EG-Sicherheitsdatenblatt

Ähnliche Dokumente
Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

WIKO Textilkleber Druckdatum: Seite 1 von 5

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt

EU-SICHERHEITSDATENBLATT v skladu z Uredbo (ES) št. 1272/2008 ARTCOLOR GOLD

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

! ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

Sicherheitsdatenblatt gemäß 1907/2006/EG, Artikel 31

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

EG-Sicherheitsdatenblatt. gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 FINOHIT FH6566 / FH6568 / FH6569

EG-Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

EG-Sicherheitsdatenblatt

So verwenden Sie ein Deutschland sicher

TUNING FÜR IHRE PRINTPRODUKTE!

1 Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EU) Nr.453/2010 gemäß Verordnung (EU) Nr. 1907/2006 (geändert durch Verordnung (EU) Nr.

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

SICHERHEITSDATENBLATT

EG-Sicherheitsdatenblatt

!ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

Version: 1.4 Überarbeitet am Druckdatum

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) überarbeitet (D) Version 1.0

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) 1907/2006 (REACH)

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

SICHERHEITSDATENBLATT

Sicherheitsdatenblatt

! ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt

!ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

Sicherheitsdatenblatt

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

EG-Sicherheitsdatenblatt

Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Seite 1 von 5 Druckdatum:

EG-Sicherheitsdatenblatt

ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

Transkript:

Seite 1 von 6 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs beziehungsweise des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemischs Schmelzkleber Gewerbe, Industrielle Verarbeitung 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firmenname: Strasse: Ort: ALFA Klebstoffe AG vor Eiche 10 CH-8197 Rafz Telefon: +41 43 433 30 30 Telefax:+41 43 433 30 33 E-Mail: info@alfa-klebstoffe.com Ansprechpartner: Dr. Katharina Isele Telefon: +41 43 433 30 30 E-Mail: Internet: katharina.isele@alfa-klebstoffe.com www.alfa-klebstoffe.com 1.4. Notrufnummer: +41 43 433 30 30 Diese Nummer ist nur zu Bürozeiten besetzt. ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs 2.2. Kennzeichnungselemente Das Gemisch ist als nicht gefährlich eingestuft im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [GHS]. 2.3. Sonstige Gefahren Das geschmolzene Produkt kann schwere Verbrennungen verursachen. ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische Chemische Charakterisierung Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen; Kunstharze ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Massnahmen 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Massnahmen Allgemeine Hinweise Allgemeines: Nach Kontakt mit dem geschmolzenen Produkt betroffene Hautpartie rasch mit Wasser kühlen. Nach Einatmen Für Frischluft sorgen. Bei andauernden Beschwerden Arzt aufsuchen. Nach Hautkontakt Nach Kontakt mit dem geschmolzenen Produkt betroffene Hautpartie rasch mit Wasser kühlen. Bei Hautreizung: Ärztlichen Rat einholen/ärztliche Hilfe hinzuziehen. Nach Augenkontakt Falls das Produkt in die Augen gelangt, sofort bei geöffnetem Lidspalt mit viel Wasser mindestens 5 Minuten spülen. Anschließend Augenarzt konsultieren.

Seite 2 von 6 Nach Verschlucken Unbedingt Arzt hinzuziehen! Bei Verschlucken sofort trinken lassen: Wasser. KEIN Erbrechen herbeiführen. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Bisher keine Symptome bekannt. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Es liegen keine Informationen vor, da für den Stoff kein Stoffsicherheitsbericht erstellt werden muss. ABSCHNITT 5: Massnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Kohlendioxid (CO2). Schaum. Trockenlöschmittel. Sand. Löschmassnahmen auf die Umgebung abstimmen. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Explosions- und Brandgase nicht einatmen. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Geeigneten Atemschutz verwenden. ABSCHNITT 6: Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmassnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Persönliche Schutzausrüstung tragen. Verunreinigte Kleidung sofort ausziehen und sicher entfernen. 6.2. Umweltschutzmassnahmen Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Erstarren lassen. Mechanisch aufnehmen und in geeigneten Behältern zur Entsorgung bringen. Verschmutzte Gegenstände und Fussboden unter Beachtung der Umweltvorschriften gründlich reinigen. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Siehe Kapitel 7. Es sind keine darüber hinausgehenden Maßnahmen erforderlich. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmassnahmen zur sicheren Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Weitere Angaben zur Handhabung 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter Kühl und trocken lagern. Zusammenlagerungshinweise Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen Empfohlene Lagerungstemperatur: min. +5 C... max. +30 C 7.3. Spezifische Endanwendungen

Seite 3 von 6 Technisches Merkblatt beachten. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten Bestandteile mit zu überwachenden Arbeitsplatzgrenzwerten bzw. biologischen Grenzwerten: Paraffin wax, fume: WEL (8h) = 2 mg/m3; WEL (15 min)= 6 mg/m3 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition Schutz- und Hygienemassnahmen Vorsicht! Heiße Schmelze. Persönliche Schutzausrüstung / Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Augen-/Gesichtsschutz Dicht schließende Schutzbrille. DIN EN 166 Handschutz Geprüfte Schutzhandschuhe sind zu tragen: hitzebeständig. flüssigkeitsdicht. DIN EN 420 & DIN EN 374 Körperschutz Nur passende, bequem sitzende und saubere Schutzkleidung tragen. Atemschutz Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Bei sachgemäßer Verwendung und unter normalen Bedingungen ist ein Atemschutz nicht erforderlich. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand: Farbe: Geruch: ph-wert: Zustandsänderungen Schmelzpunkt: Siedebeginn und Siedebereich: Sublimationstemperatur: Erweichungspunkt: Pourpoint: Flammpunkt: Entzündlichkeit Feststoff: Gas: Explosionsgefahren nicht explosionsgefährlich. Untere Explosionsgrenze: Obere Explosionsgrenze: fest transparent charakteristisch 83 +/-5 C > 250 C > 60 C Prüfnorm

Seite 4 von 6 Zündtemperatur: Selbstentzündungstemperatur Feststoff: Gas: Zersetzungstemperatur: Dampfdruck: Dampfdruck: Dichte (bei 20 C): Wasserlöslichkeit: Löslichkeit in anderen Lösungsmitteln nicht bestimmt Dyn. Viskosität: (bei 175 C) Lösemitteltrennprüfung: Lösemittelgehalt: 9.2. Sonstige Angaben Festkörpergehalt: nicht bestimmt 0.92 g/cm³ unlöslich ca. 1200 mpa s nicht bestimmt 0.0% ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität 10.2. Chemische Stabilität Stabil, bei Anwendung der empfohlenen Bedingungen 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen Es sind keine gefährlichen Reaktionen bekannt. 10.4. Zu vermeidende Bedingungen 10.5. Unverträgliche Materialien Zu vermeidende Bedingungen: Starke Säure Starke Lauge 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Thermische Zersetzung kann zur Freisetzung von reizenden Gasen und Dämpfen führen. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung Toxikologische Daten liegen keine vor. Akute Toxizität Toxikologische Daten liegen keine vor. Reiz- und Ätzwirkung Häufiger und andauernder Hautkontakt kann zu Hautreizungen führen. Sensibilisierende Wirkungen

Seite 5 von 6 Spezifische Zielorgan-Toxizität bei einmaliger Exposition Schwerwiegende Wirkungen nach wiederholter oder längerer Exposition Krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Wirkungen Aspirationsgefahr ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität Gelangt bei bestimmungsgemäßer Verarbeitung nicht ins Abwasser. 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Nicht leicht biologisch abbaubar (nach OECD-Kriterien). 12.3. Bioakkumulationspotenzial 12.4. Mobilität im Boden Kein Hinweis auf Bioakkumulationspotential. 12.5. Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung 12.6. Andere schädliche Wirkungen Weitere Hinweise Ein Eintrag in die Umwelt ist zu vermeiden. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung Entsorgung gemäss den behördlichen Vorschriften. Abfallschlüssel Produkt 080410 Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung von Beschichtungen (Farben, Lacke, Email), Klebstoffen, Dichtmassen und Druckfarben; Abfälle aus Herstellung, Zubereitung, Vertrieb und Anwendung von Klebstoffen und Dichtmassen (einschliesslich wasserabweisender Materialien); Klebstoff- und Dichtmassenabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 08 04 09 fallen Sonderabfall Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID) 14.1. UN-Nummer: 14.3. Transportgefahrenklassen: 14.4. Verpackungsgruppe: Binnenschiffstransport (ADN) 14.1. UN-Nummer:

Seite 6 von 6 14.3. Transportgefahrenklassen: 14.4. Verpackungsgruppe: Seeschiffstransport (IMDG) 14.1. UN-Nummer: 14.3. Transportgefahrenklassen: 14.4. Verpackungsgruppe: Lufttransport (ICAO-TI/IATA-DGR) 14.1. UN-Nummer: 14.3. Transportgefahrenklassen: 14.4. Verpackungsgruppe: 14.5. Umweltgefahren UMWELTGEFÄHRDEND: nein 14.6. Besondere Vorsichtsmassnahmen für den Verwender 14.7. Massengutbeförderung gemäss Anhang II des MARPOL-Übereinkommens und gemäss IBC-Code ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch EU-Vorschriften Zusätzliche Hinweise Nationale Vorschriften Nicht klassifizierbar gemäß 96/82/EG, Anhang I, Teil 2. 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung Für diesen Stoff ist keine Stoffsicherheitsbeurteilung erforderlich. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Änderungen Dieses Datenblatt enthält Änderungen zur vorherigen Version in dem/den Abschnitt(en): 1,8,9,10,11,14. Weitere Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. (Die Daten der gefährlichen Inhaltsstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.)