Vertrag zur Umsetzung der Online-Video-Sprechstunden. zwischen

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Transkript:

zwischen AXA Krankenversicherung AG Colonia-Allee 10-20, 51067 Köln vertreten durch den Vorstand Dr. Thilo Schumacher (AXA) und Pro Versorgung Care AG Edmund-Rumpler-Straße 2, 51149 Köln vertreten durch den Vorstand Stephanie Becker-Berke und Nicole Richter (Pro Versorgung Care) und Patientus GmbH Fischergrube 72, 23552 Lübeck vertreten durch den Geschäftsführer Nicolas Schulwitz (Patientus)

INHALTSVERZEICHNIS Präambel... 2 1 Vertragsgegenstand... 3 2 Teilnahmeberechtigte Versicherte... 3 3 Leistungen und Vergütung von Patientus... 3 4 Teilnahme Ärzte, ärztliche Leistungen und Vergütung... 4 5 Leistungen und Vergütung der Pro Versorgung Care... 6 6 Leistungen von AXA... 8 7 Datenschutz... 9 8 Inkrafttreten, Vertragslaufzeit, Kündigung... 10 9 Schlussbestimmungen... 10 10 Anlagenverzeichnis... 11 Präambel AXA, Pro Versorgung Care und Patientus (Vertragspartner) haben sich zur Förderung der digitalen Patientenversorgung zum Ziel gesetzt, eine Online-Video-Sprechstunde zwischen dem betreuenden Arzt und seinem Patient unter Einsatz von Video-Kommunikation zu unterstützen. Dazu händigt der Arzt dem Patient in der Arztpraxis Informationen zur Online-Video- Sprechstunde, für die Teilnahme am Vertrag zur Umsetzung der Online-Video- Sprechstunden notwendige Unterlagen sowie eine für den Patienten generierte TAN zur Durchführung der Online-Video-Sprechstunde aus. Der am Vertrag zur Umsetzung der Online-Video-Sprechstunden teilnehmende Patient vereinbart mit seinem Arzt telefonisch oder direkt vor Ort einen Termin zur Durchführung der Online-Video-Sprechstunde. Eine medizinisch notwendige Beratung kann so online durchgeführt werden. Patientus ist der Anbieter einer technischen Plattform für die Durchführung von Online- Video-Sprechstunden. Pro Versorgung Care unterstützt sowohl AXA als auch die Ärzte, die die Online-Video- Sprechstunde ihren Patienten anbieten wollen, organisatorisch. Zur Erfüllung der sich für die Abrechnung aus diesem Vertrag zur Umsetzung der Online-Video-Sprechstunden ergebenden Aufgaben nutzt die Pro Versorgung Care das Rechenzentrum VSA GmbH, Tomannweg 6 in 81673 München. AXA gestaltet als einer der größten privaten Krankenversicherungen in Deutschland mit innovativen Ansätzen im Gesundheitsmanagement die medizinische Versorgung ihrer Versicherten effektiver und effizienter. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt AXA die Versicherten 2/11 Stand: 01.10.2016

über die Online-Video-Sprechstunde zu informieren und die hierfür anfallenden Kosten zu vergüten. Dies vorangestellt, vereinbaren die Vertragspartner das Folgende: 1 Vertragsgegenstand Dieser Vertrag zur Umsetzung der Online-Video-Sprechstunden regelt die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Online-Video-Sprechstunde durch teilnehmenden Patienten, die dazu erforderlichen Leistungen der Vertragspartner sowie die Vergütung. 2 Teilnahmeberechtigte Versicherte Zur Inanspruchnahme der Online-Video-Sprechstunde sind alle bei AXA versicherten Personen berechtigt, soweit diese folgende Voraussetzungen erfüllen: a) Für die betroffene versicherte Person besteht bei AXA eine Krankheitskostenversicherung nach 193 Abs. 3 VVG (einschließlich Versicherte mit Beihilfeanspruch ab 18 Jahren); b) die betroffene versicherte Person oder deren gesetzlicher Vertreter hat eine Einwilligungserklärung in der Arztpraxis (Anlage 2) unterzeichnet, c) die Person ist nicht im Standard-, Notlagen- oder Basistarif versichert. Personen, die sämtliche Voraussetzungen erfüllen, werden im Folgenden als Versicherte bezeichnet. 3 Leistungen und Vergütung von Patientus (1) Patientus stellt den Zugang und die Durchführung der Online-Video-Sprechstunde sicher. Zur Durchführung der Online-Video-Sprechstunde schließt der Arzt mit Patientus einen Lizenzvertrag ab. Dieser enthält auch eine Regelung über die Vergütung von Patientus. Die Beendigung der Vertragsteilnahme des Arztes lässt die Wirksamkeit des Lizenzvertrages unberührt. 3/11 Stand: 01.10.2016

(2) Nach Abschluss des Lizenzvertrages und erfolgreicher Registrierung auf der Online- Plattform von Patientus übermittelt Patientus an die Pro Versorgung Care die Information der Registrierung in der Arztliste (3) Patientus übernimmt die Übermittlung eines sog. Starterpakets innerhalb von 3 Werktagen nach Erhalt der Arztliste an den Arzt. (4) Patientus liefert monatlich anonymisierte Evaluationsergebnisse an AXA zum Zwecke der Qualitätssicherung/ Evaluation. 4 Teilnahme Ärzte, ärztliche Leistungen und Vergütung (1) Zur Teilnahme an dem Vertrag zur Umsetzung der Online-Video-Sprechstunde sind alle zugelassenen Hausärzte gemäß 73 Abs. 1 a SGB V mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland berechtigt (Ärzte). (2) Die Ärzte beantragen die Teilnahme am Vertrag zur Umsetzung der Online-Video- Sprechstunden durch Abgabe einer Teilnahmeerklärung (Anlage 1) gegenüber der Pro Versorgung Care. (3) Die Teilnahme der Ärzte am Vertrag zur Umsetzung der Online-Video-Sprechstunden beginnt zu dem in der Teilnahmebestätigung seitens der Pro Versorgung Care genannten Zeitpunkt und endet zu dem Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung durch einen der Vertragspartner oder zum Ende des Vertrag zur Umsetzung der Online- Video-Sprechstunde. Die Ärzte sind verpflichtet, Änderungen der Arztstammdaten gegenüber der Pro Versorgung Care zu melden. (4) Die Ärzte können die Teilnahme am Vertrag zur Umsetzung der Online-Video- Sprechstunden mit einer Frist von drei Monaten zum Quartalsende schriftlich oder per Telefax gegenüber der Pro Versorgung Care kündigen. (5) Der Arzt verpflichtet sich während seiner Teilnahme zur Durchführung von Online- Video-Sprechstunden im Rahmen seiner Betreuung der Versicherten nach erfolgter Terminvergabe sowie zur Beantwortung des Feedbackbogens (Anlage 4) nach jeder durchgeführten Online-Video-Sprechstunde zu Zwecken der Qualitätssicherung. (6) Die Ärzte erbringen ihre ärztliche Leistung während der Online-Video-Sprechstunde im Rahmen der Therapiefreiheit. Die medizinische Verantwortung für die Behandlung der 4/11 Stand: 01.10.2016

Versicherten verbleibt bei den Ärzten. Diese erbringen ihre ärztlichen Leistungen gegenüber den Versicherten in eigener Verantwortung im Einklang mit der ärztlichen Berufsordnung, nach Maßgabe des Behandlungsvertrages mit den Versicherten und der ärztlichen Sorgfaltspflicht. (7) Die Abrechnung der ärztlichen Leistung im Rahmen der Online-Video-Sprechstunde erfolgt seitens der Ärzte entsprechend der Gebührenordnung für Ärzte (GoÄ) gegenüber dem Versicherten der AXA. Die Berechnung der ärztlichen Leistungen soll grundsätzlich hinsichtlich des Umfanges und der Höhe mit den Ziffern 1 GoÄ in Höhe von 10,72 EUR beim 2,3-fachen Satz oder der Ziffer 3 GoÄ in Höhe von 20,10 EUR bei 2,3-fach Satz pro durchgeführte Beratung erfolgen. Ein abweichender Steigerungsfaktor kann berechnet werden, soweit die Voraussetzungen hierfür nach GoÄ vorliegen. Die Berechnung sonstiger von den Ärzten erbrachter Leistungen nach der GoÄ außerhalb der Online-Video-Sprechstunden bleibt unberührt, soweit eine Berechnungsfähigkeit neben den vorgenannten Ziffern gemäß den Vorgaben der GoÄ grundsätzlich gegeben ist. (8) Für jeden vom Arzt im Anschluss an eine durchgeführte Online-Video-Sprechstunde ausgefüllten Fragebogen hat der Arzt einen Anspruch auf eine Vergütung in Höhe von 17,43 Euro (entspricht Ziffer 75 GoÄ) gegen AXA, wobei die Abrechnung der Leistung über Pro Versorgung Care erfolgt. Eine Rechnungslegung gegenüber dem Versicherten ist nicht erforderlich. Mit der Teilnahmeerklärung erkennt der Arzt an, dass sein Anspruch auf Vergütung nach Ablauf von 12 Monaten verjährt. Diese Frist beginnt mit dem Schluss des auf das Quartal folgenden Quartals, in dem der Arzt die abzurechnende Leistung vertragsgemäß erbracht hat. (9) Der Arzt ist verpflichtet, für die Organisation und Durchführung dieses Vertrages zur Umsetzung der Online-Video-Sprechstunden eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe des aus der Teilnahmeerklärung ersichtlichen Prozentsatzes seiner Vergütung (Verwaltungskostenpauschale) an die Pro Versorgung Care zu zahlen. (10) Der Arzt ist verpflichtet, unter dem Reiter Abrechnung seines Arztprofils bei Patientus die Abrechnung bis zum 20. Kalendertag des auf das jeweilige Abrechnungsquartal folgenden Monats (Q1: 20. April, Q2: 20. Juli; Q3: 20. Oktober, Q4: 20. Januar) aktiv auszulösen. Patientus speichert die Abrechnungsdaten maximal für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Ende des Quartals, in dem die abzurechnende Online-Video- Sprechstunde stattgefunden hat. Wird in diesem Zeitraum aktiv durch den Arzt die Abrechnung ausgelöst, werden die Daten an das von der Pro Versorgung Care beauftragte Rechenzentrum übermittelt und verarbeitet. Wird die Abrechnung in diesem Zeit- 5/11 Stand: 01.10.2016

raum nicht aktiv durch den Arzt ausgelöst, werden die Daten automatisch unwiderruflich gelöscht. (11) Der Arzt ist verpflichtet, seinen Abrechnungsnachweis unverzüglich, spätestens jedoch 4 Wochen nach Zugang, zu prüfen. Einwendungen gegen den Abrechnungsnachweis müssen der Pro Versorgung Care unverzüglich schriftlich gemeldet werden. (12) Unbeschadet der Verpflichtung, Einwendungen gegen den Abrechnungsnachweis unverzüglich zu erheben, gilt der Abrechnungsnachweis als akzeptiert, wenn ihm nicht vor Ablauf von 4 Wochen nach Zugang des Abrechnungsnachweises schriftlich widersprochen wird. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs. Die Pro Versorgung Care wird den Arzt bei Fristbeginn auf diese Folge hinweisen. Stellt sich nachträglich die Unrichtigkeit des Abrechnungsnachweises heraus, hat der Arzt das Recht, einen berichtigten Abrechnungsnachweis zu verlangen, soweit Schadensersatzansprüche oder bereicherungsrechtliche Ansprüche bestehen. 5 Leistungen und Vergütung der Pro Versorgung Care (1) Pro Versorgung Care organisiert und verwaltet die Teilnahme der Ärzte. Die Pro Versorgung Care ist zum Zwecke des Abschluss und der Durchführung des Vertrag zur Umsetzung der Online-Video-Sprechstunden von den Beschränkungen des 181 BGB befreit. Die Teilnahmeerklärung der Ärzte (Anlage 1) wird von Pro Versorgung Care im Internet für die Ärzte abrufbar zur Verfügung gestellt. Die Ärzte stellen den Antrag bei der Pro Versorgung Care durch Übersendung der Teilnahmeerklärung per Telefax an die in der Teilnahmeerklärung angegebene Faxnummer. Die Pro Versorgung Care erfasst den Teilnahmewunsch des Arztes und versendet an Patientus eine Liste (Arztliste) mit folgenden weiteren Daten: LANR, BSNR, Name, Vorname, Teilnahmebeginn ab, Teilnahmeende, Status aktiv/angefragt/beendet. Sollte innerhalb einer Woche keine Registrierung durch den Arzt erfolgt sein, fasst die Pro Versorgung Care beim Arzt nach. (2) Nach Übermittlung der Registrierung von Patientus erfolgt die Annahme des Antrages durch Bestätigung der Teilnahme seitens der Pro Versorgung Care gegenüber dem Arzt per Telefax. (3) Pro Versorgung Care übernimmt die Kündigung der Teilnahme der Ärzte bei Nichterfüllung oder Verletzung wesentlicher vertraglicher Verpflichtungen des Vertrages zur Um- 6/11 Stand: 01.10.2016

setzung der Online-Video-Sprechstunden. Pro Versorgung Care wird im Rahmen der Arztliste Patientus und AXA informieren. (4) Pro Versorgung Care wird die Ärzte darauf hinweisen, dass die Versicherten über die Möglichkeit der Online-Video-Sprechstunde im Rahmen des Vertrages zur Umsetzung der Online-Video-Sprechstunden informiert werden. Bei Interesse des Versicherten unterschreibt der Versicherte die formularmäßige Einwilligungserklärung (Anlage 2). Der Arzt übersendet die Einwilligungserklärung unverzüglich, spätestens bis zum 10. Kalendertag des auf das jeweilige Abrechnungsquartal folgenden Monats (Q1: 10. April, Q2: 10. Juli; Q3: 10. Oktober, Q4: 10. Januar) nach Unterzeichnung durch den Versicherten per Post an die auf der Einwilligungserklärung angegebene Adresse. Sollte innerhalb einer Woche keine Registrierung durch den Arzt erfolgt sein, fasst die Pro Versorgung Care beim Arzt nach. (5) Im Rahmen der Teilnahmeerklärung der Ärzte (Anlage 1) stellt Pro Versorgung Care sicher, dass die Ärzte verpflichtet sind, nach jeder durchgeführten Online-Video- Sprechstunde den Feedbackbogen gemäß Anlage 4 zu Zwecken der Qualitätssicherung zu beantworten und informiert sie über die Vergütung gemäß 4 Abs. 7 und Abs. 8. (6) Pro Versorgung Care nimmt täglich die Arztliste von Patientus entgegen. Außerdem übermittelt Pro Versorgung Care zu aktiven Akquisezeitpunkten ein Verzeichnis der registrierten und ausgetretenen Ärzte an AXA. Pro Versorgung Care stellt sicher, dass die Ärzte sich im Rahmen der Teilnahmeerklärung mit der Veröffentlichung ihrer Angaben auf der Internetseite von Pro Versorgung Care, Patientus und AXA einverstanden erklären. (7) Für die Abrechnung beauftragt die Pro Versorgung Care ein Rechenzentrum. Dieses ist derzeit die VSA GmbH, Tomannweg 6, 81673 München. Pro Versorgung Care stellt sicher, dass das von ihr beauftragte Rechenzentrum die Abrechnungsdaten auf Plausibilität prüft. (8) Das von Pro Versorgung Care beauftragte Rechenzentrum übersendet die Einwilligungserklärungen der Versicherten (Anlage 2) einmal zum 1. des Monats an AXA. (9) Das von Pro Versorgung Care beauftragte Rechenzentrum übernimmt die Abrechnung der Honorare der Ärzte für das Ausfüllen der Feedbackbögen (siehe 4 Abs. 8). (10) Das von Pro Versorgung Care beauftragte Rechenzentrum übermittelt den Rechnungsbrief unverzüglich, spätestens bis zum 30. des 1. Monats des auf das jeweilige 7/11 Stand: 01.10.2016

Abrechnungsquartal folgenden Monats (Q1: 30. April, Q2: 30. Juli; Q3: 30. Oktober, Q4: 30. Januar). Nach Zahlungseingang seitens AXA erfolgt eine quartalsweise Auszahlung des Honorars an den Arzt. (11) Pro Versorgung Care ist berechtigt und verpflichtet, die Vergütung von der AXA entgegen zu nehmen und zu Abrechnungszwecken getrennt von ihrem sonstigen Vermögen zu verwalten. Pro Versorgung Care ist verpflichtet, die von der AXA erhaltene Zahlung an den Arzt zum Zwecke der Abrechnung der Vergütung weiterzuleiten. (12) Pro Versorgung Care erhält für die Organisation und Durchführung dieses Vertrages zur Umsetzung der Online-Video-Sprechstunden nach diesem 5 vom Arzt eine Verwaltungskostenpauschale in Höhe der auf der Teilnahmeerklärung nach Anlage 1 ersichtlichen Prozentsatzes seiner Vergütung. Die Pro Versorgung Care ist berechtigt, die Verwaltungskostenpauschale mit dem Anspruch auf Auszahlung der Vergütung zu verrechnen. (13) Das von Pro Versorgung Care beauftragte Rechenzentrum übersendet dem Arzt auf Grundlage der Abrechnung eine Übersicht der geprüften und abgerechneten Leistungen (Abrechnungsnachweis) und bearbeitet Einwendungen gegen diesen. 6 Leistungen von AXA (1) AXA verpflichtet sich, ihre Versicherten in geeigneter Weise umfassend über Inhalte und Ziele des Vertrages zur Umsetzung der Online-Video-Sprechstunden zu informieren und die Zusteuerung durch Auswahl geeigneter Patienten zu organisieren. (2) AXA vergütet für die Laufzeit dieses Vertrages zur Umsetzung der Online-Video- Sprechstunden den ärztlichen Aufwand für das Ausfüllen des Feedbackbogen (siehe 4 Abs. 8). (3) AXA zahlt die Vergütung mit befreiender Wirkung innerhalb von 14 Tagen, spätestens jedoch von 30 Tagen, nach Erhalt des Rechnungsbriefes an Pro Versorgung Care. In Höhe der jeweiligen Zahlung tritt Erfüllung gegenüber dem Arzt ein ( 362 BGB). (4) AXA verpflichtet sich, Widerrufe der Einwilligung zum Datenschutz des Versicherten entgegen zu nehmen und die Pro Versorgung Care hierüber unverzüglich schriftlich zu informieren. 8/11 Stand: 01.10.2016

7 Datenschutz (1) Die Vertragspartner verpflichten sich, die jeweils anwendbaren Bestimmungen über den Schutz personenbezogener Daten und Gesundheitsdaten nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) einzuhalten, insbesondere personenbezogene Daten und Gesundheitsdaten nur zur Erfüllung der sich aus dem Vertrag zur Umsetzung der Online-Video-Sprechstunden ergebenden Aufgaben zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen, es sei denn der Betroffene hat zuvor ausdrücklich in eine anderweitige Erhebung, Verarbeitung und/oder Nutzung eingewilligt (2) Die Vertragspartner unterliegen hinsichtlich der Daten der Versicherten sowie deren Krankheiten der Schweigepflicht. Die Verpflichtung zur Einhaltung des Datengeheimnisses und der Schweigepflicht bleibt auch nach Ende dieses Vertrages zur Umsetzung der Online-Video-Sprechstunden bestehen. (3) Die Vertragspartner verpflichten sich weiter, die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Anforderungen durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen sicherzustellen. (4) Die Versicherten der AXA werden im Rahmen der Einwilligungserklärung umfassend über die Reichweite der diese betreffenden Datenerhebung, -verarbeitung und - nutzung unter Hinweis auf die Verwendung ihrer medizinischen Daten aufklären. (5) Soweit die Vertragspartner eine andere Stelle mit der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der für die Abrechnung erforderlichen personenbezogenen Daten beauftragt, werden diese sicherstellen, dass diese ebenfalls die jeweils anwendbaren Bestimmungen über den Schutz der personenbezogenen Daten und Gesundheitsdaten nach dem BDSG einhält. (6) Bei Ende des Vertrages zur Umsetzung der Online-Video-Sprechstunde oder Widerruf der Einwilligungserklärung durch einen Versicherten werden die Vertragspartner die betroffenen personenbezogenen Daten des Versicherten löschen und die Zugriffsrechte Dritter auf diese Daten sperren. Dies gilt nicht für solche Daten, welche aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Dokumentationspflichten aufzubewahren sind. (7) Die wissenschaftliche und statistische Auswertung dieses Vertrages zur Umsetzung der Online-Video-Sprechstunden darf ausschließlich mit anonymisierten Daten erfolgen, die keinen Rückschluss auf die Person der betroffenen Versicherten zulassen. 9/11 Stand: 01.10.2016

8 Inkrafttreten, Vertragslaufzeit, Kündigung (1) Dieser Vertrag zur Umsetzung der Online-Video-Sprechstunden tritt am 01.10.2016 in Kraft. (2) Der Vertrag zur Umsetzung der Online-Video-Sprechstunden endet zum 31.12.2017, ohne dass es einer Kündigung bedarf. (3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. (4) Die Kündigung muss jeweils schriftlich erfolgen. Über die Beendigung des Vertrages zur Umsetzung der Online-Video-Sprechstunden informiert die Pro Versorgung Care die Ärzte spätestens drei Monate vor Wirksamwerden der Kündigung. AXA informiert die Versicherten. 9 Schlussbestimmungen (1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrag zur Umsetzung der Online-Video- Sprechstunden ganz oder teilweise aus einem anderen als dem in 306 BGB bestimmten Grund unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. AXA, die Pro Versorgung Care und Patientus verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung in rechtswirksamer Weise und wirtschaftlich am nächsten kommt. (2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages zur Umsetzung der Online-Video- Sprechstunden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit nicht in diesem Vertrag zur Umsetzung der Online-Video-Sprechstunden ausdrücklich etwas Abweichendes bestimmt ist. Dies gilt auch für eine Änderung oder Abbedingung dieser Schriftformklausel. (3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist Köln. 10/11 Stand: 01.10.2016

10 Anlagenverzeichnis Die folgenden Anlagen sind Bestandteil des Vertrages: Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Teilnahmeerklärung Ärzte Einwilligungserklärung Versicherte Fragebogen für Versicherte und Fragebogen Arzt 11/11 Stand: 01.10.2016