Preise für die Nutzung des Gasverteilnetzes der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH inklusive vorgelagerter Netzkosten 2016 (vorläufige)

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Transkript:

Preise für die Nutzung des Gasverteilnetzes der Stadtwerke Karlsruhe Netzservice GmbH inklusive vorgelagerter Netzkosten 2016 (vorläufige) Inhalt Preisblatt 1 - Netznutzungsentgelte... 2 1.1 Netznutzungsentgelte für RLM-Entnahmestellen im Jahresleistungspreissystem... 2 1.2 Netznutzungsentgelte für RLM-Entnahmestellen im Monatsleistungspreissystem... 3 1.3 Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP)... 4 Preisblatt 2 - Messstellenbetrieb, Messdienstleistung, Abrechnung... 5 2.1 Preise für den Messstellenbetrieb... 5 2.2 Preise für die Messung und Abrechnung von RLM-Entnahmestellen... 5 2.3 Preise für die Messung und Abrechnung von SLP-Entnahmestellen... 6 Preisblatt 3 - Weitere Bestandteile der Entgelte... 7 3.1 Konzessionsabgabe... 7 3.2 Kommunalrabatt... 7 3.3 Umsatzsteuer... 7 Preisblatt 4 - Zusatzdienstleistungen... 8 Stand: 15.10.2015 gültig ab 01.01.2016

Preisblatt 1 - Netznutzungsentgelte 1.1 Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung (RLM) im Jahresleistungspreissystem Leistungspreis für Entnahmestellen mit Leistungsmessung Stündliche Jahreshöchstleistung Stufe Untergrenze Obergrenze Sockelbetrag Leistungspreis von [kw] bis [kw] /a /kw LP1 0 1.000 0,00 11,27 LP2 1.001 1.900 2.950,00 8,32 LP3 1.901 3.000 6.845,00 6,27 LP4 3.001 5.000 11.315,00 4,78 LP5 5.001 5.800 14.315,00 4,18 LP6 5.801 7.400 15.533,00 3,97 LP7 7.401 10.500 16.717,00 3,81 LP8 10.501 16.200 16.927,00 3,79 LP9 16.201 29.300 15.793,00 3,86 LP10 ab 29.301 --- 11.691,00 4,00 Arbeitspreis für Entnahmestellen mit Leistungsmessung Jahresarbeit Stufe Untergrenze Obergrenze Sockelbetrag Arbeitspreis von [kwh] bis [kwh] /a ct/kwh AP1 0 1.800.000 0,00 0,382 AP2 1.800.001 4.000.000 1.746,00 0,284 AP3 4.000.001 7.000.000 4.946,00 0,204 AP4 7.000.001 12.500.000 8.464,00 0,154 AP5 12.500.001 15.000.000 10.464,00 0,138 AP6 15.000.001 20.000.000 11.064,00 0,134 AP7 20.000.001 30.000.000 11.264,00 0,133 AP8 30.000.001 50.000.000 10.964,00 0,134 AP9 50.000.001 100.000.000 9.464,00 0,137 AP10 ab 100.000.001 --- 6.464,00 0,140 Stand: 15.10.2015 Seite 2 von 8 gültig ab 01.01.2016

1.2 Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung (RLM) im Monatsleistungspreissystem Leistungspreis für Entnahmestellen mit Leistungsmessung Die Höhe des Monatsleistungspreises ist abhängig von der stündlichen Höchstleistung in einem Monat. Für Kunden mit zeitlich begrenzter und hoher Leistungsaufnahme kann diese Preisvereinbarung zu Kosteneinsparungen gegenüber dem Jahresleistungspreissystem führen. Die Einstufung erfolgt einheitlich auf Grundlage der stündlichen Jahreshöchstleistung. Stündliche Jahreshöchstleistung Stufe Untergrenze Obergrenze Sockelbetrag Leistungspreis von [kw] bis [kw] /a /kw LP1 0 1.000 0,00 11,27 LP2 1.001 1.900 2.950,00 8,32 LP3 1.901 3.000 6.845,00 6,27 LP4 3.001 5.000 11.315,00 4,78 LP5 5.001 5.800 14.315,00 4,18 LP6 5.801 7.400 15.533,00 3,97 LP7 7.401 10.500 16.717,00 3,81 LP8 10.501 16.200 16.927,00 3,79 LP9 16.201 29.300 15.793,00 3,86 LP10 ab 29.301 --- 11.691,00 4,00 Monat Faktor für den Leistungspreis und Sockelbetrag Januar 1/4 Februar 1/4 März 1/6 April 1/12 Mai 1/12 Juni 1/12 Juli 1/12 August 1/12 September 1/12 Oktober 1/6 November 1/6 Dezember 1/4 Stand: 15.10.2015 Seite 3 von 8 gültig ab 01.01.2016

Berechnungsbeispiel: Der Industriekunde XYZ GmbH bezieht von Januar bis August kein Gas. Pmax, Sep 5. 000kW Pmax, Okt 10. 000kW Pmax, Nov 20. 000kW Pmax, Dez 12. 000kW Die Jahreshöchstleistung Pmax, Jahr 20. 000kW fällt in die Stufe LP9 mit einem Sockelbetrag von 15.793,00 und einem Leistungspreis von 3,86 /kw. Die Monatsleistungspreise (MLP) berechnen sich dann wie folgt: Für die Monate Januar bis August entstehen keine Kosten. MLP Sep MLP Okt MLP Nov MLP Dez 1 12 3,86 5.000kW kw 1 12 15.793,00 1.608,33 1.316,08 2.924,41 1 1 3,86 10.000kW 15.793,00 6.433,33 2.632,17 9.065.50 6 kw 6 1 1 3,86 20.000kW 15.793,00 12.866,67 2.632,17 15.498,84 6 kw 6 1 1 3,86 12.000kW 15.793,00 11.580 3.948,25 15.528,25 4 kw 4 Die Arbeit wird entsprechend den auf Preisblatt 1 unter Arbeitspreis aufgeführten Preisen in Rechnung gestellt. Ein Wechsel zwischen Jahres- und Monatsleistungspreissystem kann bis zum letzten Werktag im November des Vorjahres beantragt werden. Ein unterjähriger Wechsel ist nicht möglich. Die Abrechnung erfolgt mit dem monatlichen Leistungsmaximum und der Arbeit auf Basis vorläufiger Preise der Entgeltstufe entsprechend der Vorjahresmaximas. Am Ende des Jahres erfolgt mit der tatsächlichen höchsten Leistung und der Jahresarbeit eine endgültige Abrechnung mit der entsprechenden Abrechnungsstufe. 1.3 Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP) Jahresarbeit Stufe Untergrenze Obergrenze Grundpreis Arbeitspreis von [kwh] bis [kwh] /a ct/kwh SLP1 0 1.000 0,00 2,108 SLP2 1.001 4.000 5,00 1,608 SLP3 4.001 50.000 15,00 1,358 SLP4 50.001 300.000 60,00 1,268 SLP5 300.001 1.000.000 250,00 1,204 SLP6 ab 1.000.001 --- 1.200,00 1,109 Stand: 15.10.2015 Seite 4 von 8 gültig ab 01.01.2016

Preisblatt 2 - Messstellenbetrieb, Messdienstleistung, Abrechnung 2.1 Preise für den Messstellenbetrieb Zählertyp /a G 4 - G 6 18,85 G 10 - G 25 55,96 G 40 - G 100 295,51 G 160 - G 400 470,50 G 650 - G 1600 794,04 G 2500 - G 6500 996,84 Mengenumwerter 752,58 2.2 Preise für die Messung und Abrechnung von Entnahmestellen mit Leistungsmessung (RLM) Messung 1 Abrechnung 1,2 284,16 /a 164,05 /a Ersatzmaßnahme Fernauslesung, Modem 3 161,05 Bereitstellung stündlicher Messwerte 3.235,20 /a 1 Die Preise gelten für eine zweimal tägliche Fernauslesung der Messdaten auf 1-h-Basis, die Datenaufbereitung und auf Anforderung für die tägliche Bereitstellung der Messdaten. Im Leistungsumfang nicht enthalten sind Ersatzmaßnahmen zur Auslesung der Messdaten wegen Fehlens eines vom Kunden bereitzustellenden Telefonanschlusses für die Fernauslesung. 2 Grundsätzlich verlangt der Netzbetreiber die Netznutzungsabrechnung per INVOIC. In Ausnahmefällen kann der Versand der Netznutzungsabrechnung - nach individueller Abstimmung und Vereinbarung - noch in Papierform erfolgen. Für den hierbei entstehenden Mehraufwand werden pro in Papierform ausgestellter Rechnung 2,15 berechnet. 3 Preis ohne erstmalige Montage- und Telekommunikationsanschlusskosten. Stand: 15.10.2015 Seite 5 von 8 gültig ab 01.01.2016

2.3 Preise für die Messung und Abrechnung von Entnahmestellen ohne Leistungsmessung (SLP-Kunden) Messung 4 jährlich halbjährlich vierteljährlich monatlich /a /a /a /a 3,89 7,78 15,56 46,68 Abrechnung 4,5 jährlich halbjährlich vierteljährlich monatlich /a /a /a /a 8,63 17,26 34,52 103,56 4 Die Preise gelten für Turnusabrechnungen. SLP-Kunden können turnusgemäß ein bis 12-mal jährlich abgerechnet werden. Wenn nichts anderes vereinbart ist, wird die minimal mögliche Anzahl an Turnusablesungen pro Jahr durchgeführt. 5 Grundsätzlich verlangt der Netzbetreiber die Netznutzungsabrechnung per INVOIC. In Ausnahmefällen kann der Versand der Netznutzungsabrechnung - nach individueller Abstimmung und Vereinbarung - noch in Papierform erfolgen. Für den hierbei entstehenden Mehraufwand werden pro in Papierform ausgestellter Rechnung 2,15 berechnet. Stand: 15.10.2015 Seite 6 von 8 gültig ab 01.01.2016

Preisblatt 3 - Weitere Bestandteile der Entgelte 3.1 Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe ist in den vorgenannten Entgelten nicht enthalten und wird auf der Netznutzungsabrechnung getrennt ausgewiesen. Die Höhe der Konzessionsabgabe richtet sich nach dem jeweils zwischen dem Konzessionsnehmer und der betreffenden Gemeinde vereinbarten Konzessionsabgabensatz gemäß Konzessionsabgabenverordnung (KAV) in der jeweils gültigen Fassung. Konzessionsabgabensatz für das Konzessionsgebiet Karlsruhe Kundentyp ct/kwh Tarifkunden gemäß 1 Abs. 3 KAV 0,33 Sondervertragskunden gemäß 1 Abs. 4 KAV 0,03 Kunden mit einer Jahresarbeit > 5.000.000 kwh gemäß 2 Abs. 5 KAV 0,00 Konzessionsabgabensatz für das Konzessionsgebiet Rheinstetten Kundentyp ct/kwh Tarifkunden gemäß 1 Abs. 3 KAV 0,22 Sondervertragskunden gemäß 1 Abs. 4 KAV 0,03 Kunden mit einer Jahresarbeit > 5.000.000 kwh gemäß 2 Abs. 5 KAV 0,00 3.2 Kommunalrabatt Für Eigenverbrauch der Gemeinde wird ein Kommunalrabatt gemäß 3 Abs. 1 KAV gewährt. 3.3 Umsatzsteuer Die Umsatzsteuer ist in den vorgenannten Entgelten nicht enthalten. Auf Basis der vorgenannten Entgelte für Netznutzung, Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung sowie der Konzessionsabgabe wird die Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlich festgelegten Höhe (derzeit 19 %) berechnet und den Entgelten hinzugefügt. Stand: 15.10.2015 Seite 7 von 8 gültig ab 01.01.2016

Preisblatt 4 - Zusatzdienstleistungen Alle Preise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Dienstleistung Über die gesetzliche Anforderung hinausgehender zusätzlicher Versand von Lastgangdaten je Zählpunkt (z. B. Versand von Monatslastgängen in Excel) 6 Preis 60,00 /a Anfahrts-/Zählerwechselpauschale 7 75,00 6 Der Versand von Lastgangdaten an Energieberater oder Lieferanten ohne laufendem Liefervertrag zum angefragten Zählpunkt erfolgt nur auf glaubhaften Nachweis der Bevollmächtigung durch den jeweiligen Netzanschlussnutzer. 7 Für einen außerhalb des Turnus durch den Kunden veranlassten Zählerwechsel Stand: 15.10.2015 Seite 8 von 8 gültig ab 01.01.2016