Barrierefreiheit als Qualitäts- und Komfortmerkmal in Deutschland

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Transkript:

Das neue Kennzeichnungssystem für Alle Orte und Betriebe der Tourismusbranche Barrierefreiheit als Qualitäts- und Komfortmerkmal in Deutschland DSFT Berlin, Prüfsystem zur Barrierefreiheit, Version 1.2.5, Stand 15.04.2015 Seite 1 von 24 DSFT Berlin /Prüfsystem zur Barrierefreiheit, Version 1.2.5

Inhaltsübersicht Die bundesweite Kennzeichnung Reisen für Alle... 3 Anforderungen für Menschen mit Gehbehinderung... 5 Barrierefreiheit geprüft teilweise barrierefrei... 5 Barrierefreiheit geprüft barrierefrei... 5 Anforderungen für Rollstuhlfahrer... 8 Barrierefreiheit geprüft teilweise barrierefrei... 8 Barrierefreiheit geprüft barrierefrei... 9 Anforderungen für Menschen mit Hörbehinderung... 13 Barrierefreiheit geprüft teilweise barrierefrei... 13 Barrierefreiheit geprüft barrierefrei... 13 Anforderungen für gehörlose Menschen... 15 Barrierefreiheit geprüft teilweise barrierefrei... 15 Barrierefreiheit geprüft barrierefrei... 15 Anforderungen für Menschen mit Sehbehinderung... 17 Barrierefreiheit geprüft teilweise barrierefrei... 17 Barrierefreiheit geprüft barrierefrei... 18 Anforderungen für blinde Menschen... 20 Barrierefreiheit geprüft teilweise barrierefrei... 20 Barrierefreiheit geprüft barrierefrei... 20 Anforderungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen... 23 Barrierefreiheit geprüft barrierefrei... 23 DSFT Berlin, Prüfsystem zur Barrierefreiheit, Version 1.2.5, Stand 15.04.2015 Seite 2 von 24

Die bundesweite Kennzeichnung Reisen für Alle Die bundesweite Kennzeichnung Reisen für Alle basiert auf umfangreichen Kriterien zur Sicherung hoher branchenübergreifender Qualitätsstandards. Die Kennzeichnung stellt somit ein hohes Qualitätsmerkmal für Gäste dar und ist gemeinsam von Betroffenenverbänden und touristischen Verbänden erarbeitet worden. Gäste können so die Nutz- und Erlebbarkeit gewünschter touristischer Angebote anhand verlässlicher Detailinformationen im Vorfeld der Reiseentscheidung prüfen und gezielt die für sie geeigneten Angebote auswählen und buchen. Reisen für Alle ist ein Informations- und Bewertungssystem, das dem Gast eine eigenständige Beurteilung der Eignung des Angebotes für seine individuellen Ansprüche ermöglicht. Grundlagen für die Kennzeichnung Reisen für Alle sind: Speziell geschulte Erheber besuchen die Betriebe und Orte und stellen eine einheitliche Informationsqualität und -tiefe auf Basis deutschlandweit gültiger Erhebungsbögen sicher, keine Selbstauskunft. Das gesamte Angebot/Objekt kann auf Basis bundesweit einheitlicher Erhebungsbögen erfasst werden. Für alle Personengruppen liegen detaillierte und geprüfte Informationen zur Zugänglichkeit und Nutzbarkeit des Angebotes/Objektes vor. Geschulte Mitarbeiter/-innen in den Betrieben Die Kennzeichen Information zur Barrierefreiheit liefert in Detailtiefe alle Informationen, die für die spezifischen Bedürfnisse der verschiedenen Personengruppen relevant sind, und ermöglicht allen interessierten Anbietern einen Zugang zu dem Kennzeichnungssystem. Barrierefreiheit geprüft basiert auf Information zur Barrierefreiheit und bedeutet, dass zusätzlich die für bestimmte Personengruppen teilweise oder vollständig erfüllt sind. DSFT Berlin, Prüfsystem zur Barrierefreiheit, Version 1.2.5, Stand 15.04.2015 Seite 3 von 24

Das Logo Barrierefreiheit geprüft wird um Piktogramme ergänzt. Sie signalisieren, welche Anforderungen das Angebot für die entsprechenden Personengruppen erfüllt. Die Piktogramme sind innerhalb der Zielgruppen etabliert und werden von einem Großteil der Menschen richtig erkannt. 1. Menschen mit Gehbehinderung 2. Rollstuhlfahrer 3. Menschen mit Hörbehinderung 4. Gehörlose Menschen 5. Menschen mit Sehbehinderung 6. Blinde Menschen 7. Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen Die Kennzeichnung Barrierefreiheit geprüft liegt in zwei Qualitätsstufen vor: Barrierefreiheit geprüft: teilweise barrierefrei : Die sind für die dargestellte Personengruppe teilweise erfüllt, d. h. das Angebot ist für Rollstuhlfahrer teilweise barrierefrei. Das i im Piktogramm signalisiert, dass man noch einmal genauer nachlesen sollte, ob das Angebot den eigenen Ansprüchen genügt. (Basierend auf den Basisanforderungen der Zielvereinbarungskriterien) Barrierefreiheit geprüft: barrierefrei : Die sind für die dargestellte Personengruppe erfüllt, d. h. das Angebot ist für Rollstuhlfahrer barrierefrei. (Basierend auf der Stufe teilweise barrierefrei sowie darüber hinaus Qualitätsanforderungen für mindestens eine Gästegruppe, wie z.b. die Mindeststandards der Zielvereinbarung oder DIN-Normen). Musterkennzeichnung Barrierefreiheit geprüft : DSFT Berlin, Prüfsystem zur Barrierefreiheit, Version 1.2.5, Stand 15.04.2015 Seite 4 von 24

Anforderungen für Menschen mit Gehbehinderung Barrierefreiheit geprüft teilweise barrierefrei Allgemeines: Es darf max. 1 Stufe mit einer Höhe von max. 21 cm vorhanden sein. (Schwelle/Stufe/Treppe; Tür) Alle Durchgänge/Wegbreiten sind mindestens 70 cm breit. (Schalter/Tresen/Kasse; Speiseraum; Zimmer/Ferienwohnung; Raum; Weg außen/innen; Aufzug/Lift; Umkleidekabine; Tür) Barrierefreiheit geprüft barrierefrei Allgemeines: Es darf max. 1 Stufe mit einer Höhe von max. 21 cm vorhanden sein. (Schwelle/Stufe/Treppe; Tür) Alle Durchgänge sind mindestens 80 cm breit. (Schalter/Tresen/Kasse; Speiseraum; Zimmer/Ferienwohnung; Sanitärraum; Raum; Tür; Umkleide; Aufzug/Treppen- oder Hublift; Weg außen) Bewegungsflächen sind mind. 120 cm x 120 cm groß. (Schalter/Tresen/Kasse; Speiseraum; Zimmer/Ferienwohnung, Küchenzeile; Sanitärraum; WC, Waschbecken, Dusche; Liege/Wickeltisch; Raum; Sauna; Automat; Umkleide; Aufzug/Treppen- oder Hublift; Rampe) Tür: Die Tür darf keine Karussell- oder Rotationstür sein. Flur/Weg/Gang innen: Die Breite des Flurs/Weges/Ganges beträgt mind. 150 cm. Bei Fluren/Wegen/Gängen mit weniger als 6 m Länge, müssen diese mind. 120 cm breit sein. DSFT Berlin, Prüfsystem zur Barrierefreiheit, Version 1.2.5, Stand 15.04.2015 Seite 5 von 24

Wege außen: Der Weg muss von der Oberflächenbeschaffenheit her leicht begeh- und befahrbar sein (z.b. Asphalt, engfugige Platten, etc.). Sofern Umlaufschranken vorhanden sind, ist die Bewegungsfläche dazwischen mind. 120 cm x 120 cm groß. Sofern Poller vorhanden sind, ist der Abstand zwischen den Pollern mind. 90 cm. Rampe: Die maximale Längsneigung beträgt 6%, und die geringste nutzbare Laufbreite muss mind. 120 cm betragen. Zimmer/Ferienwohnung: Wenn Sie am Fußende des Bettes stehen und auf das Kopfkissen sehen, ist die Bewegungsfläche links oder rechts neben dem Bett mind. 120 cm x 120 cm groß. Die schmalste Durchgangsbreite im Zimmer (zwischen immobilen Einrichtungsgegenständen und für relevante Wege) darf nicht weniger als 80 cm betragen. Aufzug/Lift: Die Kabinengröße muss mind. 110 cm x 140 cm betragen. Bei einem Treppenplattformlift oder Hublift muss die Plattform mindestens 80 cm x 80 cm groß sein. Parkplatz: Es muss mindestens ein Parkplatz für Menschen mit Behinderung vorhanden sein, der als solcher gekennzeichnet ist. Der Parkplatz hat eine Mindestbreite von 350 cm und eine Mindestlänge von 500 cm. Schalter/Tresen/Kassen: Dürfen höchstens 80 cm (Oberkante) hoch sein, oder es ist eine andere, gleichwertige Möglichkeit der Kommunikation im Sitzen vorhanden. Speiseraum: Tische müssen mit einer Maximalhöhe von 80 cm und einer Unterfahrbarkeit mit einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm vorhanden sein. Sanitärraum: Eingang zum Sanitärraum: Die Tür darf nicht in den Sanitärraum aufschlagen. WC: Die Bewegungsfläche links oder rechts neben dem WC beträgt mind. 70 cm x 90 cm. Es müssen links und rechts vom WC Haltegriffe vorhanden sein. An der Seite, an der das WC anfahrbar ist, muss der Haltegriff hochklappbar sein. Waschbecken: Das Waschbecken muss in einer Höhe von 67 cm unterfahrbar sein. Ein Spiegel über dem Waschbecken muss im Stehen und Sitzen einsehbar sein. Dusche: Der Höhenunterschied zwischen der Oberkante Duschplatz/Duschwanne zum angrenzenden Bodenbereich darf 3 cm nicht überschreiten. Ein Duschstuhl/Duschsitz ist vorhanden. Haltegriffe müssen in der Dusche vorhanden sein. DSFT Berlin, Prüfsystem zur Barrierefreiheit, Version 1.2.5, Stand 15.04.2015 Seite 6 von 24

Umkleidekabine: Ein Sitz muss vorhanden sein oder kann bei Bedarf zur Verfügung gestellt werden. Bahn-/Bussteig/Schiffsanleger: Es müssen Sitzgelegenheiten vorhanden sein. Strand: Sofern notwendig, führen spezielle Wege- oder Strandmatten am Strand entlang bzw. ins Wasser. Wanderweg: Der Bodenbelag muss rutschsicher sein. Sofern steil abfallende Böschungen vorhanden sind, müssen Sicherungen mit Handlauf vorhanden sein. An abschüssigen Stellen auf dem Weg müssen Handläufe vorhanden sein. Es müssen Sitzgelegenheiten entlang des Weges vorhanden sein. DSFT Berlin, Prüfsystem zur Barrierefreiheit, Version 1.2.5, Stand 15.04.2015 Seite 7 von 24

Anforderungen für Rollstuhlfahrer Barrierefreiheit geprüft teilweise barrierefrei Allgemeines: Bewegungsflächen müssen mind. 150 cm x 150 cm groß sein. (Zimmer/Ferienwohnung; Sauna, Automat, Bett, Küchenzeile, Schalter/Tresen/Kasse, Sanitärraum, WC, Waschbecken, Dusche, Liege/Wickeltisch, Rampe, Aufzug/Lift, Tür, Umkleidekabine) Alle Durchgänge/Wegbreiten sind mindestens 90 cm breit. (Umkleidekabine, Tür, Speiseraum, Raum, Zimmer/Ferienwohnung) Tür: Die Türschwelle darf nicht höher als 2 cm sein. Flur/Weg/Gang innen: Die Breite des Flurs/Weges/Ganges beträgt mind. 150 cm. Bei Fluren/Wegen/Gängen mit weniger als 6 m Länge, müssen diese mind. 120 cm breit sein. Weg außen: Die Breite des Weges beträgt mind. 150 cm. Bei Wegen mit weniger als 6 m Länge, müssen diese mind. 120 cm breit sein. Die lichte Breite des Weges darf durch Ausstattungsgegenstände nicht eingeschränkt werden, oder die Breite beträgt immer noch mind. 90 cm. Die maximale Längsneigung beträgt 6%. Schwelle/Stufe/Treppe: Es dürfen keine Stufen vorhanden sein. Schwellen dürfen max. 2 cm hoch sein. Rampe: Die maximale Längsneigung beträgt 6%. Die geringste nutzbare Laufbreite muss mind. 120 cm betragen. Zimmer/Ferienwohnung: Wenn Sie am Fußende des Bettes stehen und auf das Kopfkissen sehen, ist die Bewegungsfläche links oder rechts neben dem Bett mind. 150 cm x 150 cm groß. Die schmalste Durchgangsbreite im Zimmer (zwischen immobilen Einrichtungsgegenständen und für relevante Wege) darf nicht weniger als 90 cm betragen. DSFT Berlin, Prüfsystem zur Barrierefreiheit, Version 1.2.5, Stand 15.04.2015 Seite 8 von 24

Aufzug/Lift: Die Kabinengröße muss mind. 110 cm x 140 cm betragen. Bei einem Treppenplattformlift muss die Plattform mindestens 80 cm x 125 cm groß sein. Bei einem Hublift muss die Plattform mindestens 90 cm x 140 cm groß sein. Sanitärraum: WC: Die Bewegungsfläche links und rechts neben dem WC beträgt mind. 70 cm x 90 cm. Falls mehrere rollstuhlgerechte Sanitärräume vorhanden sind, können diese alternierend die angegebenen Bewegungsflächen rechts oder links neben dem WC aufweisen. Wanderweg: Sofern steil abfallende Böschungen vorhanden sind, müssen Sicherungen mit Handlauf vorhanden sein. Radweg: Der Radweg muss an der schmalsten Stelle mind. 150 cm breit sein. Sofern Engstellen (z.b. Poller, Umlaufsperren, etc) vorhanden sind, ist der geringste Abstand mind. 150 cm. Die Oberfläche muss durchgehend allwettertauglich, eben, fest und mit geringem Rollwiderstand ausgestattet sein. Barrierefreiheit geprüft barrierefrei Allgemeines: Bewegungsflächen müssen mind. 150 cm x 150 cm groß sein. (Zimmer/Ferienwohnung, Sauna, Automat, Bett, Küchenzeile, Schalter/Tresen/Kasse, Sanitärraum, WC, Waschbecken, Dusche, Liege/Wickeltisch, Rampe, Aufzug/Lift, Tür, Umkleidekabine) Alle Durchgänge/Wegbreiten sind mindestens 90 cm breit. (Umkleidekabine, Tür, Speiseraum, Raum, Zimmer/Ferienwohnung) Tür: Die Türschwelle darf nicht höher als 2 cm sein. Die Tür darf keine Karussell- oder Rotationstür sein. DSFT Berlin, Prüfsystem zur Barrierefreiheit, Version 1.2.5, Stand 15.04.2015 Seite 9 von 24

Flur/Weg/Gang innen: Die Breite des Flurs/Weges/Ganges beträgt mind. 150 cm. Bei Fluren/Wegen/Gängen mit weniger als 6 m Länge, müssen diese mind. 120 cm breit sein. Weg außen: Die Breite des Weges beträgt mind. 150 cm. Bei Wegen mit weniger als 6 m Länge, müssen diese mind. 120 cm breit sein. Die lichte Breite des Weges darf durch Ausstattungsgegenstände nicht eingeschränkt werden, oder die Breite beträgt immer noch mind. 90 cm. Die maximale Längsneigung beträgt 6%. Die maximale Querneigung beträgt 2,5%. Sofern steil abfallende Böschungen vorhanden sind, müssen Sicherungen mit Handlauf vorhanden sein. Der Weg muss von der Oberflächenbeschaffenheit her leicht begeh- und befahrbar sein (z.b. Asphalt, engfugige Platten, etc.). Sofern Umlaufschranken vorhanden sind, ist die Bewegungsfläche dazwischen mind. 120 cm x 120 cm groß. Sofern Poller vorhanden sind, ist der Abstand zwischen den Pollern mind. 90 cm. Schwelle/Stufe/Treppe: Es dürfen keine Stufen vorhanden sein. Schwellen dürfen max. 2 cm hoch sein. Rampe: Die maximale Längsneigung beträgt 6%. Die geringste nutzbare Laufbreite muss mind. 120 cm betragen. Aufzug/Lift: Die Kabinengröße muss mind. 110 cm x 140 cm betragen. Bei einem Treppenplattformlift muss die Plattform mindestens 80 cm x 125 cm groß sein. Bei einem Hublift muss die Plattform mindestens 90 cm x 140 cm groß sein. Die Bedienelemente müssen horizontal angeordnet sein. Parkplatz: Es muss mindestens ein Parkplatz für Menschen mit Behinderung vorhanden sein, der als solcher gekennzeichnet ist. Der Parkplatz hat eine Mindestbreite von 350 cm und eine Mindestlänge von 500 cm. Schalter/Tresen/Kasse: Der Schalter/Tresen/Kasse darf höchstens 80 cm (Oberkante) hoch sein oder es ist eine andere, gleichwertige Möglichkeit der Kommunikation im Sitzen vorhanden. DSFT Berlin, Prüfsystem zur Barrierefreiheit, Version 1.2.5, Stand 15.04.2015 Seite 10 von 24

Zimmer/Ferienwohnung: Wenn Sie am Fußende des Bettes stehen und auf das Kopfkissen sehen, ist die Bewegungsfläche links oder rechts neben dem Bett mind. 150 cm x 150 cm groß. Die schmalste Durchgangsbreite im Zimmer (zwischen immobilen Einrichtungsgegenständen und für relevante Wege) darf nicht weniger als 90 cm betragen. Das Bett muss auf einer Längsseite in seiner gesamten Tiefe und in einer Höhe von mind. 15 cm unterfahrbar sein. Sanitärraum: Eingang zum Sanitärraum: Die Tür darf nicht in den Sanitärraum aufschlagen. WC: Die Bewegungsfläche links und rechts neben dem WC beträgt mind. 70 cm x 90 cm. Die Höhe des Toilettensitzes beträgt zwischen 46 cm und 48 cm. Es müssen links UND rechts vom WC hochklappbare Haltegriffe vorhanden sein. Die Oberkanten müssen 28 cm über der Sitzhöhe des WC liegen, und die Haltegriffe müssen 15 cm über die Vorderkante des WC hinausragen. Der Abstand zwischen den Haltegriffen muss zwischen 65 cm und 70 cm liegen. Falls mehrere rollstuhlgerechte Sanitärräume vorhanden sind, können diese alternierend die angegebenen Bewegungsflächen rechts oder links neben dem WC aufweisen. Waschbecken: Das Waschbecken muss in einer Höhe von max. 80 cm (Oberkante vorne) angebracht sein. Das Waschbecken muss in einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm unterfahrbar sein. Ein Spiegel über dem Waschbecken muss im Stehen und Sitzen einsehbar sein. Dusche: Der Höhenunterschied zwischen der Oberkante Duschplatz/Duschwanne zum angrenzenden Bodenbereich darf 2 cm nicht überschreiten. Ein Duschstuhl/Duschsitz ist vorhanden. Haltegriffe müssen in einer Höhe von 85 cm angebracht sein. Sofern die Haltegriffe über oder unterhalb der Duscharmatur angebracht wurden, können die Haltegriffe in einer Höhe zwischen 85 cm und 107 cm angebracht sein. Die Duscharmatur muss in einer Höhe von 85 cm angebracht sein. Sofern die Duscharmatur über oder unterhalb eines Haltegriffes angebracht wurde, darf die Höhe von 107 cm nicht überschritten werden. Speiseraum: Tische/Sitzbereiche: Tische müssen mit einer Maximalhöhe von 80 cm und einer Unterfahrbarkeit mit einer Höhe von 67 cm und einer Tiefe von 30 cm vorhanden sein. Strand: Sofern notwendig, führen spezielle Wege- oder Strandmatten am Strand entlang bzw. ins Wasser. Bahn-/Bussteig/Schiffsanleger: Die Bewegungsfläche entlang des Bahn-/Bussteigs/Schiffsanlegers muss mindestens 250 cm breit sein. DSFT Berlin, Prüfsystem zur Barrierefreiheit, Version 1.2.5, Stand 15.04.2015 Seite 11 von 24

Wanderweg: Der Wanderweg muss an der schmalsten Stelle mind. 120 cm breit sein. Der Bodenbelag muss rutschsicher sein. Die maximale Längsneigung beträgt 6%. Die maximale Querneigung beträgt 2%. Radweg: Der Radweg muss an der schmalsten Stelle mind. 250 cm breit sein. Sofern Engstellen (z.b. Poller, Umlaufsperren, etc) vorhanden sind, ist der geringste Abstand mind. 150 cm. Die Oberfläche muss durchgehend allwettertauglich, eben, fest und mit geringem Rollwiderstand ausgestattet sein. Die maximale Längsneigung beträgt 6%. Die maximale Querneigung beträgt 2%. DSFT Berlin, Prüfsystem zur Barrierefreiheit, Version 1.2.5, Stand 15.04.2015 Seite 12 von 24

Anforderungen für Menschen mit Hörbehinderung Barrierefreiheit geprüft teilweise barrierefrei Aufzug/Lift: Ein abgehender Notruf im Aufzug muss optisch bestätigt werden. Zimmer/Ferienwohnung: Das Klingeln des Telefons muss eindeutig durch ein Blinksignal wahrnehmbar sein. Ein Fernseher mit Videotext muss vorhanden sein, oder kann bei Bedarf gestellt werden. Das Anklopfen an die Zimmertür muss durch ein Blinksignal angezeigt werden, welches in allen Räumen wahrgenommen werden kann. Wanderweg: Sofern vorhanden, sind an Gefahrenstellen Warnhinweise vorhanden, welche auch von hörbehinderten Menschen wahrgenommen werden können. Barrierefreiheit geprüft barrierefrei Allgemeines: Wenn es einen akustischen Alarm (z.b. Feueralarm) gibt, muss auch ein optisch deutliches Blink- oder Blitzsignal wahrnehmbar sein. (Zimmer/Ferienwohnung; Speiseraum; Sanitärraum; Raum; Schwimmbad/Strand) Aufzug/Lift: Ein abgehender Notruf im Aufzug muss optisch bestätigt werden. Schalter/Tresen/Kasse: Es muss eine induktive Höranlage vorhanden sein. Zimmer/Ferienwohnung: Das Klingeln des Telefons muss eindeutig durch ein Blinksignal wahrnehmbar sein. DSFT Berlin, Prüfsystem zur Barrierefreiheit, Version 1.2.5, Stand 15.04.2015 Seite 13 von 24

Ein Fernseher mit Videotext muss vorhanden sein oder kann bei Bedarf gestellt werden. Das Anklopfen an die Zimmertür muss durch ein Blinksignal angezeigt werden, welches in allen Räumen wahrgenommen werden kann. Es muss mindestens eine frei verfügbare Steckdose in der Nähe des Bettes vorhanden sein. Ein Faxgerät zur Kommunikation mit dem Personal oder der Außenwelt im Schlaf- bzw. Aufenthaltsbereich muss vorhanden sein, und die Kommunikation mit dem Personal über das Faxgerät muss zeitnah gesichert sein. Speiseraum: Tische müssen mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden sein. Es hängen oder stehen keine Lampen bei den Tischen, die das Gesichtsfeld bzw. den Blickkontakt stören. Es muss Sitzbereiche bei den Tischen mit geringen Umgebungsgeräuschen geben. Es darf an den Tischen mit geringen Umgebungsgeräuschen keine oder abschaltbare elektroakustische Beschallung (Musiklautsprecher) geben. Bahn-/Bussteig/Schiffsanleger: Es müssen schriftliche Haltestelleninformation vorhanden sein. Wanderweg: Sofern vorhanden, sind an Gefahrenstellen Warnhinweise vorhanden, welche auch von hörbehinderten Menschen wahrgenommen werden können. DSFT Berlin, Prüfsystem zur Barrierefreiheit, Version 1.2.5, Stand 15.04.2015 Seite 14 von 24

Anforderungen für gehörlose Menschen Barrierefreiheit geprüft teilweise barrierefrei Aufzug/Lift: Ein abgehender Notruf im Aufzug muss optisch bestätigt werden. Zimmer/Ferienwohnung: Ein Fernseher mit Videotext muss vorhanden sein, oder kann bei Bedarf gestellt werden. Das Anklopfen an die Zimmertür muss durch ein Blinksignal angezeigt werden, welches in allen Räumen wahrgenommen werden kann. Wanderweg: Sofern vorhanden, sind an Gefahrenstellen Warnhinweise vorhanden, welche auch von gehörlosen Menschen wahrgenommen werden können. Barrierefreiheit geprüft barrierefrei Allgemeines: Sofern es einen akustischen Alarm (z.b. Feueralarm) gibt, muss ein optisch deutliches Blink- oder Blitzsignal wahrnehmbar sein. (Raum; Zimmer/Ferienwohnung; Sanitärraum; Schwimmbad/Strand) Aufzug/Lift: Ein abgehender Notruf im Aufzug muss optisch bestätigt werden. Zimmer/Ferienwohnung: Ein Fernseher mit Videotext muss vorhanden sein, oder kann bei Bedarf gestellt werden. Das Anklopfen an die Zimmertür muss durch ein Blinksignal angezeigt werden, welches in allen Räumen wahrgenommen werden kann. Es muss mindestens eine frei verfügbare Steckdose in der Nähe des Bettes vorhanden sein. DSFT Berlin, Prüfsystem zur Barrierefreiheit, Version 1.2.5, Stand 15.04.2015 Seite 15 von 24

Ein Faxgerät zur Kommunikation mit dem Personal oder der Außenwelt im Schlaf- bzw. Aufenthaltsbereich muss vorhanden sein. Die Kommunikation mit dem Personal über das Faxgerät muss zeitnah gesichert sein. Speiseraum: Tische müssen mit heller und blendfreier Beleuchtung vorhanden sein. Es hängen oder stehen keine Lampen bei den Tischen, die das Gesichtsfeld bzw. den Blickkontakt stören. Bahn-/Bussteig/Schiffsanleger: Es müssen schriftliche Haltestelleninformation vorhanden sein. Wanderweg: Sofern vorhanden, sind an Gefahrenstellen Warnhinweise vorhanden, welche auch von gehörlosen Menschen wahrgenommen werden können. DSFT Berlin, Prüfsystem zur Barrierefreiheit, Version 1.2.5, Stand 15.04.2015 Seite 16 von 24

Anforderungen für Menschen mit Sehbehinderung Barrierefreiheit geprüft teilweise barrierefrei Tür: Glastüren (ganz oder teilweise) müssen mit Sicherheitsmarkierungen gekennzeichnet sein. Weg außen: Es muss eine visuell kontrastierende oder taktil erfassbare Gehwegbegrenzung vorhanden sein. (z.b. Rasenkantensteine) Schwelle/Stufe/Treppe: Mindestens die erste und letzte Stufe müssen eine mit der waagerechten und senkrechten Stufenfläche kontrastierende Kante aufweisen. Aufzug/Lift: Die Halteposition muss durch Sprache angesagt werden, oder die Etagennummern sind in der Türlaibung oder im Türrahmen taktil erfassbar. Beschilderung: Zwischen Schrift/Piktogramm und Hintergrund muss ein guter Hell-dunkel-Kontrast bestehen und Informationen müssen in gut lesbarer Schrift vorhanden sein. Speiseraum: Bedienelemente müssen einen guten visuellen Kontrast aufweisen. Schwimmbad: Der Beckenrand muss kontrastreich zur Umgebung abgesetzt sein. Automat: Informationen, Bedienelemente sowie Hintergrund müssen visuell kontrastreich gestaltet sein. Waren/Exponate: Die Waren/Exponate müssen gut ausgeleuchtet sein. Wanderweg: Sofern steil abfallende Böschungen vorhanden sind, müssen Sicherungen mit Handlauf vorhanden sein. Es müssen visuell gut kontrastierende seitliche Begrenzungen des Weges vorhanden sein. Sofern vorhanden, sind an Gefahrenstellen Warnhinweise vorhanden, welche auch von sehbehinderten Menschen wahrgenommen werden können. DSFT Berlin, Prüfsystem zur Barrierefreiheit, Version 1.2.5, Stand 15.04.2015 Seite 17 von 24

Barrierefreiheit geprüft barrierefrei Allgemeines: Bedienelemente müssen einen guten visuellen Kontrast aufweisen. (Speiseraum; Zimmer/Ferienwohnung; Schwimmbad/Strand; Sauna; Flur/Weg/Gang Innen, Umkleidekabine) Es dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, z.b. in den Raum ragende Gegenstände. Helle und blendfreie Ausleuchtung bei Aufzug/Lift, Flur/Weg/Gang innen, Treppe, Zimmer, Eingangsbereich, Schalter/Tresen/Kasse. Tür: Glastüren (ganz oder teilweise) müssen mit Sicherheitsmarkierungen gekennzeichnet sein. Die Tür darf keine Karussell- oder Rotationstür sein. Die Tür bzw. der Türrahmen muss farblich kontrastierend zur Umgebung abgesetzt sein. Bedienelemente (Türgriff/Schalter) müssen visuell kontrastreich gestaltet sein. Flur/Weg/Gang innen: Der Flur/Weg/Gang muss farblich kontrastierend gestaltet sein. Es dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, z.b. in den Weg ragende Gegenstände etc. Der Weg muss visuell kontrastreich zur Umgebung abgesetzt sein oder es müssen Leitstreifen als Bodenindikatoren vorhanden sein. Weg außen: Es muss eine visuell kontrastierende oder taktil erfassbare Gehwegbegrenzung vorhanden sein. (z.b. Rasenkantensteine) Schwelle/Stufe/Treppe: Mindestens die erste und letzte Stufe müssen eine mit der waagerechten und senkrechten Stufenfläche kontrastierende Kante aufweisen. Es muss ein mindestens einseitiger Handlauf vorhanden sein. Die Handläufe müssen am Anfang und am Ende der Treppenläufe mind. 30 cm waagrecht weitergeführt werden. Es muss ein visueller Kontrast zwischen dem Fußbodenbelag und Treppenaufoder -abgängen bestehen. Aufzug/Lift: Die Halteposition muss durch Sprache angesagt werden, oder die Etagennummern sind in der Türlaibung oder im Türrahmen taktil erfassbar. Die Bedienelemente bzw. die Beschilderung muss visuell kontrastreich gestaltet sein. DSFT Berlin, Prüfsystem zur Barrierefreiheit, Version 1.2.5, Stand 15.04.2015 Seite 18 von 24

Der Lift muss hell und blendfrei beleuchtet sein. Beschilderung: Zwischen Schrift/Piktogramm und Hintergrund muss ein guter hell-dunkel Kontrast bestehen und Informationen müssen in gut lesbarer Schrift vorhanden sein. Wesentliche Informationen, deren Informationsgehalt über Zahlen-, Buchstaben- oder Piktogrammangaben hinausgehen, müssen zusätzlich taktil erfassbar (z.b. Prismen- oder Reliefschrift) oder akustisch abrufbar sein. Eingangsbereich: Der Eingangsbereich muss farblich kontrastierend zur Umgebung abgesetzt sein. Schalter/Tresen/Kasse: Das Kassendisplay/die Preisangabe an der Kasse muss gut erkennbar (z.b. groß oder schwenkbar) sein. Zimmer/Ferienwohnung: Zwischen der Fußbodenstruktur und der angrenzenden Bodenstruktur muss ein visueller Kontrast bestehen. Speiseraum: Bedienelemente müssen einen guten visuellen Kontrast aufweisen. Die Schrift der Speisekarte muss schnörkellos und kontrastreich gestaltet sein. Schwimmbad: Der Beckenrand muss kontrastreich zur Umgebung abgesetzt sein. Automat: Informationen, Bedienelemente sowie Hintergrund müssen visuell kontrastreich gestaltet sein. Waren/Exponate: Die Waren/Exponate müssen gut ausgeleuchtet sein. Die Waren/Exponate müssen visuell mit der Umgebung kontrastieren. Bahn-/Bussteig/Schiffsanleger: Es müssen Leitstreifen als Bodenindikatoren vorhanden sein. Information/Führung: Sofern Führungen angeboten werden, werden auch die Belange sehbehinderter Gäste berücksichtigt. Wanderweg: Sofern steil abfallende Böschungen vorhanden sind, müssen Sicherungen mit Handlauf vorhanden sein. Es müssen visuell gut kontrastierende seitliche Begrenzungen des Weges vorhanden sein. Sofern vorhanden, sind an Gefahrenstellen Warnhinweise vorhanden, welche auch von sehbehinderten Menschen wahrgenommen werden können. DSFT Berlin, Prüfsystem zur Barrierefreiheit, Version 1.2.5, Stand 15.04.2015 Seite 19 von 24

Anforderungen für blinde Menschen Barrierefreiheit geprüft teilweise barrierefrei Flur/Weg/Gang innen: Es müssen gut tastbare Orientierungshilfen im Fußboden vorhanden sein, oder andere bauliche Elemente können als Orientierung genutzt werden. Weg außen: Es muss eine taktil erfassbare Gehwegbegrenzung vorhanden sein (z.b. Rasenkantensteine) Aufzug/Lift: Die Bedienelemente bzw. die Beschilderung muss taktil erfassbar sein. Die Halteposition muss durch Sprache angesagt werden, oder die Etagennummern sind in der Türlaibung oder im Türrahmen taktil erfassbar. Schwimmbad: Der Beckenrand muss taktil zur Umgebung abgesetzt sein. Wanderweg: Sofern steil abfallende Böschungen vorhanden sind, müssen Sicherungen mit Handlauf vorhanden sein. Es müssen taktil gut wahrnehmbare seitliche Begrenzungen des Weges vorhanden sein. Sofern vorhanden, werden blinde Menschen auf Gefahrenstellen aufmerksam gemacht, so dass vorhandene Warnhinweise wahrgenommen werden können. Barrierefreiheit geprüft barrierefrei Allgemeines: Es dürfen keine Hindernisse vorhanden sein, z.b. in den Raum ragende Gegenstände etc. (Räume, Wege etc.) Assistenzhunde (Begleithunde, Blindenhunde etc.) dürfen mitgebracht werden. DSFT Berlin, Prüfsystem zur Barrierefreiheit, Version 1.2.5, Stand 15.04.2015 Seite 20 von 24

Es muss ein taktiler Kontrast zwischen der Fußbodenstruktur und der angrenzenden Bodenstruktur bestehen, oder die Wand kann als Leitlinie genutzt werden. Es müssen gut tastbare Orientierungshilfen im Fußboden vorhanden sein. Es müssen Leitstreifen als Bodenindikatoren vorhanden sein. (Weg außen; Bahn-/Bussteig/Schiffsanleger; Flur/Weg/Gang innen) Bedienelemente müssen taktil erfassbar sein. (Speiseraum; Zimmer/Ferienwohnung; Raum; Schwimmbad/Strand; Sauna; Automat; Flur/Weg/Gang innen; Tür; Umkleidekabine) Tür: Die Tür darf keine Karussell- oder Rotationstür sein. Flur/Weg/Gang innen: Es müssen gut tastbare Orientierungshilfen im Fußboden vorhanden sein, oder andere bauliche Elemente können als Orientierung genutzt werden. Die Wand muss als Orientierungsleitlinie genutzt werden können. Weg außen: Es muss eine taktil erfassbare Gehwegbegrenzung vorhanden sein (z.b. Rasenkantensteine) Die Breite des Weges beträgt mind. 120 cm. Schwelle/Stufe/Treppe: Es muss ein mindestens einseitiger Handlauf vorhanden sein. Die Handläufe müssen am Anfang und am Ende der Treppenläufe mind. 30 cm waagrecht weitergeführt werden. Es müssen taktile Informationen zum Stockwerk am Anfang und am Ende der Treppenläufe vorhanden sein. Es muss ein taktiler Kontrast zwischen dem Fußbodenbelag und Treppenauf- oder abgängen bestehen. Aufzug/Lift: Die Bedienelemente bzw. die Beschilderung muss taktil erfassbar sein. Die Halteposition muss durch Sprache angesagt werden, oder die Etagennummern sind in der Türlaibung oder im Türrahmen taktil erfassbar. Die Beschilderung, deren Informationsgehalt über die Angabe einzelner Zahlen, Buchstaben oder Piktogramme hinausgeht, muss zusätzlich in Brailleschrift ausgebildet sein. Beschilderung: Wesentliche Informationen, deren Informationsgehalt über Zahlen-, Buchstaben- oder Piktogrammangaben hinausgehen, müssen zusätzlich taktil erfassbar (z.b. Prismen- oder Reliefschrift) oder in Brailleschrift verfügbar oder akustisch abrufbar sein. Eingangsbereich: Der Eingangsbereich muss durch einen taktil wahrnehmbaren Bodenbelagswechsel erkennbar sein. DSFT Berlin, Prüfsystem zur Barrierefreiheit, Version 1.2.5, Stand 15.04.2015 Seite 21 von 24

Schalter/Tresen/Kasse: Der Weg von der Eingangstür zum Schalter/Tresen, zur Kasse muss mit Leitstreifen als Bodenindikatoren gekennzeichnet sein. Speiseraum: Die Speisekarte muss in Brailleschrift bzw. auf einer barrierefreien Internetseite verfügbar sein. Schwimmbad: Der Beckenrand muss taktil zur Umgebung abgesetzt sein. Sauna: Kleiderhaken in Nähe der Saunatür müssen vorhanden sein. Information/Führung: Sofern Führungen angeboten werden, werden auch die Belange blinder Gäste berücksichtigt. Bahn-/Bussteig/Schiffsanleger: Es müssen akustische Haltestelleninformationen vorhanden sein. Wanderweg: Sofern steil abfallende Böschungen vorhanden sind, müssen Sicherungen mit Handlauf vorhanden sein. Es müssen taktil gut wahrnehmbare seitliche Begrenzungen des Weges vorhanden sein. Sofern vorhanden, werden blinde Menschen auf Gefahrenstellen aufmerksam gemacht, so dass vorhanden Warnhinweise wahrgenommen werden können. DSFT Berlin, Prüfsystem zur Barrierefreiheit, Version 1.2.5, Stand 15.04.2015 Seite 22 von 24

Anforderungen für Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen Barrierefreiheit geprüft barrierefrei Eingangsbereich: Name und Logo des Betriebes müssen von außen klar erkennbar sein. Zimmer/Ferienwohnung: Eine Visitenkarte mit Anschrift und Telefonnummer des Hotels/der Ferienwohnung muss an der Rezeption oder im Zimmer sichtbar ausliegen. Das Zimmer und der Zimmerschlüssel/die Zimmerkarte muss mit der gleichen Farbmarkierung und/oder bildhaften Symbol gekennzeichnet. Der Weg (ggf. über einen Aufzug) zum Zimmer muss mit der gleichen Farbmarkierung und/oder bildhaften Symbol und unterbrechungsfrei gekennzeichnet sein. Speiseraum: Die Speisekarte muss Bilder der Speisen enthalten, oder die Speisen werden sichtbar präsentiert (Buffet, Theke). Beschilderung: Wesentliche Informationen, deren Informationsgehalt über Zahlen-, Buchstaben- oder Piktogrammangaben hinausgehen, müssen akustisch abrufbar oder in leichter Sprache vorhanden sein. Wesentliche Informationen müssen auch bildhaft dargestellt (z.b. Piktogramme, fotorealistische Darstellung) sein. Aufzug/Lift: Die Bedienelemente bzw. die Beschilderung muss bildhaft oder (im Falle eines entsprechenden Leitsystems) farblich gekennzeichnet sein. Flur/Weg/Gang innen: Das Ziel des Weges muss in Sichtweite sein, oder ein unterbrechungsfreies Wegeleitsystem ist vorhanden, oder die Wegezeichen sind in ständig sichtbarem Abstand vorhanden. Schalter/Tresen/Kasse: Der Schalter/Tresen/Kasse muss von der Eingangstür aus direkt sichtbar oder der Weg zum Schalter/Tresen/Kasse muss bildhaft und unterbrechungsfrei gekennzeichnet sein. DSFT Berlin, Prüfsystem zur Barrierefreiheit, Version 1.2.5, Stand 15.04.2015 Seite 23 von 24

Wanderweg/Radweg: Das Wegeleitsystem muss unterbrechungsfrei sein, oder die Wegezeichen sind in ständig sichtbarem Abstand vorhanden. Automat: Bedienelemente: Für die wesentlichen Funktionen muss durch das Menü mit Sprachausgabe geführt werden, oder die Menüführung ist bildhaft gestaltet. Waren/Exponate: Die Waren/Exponate müssen sichtbar präsentiert werden. Bahn-/Bussteig/Schiffsanleger: Die Haltestelle muss bildhaft gekennzeichnet sein. Die verschiedenen Verkehrslinien müssen farblich unterschiedlich oder mit verschiedenen Symbolen gekennzeichnet sein. DSFT Berlin, Prüfsystem zur Barrierefreiheit, Version 1.2.5, Stand 15.04.2015 Seite 24 von 24

Kontakt Weitere Informationen finden Sie unter: www.deutschland-barrierefrei-erleben.de Deutsches Seminar für Tourismus (DSFT) Berlin e.v. Charlottenstraße 13 10969 Berlin Telefon: 030/2355190 Fax: 030/235519-25 E-Mail: info@dsft-berlin.de Web: www.dsft-berlin.de Dieses Projekt wird durchgeführt in Kooperation mit Tourismus für Alle Deutschland e.v. - NatKo - www.natko.de Hinweis: Die in diesem Projekt erarbeiteten Kriterien sind keine Planungsgrundlage für Architekten! Für den Neubau bzw. wesentlichen Umbau von Gebäuden und Infrastruktur gelten demnach die Bauordnungen der Bundesländer. DSFT Berlin, Prüfsystem zur Barrierefreiheit, Version 1.2.5, Stand 15.04.2015 Seite 25 von 24