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Transkript:

1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG Produktinformation Handelsname : REINIGER Bezeichnung des : 990000080 Erzeugnisses Firma : Walter Mäder AG Industriestrasse 1 CH - 8956 KILLWANGEN Telefon : +41564178222 Telefax +41564012016 Notrufnummern : Herr Claudius VOSER, Tel +41564178240 Toxikologisches Informationszentrum CH-8032 Zürich, Tel +41442515151 oder 145 (nur Schweiz) 2. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN Chemische Charakterisierung Verdünner auf der Basis von aromatischen Kohlenwasserstoffen und Ketonen Gefährliche Inhaltsstoffe Chemische Bezeichnung CAS-Nr. Symbol(e) R-Sätze Konzentration [%] Aceton 67-64-1 F, Xi R11 ; R36; >= 25,00 - < 50,00 R66; R67 Toluol 108-88-3 F, Xn R11 ; R38; >= 25,00 - < 50,00 R48/20; R63; R65; R67 Xylol 1330-20-7 Xn R10 ; >= 7,00 - < 10,00 R20/21; R38 n-butylacetat 123-86-4 R10 ; R66; R67 >= 3,00 - < 5,00 3. MÖGLICHE GEFAHREN Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt Leichtentzündlich. Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Reizt die Augen. Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN Allgemeine Hinweise : Betroffene aus dem Gefahrenbereich bringen. Arzt konsultieren. Dem behandelnden Arzt dieses Sicherheitsdatenblatt vorzeigen. Einatmen : Nach Einatmen von Dämpfen oder Zersetzungsprodukten im Unglücksfall an die frische Luft gehen. Bei anhaltenden Beschwerden einen Arzt aufsuchen. 1/9

Hautkontakt : Beschmutzte Kleidung und Schuhe sofort ausziehen. Mit Seife und viel Wasser abwaschen. Augenkontakt : Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit viel Wasser ausspülen und Arzt konsultieren. Kontaktlinsen entfernen. Unverletztes Auge schützen. Auge weit geöffnet halten beim spülen. Verschlucken : Vorsichtig abwischen oder Mund mit Wasser ausspülen. KEIN Erbrechen herbeiführen. Weder Milch noch alkoholische Getränke verabreichen. Nie einer ohnmächtigen Person etwas durch den Mund einflößen. Arzt aufsuchen. 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG Geeignete Löschmittel : alkoholbeständiger Schaum Trockenlöschmittel Kohlendioxid (CO2) Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel Besondere Gefahren bei der Brandbekämpfung Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung : Wasservollstrahl : Keinen Wasservollstrahl verwenden, um eine Zerstreuung und Ausbreitung des Feuers zu unterdrücken. Ablaufendes Wasser von der Brandbekämpfung nicht ins Abwasser oder in Wasserläufe gelangen lassen. Im Brandfall bildet sich dichter, schwarzer Rauch, der gefährliche Zersetzungsprodukte enthält (siehe Punkt 10). : Im Brandfall umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Weitere Angaben : Zur Kühlung geschlossener Behälter Wassersprühstrahl einsetzen. Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden. Dosen zur Sicherheit im Brandfall separat und abgesichert lagern. 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen : Persönliche Schutzausrüstung verwenden. Für angemessene Lüftung sorgen. Alle Zündquellen entfernen. Personen in Sicherheit bringen. Sich vor sich ansammelnden Dämpfen, die explosive Konzentrationen bilden können, hüten. Dämpfe können sich in 2/9

tiefliegenden Bereichen ansammeln. Umweltschutzmaßnahmen : Vorsorge treffen, dass das Produkt nicht in die Kanalisation gelangt. Weiteres Auslaufen oder Verschütten verhindern, wenn dies ohne Gefahr möglich ist. Verfahren zur Reinigung : Mit inertem Aufsaugmittel aufnehmen. Mit Detergentien reinigen. Lösemittel vermeiden. Zur Entsorgung in geeignete und verschlossene Behälter geben. 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG Handhabung Hinweise zum sicheren Umgang Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz : Aerosolbildung vermeiden. Ein Überschreiten der vorgegebenen maximalen Arbeitsplatzkonzentration (MAK) vermeiden (siehe Punkt 8). Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Persönliche Schutzausrüstung siehe unter Abschnitt 8. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Für ausreichenden Luftaustausch und/oder Absaugung in den Arbeitsräumen sorgen. Behälter nur unter einem Abzug öffnen. Spülwasser ist in Übereinstimmung mit örtlichen und nationalen behördlichen Bestimmungen zu entsorgen. : Für ausreichenden Luftaustausch und/oder Absaugung in den Arbeitsräumen sorgen. Explosionsgeschützte Ausrüstung verwenden. Maßnahmen gegen elektrostatisches Aufladen treffen. Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Elektrische Einrichtungen müssen den Normen entsprechend explosionsgeschützt sein. Übliche Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes. Lagerung Anforderungen an Lagerräume und Behälter : Rauchen verboten. An einem kühlen Ort aufbewahren. An einem gut belüfteten Ort aufbewahren. Geöffnete Behälter sorgfältig verschließen und aufrecht lagern um jegliches Auslaufen zu verhindern. Elektrische Einrichtungen/Betriebsmittel müssen dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechen. Lagerklasse (LGK) : Entzündliche flüssige Stoffe Sonstige Angaben : Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Anwendung. 8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNGEN Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten 3/9

CAS-Nr. Chemische Bezeichnung Grenzwerte Typ: Stand Basis 67-64-1 Aceton 1.200 mg/m3 2.400 mg/m3 2.400 mg/m3 Ceiling 108-88-3 Toluol 190 mg/m3 760 mg/m3 1330-20-7 Xylol 435 mg/m3 870 mg/m3 123-86-4 n-butylacetat 480 mg/m3 960 mg/m3 960 mg/m3 Ceiling 67-64-1 Aceton 1.200 mg/m3 MAK 06 TRGS 900 108-88-3 Toluol 190 mg/m3 MAK 06 TRGS 900 1330-20-7 Xylol 440 mg/m3 MAK 06 TRGS 900 123-86-4 n-butylacetat 480 mg/m3 MAK 09 TRGS 900 67-64-1 Aceton 1.800 mg/m3 VME 108-88-3 Toluol 375 mg/m3 550 mg/m3 VME VLE 1330-20-7 Xylol 435 mg/m3 650 mg/m3 VME VLE 123-86-4 n-butylacetat 710 mg/m3 940 mg/m3 VME VLE 67-64-1 Aceton 1.210 mg/m3 05 EU ELV 1330-20-7 Xylol 221 mg/m3 442 mg/m3 05 05 EU ELV EU ELV Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz : Bei der Entwicklung von Dämpfen Atemschutz mit anerkanntem Filtertyp verwenden. Atemschutzgerät mit Filter für organische Dämpfe Handschutz : lösemittelbeständige Handschuhe Die einzusetzenden Schutzhandschuhe müssen den Spezifikationen der EG-Richtlinie 89/686/EWG und der sich daraus ergebenden Norm EN 374 genügen. Handschuhe vor dem Ausziehen mit Wasser und Seife reinigen. Augenschutz : Augenspülflasche mit reinem Wasser Schutzbrille Haut- und Körperschutz : Schutzkleidung Den Körperschutz je nach Menge und Konzentration der gefährlichen Substanz am Arbeitsplatz aussuchen. Empfohlener vorbeugender Hautschutz 4/9

Hygienemaßnahmen : Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Bei der Arbeit nicht essen und trinken. Bei der Arbeit nicht rauchen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN Erscheinungsbild Form Farbe Geruch : Flüssigkeit : farblos : nach Lösemittel Sicherheitsrelevante Daten Siedepunkt/Siedebereich : 60-160 C bei 1.013 hpa Flammpunkt : ca.-10 C Dampfdruck Dichte Wasserlöslichkeit Viskosität, dynamisch Viskosität : < 1.000 hpa bei 50 C : ca.0,8 g/cm3 bei 23 C : Bemerkung: nicht mischbar : < 5 mpa.s bei 23 C : < 30 s bei 20 C - 3 mm - ISO 2431 Lösemitteltrennprüfung : < 3 %(V)20 C 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT Zu vermeidende Stoffe Thermische Zersetzung Gefährliche Reaktionen : Unverträglich mit Oxidationsmitteln. Unverträglich mit starken Säuren und Basen. : Bemerkung: Im Brandfall können gefährliche Zersetzungsprodukte entstehen. : Dämpfe können mit Luft ein explosionsfähiges Gemisch bilden. 11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar. Hautreizung : Bemerkungen:Kann bei empfindlichen Personen Hautreizungen verursachen. 5/9

Augenreizung : Bemerkungen: Dämpfe können die Augen, die Atmungsorgane und die Haut reizen. Sensibilisierung : Bemerkungen: Kann bei empfindlichen Personen Sensibilisierung bewirken. Weitere Angaben : Lösungsmittel können die Haut entfetten. Konzentrationen wesentlich über dem Expositionsgrenzwert können betäubend wirken. Symptome erhöhter Exposition können Kopfschmerzen, Schwindel, Müdigkeit, Übelkeit und Erbrechen sein. 12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE Für dieses Produkt sind keine Daten verfügbar. Jeder Absatz in den Abflüssen oder den Wasserläufen muß vermieden werden Ökotoxische Wirkungen Weitere Angaben zur Ökologie Sonstige ökologische Hinweise : Eine Umweltgefährdung kann bei unsachgemässer Handhabung oder Entsorgung nicht ausgeschlossen werden. 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG Produkt : Das Eindringen des Produkts in die Kanalisation, in Wasserläufe oder in den Erdboden soll verhindert werden. Keine stehenden oder fließenden Gewässer mit Chemikalie oder Verpackungsmaterial verunreinigen. Restmengen und nicht wiederverwertbare Lösungen einem anerkannten Entsorgungsunternehmen zuführen. Verunreinigte Verpackungen Abfallschlüssel für das ungebrauchte Produkt : 150110 - Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind - Reste entleeren. - Leere Behälter können nach der Reinigung unter Beachtung der örtlichen behördlichen Vorschriften abgelagert werden. : 080111 - Farb- und Lackabfälle, die organische Lösemittel oder andere gefährliche Stoffe enthalten 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ADR UN Nummer : 1263 Bezeichnung des Gutes : FARBZUBEHÖRSTOFFE Klasse : 3 Verpackungsgruppe : II Klassifizierungscode : F1 Gefahrnummer : 33 Gefahrzettel : 3 IATA 6/9

UN Nummer : 1263 Bezeichnung des Gutes : PAINT RELATED MATERIAL Klasse : 3 Verpackungsgruppe : II Gefahrzettel : 3 Verpackungsanweisung (Frachtflugzeug) : 307 IMDG Stoffnr. : UN 1263 Bezeichnung des Gutes : PAINT RELATED MATERIAL Klasse : 3 Verpackungsgruppe : II Gefahrzettel : 3 EmS Nummer : F-E, S-E Meeresschadstoff : nein 15. VORSCHRIFTEN Kennzeichnung gemäß EG-Richtlinien /45/EG Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: Toluol Xylol Symbol(e) : Xn Gesundheitsschädlich F Leichtentzündlich R-Sätze : R11 Leichtentzündlich. R20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen. R36 Reizt die Augen. R65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. S-Sätze : S 9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. S16 Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. S26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. S33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. S43 Zum Löschen spezifisch angepaßte Löschmittel verwenden. Kein Wasser verwenden. S62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. Nationale Vorschriften Gefahrklasse nach BetrSichV : A I: Fp<21 C; bei 15 C nicht in jedem Verhältnis mit Wasser mischbar Störfallverordnung : 12.BIMSCHV Stand: 2000 7/9

Nummer : 7b, 5.000.000 kg, 50.000.000 kg Wassergefährdungsklasse : WGK 2 wassergefährdend TA Luft : Typ: Organische Stoffe Anteil Klasse 1: 0 % Anteil Klasse 2: 0 % Klasse andere: 0 % Typ: Krebserzeugende Stoffe Anteil Klasse 1: 0 % Anteil Klasse 2: 0 % Anteil Klasse 3: 0 % Typ: Staubförmige anorganische Stoffe Anteil Klasse 1: 0 % Anteil Klasse 2: 0 % Anteil Klasse 3: 0 % Typ: Dampf- oder gasförmige anorganische Stoffe Anteil Klasse 1: 0 % Anteil Klasse 2: 0 % Anteil Klasse 3: 0 % Anteil Klasse 4: 0 % Typ: Gesamtstaub Klasse andere: 0 % Gehalt flüchtiger organischer Verbindungen : Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtige organische Verbindungen (VOCV) Überarbeitet am : 10 2002 : 98,5 % Richtlinie /13/EG VOC(flüchtige organische Verbindung)-Gehalt abzüglich Wasser : 98,5 % Richtlinie /13/EG VOC(flüchtige organische Verbindung)-Gehalt gültig für Beschichtungsstoffe für Holzoberflächen : 98,5 % 16. SONSTIGE ANGABEN Weitere Information R-Sätze Wortlaut der R-Sätze unter Abschnitt 2: 8/9

R10 Entzündlich. R11 Leichtentzündlich. R20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. R36 Reizt die Augen. R38 Reizt die Haut. R48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. R63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. R65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. R66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unseren Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Überarbeitung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das in diesem Sicherheitsdatenblatt genannte Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden. 9/9