FAQs - Häufig gestellte Fragen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr

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FAQs - Häufig gestellte Fragen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr Was ist die gesplittete Abwassergebühr? Bisher wurde die Abrechnung der Gebühren für die Beseitigung des Abwassers nach dem sogenannten Frischwassermaßstab durchgeführt. Dabei wurde unterstellt, dass die relative Menge des Abwassers in etwa der bezogenen Frischwassermenge entspricht. In die Abwasserkanäle fließt jedoch nicht nur Wasser, das aus Trinkwasser bezogen wird, sondern auch Niederschlagswasser, das von Dächern und befestigten Flächen ins Kanalnetz gelangt. Die hierfür entstehenden Beseitigungskosten wurden bisher unter den Beziehern von Frischwasser ebenfalls nach der bezogenen Wassermenge verteilt. Damit spielte es für die Höhe der Gebühren keine Rolle, wie viel Niederschlagswasser tatsächlich von einzelnen Grundstücken eingeleitet wurde. Die gesplittete Abwassergebühr sorgt hier für eine gerechtere Kostenverteilung. Die Kosten der Schmutzwasserbeseitigung werden dabei wie bisher nach der Menge des bezogenen Frischwassers verteilt, die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung dagegen nach den versiegelten Flächen, von denen Niederschlagswasser in die öffentliche Abwasserbeseitigung gelangt. Warum wird die gesplittete Abwassergebühr eingeführt? Die neuste Rechtssprechung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg vom 11. März 2010 lehnt den reinen Frischwassermaßstab ab. Dies macht zwingend die Neuberechnung der Gebühren für die Abwasserbeseitigung nach einem gesplitteten Gebührenmaßstab für alle Kommunen im Land erforderlich. Zu welchem Zeitpunkt wird die gesplittete Abwassergebühr in Bretten eingeführt? Die gesplittete Abwassergebühr wird in Bretten entsprechend der Beschlussfassung im Gemeinderat vom 27. Juli 2010 rückwirkend zum 01. Januar 2011 eingeführt. Die Abrechnung der Abwassergebühren 2010 erfolgte im Januar 2011 mit den Jahresbescheiden für 2010. Entsprechend der Rechtsmittelbelehrung sind diese Bescheide bestandskräftig, sofern nicht innerhalb einer Frist von einem Monat Widerspruch eingelegt wurde. Die ergangenen Bescheide für 2010 sind nach dem mittlerweile erfolgten Fristablauf bestandskräftig geworden. 1

Findet durch das Splitting eine Gebührenerhöhung statt? Nein, durch die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr findet lediglich eine Umverteilung der Gebühren statt. Sowohl die Kosten der Abwasserbeseitigung als auch der Abwasserreinigung werden zukünftig verursachergerecht auf die jeweiligen Benutzer aufgeteilt. Wie wirkt sich die Gebührenumstellung aus? Nach den Erfahrungen der anderen Kommunen kann davon ausgegangen werden, dass sich für Einfamilienhäuser mit einem Mehrpersonenhaushalt keine oder nur geringfügige Gebührenveränderungen ergeben. Für Mehrfamilienhäuser, also Objekte mit hohem Wasserverbrauch und geringen versiegelten Flächen, werden sich die Abwassergebühren in der Summe voraussichtlich verringern. Bei Objekten mit großen versiegelten Flächen und einem geringen Wasserverbrauch wird eine Gebührenverschiebung nach oben stattfinden (bspw. Verbrauchermärkte). Wie erfolgt die Berechnung der zukünftigen Niederschlagswassergebühr? Die bei der stattgefundenen Befliegung am 09. Februar 2011 ermittelten Grundstücksdaten werden mit dem ALK (Automatisiertes Liegenschaftskataster) verschnitten und daraus für jedes einzelne Grundstück die versiegelten Flächen nach dem jeweiligen Grad der Versiegelung festgelegt. Dabei erhalten vollständig versiegelte Flächen den Abflussfaktor 0,9, stark versiegelte Flächen den Abflussfaktor 0,6 und wenig versiegelte Flächen den Abflussfaktor 0,3. Die so ermittelten versiegelten Flächen werden dann mit dem vom Gemeinderat noch zu beschließenden Gebührensatz pro Quadratmeter versiegelte Fläche multipliziert und ergeben so die zu entrichtende Niederschlagsgebühr. Wer bekommt das Anhörungsschreiben? Alle Eigentümer, Hausverwaltungen und Wohnungsbaugesellschaften der jeweils angeschlossenen Grundstücke. Sollten Anhörungsschreiben an Mieter gerichtet sein, so werden diese gebeten, den Vorgang an den Eigentümer bzw. Verwalter weiterzuleiten. 2

Welche Bedeutung hat das Anhörungsschreiben? Im Anhörungsschreiben werden den Betroffenen die festgelegten abflussrelevanten Flächen jedes einzelnen Grundstückes mitgeteilt, welche der künftigen Gebührenerhebung zugrunde gelegt werden. Diese Daten sind zu überprüfen. Mit dem Rückmeldebogen haben die Eigentümer und Hausverwalter die Möglichkeit, Änderungen oder Abweichungen mitzuteilen. Besteht für die Grundstückseigentümer eine Verpflichtung den Rückmeldebogen auszufüllen und der Stadt zuzuleiten? Nach 3 Abs. 1 Nr. 3 a des Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit 90 Abs. 1 der Abgabenordnung besteht grundsätzlich eine Mitwirkungspflicht. Allerdings besteht keine Verpflichtung, den Rückmeldebogen auszufüllen und zurückzusenden. Stimmen die ermittelten Flächenangaben mit den Verhältnissen auf dem Grundstück überein, so besteht kein Anlass, tätig zu werden. Sind die Angaben allerdings nicht vollständig oder richtig, so hat der Grundstückseigentümer in seinem eigenen Interesse die Option, die Korrekturen der Stadt mitzuteilen. Bei Nichtabgabe des Rückmeldebogens werden die ermittelten abflussrelevanten Flächen der Gebührenveranlagung zugrunde gelegt. Wie werden abweichende Rückmeldebögen behandelt? Diese Bögen werden auf ihre Plausibilität hin überprüft und stichprobenartige Besichtigungen Vorort durchgeführt. Dies wird insbesondere bei unschlüssigen Angaben oder größeren Abweichungen der Fall sein. Was ist zu tun, wenn ein Eigentümerwechsel stattgefunden hat? Erhält ein Grundstückseigentümer den Anhörungsbogen nachdem er das Grundstück bereits veräußert hat, so ist auf dem Rückmeldebogen der neue Eigentümer mit vollständiger Anschrift und der Zeitpunkt des Eigentumsübergangs zu vermerken und an die Stadt Bretten zurück zu geben. Bis wann und an wen ist der Rückmeldebogen zurückzugeben? Der Rückmeldebogen ist spätestens bis zum 15. Juli 2011 an die Stadt Bretten Eigenbetrieb Anwasserbeseitigung Bretten, Untere Kirchgasse 9, 75015 Bretten, zurück 3

zu geben. Sollte die Frist nicht eingehalten werden können, ist eine schriftliche Fristverlängerung einzureichen. Wie wird bei Änderungen verfahren, die nach der Abgabe des Rückmeldebogens eintreten? Die später eintretenden Änderungen sind vom jeweiligen Grundstückseigentümer der Stadt zu melden. Hierfür wurde ein separater Erhebungsbogen entwickelt, welcher über die Homepage der Stadt Bretten abrufbar ist oder beim Amt Technik und Umwelt Sachgebiet Tiefbau angefordert werden kann. Stehen die während der Befliegung gemachten Luftbilder im Einklang mit dem Datenschutz? Da durch die Luftbilder Flächendaten ausschließlich für die spätere Gebührenerhebung ermittelt werden, sind die datenschutzrechtlichen Bestimmungen eingehalten. Das Innenministerium Baden-Württemberg bestätigte dies mit der Stellungnahme vom 29.10.2010. Wie erfolgt die Gebührenabrechnung mit dem Mieter? Die privatrechtliche Nebenkostenabrechnung zwischen Mieter und Vermieter ist weiterhin Angelegenheit des jeweiligen Grundstückseigentümers. Wie werden Zisternen berücksichtigt? Flächen, die an Zisternen ohne Überlauf in die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind, bleiben unberücksichtigt und sind damit gebührenfrei. Zisternen mit Überlauf in die öffentliche Kanalisation werden bei einer festen und dauerhaften Verbindung an das Kanalsystem ab einer Größe von einem Kubikmeter berücksichtigt und wie folgt begünstigt: Nutzung für die Gartenbewässerung Pro Kubikmeter Zisternenvolumen erfolgt eine Flächenreduzierung der abgeschlossenen abflussrelevanten Flächen um acht Quadratmeter. Nutzung als Brauchwasser im Haushalt oder Betrieb Pro Kubikmeter Zisternenvolumen erfolgt eine Flächenreduzierung der angeschlossenen abflussrelevanten Flächen um 15 Kubikmeter. Es werden jedoch bei beiden Nutzungsarten maximal 100 % der Flächen reduziert. 4

Warum werden Regentonnen nicht berücksichtigt? Regentonnen haben in der Regel ein Fassungsvermögen unter einem Kubikmeter, sind nicht fest mit dem Kanalsystem verbunden und werden nicht dauerhaft über das ganze Jahr hinweg genutzt. Daher erfolgt keine Reduzierung der abflussrelevanten Flächen. Wie wird mit Flächen verfahren, von denen das Regenwasser in den Garten oder in öffentliche Gewässer versickern bzw. ablaufen? Da in diesem Fall kein Anschluss an die öffentliche Kanalisation besteht, bleibt die betroffene Fläche unberücksichtigt und ist damit gebührenfrei. Dies gilt allerdings nicht, wenn das Regenwasser über ein gemeindliches Kanalsystem in ein öffentliches Gewässer eingeleitet wird. Das Einleiten in ein öffentliches Gewässer ist grundsätzlich mit der Stadt abzuklären. Spielt es eine Rolle, ob ein Grundstück an einem Mischwasserkanal oder an ein Trennsystem angeschlossen ist? Nein, die Art der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung spielt keine Rolle, da die Wassermengen letztendlich durch das öffentliche Kanalnetz zur Kläranlage geleitet werden. Muss für ein Grundstück ohne Frischwasserbezug künftig auch eine Niederschlagswassergebühr bezahlt werden? Unter Umständen ja. Ist beispielsweise ein reines Garagen- oder Scheunengrundstück ohne Frischwasserbezug an die Kanalisation angeschlossen, sind für die relevanten Flächen Gebühren zu entrichten. Steht die Höhe der Niederschlagswassergebühr im Zusammenhang mit der Regenmenge? Die Regenwassermenge, die von dem einzelnen Grundstück in die Abwasserbeseitigungsanlage eingeleitet wird, wird nicht gemessen. Diese Messungen wären zu aufwendig und zu kostenintensiv. Da jedoch innerhalb des Stadtgebietes die gleiche Niederschlagsmenge pro Quadratmeter Fläche im Jahresdurchschnitt zu erwarten ist, ist die versiegelte Fläche in Quadratmeter ein sachgerechter und rechtlich anerkannter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, nach welchem die Niederschlagswassergebühr veranlagt werden kann. 5

Sind für die Nutzung von Frischwassermengen zur Gartenbewässerung Schmutzwassergebühren zu bezahlen? Die Berechnungen zur Schmutzwassergebühr richten sich generell nach der Menge des verbrauchten Frischwassers. Um in diesem besonderen Fall Schmutzwassergebühren einzusparen, ist die Installation eines separaten Wasserzählers erforderlich. Nähere Informationen hierzu erhalten Sie vom Amt Technik und Umwelt der Stadt Bretten und den Stadtwerke Bretten GmbH. Was zählt zur öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung? Zu der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung zählt die gesamte Kanalisation, wie Regen-, Schmutz-, und Mischwasserkanalisation sowie die Kläranlagen. Zudem zählen hierzu auch öffentliche Versickerungsmulden, Versickerungsbecken, Regenrückhaltebecken etc. Muss die Stadt für ihre eigenen Straßenflächen auch Niederschlagsgebühren bezahlen? Ja, die Stadt wird entsprechend ihrer angeschlossenen, versiegelten und abflussrelevanten Straßenflächen und anderen öffentlichen Flächen an den Kosten der Niederschlagswasserentsorgung beteiligt. Nach den durchschnittlichen Erfahrungswerten der anderen Kommunen in Baden-Württemberg beziffert sich dieser sogenannte Straßenentwässerungsanteil auf rd. 16 % der Entsorgungskosten. Welche Dimension hat das städtische Kanalnetz? Das Kanalnetz der Stadt Bretten hat eine Länge von insgesamt 170 km. Davon entfallen auf die Kernstadt 70 km und auf die Stadtteile 100 km. Wie hoch ist das jährliche Abwasseraufkommen? Das jährliche Abwasseraufkommen liegt zwischen 1,5 Mio. cbm und 1,7 Mio. cbm. Wo wird das städtische Abwasser gereinigt? Das Abwasser des Stadtteils Bauerbach wird durch den Abwasserzweckverband Oberer Kraichbach mit Sitz in Oberderdingen-Flehingen und das Abwasser der 6

Kernstadt einschließlich den übrigen Stadtteile durch den Abwasserzweckverband Weissach und Oberes Saalbachtal mit Sitz in Bruchsal-Heidelsheim gereinigt. Festsetzung der Höhe der Abwassergebühr zum 01. Januar 2011 Die künftige Abwassergebühr wird sich in eine Schmutzwassergebühr je Kubikmeter Frischwasserverbrauch und in eine Niederschlagswassergebühr je Quadratmeter versiegelter Grundstücksfläche aufsplitten. Durch die Gebührenaufsplittung wird es grundsätzlich zu keiner Gebührenerhöhung sondern lediglich zu einer Gebührenumschichtung je nach Grundstücksnutzung kommen. Unabhängig von der Einführung der gesplitteten Abwassergebühr ist die Stadt Bretten auf Grund der Kostenentwicklungen gezwungen, den bisherigen Gebührensatz von 1,75 EUR/cbm Abwasser zum 01. Januar 2011 zu erhöhen. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2010 dieser Erhöhung bereits grundsätzlich zugestimmt, nachdem die neuen und noch endgültig zu beschließenden Gebührensätze (voraussichtlich im Oktober 2011) weiterhin deutlich unter dem Durchschnittssatz des Landkreises Karlsruhe von 2,29 EUR/cbm liegen werden. Städtische Unterstützungsleistungen Für grundsätzliche Fragen zur Einführung der gesplitteten Abwassergebühr und für Fragen zum Rückmeldebogen stehen Ihnen die Damen des Bürgerservices im Rathaus, Untere Kirchgasse 9, 75015 Bretten, regelmäßig zu den nachfolgenden Sprechzeiten zur Verfügung: Montag Mittwoch Donnerstag Freitag 7.30 16.30 Uhr 7.30 18.00 Uhr 7.30 13.00 Uhr Weitere Kontakt- und Auskunftsmöglichkeiten bestehen über die eigens eingerichtete Telefonhotline mit der Nummer 07252/921190. Diese Hotline steht bis einschließlich 15. Juli 2011 zur Verfügung. Daneben können Sie sich noch per E-Mail (buergerservice@bretten.de) mit dem Bürgerservice in Verbindung setzen. Bei technischen Fragen können Sie sich an das Amt Technik und Umwelt Sachgebiet Tiefbau wenden (Herr Helmut Petri / Tel. 07252/949912). Impressum: Eigenbetrieb Abwasserbeseitigung Bretten Untere Kirchgasse 9 75015 Bretten Wolfgang Pux - Betriebsleiter - 7