Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 Anhang II

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3.1 Chemische Charakterisierung: Zubereitung aus: Kunststoffdispersion, Additiven, Füllstoffen und Wasser.

3.1 Chemische Charakterisierung: Zubereitung aus: Kunststoffdispersion, Additiven, Füllstoffen, Pigmenten und Wasser.

1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG 2. MÖGLICHE GEFAHREN 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

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Nicht kennzeichnungspflichtig, jedoch sind die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.

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Transkript:

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung: Lötdraht Empfohlener Verwendungszweck: Löten Bezeichnung des Unternehmens: Fa. Spiral Reihs & Co. KG, ; E-Mail-Adresse der sachkundigen Person: anton.steinboeck@spiral.at Notrufnummer: Tel.: +43 (1) 60 108-0* Erreichbarkeit: Mo - Do: 7:50-16:40 / Fr: 7:50-14:50 Gefahrenbezeichnung: T Giftig 2. MÖGLICHE GEFAHREN Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: R61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen R20/22 Auch gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. R33 Gefahr kumulativer Wirkungen. R62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. Klassifizierungssystem: Das Produkt enthält Blei in Form einer Legierung mit Zinn und Kupfer. Nach dem Berechnungsverfahren der konventionellen Methode gemäß Richtlinie 1999/45/EG ergibt sich zwar die o.a. Einstufung. Allerdings sind die Vorraussetzungen von Anhang VI Nr. 9.3 Richtlinie 67/548/EWG erfüllt, so dass in der Lieferform die genannten Gefahren nicht auftreten. Beim Gebrauch sind allerdings die Expositionsgrenzwerte am Arbeitsplatz zu beachten. Zusätzliche Angaben: Das Produkt stellt, obwohl es eingestuft ist, in der Lieferform weder für die menschliche Gesundheit durch Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt noch für Gewässer eine Gefahr dar. Kein Kennzeichnungsschild notwendig gemäß richtlinie 67/548/EWG Anhang VI Nr. 9.3 Chemische Charakterisierung: Beschreibung: Metalllegierung 3. ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN Gehalt: 25-100% (Blei); CAS-Nr.: 7439-92-1; EINECS-Nr.: 231-100-4; Symbole: T; R-Sätze: 61-62-20/22-33 Gehalt: 0-99% (Zinn); CAS-Nr.: 7440-31-5; EINECS-Nr.: 231-141-8 Gehalt: 0-10% (Silber); CAS-Nr.: 7440-22-4; EINECS-NR.: 231-131-3 Gehalt: 0-10% (Kupfer); CAS-Nr.: 7440-50-8; EINECS-Nr.: 231-159-6 Gehalt: 0-10% (Antimon); CAS-Nr.: 7440-36-0; EINECS-Nr.: 231-146-5 Gehalt: 0-75% (Indium); CAS-Nr.: 7440-74-6; EINECS-Nr.: 231-180-0 Gehalt: 0-60% (Bismut); CAS-Nr.: 7440-69-9; EINECS-Nr.: 231-177-4 Gehalt: 0-40% (Zink); CAS-Nr.: 7440-66-6; EINECS-Nr.: 231-175-3 Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Kapitel 16 zu entnehmen. Seite 1 von 5

4. ERSTE-HILFE-MAßNAHMEN Allgemeine Hinweise: Maßnahmen sind nur erforderlich, wenn bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch größere Mengen an Rauch, Stäuben oder Dämpfen entstehen. Nach Einatmen: Falls bei der Verarbeitung Stäube oder Rauche auftreten, ist für ausreichende Belüftung und/oder Atemschutz zu sorgen, falls Stäube/Rauche eingeatmet wurden, ärztlicher Behandlung zuführen. Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife abwaschen. Nach Augenkontakt: Expositionsweg unwahrscheinlich. Nach Verschlucken: Expositionsweg unwahrscheinlich. 5. MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG Geeignete Löschmittel: Feuerlöschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Aus Sicherheitsgründen ungeeignete Löschmittel: Wasser im Vollstrahl. Besondere Gefährdung durch den Stoff, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase: Bei einem Brand kann freigesetzt werden: Bleioxid-Dampf bzw. -Rauch; Giftige oder gesundheitsschädliche Metalloxide. Besondere Schutzsausrüstung: Gegebenenfalls Atemschutzgerät anlegen. Brandgase nicht einatmen. Weitere Angaben: Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden. 6. MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Für ausreichende Lüftung sorgen. Staubbildung vermeiden. Umweltschutzmaßnahmen: Eindringen größerer Mengen in die Kanalisation/Gewässer vermeiden. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: Mechanisch aufnehmen. 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG Handhabung: Hinweise zum sicheren Umgang:Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Auf die Einhaltung des/der MAK Werte(s) und/oder sonstiger Grenzwerte achten. Entstehende Stäube/Rauche nicht einatmen. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Lagerung: Anforderung an Lagerräume und Behälter: Keine besonderen Anforderungen. Zusammenlagerungshinweise: Getrennt von Nahrungsmittelb, Getränken und Futtermitteln lagern. Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Keine Lagerklasse: ---- Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): ---- Seite 2 von 5

8. EXPOSITIONSBEGRENZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: keine weiteren Angaben, siehe Punkt 7. Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten: Die Gefahr der Freisetzung atembarer Stäube besteht erst bei abrasiver Behandlung, nicht jedoch bei dem Produkt im Lieferzustand. CAS: 7439-92-1 (Blei); MAK: 0,1 E mg/m 3 ; 25, DFG CAS: 7440-31-5 (Zinn); MAK: 2 E mg/m 3 ; NL, D CAS: 7440-22-4 (Silber); MAK: 0,1 E mg/m 3 ; DFG, EU CAS: 7440-50-8 (Kupfer); MAK: 1 E 0,1 A (Rauch) mg/m 3 ; 25, DFG CAS: 7440-36-0 (Antimon); MAK: 0,5 E mg/m 3 ; DFG CAS: 7440-74-6 (Indium); MAK: 0,1 E mg/m 3 ; 25, NL Zusätzliche Hinweise: Als Grundlage dienten die bei der Erstellung gültigen Listen. Persönliche Schutzausrüstung: Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Staub/Rauch/Nebel nicht einatmen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Vor den Pausen und bei Arbeitsende, Hände waschen. Atemschutz: Bei dauerhaft sicherer Einhaltung des/der MAK-Werte(s)/sonstiger Grenzwerte normalerweise keine besonderen Maßnahmen erforderlich. Handschutz: Bei gröberen Lötarbeiten wärmeisolierende Handschuhe tragen. Augenschutz: Schutzbrille bei Lötarbeiten empfehlenswert. 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN Form: Fest in verschiedenen Formen Farbe: metallisch Geruch: geruchlos Schmelzpunkt: >180 C Siedepunkt: Nicht bestimmt. Flammpunkt: Nicht anwendbar. Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich. Dichte: Nicht bestimmt. Löslichkeitin/ Mischbarkeit mit Wasser: unlöslich 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen: Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung. Zu vermeidende Stoffe: Starke Oxidationsmittel, starke Säuren Gefährliche Reaktionen: Keine gefährlichen Reaktionen bekannt. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Bleioxid-Dampf Giftige oder gesundheitsschädliche Metalloxide Seite 3 von 5

Akute Toxizität: Primäre Reizwirkung: an der Haut: am Auge: Sensibilisierung: 11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE Keine Reizwirkung. Keine Reizwirkung. Keine sensibilisierende Wirkung bekannt. Zusätzliche toxikologische Hinweise: Bei sachgemäßem Umgang mit bestimmungsgemäßer Verwendung verursacht das Produkt nach unseren Erfahrungen und den von uns vorliegenden Informationen keine gesundheitsschädlichen Wirkungen. 12. ANGABEN ZUR ÖKOLOGIE Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung nach VwVwS): schwach wassergefährdend. 13. HINWEIS ZUR ENTSORGUNG Produkt: Empfehlung: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Europäischer Abfallkatalog: Die Zuordnung von Abfallschlüsselnummern nach dem EAK ist branchen- und prozeßspezifisch durchzuführen. Empfehlung: Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT Landtransport ADR/RID und GGVSE (grenzübershcreitend/inland): ADR/RID-GGVSE Klasse: ---- Seeschifftransport IMDG/GGVSee: IMDG/GGVSee-Klasse: ---- Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR: ICAO/IATA-Klasse: ---- Transport/weitere Angaben: Kein Gefahrgut nach obigen Verordnungen. 15. VORSCHRIFTEN Kennzeichnung nach EWG-Richtlinien: Das Produkt stellt, obwohl es eingestuft ist, in der Lieferform weder für die menschliche Gesundheit durch Einatmen, Verschlucken oder Hautkontakt noch für die Gewässer eine Gefahr dar. Kein Kennzeichnungsschildnotwendig gemäß Richtlinie 67/548/EWG Anhang VI Nr. 9.3. Obwohl dieses Produkt nicht kennzeichnungspflichtig ist, empfehlen wir, die Sicherheitsratschläge zu beachten. Obwohl dieses Produkt nicht kennzeichnungspflichtig ist, sind alle Informationen, die auf dem Kennzeichnungsschild hätten aufgeführt werden müssen im anzuführen. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: T Giftig Gefahrbestimmende Komponenten zur Etikettierung: Blei R-Sätze: 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen. 20/22 Auch gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. 33 Gefahr kumulativer Wirkungen 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. Seite 4 von 5

S-Sätze: 53 Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere anweisungen einholen. 20 Bei der Arbeit nicht essen und trinken. 22 Staub nicht einatmen. 23 Rauch nicht einatmen. 61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/ zu Rate ziehen. Nationale Vorschriften: Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche nach 22 JArbSchG beachten! Beschäftigungsbeschränkungen für werdende und stillende Mütter nach 4 und 5 MuSchRiV beachten! Beschäftigungsbeschränkungen für Frauen im gebärfähigen Alter beachten. Störfallverordnung: Die Mengenschwellen laut Störfallverordnung sind zu beachten. Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): ---- Wassergefährdungsklasse: Wassergefährdungsklasse 1 (Selbsteinstufung nach VwVwS): schwach wassergefährdend. 16. SONSTIGE ANGABEN Relevante R-Sätze: 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. 33 Gefahr kumulativer Wirkungen. 61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen. 62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Seite 5 von 5