Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Greifvogelwilderei in NRW?

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Antwort. Drucksache 17/900. LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Datum des Originals: /Ausgegeben:

Transkript:

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 16. Wahlperiode Drucksache 16/5838 13.05.2014 Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 2189 vom 9. April 2014 des Abgeordneten Hanns-Jörg Rohwedder PIRATEN Drucksache 16/5562 Welche Erkenntnisse hat die Landesregierung zur Greifvogelwilderei in NRW? Der Minister für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage 2189 mit Schreiben vom 12. Mai 2014 namens der Landesregierung im Einvernehmen mit dem Justizminister beantwortet. Vorbemerkung der Kleinen Anfrage Seit Jahren werden immer wieder Greifvogelwildereien in Nordrhein-Westfalen bekannt. Gefunden werden Fallen und Gift- sowie Lebendköder. Es kommt auch zu illegalen Abschüssen. Diese Methoden sind nicht nur tierquälerisch, auch ist die Bestandssituation für viele Greifvogelarten aus unterschiedlichen Gründen unbefriedigend, diese Wilderei trägt mit dazu bei. Es kommt dazu, dass sich das Problem nicht auf Nordrhein-Westfalen beschränkt, sondern auch in anderen Bundesländern und im Ausland auftritt. Zuletzt wurden im Februar diesen Jahres in einer gemeinsamen Aktion von Vogelschützern vom Komitee gegen den Vogelmord und der Polizei etliche derartige Verstöße gegen Jagdund Tierschutzgesetz aufgedeckt. Auf der Homepage des Komitees sind viele Fälle auch aus vergangenen Jahren dokumentiert. Bei Giftködern, die vergiftete Eier oder Schlachtereiabfälle sein können, werden unter anderem Insektizide eingesetzt, die in der EU verboten sind. Sie bedrohen wahllos alle Fleischund Aasfresser, also nicht nur Greife und Eulen, sondern auch Säugetiere. Die Gifte wirken auch über die Haut und können sogar Menschen gefährlich werden, die mit den Ködern in Kontakt kommen. Datum des Originals: 12.05.2014/Ausgegeben: 15.05.2014 Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884-2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de

Vorbemerkung der Landesregierung Sämtliche in Deutschland heimischen Greifvögel sind streng geschützte Tierarten im Sinne von 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG in Verbindung mit Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 Abschnitt Accipitridae bzw. Falconidae. Jede Art der Nachstellung, etwa durch das Aufstellen von Fangeinrichtungen, die Verletzung oder die Tötung von Greifvögeln ist daher gemäß 71 Abs. 1 Nr.1 in Verbindung mit 69 Abs. 2 Nr.1, 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG eine Straftat, die mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bedroht ist. Ferner erfüllt die Tötung eines Greifvogels stets gleichzeitig (tateinheitlich im Sinne des 52 Abs. 1 StGB) den Straftatbestand des 17 Nr. 1 Tierschutzgesetz ( Tötung eines Wirbeltieres ohne vernünftigen Grund ). Schließlich kommt zusätzlich die tateinheitliche Begehung einer Jagdwilderei gemäß 292 StGB oder Jagdfrevel gemäß 38 Bundesjagdgesetz in Betracht. Trotz des höchstmöglichen gesetzlichen Schutzes werden zahlreiche illegale Greifvogelverfolgungen begangen. Betroffen sind nahezu alle in Deutschland heimischen Greifvogelarten, besonders aber Mäusebussard, Habicht und Rotmilan. Die Art der Verfolgung reicht vom Fang in Lebend- und Totschlagsfallen, Abschuss in und außerhalb der Brutzeit, gezieltes Fällen von Horstbäumen bis hin zu gezielten Vergiftungsaktionen. Seit März 2005 führt die in meinem Haus eingerichtete Stabsstelle Umwelt- und Verbraucherschutzkriminalität u.a. ein Register illegaler Verfolgungen von Greifvögeln. 1. Wie viele solcher Wildereien sind der Landesregierung seit 2010 bekannt geworden? Bitte auflisten nach Jahr, Landkreis und Methode (Falle, Köder, Abschuss)! Im Zeitraum seit 2010 sind im Rahmen des Monitorings Illegale Greifvogelverfolgung insgesamt 229 Fälle registriert worden. 2010: 71 Fälle insgesamt (31 Mal Vergiftung, 13 Mal Abschuss, 24 Mal Fang bzw. Nachstellen, 3 2011 57 Fälle insgesamt (21 Mal Vergiftung, 14 Mal Abschuss, 19 Mal Fang bzw. Nachstellen, 3 2012 34 Fälle insgesamt (11 Mal Vergiftung, 8 Mal Abschuss, 12 Mal Fang bzw. Nachstellen, 3 2013 58 Fälle insgesamt (22 Mal Vergiftung, 7 Mal Abschuss, 21 Mal Fang bzw. Nachstellen, 8 2014 Bisher insgesamt 9 erfasste Fälle (4 Mal Fang, 3 Mal Vergiftung bzw. Vergiftungsverdacht, 2 Mal Abschuss) 2

Kreis/kreisfreie Stadt* 2005-2009 2010 2011 2012 2013 Jan-Apr 2014 Heinsberg 22 9 12 4 5 3 Düren 16 6 4 3 2 Steinfurt 15 14 2 1 3 1 Warendorf 13 3 1 2 7 Euskirchen 11 3 2 0 2 Kleve 10 3 0 1 3 1 Rhein-Sieg-Kreis 7 3 1 1 1 Borken 6 7 2 2 4 1 Mönchengladbach* 6 1 1 0 1 Rhein-Kreis Neuss 6 4 2 2 5 Unna 6 0 3 0 2 Coesfeld 5 0 2 2 3 1 Soest 5 3 1 2 2 Viersen 5 0 0 1 6 Siegen-Wittgenstein 4 0 0 2 2 Wesel 4 1 3 1 0 Minden-Lübecke 3 3 2 1 2 Hagen* 2 0 0 0 0 Krefeld* 2 0 1 2 0 Mettmann 2 0 0 0 0 Olpe 2 0 0 1 0 Recklinghausen 2 0 0 0 1 1 Rhein-Erft-Kreis 2 2 0 2 1 Bochum* 1 0 0 0 0 1 Hamm* 1 0 1 0 0 Hochsauerlandkreis 1 0 0 0 0 Münster* 1 0 1 1 0 Oberbergischer Kreis 1 0 0 0 0 Rhein.-Bergischer 1 0 1 0 1 Kreis Solingen* 1 0 1 0 0 Wuppertal* 1 0 0 0 0 Aachen Land 0 0 0 0 0 Aachen Stadt* 0 0 0 0 0 Bielefeld* 0 0 0 0 0 Bonn* 0 0 0 0 1 Bottrop* 0 0 0 0 0 Detmold 0 0 0 0 0 Dortmund* 0 0 1 1 0 Duisburg* 0 2 0 0 0 Düsseldorf * 0 0 0 0 0 Ennepe-Ruhr 0 2 0 1 0 Essen * 0 0 0 0 0 Gelsenkirchen* 0 0 0 0 0 3

Gütersloh 0 1 3 1 1 Herford 0 0 2 0 0 Herne* 0 0 1 0 0 Höxter 0 0 0 0 1 Köln* 0 1 1 0 1 Leverkusen* 0 0 0 0 0 Lippe 0 2 2 0 0 Mülheim ad Ruhr* 0 0 0 0 0 Oberhausen* 0 0 0 0 0 Paderborn 0 1 4 0 1 Remscheid* 0 0 0 0 0 SUMMEN 164 71 57 34 58 9 2. Wie viele Strafanzeigen wurden in diesen Zusammenhängen erstattet? Die Frage kann in dieser Allgemeinheit nicht beantwortet werden. Zahlreiche Ermittlungsverfahren werden in diesen Fällen von Amts wegen durch die Polizei eingeleitet, andere beruhen auf Strafanzeigen von Privatpersonen, Naturschutzverbänden oder Behörden. Eine Sonderauswertung, die von Hand vorzunehmen wäre, ist den Staatsanwaltschaften des Landes in der zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. 3. Zu welchen Verurteilungen führten diese Verfahren? Bitte auflisten nach Geldund Freiheitsstrafen! Folgende Verurteilungen sind im Rahmen des Monitorings Illegale Greifvogelverfolgung bekannt geworden: LG Aachen Urteil vom 03.09.2009, seit dem 05.03.2010 i.v.m. Beschluss des OLG Köln vom 05.03.2010 AG Kleve Urteil vom 09.12.2010 AG Delbrück 02.11.2010 80 Tagessätze zu je 30 50 Tagessätze zu je 40 40 Tagessätze zu je 30 Aufstellen eines Habichtfangkorbs, Auslegen von mit Carbofuran vergifteten Fleischködern, Vergiftung eines Mäusebussards im Januar 2007 in Disternich/Kreis Düren Aufstellung eines Habichtfangkorbs am 02.01.2010 in Rheinberg Einsatz einer Leiterfalle am 19.08.2010 in Delbrück 4

AG Bergheim 23.12.2010 AG Münster Urteil vom 16.10.2012 AG Duisburg Urteil vom 08.02.2012 AG Wesel 22.02.2013 AG Münster Urteil vom 23.02.2012 AG Düsseldorf 18.06.2012 AG Schwerte 23.07.2012 AG Lünen, 18.11.2013 AG Duisburg Urteil vom 02.07.2013 AG Bonn, Urteil vom 05.07.2013 AG Krefeld, Urteil vom 06.02.2014 Verwarnung mit Strafvorbehalt (30 Tagessätze zu je 10, Bewährungsauflage: Zahlung von 500 an eine gemeinnützige Einrichtung 30 Tagessätze zu je 30 60 Tagessätze zu je 25 40 Tagessätze zu je 30 25 Tagessätze zu je 50 40 Tagessätze zu je 30 35 Tagessätze zu je 20 20 Tagessätze zu je 40 30 Tagessätze zu je 50 90 Tagessätze zu je 20 180 Tagessätze zu je 20 Fang eines Wanderfalken am 11.06.2010 in Elsdorf/ Rhein-Erft- Kreis Aufstellen eines Habichtfangkorbs am 27.05.2011 in Senden/ Kreis Coesfeld Fang eines Habichts mittels Leiterfalle am 31.01.2010 in Duisburg im Juli 2012 in Schermbeck/ Kreis Wesel Fang von zwei Habichten mit Leiterfalle am 18.08.2011 in Heek am 27.01.2012 in Dormagen Fang eines Habichts am 29.11.2011 in Schwerte/Kreis Unna im August 2013 in Selm/Kreis Unna im Juni 2010 in Hamminkeln Tötung eines Habichts am 21.12.2010 in Meckenheim/ Rhein-Sieg-Kreis Tötung eines Habichts im November 2011 in Krefeld 5

4. Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung vor, ob es sich bei der Anwendung verbotener Insektizide um organisierte Schmuggelei handelt? Die häufigste angewendete Methode der Greifvogelverfolgung ist das Auslegen von vergifteten Fleischködern. Bei der Untersuchung vergifteteter Vögel und verdächtigen Ködermaterials konnten die Wirkstoffe Carbofuran, Aldicarb, Mevinphos, Parathion sowie Chlorpyrifos als Todesursache bzw. in Ködermaterial nachgewiesen werden. Bei diesen Stoffen handelt es sich um Biozide, deren Besitz und Anwendung in Deutschland verboten ist. Der Landesregierung liegen keine Hinweise auf einen organisierten Handel mit diesen illegalen Wirkstoffen vor. 6