Pfrundeinkommen der Pfarrer in Appenzell- Ausserrhoden im Jahre 1854

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Transkript:

Pfrundeinkommen der Pfarrer in Appenzell- Ausserrhoden im Jahre 1854 Autor(en): Objekttyp: [s.n.] Article Zeitschrift: Appenzellische Jahrbücher Band (Jahr): 1 (1854) Heft 4 PDF erstellt am: 30.12.2016 Persistenter Link: http://doi.org/10.5169/seals-247708 Nutzungsbedingungen Die ETH-Bibliothek ist Anbieterin der digitalisierten Zeitschriften. Sie besitzt keine Urheberrechte an den Inhalten der Zeitschriften. Die Rechte liegen in der Regel bei den Herausgebern. Die auf der Plattform e-periodica veröffentlichten Dokumente stehen für nicht-kommerzielle Zwecke in Lehre und Forschung sowie für die private Nutzung frei zur Verfügung. Einzelne Dateien oder Ausdrucke aus diesem Angebot können zusammen mit diesen Nutzungsbedingungen und den korrekten Herkunftsbezeichnungen weitergegeben werden. Das Veröffentlichen von Bildern in Print- und Online-Publikationen ist nur mit vorheriger Genehmigung der Rechteinhaber erlaubt. Die systematische Speicherung von Teilen des elektronischen Angebots auf anderen Servern bedarf ebenfalls des schriftlichen Einverständnisses der Rechteinhaber. Haftungsausschluss Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr für Vollständigkeit oder Richtigkeit. Es wird keine Haftung übernommen für Schäden durch die Verwendung von Informationen aus diesem Online-Angebot oder durch das Fehlen von Informationen. Dies gilt auch für Inhalte Dritter, die über dieses Angebot zugänglich sind. Ein Dienst der ETH-Bibliothek ETH Zürich, Rämistrasse 101, 8092 Zürich, Schweiz, www.library.ethz.ch http://www.e-periodica.ch

3S2 Pfrundeinkommen der Pfarrer in Appenzell-Außerrhoden im Jahre 1854. Die Gehalte der außerrhodifchen Pfarrer von der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts sind im appenzellischen Monats blatte, Jahrg. 1847, S. 28, verzeichnet. Rathsschreiber Schäfer lieferte in seinem fünften Jahrgange, 1813, S. 227 bis 234, eine interessante Abhandlung über die Pfrundverhältnisse im Kanton Appenzell Außerrhoden" und stellte in einer übersichtlichen Tabelle das Einkommen der Geistlichen Das appenzel vor 1790 und vom Jahre 1813 zusammen. lische Monatsblatt, Jahrg. 1842, S. 26, gab endlich eine Uebersicht betreffend die jährlichen Gehalte der außerrhodi schen Pfarrer" vom Jahre 1842. Alle diese Verzeichnisse beschränken sich auf das sire Einkommen der Pfarrer, soweit dieses ermittelt werden konnte. Bis in die älteste Zeit zurük treffen wir in den Kirch gemeinden auch bestimmte Pfarrerwohnungen oder Pfarrhäuser an, die öfters gleichzeitig auch als Gemeinde- oder Rathhäuser, einzelne auch als Schulhäuser benuzt wurden. Ein kleines Heimwesen, als Baum- und Krautgarten mit Futterertrag für ein bis zwei Kühe, war bei den ältern Pfarreien ein Hauptbestandtheil des Pfrundguts und die Nuznießung des selben machte einen beträchtlichen Theil des Pfrundeinkommens aus. Noch sind von diesen alten Einrichtungen einige bis auf den heutigen Tag geblieben. Die Pfarrhäuser in Urnäschen, Herisau und Hundweil dienen jezt noch als Rathhäuser für die zeitweise«sizungen des kleinen und großen Raths; die Pfarrhäuser in Stein, Teufen, Bühler, Trogen und Gais haben Lokale für Gemeinderaths- und Kommissionsversammlungen (Teufen noch besonders für die Kanzlei), das Pfarr haus in Schönengrund dient gleichzeitig als einziges Ge meindeschulhaus und im Pfarrhaus in Reute enthält das

3S3 Erdgeschoß das Gemeindearchiv. In Heiden und Walzenhausen sind vom früheren Heimwesen (Pfrundgütlein) noch je ein Stük Wiese übrig geblieben, über deren Ertrag der jeweilige Pfarrer zu verfügen hat. Der Pfarrer in Trogen erhielt durch das Honnerlag'sche Testament seit 1838 die Nuznießung eines Spaziergartens (Stauchenplazes) beim Pfarrhause, dessen Unterhalt aus einem eigenen Fond bestritten wird. Wir geben die Uebersicht des siren Pfrundeinkommens in folgenden Rubriken und berüksichtigen dabei den muthmaßlichen Kapitalwerth der Pfarrhäuser, in so weit als wir den wahren Werth dieser Gebäude nach der Assekuranzsumme (mit Zuschlag eines Achttheils, aber Weglassung des Werthes der Hofstatt) berechnen konnten. Wo die Pfarrhäuser auch andern Gemeindezweken dienen, konnten wir begreiflich keine Ausscheidung machen, sondern nahmen das Gebäude in seinem vollen Werthe auf. Bei denjenigen Gemeinden, in welchen dem Pfarrer ein Jahrgehalt bestimmt ist, reduzirten wir in der betreffenden Rubrik auf '/5z für die Woche und ebenso rechneten wir da, wo mir ein Wochengehalt firirt ist, 52 Wochen für ein Jahr mit Weglassung der Bruchtheile. In der Rubrik Jahresgehalt ist das gesammte fire Einkommen inbegriffen.

354 ^I L ^ Gz s Z KI Weitere bestimmte K Fr. Rp, 5., Rp Rp, 5e, Rp, Urnäschen >) 63««23 43 12« 143».I.Pft. Hcrisau') >^2. Pfr. 461««21 21 13 13 13» 13» 329 22» 4» 1429 132» SchweUbrunnen 67««23 43 ^ 1323 «j Hundweil 73 21 21 13» 1232 92 Stein '). SS««23 33 I 1373 2» Schönengrund 73««21 2«8» 1182 4» Waldstatt 63««22 84 122» Teufen 2«SW 4» 2 2121 2«Bühler 42»«21 23 113 122» Speicher. 182 33 «3 173» Trogen ') 3SS»0 36 17 4«13«3«2«3«3» Rehetobel 78««3» 13««Wald... «3««2.; 3» 132«Grub... 1»» 28 I«14««Heiden ) 17»««23 48 322 1733 Wolshalden 38««23 9«1247 «7 Luzenberg 11 88 3««22 Walzenhausen 97««19 9 93 33 1«8««Reute 480«23 119«Gais 9Stt» 29 61 21«173«2427 328 38 1374»3 I«77 7«29««7 87 Durchschnittlicher JahreSgehalt der 21 Pfarrer 1412 Fr. 7«Rp.

355 ') Der Pfarrer in Urnäfchen wird unbedingt bolzfrei gehalten, die Berechnung zu 126 Fr. 60 Rp. ist daher eine willkürliche. ') Dem ersten Pfarrer in Herisau steht, laut Urkunde vom 18. November 1595, die Nuznießung eines zu Martini fälligen Fruchtzehntens (54 Viertel FSsen und 54 Viertel Haber) zu, wofür der Zehntpflichtige den jedesmaligen Durchschnittspreis entrichtet. Die Gehaltszulage des zweiten Pfarrers bezieht sich auf seine wöchentlichen Funktionen im Waisenhause, laut Stiftung des sel. Kaufmanns Schoch. ') Das Holzgeld in Hundweil, Stein und Schönengrund besteht in einer bestimmten jährlichen Leistung von jeder Fa milie, z. B. in Stein 50 Rp. pr. Familie, und es ist daher der Ertrag dcr Veränderung unterworfen. *) Dem Pfarrer in Trogen fällt der Zins von 500 fl. zu, welche Hr. Kaspar Schläpfer in Manchester im Jahre 1851 zur Erhöhung des Pfarrgehaltes der Gemeinde schenkte. Hr. Pfarrer Namsauer erhielt seit seinem Amtsantritte im Juni 1852 von Hrn. I>r Joh. Kaspar Zellweger für eine Stunde Religionsunterricht in der Waisenanstalt per Woche jährlich 52 fl. ') Nach den Stiftungen des sel. Sekelmeisters Tobler bezieht der Pfarrer von Heiden für Schulbesuche jährlich 212 Fr. und 110 Fr. für seine Betheiligung bei dcr Waisen verwaltung. ) Der Pfarrer von Thal und Luzenberg hat nebst freier Wohnung einen Jahrgchalt von 1700 Fr. und dcr Ertrag seines Pflanzlandes mit theilweiser BeHolzung ist amtlich 169 Fr. geschäzt. Luzenberg zählt V, der Bevölkerung der evangelischen Pfarrgemcinde, bezieht Vz von den Kirchen steuern und es wurden daher auch die Ausgaben ans Pfarr amt zu '/z berechnet.