Schülerbeförderung (Stand 2014) ADS Hargesheim. Die Schülerbeförderung ist in 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt.

Ähnliche Dokumente
VG Stromberg: alle Orte (ÖPNV) außer Stadtgebiet Stromberg - Ausnahme Schindeldorf = Schulbus

Abfuhrplan für Abfälle 1. Quartal 2014

Schülerbeförderung Grundschule Bad Sobernheim (Stand )

LANDKREIS BAD KREUZNACH KITA- BEDARFSPLANUNG

Schülerbeförderung Grundschule Bad Sobernheim (Stand ) (Lauschied, Bärweiler, Rehbach, Daubach, Steinhardt und teilweise Bad Sobernheim)

Landkreis Bad Kreuznach 1. Nachtragshaushaltsplan 2015

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 16/414. der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) und

Gebäude und Wohnungen sowie Wohnverhältnisse der Haushalte. Gemeinde Hundsbach am 9. Mai 2011

Gebäude und Wohnungen sowie Wohnverhältnisse der Haushalte. Gemeinde Bad Münster am Stein-Ebernburg, Stadt am 9. Mai 2011

Gebäude und Wohnungen sowie Wohnverhältnisse der Haushalte. Gemeinde Bad Kreuznach, Stadt am 9. Mai 2011

Allgemeine Informationen zur Organisation der Schülerbeförderung (Stand Schuljahr 2014/15)

Kreuznacher Rundschau

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 16. Wahlperiode. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 16/3757. der Abgeordneten Julia Klöckner (CDU) und

Kreuznacher Rundschau

über NN Neigung Exposition Boden 7. Nahe Lehm + Sand 7.1 Nahe Nahetal Lehm + Sand

Reg.-Nr. Gebiet Bereich Leitgemeinde Großlage Einzellage ha über NN Neigung Exposition Boden 7. Nahe Lehm + Sand 7.1 Nahe Nahetal

Neue Binger Zeitung. Mediadaten Agenturpreise. i&w Verlags GmbH Keppsmühlstraße Bingen-Büdesheim T F.

Kreuznacher Rundschau

"Soziale Arbeit an Schulen" im Landkreis Bad Kreuznach

"Soziale Arbeit an Schulen" im Landkreis Bad Kreuznach

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode. Antwort. Drucksache 17/550. des Ministeriums für Bildung

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 15. Wahlperiode. Kleine Anfrage. Antwort. Drucksache 15/3632. der Abgeordneten Nicole Morsblech (FDP) und

Nahegauer Landwein. Produktspezifikation für eine geschützte geografische Angabe

Energiesteckbrief 2007

SOONAHE-VERKAUFSSTELLEN

Satzung des Landkreises Neuwied über die Schülerbeförderung

SOOnaHe-VerkauFSSTellen

Nahe. Qualitätswein, Prädikatswein, Sekt b.a. und Qualitätsperlwein Produktspezifikation für eine geschützte Ursprungsbezeichnung

S A T Z U N G. des Landkreises Bernkastel-Wittlich. über die Schülerbeförderung. vom 01. August 2014

Gesamtverkehr Bad Kreuznach-Hargesheim-Roxheim-Rüdesheim-KH (Linien 240, 241, 242, 244 und 251) S 14 F

S A T Z U N G. des Landkreises Kaiserslautern über die Beförderung von Schülerinnen und Schülern. vom

3. Spieltag VfL Sponheim I FSV Rehborn I VfL Sponheim II FSV Rehborn II

Richtlinien des Landkreises Mayen- Koblenz über die Schülerbeförderung vom

Satzung des Landkreises Südwestpfalz über die Schülerbeförderung vom

S A T Z U N G. der Stadt Mainz. über die Schülerbeförderung

A N T R A G. weiblich männlich und hier einkleben!

2. Spieltag VfL Sponheim I - TuS Monzingen VfL Sponheim II - SG Pfaffen Schw./ TuS Bosenheim II

Richtlinien des Eifelkreises Bitburg-Prüm über die Schülerbeförderung vom

R i c h t l i n i e n

R i c h t l i n i e n

R i c h t l i n i e n

GESCHÄFTSVERTEILUNGSPLAN

Nahverkehrsplan für den Landkreis Bad Kreuznach

R I C H T L I N I E N. des Landkreises Bad Dürkheim. über die Schülerbeförderung. vom

1.8. Sachbearbeitende Stelle: Sachgebiet 21.3

R i c h t l i n i e n

Satzung des Landkreises Altenkirchen über die Schülerbeförderung vom

S a t z u n g. des Landkreises Mainz-Bingen. über die Schülerbeförderung. vom

R i c h t l i n i e n

RICHTLINIEN. des Landkreises Ahrweiler. über die Schülerbeförderung. vom

Breitband-Ausschreibungen

RegioLinie: Bingen - Waldalgesheim - Stromberg - Simmern

Herbstzug 2000 und Frühjahrszug 2001 der Kraniche Grus grus zwischen Hunsrück und Rheinhessen

210 Seite 1 Richtlinien zur Schülerbeförderung. Richtlinien des Landkreises Südwestpfalz über die Schülerbeförderung

Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Mansfeld - Südharz (inkl. der zweiten Änderung)

Bad Kreuznach - Langenlonsheim - Stromberg

Satzung der Stadt Speyer über die Schülerbeförderung vom 09. Juli 1998, in der Fassung vom

R i c h t l i n i e n

V e r o r d n u n g zur Festsetzung des Überschwemmungsgebietes an der Nahe (Gewässer I. und II. Ordnung)

Die Gewährung der Fahrkosten ist einkommensabhängig. Die Einkommensgrenzen entnehmen Sie bitte der Seite 4.

Satzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm über die Schülerbeförderung vom

der Stadt Zweibrücken über die Schülerbeförderung vom Anerkennung der notwendigen Beförderungskosten

Gustav Kannwischer, Dipl. Ing. Architekt BDA, Bad Kreuznach

Gottesdienst der Kreissynode Diakoniekirche Bad Kreuznach

Satzung für die Schülerbeförderung im Burgenlandkreis

Satzung des Landkreises Vorpommern-Greifswald über die Schülerbeförderung und die Anerkennung der notwendigen Aufwendungen nach 113 Abs.

Schülerbeförderungssatzung 2-02

Satzung zur Schülerbeförderung und Erstattung der Aufwendungen für den Schulweg im Landkreis Anhalt-Bitterfeld. (Schülerbeförderungssatzung)

Satzung für die Schülerbeförderung im Landkreis Wittenberg

Allgemeine Informationen zur Schülerbeförderung im ÖPNV in der Stadt Trier

Grundsatz. 2 Anspruchsberechtigung

Wasserversorgungsplan Rheinland-Pfalz Teilgebiet 5

Landkreis Alzey-Worms Kreisverwaltung Eingangsstempel Schulstempel

Kreisdaten zur vertragsärztlichen Versorgung. Datenquelle Arztregister KV RLP Stichtag Kreis Bad Kreuznach

Stadt Dessau-Roßlau. für die Schülerbeförderung in der Stadt Dessau-Roßlau. 29. Juni Juni Juli /17, S

R i c h t l i n i e n d e s L a n d k r e i s e s M a i n z - B i n g e n ü b e r d i e S c h ü l e r b e f ö r d e r u n g v o m

Satzung. über die Schülerbeförderung im Landkreis Cloppenburg

Satzung des Landkreises Rostock über die SchülerbeiOrderung und Erstattung von Aufwendungen (Schülerbeförderungssatzung)

28. Spieltag A-Klasse Bad Kreuznach 2015/2016

RegioLinie 230: Bingen - Waldalgesheim - Stromberg - Simmern RegioRadler 290: Bingen - Stromberg Ost - Simmern - Emmelshausen

Gott wohnt an der Nahe. (Marcus Hofschuster)

251 Bad Kreuznach - Waldböckelheim - Bad Sobernheim

Liste der laufenden Projekte, die aus dem Zukunfstinvestitionsfonds Rheinland-Pfalz gefördert werden -Beträge in Euro- Förderbereich

2. Spieltag A-Klasse Bad Kreuznach 2015/2016

Satzung. über die Schülerbeförderung im Landkreis Cloppenburg

Satzung zur Schülerbeförderung im Landkreis Jerichower Land. vom 24. Juni 2013 (bekannt gemacht im Amtsblatt Nr. 8 vom 28.

2017 / 2018 ANTRAG BITTE IN DRUCKBUCHSTABEN AUSFÜLLEN!

Bitte vollständig ausfüllen und umgehend an die Schule zurückgeben

Die Schülerbeförderung ist in 69 Schulgesetz Rheinland-Pfalz (SchulG) und 33 Privatschulgesetz

5. Spieltag VfL Sponheim I SG Nordpfalz I VfL Sponheim II SG Nordpfalz II

S a t z u n g der Stadt Worms über die Schülerbeförderung vom 03. Juni 2013

Satzung des Landkreises Cochem-Zell über die Schülerbeförderung vom

Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Ammerland

Satzung. über die Schülerbeförderung der Stadt Kaiserslautern. vom 5. Juni 2013

Satzung über die Schülerbeförderung im Landkreis Stade

6. Spieltag Bezirksliga Nahe 2012/13

Transkript:

Schülerbeförderung (Stand 2014) ADS Hargesheim Die Schülerbeförderung ist in 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme: Besuch der ADS als nächstgelegene Schule in privater Trägerschaft und der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM. Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10 (Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel). Schülerbeförderung: Durch den langjährigen gewachsenen Einzugsbereich der ADS Hargesheim besteht für viele Schüler/innen eine direkte Beförderungsmöglichkeit (s. Seite 3). Bei Ortschaften die keine Fahrmöglichkeit haben ist eine Privatbeförderung zur /ab Schule oder zur/ab nächstgelegenen Haltestelle notwendig. Anspruch auf Einrichtung neuer ÖPNV- oder Schulbuslinien besteht nicht. Die Fahrten zur ADS Hargesheim erfolgen ausnahmslos im ÖPNV durch die ORN bzw. VGK Bad Kreuznach. Die Fahrkarten werden in der Regel spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben. Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im Linienbus verweigert werden kann. Durch den Fahrkartenkauf entsteht ein Beförderungsvertrag. Dieser ist abgeschlossen zwischen Eltern und Verkehrsunternehmen. Fahrpläne Die aktuellen Fahrzeiten der Linienbusse bitten wir den jeweiligen Haltestellen in den Orten zu entnehmen. - 1 -

Eigenanteil Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen bis einschl. Klassenstufe 10 kostenfrei. Zumutbare Wartezeiten: Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt (Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde) Bei sonstigen Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering als möglich zu halten. Sitz- und Stehplätze Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus ausgewiesen. Eine Überfüllung liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht. Kosten: Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor. Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind. Ohne diese Verknüpfungen und die dazu erforderliche Rücksichtnahme würden erheblich mehr Busse mit ganz gravierend höheren Kosten benötigt. Fritz-Card Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN/VGK) gegen Zahlung einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung /Fritz-Card). Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten ORN: 0671 84 120 0 VGK: 0671 89 804 0 Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung: Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung - 2 -

Aus folgenden Orten bestehen direkte ÖPNV-Fahrmöglichkeiten zum Besuch der ADS Hargesheim (bitte Fahrzeiten an den Haltestellen beachten) (Rückfahrten nach 13. 20 Uhr teilweise in anderer Zusammensetzung) Rheinböllen, Erbach, Dichtelbach, Seibersbach, Dörrebach, Schöneberg, Eckenroth, Stromberg, Roth, Schweppenhausen Warmsroth, Daxweiler, Schweppenhausen, Windesheim -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Entenpfuhl, Winterbach, Gebroth, Allenfeld, Argenschwang, Hergenfeld, Wallhausen Winterburg, Gebroth, Winterbach, Münchwald, Spall, Argenschwang, Spabrücken, Dalberg Wallhausen, Gutenberg Laubenheim, Guldental -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bad Sobernheim, Oberstreit, Waldböckelheim, Burgsponheim, Bockenau Sponheim Mandel, Roxheim Staudernheim, Boos, Schloßböckelheim, Niederhausen, Norheim, Traisen, Rüdesheim Bad Münster, Bad Kreuznach Sommerloch, Braunweiler, St. Katharinen, Roxheim Hüffelsheim, Weinsheim, Rüdesheim Langenlonsheim, Bretzenheim Dorsheim-Burg Layen, Rümmelsheim, Waldlaubersheim Bingen, Weiler, Waldalgesheim, Genheim Hackenheim, Bosenheim, Planig Planig, Ippesheim -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Winzenheim ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Feilbingert, Hallgarten, Ebernburg ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bei Nachmittagsunterricht gibt es nur Heimfahrmöglichkeiten ab Hargesheim-Ort. - 3 -

Schülerbeförderung (Stand 2014) Berufsbildende Schulen (Bad Kreuznach und Kirn) Die Schülerbeförderung ist in 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme: Besuch der nächstgelegenen BBS des gewählten Bildungsganges Der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM. In Teilbereichen ist die Fahrkostenübernahme einkommensabhängig Berufsbildende Schulen im Landkreis Bad Kreuznach BBS Technik-Gewerbe-Hauswirtschaft-Sozialwesen Bad Kreuznach BBS Wirtschaft Bad Kreuznach BBS Sozialwesen (Diakonie-Anstalten ) Bad Kreuznach BBS Kirn Bildungsgänge: Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) Berufsfachschule 1. und 2. Jahr Fahrkostenübernahme nur auf Antrag (an der BBS erhältlich) Es ist kein Einkommensnachweis erforderlich Es ist kein Eigenanteil an den Fahrkosten zu zahlen ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Bildungssgänge (z.b.).: Höhere Berufsfachschule Wirtschaftsgymnasium Fachoberschule Berufliche Gymnasien Fahrkostenübernahme nur auf Antrag (an der BBS erhältlich) Die Fahrkostenübernahme ist einkommensabhängig (s. Seite 2) Es ist ein Eigenanteil an den Fahrkosten zu zahlen ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Anmerkung: Beim Besuch von berufsbildenden Schulen außerhalb des Landkreis Bad Kreuznach (z.b. Bingen, Mainz, Idar-Oberstein) ist die Fahrkostenübernahme bei der dortigen Kreis- bzw. Stadtverwaltung zu beantragen. - 1 -

Einkommensgrenzen für die Fahrkostenübernahme: bei 1 Personensorgeberechtigten: 22.750,-- + 3.750,00 für jedes weitere Kind bei 2 Personensorgeberechtigten: 26.500,-- + 3.750,00 für jedes weitere Kind bei 1 Personensorgeberechtigten + zusammenlebenden Lebenspartner 26.500,-- + 3.750,-- für jedes weitere Kind Maßgebend ist der Gesamtbetrag der positiven Einkünfte / Bruttojahreseinkommen. Dieser ist nachzuweisen (z.b. Steuerbescheid, Lohnsteuerkarte, ALG-Bescheid). Eigenanteil an den Fahrkosten: Ist bei Bewilligung grundsätzlich zu zahlen (Stand 1.1.2014 mtl. 25,90 ). Ein Erlass kann beantragt werden. Einkommensgrenze für den Erlass (* 13.000,-- Bruttojahreseinkommen + 1.050,-- für jedes weiter Kind mit Kindergeld) Bei Bewilligung werden die Fahrkarten zur Mitfahrt im ÖPNV bei rechtzeitiger Antragstellung spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben. Bei Überschreiten der Einkommensgrenze ist kein Antrag auf Fahrkostenübernahme erforderlich. Die Fahrkarten sind von den Eltern direkt beim Verkehrsunternehmen (VGK / ORN) zu beantragen und zu bezahlen. Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671 803 1658 Frau Soine / 1656 Frau Merklinger 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten ORN: 0671 84 120 0 / VGK: 0671 89 804 0 / Fa. Herz: 06788-350 Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung: Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung - 2 -

Schülerbeförderung (Stand 2014) G-8 - Gymnasium Bad Sobernheim Die Schülerbeförderung ist in 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme: Besuch als nächstgelegenes G-8 Gymnasium in öffentlicher Trägerschaft und der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM. Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10 (Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel). Fahrmöglichkeiten (s. Seiten 3 + 4): Die Schülerbeförderung zum Schulstandort Bad Sobernheim erfolgt ausnahmslos im Linienverkehr (ÖPNV). Die Fahrkarten werden spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben. Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im Linienbus verweigert werden kann. Anspruch auf Einrichtung neuer ÖPNV-Linien gibt es nicht Bei Orten für die keine Fahrmöglichkeit besteht, kann bei Privatbeförderung eine Barerstattung beantragt werden. Fahrpläne Die Fahrmöglichkeiten bzw. Fahrzeiten der ÖPNV-Linienbusse sind an den Haltestellen ersichtlich Fahrzeitänderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn; sind möglich Deshalb bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten. Eigenanteil (Klassestufen 5 10) Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen kostenfrei. - 1 -

Zumutbare Wartezeiten: Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt (Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde nach Schulende Ganztagsschule) Bei sonstigen Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering als möglich zu halten. Sitz- und Stehplätze Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus ausgewiesen. Eine Überfüllung liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht. Fritz-Card Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN) gegen Zahlung einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung /Fritz-Card). Kosten: Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor. Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind. Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten ORN: 0671 84 120 0 Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung: Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung - 2 -

Schulbesuch des Gym. Bad Sobernheim als Ganztagsschule (freiwillig für Klassenstufen 5 6 / Schulende 15.20 Uhr) Für Schüler/innen die am Nachmittagsunterricht teilnehmen bestehen folgende Heimfahrmöglichkeiten (montags bis donnerstags) (Stand 2013/14 Änderungen insbesondere zum Schuljahresbeginn sind möglich bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten) ÖPNV - ORN 273-35 / ca. 15.35 Uhr ab Münchwiesen Nussbaum, Monzingen, Weiler, Merxheim, Martinstein, Simmertal, Hochstetten, Kirn 276-31 / ca. 15.35 Uhr ab Münchwiesen Dörndich, Daubach, Rehbach, Auen, Langenthal, Kallweiler, Waldfriede, Seesbach 262-15 / ca. 15.35 Uhr ab Münchwiesen Meddersheim, Kirschroth, Bärweiler, Lauschied, Desloch über Monzingen-Bhf. 260-125 / ca. 15.40 Uhr ab Bahnhof über Staudernheimer Straße Staudernheim, Odernheim, Rehborn, Raumbach, Meisenheim (Lettweiler, Löllbach, Odenbach, Schmittweiler, Hundsbach - ab Meisenheim privat) 251-42 / ca. 15.35 Uhr ab Münchwiesen Steinhardt, Waldböckelheim, Bockenau, Oberstreit, Boos, Schloßböckelheim ---- Ippenschied, Winterburg, Winterbach (Schulbus Fa. Scherer) haben eine Heimfahrmöglichkeit um ca. 16.05 Uhr ab Münchwiesen (Fa. Scherer) (über Leinenborn, Rehbach, Daubach, Winterbach, Winterburg, Ippenschied (oder Mitfahrt 15.35 ORN-Bus bis Rehach / Daubach oder Bockenau ab dort privat) --------- Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671-803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten: ORN: 0671 84 120 0 Fa. Scherer: 06765-270 - 3 -

Schulbesuch des EFG Bad Sobernheim als G-8 Gymnasium Für die Schüler/innen (ab Klasse 7) bestehen folgende Heimfahrmöglichkeiten (montags bis donnerstags) (Stand 2013/14 Änderungen insbesondere zum Schuljahresbeginn sind möglich bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten) ÖPNV-ORN 273-35 / ca. 16.35 Uhr: ab Bahnhof Nussbaum, Monzingen, Merxheim, Weiler, Martinstein, Simmertal, Hochstetten, Kirn 276-31/ ca. 16.35 Uhr: ab Bahnhof Dörndich, Daubach, Rehbach, Auen, Langenthal, Kallweiler, Waldfriede, Seesbach 262-15 / ca. 16.30 Uhr: ab Bahnhof Meddersheim, Kirschroth, Bärweiler, Lauschied 260-127 / ca. 16.40 Uhr ab Bahnhof über Staudernheimer Straße Staudernheim, Odernheim, Rehborn, Raumbach, Meisenheim (Boos / Schloßböckelh. bis Staudernheim dort Umstiegsmöglichkeit) 251 / ca. 16.41 Uhr ab Bahnhof Steinhardt, Waldböckelheim, Bockenau, (Ippenschied, Winterburg und Winterbach bis Bockenau dort Umstiegsmöglichkeit) ------------- Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671-803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten: ORN: 0671 84 120 0-4 -

Schülerbeförderung (Stand 2014) Gymnasien Bad Kreuznach (Stama, Röka, Li-Hi) Die Schülerbeförderung ist in 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme: Besuch als nächstgelegenes G 9 - Gymnasium in öffentlicher Trägerschaft und der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM. oder der Fußweg ist besonders gefährlich Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10 (Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel). Schülerbeförderung: Die Fahrten zum Schulstandort Bad Kreuznach erfolgen ausnahmslos im ÖPNV. durch die Linienbusse der ORN bzw. VGK Die Fahrkarten zur Mitfahrt im ÖPNV werden spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben. Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im Linienbus verweigert werden kann. Durch den Fahrkartenkauf entsteht ein Beförderungsvertrag. Dieser ist abgeschlossen zwischen Eltern und Verkehrsunternehmen. Bei Ortschaften die keine Fahrmöglichkeit haben ist eine Privatbeförderung zur /ab Schule oder zur / ab nächstgelegenen Haltestelle notwendig. Fahrpläne Die jeweils aktuellen Fahrzeiten der Linienbusse (ORN / VGK) sind an den Haltestellen veröffentlicht. Eigenanteil Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen bis einschl. Klassenstufe 10 kostenfrei. - 1 -

Sitz- und Stehplätze Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus ausgewiesen. Eine Überfüllung liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht. Zumutbare Wartezeiten: Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt (Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde bzw. nach der Ganztagsschule) Bei sonstigen Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering als möglich zu halten. Kosten: Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor. Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind. Ohne diese Verknüpfungen und die dazu erforderliche Rücksichtnahme würden erheblich mehr Busse mit ganz gravierend höheren Kosten benötigt. Fritz-Card Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN/VGK) gegen Zahlung einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung / Fritz-Card). Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner 1658 Frau Soine / 1656 Frau Merklinger Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten ORN: 0671 84 120 0 / VGK: 0671 89 804 0 Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung: Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung - 2 -

Schülerbeförderung (Stand 2014) Gymnasium Kirn Die Schülerbeförderung ist in 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen für eine Fahrkostenübernahme: Besuch als nächstgelegenes G9 -Gymnasium (in öffentlicher Trägerschaft) und der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM. oder der Fußweg ist besonders gefährlich Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10 (Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel). Fahrten im ÖPNV bzw. Schulbus: Die Schülerbeförderung erfolgt überwiegend im Linienverkehr (ÖPNV) der ORN. Die Fahrkarten werden spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben. Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im Linienbus verweigert werden kann. Lediglich für die Wohngebiete Kirn-Auf dem Loh sowie aus Meckenbach ist jeweils ein Schulbus der Fa. Herz eingesetzt. Diese Schüler/innen erhalten einen Berechtigungsausweis zur Mitfahrt im Schulbus. Bei Orten für die keine Fahrmöglichkeit besteht, kann bei Privatbeförderung eine Barerstattung beantragt werden. Fahrpläne Die Fahrmöglichkeiten bzw. Fahrzeiten der ÖPNV-Linienbusse sind an den Haltestellen ersichtlich. Fahrzeitänderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn; sind möglich Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten. Schulbusse Herz: Auf dem Loh ab 7.20 Uhr / Meckenbach ab 7.30 Uhr weiter Über Nahe. Eigenanteil Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen bis einschl. Klassenstufe 10 kostenfrei. - 1 -

Zumutbare Wartezeiten: Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt (Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde nach Schulende der Ganztagsschulen) Bei sonstigen Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering als möglich zu halten. Sitz- und Stehplätze Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus ausgewiesen. Eine Überfüllung liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht. Fritz-Card Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN) gegen Zahlung einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung /Fritz-Card). Kosten: Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor. Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind. Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner 1658 Frau Soine / 1656 Frau Merklinger Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten ORN: 0671 84 120 0 / Fa. Herz: 06788-350 Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung: Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung - 2 -

Schülerbeförderung (Stand 2014) Paul-Schneider-Gym. Meisenheim (in privater Trägerschaft) Die Schülerbeförderung ist in 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme: Besuch des PSG als nächstgelegenes Gymnasium in privater Trägerschaft und der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM. Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10 (Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel). Fahrten im ÖPNV bzw. Schulbus: Die Schülerbeförderung erfolgt überwiegend im Linienverkehr (ÖPNV). Die Fahrkarten werden spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben. Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im Linienbus verweigert werden kann. Lediglich für Lauschied, Abtweiler und Raumbach (Fa. Molter) sowie für Hefersweiler u.a. über Adenbach (Fa. Herz) ist je ein Schulbus eingesetzt. Diese Schüler/innen erhalten einen Berechtigungsausweis zur Mitfahrt im Schulbus. Bei Orten für die keine Fahrmöglichkeit besteht, kann bei Privatbeförderung eine Barerstattung beantragt werden. Fahrkostenübernahme für Schüler/innen aus dem Landkreis Kusel (gilt nicht für Lauterecken, Medard und Odenbach) Für diese Schüler/innen erfolgt die Fahrkostenübernahme im Rahmen der Barerstattung (Fahrkarte selber kaufen und zur Erstattung bei uns einreichen). Über das genaue Verfahren werden nach Eingang des Fahrkostenantrages die Eltern entsprechend informiert. Eigenanteil Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen kostenfrei. (bis einschl. Kl. 10) - 1 -

Fahrpläne Die Fahrmöglichkeiten bzw. Fahrzeiten der ÖPNV-Linienbusse sind an den Haltestellen ersichtlich Fahrzeitänderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn; sind möglich Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten. Zumutbare Wartezeiten: Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt (Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde nach Schulende Ganztagsschule) Bei sonstigen Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering als möglich zu halten. Sitz- und Stehplätze Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus ausgewiesen. Eine Überfüllung liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht. Fritz-Card Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN) gegen Zahlung einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung /Fritz-Card). Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner 1658 Frau Soine / 1656 Frau Merklinger Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten ORN: 0671 84 120 0 Fa. Herz: 06788 350 Fa. Molter: 06753-3089 Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung: Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung - 2 -

Fahrmöglichkeiten zum PSG Meisenheim bestehen aus: (Morgens und Rückfahrt nach 13.00 Uhr (teilweise in anderer Zusammensetzung) ORN Linienverkehre: 7.03 Uhr Heimweiler, Limbach, Hundsbach, Jeckenbach (Becherbach und Otzweiler - mit Umstieg bzw. privat) 7.20 Uhr Schweinschied, Löllbach, Jeckenbach, Breitenheim 7.35 Uhr Desloch, Breitenheim 7.15 Uhr Bad Sobernheim, Staudernheim, Odernheim und Rehborn (2 Busse) 7.30 Uhr Lettweiler und Rehborn 7.00 Uhr Alsenz, Niedermoschel, Obermoschel, Unkenbach, Schmittweiler, Callbach 7.40 Uhr Callbach und Schmittweiler 7.17 Uhr Roth, Becherbach, Gangloff und Reiffelbach 7.30 Uhr ab Lauterecken, Medard, Odenbach Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Fahrplanaushängen beachten Rückfahrten nach 13.00 Uhr: ORN Linienverkehre lt. Fahrplan ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Schulbusse: Fa. Molter: 7.03 Uhr Lauschied, Abtweiler, Raumbach Fa. Herz: 6.51 Uhr ab Hefersweiler über Adenbach Fa. Molter: ca. 13.15 Uhr nach Lauschied über Raumbach und Abtweiler Fa. Herz: ca. 13.15 Uhr nach Hefersweiler u.a. über Adenbach (außer mittwochs) ca. 15.40 Uhr nach Hefersweiler u.a. über Adenbach (nur mittwochs) Anmerkung: Beim Besuch von Schüler/innen aus Orten außerhalb der VG Meisenheim ist bei der Hin- und/oder Rückfahrt evt. ein Umstieg erforderlich (z.b. in Bad Sobernheim oder Lauterecken). Die aktuellen Fahrzeiten mit evt. Umstiegsmöglichkeiten können Sie bei der ORN erfragen (0671 84 120 0). Ein Anspruch auf Einrichtung passender Anschlussfahrten besteht nicht. - 3 -

Schülerbeförderung bei Schulende um 15.30 Uhr (nur mittwochs) (265-32 ÖPNV / ca. 15.35 Uhr ab Gym.) Breitenheim, Jeckenbach, Desloch, Löllbach, Schweinschied, Hundsbach, Limbach, Heimweiler, Kirn (260-151 ÖPNV ca 15.40 Uhr ab Bahnhof) Odenbach, Medard, Lauterecken Mitfahrt der Odenbacher Schüler/innen im Schulbus Fa. Herz nach Adenbach u.a. möglich (260-128 ÖPNV) Rehborn, Odernheim, Staudernheim, Bad Sobernheim täglich 260-128 (15.45 Uhr ab Bhf.) Rehborn, Odernh., Staudernh., Bad Sob. nur mittwochs - 148 ( 15.38 Uhr ab PSG) Rehborn, Odernheim (Lettweiler nur Rückfahrt um 16.10 Uhr ab Grundschule - Ganztagsschule) (252/254-266 ÖPNV ca. 15.35 Uhr ab Gym.) Callbach, Schmittweiler, Reiffelbach, Gangloff/Roth/Becherbach, Unkenbach, Nieder/Obermoschel, Alsenz Schulbus Fa. Herz (ca. 15.35 Uhr ab Gymnasium) Adenbach, Ginsweiler, Nussbach, Rathskirchen, Reichsthal, Hefersweiler, Reipoltskirchen Mitnahme der Odenbacher PSG-Schüler/innen möglich Schulbus Fa. Molter Raumbach, Abtweiler, Lauschied (Rückfahrt um 16.10 Uhr ab Grundschule - Ganztagsschüler/innen) Kosten: Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor. Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind. - 4 -

Schülerbeförderung (Stand 2014) IGS Bad Kreuznach Die Schülerbeförderung ist in 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme: Besuch als nächstgelegene integrierte Gesamtschule und der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM. oder der Fußweg ist besonders gefährlich Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10 (Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel). Schülerbeförderung (s. auch nachfolgende Auflistung): Die Fahrten zum Schulstandort Bad Kreuznach erfolgen ausnahmslos im ÖPNV. durch die Linienbusse der ORN bzw. VGK Die Fahrkarten zur Mitfahrt im ÖPNV werden spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben. Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im Linienbus verweigert werden kann. Durch den Fahrkartenkauf entsteht ein Beförderungsvertrag. Dieser ist abgeschlossen zwischen Eltern und Verkehrsunternehmen. Bei Ortschaften die keine Fahrmöglichkeit haben ist eine Privatbeförderung zur /ab Schule oder zur / ab nächstgelegenen Haltestelle notwendig. Fahrpläne Die aktuellen Fahrzeiten der Linienbusse bitten wir den jeweiligen Haltestellen zu entnehmen. Eigenanteil Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen bis einschl. Klassenstufe 10 kostenfrei. - 1 -

Sitz- und Stehplätze Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus ausgewiesen. Eine Überfüllung liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht. Zumutbare Wartezeiten: Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt (Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde bzw. nach der Ganztagsschule) Bei sonstigen Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering als möglich zu halten. Kosten: Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor. Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind. Ohne diese Verknüpfungen und die dazu erforderliche Rücksichtnahme würden erheblich mehr Busse mit ganz gravierend höheren Kosten benötigt. Fritz-Card Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN/VGK) gegen Zahlung einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung / Fritz-Card). Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner 1658 Frau Soine / 1656 Frau Merklinger Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten ORN: 0671 84 120 0 / VGK: 0671 89 804 0 Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung: Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung - 2 -

Schülerbeförderung (Stand 2014) IGS Stromberg Die Schülerbeförderung ist in 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme: Besuch als nächstgelegene integrierte Gesamtschule der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM. oder der Fußweg ist besonders gefährlich Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10 (Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel). Schülerbeförderung (s. auch nachfolgende Auflistung): Durch den langjährigen gewachsenen Einzugsbereich der IGS Stromberg besteht für viele Schüler/innen eine Beförderungsmöglichkeit (ÖPNV / Schulbus s. Blatt 4). Die Fahrten zum Schulstandort Stromberg erfolgen überwiegend im ÖPNV aber auch teilweise in Schulbussen (s. Blatt 4). Anspruch auf Einrichtung neuer ÖPNV- oder Schulbuslinien besteht nicht. Die Fahrkarten werden in der Regel spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben. Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im Linienbus verweigert werden kann. Bei Ortschaften die keine Fahrmöglichkeit haben ist eine Privatbeförderung zur /ab Schule oder zur / ab nächstgelegenen Haltestelle notwendig. Fahrpläne Die aktuellen Fahrzeiten der Linienbusse bitten wir den jeweiligen Haltestellen in den Orten zu entnehmen. Eigenanteil Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen bis einschl. Klassenstufe 10 kostenfrei. - 1 -

Zumutbare Wartezeiten: Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt (Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde bzw. nach der Ganztagsschule) Bei sonstigen Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering als möglich zu halten. Sitz- und Stehplätze Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus ausgewiesen. Eine Überfüllung liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht. Fritz-Card Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN) gegen Zahlung einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung /Fritz-Card). Hinweis: Durch den Fahrkartenkauf entsteht ein Beförderungsvertrag. Dieser ist abgeschlossen zwischen Eltern und Verkehrsunternehmen. Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten ORN: 0671 84 120 0 / KVG: 0671 89 804 0 Fa. Sedlmeier: 06724 3000 / Fa. Wink: 0671-36073 Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671-803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner 1658 Frau Soine / 1656 Frau Merklinger Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung: Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung - 2 -

Beim Besuch der IGS Stromberg bestehen folgende Fahrmöglichkeiten (Hinfahrt sowie Rückfahrt bei Schulende nach der 6. Stunde) Öffentliche Linienverkehre (ÖPNV) 230-508: Argenthal, Ellern (über Daxweiler und Warsmroth) 230-026: Rheinböllen (über Seibersbach) 230-901: (ab Bacharach mit Umstieg) Bingen, Weiler, Waldalgesheim 203-007: Bingen, Weiler, Waldalgesheim/Genheim, Roth 231-004: Büdesheim, Münster-Sarmsheim, Rümmelsheim, Dorsheim 231-038: KH, Winzenheim, Langenlonsheim, Laubenheim, Waldlaubersheim 232-205: Dörrebach, Seibersbach 232-209: Daxweiler, Warmsroth 240-203: Bretzenheim, Langenlonsheim, Guldental, Windesheim 240-005:Guldental, Windesheim 248-001: Schöneberg, Eckenroth, Schweppenhausen Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten Schulbus KVG: 7.15 Uhr Schindeldorf Schulbus KVG: ab ca. 6.58 Hargesheim, Gutenberg, Wallhausen, Hergenfeld Schulbus KVG: ab ca. 7.03 Uhr Rüdesheim, Mandel, Roxheim Schulbus Fa. Wink: ab ca. 6.45 Uhr Spall, Münchwald, Argenschwang, Dalberg, Spabrücken Schulbus Sedlmeier: Manubach, Breitscheid, Dichtelbach, Erbach, Liebshausen (diese Touren werden je nach Schülerzahlen festgelegt die Fahrzeiten können gegen Sommerferienende bei der Fa. Sedlmeier erfragt werden 06724 3000) Die Rückfahrten bei Schulende nach der 6. Stunde erfolgen im ÖPNV und bei den Schulbussen teilweise in anderer Zusammensetzung der Orte. (bitte die Haltestellenbeschilderung an der IGS Stromberg beachten) - 3 -

Schülerbeförderung beim Besuch der IGS Stromberg als Ganztagsschule Für Ganztagsschüler/innen der IGS sind Nachmittagsheimfahrmöglichkeiten eingerichtet (montags bis donnerstags). Derzeit bestehen folgende Nachmittagsheimfahrmöglichkeiten (nach 16.00 Uhr): (montags bis freitags) ÖPNV - Bus 1: 16.05 Uhr ab IGS - Warsmroth, Daxweiler, Seibersbach, Dörrebach ÖPNV - Bus 2: 16.17 Uhr - Weiler b. Bingen, Waldalgesheim, Bingen ÖPNV - Bus 3: 16.19 Uhr ab IGS - Rheinböllen, Ellern, Argenthal ÖPNV Bus 4: 16.07 Uhr ab Haltestelle Königsbergerstraße Schweppenhausen, Windesheim, Guldental, Langenlonsheim Bretzenheim, Bad Kreuznach Bei sonstigen Orten ist eine Privatabholung ab Schule bzw. ab der nächstgelegenen Haltestelle des Busses erforderlich. Schulbusse (ca. 16.05 Uhr / 16.10 Uhr ab IGS nur montags bis donnerstags): Fa. Sedlmeier: Schindeldorf / Dichtelbach, Erbach, Breitscheid Fa. Sedlmeier: Rümmelsheim, Dorsheim, Laubenheim, Münster-Sarmsheim Fa. Wink: Roth, Genheim, Waldlaubersheim, Schweppenhausen, Eckenroth, Schöneberg, Hergenfeld, Wallhausen, Hargesheim, Roxheim, Rüdesheim, Mandel Bei sonstigen Orten und bei Schulende freitags nach 13.00 Uhr ist eine Privatabholung ab Schule bzw. ab der nächstgelegenen Haltestelle des Busses erforderlich. - 4 -

Schülerbeförderung (Stand 2014) Realschule plus Bad Kreuznach (kooperativ) Die Schülerbeförderung ist in 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen zur Fahrkostenübernahme: Besuch als nächstgelegene Realschule plus in kooperativer Form und der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM. Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10 (Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel). Fahrmöglichkeiten: Die Schülerbeförderung zum Schulstandort Bad Kreuznach erfolgt ausnahmslos im Linienverkehr (ÖPNV) der ORN bzw. Verkehrsgesellschaft Bad Kreuznach (VGK). Die Fahrkarten werden in der Regel spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben. Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im Linienbus verweigert werden kann. Bei Orten für die keine Fahrmöglichkeit besteht, kann bei Privatbeförderung eine Barerstattung beantragt werden. Fahrpläne Die Fahrmöglichkeiten bzw. Fahrzeiten der ÖPNV-Linienbusse sind an den Haltestellen ersichtlich. Fahrzeitänderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn; sind möglich. Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten. Eigenanteil Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen kostenfrei. - 1 -

Zumutbare Wartezeiten: Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt (Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde nach Schulende Ganztagsschule) Bei sonstigen Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering als möglich zu halten. Sitz- und Stehplätze Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus ausgewiesen. Eine Überfüllung liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht. Fritz-Card Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN) gegen Zahlung einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung /Fritz-Card). Kosten: Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor. Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind. Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner 1658 Frau Soine / 1656 Frau Merklinger Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten ORN: 0671 84 120 0 / VGK: 0671-84 120 0 Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung: Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung - 2 -

Schülerbeförderung (Stand 2014) Realschule plus Bad Sobernheim (kooperativ) Die Schülerbeförderung ist in 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme: Besuch als nächstgelegene Realschule plus in kooperativer Form und der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM. Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10 (Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel). Fahrmöglichkiewten (s. Seite 3): Die Schülerbeförderung zum Schulstandort Bad Sobernheim erfolgt ausnahmslos im Linienverkehr der ORN (ÖPNV). Die Fahrkarten werden spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben. Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im Linienbus verweigert werden kann. Anspruch auf Einrichtung neuer ÖPNV-Linien gibt es nicht Bei Orten für die keine Fahrmöglichkeit besteht, kann bei Privatbeförderung eine Barerstattung beantragt werden. Fahrpläne Die Fahrmöglichkeiten bzw. Fahrzeiten der ÖPNV-Linienbusse sind an den Haltestellen ersichtlich Fahrzeitänderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn; sind möglich Deshalb bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten. Eigenanteil Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen kostenfrei. - 1 -

Zumutbare Wartezeiten: Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt (Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde nach Schulende Ganztagsschule) Bei sonstigen Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering als möglich zu halten. Sitz- und Stehplätze Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus ausgewiesen. Eine Überfüllung liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht. Fritz-Card Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN) gegen Zahlung einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung /Fritz-Card). Kosten: Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor. Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind. Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten ORN: 0671 84 120 0 Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung: Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung - 2 -

morgendliche Fahrmöglichkeiten zum Besuch der Realschule plus Bad Sobernheim (vorbehaltlich Änderungen der Fahrrouten durch die ORN) Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten Seesbach, Langenthal, Auen, Martinstein, Merxheim, Meddersheim ab Kirn, Martinstein, Weiler/Gonrather Hof, Monzingen, Nussbaum Merxheim, Meddersheim Monzingen, Nussbaum Monzingen hat grundsätzlich auch Fahrmöglichkeit im Zug nach/ab Bad Sobernheim Meisenheim, Rehborn, Odernheim, Staudernheim Meisenheim, Raumbach, Rehborn, Odernheim, Staudernheim Meisenheim, Rehborn, Lettweiler, Odernheim, Staudernheim (Lettweiler bei der Rückfahrt mit Umstieg in Rehborn) Abtweiler Staudernheim hat grundsätzlich auch Fahrmöglichkeit im Zug nach/ab Bad Sobernh. Lauschied, Bärweiler, Kirschroth, Meddersheim Entenpfuhl, Ippenschied, Winterbach, Winterburg, Allenfeld, Rehbach, Daubach, Dörndich Bockenau, Sponheim, Burgsponheim, Waldböckelheim Bockenau, Steinhardt Boos, Schloßböckelheim, Waldböckelheim, Oberstreit --------- 13.00 Uhr Rückfahrten von den Schulen Bad Sobernheim lt. Fahrplan Anmerkung Beim Besuch von Schüler/innen aus Orten der VG Meisenheim (z.b. Callbach, Breitenheim u.a.) ist bei der Hin-/ Rückfahrt ein Umstieg in Meisenheim erforderlich. Die Fahrzeiten mit evt. Umstiegsmöglichkeiten können Sie bei der ORN erfragen. - 3 -

Schulbesuch der RS plus Bad Sobernheim - Ganztagsschule (GTS) Für Schüler/innen der GTS bestehen folgende Heimfahrmöglichkeiten (montags bis donnerstags) (Stand 2013/14 - bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten Änderungen insbesonders zum Schuljahresbeginn sind möglich) 273-35 / ca. 15.35 Uhr ab Münchwiesen Nussbaum, Monzingen, Weiler, Merxheim, Martinstein, Simmertal, Hochstetten, Kirn 276-31 / ca. 15.35 Uhr ab Münchwiesen Dörndich, Daubach, Rehbach, Auen, Langenthal, Kallweiler, Waldfriede, Seesbach 262-15 / ca. 15.35 Uhr ab Münchwiesen Meddersheim, Kirschroth, Bärweiler, Lauschied, Desloch über Monzingen-Bhf. 260-125 / ca. 15.40 Uhr ab Bahnhof über Staudernheimer Straße Staudernheim, Odernheim, Rehborn, Raumbach, Meisenheim (Lettweiler, Löllbach, Odenbach, Schmittweiler, Hundsbach - ab Meisenheim privat) 251-42 / ca. 15.35 Uhr ab Münchwiesen Steinhardt, Waldböckelheim, Bockenau, Oberstreit, Boos, Schloßböckelheim ---- Ippenschied, Winterburg, Winterbach (Schulbus Fa. Scherer) haben eine Heimfahrmöglichkeit um ca. 16.05 Uhr ab Münchwiesen (Fa. Scherer) (über Leinenborn, Rehbach, Daubach, Winterbach, Winterburg, Ippenschied (oder Mitfahrt 15.35 ORN-Bus bis Rehach / Daubach oder Bockenau ab dort privat) --------- Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671-803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten: ORN: 0671 84 120 0 Fa. Scherer: 06765-270 - 4 -

Schülerbeförderung (Stand 2014) Realschule plus Ebernburg (kooperativ) Die Schülerbeförderung ist in 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme: Besuch als nächstgelegene Realschule plus in kooperativer Form und der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM. Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10 (Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel). Eine Fahrkostenübernahme für Schüler/innen aus Bad Kreuznach erfolgt nur, wenn eine Ablehnung zum Besuch der Realschule plus Bad Kreuznach vorliegt Fahrten im ÖPNV (s. auch nachfolgende Auflistung): Für alle Schüler/innen aus den Orten der Verbandsgemeinde Bad Münster sowie teilweise für Schüler/innen aus Orten der Verbandsgemeinde Rüdesheim bestehen Fahrmöglichkeiten im ÖPNV (s. Seite 3). Anspruch auf Einrichtung neuer ÖPNV- oder Schulbuslinien besteht nicht. Ansonsten kann eine Barerstattung bei Privatbeförderung erfolgen. Fahrpläne Die Fahrmöglichkeiten bzw. Fahrzeiten der Linienbusse sind an den Haltestellen in den Orten veröffentlicht oder können bei den Verkehrsunternehmen erfragt werden (ORN: 0671 84 120 0 oder VGK: 0671-89 804 0) Fahränderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn, sind möglich. Deshalb bitte immer auch die Fahrzeiten an den Haltestellen beachten. Eigenanteil Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen kostenfrei.. - 1 -

Zumutbare Wartezeiten: Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt (Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde) Bei sonstigen Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering als möglich zu halten. Sitz- und Stehplätze Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus ausgewiesen. Eine Überfüllung liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht. Fritz-Card Für die Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger gegen Zahlung einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung. Kosten: Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor. Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind. Ohne diese Verknüpfungen und die dazu erforderliche Rücksichtnahme würden erheblich mehr Busse mit ganz gravierend höheren Kosten benötigt. Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner 1658 Frau Soine / 1656 Frau Merklinger Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten: ÖPNV-VGK 0671 84 120 0 ÖPNV-ORN: 0671 84 120 0 Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung: Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung - 2 -

Fahrmöglichkeiten zur Realschule plus Ebernburg (alles ÖPNV): Morgendliche Hinfarten KVG: ca. 7.18 Uhr ab Feilbingert KVG: ca. 7.05 Uhr Obermoschel über Hallgarten und Feilbingert KVG: ca. 7.01 Uhr Niedermoschel über Hochstätten und Altenbamberg ORN: ca. 7.13 Uhr Duchroth, Oberhausen, Niederhausen, Norheim ORN: ca. 7.20 Uhr Hüffelsheim, Traisen, Norheim ORN: ca. 6.53 Uhr Hargesheim, Mandel, Weinsheim, Hüffelsheim ORN: 7.03 Uhr Roxheim, Rüdesheim Änderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn, sind möglich, Deshalb immer die aktuellen Fahrzeiten der Linienbusse an den Haltestellen beachten. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Rückfahrten nach Schulende 13.00 Uhr - lt. Fahrplänen KVG: ca. 13.05 Uhr ab Schule bis Feilbingert und Hallgarten KVG: ca. 13.10 Uhr ab Schulgelände bis Feilbingert und Hallgarten KVG: ca. 13.05 Uhr ab Schule nach Altenbamberg / Hochstätten bis Obermoschel (ORN) ca. 13.00 Uhr ab Schule nach Norheim, Niederhausen, Oberhausen, Duchroth (ORN) ca. 13.00 Uhr ab Schule nach Hüffelsheim, Weinsheim, Mandel, Roxheim (ORN) ca. 13.00 Uhr ab Schule nach Norheim, Traisen, Rüdesheim, Roxheim, Hargesheim Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten und Fahrrouten an den Haltestellen beachten. Anmerkung: Für Alsenz besteht die Fahrmöglichkeit im Zug bis / ab Bad Münster Bahnhof. Für Sitters besteht eine Fahrmöglichkeit im Bus ab / bis Obermoschel. - 3 -

Schülerbeförderung (Stand 2014) Realschule plus Kirn Auf Halmen (kooperativv) Die Schülerbeförderung ist in 69 Schulgesetz für Rheinland-Pfalz geregelt. Anspruchsvoraussetzungen auf Fahrkostenübernahme: Besuch als nächstgelegene Realschule plus in kooperativer Form und der einfache Fußweg von der Wohnung zur Schule beträgt mehr als 4 KM. oder der Fußweg ist besonders gefährlich Dann erfolgt eine Fahrkostenübernahme ab Antragstellung und diese gilt bis einschl. Kl.10 (Ausnahme: Schul- oder Wohnortwechsel). Fahrten im ÖPNV bzw. Schulbus: Die Schülerbeförderung erfolgt überwiegend im Linienverkehr (ÖPNV) der ORN bzw. der Fa. Herz Die Fahrkarten werden spätestens zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben. Die Monatsfahrkarte bitte immer mitführen, da ansonsten die Mitfahrt im Linienbus verweigert werden kann. Lediglich für das Wohngebiet Auf dem Loh ist ein Schulbus der Fa. Herz eingesetzt. Diese Schüler/innen erhalten einen Berechtigungsausweis zur Mitfahrt im Schulbus. (Hinfahrt 7.20 Uhr / Rückfahrten ab Bahnhof Kirn ca. 13.20 Uhr bzw. ca. 16.20 Uhr) Bei Orten für die keine Fahrmöglichkeit besteht, kann bei Privatbeförderung eine Barerstattung beantragt werden. Fahrpläne Die Fahrmöglichkeiten bzw. Fahrzeiten der ÖPNV-Linienbusse sind an den Haltestellen ersichtlich Fahrzeitänderungen, insbesondere zum Schuljahresbeginn; sind möglich Bitte immer die aktuellen Fahrzeiten an den Haltestellen beachten. Eigenanteil Die Schülerbeförderung ist für die anspruchsberechtigten Schüler/innen kostenfrei. - 1 -

Zumutbare Wartezeiten: Die Fahrzeiten sind grundsätzlich auf die üblichen Schulzeiten abgestellt (Schulbeginn - Schulende nach der 6. Stunde nach Schulende Ganztagsschule) Bei sonstigen Schulendzeiten kann es zu Wartezeiten bis zur Abfahrt der Busse kommen. Die Verkehrsunternehmen sind natürlich bemüht diese Wartezeit so gering als möglich zu halten. Sitz- und Stehplätze Jeder Bus hat eine zulässige Anzahl von Sitz- und Stehplätzen. Diese sind im Bus ausgewiesen. Eine Überfüllung liegt erst vor, wenn diese zulässige Anzahl überschritten ist. Eine Sitzplatzgarantie oder Anspruch auf einen Sitzplatz gibt es nicht. Fritz-Card Für die ÖPNV-Schülerfahrkarte gibt es beim Verkehrsträger (ORN) gegen Zahlung einer Gebühr die Möglichkeit einer Fahrstreckenerweiterung /Fritz-Card). Kosten: Um die Fahrten zu den Schulen und Kindergärten wirtschaftlich vertretbar durchführen zu können, sind die Busse in Umläufe eingebunden. Es kommen auch Verbindungen durch den gesamten Landkreis und über die Kreisgrenzen hinweg vor. Daraus können sich auch witterungsbedingte Beeinträchtigungen ergeben, obwohl im eigenen Wohnort die Straßenverhältnisse normal sind. Weitere Fragen zur Schülerbeförderung: 0671 803 1640 Herr Barthelmeh / 1641 Frau Waschnek / 1642 Frau Rahner 1658 Frau Soine / 1656 Frau Merklinger Fragen zu den Fahrmöglichkeiten und Fahrzeiten ORN: 0671 84 120 0 / Fa. Herz: 06788-350 Weiter Informationen zur Schülerbeförderung erhalten Sie auch auf der Internetseite der Kreisverwaltung: Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Schulen, Schülerbeförderung - 2 -