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1.3 Die 10 Herkunftsländer mit der größten Anzahl ausländischer Bevölkerung in NRW 2013 nach kreisfreien Städten/Kreisen. Griechenland.

Transkript:

Justizministerialblatt für das Land Nordrhein-Westfalen Düsseldorf, den 15. April 2015, Nr. 8 Allgemeine Verfügungen Inhaltsübersicht Anwendung der Ausnahme vom sog. Vier-Augen-Prinzip für Auslagen in Rechtssachen gemäß Nr. 14 der Anlage 3 zu Nr. 5.2 VV zu 79 Landeshaushaltsordnung (LHO). 153 Personalnachrichten.... 155 Ausschreibungen..... 159 Allgemeine Verfügungen Nr. 14. Anwendung der Ausnahme vom sog. Vier-Augen-Prinzip für Auslagen in Rechtssachen gemäß Nr. 14 der Anlage 3 zu Nr. 5.2 VV zu 79 Landeshaushaltsordnung (LHO) AV d. JM vom 2. April 2015 (5122 I. 230 EPOS allgemein) - JMBl. NRW S. 153 - Vorbemerkung In Nr. 14 der Anlage 3 zu Nr. 5.2 VV zu 79 LHO ist für den Bereich der sog. Auslagen in Rechtssachen allgemeine Zahlungsanordnung erteilt worden. Konkret gilt diese für Ausgaben, die die Entschädigung von Zeuginnen und Zeugen, Sachverständigen und ehrenamtlichen Richterinnen und Richtern, die Vergütung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten oder den Aufwendungsersatz, die Vergütung oder die Aufwandsentschädigung von Vormündern, Pflegerinnen und Pflegern und Betreuerinnen und Betreuern betreffen. Das Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen hat zugelassen, dass - soweit für die vorgenannten Ausgaben allgemeine Zahlungsanordnung erteilt ist - auch nach der Einführung von EPOS.NRW bei den Gerichten und den Staatsanwaltschaften die sachliche und rechnerische Richtigkeit in den Zahlungsanordnungen von nur einer Person bescheinigt wird und es der gesonderten Unterschrift sowie der technischen Freigabe durch einen Anordnungsbefugten nicht bedarf. Hierzu ergehen folgende ergänzende Regelungen: 1 Anwendungsbereich Die Ausnahme vom Vier-Augen-Prinzip ist nur für Sachkonten der Kontengruppe 6315* zulässig. Für Buchungen, die alle übrigen Sachkonten betreffen, bedarf es der Prüfung und Freigabe durch eine zweite Person, die zudem mit ihrer Unterschrift auf der Zahlungsanordnung die Ausübung der Anordnungsbefugnis dokumentiert. 153

2 Ausnahmen zur Vermeidung fehlerhafter oder missbräuchlicher Anwendung Im Verfahren EPOS.NRW sind Sicherheitsmechanismen implementiert, um einer fehlerhaften oder missbräuchlichen Anwendung der Ausnahme vom Vier-Augen-Prinzip vorzubeugen. Hierzu im Einzelnen: 2.1 Vier-Augen-Kontrolle nach dem Zufallsprinzip Wenn für ein Sachkonto eine Ausnahme vom Vier-Augen-Prinzip eingestellt ist, werden durch das System EPOS.NRW nach dem Zufallsprinzip Buchungen bestimmt, die zum Zweck der Kontrolle nicht von derselben Person erstellt und freigegeben werden können. Die systemseitig zur Kontrolle bestimmten Buchungen müssen von einer zweiten Person unter Hinzuziehung der Belege geprüft und sodann freigegeben oder gesperrt werden. Eine Bearbeitung oder Stornierung der Buchungen durch den Ersteller bzw. die Erstellerin ist in diesen Fällen nicht mehr möglich. Die Kontrolle kennt drei Sicherheitsstufen (niedrig = 3 %, Standard = 10 %, hoch = 20 %). Zur Einstellung der Sicherheitsstufen vergleiche Ziffer 4.1. 2.2 Keine Blockfreigabe Den mit der Ausführung von Zahlungen beauftragten Mitarbeitern ist es untersagt, mehrere Buchungen in einem Arbeitsschritt freizugeben. Diese sog. Blockfreigabe wird daher durch die Software automatisch unterbunden. Vor einer Freigabe kann immer nur ein einzelner Satz markiert werden. Dies gilt auch für die Bereiche, in denen das Vier-Augen-Prinzip zur Anwendung kommt. 2.3 Betragswiederholung bei Freigabe Bei allen Buchungen über einem Betrag von 5.000 Euro verlangt EPOS.NRW eine zusätzliche Betragswiederholung. 2.4 Zulässiger Höchstbetrag für die Anwendung der Ausnahme vom Vier-Augen-Prinzip Die Ausnahme vom Vier-Augen-Prinzip kann nur bis zu einem Betrag von 10.000 Euro genutzt werden. Buchungen über 10.000 Euro werden vom System automatisch in die sog. Genehmigungsliste übergeleitet und müssen stets von einer zweiten Person geprüft und freigegeben bzw. storniert werden. 3 Zuständigkeit für die Prüfung und Freigabe Bei der zweiten Person muss es sich um die/den Beauftragte/n für den Haushalt oder um eine von ihr/ihm mit der Tätigkeit ausdrücklich beauftragte Person handeln. Die Übertragung der Tätigkeit ist aktenkundig zu dokumentieren. Eine Prüfung und Freigabe der Buchungen durch den jeweiligen Vertreter ist nicht statthaft. 4 Änderungen der Sicherheitsmechanismen Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Behördengrößen und/oder im Einzelfall bestehender Besonderheiten, besteht die Möglichkeit, einzelne Sicherheitsmechanismen innerhalb der Budgetuntereinheit anzupassen: 154

4.1 Vier-Augen-Kontrolle nach dem Zufallsprinzip Das System setzt für alle Budgetuntereinheiten, die mit einer Ausnahme vom Vier-Augen- Prinzip arbeiten dürfen, zunächst den Wert Standard (10 % aller Buchungen) fest. Sollte eine Änderung notwendig sein, ist dies vom Beauftragten für den Haushalt zunächst aktenkundig festzustellen. Die notwendigen Einstellungen werden über den Buchungs- und Kostenrechnungsservice durch das Landesamt für Finanzen im Wege des Service Request vorgenommen. Eine Festlegung des Werts auf weniger als 3 % ist nicht zulässig. 4.2 Betragswiederholung bei Freigabe Bei Bedarf kann jede Budgetuntereinheit den Grenzwert für die erzwungene Betragswiederholung herabsetzen lassen. Eine Erhöhung der Betragsgrenze ist unzulässig. Für die Herabsetzung des Grenzwertes gilt Ziffer 4.1 entsprechend. 5 In-Kraft-Treten Diese AV tritt am 13. April 2015 in Kraft. Personalnachrichten Gerichte OLG-Bezirk Düsseldorf z. Richter/in am LG: Richter Dr. Christopher Wietz in Krefeld. Versetzt: Richter am AG - als d. ständ. Vertr. e. Dir. - Prof. Dr. Dirk Stalinski aus Wesel als Direktor des AG - BesGr. R 2 - in Emmerich a. Rhein. Direktor des AG - BesGr. R 2 - Edmund Verbeet in Emmerich. Staatsanwaltschaften z. Oberstaatsanwältin/Oberstaatsanwalt: Staatsanwältin/Staatsanwalt Ricarda Battenstein, Christa Kreutzer und Dr. Matthias Modrey b. d. GStA; z. Amtsanwältin/Amtsanwalt: Justizoberinspektorin Jessica Riehmann und Anna Laura Musiol und Justizinspektor Stephan Ulrich Jacob-Emmert in Duisburg. Richterinnen/Richter auf Probe Assessorin Heike Ulrike Schmitz. 155

OLG-Bezirk Hamm Gerichte z. Richterin am AG: Richterin Katrin Kremer in Warendorf; z. Sozialoberamtsrat: Sozialamtsrat Heinrich Volke in Bielefeld. Versetzt: Vorsitzende Richterin am LG Isabel Hoffmann von Hagen nach Bochum. Ausgeschieden: Richterin am LG Dr. Anne Tegethoff vom LG Essen durch Wechsel in den Geschäftsbereich der Ministerpräsidentin NRW. Justizamtsrätin Ulrike Saternus in Bochum; Justizhauptsekretärin Birgitt Warmbold in Recklinghausen; Erster Justizhauptwachtmeister Manfred Lauterhahn in Lüdinghausen und Dieter Spielmann in Menden. Richterinnen/Richter auf Probe Assessor/in Alina Middelmann und Lars Schröter. Staatsanwaltschaften z. Staatsanwältin: Staatsanwältin (Richterin auf Probe) Annika Wulff in Münster; z. Oberregierungsrat: Regierungsrat Torsten Merten in Bochum; z. Oberamtsanwältin: Amtsanwältin Sabine Möller aus Bochum in Dortmund. Versetzt: Staatsanwalt Robert Kraft aus Bochum nach Köln. Justizoberamtsrat - BesGr. A 13 m. AZ - Eduard Schuster in Dortmund, Justizoberamtsrätin - BesGr. A 13 m. AZ - Ingrid Wehking in Münster, Justizamtsrätin Almut Hinze in Dortmund; Justizhauptsekretär/in Bärbel Günther in Essen, Klaus Hahne in Essen, Erster Justizhauptwachtmeister Gerhard Wanner in Münster. Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte u. Notarinnen/Notare Neuzulassungen und Aufnahmen aus anderen Kammerbezirken: Frank Claudio Dominik (bisher RAK Köln) in Bochum, Marc-Henning Galperin (bisher RAK Düsseldorf) in Detmold, Verena Höfer (bisher RAK Düsseldorf) in Siegen, Matthias Kleffner (bisher 156

RAK Düsseldorf) in Dortmund, Ramona Söchtig (bisher RAK Braunschweig) in Bünde, Jörg Soetebeer (bisher RAK Hamburg) in Münster, Hans Stratmann (bisher RAK Tübingen) in Münster, Gesa Vieting (bisher RAK Frankfurt) in Dortmund, Silja Mareike Wanner, LL.M. (bisher RAK Hamburg) in Essen, Eva Weber (bisher RAK Düsseldorf) in Essen, Silke Wolff (bisher RAK Braunschweig) in Dortmund. Löschungen als Rechtsanwalt: Heinz-Josef Gremm in Dortmund, Claus Zarmutek in Wilnsdorf, Eckhard Hülshoff in Witten, Gerhard Klepak in Beckum, Prosper-Ludwig Brandi in Essen, Mehmet Ünlü in Gelsenkirchen, Veronika Magnus in Essen, Christian Paterak in Recklinghausen, Günter Reich in Lemgo. Bestellt zur Anwaltsnotarin/zum Anwaltsnotar: Rechtsanwalt Wolf-Rüdiger Kneller in Bielefeld. Erreichen der Altersgrenze: Rechtsanwälte und Notare Gerhard Wehage in Essen-Borbeck und Horst Eckstein in Siegen. Gerichte OLG-Bezirk Köln z. Richter am OLG: Richter am LG Dr. Stefan Freuding aus Bonn; z. Richterin am LG: Richterin Barbara Elisabeth Bölling in Aachen; z. Richterin am AG: Richterin Anne Karoline Glaser, Dr. Martina Kopp in Köln u. Christine Pinkpank in Düren; z. Sozialoberamtsrat: Sozialamtsrat Johannes Bartel in Köln. Ausgeschieden: Obergerichtsvollzieherin Brigitte Brinkmann in Düren. Justizamtsinspektor Klaus Meyers in Eschweiler, Obergerichtsvollzieherin/ Obergerichtsvollzieher Wolfgang Braun u. Angelika Nelles in Köln, Erster Justizhauptwachtmeister Lorenz Schwindt in Königswinter. Richterinnen/Richter auf Probe Assessorin Dr. Andrea Barbara End u. Saskia Jessen. Notarinnen/Notare: Entlassung aus dem Notaramt: Notar Thomas Mausbach in Siegburg. 157

Staatsanwaltschaften: z. Oberstaatsanwältin/-staatsanwalt: Staatsanwalt als Gruppenleiter Burchard Witte in Aachen u. Staatsanwältin Anja Lüthe in Aachen, z. Staatsanwältin/Staatsanwalt: Staatsanwältin (Richterin auf Probe)/Staatsanwalt (Richter auf Probe) Fabian Glöckner u. Dr. Valeska Lada in Aachen, Dr. Maresa Israel in Köln. Assessorin Wiebke Juliane Zetzmann. Oberstaatsanwalt Alexander Geimer in Aachen. LAG-Bezirk Düsseldorf z. Regierungshauptsekretärin: Regierungsobersekretärin Melanie Riebe in Wuppertal. Versetzt: Richterin am ArbG Sonja Reinecke aus Mönchengladbach nach Düsseldorf. Richter am ArbG Herbert Stork in Krefeld. Richter auf Probe Assessor Lars Blackstein u. Dr. Klaus Olschewski. LAG-Bezirk Hamm Richter am ArbG Heinz Greb in Gelsenkirchen. Richter auf Probe Assessor Stefan Walker. 158

Justizvollzug z. Sozialoberamtsrätin/-oberamtsrat: Sozialamtsrätin/-amtsrat Rainer Werdin in Bielefeld- Senne, Angelika Philipp in Gelsenkirchen u. Brigitte Hofmann in Remscheid; z. Regierungsamtmann: Regierungsoberinspektor Malte Büscher in Willich II; z. Techn. Amtmann: Techn. Oberinspektor Reimund Panitz in Bochum; z. Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Hermann-Josef Spicher in Köln u. Rudolf Armbruster in Rheinbach; z. Regierungsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. -: Justizvollzugsamtsinspektor Thomas Grewe in Attendorn; z. Justizvollzugsamtsinspektor/in: Justizvollzugshauptsekretär/in Martina Bunse u. Guido Philipps in Rheinbach, Klaus-Dieter König u. Marco Mehlhorn in Werl; z. Justizvollzugshauptsekretär/in: Justizvollzugsobersekretär/in Silvia Cremer, David Dahmen, Christian Frings, Kai Holzhausen u. Steven Pieniak in Rheinbach, Simone Brandt, Marion Brüggemann u. Fabian Muhr in Werl; z. Hauptwerkmeister: Oberwerkmeister Alexander Ohlert in Köln. Regierungsdirektor Dr. Heinz-Gerd Bolten in Bielefeld-Brackwede, Regierungsamtmann Roger Schubert in Geldern, Justizvollzugsamtsinspektor - BesGr. A 9 m. AZ. - Hans-Jürgen Bredenkamp in Herford u. Karl-Wilhelm Knappkötter in Werl, Justizvollzugsamtsinspektor/in Angelika Müller in Bielefeld-Brackwede, Wolfgang Schmidt in Bielefeld-Senne, Franz-Friedrich Achtsnick in Herford u. Bernhard Haas in Rheinbach, Justizvollzugshauptsekretär Hans-Jürgen Fresen in Bochum. Stellenausschreibungen Das Land NRW fördert die berufliche Entwicklung von Frauen. Bewerbungen von Frauen sind daher ausdrücklich erwünscht. In den Bereichen, in denen Frauen noch unterrepräsentiert sind, werden sie bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung nach Maßgabe des Landesgleichstellungsgesetzes bevorzugt berücksichtigt, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende Gründe überwiegen. Das Land NRW bemüht sich bevorzugt um die Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen. Bewerbungen geeigneter schwerbehinderter Menschen und gleichgestellter behinderter Menschen im Sinne des 2 Abs. 3 SGB IX sind daher ebenfalls ausdrücklich erwünscht. Die folgenden Ausschreibungen richten sich ausdrücklich auch an Menschen mit Migrationshintergrund. Sofern im Einzelnen nichts Anderes bestimmt ist, - richten sich die Ausschreibungen an Voll- und Teilzeitkräfte, - sind Bewerbungen innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung grundsätzlich auf dem Dienstweg einzureichen. Es wird Bewerbungen entgegengesehen um folgende Stellen: 1 Richterin o. Richter am AG - als weit. Aufsicht führ. Ri.- (R 2) b. d. AG Hagen 1 Richterin o. Richter am AG - als weit. Aufsicht führ. Ri.- (R 2) b. d. AG Siegen 159

1 Vors. Richterin o. Vors. Richter am VG in Arnsberg 1 Richterin o. Richter am AG in Oberhausen 1 Sozialamtsrätin o. Sozialamtsrat - Fachbereich Sucht - b. d. JVA Siegburg - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Siegburg angefordert werden - 1 Betriebsinspektorin o. Betriebsinspektor b. d. JVA Duisburg-Hamborn - das Anforderungsprofil kann b. d. Leiter d. JVA Duisburg-Hamborn angefordert werden - 1 Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 6) - Leiter/in der Justizwachtmeisterei - b. d. AG Grevenbroich 1 Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 6) - Leiter/in d. Wachtmeisterei - b. d. StA Münster 1 Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A 6) - Leiter/in d. Wachtmeisterei - b. d. GStA Köln 1 Erste Justizhauptwachtmeisterin o. Erster Justizhauptwachtmeister (A5) b. d. StA Arnsberg Leiter/in des Sozialdienstes bei der JVA Euskirchen Bei der Justizvollzugsanstalt Euskirchen ist die Funktion der Leiterin oder des Leiters des Sozialdienstes zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite den BesGr. A 11 bis A 12 (gehobener Dienst) BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerbungen von Tarifbeschäftigten sind nicht ausgeschlossen. Das Anforderungsprofil kann b. d. Justizministerium des Landes NRW erbeten werden. Leiterin o. Leiter d. Werkdienstes b. d. JVA Werl In der Justizvollzugsanstalt Werl ist die Funktion der Leiterin/des Leiters des Werkdienstes zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der BesGr. A 11 zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der JVA Werl angefordert werden. Leiter/in der Haushaltsabteilung bei der JVA Düsseldorf Bei der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf ist die Funktion der Leiterin/des Leiters der Haushaltsabteilung zu besetzen. Die Funktion ist in der Bandbreite der BesGr. A 10 bis A 11 BBesO (gehobener Dienst) in der Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Das Anforderungsprofil kann bei der Leiterin der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf erbeten werden. Leiter/in der Justizwachtmeisterei b. d. Amtsgericht Lemgo Bei dem Amtsgericht Lemgo ist demnächst der Dienstposten der Leiterin/des Leiters der Justizwachtmeisterei zu besetzen. Die Funktion ist derzeit der Besoldungsgruppe A 6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW zugeordnet. Bewerben können sich alle Beamtinnen und Beamten des Justizwachtmeisterdienstes, denen ein Amt bis zur Besoldungsgruppe A6 BBesO in der Fassung des ÜBesG NRW übertragen ist. Bewerbungen sind innerhalb von zwei Wochen nach dieser Ausschreibung auf dem Dienstwege an den POLG in Hamm zu richten. 160