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Transkript:

225 Stand August 2014 Silikon-Dichtstoff für Naturwerksteine Anwendungsbereiche Für innen und außen. Für Wand und Boden. Zum verfärbungsfreien Schließen von Anschluss und Bewegungsfugen zwischen Werkstoffen aus Naturwerksteinen wie Marmor, Solnhofener Platten, Travertin, Granit, etc. Zum verfärbungsfreien Schließen von Anschluss und Bewegungsfugen zwischen Werkstoffen aus Naturwerkstein und Beton, Glas, Holz, Metall, Keramik, Sanitäracryl, PVC und anderen Kunststoffen. Für den gesamten Wohnbereich, Bad, Dusche, WC und Küche; für Balkone und Terrassen. Spiegelsilikon - PCI Carraferm transparent eignet sich auch zum Anbringen von Badspiegeln. Durch den Einsatz von PCI Carraferm entstehen keine Randzonenverfärbungen bei Naturwerksteinen. Produkteigenschaften Verursacht keine Randzonenverfärbungen, ideal zum Schließen von Anschluss- und Bewegungsfugen bei verfärbungsempfindlichen Naturwerksteinen. Farbtöne sind an den Fugenmörtel PCI Carrafug angeglichen. 0757, 0767 Piccardstraße 11 D-86159 Augsburg 14 DE0120/01 EN 15651-3 Nicht tragende Dichtstoffe für Fugen im Sanitärbereich Typ S, Klasse XS3 Konditionierung: Verfahren A Trägermaterial: Glas Brandverhalten Klasse E Gefährliche Substanzen Bewertet Standvermögen 3 mm Volumenverlust 20 % Zugverhalten unter Vorspannung nach Eintauchen in Wasser Bestanden bei 23 C Mikrobiologisches Wachstum 3 Dauerhaftigkeit Bestanden 0098-13

Daten zur Verarbeitung/Technische Daten Materialtechnologische Daten Materialbasis Silikonkautschuk, neutralvernetzend (Alkoxysystem) Komponenten 1-komponentig Dichte ca. 1 g/cm³ Kennzeichnung nach - Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn kein Gefahrgut und Binnenschifffahrt (GGVSEB) - Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) kein kennzeichnungspflichtiges Produkt Weitergehende Informationen: siehe Abschnitt Sicherheitshinweise Lagerfähigkeit Lieferform mind. 9 Monate; trocken, nicht dauerhaft über + 30 C lagern 310-ml-Kartusche mit aufschraubbarer Düse. Sammelkarton mit 12 Kartuschen. Anwendungstechnische Daten Verbrauch Fugen-Dimensionierung - 10 x 10 mm ca. 100 ml/lfd. m - 5 x 5 mm ca. 25 ml/lfd. m Berechenbar nach der Formel: Fugenbreite (mm) x Fugentiefe (mm) = ml/lfd. m Fuge. Bei Dreiecksfugen verringert sich der Verbrauch auf die halbe Menge. Ergiebigkeit Fugen-Dimensionierung 310 ml PCI Carraferm sind ausreichend für: - 10 x 10 mm ca. 3,0 lfd. m - 5 x 5 mm ca. 12,0 lfd. m Verarbeitungstemperatur + 5 C bis + 35 C (Untergrundtemperatur) Hautbildezeit* ca. 20 Minuten Aushärtungsgeschwindigkeit* ca. 2,0 mm/tag Temperaturbeständigkeit - 40 C bis + 165 C, kurzzeitig auch darüber Zulässige Gesamtverformung max. 25 % der Fugenbreite Shore-A-Härte ca. 20 Dehnspannungswert ca. 0,5 MPa Volumenschwund ca. 4 % Haftung ohne Grundierung auf vielen saugenden und nicht saugenden Untergründen Haftung mit Elastoprimer 110 auf Acrylglas, Beton, Faserzement, Holz roh Haftung mit Elastoprimer 150 auf Marmorbelägen im Dauernassbereich, Hart-PVC * Bei + 23 C und 50 % relativer Luftfeuchtigkeit. Höhere Temperaturen und/oder höhere Luftfeuchtigkeit verkürzen die Hautbildezeit und erhöhen die Aushärtungsgeschwindigkeit, niedrigere Temperaturen und/oder niedrigere Luftfeuchtigkeit verlängern die Hautbildezeit und vermindern die Aushärtungsgeschwindigkeit. Konstruktive Voraussetzungen Die Fugenbreite muss so bemessen sein, dass durch die Bewegungen/ Längenänderungen der angrenzenden Bauteile (Dehnung, Stauchung) die zulässige Gesamtverformung des Dichtstoffs (25 %) nicht überschritten wird! Bei Bewegungsfugen sind - bezogen auf die Fugenbreite - folgende Fugentiefen einzuhalten: Breite Tiefe bis 10 mm 6 bis 10 mm 10 mm 8 bis 10 mm 20 mm 10 bis 14 mm Bei Fugenausbildungen im Freien sollen Breite und Tiefe der Fugen mindestens 10 mm betragen. Für weitere Hinweise zur Fugendimensionierung siehe auch IVD-Merkblatt Nr. 3 - Konstruktive Ausführung und Abdichtung von Fugen in Sanitär- und Feuchträumen.

Untergrundvorbehandlung Die Fugenflanken oder Klebeflächen müssen trocken, fest und frei von Staub sowie Verschmutzungen sein. Metalle sorgfältig entrosten. Tiefe Fugen sind mit unverrottbarem DIN-Polyband (geschlossenzellige Polyethylen-Rundschnur) vorzufüllen. Das Hinterfüllmaterial darf beim Einbringen nicht beschädigt werden. Anhaftung des Dichtstoffes am Boden des Fugenraumes (Dreiflankenhaftung) muss vermieden werden. Bitumen- oder teerhaltige Vorfüllmaterialien dürfen keinesfalls verwendet werden. Grundieren Gegebenenfalls PCI Elastoprimer 110 oder 150 mit einem Pinsel auf die Fugenflanken auftragen, alternativ kann auch ein mit Primer getränkter Lappen verwendet werden. Anschließend ablüften lassen. Ablüftezeit: ca. 50 bis 120 Minuten bei PCI Elastoprimer 110 bzw. ca. 45 bis 120 Minuten bei PCI Elastoprimer 150. Lieferform Lieferform: 310-ml-Kartuschen Art.-Nr./EAN-Prüfz.: 19 Basalt 2971/8 22 Sandgrau 2951/0 25 Carraraweiß 2985/5 26 Perlgrau 2950/3 27 Jurabeige 2949/7 31 Zementgrau 2987/9 47 Anthrazit 2952/7 Transparent 2988/6 Geringe druckbedingte Farbabweichungen vorbehalten Transparent 26_Perlgrau 19_Basalt 27_Jurabeige 22_Sandgrau 31_Zementgrau 25_Carraraweiß 47_Anthrazit

Verarbeitung von PCI Carraferm Zur Verarbeitung eignen sich alle üblichen Handdruck- bzw. Rohrhanddruckspritzen sowie Druckluftspritzen. Ausspritzen des Dichtstoffes 1 Kappe des Gewindenippels abschneiden, Düse aufschrauben und entsprechend der Fugenbreite schräg abschneiden. 2 PCI Carraferm unter Flankenandruck in die Fuge einspritzen, bei winkeligen Anschlüssen als Dreiecksfase. 3 Vor der Hautbildung Dichtstoff mit einem mit PCI Glättmittel-Lösung angefeuchteten geeigneten Werkzeug glätten. Innerhalb weniger Minuten bildet sich eine Haut. Abschnittsweises Arbeiten ist möglich, da frisches PCI Carraferm auf bereits ausgehärtetem Material einwandfrei haftet. Bitte beachten Sie Farbanstriche haften nicht auf PCI Carraferm (vgl. IVD-Merkblatt Nr. 12 - Überstreichbarkeit von bewegungsausgleichenden Dichtstoffen im Hochbau). Bei stark nassbelasteten Marmorbelägen grundieren (z.b.öffentliche Bäder). Bei Granit und nicht stark nassbelasteten Marmorbelägen ist eine Grundierung nicht notwendig. Bitte PCI-Primer-Tabelle beachten. Um Verunreinigungen auf der Oberfläche des Naturwerksteins zu minimieren, ist die Glättmittellösung von der Naturwerksteinoberfläche sofort nach dem Glätten zu entfernen. Bei Eichenholz oder furnierten Holzteilen kann durch Wechselwirkung mit dem Dichtstoff eine dunkle Verfärbung des Holzes entstehen. Bei lackierten Untergründen und Kunststoff-Untergründen empfiehlt sich eine vorherige Haftungs- und Verträglichkeitsprüfung. Geringe Farbtonabweichungen bei PCI Carraferm sind möglich, deshalb beim gleichen Objekt möglichst nur Material mit der gleichen Chargennummer verwenden. Angebrochene Kartuschen können mehrere Tage aufbewahrt werden, wenn die Düsenöffnung mit etwas Dichtstoff verkapselt wird. Vor der Weiterverarbeitung den vulkanisierten Pfropfen entfernen. Geeignete Werkzeuge können bezogen werden z. B. bei Karl Dahm, Ludwigstraße 5, 83358 Seebruck Verunreinigungen sofort im frischen Zustand mit PCI Univerdünner entfernen. Nach erfolgter Aushärtung ist nur noch ein mechanisches Abschaben möglich. Leistungserklärung Die Leistungserklärung kann als pdf-dokument unter www.pci-augsburg.eu/ produkte/leistungserklaerung heruntergeladen werden.

Sicherheitshinweise Bei der Verarbeitung verdunsten geringe Mengen Methanol. Unvernetzten Dichtstoff nicht in die Augen bringen. Weitere Informationen können dem PCI-Sicherheitsdatenblatt entnommen werden. Architekten- und Planer-Service Bitte PCI-Fachberater zur Objektberatung heranziehen. Weitere Unterlagen bitte bei den Technischen PCI-Beratungszentralen in Augsburg, Hamm, Wittenberg, in Österreich und in der Schweiz anfordern. Entsorgung von entleerten PCI-Verkaufsverpackungen Restlos entleerte PCI-Verkaufsverpackungen können entsprechend dem aufgedruckten Symbol auf der Verpackung bei DSD entsorgt werden. Sortier- und Erfassungskriterien sowie aktuelle Adressen Ihrer regionalen Entsorgungspartner erhalten Sie unter der Fax-Nr. (08 21) 59 01-420 oder im Internet unter www.pci-augsburg.eu/produkte/entsorgung-neu-ab-172013.html. Weitere Informationen zur Entsorgung können Sie den Sicherheits- und Umwelthinweisen der Preisliste entnehmen. Telefonischer PCI- Beratungsservice für anwendungstechnische Fragen: +49(821)5901-171 Oder direkt per Fax: Fax +49 (8 21) 59 01-419, Werk Hamm Fax +49 (23 88) 3 49-252, Werk Wittenberg Fax +49 (34 91) 6 58-263 Piccardstr. 11 86159 Augsburg Postfach 102247 86012 Augsburg Tel. +49 (8 21) 59 01-0 Fax +49 (8 21) 59 01-372 www.pci-augsburg.de Niederlassung Österreich Biberstraße 15 Top 22 1010 Wien Tel. +43 (1) 51 20 417 Fax +43 (1) 51 20 427 www.pci-austria.at PCI Bauprodukte AG Im Tiergarten 7 8055 Zürich Tel. +41 (58) 958 21 21 Fax +41 (58) 958 31 22 www.pci.ch Die Arbeitsbedingungen am Bau und die Anwendungsbereiche unserer Produkte sind sehr unterschiedlich. In den Technischen Merkblättern können wir nur allgemeine Verarbeitungsrichtlinien geben. Diese entsprechen unserem heutigen Kenntnisstand. Planer und Verarbeiter sind verpflichtet, die Eignung und Anwendungsmöglichkeit für den vorgesehenen Zweck zu prüfen. Für Anwendungsfälle, die im Technischen Merkblatt unter Anwendungsbereiche nicht ausdrücklich genannt sind, sind Planer und Verarbeiter verpflichtet, die technische Beratung der PCI einzuholen. Verwendet der Verarbeiter das Produkt außerhalb des Anwendungsbereichs des Technischen Merkblatts, ohne vorher die Beratung der PCI einzuholen, haftet er für evtl. resultierende Schäden. Alle hierin vorliegenden Beschreibungen, Zeichnungen, Fotografien, Daten, Verhältnisse, Gewichte u. ä. können sich ohne Vorankündigung ändern und stellen nicht die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit des Produktes dar. Etwaige Schutzrechte sowie bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. Die Erwähnung von Handelsnamen anderer Unternehmen ist keine Empfehlung und schließt die Verwendung anderer gleichartiger Produkte nicht aus. Unsere Informationen beschreiben lediglich die Beschaffenheit unserer Produkte und Leistungen und stellen keine Garantien dar. Eine Garantie bestimmter Eigenschaften oder die Eignung des Produktes für einen konkreten Einsatzzweck kann aus unseren Angaben nicht abgeleitet werden. Für unvollständige oder unrichtige Angaben in unserem Informationsmaterial wird nur bei grobem Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) gehaftet; etwaige Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt. Technisches Merkblatt Nr. 225, Ausgabe August 2014. Bei Neuauflage wird diese Ausgabe ungültig; die neueste Ausgabe finden Sie immer aktuell im Internet unter www.pci-augsburg.de