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Transkript:

Allgemeine Bestimmungen für die Durchführung von Regionsmeisterschaften Soweit in den speziellen Ausschreibungen der einzelnen Regionsmeisterschaften keine entgegenstehenden Angaben enthalten sind, gelten die folgenden Bestimmungen: 1. Veranstalter Niedersächsischer Leichtathletik-Verband e.v., Bezirk Weser-Ems, Region Oldenburg 2. Durchführung Die Meisterschaften werden nach den "Internationalen Wettkampfregeln (IWR)", den Nationalen dazu und der Deutsche Leichtathletikordnung (DLO) in ihrer jeweils gültigen Fassung durchgeführt. Für die Altersklassen der männlichen und weiblichen Jugend U16 bis U13 sowie die Seniorenklassen werden Regionsmeisterschaften für die Region Oldenburg (Ausnahmen beachten) ausgerichtet. Für die Altersklassen der männlichen und weiblichen Kinder U12 bis U9 werden Regionsbestenkämpfe für die Region Oldenburg (Ausnahmen beachten) ausgerichtet. Mit der Übernahme einer Regionsmeisterschaft oder Regionsbestenkämpfen verpflichtet sich der örtliche Ausrichter die nachfolgenden Bestimmungen einzuhalten. 3. Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind Mitglieder aller Vereine und Leichtathletik-Gemeinschaften, die Leichtathleten beim Niedersächsischen Leichtathletik-Verband gemeldet haben und einem Verein angehören, der seinen Sitz im Bereich der Region Oldenburg hat. Teilnahmeberechtigt sind auch Startgemeinschaften gemäß Anhang 1 der DLO, sofern der Stammverein (= der erstgenannte Verein) seinen Sitz im Bereich der Region Oldenburg hat. 4. Übergangsregelungen innerhlab der Altersklassen Teilnahmeberechtigung von männlichen und weiblichen Jugendlichen U16 und jünger Männliche und weibliche Jugendliche U16 und jünger starten in ihrer Altersklasse. Übergangsmöglichkeiten in eine höhere Klasse ergeben sich aus der Deutschen Leichtathletikordnung (DLO). 5. Start- und Gesundheitspässe Gemeldete Teilnehmer ab der Altersklasse WJ / MJ U14 an aufwärts sollten im Besitz einer gültigen Startpassnummer sein. Die Startpassnummer ist bei der Meldung mit aufzuführen ( Punkt 10). Die Jugendlichen (WJ / MJ U16 und jünger) sollten außerdem sportärztlich untersucht sein. Mit der Anmeldung zur einer Regionsmeisterschaft erklärt der meldende Verein, dass der Trainings- und Gesundheitszustand der Teilnehmer den Anforderungen des Wettkampfes entspricht und das keinerlei gesundheitliche Bedenken gegen einen Start sprechen. Der Start bei einer Regionsveranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr. Es werden keinerlei Ansprüche in irgendeiner Form gegen den Veranstalter bzw. Ausrichter geltend gemacht.

6. Vor- und Endläufe sowie Endkämpfe Die Endlaufteilnehmer werden durch Vorläufe ermittelt. Aus allen Läufen kommen die 8 bzw. 6 zeitschnellsten Teilnehmer in den Endlauf. Bei weniger als 8 resp. 6 angetretenen Teilnehmern wird der Vorlauf als Endlauf gewertet. Bei großen Teilnehmerfeldern kann ein A- und B-Endlauf ausgetragen werden. Beim Weit- und Dreisprung sowie in allen Stoß- und Wurfwettbewerben kommen aus dem Vorkampf (3 Versuche) jeweils die acht Besten und die auf dem achten Platz mit gleicher Leistung liegenden Teilnehmer in den Endkampf (3 weitere Versuche). Bei acht oder weniger Teilnehmern hat jeder Teilnehmer sechs Versuche. 7. Ausschluss von Teilnehmern Teilnehmer, die sich am Stellplatz melden, aber nicht zum Wettkampf antreten, werden von der Teilnahme an diesem und an weiteren Wettbewerben dieser Veranstaltung ausgeschlossen, sofern sie nicht den Verzicht vor Beginn des Wettkampfes bekannt geben (Obmann bzw.wettkampfbüro). Teilnehmer, die in Vorkämpfen oder Vorläufen die weitere Teilnahmeberechtigung erworben haben, sie aber nicht wahrnehmen, werden auch von der Teilnahme an weiteren Wettbewerben (Einzel und Mannschaft) dieser Veranstaltung ausgeschlossen. Eine Ausnahme bildet der Verzicht des Teilnehmers, den er dem jeweiligen Schriftführer vor Weitergabe der Wettkampflisten bekannt geben muss. 8. Geräte Sämtliche Geräte, mit Ausnahme der Stabhochsprungstangen sowie der Speere werden vom Ausrichter gestellt. Die Benutzung eigener Geräte gemäß den Wettkampfregeln ist gestattet, wenn diese Geräte vorher geprüft wurden. Die Zeiten für die Prüfung eigener Geräte werden in den Organisationshinweisen der Ausrichter bekannt gegeben. Für den Fall der Beschädigung eigener Geräte wird weder vom Veranstalter noch vom Ausrichter eine Haftung übernommen. 9. Organisationsbeiträge Der Organisationsbeitrag beträgt pro Teilnehmer resp. Staffel und pro Disziplin für Veranstaltungen in unserer Region: MJ / WJ U16 und jünger Einzelmeldung 2,00 MJ / WJ U16 und jünger Mehrkampfmeldung 4,00 MJ / WJ U16 und jünger Staffelmeldung 3,00 MJ / WJ U16 und jünger Blockmehrkampf 7,00 MK / WK U12 und jünger Teamwettkampf 25,00 Die Organisationsgebühren sind in der Höhe der abgegebenen Meldungen am Veranstaltungstag beim Abholen der Wettkampfunterlagen zu entrichten. Vereine, die zu einer Veranstaltung gemeldet haben und nicht antreten, müssen den Organisationsbeitrag innerhalb von 2 Wochen an den Ausrichter zahlen. 10. Meldungen Die Meldungen sind ausschließlich online über das Meldeportal bei COSA abzugeben. Dort werden vom entspr. Ausrichter einer Meisterschaft die Veranstaltungsdaten spätestens 1 Monat vor der Veranstaltung hinterlegt. Alternativ kann ausnahmsweise auf vollständig ausgefülltem DLV-Meldebogen oder gleichzusetzenden Formularen zu einer Meisterschaft gemeldet werden. Für eine zügige Bearbeitung der Meldungen benötigen die Ausrichter weiterhin die Athleten-Nummer.

Staffelteilnehmer müssen einschließlich der Ersatzleute namentlich mit den geforderten Angaben gemeldet werden. Für Mannschaftswettbewerbe ergeben sich die Mannschaftsteilnehmer durch die Reihenfolge im betreffenden Wettbewerb. Jeweils drei bzw. fünf Teilnehmer eines Vereins, einer LG oder einer Startgemeinschaft bilden eine Mannschaft. 11. Meldeschluss Der Meldeschluss beim Ausrichter der Meisterschaften ist auf jeden Fall einzuhalten; eine Annahmebestätigung wird nicht erteilt. Bei Onlinemeldungen können bis zum Meldeschluss Änderungen, Abmeldungen oder Anmeldungen vorgenommen werden. Nur im Fall der Ablehnung ergeht eine Mitteilung an den Absender (offizielle Meldestelle). 12. Nachmeldungen Nachmeldungen nach Meldeschluss sowie am Wettkampftag werden grundsätzlich nicht angenommen. Der Ausrichter kann nach Eingang aller Meldungen vereinzelt Ausnahmen zulassen, soweit es die Felder und die organisatorischen Möglichkeiten der Ausrichter zulassen. Nachmeldungen müssen vor Beginn der Veranstaltung, mindestens aber bis 60 Minuten vor Beginn des jeweiligen Wettbewerbes abgegeben werden. Bei Nachmeldungen ist zusätzlich ein um 50% erhöhtes Meldegeld zu entrichten. 13. Wertung Bei Cross- und Straßenläufen, die als Volks- bzw. Straßenlaufveranstaltung ausgeschrieben werden, jedoch auch eine Regionsmeisterschaftswertung beinhalten, können nur diejenigen Teilnehmer und Teilnehmerinnen für diese Meisterschaften gewertet werden, die dafür von ihrem Verein bis zum Meldeschluss gemeldet wurden. Eine Meisterschaftswertung findet nur statt, wenn mindestens 3 Teilnehmerinnen bzw. Teilnehmer für den betreffenden Wettbewerb angetreten sind, bei Staffelwettbewerben sind dafür zwei Mannschaften ausreichend. Bei Straßen- und Crossläufen werden Mannschaften unabhängig von der Teilnehmerzahl gebildet. 14. Stellplatz Die Teilnehmer an den Laufdisziplinen melden sich spätestens 30 Minuten vor Beginn ihres Wettbewerbes durch Abgabe der Stellplatzkarten am Stellplatz. Die Teilnehmer an den technischen Disziplinen finden sich 15 Minuten vor Beginn des Wettbewerbes direkt am Wettkampfort ein. Für die pünktliche Meldung ist ausschließlich der Aktive verantwortlich. 15. Startnummern Die Startnummern werden nur vereinsweise mit den Startunterlagen ausgegeben. Sie sind in voller Größe und gut sichtbar auf dem Rücken zu tragen, sofern der Ausrichter keine anderen Weisungen erteilt. Sicherheitsnadeln werden nicht von den Ausrichtern gestellt. Bei Läufen ab 800 m sind die Startnummern grundsätzlich auf der Brust zu tragen. Beim Hoch- und Stabhochsprung kann die Startnummer sowohl vorne als auch auf dem Rücken angebracht werden. 16. Auszeichnungen

Die Sieger der Meisterschaftswettbewerbe erhalten den Titel "Regionsmeister " bzw. Regionsmeisterin mit Angabe des jeweiligen Austragungsjahres. Urkunden werden gemäß DLO ausgegeben. 17. Urkunden und Ergebnislisten Für das Nachsenden der Urkunden sind die örtlichen Ausrichter berechtigt, 2,- zusätzlich zum Meldegeld pro Verein zu berechnen. Die Ausrichter sollen die Ergebnisliste zeitnah nach der Veranstaltung im Internet veröffentlichen. Diese Internetadresse ist bereits in der Ausschreibung mit anzugeben. Des weiteren ist eine Datensicherung bzw. eine Ergebnisliste nach Möglichkeit im html-format an den Wettkampfkoordinator der Region Oldenburg (info@citylauf.eu) zu übersenden. 18. Quartiere Quartieranforderungen sind an das jeweilige Reise- und Verkehrsbüro oder - soweit vorhanden - an die Jugendherberge zu richten. Bestellungen an den Ausrichter werden nicht weitergeleitet. 19. Kampfrichter Der Ausrichter einer Regionsmeisterschaft erklärt mit der Übernahme einer Meisterschaft, dass er über genügend Kampfrichter verfügt, die zur Durchführung dieser Meisterschaft erforderlich sind. Es kann aber auch bei Vergabe einer Meisterschaft durch den Regionsvorstand festgelegt werden, dass der Ausrichter durch Kampfrichter aus anderen Vereinen bzw. Kreisen unterstützt wird. Ein entsprechender Hinweis zur Entsendung von Kampfrichtern ist in der Ausschreibung aufzunehmen. Hierbei gelten dann folgende Kriterien: Die Vereine geben bei Abgabe einer Meldung zu Regionsmeisterschaften namentlich die von ihnen gestellten Kampfrichter an. Die Anzahl der zu meldenden Kampfrichter beträgt bei 3-5 Teilnehmern 1 Kampfrichter, 6-10 Teilnehmern 2 Kampfrichter, 11-20 Teilnehmern 3 Kampfrichter und über 20 Teilnehmern 4 Kampfrichter. Meldet ein Verein bzw. Kreis keine Kampfrichter oder in nicht genügender Anzahl, so kann ein Bußgeld in Höhe von 20,- je fehlendem Kampfrichter mit den Meldegebühren fällig werden, wenn sich der Ablauf der Veranstaltung durch fehlende Kampfrichter verzögert. Meldungen ohne Kampfrichter werden nicht akzeptiert, eine Rückmeldung erfolgt nicht. Die Meldungen der Kampfrichter erfolgen jeweils an die Meldestelle. Die örtlichen Ausrichter müssen sich vorbehalten, Wettbewerbe ausfallen zu lassen, wenn nicht genügend Kampfrichter zur Verfügung stehen. Helfer und Kampfrichter müssen einem Verein angehören, der dem Landessportbund angeschlossen ist. 20. Veröffentlichungen Automatisch mit der Anmeldung versichert der meldende Verein, dass die Daten der Aktiven (Name, Jahrgang, Verein, Leistung u.s.w.) in den Starter- und Ergebnislisten, im Internet oder Tages- und Sport-Fachzeitzeitungen veröffentlicht werden dürfen. Der meldende Verein hat sich gegenüber den Erziehungsberechtigten der gemeldeten Athleten zu versichern, dass einer Veröffentlichung der o.a. Daten keine Einsprüche entstehen werden. 21. Haftung Veranstalter und Ausrichter übernehmen keine Haftung bei Unfällen, Diebstählen oder Schäden sonstiger Art.

22. Auskünfte Weitergehende Auskünfte erteilen nur die örtlichen Ausrichter. Weiterführende Hinweise Genehmigung und Durchführung von Leichtathletik-Veranstaltungen Damit Leistungen, die bei Leichtathletik-Veranstaltungen von Aktiven erzielt werden, Aufnahme in die Bestenlisten finden können, ist es erforderlich, diese Sportfeste anzumelden. Dazu benötigen die Antragsteller Original-Anträge auf Genehmigung einer Veranstaltung. Der Ausrichter reicht seinen Antrag an den Kreis weiter. Der Kreis bearbeitet den Antrag und reicht ihn je nach Kategorie über den Bezirk weiter. Die Kreissportwarte werden gebeten, die Anträge auf Genehmigung einer Veranstaltung nur an den Wettkampfwart des Bezirkes Weser-Ems an folgende Anschrift zu senden: Hermann-J. Meyer, Aschendorfer Dever 1, 26871 Papenburg, meyer-bunger@web.de Die Anträge auf Genehmigung einer Veranstaltung sind zweckmäßigerweise schon im Herbst des Vorjahres für die kommende Saison zu stellen. Sie sollen aber spätestens 6 Wochen vor dem Veranstaltungstermin bei der genehmigenden Stelle vorliegen. Bei Terminverschiebungen und Änderungen bei den Wettbewerben ist ein erneuter Antrag zu stellen. Nach einer Veranstaltung sind innerhalb von 14 Tagen drei Ergebnislisten mit einem Veranstaltungsprotokoll an den Landesstatistiker, Herrn Gerhard Möhle, Postfach 1453, 37165 Uslar, E-Mail: moehle@nlv-la.de, sowie an den Statistiker des Bezirks Weser-Ems, Herrn Harry Jürrens, Krummhörner Ring 20, 26736 Krummhörn-Pewsum, E-Mail: hjuerrens@t-online.de, zu senden. Es reicht aus, wenn dem Landesstatistiker per Mail und dem Bezirksstatistiker die Internetadresse der Ergebnisliste und des Veranstaltungsberichtes mitgeteilt wird. Weitere Fristen zur Einreichung von Ergebnislisten, insbesondere von Veranstaltungen ab September eines Jahres sind in der Homepage des NLV unter dem Bereich Statistik zu finden. gez. Martin Klar