Friesenhagen Der Hexenwahn im Wildenburger Land

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Transkript:

Uwe Knepper Friesenhagen Der Hexenwahn im Wildenburger Land Namen, Zahlen und Fakten zu den großen Hexenprozessen des Wildenburger Landes.

Uwe Knepper Friesenhagen Der Hexenwahn im Wildenburger Land Die Geschichte der Friesenhagener Hexenprozesse Wissenswertes zu einem der grausamsten Kapitel unserer Geschichte Neu überarbeitet und zusammengetragen von Uwe Knepper Illustriert mit zahlreichen Fotos aus dem Wildenburger Land von Manuela Köpke Erschienen im Word Wizard Selbstverlag 4. Auflage 2012...eBook - Sonderedition... 3

Vorwort Viele Menschen haben schon einmal von Hexenverbrennungen oder Hexenwahn gehört. Einige vielleicht sogar im Zusammenhang mit der Gemeinde FRIESENHAGEN im Wildenburger Land. Dort wurden zwischen den Jahren 1590 und 1652 über 200 Männer und Frauen aus dem Herrschaftsbereich Wildenburg aufgrund von Verleumdung und Denunzierung als Hexen oder Zauberer verbrannt. An der Stelle, wo einst unschuldige Menschen ihr Leben lassen mussten, steht heute eine Kapelle, die der Heiligen Anna geweiht ist. Im Volksmund nennt man sie auch ROTE KAPELLE. Die rote Farbe soll als Mahnung an das viele Blut, das dort vergossen wurde, erinnern. Natürlich ist man sich in Friesenhagen auch heute noch seiner Geschichte bewusst. Aber die Geschehnisse, die schon so viele Jahre zurückliegen, kann kaum jemand mehr im Detail beschreiben. Über 200 Jahre sind seit der letzten Hinrichtung vergangen und Hexen findet man nur noch im Märchen. Wer von uns kennt heute noch seine Ur-Ahnen aus tiefster Vergangenheit? Peter Schmidt, Lieschen Koch, Theis vom Hammer, Peter Quast, Johann Klein von Stade, Johann Solbach, Heiman Kemper, Theis Busenhagen oder Arnold Kremer genannt Pfalzgraf zu Kappenstein. Namen, die auch heute noch in Friesenhagen vertraut klingen! Doch wer waren diese Menschen, was erlebten sie, wie starben sie und wer erinnert sich heute noch an sie? Anfang der 50er Jahre schrieb Joseph Rinscheid aus Niederfischbach die geschichtliche Erzählung "...noch einmal meine Kinder sehen". In diesem kleinen Buch, dass der Autor im Selbstverlag herausbrachte, beschrieb er die Geschehnisse um Agnes Schmidt - die am 17. Dez. 1650 der Hexerei bezichtigt auf dem Scheiterhaufen ihr Leben lassen musste und zuvor nur noch einen letzten Wunsch hatte: "...noch einmal meine Kinder sehen"! Die Erzählung um Agnes Schmidt ist keine erfundene Geschichte! Agnes Schmidt und alle mit ihr genannten Personen haben tatsächlich gelebt! Somit bietet das kleine Buch von Joseph Rinscheid eine wunderbare Gelegenheit, in das dörfliche Leben der Gemeinde FRIESENHAGEN vor über 350 Jahren zu blicken und dabei zeitgleich die grausamen Geschehnisse des Hexenwahns zurück in unser Bewusstsein zu rufen. Eine Onlineausgabe des Buches finden Sie auf unserer Webseite unter: www.friesenhagener-geschichte.de Gedenken wir Agnes Schmidt, die tapfer den letzten Weg zum Scheiterhaufen auf den Blumenberg ging, an Kaplan Wilhelm Breuer, der sich des Unrechts vollkommen bewusst war und so vielen dem Tode geweihten Menschen Trost und Beistand spendete. Oder an jenen bereits erwähnten Pfalzgraf von Kappenstein - Arnold Kremer dessen Einkerkerung im Dezember 1650, nur wenige Tage nach Agnes Schmidts Hinrichtung, dafür sorgte, dass Graf Hermann von Hatzfeldt seinem obersten Gerichtskommissar - HERMANN HEISTERMANN - das Handwerk legte, dieser nach Paderborn fliehen musste und sein grausames Werk in Friesenhagen nicht vollenden konnte. Dank der Recherchen Joseph Rinscheids, sind uns viele der alten Überlieferungen auch heute noch zugänglich. Die Erkenntnisse Rinscheids habe ich durch meine eigenen Nachforschungen ergänzt, und somit soll das vorliegende Buch dazu beitragen, dass die Geschehnisse nicht in Vergessenheit geraten und auch in der heutigen Zeit, auf neue und moderne Art, wieder jedem Interessierten zugänglich sind. Doch nun tauchen Sie ein in eine längst vergessene Zeit voller Unrecht und Grausamkeiten... im Gedenken an über 200 Menschen, die auf brutalste Weise ihr Leben lassen mussten... vor über 350 Jahren in einem kleine Ort namens FRIESENHAGEN. D I E S I S T I H R E G E S C H I C H T E! Uwe Knepper - Friesenhagen im Juli 2007 4

Friesenhagen Anna-Kapelle 5

Hexenprozesse in Friesenhagen In der Zeit von 1613-1652 ließen über 200 Menschen auf dem Blumenberg bei der heutigen Anna Kapelle ihr Leben! Viele von ihnen sind schon lange vergessen, doch ihre Namen klingen auch heute noch vertraut. Einige dieser Vergessenen wollen wir noch mal in Erinnerung rufen. Es waren jene unglücklichen Seelen, die im November / Dezember des Jahres 1650 dem unnachgiebigen Amtmann zu Wildenburg, Professor Dr. Hermann Heistermann, zum Opfer fielen! In einem Schnellprozess ließ Hermann Heistermann innerhalb von nur wenigen Wochen 30 Männer und Frauen hinrichten. Davon 13 aus Friesenhagen, in dem zu jener Zeit gerade einmal 100 Einwohner (rund 20 Familien) lebten. Die Zahl der Ermordeten ist umso schrecklicher gewesen, weil diese immerhin 13 % der Bevölkerung des Dorfes ausmachten. Die Tragweite kann man erst ermessen, wenn man sich vor Augen führt, dass dies etwa 219 Einwohner des heutigen Gemeindegebietes wären (Stand 12/06). Mit Heistermann kam auch der Hexenwahn nach Friesenhagen. Heistermann schaffte es in kürzester Zeit, dass sich die Dorfbewohner gegenseitig beschuldigten, mit dem "Teufel im Bunde zu sein". Er arbeitete schnell und erbarmungslos! Bereits 1641 hatte Heistermann im benachbarten Morsbach in Windeseile 3 Männer und 6 Frauen zum Feuertod verurteilt! In den Hexenprozessen entwickelte sich oft ein eigendynamisches Schneeballsystem. Eine vermeintliche Hexe gestand unter Folter die Komplizenschaft anderer willkürlich genannter Männer und Frauen, denen wiederum durch die Qualen der Tortur die Namen weiterer Unschuldiger entlockt wurden. Da den Delinquenten immer wieder eingebläut wurde, dass es eine Todsünde wäre, jemanden fälschlich anzuschuldigen, bestand nach mittelalterlicher Logik nicht der geringste Zweifel am Wahrheitsgehalt der Aussagen. Einige der Opfer zwischen 1613 und 1641 waren: 1613 Grete vom Heiligenborn Heiligenborn 1613 Elschen im Wildenburger Tale Friesenhagen 1617 Helene Schmalz Friesenhagen 1617 Thomas von Güdelhofen 1618 Jakob Solbach Friesenhagen 1626 Lorenz von Ebertseifen Wingendorf 1641 Heinrich Kremer Morsbach 1641 Johann Sommer Wendershagen 1641 Röhrich im Siedenberg Morsbach 1641 Trin Brosius Alzen 1641 Stine Loß Warnsbach 1641 Johanettschen Schlechtingen 1641 Evchen Stendenbach Morsbach Der Höhepunkt des Friesenhagener Hexenwahns sollte jedoch mit dem bereits erwähnten Hexenprozess noch bevorstehen. Vom 15. November 1650-17. Dezember 1650 erschütterte er das Wildenburger Land. 6

Anna-Kapelle Wildenburger Bach Ginkekreuz 7

Nachfolgend eine Namensliste der Menschen, die in Folge des Prozesses zum Tode verurteilt und auf der Hinrichtungsstätte, bei der heutigen Anna Kapelle, ihr Leben lassen mussten. 15. November 1650 Arnold von Röderstein Lieschen von Fähringen Paulus zum Hoff Theis zum Hammer Johann Klein Bestgen von Niederhövels Lieschen und Meuß Merge Diedenberg Friesenhagen 22. November 1650 Johann Klein Peter Breuer Gros Johann Solbach Edgen von Hundscheid Feigen (genannt die Nachhütersche) Hammer Busenbach Niedersolbach Hundscheid Steeg 03. Dezember 1650 Heiman Kemper Röhrich Solbach Dietherich Becker u. dessen Bruder Peter Schmidt Müller Gerhard Trin Weber Johannettschen Fischbach Friesenhagen Friesenhagen Friesenhagen Friesenhagen Friesenhagen Truttenseifen im Wildeburger Tale 17. Dezember 1650 Röhrich Kappenstein Freugen zu Hundscheid Evgen zum Steege Stinchen Heimann Theis im Weierseifen Ebert Stöcker Elsgen Heinrichs Agnes Schmidt Wiedenhof Hundscheid Steeg Friesenhagen Weierseifen Friesenhagen Kappenstein Friesenhagen 14. März 1652: Arnold Kremer Johannes Stausberg Friesenhagen Friesenhagen Sie waren die letzten Opfer des Hexenwahns in Friesenhagen. Zeitgenössische Darstellung einer Hexenverbrennung 8

Einiger dieser Opfer wollen wir auf den nächsten Seiten gedenken. Wir werden noch einmal die Geschehnisse jener Tage aufzeigen und in einigen Fällen von dem grausamen und unfassbaren Leid berichten, dass jenen Menschen widerfahren ist. Gedenkkreuz auf dem Blumenberg St. Sebastianus Kirche Wildenburg Schloss Crottorf 9

Peter Hammer + 1595 Peter Hammer, einem Stahlschmied aus Morsbach, wird 1595 der Prozess wegen "Segnerei, Teufelsbannen, Zauberei und Totschlag" gemacht. Hammer gesteht, diese Praktiken bei einem Pastor in Sodern gelernt zu haben. Grete vom Heiligenborn + 1613 Grete vom Heiligenborn war die Ehefrau von Johann Ehlers aus Friesenhagen. Sie wurde 1613 zusammen mit Elschen im Wildenburger Tale auf dem Blumenberg hingerichtet. Thomas von Güdelhofen + 1617 Am 12. Dezember 1617 wurde Thomas von Güdelhofen inhaftiert. Er sagte aus, dass ihm 10 Jahre zuvor der Teufel in Gestalt eines jungen Mädchens begegnet sei. Er habe in 14 Fällen Vieh geschädigt, am Teufelstanz teilgenommen und schlechtes Wetter und Frost herbeigezaubert. Er denunzierte auch weitere Personen. Am Gerichtstag widerrief er alle seine Aussagen und wurde wieder ins Gefängnis gebracht. Am nächsten Tag hatte er einen dick geschwollenen Kopf. Zunächst behauptete er, er habe sich an einem Stein gestoßen, doch dann sagte er, der Teufel in Weibsgestalt sei zu ihm gekommen und habe ihm geraten, die Zauberei nicht zu bekennen. Weil er dem nicht folgen wollte, habe der Teufel ihm einen Stoß auf den Kopf gegeben und ihm angedroht, den Hals ganz zu zerbrechen. Weiter hatte er gestanden, sein Schwager Gerhard sei nicht nur ein Zauberer, sondern wie er selbst auch ein Werwolf. Er wurde 1617 verbrannt. Helene Schmalz + 1617 Helene Schmalz war die Frau des alten Schulmeisters Johannes Schmalz und war gebürtig aus Niederfischbach. Helene und ihr Mann Johannes lebten auf dem Hof von Lieschen Koch, der Mutter von Agnes Schmidt. Die beiden zählten mit zur Familie und da sie selber kinderlos waren, kümmerten sie sich gerne und liebevoll um die Kinder von Lieschen Koch, die allgemein nur die Köchsche genannt wurde. Besonders Agnes hatte Helene in ihr Herz geschlossen. Auch für Agnes Schmidt war Helene wie eine Mutter. Im Jahr 1617 wurde Helene der Hexerei beschuldigt und von den Wildenburger Häschern abgeführt. Agnes Schmidt war damals 17 Jahre alt und es traf sie wie ein Schlag, als die geliebte mütterliche Freundin abgeholt wurde. Sie wollte sogar selber zur Wildenburg, um dort mit dem eigenen Leben für die Unschuld von Helene einzustehen. Damals erwiderten ihr die Wildenburger Häscher: Warte nur, wir werden dich noch früh genug holen. Wenn du so an der alten Hexe hängst, bist du wohlmöglich selber eine. Wie wahr der erste Teil dieser Aussage einmal werden würde, ahnte die junge Agnes damals noch nicht. Helen Schmalz rief Agnes zu: Geh nach Hause und bete für mich. Eine Hexe bin ich nicht und werde mich nie als eine solche bekennen, auch wenn man mich in Stücke reißt. Was sich die tapfere Helen vorgenommen hatte, hielt sie auch! Sie war eine der wenigen Menschen, die den gesetzlich zulässigen Folterungen stand hielt ohne sich schuldig zu bekennen! Obwohl die Folterknechte versuchten sie dazu zu bewegen ihre Schuld einzugestehen, blieb Helene standhaft. Womöglich auch, damit Agnes nicht auch noch unter Verdacht geriet. Nachdem Helene nicht gestehen wollte, wurde sie insgesamt viermal gefoltert. Das vierte Mal sogar derart heftig, dass dies im Verhörprotokoll vermerkt wurde. Helene gestand nicht. Nach der bestehenden Halsgerichtsordnung, zurückgehend auf Karl den V., hätte sie nach der vierten Folterung freigelassen werden müssen. Davon wollte der Hexenrichter jedoch nichts wissen, zu peinlich war ihm die Tatsache, dass es ihm nicht gelungen war, die Wahrheit aus der alten Frau hervor zu bringen. Erst durch das flehentliche Bitten ihrer Angehörigen bei den Herren von Hatzfeld, wurde ihre Freilassung angeordnet und man brachte sie zurück nach Friesenhagen. Vorher musste Helene jedoch Urfehde schwören dies bedeutete, dass sie an Eides statt versichern musste, die über sie verhängte Haft und die Folterungen nicht an ihren Landsherren und deren Untertanen rächen zu wollen. 10

Johannes Schmalz musste die gesamten Kosten für den Prozess gegen seine Frau übernehmen. Die einst gesunde und starke Frau war jedoch gebrochen. Ihr Zustand verschlechterte sich zusehends und auch die gute und aufopferungsvolle Pflege ihrer Familie und im Besonderen ihrer Ziehtochter Agnes Schmidt halfen Helene Schmalz nicht wieder zu Kräften zu kommen. Zu sehr war sie von Folter und Pein gezeichnet. Ihre Kräfte waren aufgebraucht und nur wenige Monate nach der qualvollen Tortur verstarb die tapfere Helene Schmalz. Helene Schmalz gehörte, neben Kaplan Wilhelm Breuer, auf den wir noch näher eingehen werden, zweifelsohne zu den Helden jener Zeit und auch ihren Namen sollten wir nicht vergessen! Sie stand ein für ihre Überzeugung und bezahlte dafür mit ihrem Leben. Ihre Ehre konnte ihr jedoch kein Hexenrichter der Welt nehmen. -Trauer- Ruine bei der Wildenburg Lorenz von Ebertseifen + 13. Sep. 1629 Lorenz von Ebertseifen (Katzwinkel), ein gottesfürchtiger und fleißiger Bauer, geriet damals wie so viele Frauen und Männer des Wildenburger Landes in den Verdacht, ein Zauberer zu sein. So war doch im vorigen Jahr sein Getreidefeld vom Hagel verschont geblieben, während es auf dem benachbarten Felde des Bauern vom Hofe Hassel vernichtet worden war! Solch ein Glück konnte Lorenz nur durch einen Bund mit dem Teufel erlangt haben. Warum hatte er sich nicht verteidigt, als ihn einige seiner Nachbarn des Zauberlasters beschuldigten? Vor dem muss man sich hüten so die Meinung seiner Nachbarn! Noch deutlicher wurde seine Schuld, als kurz danach auf dem Hofe Alteweiher eine Kuh erkrankte und verstarb, nachdem Lorenz auf dem Hof gewesen war. Jetzt glaubte jeder, dass Lorenz als Verbündeter des Teufels Not über Menschen, Vieh und Ernte brachte. Er wurde dem Hexengericht in Wildenburg vorgeführt. Hier hatten schon vorher einige angeklagte Hexen ausgesagt, dass sie Lorenz bei den Teufelstänzen gesehen hätten. Der Hexenrichter ließ Lorenz auf die Wildenburg bringen und in den großen Turm einsperren. 11

Hier sollte er zwei Tage über seine Schuld" nachdenken. Am dritten Tage begann das Verhör. Der Hexenrichter verlangte von ihm, seine Schuld sofort zu bekennen, sonst müsse er die Tortur der Folter durchleiden, um seine Unschuld zu beweisen. Lorenz bekannte sich aber nicht schuldig, auch dann nicht, als man ihm drei zum Tode Verurteilte gegenüberstellte, die ihn alle beschuldigten, bei den Hexentänzen dabei gewesen zu sein. Um sein Geständnis zu erzwingen, musste ihm der Scharfrichter die Beinschrauben anlegen. Ein Schraubstock in dem seine Beine fest eingeklemmt wurden. Da er nicht gestehen wollte, wurden die Schrauben noch fester angezogen. Lorenz blieb bei seiner Aussage. Lorenz forderte eine Wasserprobe, um somit seine Unschuld zu beweisen. Bei der Wasserprobe warf man die Angeklagten mit zusammengebundenen Armen und Beinen in den Mühlteich. Blieben sie an der Oberfläche, glaubte man, der Teufel stehe ihnen bei. Gingen sie unter, glaubte man an ihre Unschuld, dies konnte sie jedoch leicht das Leben kosten. Lorenz schwamm aufrichtig " und wurde deshalb abermals gefoltert. Viermal hielt er die Folterqualen aus. Damit wäre nach dem damaligen Recht seine Unschuld bewiesen gewesen. Der unnachgiebige Hexenrichter aber ließ Lorenz zum fünften Male foltern. Jetzt verließen Lorenz seine Kräfte. Zuviele Qualen hatte er in den vergangenen Tagen erleiden müssen. In seiner großen Pein gestand er, ein Zauberer zu sein. Er sagte aus, dass er bei den Teufelstänzen mit anderen Hexen und Zauberern getanzt und gefeiert habe. In einer Kuhklaue habe ihm der Teufel Wein gebracht. Am 13. September 1629 wurde Lorenz von Ebertseifen auf dem Blumenberg bei dem Lindchen bei lebendigem Leibe verbrannt. Auf dem Blumenberg 12

Theis zum Hammer + 15. Nov. 1650 Theiß zum Hammer, wurde mit acht weiteren des Zauberlasters Beschuldigten, auf dem Blumenberg mit dem Schwert hingerichtet und anschließend verbrannt. In demselben Prozess wird Hermann in der Blomen, mit dessen Ehefrau Theiß ein außereheliches Verhältnis hatte, als Werwolf verdächtigt. Zeugen wollen gesehen haben, dass er und Theis in Wolfsgestalt gemeinsam Vieh gerissen und sich auch gegenseitig angegriffen haben. Während des Kampfes soll Theis zum Hammer sogar einen großen Teil des Bartes von Hermann in der Blomen abgebissen haben. Dies alles sei oberhalb Hollenseifens geschehen. Das weitere Schicksal des Hermann in der Blomen ist leider nicht bekannt. Edgen N. aus Hundscheid + 22. Nov. 1650 Edgen wird zusammen mit acht weiteren Beschuldigten auf dem Blumenberg durch das Schwert hingerichtet und anschließend verbrannt. Mit ihrer Komplizin Freugen N., verwandelt sie sich nach dem Ablegen ihrer Kleider mittels eines Gürtels in einen Werwolf. Damals hatte man die irrsinnige Vorstellung, Frauen könnten sich, indem sie einen Gürtel umlegten, in Werwölfe verwandeln. Aus den Akten: "Weiter weiß Freugen zu erzählen, sie und Edgen zu Hundscheid hätten einen Gürtel gehabt, den sie zusammen gebraucht hätten. Der Gürtel stecke in einem Birkenstrauch im Thilenhan. Der Rötger im Truttenseifen habe auch einen solchen Gürtel. Bevor sie den Gürtel anlegten, zögen sie sich erst bis auf die Haut aus. Dann wären sie Werwölfe und konnten allerlei Vieh beißen und verderben. So hätten sie und Edgen vor zwei Jahren dem Simon zu Hundscheid ein Schaf tot gebissen, es bis zum Abend im Ginster liegen lassen und dann mit auf den Tanz auf der Hohenportz genommen. Damals hätten sie Fleisch mitbringen müssen. Dieses war üblich bei den Werwölfen und würde so strickte gehalten, als wenn ein Landesherr einem Untertan etwas auferlegt hätte. Gefragt, wer das Fleisch daselbst gekocht, antwortet sie: Müller Gerhard und Rörich Solbach. Das Kochen ginge bei ihnen auch um wie das Fleischbringen. Letzteres komme selten an einen, weil die Gefolgschaft groß sei und die Tänze nur alle Donnerstage abgehalten würden. Die Richter hätten gern einen solchen Gürtel in Händen gehabt, aber Freugen sagte, man würde ihn nicht finden, auch wenn sie danach suchten." Edgen wurde am 22. Nov. 1650 hingerichtet. Müller Gerhard und Rörich Solbach wurden am 03. Dez 1650 hingerichtet. Freugen starb am 17. Dez 1650 durch das Schwert und wurde anschließend verbrannt. Scheiterhaufen Beinschrauben 13

Trin Weber + 03. Dez. 1650 Trin Weber erwartete - als Hexe beschuldigt - ihre Hinrichtung, als ihr Ehemann Röttger ein letztes Mal zu einem unerlaubten Besuch kam. Nur durch eindringliches Flehen ihres Mannes bei seinem Freund, dem Wächter Toni Friesenhagen, war es ihm gelungen, das Herz seines Freundes zu erweichen und seine Frau Trin illegaler Weise besuchen zu dürfen. Röttger hatte jedoch gar nicht die Absicht seine Frau nur zu besuchen, vielmehr verhalf er Trin zur Flucht aus Heistermanns Fängen! Er und Trin flüchteten in das gut eine Stunde entfernte Dorf Dörnscheid, das auf kölnischem Gebiet lag. Jedoch hatten Heistermanns Häscher Trin schon am nächsten Morgen wieder eingefangen. Das Versteck bei ihrem Schwager Thiel in Dörnscheid konnte sie nicht schützen. Trin wurde am 03.12.1650 hingerichtet. Agnes Schmidt + 17. Dezember 1650 Agnes Schmidt war die Frau des Hofpächters Peter Schmidt, weshalb Sie einfach Peter Schmidtens Frau genannt wurde. In den 1950er Jahren gelangte Agnes, über 300 Jahre nach ihrem Tode, posthum zur Berühmtheit, als Pfarrer Joseph Rinscheid sie zur Hauptfigur seiner geschichtlichen Erzählung noch einmal meine Kinder sehen machte. Rinscheid hat in seinem Buch die Geschehnisse der damaligen Zeit ausführlich beschrieben und sehr gut recherchiert. So war es Rinscheid möglich, Einblick in die alten Hatzfeldtschen Archive zu nehmen. Jahrgang 1880 war er selber in der Lage die altdeutschen Schriften zu lesen und zu entziffern. Die wahre Geschichte um Agnes Schmidt und ihren letzten Wunsch noch einmal meine Kinder sehen ist somit eine wertvolle Quelle für jeden, der an der Geschichte der Gemeinde Friesenhagen und den Ereignissen während des grausamen Hexenprozesses interessiert ist. Auf unserer Webseite - www.friesenhagener-geschichte.de - haben wir die Originalausgabe von 1950 online gestellt. Somit ist es jedem Interessierten möglich, das Buch zu lesen. Auch der Ausdruck des Buches ist möglich (PDF Datei). Agnes Schmidt starb am 17. Dezember 1650 nur zwei Wochen nach ihrem Mann Peter. Das Ehepaar Schmidt hinterließ sechs Kinder. Die großjährigen Töchter Lieschen, Trinchen und Lenchen waren bereits versorgt und hatten das Elternhaus zuvor verlassen. Für ihre drei unmündigen Kinder Peter-Jakob, Magdalenchen und Gertrud hatte Agnes vor ihrem Tod ihren Vetter Bertram Schmidt, den Schulmeister, bestimmt. Er kümmerte sich nach Agnes tot um die drei minderjährigen Kinder. 14 Zeitgenössische Darstellung einer Hexenverbrennung

Johann Stausberg + 14. März 1652 Johann Stausberg gilt heute als Stammvater aller späteren Stausberg. Auch er leidet unter den Folgen des 30jährigen Krieges mit all seinen Schrecken. Nachdem der Krieg beendet war, mussten die Bürger hohe Kriegssteuern bezahlen, um die enormen Kriegsschulden zu tilgen und die brachliegenden Höfe wieder aufzubauen. Da dies jedoch länger dauerte als erwartet, glaubten einige Untertanen, dass dies alles nicht mit rechten Dingen zugehen könne. Schneller als man dachte, kam es so 1650 zu den hier beschriebenen Hexenprozessen! Mit involviert auch Johann Stausberg. Man bezichtigte ihn der Hexerei und des Zauberlasters. Er konnte jedoch seinem Schicksal knapp entfliehen, es sollte ihn aber dennoch im März 1652 wieder einholen. So wurde er wiederholt der Zauberei bezichtigt. Er legte vier Tage nach den Beschuldigungen (und nach Beinschrauben sowie dem "Hängen an einer Kordel") ein Bekenntnis ab. Am 14.03.1652 wurde er durch das Schwert hingerichtet. Seine Frau und seine Kinder erreichten durch ein Bittschreiben an die Herren v. Hatzfeldt, dass er nicht verbrannt wurde. Hinrichtung und Bestattung fanden auf dem Blumenberg statt. Der Prozess gegen Johann Stausberg ist außerordentlich gut dokumentiert und wir werden später noch genauer auf diesen Prozess eingehen! Die Wildenburg. Ölgemälde von Eduard Pose zweites Viertel 19. Jahrhundert. Wildenburg 15

Die Wildenburg Ende der 1970er Jahre Wildenburg 16

Richter und Ankläger der Friesenhagener Prozesse Richter Caspar Reinhardi und Richter Georg Chotmann 1650 hatte Graf Johann Adrian zu Hatzfeldt eigens einen Boten nach Arnsberg gesendet, um dort Richter Caspar Reinhardi für die anstehenden Friesenhagener Prozesse zu gewinnen. Dieser lehnte jedoch mit der Begründung ab, er sei noch zu unerfahren in diesen hochwichtigen Sachen. Allerdings empfahl Richter Reinhardi, Graf Johann Adrian von Hatzfeldt, seinen aus Olpe stammenden Kollegen Richter Georg Chotmann anstelle seiner selbst für die Durchführung des Hexenprozesses zu benennen. Richter Chotmann wäre diesem Angebot auch zu gerne nachgekommen, hätten die Wildenburger Untertanen nicht ein Gesuch an die Grafen v. Hatzfeldt gestellt, den Wildenburger Amtmann Hermann Heistermann mit der Durchführung des Prozesses zu beauftragen. Höchstwahrscheinlich erfolgte das Gesuch auf Heistermanns eigene Veranlassung. Die Grafen v. Hatzfeldt waren der Meinung, dass sie dem Gesuch ihrer Untertanen Folge leisten müssen und Heistermann konnte sein Werk beginnen. Amtmann Hermann Heistermann Hermann Heistermann wurde 1650 von den Grafen v. Hatzfeldt mit der Durchführung der Friesenhagener Hexenprozesse beauftragt. Es ist wahrscheinlich, dass das Gesuch der Untertanen auf Heistermanns eigenes Anraten hin gestellt wurde. Heistermann war als ausgesprochen "gründlich" bekannt! So hatte er in den letzten Jahren bereits im Friesenhagener Umland sein Unwesen getrieben und seinen Hexenwahn in vollen Zügen praktiziert. Jedoch waren die Hauptbeweggründe Heistermanns wohl nicht der Hexenwahn oder die Angst vor Hexen und Zauberern, sondern vielmehr die pure Habgier. Für das Überführen und Verurteilen einer vermeintlichen Hexe stand ihm als Hexenrichter - pro verurteilte Hexe - eine beachtliche Geldsumme zu. Dies macht die wahren Beweggründe Heistermanns offensichtlich. Die Grafen v. Hatzfeldt kannten Heistermann und seine entschlossenen Vorgehensweisen. Da sie der Berufung Heistermanns nur auf Verlangen der Untertanen nachgaben, und dies auch nur schweren Herzens, gaben sie Heistermann klare Anweisungen für die kommenden Prozesse. So wurde festgelegt, dass Heistermann alleine die volle Verantwortung auf sein Gewissen nehmen müsse. Sie untersagten Heistermann, Verdächtige nur auf Grund von Verleumdungen festzunehmen und zu foltern. Die Geschichte zeigte, dass Heistermann die Vorgaben der Grafen wenig kümmerten. Für Heistermann war es ausgesprochen lukrativ, dass sich die Bewohner Friesenhagens gegenseitig der Hexerei beschuldigten. Vor allem Meuß und Lieschen Merge benannten unter Folter nahezu jeden Mann in Friesenhagen. Heistermann konnte sich so aussuchen, wen er wollte, und zuerst unliebsame Untertanen aus dem Wege räumen. Sein Wohlstand und Reichturm war auf lange Zeit gesichert. Heistermann stieß auf wenig Widerstand - einzig Kaplan Willhelm Breuer versuchte gegen das erbarmungslose Vorgehen Heistermanns anzugehen. Kaplan Breuer haben wir ein eigenes Kapitel gewidmet. Heistermann hätte noch weiter unschuldige Menschen überführt und hingerichtet, wäre ihm nicht der Fehler unterlaufen, den treuen Rentmeister des Grafen Hermann v. Hatzfeldt einzukerkern und zu foltern. Arnold Kremer genannt Pfalzgraf zu Kappenstein. Kremer sollte am 17.12.1650 hingerichtet werden. Graf Hermann v. Hatzfeldt forderte Heistermann jedoch auf, diese Hinrichtung auszusetzen und Kremer umgehend in das gräfliche Schloss zu Crottorf zu überführen. Diese Bitte konnte Heistermann nicht abschlagen. Heistermann sah nun seine Stellung als Hexenrichter gefährdet und rechnete mit weiteren Einschnitten seiner Befugnisse. Vorausschauend beschloss er, Friesenhagen den Rücken zu kehren und machte sich mit seiner Familie aus dem Staub. Heistermann floh kurz nach dem Weihnachtsfest nach Paderborn und kehrte nie wieder ins Wildenburger Land zurück. Gerichtspersonen Landschultheiß Dernbach Gerichtsschöffe Peter Quast Gerichtsschöffe Johann Klein Gerichtsschöffe Jakob von Schönbach Steeg Bettorf Stade 17

Captores Hausschultheiß Peter Stock Jakob Klein Hausschultheiß Thomas Friesenhagen Wildenburg Friesenhagen Friesenhagen Thomas Friesenhagen Thomas Friesenhagen (genannt Toni/Tünnes) bekleidete unter Amtmann Heistermann den Posten eines Captores (Häscher). Er war dafür verantwortlich die Verdächtigen zu verhaften und zu den anstehenden Verhören zur Wildenburg zu bringen. Oftmals fiel es Toni Friesenhagen zu schwer, selber Hand an die zu verhaftenden Verdächtigen zu legen, da es nicht selten Freunde und sogar Verwandte waren, die dem Hexenrichter vorgeführt werden mussten. Toni sendete dann seine Kollegen Peter Stock und Johann Klein aus, um die Verdächtigen zu verhaften. Toni hatte das Amt des Häschers nur angenommen, weil er fest im Glauben war, auf diese Weise einige der für die Plagen der letzten Monate verantwortlichen Hexen dingfest machen zu können und so seinem Dorf einen guten Dienst erweisen zu können. Dass Heistermann jedoch ganz andere Absichten verfolgte und aus purer Gier jeden verurteilte, der in irgendeiner Form benannt oder beschuldigt wurde, war ihm nicht bewusst. Immer wieder geriet er in peinliche Situationen und Verlegenheiten, wenn seine Freunde bettelnd und flehend vor ihm standen, um nur noch ein letztes Mal zur geliebten Frau oder dem Ehemann vorgelassen zu werden. Toni kam hier und da den Bitten seiner Freunde nach und er verstieß damit gegen Heistermanns Auflagen. Durch eine dieser Nachgiebigkeiten konnte eine Verdächtige, Trin Weber aus Truttenseifen, fliehen dies hätte ihn beinahe den eigenen Kopf gekostet. Heistermann gab jedoch den Wächtern die Schuld für die Flucht, da man Trin kurze Zeit nach der Flucht wieder einfing, hatte dies für Toni keine weiteren Folgen. Auch das der Wunsch von Agnes Schmidt, noch einmal ihre Kinder sehen zu wollen, erfüllt wurde, war wenn auch indirekt, der Mithilfe Tonis zu verdanken. Geistliche Pastor Everheim Pater Laurentius Kaplan Wilhelm Breuer Wissen Friesenhagen Wildenburg St. Sebastianus Kirche 18

Kaplan Wilhelm Breuer Kaplan Wilhelm Breuer war seit 1646 Hofkaplan der Grafen v. Hatzfeldt zu Wildenburg. Jedoch war er nicht nur Hofkaplan, sondern auch guter Freund und Berater der Grafen. Breuer war Zeit seines Lebens ein Gegner von Hexenprozessen und man kann davon ausgehen, dass die ablehnende Haltung der Hatzfeldtschen Grafen auf den Einfluss von Wilhelm Breuer zurückzuführen ist. Breuer war ein Befürworter der Thesen von Friedrich Spee. Spee hat in dem Buch Cautio Criminalis (unter falschem Namen veröffentlicht) die Vorgehensweisen der Hexenrichter scharf kritisiert und lebte seither selber in großer Gefahr, angeklagt zu werden. Breuer hatte Heistermann schon früh durchschaut und scheute sich nicht, bei entsprechender Gelegenheit, Einspruch gegen die Verurteilungen und Vorgehensweisen Heistermanns einzulegen. Heistermann ließen die Vorwürfe jedoch unberührt. Er warf Breuer sogar vor, die Wildenburger seien rückständig, da man anderswo noch viel härter vorgehen würde. Kaplan Breuer versuchte seinen ganzen Einfluss auf die Grafen v. Hatzfeldt geltend zu machen und nutzte jede Möglichkeit, die Hatzfeldtschen von der ungerechten Grausamkeit und Habgier Heistermanns zu überzeugen. So schrieb er in einem Brief an Freiherrn Wilhelm Heinrich von Hatzfeldt: Es scheint, dass der Geldhunger Herrn Heistermann eingenommen hat wenn es so weiter ginge hätten die Hatzfeldtschen bald keine Untertanen mehr. Er stand den Verurteilten stets mit Trost und Beistand zur Seite. Hilflos gegen die Übermacht Heistermanns war es seine größte Aufgabe, den gottesfürchtigen Männern und Frauen in ihrem größten Leid beizustehen. Auch für Agnes Schmidt - und vor allem für ihre Kinder - war Kaplan Breuer eine große Hilfe in schwerster Not. Kaplan Wilhelm Breuer war ein tapferer und aufrichtiger Mann, der gegen das von Heistermann ausgeübte Unrecht im Wildenburger Land ankämpfte, und sich stets der Gefahr bewusst war, selber unter die Mahlsteine der Hexenjustiz zu geraten! So schreckte Heistermann nicht davor zurück, Kaplan Breuer selbst mit dem Scheiterhaufen zu drohen. Zu offensichtliche Anteilnahme an dem Schicksal vermeintlicher Hexen war oftmals ein sehr verdächtiges Zeichen für die eigene Schuld eine Hexe zu sein, und neue Geld bringende Opfer waren Heistermann stets willkommen. Kaplan Breuer störte dies nicht, sein fester und tiefer Glaube an Gott gab ihm die Stärke und die Kraft für so viele Menschen Trost bringender Beistand und Helfer in der Not zu sein. St. Sebastianus Kirche - Der Weg - 19

Der Prozess gegen Johann Stausberg 05.03.1652-14.03.1652 Die hier veröffentlichen Informationen stammen aus dem 1968 im Selbstverlag erschienen Buch "650 Jahre Stausberg" von Hermann Stausberg. Wort und Sprachweise entsprechen ihrer jeweiligen Zeit! Wir danken Frau Vanessa Stausberg für die freundliche Unterstützung!! ------------ Am 5. März 1652 erhob Anwalt Kipp beim Wildenburgischen Halsgericht Klage gegen Johann Stausberg. Er legte dem Gericht eine Klageschrift vor, die viele Beschuldigungen enthielt, mit der Bitte um Prüfung. Das Gericht ordnete daraufhin die Festnahme an, die sofort am nächsten Tag erfolgte. Der Anwalt führte in der Klageschrift folgendes aus: Nachdem die Hochwohlgeborenen Herren Gevettern von Hatzfeldt, Freiherrn zu Wildenburg, auf dringendes Begehren der Untertanen und aus erheblichen Ursachen den Inquisitionsprozess des abscheulichen Lasters der Zauberei betreffend wieder aufgenommen hätten, erschiene der in dieser Sache wohlverordnete fiskalische Anwalt vor ihnen, den Ehrenfesten wohl achtbaren weisen und vorsichtigen Herren Landschultheiß und Schöffen der Herrschaft Wildenburg und übergebe von Amtswegen gegen Johann Stausberg als einen merklich der Zauberei bezichtigten Angeklagten nachfolgende peinliche Anklage und Fragestücke mit der Bitte den Beklagten dienstlich zur unbedingten Aussage darauf anzuhalten. Wenn aber etwas abgeleugnet oder doch nicht eingestanden würde, so sei er, der Anwalt, ehrbietig, die Beweise zu erbringen. Ferner sagte er: 1. Es sei nicht nur in der göttlichen Heiligen Schrift und allen geistlichen und weltlichen Rechten der Konstitution des heiligen Römischen Reiches, sondern auch in allen guten Polizeiordnungen und der natürlichen Ehrbarkeit selbst bei hoher Strafe streng verboten, dass ein Mensch, welchen Standes er auch immer sei, einige Zauberei treiben und anderen dadurch an Leib, Gesundheit, Vieh und Gütern in irgend einer Art Schaden zufügen solle. 2. Es sei auch deshalb so streng verboten und verpönt, damit man auch keinerlei Verdacht der Zauberei auf sich lade. 3. Es sei aber wahr, dass sich dem allen ungeachtet der denunzierte und jetzt peinlich beklagte Johann Stausberg vor bösem Verdacht der Zauberei nicht, wie es sich gebührt und er hätte tun sollen, gehütet hat. 4. Es sei vielmehr wahr, dass er in seinem Leben vielfach mit dergleichen diffamierten Personen verkehrt hat und umgegangen ist, auch sich in seinem Wandel und Wesen so verhalten und gezeigt hat, dass ein allgemeines Geschrei in dieser Herrschaft erloschen ist, auch noch umgeht und schwebt, dass der Beklagte mit dem abscheulichen Laster der Zauberei behaftet und ein offener Zauberer sein solle. 5. Es sei ferner wahr, dass solch ein erschollenes Gerücht und Geschrei seinen Ursprung in erheblichen beweisbaren und glaubwürdigen Ursachen gehabt hat und noch hat... 6. Aus den Gerichtsprotokollen sei offenbar, dass der Angeklagte als Zauberer auf der Kotzbahn und auf der Geherhardt beim teuflischen Tanz gesehen und erkannt worden ist. 7. Er sei ein Mitzauberer bei den Tänzen auf der Hohen Portzen gewesen und gesehen worden. 8. Der Angeklagte Johann Stausberg sei neben Groß Johann zu Solbach, Katharina - Ebert Stöckers Frau, und anderen bei der Ausgrabung und Wegnahme eines verstorbenen und auf dem Kirchhof begrabenen Kindes dabei gewesen. 9. Und habe dasselbe mit wegnehmen helfen. 10. Das sei zu dem Zweck geschehen, um diese ausgegrabenen Kinderchen zu braten und zu Pulver zu stoßen und daraus Wetter und Nebel zu machen. 11. Und solches Pulver durch ein Horn auszublasen. (Die Ziffern 12 bis 32 enthalten ähnliche Beschuldigungen.) 20

Anna-Kapelle Blick vom Bitzchen 21

Prozesstag - 06.03.1652 Schon am Tage der Inhaftnahme, am 6. März etwa um 14.00 Uhr nachmittags, wurde mit dem Verhör begonnen und mit dem peinlich beklagten Johann Stausberg nach dem Inhalt der Kaiserlichen Halsgerichtsordnung verfahren. Der Inhaftierte wurde in aller Güte los und frei vorgestellt und an die Ursachen seiner Inhaftierung wegen des bezichtigten Zauberlasters erinnert. Er wollte aber nichts davon bekennen, sondern gab vor, er wäre des Lasters unschuldig. Daraufhin wurde ihm Bedenkzeit gegeben. Das Verhör fand in Gegenwart des Kommissars, des Landschultheiß und zweier Schöffen statt. Prozesstag - 07.03.1652 Am 7. März etwa um zehn Uhr vormittags wurde er wieder los und frei vorgestellt und bekannte nun gütlich ohne jede Tortur. Er habe eine Magd gehabt, die Threin geheißen, mit derselben habe er vor ungefähr zwanzig Jahren einmal zu schaffen gehabt, dadurch sei er zum Zauberlaster gekommen. Danach sei er zu verschiedenen Malen auf den Platz gekommen, wo die Hexen und Zauberer ihren Tanz gehabt, besonders auf der Weingruben, wo er auch Groß Johann von Solbach gesehen habe. Weiteres wollte er aber dafür nicht bekennen und wurde deshalb, um sich besser zu bedenken, zum Gefängnis zurückgebracht. Am Nachmittag um 15.00 Uhr wurde er wieder verhört, er verharrte aber bei seinem "Nein". Prozesstag - 08.03.1652 Am 8. März etwa um 14.00 Uhr nachmittags wurde Johann Stausberg zum vierten Mal vorgestellt und auf das Inständigste gefragt, ob er die Ursache seines Falles und Unheils gütlich bekennen wolle oder nicht. Er verblieb aber weiterhin negativ, und die Güte wollte bei ihm nicht verfangen. Daher wurde nun auf Tortur erkannt. Zuerst wurde ihm die rechte und dann die linke Beinschraube von Meister Jost Merten angesetzt. Eine halbe Stunde wurde er damit gefoltert, er wollte aber auch dann noch nicht bekennen. Nun wurde er an eine Kordel gehängt, und als er aber nun eine Dreiviertelstunde an der Kordel gehangen hatte, begehrte er, ihn abzulassen, und sagte, er wäre das Zauberlasters schuldig, er wolle zwischen heute und morgen sich bedenken und alsdann alles aussagen. Diese Vergünstigung wurde ihm gewährt unter der Bedingung, dass mit weiter Tortur gegen ihn verfahren würde, falls er nicht bekennen sollte. 22 Zeitgenössische Darstellung des Kordel Hängens

Prozesstag - 09.03.1652 Am 9. März etwa um 10.00 Uhr vormittags wurde er zum fünften Male vorgestellt, und nun bekannte er wie folgt: Er sei vor etlichen zwanzig Jahren, als er zu Müsen in der Grafschaft Nassau in einem Wirtshaus mit Groß Johann von Solbach zusammen getrunken, lustig und fröhlich gewesen, sie seien am anderen Tage zusammen hinunter nach Ferndorf gegangen und hätten daselbst auch zusammen getrunken. Von da seien sie zusammen bis oberhalb Hauspert gegangen, daselbst sei Groß Johann von ihm ins Dorf hineingegangen, er aber habe hinab nach Hause gehen wollen. Da habe sich ein Frauenmensch auf dem Wege befunden und zu ihm gesprochen, wo er solange bliebe, sie wäre vor ihm da. Da habe er geglaubt, es wäre die Wirtsfrau aus Müsen, wofür sie sich auch ausgegeben habe. Es sei aber der leidige Satan gewesen, der zu ihm gesagt habe, sie wären am letzten Abend lustig gewesen. Daraufhin habe sie ihm zwei Taler gegeben und gesagt, er solle bei ihr vorsprechen, wenn ihn der Weg dahin führe. Die Taler wären aber, als er sie in der Hand besehen, Dreck gewesen, es habe sich also bei ihm der leidige Satan, der in der Gestalt der Wirtfrau zu Müsen erschienen sei, niedergesetzt. Daraufhin hätten sie zusammen gebuhlt, es sei aber kaltes Werk und keine Freude dabei gewesen. Daraufhin hätte sie ihm Samen für kranke Pferde gegeben, was Schwarzsamen gewesen sei, auch ihn unterwiesen, wie er den Samen gebrauchen solle. Wenn er nämlich ein Pferd hätte, das krank sei oder gesund werden solle, oder das ständig und nicht ziehen wolle, würde es ziehen, sobald er ihm solchen Samen eingäbe. Später sei der Satan öfters in solcher Gestallt zu ihm gekommen, und besonders wenn er zornig gewesen sei. Wie der Satan, wenn die Leute zornig würden, gemeinhin zu tun pflege, sich zu ihm geselle und ihm Ratschläge gebe, wie er andere beschädigen solle. Worauf er ihm, dem Teufel, in die Hand versprochen habe, dass er ihm folgen würde. Er habe sich also vom Schutz des Allmächtigen abgewannt, sich dem leidigen Satan zugewandt und sich demselben mit Leib und Seele ergeben. Er habe den Samen zum ersten Male auf dem Heimweg bei einem schwarzen Kalb, das Henne von Stöcken gehört, ausprobiert, aber das Kalb sei daran gestorben. Dann habe er mit demselben Samen noch ein Kalb getötet, mit weißem Kopf, das dem Jakob von Irlenbruch gehört habe. Er sei auch vom leidigen Satan gezwungen worden, mit demselben Samen ein weißblumiges Kalb zu töten, das dem sel. Jakob in der Wöllenbach gehörte. Er bekenne ferner, er habe sich mit dem selben Samen ein Sauschen getötet, dass etwas begierig gewesen, wenn er den Pferden den Hafer geholt, und ihm von dem Hafer zu fressen gegeben. Seinem Schwager Eberhard von Niedersolbach habe er mit demselben Samen eine braune Kuh getötet und der Kuh den Samen auf der Weide vorgeworfen. Er wäre auf seinen Schwager zornig gewesen wegen eines abgekauften Pferdes. Da wäre der Teufel schnell dagewesen und hätte ihn dazu gereizt. Schließlich bekenne er, dass er auf der Weingrube bei den Teufelstänzen gewesen sei, er habe den Samen auch einmal in die Hand genommen und sei am Schornstein hinaus und durch die Luft in ein Haus geflogen, habe daselbst gesehen und wohl gekannt den alten Stock zu Freudenberg, den Rorich zu Freudenberg, Seifer Johann zu Obersolbach und dessen Frau, Heinrich Meiswinkel, Dietrich in der Harbach und dessen Frau, Tringen zu Scheuren im Kirchspiel Fischbach, sel. Winnersbach Frau in der Winnersbach sowie Eberts Frau in Düsternseifen. Zeitgenössische Darstellungen 23

Prozesstag - 11.03.1652 Am 11. März um 15.00 Uhr nachmittags wurde Johann Stausberg wieder vorgestellt und ihm sein in diesem Monat genanntes Bekenntnis deutlich und verständlich von Wort zu Wort vorgelesen. Er bestehe standhaft und beständig darauf, darin bis in den Tod fest zu verharren, erkläre sich auch bereit, das heilige Sakrament des Altars zu empfangen. Demzufolge wird ihm nun der 14. März als Gerichtstag angekündigt, an dem er das Urteil hören soll, gleichzeitig wird ihm ein Beichtvater anempfohlen, womit er sich zufrieden gegeben, seine begangenen Sünden bitterlich beweine, in der tröstlichen Hoffnung lebend, Gott der Allmächtige werde ihm durch seine grundlose Barmherzigkeit seine Sünden verzeihen und ihn zu ewigen Freuden in sein Reich gnädig aufnehmen, zu welchem Ende er dann ganz fleißig gebeten, ihm den wohlehrwürdigen Herrn Pater Wolfgang, Pastor zu Wissen, oder aber den Herrn Pastor zu Wenden, Roserus Vigener, zukommen zu lassen. Prozesstag - 14.03.1652 Am 14.März erschien bei dem hochlöblichen gemeinen Hatzfeldtschen Wildenburgischen Halsgericht der fiskalische Anwalt namens seiner gnädigen Herrn Prinzipalen. Nach Wiederholung seiner wider Johann von Stausberg, den jetzt hier vor Gericht stehenden Angeklagten, vorher gerichtlich übergebener Fragstücke, darauf ergangener Antwort und geschehenen Bekenntnisses, dass diesen beklagt, Johann von Stausberg mit dem abscheulichen Zauberlaster sich höchlichst befleckt, gegen die zehn Gebote Gottes gröblich gesündigt, die göttliche Majestät zum Höchsten beleidigt, von demselben und all seinen lieben Heiligen abgetreten und dem leidigen Satan anhängig geworden, bitte der Kommissar, den vorgenannten Johann von Stausberg, bei versammeltem Amtsstand nochmals abzufragen, ob er bei seinem gerichtlich getanen und geschehenen Bekenntnis bis zuletzt und ständig verbleiben wolle oder nicht. Und falls er dabei bleiben wolle, durch Urteil und Recht Gottes Gebot nach Inhalt der peinlichen Halsgerichtsordnung weltlichen Rechten und Satzungen gemäß ihn zu erkennen und zu verfahren. Falls er aber nicht dabei beharre, sondern sich wieder wenden sollte, würde er zu gemeiner Haft erneut einzuliefern sein. Weil nun der Angeklagte bei seinem Bekenntnis endgültig verblieb, wurde folgendes Verdammungsurteil öffentlich vorgelesen: Incriminal inquisitionis Sachen des abscheulichen Zauberlasters Johann Stausberg... zu recht erkannt, dass besagter Johann von Stausberg wegen seines Zauberlasters und dem zufolge verübter Missetaten mit dem Schwerte vom Leben zum Tode, ihm zu wohlverdienter Strafe, anderen aber zum abscheulichen Exempel hingerichtet und dessen Körper vermöge Kaiser Karls des Fünften peinlicher Halsgerichtsordnung mit dem Feuer verzehrt werden solle, wie wir, Landschultheiß, Schöffen und Urteiler dieses hochlöblichen und gemeinen peinlichen Wildenburgischen Halsgerichts ihn dazu gerichtlich condemnieren* und verdammen, dessen Seele Gott der Allmächtige Barmherzigkeit befehlen. Publicata Wildenberg 14.03.1652 Am selben Tage wurde von Threin - Johanneßen Stausbergs Hausfrau und deren Kinder - eine supplication** folgenden Inhalts eingereicht: Hochwohlgeborene Freiherren, gnädige Herren Ew. Gn. seyen unserer untertänigen breitschuldigsten Dienste zuvor, demütigst und um Gottes Willen bittend, sie belieben aus angeborener Milde, unserem resp. Ehewirten und lieben Vater Johann von Stausberg die Gnade widerfahren zu lassen, dass er doch möge mit dem Schwerte hingerichtet und ganz zur Erde bestattet werden. Daran tue Ew. Gnaden ein Werk der Barmherzigkeit, und wir sämtliche hochbetrübte verlassene Untertanen wollen die Tage unseres Lebens in Untertänigkeit zu Ew. Gn. in unserem fleißigen Gebet zu Gott seufzend vergelten und wir bitten Ew. Gn. demütig hochbetrübte Threin Johanneßen von Stausberg Hausfrau, Ebert, Johann, Wilhelm und Adam, alle Johanneßen von Stausberg Söhne. Der Bitte wurde mit folgenden Worten stattgegeben: Auf dieses der Supplicanten und anderer Intercedenten fleißiges Bitten und Anhalten ist die Begrabung des toten Körpers also gleich nach der Hinrichtung auf dem Platz zu verrichten aus Gnaden hiermit bewilligt worden. Signatumut supra Johann Stausberg wurde noch am selben Tage auf dem Blumenberg durch das Schwert getötet und an Ort und Stelle begraben. (*verurteilen) (**Bittgesuch) 24

Graf Hermann von Hatzfeldt 1602-1673 Gemälde von Leonard Wilhelm Kreß Graf Melchior von Hatzfeldt-Crottorf-Gleichen 1593-1658 Kupferstich, Mitte 17. Jahrhundert 25

Arnold Kremer - Pfalzgraf zu Kappenstein + 14. März 1652 Arnold Kremer - genannt Pfalzgraf zu Kappenstein - war Rentmeister der Grafen Sebastian von Hatzfeldt und dessen Sohn und Nachfolger Hermann von Hatzfeldt. Er nahm den Hexenwahn nicht so ernst und gab des Spaßes halber oft und gerne damit an, ein großer Zauberer zu sein. Die Ironie in seinen Äußerungen blieb jedoch so manchem verborgen und so wundert es nicht, dass ihn seine Mitbürger alsbald für einen solchen Zauberer hielten. Dies kümmerte ihn jedoch nicht! 1650 konnte er, dank des Grafen Hermann v. Hatzfeld, den Klauen Heistermann s entfliehen. 1652 holte ihn sein Schicksal jedoch erneut ein ein letztes Mal. Auch eine Intervention des Grafen Hermann v. Hatzfeldt und ein schnell herbeigeholtes Gutachten der jur. Fakultät Marburg, das ihm attestierte unschuldig zu sein, konnte ihn nicht retten. Insgesamt gab es 69 Anklagepunkte gegen Arnold Kremer. So wurde ihm unter anderem vorgeworfen ein Werwolf zu sein. Zeugen wollen ihn dabei gesehen haben, wie er in Werwolfsgestalt, Vieh gerissen habe. Er wird am 14.03.1652 mit der Zustimmung der Hatzfeldtschen Vettern und Mitherren, Johann Adrian und Wilhelm Heinrich v. Hatzfeldt, auf dem Blumenberg hingerichtet. Der Prozess dauerte anderthalb Jahre! Werwolf Der Prozess gegen Arnold Kremer Richter und Ankläger Richter Keßels Fiskalischer Anwalt Johann Wolfgang Kipp Olpe Olpe Geistliche Pastor Wolfgang Stutzberg Pastor Roserus Viegener Wissen Wenden 26

Gerichtspersonen Landschultheiß Theis Dornbach Gerichtsschöffe Bertram Schmidt Gerichtsschöffe Theis zu Kücheln Gerichtsschöffe Johann Klein Gerichtsschöffe Johann Leidig Steeg Friesenhagen Küchelseifen Stade Nochen Gerichtsschöffe Johannes zu Alzen Gerichtsschöffe Jakob zu Schönbach Scharfrichter Meister Jost Merten Siegen Zeugen Kerstgen zum Sommer Johann Klein Ebert zum Steege Theis im Weidenbruch Hundscheid Steeg Weidenbruch Hermann im Kuchenwald Ursula Müller Wittib Gerhards Gretgen Diedrichs Elsgen Friesenhagen Thomas Friesenhagen Friesenhagen Friesenhagen Peter im Tale Otto Stock Friesenhagen Arnold Kremer starb am 14. März 1652 zusammen mit Johann Stausberg auf dem Blumenberg. Den Prozess gegen Arnold Kremer dokumentierte Joseph Rinscheid in seinem Buch: Arnold Kremer der Pfalzgraf von Krottorf und größte Zauberer des Wildenburger Landes. Ein Tatsachenbericht aus der Zeit der Hexenprozesse. Das Buch ist über den Heimatverein Olpe zu beziehen: www.heimatverein-olpe.de/publikationen/schriften.html Mit den Prozessen gegen Johann Stausberg und Arnold Kremer hatte der Hexenwahn in Friesenhagen sein Ende gefunden. 27

Im Friesenhagener Umland tobte er jedoch unvermindert weiter. So verwundert es nicht, dass auch in unmittelbarer Ortsnähe noch weitere Menschen dem Hexenwahn zum Opfer fielen. Hier einige Opfer der Jahre 1651-1653 aus Freudenberg und Plittershagen: 1651 Margaretha Steinseifer / Plittershagen Margaretha Steinseifer, Tochter von Peter Steinseifer aus Plittershagen, wird 1651 in Siegen unter dem Richter Anton Jung zum Tod wegen Sodomie und Zauberei verurteilt. Sie gesteht vom Teufel Geld erhalten und mit giftigem Samen Vieh getötet zu haben. 1651 Elli Herlings / Plittershagen Elli Herlings, Ehefrau von Johann Herlings aus Freudenberg, wird wegen Zauberei und Sodomie unter Richter Anton Jung in Freudenberg angeklagt und auf dem Siegener Marktplatz enthauptet. Sie soll im Garten ihres Herren mit zwei Freundinnen den Teufel begrüßt haben. 1652 Johann Herlings und Johann Stock / Freudenberg Johann Herlings, Viehhändler aus Freudenberg, Ehemann der 1651 hingerichteten Elli Herlings, wird wegen Hexerei angeklagt und enthauptet. Er gestehe, dem Teufel in Gestalt eines Reiters, später einer Maus begegnet zu sein. Von jedem verkauften Pferd habe er dem Teufel vier Taler, von jeder verkauften Kuh zwei Taler gegeben. Auch könne er sich unsichtbar machen. Mit ihm zusammen stirbt Johann Stock aus Freudenberg. Ihm soll der Teufel in Gestalt einer Frau erschienen sein. Johann Stock wurde ebenfalls enthauptet. 21. Juni 1653 Auch der Bürgermeister von Freudenberg, Bernhard Müller, hatte keine Chance dem Hexenwahn zu entkommen. Er wurde in Freudenberg zum Tod durch Verbrennen verurteilt und starb am 21. Juni 1653 auf dem Scheiterhaufen. Mit ihm zusammen starben Elsbeth Luther aus Freudenberg, Gertrud Flender aus Geisweid und Margaretha Waffenschmidt aus Plittershagen (genannt die Formenschmidtsche) Nur wenige Wochen zuvor, am 20. Mai 1653, starben auf dem Scheiterhaufen in Hilchenbach: Margaretha Irle aus Credenbach sowie Elsbeth Hansel aus Crombach und am 01. März 1653 Barbara Stoever aus Credenbach (genannt die Guckgucksche) sowie Johann Langenbach aus Niederndorf (genannt der Schmelzer). 16. Juli 1653 Margaretha Leinweber, Henn Stöcker, Threingen Stähler, Eygen Stahl, Margaretha Simon (genannt die Heuerkampsche) und Catharina Fischbach aus Oberfischbach (genannt die Schmidtsche) starben gemeinsam am 16. Juli 1653 durch das Schwert. Das Vollstreckungsurteil lautetet: "Decolliren* und zur Erde zu bestatten". *Allesamt wurden geköpft Der Alte Flecken Freudenberg 28

Ruinen bei der Wildenburg Strahlenbach Schmerzhafte Mutter Kapelle Ziegenschlade Hollenseifen 29

Literatur Tipp Hexentanz - Ein Roman über den Hexenwahn in Friesenhagen von Christa-Maria Zimmermann Anhand der wahren Geschehnisse um Agnes Schmidt und ihrer Kinder beleuchtet Christa-Maria Zimmermann ein unheimliches Kapitel europäischer Geschichte: Aufrüttelnd, spannend und engagiert erzählt sie von dem grausamen Hexenwahn zur Zeit des 30-jährigen Krieges - und von den erstaunlich modernen, todesmutigen Ideen des Hexenprozess-Gegners Friedrich Spee. --- Paul und seine Schwester Lene wachsen in schwierigen Zeiten auf: im 30-jährigen Krieg. Soldatentruppen überziehen das Land, und ob es die Schweden sind oder die Kaiserlichen, kann kaum noch jemand unterscheiden. Doch auch von anderer Seite scheint den Menschen Gefahr zu drohen: Ein Dominikanerpater, der in Pauls Dorf Friesenhagen predigt, warnt mit flammenden Worten vor den Hexen und Zauberern, die mit dem Teufel im Bund sind und Hagelschlag und Unheil bringen. Als dann tatsächlich ein schreckliches Unwetter über das Land zieht, die Ernte vernichtet und mehrere Menschen tötet, verlangen die aufgebrachten Bürger einen Hexenprozess. Hermann Heistermann, der gefürchtete Hexenrichter, steht sofort bereit, aber niemand hätte sich vorstellen können, wie viele Hexen er überführt. Auch Pauls Vater wird zum Tode verurteilt und kurz darauf wird seine Mutter beschuldigt. Für Paul bricht eine Welt zusammen: Sind die Hexenrichter wirklich so unfehlbar - oder kann man den Worten des umstrittenen Friedrich Spee Glauben schenken, der die erpressten Geständnisse der Hexen in Frage stellt? Gejagt von Heistermanns Schergen, geflohen aus Friesenhagen und heimatlos geworden, in Zeiten eines grausamen Krieges, versuchen Paul und Lene ihren eigenen Weg zu finden. Christa-Maria Zimmermann ließ sich von Joseph Rinscheids Erzählung "...noch einmal meine Kinder sehen" inspirieren und verfasste hier die Geschehnisse um Agnes Schmidt in anschaulicher Weise neu. --- Hierbei mischt sie die überlieferten Fakten mit zeitgenössischen Anschauungen. Auch einige der realen Personen hielten Einzug in diese moderne Adaption von Rinscheids Erzählung. So wie hier anschaulich geschildert, könnten sich die Geschehnisse in Friesenhagen und im ganzen Land abgespielt haben! Ein "muss" - nicht nur für jeden Friesenhagener - sondern für jeden Interessierten!! Das Buch ist über den Buchhandel erhältlich. Christa-Maria Zimmermann - Hexentanz ISBN-10: 3401057359 / ISBN-13: 978-3401057354 Arena Verlag (Oktober 2005) Oder Online z.b. bei www.amazon.de Einen entsprechenden Link für die Onlinebestellung finden Sie unter "Hexentanz" auf unserer Webseite: www.friesenhagener-geschichte.de 30