PRESSEMITTEILUNG JAHRESABSCHLUSS DER EZB FÜR Februar 2016

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Transkript:

18. Februar 2016 PRESSEMITTEILUNG JAHRESABSCHLUSS DER EZB FÜR 2015 Jahresüberschuss der EZB für 2015: 1 082 Mio (2014: 989 Mio ) Nettozinserträge aus dem Programm für die Wertpapiermärkte: 609 Mio (2014: 728 Mio ) Nettozinserträge aus dem erweiterten Programm zum Ankauf von Vermögenswerten: 161 Mio (2014: 2 Mio ) Aus Gebühren gedeckte Aufwendungen für Aufsichtsaufgaben: 277 Mio (2014: 30 Mio ) Zinserträge aus dem Banknotenumlauf: 42 Mio (2014: 126 Mio ) Gesamtumfang der EZB-Bilanz: 257 Mrd (2014: 185 Mrd ) Der geprüfte Jahresabschluss 2015 der Europäischen Zentralbank (EZB) ist vom EZB-Rat festgestellt worden. Der Jahresüberschuss der EZB belief sich im Jahr 2015 auf 1 082 Mio (2014: 989 Mio ). Dieser Anstieg ist unter anderem auf höhere realisierte Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren im Berichtsjahr zurückzuführen. Darüber hinaus deckte die EZB 2015 die im gesamten Jahr anfallenden Kosten für Aufsichtsaufgaben aus Gebühren, während 2014 nur die im November und Dezember angefallenen Ausgaben aus Gebühren gedeckt wurden. Gemäß einem Beschluss des EZB-Rats wurde am 29. Januar 2016 eine Gewinnvorauszahlung in Höhe von 812 Mio an die nationalen Zentralbanken (NZBen) des Euroraums geleistet. Auf seiner gestrigen Sitzung beschloss der EZB-Rat, den verbleibenden Gewinn in Höhe von 270 Mio am 19. Februar 2016 an die NZBen des Euroraums auszuschütten. Die Erträge der EZB resultieren in erster Linie aus der Anlage ihrer Währungsreserven und aus dem Eigenmittelportfolio der EZB, aus den Zinserträgen des Anteils der EZB von 8 % am gesamten Euro-Banknotenumlauf sowie, in den letzten Jahren, aus Nettozinserträgen aus zu geldpolitischen Zwecken erworbenen Wertpapieren. Das Nettozinsergebnis belief sich 2015 auf 1 475 Mio (2014: 1 536 Mio ). Es beinhaltete Zinserträge in Höhe von 42 Mio aus dem Anteil der EZB am gesamten Euro-Banknotenumlauf (2014: 126 Mio ) und Nettozinserträge in Höhe von 609 Mio (2014: 728 Mio ) aus im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte (SMP) erworbenen Wertpapieren, wobei

2 224 Mio (2014: 298 Mio ) davon aus im SMP-Portfolio der EZB gehaltenen griechischen Staatsanleihen resultierten. Ebenfalls in diesem Betrag enthalten waren Nettozinserträge in Höhe von 120 Mio (2014: 173 Mio ) aus im Rahmen der ersten beiden Programme zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP1 und 2) erworbenen Wertpapieren und in Höhe von 161 Mio aus im Rahmen des erweiterten Programms zum Ankauf von Vermögenswerten (APP) erworbenen Wertpapieren (2014: 2 Mio ). Im Zusammenhang mit den Forderungen der NZBen, die sich aus der Übertragung von Währungsreserven an die EZB ergeben, leistete die EZB Zinszahlungen in Höhe von 18 Mio (2014: 57 Mio ) an die NZBen; die Zinserträge der EZB aus Währungsreserven beliefen sich auf 283 Mio (2014: 217 Mio ). Die realisierten Gewinne aus Finanzgeschäften betrugen 214 Mio (2014: 57 Mio ). Die Abschreibungen beliefen sich 2015 auf 64 Mio (2014: 8 Mio ). Der im Jahresvergleich höhere Betrag war in erster Linie auf den insgesamt gesunkenen Marktwert der im US-Dollar- Portfolio gehaltenen Wertpapiere zurückzuführen. Die Verwaltungsaufwendungen der EZB setzen sich aus Personalaufwendungen sowie allen sonstigen Verwaltungsaufwendungen zusammen. Mit Übernahme der Aufsichtsaufgaben durch die EZB hat sich die Zahl der Beschäftigten nach und nach erhöht, sodass die Personalaufwendungen 2015 auf 441 Mio stiegen (2014: 301 Mio ). Die sonstigen Verwaltungsaufwendungen, die sich aus Abschreibungen, Gebäudemieten, Honoraren sowie Aufwendungen für sonstige Waren und Dienstleistungen zusammensetzen, beliefen sich 2015 auf 423 Mio (2014: 376 Mio ). Der Anstieg bei diesen Aufwendungen ist hauptsächlich auf den Beginn der Abschreibung des EZB-Neubaus zurückzuführen. Die Aufwendungen der EZB im Zusammenhang mit ihren Aufsichtsaufgaben wurden aus Gebühren gedeckt, die für das Gesamtjahr 2015 von den beaufsichtigten Unternehmen erhoben wurden. Demgegenüber wurden für das Jahr 2014 nur die in den letzten beiden Monaten des Jahres angefallenen Ausgaben gedeckt. Dadurch erhöhten sich die Nettoerträge/-aufwendungen aus Gebühren und Provisionen. Die Aufsichtsgebühren für den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus (Single Supervisory Mechanism SSM) beliefen sich im Jahr 2015 auf 277 Mio (November/Dezember 2014: 30 Mio ). Der Gesamtumfang der EZB-Bilanz wuchs 2015 um 72 Mrd auf 257 Mrd (2014: 185 Mrd ). Dieser Anstieg war hauptsächlich auf den Erwerb von Wertpapieren im Rahmen des APP, auf die Aufwertung der von der EZB gehaltenen Währungsreserven und auf die Erhöhung des Banknotenumlaufs zurückzuführen. Zum Jahresende 2015 belief sich die konsolidierte Bilanz des Eurosystems 1 auf 2 781 Mrd, gegenüber 2 208 Mrd zum Ende des Vorjahrs. Grund für diesen Anstieg war in erster Linie der fortgesetzte Erwerb von Wertpapieren im Rahmen des APP. 1 Die konsolidierte Bilanz des Eurosystems basiert auf vorläufigen, nicht geprüften Zahlen. Alle NZBen werden ihren Jahresabschluss bis Ende Mai 2016 abschließen. Danach wird die endgültige konsolidierte Jahresbilanz des Eurosystems veröffentlicht.

3 Die Bestände des Eurosystems an zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren erhöhten sich um 586 Mrd auf 803 Mrd (2014: 217 Mrd ). Die Bestände an im Rahmen des SMP gehaltenen Wertpapieren sanken aufgrund von Tilgungen um 21 Mrd. Dieser Rückgang wurde durch den Erwerb von Wertpapieren im Rahmen des APP mehr als ausgeglichen. Der Bestand der im Rahmen des APP erworbenen Wertpapiere belief sich am 31. Dezember 2015 auf 650 Mrd (2014: 31 Mrd ). Medienanfragen sind an Herrn Stefan Ruhkamp unter +49 69 1344 5057 zu richten.

4 Erläuterungen (1) Rechnungslegungsgrundsätze der EZB und des Eurosystems: Für das Eurosystem (und somit auch für die EZB) gelten die vom EZB-Rat gemäß Artikel 26.4 der Satzung des Europäischen Systems der Zentralbanken und der Europäischen Zentralbank (ESZB- Satzung) festgelegten gemeinsamen Rechnungslegungsgrundsätze, die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurden. 2 Diese Grundsätze basieren im Allgemeinen auf international anerkannten Rechnungslegungsusancen, sind jedoch auf die spezifischen Erfordernisse der Zentralbanken des Eurosystems zugeschnitten. Ein besonderes Augenmerk wird angesichts der hohen Fremdwährungsbestände bei der Mehrzahl der Zentralbanken des Eurosystems und des damit verbundenen Risikos auf das Vorsichtsprinzip gelegt. Ausdruck des Vorsichtsprinzips sind vor allem die unterschiedliche Behandlung von buchmäßigen Gewinnen und Verlusten für die Zwecke der Erfolgsermittlung sowie das Verbot der Aufrechnung von buchmäßigen Verlusten aus einem Anlageposten mit buchmäßigen Gewinnen aus anderen Anlageposten. Buchmäßige Gewinne werden unter den Ausgleichsposten aus Neubewertung direkt in der Bilanz ausgewiesen. Buchmäßige Verluste, welche die im Ausgleichsposten erfassten Neubewertungsgewinne übersteigen, werden am Jahresende ergebniswirksam als Aufwendungen erfasst. Wertminderungsverluste werden in ihrer Gesamtheit in die Gewinn- und Verlustrechnung eingestellt. Alle NZBen des Euroraums sind bei der Meldung ihrer Geschäfte, die sie im Rahmen des Eurosystems tätigen, für die Erstellung des konsolidierten Wochenausweises und der konsolidierten Jahresbilanz des Eurosystems an diese Rechnungslegungsgrundsätze gebunden. Darüber hinaus wenden sie bei der Erstellung ihrer eigenen Jahresabschlüsse freiwillig weitgehend dieselben Rechnungslegungsgrundsätze an wie die EZB. (2) Die gegenwärtig zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapiere werden zu fortgeführten Anschaffungskosten (abzüglich etwaiger Wertminderung) erfasst. 2015 wurden die Ankäufe von Vermögenswerten im Rahmen des dritten Programms zum Ankauf gedeckter Schuldverschreibungen (CBPP3) und des Programms zum Ankauf von Asset-Backed Securities (ABSPP) um das Programm zum Ankauf von Wertpapieren des öffentlichen Sektors (PSPP) erweitert. Gemeinsam bilden CBPP3, ABSPP und PSPP das erweiterte Programm zum Ankauf von Vermögenswerten (APP). Insgesamt sind im Rahmen des APP monatliche Ankäufe durch die NZBen und die EZB im Umfang von durchschnittlich 60 Mrd vorgesehen. Sie sollen bis März 2017 und in jedem Fall so lange fortgeführt werden, bis der EZB-Rat eine nachhaltige Korrektur der Inflationsentwicklung erkennt, die im Einklang mit seinem Ziel steht, mittelfristig Inflationsraten von unter, aber nahe 2 % zu erreichen. 2 Der Beschluss EZB/2010/21 vom 11. November 2010, ABl. L 35 vom 9.2.2011, S. 1, in der geänderten Fassung, enthält die detaillierten Rechnungslegungsgrundsätze der EZB.

5 (3) Die Bewertung von marktfähigen Wertpapieren (mit Ausnahme von zu geldpolitischen Zwecken gehaltenen Wertpapieren) erfolgt zu Marktpreisen. (4) Gold und alle sonstigen Fremdwährungsforderungen und -verbindlichkeiten (einschließlich außerbilanziell geführter Positionen) werden zu dem am Bilanzstichtag geltenden Wechselkurs in Euro umgerechnet. (5) Verzinsung der an die EZB übertragenen Währungsreserven: Im Gegenzug für die im Zuge des Beitritts zum Eurosystem an sie übertragenen Währungsreserven schreibt die EZB jeder NZB eine entsprechende verzinsliche Forderung gut. Diese Forderungen lauten gemäß Beschluss des EZB-Rats auf Euro und werden auf täglicher Basis zum jeweils geltenden marginalen Zinssatz verzinst, der bei den Tenderoperationen des Eurosystems für seine Hauptrefinanzierungsgeschäfte Anwendung findet und um einen Abschlag für die unverzinsten Goldbestände reduziert wird. (6) Gewinnausschüttung/Verlustzuweisung: Gemäß Artikel 33 der ESZB-Satzung können pro Jahr bis zu 20 % des Jahresüberschusses bis zu einer Obergrenze von 100 % des Kapitals der EZB dem allgemeinen Reservefonds zugeführt werden. Der verbleibende Teil des Jahresüberschusses wird an die NZBen des Euroraums entsprechend ihren eingezahlten Anteilen ausgeschüttet. Falls die EZB einen Verlust erwirtschaftet, kann der Fehlbetrag a) mit der allgemeinen Rückstellung für Risiken und dem allgemeinen Reservefonds der EZB sowie, nach einem entsprechenden Beschluss des EZB-Rats, b) mit den monetären Einkünften des betreffenden Geschäftsjahres verrechnet werden. Ein etwaiger verbleibender Fehlbetrag kann in der Bilanz als Verlustvortrag ausgewiesen und im Folgejahr bzw. in den Folgejahren mit etwaigen Überschüssen verrechnet werden. (7) Im SMP-Portfolio gehaltene Bestände des Eurosystems: In der nachfolgenden Tabelle sind die zum 31. Dezember 2015 offenen Beträge der Bestände des Eurosystems an im Rahmen des Programms für die Wertpapiermärkte erworbenen Wertpapieren nach Emittenten aufgeschlüsselt:

6 SMP-Bestände des Eurosystems zum 31. Dezember 2015 Ausgabeland Nominalwert (in Mrd EUR) Buchwert* (in Mrd ) Durchschnittliche Restlaufzeit (in Jahren) Irland 9,7 9,4 3,3 Griechenland 14,6 13,4 3,5 Spanien 26,4 26,2 3,1 Italien 63,5 61,8 3,4 Portugal 12,4 12,1 2,8 Insgesamt ** 126,7 123,0 3,3 * SMP-Bestände werden zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. ** Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen. Europäische Zentralbank Generaldirektion Kommunikation, Abteilung Internationale Medienarbeit Sonnemannstraße 20, 60314 Frankfurt am Main, Deutschland Tel.: +49 69 1344 7455, E-Mail: media@ecb.europa.eu Internet: www.ecb.europa.eu Nachdruck nur mit Quellenangabe gestattet.

Konsolidierte Bilanz des Eurosystems zum 31. Dezember 2015 1 (in Mio ) 2 AKTIVA 31. Dezember 2015 31. Dezember 2014 1 Gold und Goldforderungen 338 713 343 630 2 Forderungen in Fremdwährung an Ansässige außerhalb des Euro- Währungsgebiets 307 115 270 250 2.1 Forderungen an den IWF 80 384 81 298 2.2 Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen, Auslandskredite und sonstige Auslandsaktiva 226 732 188 951 3 Forderungen in Fremdwährung an Ansässige im Euro- Währungsgebiet 31 109 27 940 4 Forderungen in Euro an Ansässige außerhalb des Euro- Währungsgebiets 20 242 18 905 4.1 Guthaben bei Banken, Wertpapieranlagen und Kredite 20 242 18 905 4.2 Forderungen aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II 0 0 5 Forderungen in Euro aus geldpolitischen Operationen an Kreditinstitute im Euro-Währungsgebiet 558 989 630 341 5.1 Hauptrefinanzierungsgeschäfte 88 978 156 129 5.2 Längerfristige Refinanzierungsgeschäfte 469 543 473 285 5.3 Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen 0 0 5.4 Strukturelle Operationen in Form von befristeten Transaktionen 0 0 5.5 Spitzenrefinanzierungsfazilität 468 924 5.6 Forderungen aus Margenausgleich 0 2 6 Sonstige Forderungen in Euro an Kreditinstitute im Euro- Währungsgebiet 107 863 59 942 7 Wertpapiere in Euro von Ansässigen im Euro-Währungsgebiet 1 161 159 590 265 7.1 Zu geldpolitischen Zwecken gehaltene Wertpapiere 803 135 217 242 7.2 Sonstige Wertpapiere 358 023 373 022 8 Forderungen in Euro an öffentliche Haushalte 25 145 26 715 9 Sonstige Aktiva 230 810 240 252 Aktiva insgesamt 2 781 145 2 208 238 1 2 Basierend auf vorläufigen nicht geprüften Zahlen. Alle NZBen werden ihren Jahresabschluss bis Ende Mai 2016 abschließen. Danach wird die endgültige konsolidierte Jahresbilanz des Eurosystems veröffentlicht. Differenzen in den Summen durch Runden der Zahlen. Konsolidierte Bilanz des Eurosystems zum 31. Dezember 2015 C 1

PASSIVA 31. Dezember 2015 31. Dezember 2014 1 Banknotenumlauf 1 083 539 1 016 616 2 Verbindlichkeiten in Euro aus geldpolitischen Operationen gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet 768 419 366 511 2.1 Einlagen auf Girokonten (einschließlich Mindestreserveguthaben) 555 864 318 245 2.2 Einlagefazilität 212 415 48 266 2.3 Termineinlagen 0 0 2.4 Feinsteuerungsoperationen in Form von befristeten Transaktionen 0 0 2.5 Verbindlichkeiten aus Margenausgleich 140 0 3 Sonstige Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Kreditinstituten im Euro-Währungsgebiet 5 202 4 635 4 Verbindlichkeiten aus der Begebung von Schuldverschreibungen 0 0 5 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber sonstigen Ansässigen im Euro-Währungsgebiet 141 805 64 519 5.1 Einlagen von öffentlichen Haushalten 59 295 36 738 5.2 Sonstige Passiva 82 510 27 781 6 Verbindlichkeiten in Euro gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets 54 529 47 927 7 Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen im Euro-Währungsgebiet 2 803 1 271 8 Verbindlichkeiten in Fremdwährung gegenüber Ansässigen außerhalb des Euro-Währungsgebiets 3 677 4 753 8.1 Einlagen, Guthaben und sonstige Verbindlichkeiten 3 677 4 753 8.2 Verbindlichkeiten aus der Kreditfazilität im Rahmen des WKM II 0 0 9 Ausgleichsposten für vom IWF zugeteilte Sonderziehungsrechte 59 179 56 211 10 Sonstige Passiva 218 618 219 328 11 Ausgleichsposten aus Neubewertung 346 172 331 398 12 Kapital und Rücklagen 97 201 95 070 Passiva insgesamt 2 781 145 2 208 238 Europäische Zentralbank, 2016 Postanschrift 60640 Frankfurt am Main, Deutschland Telefon +49 69 1344 0 Internet www.ecb.europa.eu Alle Rechte vorbehalten. Die Anfertigung von Fotokopien für Ausbildungszwecke und nichtkommerzielle Zwecke ist mit Quellenangabe gestattet. ISSN 2443-499X ISBN 978-92-899-2085-8 DOI 10.2866/68880 EU-Katalognr. QB-BT-16-001-DE-N Konsolidierte Bilanz des Eurosystems zum 31. Dezember 2015 C 2