11/29 Universität Leipzig Erziehungswissenschaftliche Fakultät Prüfungsordnung für den Lehramtsstudiengang mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für das Lehramt Sonderpädagogik Zweiter Teil: Bildungswissenschaften Vom 11. April 2014 Inhaltsverzeichnis: 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstände 3 Prüfungsleistungen 4 Inkrafttreten und Veröffentlichung Anlage Prüfungstabelle 1 Geltungsbereich (1) Diese Prüfungsordnung (Zweiter Teil) regelt auf der Grundlage des Sächsischen Hochschulfreiheitsgesetzes (SächsHSFG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 2013 (SächsGVBl. S. 3) und der Sächsischen Verordnung über die Erste Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen im Freistaat Sachsen (LAPO I) vom 29. August 2012 (SächsGVBl. S. 467) die Prüfungen in den Bildungswissenschaften im Studiengang für das Lehramt Sonderpädagogik.
11/30 (2) Sie gilt nur in Verbindung mit der Prüfungsordnung für den Studiengang für das Lehramt Sonderpädagogik, Erster Teil: Allgemeine Vorschriften, Dritter Teil: Fächer und Vierter Teil: Ergänzungsstudien. 2 Prüfungsgegenstände Die Prüfungen in den Bildungswissenschaften des Studiengangs für das Lehramt Sonderpädagogik bestehen aus Prüfungen zu den in der Anlage aufgezählten Modulen. 3 Prüfungsleistungen (1) Ergänzend zu 12 der Allgemeinen Vorschriften ist das Portfolio eine weitere Prüfungsleistung dieser Ordnung. Dabei handelt es sich um eine zielgerichtete und systematische Sammlung von bearbeiteten Aufgaben zu einem komplexen Themengebiet, die sowohl die Erkundungstätigkeit im Praxis- und Studienfeld Schule dokumentiert als auch die Lernbiografie des/der Lernenden zu diesem Themengebiet leistungsrelevant reflektiert und evaluiert. Die Bearbeitungsdauer beträgt 4 Wochen. (2) Die Prüfungsleistung Projektarbeit besteht aus einer mündlichen Präsentation mit einer Dauer von 20 Minuten und einer schriftlichen Dokumentation der Ergebnisse mit einer Bearbeitungsdauer von 18 Wochen. (3) Die Prüfungsleistung Klausur kann auch zum Teil aus Fragen nach dem Antwort-Wahl-Verfahren bestehen. Ergänzend zu 7 Abs. 8 der Allgemeinen Vorschriften fließt die Note des Prüfungsteils, der nach dem Antwort-Wahl-Verfahren zu erbringen ist, entsprechend dem Verhältnis zwischen der in diesem Prüfungsteil zu erwerbenden Punktzahl und der in der Prüfungsleistung zu erwerbenden Gesamtpunktzahl in die Gesamtnote der Prüfungsleistung ein. 4 Inkrafttreten und Veröffentlichung (1) Diese Prüfungsordnung (Zweiter Teil) tritt am 1. Oktober 2012 in Kraft. Sie wird in den Amtlichen Bekanntmachungen der Universität Leipzig veröffentlicht.
11/31 (2) Sie wurde vom Fakultätsrat der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät am 19. September 2012 beschlossen. Diese Prüfungsordnung wurde am 11. Juli 2013 durch das Rektorat genehmigt. Die Ordnung wurde dem Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst mit Schreiben vom 17. Juli 2013 angezeigt. Das Sächsische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hat das Einvernehmen mit dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus hergestellt. Es hat die Ordnung mit Schreiben vom 20. Januar 2014 (Az.: 3-781.40/6/1-2013) bestätigt. Leipzig, den 11. April 2014 Professor Dr. med. Beate A. Schücking Rektorin
11/32 Anlage zur Prüfungsordnung des Studienganges Staatsexamen Lehramt Sonderpädagogik - Bildungswissenschaften Modul/zugehörige Lehrveranstaltungen mit Gegenstand und Art (Umfang der LV) Prüfungsvorleistungen Prüfungsleistung Art/Dauer 05-BWI-01-SEK 2. P 1 Klausur (Multiple Choice) 1 10 Einführung in die Schulpädagogik 90 Min. und die Allgemeine Didaktik Vorlesung "Grundlagen der Schulpädagogik und der Allgemeinen Didaktik" Seminar "Tätigkeitsfelder, Beruf und Rolle der Lehrkraft" Seminar "Lehren und Lernen in der Sekundarstufe" 05-BWI-02 3. P 1 Portfolio (4 Wochen) 1 5 Praxis- und Studienfeld Schule Seminar "Praxis- und Studienfeld Schule" Schulpraktische Studien "SPS" (5SWS) 05-BWI-03 3. P 1 Entwicklungspsychologie Vorlesung "Entwicklungspsychologie" (1SWS) Seminar "Entwicklungspsychologie" 05-BWI-04 4. P 1 Lernen und Instruktion Vorlesung "Lernen und Instruktion" (1SWS) Seminar "Lernen und Instruktion" 05-BWI-05 7. P 1 Bildung und Erziehung in historischer, systematischer und international vergleichender Perspektive Vorlesung "Das Bildungssystem in historischer und systematischer Perspektive" (1SWS) Vorlesung "Bildung und Erziehung in international und interkulturell vergleichender Perspektive" (1SWS) Seminar "Bildungssysteme: Forschungsergebnisse in historischer, systematischer und international vergleichender Perspektive" 05-BWI-06 8. P 1 Projektarbeit 1 5 Diagnostik, Förderung, Beratung (Bearbeitungszeit 18 Wo., Präsentation 20 Min.) Vorlesung "Diagnostik, Förderung, Beratung" (1SWS) Projektseminar "Diagnostik, Förderung, Beratung"
11/33 05-BWI-07 8. P 1 Projektarbeit 1 5 Schule als Lern- und Lebensraum (Bearbeitungszeit 18 Wo., Präsentation 20 Min.) Kleingruppenseminar "Pädagogische Gestaltung des Lern- und Lebensraums Schule" Vorlesung "Lern- und Lebensraum Schule als Gegenstand der erziehungswissenschaftlichen Forschung" (1SWS)