Das ifa-entsendeprogramm 2016/2017 Seit 1994 entsendet das ifa jährlich Kulturmanager/-innen, Redakteurinnen und Redakteure an Kultur- und Medieneinrichtungen deutscher Minderheiten in Ostmitteleuropa, Südosteuropa und der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten. Das ifa versteht deutsche Minderheiten als Botschafter Deutschlands und des jeweiligen Heimatlandes. Daher legt es Wert darauf, dass seine Förderung einen Beitrag dazu leistet, die deutschen Minderheiten als Mittler zu positionieren. Ziele des Programms Ziel des Programms ist, im Sinne der Auswärtigen Kulturpolitik der Bundesrepublik Deutschland ein modernes Deutschlandbild zu vermitteln, den Gebrauch der deutschen Sprache zu fördern und das friedliche Zusammenleben zwischen Minderheiten und Mehrheiten zu unterstützen. Typische Bereiche, für die ifa-entsandte beantragt werden, sind: die Organisation neuer Projekte im Kultur-, Jugend-, Bildungs- und Medienbereich, die Unterstützung bei Zukunftsszenarien, Strategie und Veränderungsprozessen, Presse-und Öffentlichkeitsarbeit, Marketing und Vertrieb, der Aufbau von Jugendarbeit sowie Nachwuchsförderung, die Erschließung neuer, bisher nicht erreichter Zielgruppen, die Unterstützung deutscher oder zweisprachiger Redaktionen von Zeitungen, Radio- und TV-Sendern, die Qualitätssicherung der deutschen Sprache, die Nutzung neuer Medien, sowie die Förderung einer freien Berichterstattung. Nicht gefördert werden langfristige Entsendungen oder die Übernahme von Aufgaben, die zum Tagesgeschäft gehören. Bewerbung als Gastinstitution Mit einem Antrag können sich Institutionen, Vereine, Kultureinrichtungen und Medien, die zur deutschen Minderheit gehören oder mit ihrer Arbeit zur Förderung der deutschen Minderheit beitragen, bewerben. Im Programmjahr 2016/2017 entsendet das ifa Kulturmanager/innen, Redakteure und Redakteurinnen. Bewerben können sich Organisationen aus folgenden Ländern: Polen Rumänien Serbien Ungarn Tschechische Republik Kasachstan Russische Föderation 1
Auswahl der Gastinstitutionen: Das ifa trifft in Abstimmung mit dem jeweiligen Dachverband der Minderheit sowie der Auslandsvertretung eine Auswahl (vorbehaltlich der Mittelbewilligung durch das Auswärtige Amt). Die Bewerber/-innen werden per E-Mail über den Bescheid informiert. Auswahl und Rolle des/der ifa-entsandten Das ifa schreibt die jeweiligen Stellen in den deutschen Medien aus. Nach einer Vorauswahl der Bewerbungen durch das ifa, werden geeignete Bewerber/-innen nach Abstimmung mit der Gastinstitution zum Vorstellungsgespräch eingeladen. Die Bewerbungsgespräche finden in Stuttgart mit der Gastinstitution sowie Vertreterinnen oder Vertretern des Bereichs Integration und Medien statt. Die Gastinstitution hat wesentlichen Einfluss auf die Auswahl des Entsandten Das ifa erwartet die Teilnahme des künftigen Hauptansprechpartners der Gastinstitution an den Vorstellungsgesprächen, da dies für eine gelingende Zusammenarbeit ein wesentlicher Erfolgsfaktor ist. Die ifa-entsandten sollen die Gastinstitution dabei unterstützen, die vereinbarten Ziele zu erreichen. Gemeinsam entwickeln sie neue Ideen und Projekte und bringen ihre Kompetenzen und Erfahrungen in die Kultur- und Medienarbeit der deutschen Minderheitenorganisation ein. Ifa-Entsandte sind auf Unterstützung angewiesen, damit sie ihre Position in der Organisation finden und sich mit ihrem Wissen und ihren Qualifikationen optimal einbringen und selber von der Gastinstitution lernen können. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass sie in der Organisation einen Ansprechpartner haben und dass regelmäßig Gespräche zwischen der Gastinstitution und dem/der ifa-entsandten stattfinden. Entsendedauer Die Entsendung erfolgt zunächst für ein Jahr ab dem 01.09.2016. Anschließend besteht die Möglichkeit einer Verlängerung des Vertrages um maximal zwei weitere Jahre. 2
Programmablauf Dezember Ca. Februar Ca. März/April Ca April Ca. Mai/Juni September Ca.März August/September Ausschreibung des Entsendeprogramms für Gastinstitutionen Auswahl der Gastinstitutionen für das nächste Entsendejahr in Abstimmung mit dem Dachverband der deutschen Minderheiten im jeweiligen Land Regionaltreffen mit Förder- und Leistungsvereinbarungen: Workshop zur gemeinsamen Erarbeitung von Schwerpunkten für die künftige Arbeit der ifa- Entsandten (jeweils in Rumänien, Polen und Russland) Ausschreibung des Entsendeprogramms für Bewerber auf die Entsendestellen Die Vorstellungsgespräche finden gemeinsam mit Vertretern des ifa und der Gastinstitution in Stuttgart statt Einführungswoche mit Zielvereinbarung für Entsandte und Vertreter der Gastinstitutionen in Deutschland Regionaltreffen: Zwischenevaluation der Zielvereinbarungen (jeweils in Rumänien, Polen in Russland) Bilanzierung bei der Gastinstitution sowie für alle Entsandten Ende August in Deutschland Regionaltreffen mit Förder- und Leistungsvereinbarungen: Im Frühjahr erarbeiten die Gastinstitutionen gemeinsam mit Vertretern des ifa Entwicklungsschwerpunkte, an denen mit Hilfe des ifa-entsandten gearbeitet werden soll. Auf Grundlage dieser Arbeitsergebnisse schließt das ifa eine Förder- und Leistungsvereinbarung mit der Gastinstitution ab. In diesem Vertrag vereinbart das ifa mit den Gastinstitutionen, welche Schwerpunkte der Einsatz des ifa-entsandten in den nächsten ein bis zwei Jahren haben soll (zum Beispiel Förderung von Ehrenamtsarbeit), welche Rechte und Pflichten das ifa,die Gastinstitution und der ifa-entsandte haben (u.a. arbeitsrechtliche Vorgaben) und welche Möglichkeiten der Nachsteuerung vorgesehen sind. Die Teilnahme eines Vertreters der Gastinstitution an der Förder- und Leistungsvereinbarung ist Voraussetzung für die Entsendung. Einführungswoche mit Zielvereinbarungswerkstatt Bevor die ifa-entsandten ihre Arbeit in den Gastinstitutionen aufnehmen, erhalten sie vom voraussichtlich 29.08. 03.09.2016 eine Vorbereitung auf ihren Einsatz. Hierzu erhalten sie Einführungen in den politischen Rahmen der Minderheitenförderung, in die administrativen Abläufen des ifa, ins Projektmanagement, in die Organisationsentwicklung, in die Situation der jeweiligen Minderheit und des Landes. 3
In dieser Woche werden außerdem aus den allgemeinen Förderschwerpunkten Zielvereinbarungen abgeleitet. Hierfür nimmt ebenfalls ein Vertreter der Gastinstitution teil. In der Zielvereinbarung werden passende Projekte und Maßnahmen erarbeitet; diese Zielvereinbarung ist der Fahrplan für die gemeinsame Arbeit des nächsten Jahres. Die Ziele werden im darauffolgenden Frühjahr im Regionaltreffen gemeinsam überprüft und gegebenenfalls überarbeitet. Die Teilnahme eines Vertreters der Gastinstitution an dem Zielvereinbarungsworkshop ist Voraussetzung für die Entsendung. Bilanzierung Am Ende jedes Entsendejahres wird die bisherige Arbeit der ifa-entsandten bilanziert. Die Bilanzierung erfolgt mit Hilfe der Zielvereinbarungen gemeinsam mit der Gastinstitution und der zuständigen Regionalkoordination jeweils vor Ort. Im Juli oder August besucht die Regionalkoordination dazu die Gastinstitution. Alle Entsandten nehmen Ende August außerdem an einer Bilanzierung in Deutschland teil. Rechte und Pflichten der Gastinstitution Die Gastinstitution darf folgende Leistungen im Rahmen des Entsendeprogramms erwarten: 1. Die Gastinstitution hat wesentlichen Einfluss auf die Auswahl des Entsandten. 2. Die Gastinstitution ist vor Ort der Ansprechpartner und übernimmt für den ifa- Entsandten in gewisser Weise die Personalverantwortung. Sie entscheidet mit über die Genehmigung von Urlaub, Mehrstunden und Dienstreisen im Sinne der Gastinstitution. 3. Als Ansprechpartner für die Gastinstitutionen steht die Regionalkoordination des ifa für direkte und operative Unterstützung zu Verfügung. Die Mitarbeiter des Bereichs Integration und Medien in Stuttgart beraten und begleiten in finanziellen Anliegen und bei grundsätzlichen Anliegen zum Entsendeprogramm. 4. Reisekosten der Gastinstitution werden wie vertraglich vereinbart übernommen. Bei zusätzlichen Treffen werden die Kosten vom ifa nur übernommen, wenn dies in der Einladung zu der Veranstaltung entsprechend benannt ist. 5. Die Reisekosten des Entsandten zu den Mitarbeitertreffen und zu Vorstellungen bei der Deutschen Botschaft bzw. bei den Konsulaten werden vom ifa übernommen. Die Gastinstitution hat im Rahmen des Entsendeprogramms folgende Pflichten: 1. Die Teilnahme des verantwortlichen Ansprechpartners der Gastinstitution an den vom ifa organisierten Workshops zur Förder- und Leistungsvereinbarung, Zielvereinbarung sowie am Bilanzierungsgespräch ist obligatorisch. 2. Es nimmt ein Vertreter der Gastinstitution an den Vorstellungsgesprächen in Stuttgart teil oder ermöglicht im Ausnahmefall eine Teilnahme via Skype. 4
3. Die vertraglichen Regelungen des ifa-arbeitsvertrags mit dem ifa-entsandten (insbesondere zu Arbeitszeit, Mehrstunden und Urlaub) werden für den Arbeitseinsatz von der Gastinstitution angewendet. 4. Die Gastinstitution arbeitet den ifa-entsandten angemessen ein und benennt einen festen Ansprechpartner für den Entsandten. 5. Die ifa-entsandten werden in ihrer Arbeit unterstützt. Es werden regelmäßig (mindestens monatlich) gemeinsame Besprechungen durchgeführt. 6. Der ifa-entsandte wird hauptsächlich für die in den Zielvereinbarungen vereinbarten Tätigkeiten eingesetzt. 7. Büroräume und Kommunikationsmittel (wie PC, Internetzugang, Telefon, Fax und Kopierer) werden kostenfrei von der Gastinstitution zur Verfügung gestellt. Alle Büround Sachkosten trägt die Gastinstitution. 8. Reisekosten für Dienstreisen im Interesse der Gastinstitution übernimmt diese selbst. 9. Die ifa-entsandten werden für Fortbildungen, Mitarbeitertreffen sowie Bilanzierungstreffen freigestellt. Stand: Dezember 2015 5