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springermedizin.de/mediadaten Mediadaten 2016 gültig ab 1. Oktober 2015 FORUM Das offizielle Magazin der Deutschen Krebsgesellschaft e.v. (DKG) Springer-Verlag springermedizin.de

Zielgruppe Alle Mitglieder der Deutschen Krebsgesellschaft, dem größten onkologischen Netzwerk von Experten im deutschsprachigen Raum mit 25 verschiedenen Arbeitsgemeinschaften, in der über 7.000 Krebs-Experten fachübergreifend zusammenarbeiten. Charakteristik FORUM ist das offizielle Magazin Magazin und Sprachrohr der Deutschen Krebsgesellschaft e.v. Jede Ausgabe der onkologischen Fachzeitschrift widmet sich einem fachübergreifenden Fokus-/Leitthema und beleuchtet dies unter medizinischen sowie beruf- und gesellschaftspolitischen Aspekten. Ausgewiesene DKG-Experten berichten dabei über ihre Arbeit und beziehen Stellung zu wichtigen Themen in der Onkologie und Hämatoonkologie. In den etablierten Rubriken wie z.b. DGK-aktuell, Aktuelles, Meinung/Interview, Juristische Fragestellung in der Onkologie und Pathologie informiert die DKG über Brennpunktthemen. Die Rubrik Junge Onkologen dient als Plattform für junge Onkologen. In 2016 erscheint zudem in jedem Heft ein Beitrag zur Sonderreihe Bildgebung in der Onkologie. Aktuelle Informationen aus den Ländergesellschaften (Sektion A), den wissenschaftlichen Arbeitsgemeinschaften (Sektion B), den fördernden Mitgliedern (Sektion C) sowie der Geschäftsstelle der Deutschen Krebsgesellschaft runden das Bild ab. Darüber hinaus informiert die Zeitschrift über aktuelle Veranstaltungen und stellt die Ergebnisse in Form von Kongressberichten vor. Die Rubrik News & Views bringt regelmäßig neue Produktinformationen aus der Industrie. Erscheinungsweise 6 Ausgaben pro Jahr (siehe Terminplan) Organschaft Herausgeber Redaktion Druckauflage Verbreitete Auflage» Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) F. Lordick, Leipzig als Schriftleitung für die Deutsche Krebsgesellschaft e.v. G. Staab gabriele.staab@springer.com 8.000 Exemplare 7.800 Exemplare Stand September 2015

Mediadaten Nr. 9 gültig ab 1. Oktober 2015 Zeitschriftenformat Beschnittzugabe Druckverfahren Druckunterlagen 210 mm breit x 279 mm hoch 3 mm je angeschnittener Rand (auch im Bund) Die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet. Offsetdruck Vorzugsweise digitale Druckunterlagen; die technischen Angaben finden Sie auf den letzten Seiten der aktuellen Mediadaten (pdf-datei) unter: springermedizin.de/mediadaten Anzeigengrößen Satzspiegel im Anschnitt Preis und Preise Breite x Höhe Breite x Höhe 4c 1/1 Seite im Text 174 x 240 mm 210 x 279 mm 3.750, 1/2 Seite im Text hoch 85 x 240 mm 100 x 279 mm 2.500, quer 174 x 115 mm 210 x 135 mm 2.500, 1/3 Seite im Text hoch 54 x 240 mm 72 x 279 mm 1.800, quer 174 x 75 mm 210 x 90 mm 1.800, 1/4 Seite im Text hoch 85 x 115 mm 100 x 135 mm 1.500, quer 174 x 55 mm 210 x 65 mm 1.500, Vorzugsplatzierungen IV. Umschlagseite 174 x 240 mm 210 x 279 mm 4.450, II. Umschlagseite 174 x 240 mm 210 x 279 mm 4.300, Seite gegenüber Inhalt 174 x 240 mm 210 x 279 mm 4.300, 1. rechte Einschaltseite in Rubrik DKG-aktuell 1/1 Seite 174 x 240 mm 210 x 279 mm 4.150, 1/1 Seite Sonder-/Festplatzierung 174 x 240 mm 210 x 279 mm 4.150, Weitere Formate auf Anfrage. Verlag Springer Medizin Springer-Verlag GmbH Heidelberger Platz 3 14197 Berlin Anzeigenleitung Renate Senfft Onkologie Telefon 089 / 20 30 43-13 53 Telefax 089 / 20 30 43-3 13 53 E-Mail renate.senfft@springer.com Anzeigendisposition Doris Brandl Telefon 030 / 827 87-57 35 Telefax 030 / 827 87-53 00 E-Mail doris.brandl@springer.com Rabatte Malstaffel Mengenstaffel (innerhalb eines Jahres) 3 x = 3 % 3 Seiten = 5 % 6 x = 5 % 6 Seiten = 10 % 12 x = 10 % 12 Seiten = 15 % 18 x = 15 % 18 Seiten = 20 % Gemeinsame Rabattierung mit den folgenden Springer Medizin Titeln:»Ärzte Zeitung für Onkologen und Hämatologen»best practice onkologie»im Focus Onkologie»InFo Onkologie»Der Onkologe»Strahlentherapie und Onkologie

Mediadaten Nr. 9 gültig ab 1. Oktober 2015 Preise Ein- und 2-seitig 4.330, Durchhefter 4-seitig 8.660, Preise Beilagen je angefangene 25 g pro Tausend 350, Format Ein- und Durchhefter Format Beilagen Erforderliche Menge je Ausgabe Ein- und Durchhefter sowie Beilagen sind nicht rabattfähig. Anlieferung im Format 218 mm breit x 289 mm hoch Beschnittzugabe: im Bund 3 mm; außen, oben und unten jeweils 5 mm. Papiergewicht: 100 130 g/m 2 Höchstformat 200 mm breit x 270 mm hoch 8.000 Exemplare + 3 % Zuschuss Versandanschrift für PHOENIX PRINT GmbH Druckunterlagen, Lager / Einfahrt 4 Ein- und Durchhefter FORUM und Beilagen Alfred-Nobel-Straße 33 97080 Würzburg Anlieferung Anlieferung frei Haus. Bitte vermerken Sie die folgenden Angaben auf einem von außen gut sichtbaren Lieferschein:»FORUM»Heftnummer + Jahr»Angelieferte Menge Online-Werbung AdSpecials Stellenanzeigen Zahlungsbedingungen Konten Strategisch Platzieren! Platzieren Sie Ihre Werbebotschaft in unseren Online-Medien! springermedizin.de/mediadaten Telefon 089 / 20 30 43-14 07 Mehr Werbepower für Ihr Produkt: Titelklappe, Banderole, ausklappbare Seiten, Griffecken, Beikleber, Lesezeichen fragen Sie uns! Für Preise und Formate bei Stellenanzeigen für Print und Online wenden Sie sich bitte direkt an: Frank Noll Telefon 06102 / 506-164 E-Mail frank.noll@springer.com www.jobs.springermedizin.de 30 Tage nach Erhalt ohne Abzug, 14 Tage nach Rechnungsdatum 2 % Skonto, bei Vorauszahlung 3 % Skonto. Springer-Verlag GmbH Deutsche Bank AG, Berlin, Konto 0216176 (BLZ 100 700 00) IBAN: DE41 1007 0000 0021 6176 00 BIC: DEUTDEBBXXX HypoVereinsbank Heidelberg Konto 1405900 (BLZ 672 202 86) IBAN: DE73 6722 0286 0001 4059 00 BIC: HYVEDEMM479 Die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.

Mediadaten Nr. 9 gültig ab 1. Oktober 2015 Terminplan 2016 Heftnummer Erscheinungs- Anzeigen- Druckunter- Termin Ein- + Monat termin schluss lagenschluss Durchhefter 1 Februar 02.02. 08.01. 12.01. 25.01. 2 März 14.03. 18.02. 22.02. 04.03. 3 Mai 11.05. 18.04. 20.04. 03.05. 4 September 05.09. 10.08. 12.08. 26.08. 5 Oktober 19.10. 26.09. 28.09. 11.10. 6 Dezember 05.12. 10.11. 14.11. 25.11. Alle Termine 2016, wenn nicht anders vermerkt. Änderungen vorbehalten. Kongressauslagen 2016 Heft 1 Februar 2016 DKK: 32. Deutscher Krebskongress 2016 24.02. 27.02.2016, Berlin Heft 2 März 2016 36. Jahrestagung der Deutschen Gesellschaft für SENOLOGIE 26.05. 28.05.2016, Dresden Heft 4 September 2016 Gemeinsame Jahrestagung 2016 der DGHO, ÖGHO, SGMO und SGH+SSH 14.10. 18.10.2016, Leipzig Heft 5 Oktober 2016 13. AIO-Herbstkongress 17.11. 19.11.2016, Berlin

Mediadaten Nr. 9 gültig ab 1. Oktober 2015 Redaktionelle Kompetenz für Ihr Produkt Corporate Publishing bei Springer Medizin Wissen kompakt Reprints von Springer Medizin» Full-Service für Ihr Projekt Inhalt, Gestaltung, Herstellung Corporate Publishing übernimmt für Sie die komplette Koordination. Kontakt Corporate Publishing Ulrike Hafner (Leitung) Sigrid Christ (Sales) Telefon 0 62 21 / 487-81 04 Telefon 0 62 21 / 487-85 96 E-Mail ulrike.hafner@springer.com E-Mail sigrid.christ@springer.com Preise Report 2-seitig 10.120, Beilage 4-seitig 17.080, Weitere Möglichkeiten für Sonderkooperationen und Kombinationspreise auf Anfrage. Die jeweils gültige Mehrwertsteuer wird zusätzlich berechnet.» Aktuelle Beiträge als Reprint Nutzen Sie neueste Erkenntnisse für Ihr Marketing veröffentlicht in anerkannten Springer Medizin Titeln.» Alle Themen, alle Zielgruppen Springer Medizin publiziert über 100 Magazine und Zeitschriften für alle ärztlichen Zielgruppen. Kontakt Reprints Christoph Holzhaus Telefon 030 / 827 87-57 14, Fax -6 57 14 E-Mail christoph.holzhaus@springer.com

Springer-Verlag GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen, Beilagen und Einhefter 1. Anzeigenauftrag im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen, Beilagen oder Einhefter eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Ein derartiger Auftrag wird für den Verlag erst durch schriftliche Bestätigung an den Auf trag geber rechtsverbindlich. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge auch Einzelabrufe und Beilagen- und Einhefteraufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Beilagen- und Einhefter aufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters und dessen Billigung bindend. Beilagen und Einhefter, die durch Format und Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt. 2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. 3. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres in einer Druckschrift erscheinenden Anzeigen eines Werbungstreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige. Der Werbungstreibende hat rückwirkend Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlaß. 4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Verlag zu er stat ten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risiko bereich des Verlages beruht. 5. Für die Aufnahme von Anzeigen, Beilagen und Einheftern in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, daß der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat. Platzvereinbarungen sind nur dann verbindlich, wenn hierfür der im Anzeigentarif vorge sehene und in der Bestätigung ausdrücklich angegebene Preis anerkannt wird. Bei Überschreitung der genannten Anzeigenschlußtermine sind besondere Platzvereinbarungen nicht mehr verbindlich. 6. Der Ausschluß von Mitbewerbern kann nur für zwei gegenüberliegende Seiten vereinbart werden. Ein Konkurrenzausschluß kann nicht zugesichert werden, wenn für eine Anzeige ein be stimm ter Platz als verbindlich zugesagt und bestätigt wurde. 7. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort Anzeige deutlich kenntlich gemacht. 8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckdaten oder der Beilagen und Einhefter ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckdaten ge gebenen Möglichkeiten. Druckdaten werden auf Anforderung des Auftraggebers gelöscht. 9. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollstän digem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Weitergehende Haf tungen für den Verlag sind ausgeschlossen. Reklamationen müssen innerhalb vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden. Für Fehler jeder Art aus telefonischen Übermittlungen übernimmt der Verlag keine Haftung. 10. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. 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Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungs beträge abhängig zu machen. 12. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Beleg num mern geliefert. 13. Wird der Auftrag für Sonderwerbeformen und Vorzugsplatzierungen ab sechs Wochen oder kurzfristiger vor Anzeigenschluss, der in den Mediadaten veröffentlicht wird, storniert, stellt der Verlag dem Kunden / der Agentur als Stornokosten 50% der vereinbarten Vergütung in Rechnung. Bei Stornierungen ab vier Wochen oder kurzfristiger werden 100 % der vereinbarten Vergütung berechnet. 14. 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