizung, Husten, Atemnot Nach Augenkontakt: Kann Reizungen hervorrufen. 12.1 Toxizität ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben Wassergefährdungsklasse: 1 = schwach wassergefährdend 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Sonstige Hinweise: 12.3 Bioakkumulationspotenzial Verteilungskoeffizient n-octanol/wasser: 12.4 Mobilität im Boden 12.5 Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung 12.6 Andere schädliche Wirkungen Allgemeine Hinweise: Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen.

Version: 2 Sprache: de-de Seite: 7 von 8 13.1 Verfahren der Abfallbehandlung Produkt ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung Abfallschlüsselnummer: 07 07 99 = Abfälle aus HZVA von Feinchemikalien und Chemikalien a. n. g. HZVA = Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung Empfehlung: Verbrennung mit behördlicher Genehmigung. Verpackung Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Nicht kontaminierte und restentleerte Verpackungen können einer Wiederverwertung zugeführt werden. 14.1 UN-Nummer ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport 14.2 Ordnungsgemäße UN-Versandbezeichnung Nicht eingeschränkt 14.3 Transportgefahrenklassen 14.4 Verpackungsgruppe 14.5 Umweltgefahren Meeresschadstoff - IMDG: Nein 14.6 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. 14.7 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Nationale Vorschriften - Deutschland Lagerklasse: 10 = Brennbare Flüssigkeiten, soweit nicht LGK 3 Wassergefährdungsklasse: Störfallverordnung: 1 = schwach wassergefährdend Unterliegt nicht der StörfallVO.

Version: 2 Sprache: de-de Seite: 8 von 8 Nationale Vorschriften - EG-Mitgliedstaaten Gehalt an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC): 100 Gew.-% 15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung Für dieses Gemisch ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich. Weitere Informationen ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Wortlaut der H-Sätze unter Abschnitt 2 und 3: H226 = Flüssigkeit und Dampf entzündbar. Wortlaut der R-Sätze unter Abschnitt 2 und 3: R 10 = Entzündlich. Grund der letzten Änderungen: Änderung in Abschnitt 1: Produktname Gb Änderung in Abschnitt 7: empfohlene Lagerungstemperatur Änderung in Abschnitt 3.2: Angaben zu Bestandteilen Angelegt: 9.3.2015 Datenblatt ausstellender Bereich Ansprechpartner: siehe Abschnitt 1: Auskunft gebender Bereich Für Abkürzungen und Akronyme siehe ECHA: Leitlinien zu den Informationsanforderungen und zur Stoffsicherheitsbeurteilung, Kapitel R.20 (Verzeichnis von Begriffen und Abkürzungen). Die Angaben in diesem Datenblatt sind nach bestem Wissen zusammengestellt und entsprechen dem Stand der Kenntnis zum Überarbeitungsdatum. Sie sichern jedoch nicht die Einhaltung bestimmter Eigenschaften im Sinne der Rechtsverbindlichkeit zu.