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1.4. Stornierungen Es gelten die Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen der FTI Touristik GmbH. 2. Zusatzkosten

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Transkript:

DRM Seite 1 von 10 Leistungen Im Preis eingeschlossen Fahrzeugmiete mit unbegrenzten Freikilometern Teilkasko-Versicherung mit Selbstbehalt 1.500 Vollkasko-Versicherung mit Selbstbehalt 1.500 Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten pauschal mit 50 Mio. Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Personenschäden 8 Mio. je geschädigte Person) Mehrwertsteuer (derzeit 19%) Zusätzliche Fahrer ohne Aufpreis Auslandsfahrten ohne Aufpreis (Details/Einschränkungen siehe Oberpunkt Fahrtgebiet) Grundausstattung entsprechend dem Fahrzeugmodell Mobilitätsgarantie der Hersteller bei Neufahrzeugen 24 Stunden Notruf DRM-Schutzbrief Servicepauschale (wird bei Buchung automatisch miteingerechnet) Reinigungskosten * Übernahmen/Rückgaben an Samstagen sind nur wie folgt möglich: - immer auf Anfrage - nur von Mai bis Oktober um 10.00 Uhr - gegen eine Gebühr von pro Samstag (wird bei Buchung automatisch berechnet) Zuschlag für Winterreifen für Übernahmen vom 15.November bis 15.März * Endreinigung = Das Fahrzeug muss mit sauberem Innenraum zurückgegeben werden, ansonsten wird eine Gebühr je nach Aufwand erhoben, diese beträgt ab 100. Die Aussenreinigung des Fahrzeugs ist im Preis enthalten. Toiletten und Abwassertank müssen vor Abgabe entleert werden, ansonsten wird für die Toilettenreinigung/-entleerung eine Gebühr von 150 berechnet, für nicht entleerte Abwassertanks können weitere Gebühren berechnet werden. Servicepauschale Die obligatorische Servicepauschale wird bei Buchung automatisch eingerechnet. In der Servicepauschale ist enthalten: - Grund- und Campingausstattung (Detailinhalt siehe Oberpunkt AUSSTATTUNG) - gefüllte Gasflaschen - Toilettenchemikalien - Wassertankdesinfektion - ausführliche Einweisung in das Fahrzeug - Aussenreinigung Preisberechnung Für die Preisberechnung werden jeweils die unterschiedlichen Saisonzeiten zugrunde gelegt. Anmiettag und Rückgabetag zählen zusammen als ein Tag, sofern insgesamt 24 Stunden nicht überschritten werden (d.h. man zählt nur die Nächte wie bei Hotelübernachtungen). Jede Nacht wird entsprechend der Saisonzeit berechnet. Langzeitermässigung Die folgenden Langzeit-Ermässigungen werden in der Online Kalkulation automatisch berücksichtigt: 5% für Mieten ab 35 Tagen 8% für Mieten ab 60 Tagen 10% für Mieten ab 120 Tagen

DRM Seite 2 von 10 Stornierungen Es gelten die Stornosätze laut den allgemeinen Reisebedingungen der camperboerse. Wird das Fahrzeug früher als geplant zurückgegeben oder später als geplant übernommen, werden keine Kosten rückerstattet. Zusatzkosten Nicht im Preis eingeschlossen Benzin oder Diesel, Propangas, Betriebskosten Einwegmieten (sind nur ausnahmsweise, auf spezielle Anfrage und gegen Gebühr möglich) Fahrzeugausstattung/Extras Transfers Kartenmaterial eventuell anfallende Parkgebühren für Privatfahrzeuge auf dem Gelände der Vermietstation Samstagsübernahme Eine Fahrzeugübernahme oder Fahrzeugrückgabe an einem Samstag zwischen April und September ist gegen eine zusätzliche Gebühr möglich. Die Gebühren (siehe Preistabelle) werden bei der Berechnung und Buchung bei der camperboerse automatisch eingerechnet und sind vorab an die camperboerse zu bezahlen. Weitere Details siehe Oberpunkt ANMIETUNG, Öffnungszeiten. Extras / Zusatzausstattung Die nachfolgenden Extras und auch Kindersitze/Sitzschalen MÜSSEN vorab gebucht werden, gleichzeitig mit dem Fahrzeug, die Preise finden Sie auf der Preisseite oder unter Ausstattung Extras! Spätere Buchungen dieser Extras bedeuten eine Änderung der bereits getätigten Buchung und ziehen eine Bearbeitungsgebühr von 55 CHF pro Vorgang nach sich. Die Gegenstände bleiben Eigentum der DRM und müssen nach Mietende mit dem Fahrzeug zurückgegeben werden. Geschirrset Bettset Handtuchset Campingtisch Campingstuhl Kindersitz Sitzerhöhung Schneeketten Winterreifen (verpflichtend für Mieten vom 15.11.-15.03.) Fahrradhalter (für Fahrzeuge A1 und A2) Sonnensegel (für A1) WiFi für Europa inkl. 1 GB* * WiFi inklusive 1 GB gültig in Europa kann an den Stationen Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Berlin und München vorbehaltlich Verfügbarkeit gemietet werden. Die Kaution beträgt 200. Diese Extras können auch bei Fahrzeugübernahme noch gemietet und dann direkt bezahlt werden, allerdings ist es nicht sicher, ob die Extras verfügbar sind. Einwegmieten Einwegmieten sind nur auf Anfrage und gegen Gebühr zwischen unten stehenden Stationen möglich. Die Einweggeühren in fallen obligatorisch an und werden bei der Online-Buchung automatisch berücksichtigt und berechnet: Von Hamburg nach Frankfurt 630 Düsseldorf 495

DRM Seite 3 von 10 Berlin 380 München 990 Von Frankfurt nach Hamburg 630 Düsseldorf 245 Berlin 710 München 500 Von Düsseldorf nach Hamburg 495 Frankfurt 245 Berlin 700 München 695 Von Berlin nach Hamburg 380 Frankfurt 710 Düsseldorf 700 München 760 Von München nach Hamburg 990 Frankfurt 500 Düsseldorf 695 Berlin 760 Versicherungen Versicherung Unsere Preise enthalten grundsätzlich eine Haftpflichtversicherung gegenüber Dritten pauschal mit 50 Mio. Deckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (Personenschäden 8 Mio. je geschädigte Person) sowie eine Vollkasko-Versicherung, die wiederum eine Teilkasko-Versicherung enthält. Der Selbstbehalt wird für jeden Schadensfall separat berechnet und beträgt im Vollkasko-Fall 1.500 (selbst verursachte Schäden am Fahrzeug), im Teilkasko-Fall 1.500 (u.a. Hagel, Wildunfall, Einbruchschaden, Schäden an der Windschutzscheibe). Reifenschäden und Schäden am Unterboden sind immer voll zu bezahlen, es gelten die allgemeinen deutschen Versicherungsbedingungen, wie bei Ihrem privaten Pkw (eigenverschuldet = Vollkasko, fremdverschuldet = gegnerische Haftpflicht). Der Selbstbehalt wird für jeden Schadensfall separat berechnet. TOP-Leistung bei camperboerse! Wir bieten unseren Kunden zusammen mit der Allianz Global Assistance Reiseversicherung den Abschluss eines camperboerse-bonus- Pakets an: Für nur 5,- CHF pro Tag deckt diese Versicherung den Selbstbehalt für alle in der Fahrzeugversicherung gedeckten Schäden am Mietfahrzeug. Zudem enthält das Paket folgende Leistungen: - 24-Stunden- Notrufzentrale für Gesundheits-Assistance und Reise-Assistance - Gutschein über 50% Ermässigung auf viele Produkte von Picanova (Fotogeschenke, Leinwanddruck etc.) Versicherte Schäden sind damit zu 100% gedeckt. Nicht gedeckt sind Schäden durch Unachtsamkeit, Fahrlässigkeit, Verstösse gegen die Mietbedingungen und Elementarschäden. Durch höhere Gewalt und Naturkatastrophen entstandene Elementarschäden und Kosten sind nicht versichert und nicht erstattbar. Auch bei Abschluss dieser Versicherung ist vor Ort bei Fahrzeugübernahme die jeweilige Kaution an den Vermieter zu leisten! Eventuell zu zahlende Kosten für versicherte Schäden im Rahmen des Selbstbehalts sind erst vor Ort an den Vermieter zu leisten und können nach der Rückkehr bei der Allianz Global Assistance Reiseversicherung zur Erstattung eingereicht werden. Keine Deckung und kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die durch unsachgemässe Behandlung des Fahrzeugs, durch Fahrlässigkeit des Mieters oder durch Handlungen wider der gesetzlichen sowie der Bestimmungen des Mietvertrags entstehen (Details siehe nachfolgend unter WICHTIG).

DRM Seite 4 von 10 Kaution Die Kaution (in Höhe von 1.500 auch bei reduziertem bzw. abgedecktem Selbstbehalt) ist bei der Fahrzeugübernahme und ausschliesslich per Kreditkarte (nur Visa und Mastercard) zu bezahlen. Zur Fahrzeugübernahme ist die Vorlage einer Kreditkarte (nur Visa und Mastercard) Pflicht, ansonsten kann das Fahrzeug nicht ausgehändigt werden! Die Kaution wird bei Fahrzeugübernahme von Ihrer Kreditkarte abgebucht und nach Rückgabe des Fahrzeugs ohne Beanstandung wieder auf die Kreditkarte des Kunden erstattet (Überweisungsgebühren gehen zu Lasten von DRM, Differenzen aufgrund von Wechselkursschwankungen gehen zu Lasten des Mieters und können weder von DRM noch vom Reiseveranstalter zurückgefordert werden). Bitte sorgen Sie für eine ausreichende Deckung Ihrer Kreditkarte. Die Kaution wird nach erfolgter Miet-Endabrechnung durch die Hauptverwaltung von DRM komplett wieder erstattet, vorausgesetzt das Fahrzeug wird ordnungsgemäss und mit vollen Tanks (Treibstoff) zurückgegeben. Dieser Prozess kann aus organisatorischen Gründen bis zu 2 Wochen in Anspruch nehmen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Gebühren für Schäden, Reinigung, verspätete Rückgabe, Bussgelder usw. zu erheben, diese werden im Nachhinein Ihrer Kreditkarte belastet bzw. mit der Kaution verrechnet. Selbstbehalt Kommt es zu einem Unfall mit unversicherten Kraftfahrern oder zu einer Unfallflucht, haftet der Mieter immer in der Höhe des Selbstbehalts. Der Selbstbehalt ist unabhängig von der Schuldfrage und wird dem Vermieter vom Mieter geschuldet. Der Selbstbehalt wird für jeden Schaden separat berechnet. Der Selbstbehalt wird erstattet, falls der Vermieter die Kosten von Dritten ersetzt bekommt, was manchmal mehrere Jahre in Anspruch nehmen kann. WICHTIG Jeglicher Versicherungsschutz ist bei Verstössen gegen die Miet- und Vertragsbedingungen von DRM nichtig! Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind alle Wasser- und Salzwasserschäden, die durch eigenes Verschulden entstanden sind. Die Versicherung kommt nicht für Schäden auf, die mit der Berührung des Fahrzeuges mit Salzwasser zusammenhängen oder wenn das Fahrzeug im Wasser liegen bleibt. Auch persönliches Eigentum, das durch einen Unfall oder Diebstahl beschädigt wird oder abhanden kommt, ist nicht versichert. Durch höhere Gewalt und Naturkatastrophen entstandene Elementarschäden und Kosten sind nicht versichert und nicht erstattbar. Von jedem Versicherungsschutz ausgenommen sind die folgenden Fälle, der Mieter haftet in voller Höhe für Schäden am gemieteten Fahrzeug sowie am Eigentum Dritter: - Schäden, die durch Steckenbleiben im Wasser entstehen - Schäden, die durch Salzwasser entstehen - Schäden, die durch Handlungen wider den Bestimmungen des Mietvertrags (z.b. Fahren unter Drogen oder Alkoholeinfluss) und/oder grobe Fahrlässigkeit entstehen - Schäden die durch die Verwendung falschen Treibstoffs entstehen, wenn Wasser, Öl etc. nicht nachgefüllt wird bzw. Warnanzeigen im Fahrzeug missachtet wurden - Schäden am Dachaufbau (einschliesslich TV-Antennen) und Unterboden - Reifenschäden, die nicht auf normalen Verschleiss zurückzuführen sind - Reparatur- und Abschleppkosten durch Fahrten auf unerlaubten Strassen oder in verbotenen Gebieten - Kosten für die Bergung oder das Abschleppen von Fahrzeugen, die durch eigenes Verschulden des Mieters steckengeblieben sind - Kosten für verlorene oder im Fahrzeug eingesperrte Fahrzeugschlüssel - andere als die im Vertrag eingetragenen Fahrer das Fahrzeug fahren - Glasbruch (Frontscheibe, Scheinwerfer, sonstiges Glas) ist im Rahmen der Teilkaskoversicherung abgedeckt, allerdings gilt dabei eine Selbstbeteiligung in Höhe von 1.500). Weitere Hinweise Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bussgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind durch Verschulden des Vermieters verursacht worden. Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Kosten plus eine Gebühr nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten.

DRM Seite 5 von 10 Die angebotenen Versicherungen des Vermieters enthalten keine Reisegepäck-Versicherung und keine Versicherung gegen Personenschäden im eigenen Fahrzeug. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung wird daher empfohlen. Bestimmungen Führerschein Das Mindestalter für alle Fahrer beträgt 25 Jahre, zudem müssen sie seit mindestens 3 Jahren im Besitz des für die jeweilige Fahrzeuggrösse benötigten Führerscheins sein. Der deutsche Führerschein Klasse 3 oder EU-Führerschein Klasse B ist ausreichend für alle EU-Länder sowie Grossbritannien, Norwegen und die Schweiz (für alle anderen Länder ist ein internationaler Führerschein empfehlenswert, bitte informieren Sie sich bei den zuständigen Ländervertretungen). Es ist in der Eigenverantwortung der Reisenden, die im In- oder Ausland einen Camper anmieten, genau zu prüfen, ob ihr Führerschein und damit ihre Fahrerlaubnis für das ausgewählte Fahrzeug in Bezug auf das zulässige Gesamtgewicht ausreicht und zum Fahren eines solchen Fahrzeugs berechtigt. Das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs und die erforderliche Führerscheinklasse finden Sie in unserer Webseite jeweils in den ausführlichen Fahrzeugdetails bei jedem Vermieter. WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass die Fahrzeuge der Gruppe E2 ein Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t haben und ein entsprechender Führerschein erforderlich ist, der in Deutschland das Fahren von Fahrzeugen über 3,5 t erlaubt. Ohne diese Fahrerlaubnis erhalten Sie in Deutschland keines dieser Fahrzeuge! An der Reichweite dieser Berechtigungen ändert sich bei der Nutzung des nationalen Führerscheins im Ausland nichts. Auflagen und Beschränkungen, die in Form von Schlüsselzahlen der Europäischen Union in den (Karten)Führerschein eingetragen wurden, sind auch im Ausland zu beachten. Das gilt selbst dann, wenn das jeweilige Urlaubsland für seine eigenen Einwohner andere Gewichtsklassen festgelegt haben sollte. Wichtig ist deshalb, dass das je nach Führerscheinklasse zulässige Gesamtgewicht des angemieteten Wohn- oder Campmobils auch im Urlaubsland nicht überschritten wird. Bei Verstößen drohen Strafen wegen Fahrens ohne zulässige Fahrerlaubnis und der Wegfall des Versicherungsschutzes. Das Bußgeld bzw. die Strafe kann die camperboerse dem Kunden nicht abnehmen. Camperboerse haftet auch nicht für einen Deckungsausfall oder Minderleistungen des lokalen Versicherers bzw. der Zusatz-Haftpflichtversicherung. Mindestalter Das Mindestalter des Mieters und Fahrers beträgt 25 Jahre. Zusatzfahrer Es entstehen keine Kosten für zusätzliche Fahrer. Alle Personen, die das Wohnmobil fahren sollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden. Der Mieter ist verpflichtet, Namen und Anschrift aller Fahrer, denen er das Fahrzeug auch nur zeitweise überlässt, festzuhalten und dem Vermieter auf Verlangen bekannt zu geben. Der Mieter hat für das Handeln des jeweiligen Fahrers wie für eigenes einzustehen. Dokumente zur Fahrzeugübernahme Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen Führerschein, eine Kreditkarte (Pflicht!) und Ihren Pass sowie den Voucher der camperboerse. Fahrzeugbelegung Bitte beachten Sie die maximal mögliche Personenzahl pro Fahrzeug laut unseren Angaben bei den Details der Fahrzeugflotte. Mindestmietdauer Die Mindestmietzeit beträgt 7 Miettage, in der Hauptsaison 14 Miettage. Details dazu siehe Tabelle mit den Saisonzeiten unterhalb der Fahrzeugpreise. Ausstattung Fahrzeugausstattung Durch die obligatorische Servicepauschale (wird bei Buchung automatisch berechnet) ist die Grund- und Campingausstattung im Preis enthalten, sie besteht aus:

DRM Seite 6 von 10 Grund- und Campingausstattung: Schaufel, Besen, Eimer, Kabeltrommel, CE-Stecker, Frischwasserschlauch, Abwasserschlauch, bei Bedarf Adapterset für Gasflaschen (teilweise im Ausland erforderlich), Bordwerkzeug und die das Fahrzeug betreffende Sicherheitsausstattung wie Wagenheber, Reservereifen, Ersatz-Sicherungen und eine Bedienungsanleitung. Bitte beachten Sie, dass weder das Küchenset, Bettzeug, Handtücher, Campingtisch und -stühle etc. im Preis enthalten sind, diese Extras (siehe Extras, Zusatzausstattung) müssen gegen Gebühr zusammen mit dem Fahrzeug gebucht werden. Extras, Zusatzausstattung Die nachfolgenden Extras und auch Kindersitze/Sitzschalen MÜSSEN vorab gebucht werden, gleichzeitig mit dem Fahrzeug! Spätere Buchungen dieser Extras bedeuten eine Änderung der bereits getätigten Buchung und ziehen eine Bearbeitungsgebühr von 55 CHF pro Vorgang nach sich. Die Gegenstände bleiben Eigentum der DRM und müssen nach Mietende mit dem Fahrzeug zurückgegeben werden. Geschirrset für 61 CHF pro Miete Bettset für 61 CHF pro Person Handtuchset für 20 CHF pro Person Campingtisch für CHF 11 pro Miete Campingstuhl für CHF 11 pro Miete Kindersitz für CHF 28 pro Miete Sitzerhöhung für CHF 13 pro Miete Schneeketten CHF 61 pro Miete Winterreifen CHF 110 pro Miete (verpflichtend für Mieten vom 15.11.-15.03.) Fahrradhalter für Fahrzeuggruppe A1 und A2 für CHF 55 pro Miete Sonnensegel CHF 33 pro Miete (für A1) WLAN für Europa CHF 50 (inkl. 1 GB, Kaution 200- nur in Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Berlin und München) Diese Extras können auch bei Fahrzeugübernahme noch gemietet und dann direkt bezahlt werden, allerdings ist es nicht sicher, ob die Extras verfügbar sind. Fahrradhalter: kostenlos (Ausnahme: Fahrzeuggruppe A1 und A2 50 ) Ein Fahrradhalter ist auf Anfrage möglich, jedoch NUR gleich zusammen mit der Fahrzeugbuchung (bei Nachbuchung fallen die eingangs aufgeführten Bearbeitungs-Gebühren an). *=Bettset besteht pro Person aus: je 1 Bettlaken, Kissen, Kissenbezug, Zudecke, Überzug **=Handtuchset besteht pro Person aus: je 1 Handtuch, Duschhandtuch, Geschirrtuch Kindersitze Kinder unter 12 Jahren und/oder Kinder, die kleiner als 150cm sind, müssen laut deutschem Gesetz auf einem extra Sitz gesichert werden. Für Kinder von 6 bis 12 Jahren kann eine Sitzerhöhung ausreichend sein, wenn ihnen die Sicherheitsgurte passen. Dies gilt je nach Körpergrösse von der Babyschale über den echten Kindersitz bis hin zu Sitzerhöhungen (damit der 3-Punkt-Gurt richtig sitzt). Diese Sitze können überall auf zulässigen Sitzen (mit 3-Punkt-Gurt) montiert werden, egal ob vorne oder hinten im Fahrzeug. Kosten pro Miete: Kindersitz 28 CHF, Sitzerhöhung 13 CHF. Die Gegenstände bleiben Eigentum der DRM und müssen nach Mietende mit dem Fahrzeug zurückgegeben werden. Bitte teilen Sie uns bei Buchung unbedingt das Alter, Grösse und Gewicht Ihrer Kinder mit, falls Sie einen solchen Sitz benötigen. Die Sitze müssen im Voraus gebucht werden. Fahrtgebiet Fahrtgebiet, Fahrtbeschränkungen / Auslandsfahrten Die Fahrzeuge dürfen nur auf befestigten, öffentlichen und zugelassenen Strassen gefahren werden. Auslandsfahrten innerhalb Europas sind ohne Aufpreis möglich. Allerdings gelten dafür folgende Regelungen/Einschränkungen: Erlaubt ohne spezielle Genehmigung: Andorra, Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Irland, Italien, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Holland, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Slowenien, Spanien

DRM Seite 7 von 10 Fahrten in folgende Länder bedürfen einer Ausnahmegenehmigung und der vorherigen Einwilligung des Vermieters (bitte möglichst bei Buchung mitteilen), Sie müssen bei Fahrzeugübernahme spezielle Bedingungen akzeptieren und unterschreiben (u.a. dass in diesen Ländern nur auf bewachten Plätzen geparkt werden darf): Albanien, Bosnien-Herzegowina, Estland, Griechenland, Island, Kanarische Inseln, Lettland, Litauen, Malta, Mazedonien, Polen, Serbien und Montenegro, Slowakei, Tschechien, Ungarn und Zypern. Fahrten in folgende Länder und in oben nicht aufgeführte Länder sowie in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten: Bulgarien, Irak, Iran, Israel, Marokko, Moldawien, Rumänien, Russland, Syrien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Weißrussland Für Länder, die hier nicht aufgelistet sind, bitte speziell bei uns anfragen. Fahrten auf nicht befestigten oder auf nicht zugelassenen Strassen oder in nicht erlaubte Länder/Gegenden erfolgen auf eigenes Risiko, alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs, infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt. Das Fahrzeug darf nicht mit Salzwasser in Berührung kommen. Bitte beachten Sie, dass es im Falle eines Unfalls oder bei technischen Problemen in osteuropäischen Ländern schwieriger sein kann, schnelle Hilfe zu bekommen, als in anderen europäischen Staaten. Wichtig: Bitte informieren Sie sich unbedingt bei den zuständigen Stellen der einzelnen Länder oder den Automobilverbänden über spezielle Vorschriften der Länder, die Sie bereisen möchten. Reisende mit Fahrtziel Norwegen können sich in Hamburg an der DRM Station für norwegische Mautsystem "Autopass" regisitrieren, diese Registrierung ist erst möglich, wenn Ihnen das Fahrzeug-Kennzeichen vorliegt, Sie benötigen dafür auch eine Kreditkarte. Bitte beachten Sie, dass Sie für diese Registrierung in den meisten Fällen das Passwort benötigen, mit welchem Sie Onlinezahlungen mit ihrer Kreditkartengesellschaft geschützt haben, dieses unbedingt bereit halten. Einwegmieten Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind nur auf Anfrage und gegen Gebühr möglich, diese finden Sie unter dem Oberpunkt ZUSATZKOSTEN. Winterhinweise Alle Fahrzeuge (ausser Fahrzeuge der Gruppe A1, A2 und B1) sind winterfest, u.a. mit doppeltem Boden, u.ä. und in den Wintermonaten auch mit Winterreifen ausgestattet. Die Kosten hierfür sind verpflichtend zu entrichten vom 15.November bis 15.März. In Ausnahmefällen und je nach Witterung kann es auch zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt bereits nötig sein, dass ein Fahrzeug mit Winterreifen ausgestattet werden muss. Schneeketten können gegen eine Gebühr mitgebucht werden. Sie können damit auch in den Wintermonaten alle Einrichtungen wie Dusche, Toilette etc. benutzen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Schäden am Fahrzeug, die durch Unterkühlung oder Einfrieren verursacht werden, wenn z.b. das Fahrzeug nicht regelmässig beheizt wird, nicht durch die Versicherung gedeckt sind. Bitte bedenken Sie bei Ihrer Routenplanung, dass in einigen Gebieten die Campingplätze teilweise im Winter schliessen. Auch einige Strassen, besonders im Gebirge, können unter Umständen im Winter teilweise nicht befahrbar sein. Anmietung Anmietstationen Berlin-Vogelsdorf, Düsseldorf, Frankfurt-Kelsterbach, München-Markt Schwaben, Hamburg-Norderstedt (nur an diesen Stationen ist auch eine Fahrzeugübernahme in englischer Sprache möglich, das muss jedoch mit Buchung bereits angemeldet werden! Die Erklärung des Fahrzeugs durch die Stationsmitarbeiter kann nur auf Englisch oder Deutsch erfolgen). Lindau (Adressen laut Übersichtskarte, dazu auf den Ort klicken). Hinweise zu einigen Vermietstationen: Enfernung der Vermietstation von Innenstadt / Flughafen Berlin: ca. 22 km / ca. 30 km (Schönefeld), ca. 35 km (Tegel) Düsseldorf: ca. 9 km / ca. 23 km Frankfurt: ca. 17 km / ca. 5 km Hamburg: ca. 20 km / ca. 9 km München: ca. 25 km / ca. 30 km

DRM Seite 8 von 10 Öffnungszeiten Die Vermietstationen sind wie folgt geöffnet: von November bis April immer Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr, von Mai bis Oktober immer Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 18.00 Uhr, auch an Samstagen, nur auf Anfrage von 09.00 bis 11.00 Uhr und gegen eine zusätzliche Gebühr (siehe nachfolgende Absätze Fahrzeugübernahme/-rückgabe). An Sonntagen und Feiertagen bleiben alle Stationen geschlossen.beachten Sie, dass die nachfolgenden Feiertage in den einzelnen deutschen Bundesländern unterschiedlich bzw. nicht in jedem Bundesland ein Feiertag sind: 01.01.2017 06.01.2017 (München, Lindau) 27.02.2017 (Düsseldorf) 14.04.2017 15.04.2017 17.04.2017 01.05.2017 25.05.2017 05.06.2017 15.06.2017 (Düsseldorf, Frankfurt, Lindau, München) 15.08.2017 (München, Lindau) 03.10.2017 31.10.2017 01.11.2017 (Düsseldorf, München, Lindau) 24.12.2017-02.01.2018 Fahrzeugübernahme Es muss zur Fahrzeugübernahme verpflichtend eine gültige Kreditkarte (nur Visa oder Mastercard) vorgelegt werden, sonst ist die Fahrzeugübernahme nicht möglich. Die Fahrzeugübernahme muss immer an der gebuchten Station zu folgenden Zeiten erfolgen: - von Novermber bis April immer Montag bis Freitag zwischen 15.00 und 16.00 Uhr - von Mai bis Oktober immer Montag bis Freitag zwischen 15.00 und 17.00 Uhr Übernahmen vormittags sind nur auf Anfrage und gegen Berechnung eines zusätzlichen Miettages möglich. Übernahmen an Samstagen sind nur wie folgt möglich: - immer auf Anfrage - nur von Mai bis Oktober um 10.00 Uhr - gegen eine zusätzliche Gebühr pro Samstag Die ausführliche Erklärung zur Benutzung des Fahrzeugs dauert etwa eine Stunde. Die Erklärung des Fahrzeugs durch die Stationsmitarbeiter kann nur auf Deutsch oder Englisch (nur an bestimmten Stationen, siehe Anmietstationen) erfolgen. Der Mieter ist verpflichtet, vor dem Antritt der Fahrt an einer ausführlichen Fahrzeug-Einweisung durch die Experten in der Übergabe- Station teilzunehmen, DRM kann die Übergabe des Fahrzeuges vorenthalten, soweit bis die Fahrzeug-Einweisung erfolgt ist. Hierdurch entstehende Übergabeverzögerungen und Kosten gehen zu Lasten des Mieters. Das Fahrzeug ist bei der Übernahme vollgetankt und auch die Gasflaschen sind aufgefüllt. Fahrzeugrückgabe Die Fahrzeugrückgabe muss immer an der gebuchten Station zusammen mit den Stationsmitarbeitern zu folgenden Zeiten erfolgen: - von Novermber bis April immer Montag bis Freitag zwischen 10.00 Uhr und 11.00 Uhr - von Mai bis Oktober immer Montag bis Freitag zwischen 09.00 Uhr und 10.00 Uhr Rückgaben nachmittags sind nur auf Anfrage mit Genehmigung des Vermieters und gegen Berechnung eines zusätzlichen Miettages möglich. Rückgaben an Samstagen sind nur wie folgt möglich:

DRM Seite 9 von 10 - immer auf Anfrage - nur von Mai bis Oktober um 10.00 Uhr - gegen eine zusätzliche Gebühr pro Samstag Es erfolgt keine Erstattung für eine frühzeitige Abgabe des Fahrzeuges. Wenn das Fahrzeug nicht an der vereinbarten Station und zur vereinbarten Zeit zurückgegeben wird, berechnet DRM pro angefangene Stunde 28, max. jedoch für jeden verspäteten Tag den Gesamtpreis. Eventuelle Schadensersatzansprüche wegen verspäteter Rückgabe und Einnahme-Ausfälle, die dem Vermieter entstehen, weil das Fahrzeug nicht vermietet werden kann, werden vom Vermieter an den Kunden weitergegeben. Wenn das Fahrzeug mit Schäden am Fahrzeug selbst zurückgegeben wird, berechnet der Vermieter entsprechende Gebühren. Das Fahrzeug muss mit sauberem Innenraum zurückgegeben werden, ansonsten wird eine Gebühr ab 100 erhoben. Toiletten und Abwassertank müssen vor Abgabe entleert werden, ansonsten wird für die Toilettenreinigung/-entleerung eine Gebühr von 150 berechnet, für nicht entleerte Abwassertanks können weitere Gebühren berechnet werden. Das Fahrzeug muss bei der Rückgabe wieder vollgetankt sein, sonst berechnet DRM 2,50 pro Liter Diesel inkl. Betankungsservice. Die Gasflaschen müssen nicht wieder aufgefüllt werden. Transfers, Parkmöglichkeit Transport oder Transfers von und zu den Stationen werden von DRM nicht übernommen. Taxikosten werden nicht erstattet. An vielen Vermietstationen besteht auf Anfrage die Möglichkeit, Ihr Privatfahrzeug für die Dauer der Campermiete zu parken. Vorbehaltlich Verfügbarkeit und Anfrage ist das Parken auf eigene Gefahr an den folgenden Stationen möglich: Berlin: Parken gegen Gebühr möglich (1 /Tag, zahlbar vor Ort) Düsseldorf: Parken möglich Hamburg: Parken möglich München: Parken möglich Frankfurt: Parken NICHT möglich, kaum Parkmöglichkeiten in der Umgebung Modellgarantie, Fahrzeugtyp Die Fahrzeuge werden maximal 2 Saisonen vermietet, sind also höchstens 2 Jahre alt. DRM unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch das Recht vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein zumutbares Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist oder wenn das übernommene Fahrzeug ohne Verschulden des Mieters zerstört oder weitgehend beschädigt ist. Es entstehen dafür keine zusätzlichen Mietkosten. Sollte ein kleineres Fahrzeug angeboten und akzeptiert werden, so wird die Preisdifferenz zwischen den beiden Fahrzeugen erstattet. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.b. für Treibstoff, Fährüberfahrten, Mautgebühren u.a. werden nicht ersetzt und gehen zu Lasten der Mieters. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung. Wichtig: Es wird nur ein Fahrzeug aus einer Kategorie bestätigt, aber keine bestimmte Grösse bzw. ein bestimmtes Fahrzeug innerhalb einer Fahrzeuggruppe garantiert! Obwohl die Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, können u.a. das Fahrzeugdesign, die Fahrzeuggrösse und Fahrzeugabmessungen, der Grundriss (z.b. Innenausstattung, Bettgrössen, usw.) innerhalb einer Fahrzeuggruppe Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Grössenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber auf unserer Webseite können ohne vorherige Benachrichtigung geändert werden. Sonstiges Pannenhilfe, Reparaturen Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen. Nach einem Unfall, Brand-, Entwendungs- oder Wildschaden hat der Mieter ausser dem Vermieter DRM auch sofort die Polizei zu verständigen. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.

DRM Seite 10 von 10 Der Mieter hat DRM, selbst bei geringfügigen Schäden, einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Es steht Ihnen 24 Stunden täglich ein Notruf für eine Pannenhilfe zur Verfügung, im Mietpreis ist auch ein DRM-Schutzbrief mit Notrufnummer und bei Neufahrzeugen die Mobilitätsgarantie von Fiat, Ford und VW enthalten. Der Mieter findet diese Infos im Fahrzeug (Aufkleber, Infoblatt). Die Rufnummer ist leider kostenpflichtig, es erfolgt aber ein umgehender Rückruf im Notfall. Bitte beachten Sie, dass es im Falle eines Unfalles, bei Pannen oder technischen Problemen in osteuropäischen Ländern schwieriger sein kann, schnelle Hilfe zu bekommen, als in anderen europäischen Staaten. Wichtig: Erfolgen diese Meldungen nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung. Kleine Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten dürfen bis zu 150 ohne Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden, die Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturen über 150 muss der Vermieter vorher informiert und eine Genehmigung erteilt werden (ansonsten können die Kosten nicht erstattet werden). Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Vorlage der Originalbelege sowie der ausgetauschten Teile erstattbar (soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet) - es gilt eindeutig: ohne Originalbeleg und die ausgetauschten Teile keine Erstattung! Endreinigung Die Aussenreinigung des Fahrzeugs ist im Preis enthalten! Das Fahrzeug muss jedoch mit sauberem Innenraum zurückgegeben werden, ansonsten wird eine Gebühr ab 100 erhoben. Toiletten und Abwassertank müssen vor Abgabe entleert werden, ansonsten wird für die Toilettenreinigung/-entleerung eine Gebühr von 150 berechnet, für nicht entleerte Abwassertanks können weitere Gebühren berechnet werden. Das Fahrzeug muss bei der Rückgabe wieder vollgetankt sein, sonst berechnet DRM 2,50 pro Liter Diesel inkl. Betankungsservice. Die Gasflaschen müssen nicht aufgefüllt werden. Haustiere - Nichtraucherfahrzeuge (Haus)tiere sind in den Fahrzeugen erlaubt, das Fahrzeug muss aber in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden, sonst fallen gesonderte Reinigungskosten an. Rauchen in den Fahrzeugen ist nicht erlaubt! Bei Zuwiderhandlung berechnet DRM bei der Fahrzeugrückgabe eine zusätzliche Gebühr. Fährbuchungen Sollten Sie planen, Ihr Motorhome auf eine Fähre in Europa mitzunehmen, raten wir Ihnen zu einer möglichst frühzeitigen Reservierung direkt bei den Fähr-Unternehmen. Bei einer Reservierung ist es empfehlenswert, mindestens für ein Fahrzeug der nächstgrößeren Kategorie als der bei uns gebuchten zu reservieren. Sollten Sie vom Vermieter kurzfristig aus unvorhersehbaren Gründen ein grösseres als das gebuchte Wohnmobil zur Verfügung gestellt bekommen, könnte dies sonst zu Problemen bei der Beförderung führen. WICHTIGER HINWEIS Alle aufgeführten Bestimmungen wurden von uns (der camperboerse) nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammen gestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.