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Transkript:

W E T T K A M P F B E R E I C H A 101 2.1.11 Rudern Bundesfinale 17. - 21. September 2017 Landesmeisterschaft 28. Juni 2017 (Mädchen u. Jungen) keine Regierungsbezirksmeisterschaften keine Stadt- und Kreismeisterschaften WK I WK II WK III WK IV --- 2000-2002 2003-2005 --- Die Ruderwettkämpfe werden einen Tag nach der Landesregatta des Schülerruderverbandes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Diese Wettkämpfe können gleichzeitig Vorbereitungs- und Testrennen für diejenigen Schulmannschaften sein, die auch an der Regatta des Landessportfestes der Schulen teilnehmen. In den Wettkampfklassen II und III werden Wettbewerbe für Mädchen- und Jungenmannschaften angeboten. Die Jahrgänge der Wettkampfklassen sind der Ziffer 1.6 zu entnehmen.

102 W E T T K A M P F B E R E I C H A Steuerleute müssen mindestens dem Jahrgang 2006 angehören. Sie dürfen jedoch nicht älter sein als die Teilnehmerinnen/Teilnehmer, die in der jeweiligen Wettkampfklasse dem ältesten Jahrgang angehören. Die Landessieger in den ausgeschriebenen Bootsklassen in den Wettkampfklassen II und III qualifizieren sich grundsätzlich für die Finalwettkämpfe des Bundeswettbewerbes der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA (vgl. Ziffer 2.2). Für die Akkreditierung beim Bundesfinale ist ein amtlicher Ausweis erforderlich: Schülerausweise und Ausweise der Sportfachverbände werden nicht anerkannt. Die Regelungen zur Fahrtkostenerstattung für alle Wettkampfklassen sind der Ziffer 1.10 zu entnehmen. Betreuung der Mannschaften, Startberechtigung Die Betreuung einer Mannschaft sollte unter pädagogischen Gesichtspunkten grundsätzlich von einer Lehrkraft der jeweiligen Schule erfolgen (vgl. Ziffer 1.4). Eine Teilnahme am Landessportfest der Schulen und am Finale des Bundeswettbewerbes der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA ist nur möglich, wenn die Schülerin/der Schüler einen Nachweis ihrer/seiner Identität und Schulzugehörigkeit vorlegt. Schülerinnen/ Schüler, für die zum Zeitpunkt der Veranstaltung der Nachweis nicht erbracht werden kann, sind nicht startberechtigt (siehe Ziffer 1.4). Die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung oder des Aktivenpasses sowie des Schülersportausweises (spätestens eine Stunde vor dem Rennen) ist zwingend erforderlich. Der entsprechende Vermerk zur ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung auf dem Schülersportausweis reicht aus. Statt dieser Bescheinigung kann auch der Aktivenpass des Deutschen Ruderverbandes vorgelegt werden. Die ärztliche Untersuchung muss nach dem 1. Oktober des dem laufenden Regattajahr vorhergehenden Jahres und mindestens zwei Wochen vor dem Meldeschluss der Regatta erfolgt sein.

W E T T K A M P F B E R E I C H A 103 Ummeldungen gemäß Ziff. 2.6.4 RWR - bis zur Hälfte der Mannschaft - sind spätestens eine Stunde vor Beginn des Rennens (Vorlauf) unter Vorlage des Identitätsnachweises und mit der ärztlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung bzw. der Aktivenpasses (entfällt, sofern die Ruderer in der Liste des DRV veröffentlicht sind) der bisher nicht gemeldeten Ruderer im Regattabüro vorzunehmen. Schülerinnen/Schüler der Wettkampfklasse III dürfen nicht mehr als zwei Rennen, Schülerinnen/Schüler der Wettkampfklasse II dürfen nicht mehr als drei Rennen, davon zwei Hauptrennen über die Normalstrecke an einem Tag fahren. Diese Einschränkung gilt nicht für Steuerleute. Zwischen den Starts muss eine Zeit von mindestens einer Stunde liegen. Jede Bootsbesatzung wird als selbstständige Schulmannschaft betrachtet. Beim Bundesfinale JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA sind keine Doppelstarts zugelassen. Diese Einschränkung gilt nicht für Steuerleute. Für die Finalveranstaltung des Bundeswettbewerbes der Schulen JUGEND TRAINIERT FÜR OLYMPIA im Rudern qualifizieren sich die Landesmeister in den u. g. Bootsklassen (vgl. Ziffer 2.2): Mädchen Jungen Wettkampfklasse II Doppelvierer mit St. Gig-Doppelvierer mit St. Doppelvierer mit St. Gig-Doppelvierer mit St. Gig-Vierer mit St. Achter mit St. Wettkampfklasse III Doppelvierer m. St. Doppelvierer m. St. Zum Bundesfinale kann jede Schule, die dort startet, eine Betreuerin/einen Betreuer entsenden. Hat eine Schule sich mit mehreren Booten qualifiziert, kann für jedes Boot eine Betreuerin/ein Betreuer gemeldet werden. Sofern eine Schule Mädchen- und Jungenmannschaften entsendet, ist dafür Sorge zu tragen, dass diese von je einer Begleitperson beaufsichtigt werden, weil Mädchen- und Jungenmannschaften getrennt untergebracht werden.

104 W E T T K A M P F B E R E I C H A Wettkampfbestimmungen Die Ruderwettkämpfe werden - soweit in dieser Ausschreibung nichts anderes festgelegt worden ist - nach den Ruderwettkampfregeln (RWR) des Deutschen Ruderverbandes ausgetragen, d. h. nach den Allgemeinen Wettkampfbestimmungen, den Bestimmungen für das Meisterschaftsrudern und den bootstechnischen Bestimmungen. Die Streckenlänge beträgt einheitlich 1000 m. Es ist eine Startfolge von 10 Minuten vorgesehen. Vorentscheidungen werden im Abstand von fünf Minuten durchgeführt. Sind mehr als sechs Boote gemeldet, werden die Finalboote über Vor- und Hoffnungsläufe ermittelt. Dabei qualifiziert sich der jeweilige Vorlaufsieger direkt für den Finallauf. Alle nicht direkt für den Finallauf qualifizierten Boote erhalten die Möglichkeit, sich über Hoffnungsläufe für die freien Finallaufplätze zu qualifizieren. Halbfinalrennen gibt es nur bei mehr als 18 Booten im Rennen. Sind in der Wettkampfklasse II mehr als sechs Boote gemeldet, werden die Vorläufe am Vortag im Rahmen der Landesregatta des Schülerruderverbandes Nordrhein-Westfalen durchgeführt. Sind in der Wettkampfklasse III mehr als sechs Boote gemeldet, werden die Finalteilnehmer über einen Vorlauf als Langstreckenrennen über 3000m ermittelt. Die schnellsten sechs Mannschaften fahren dann das Finale über 1000m. Das Langstreckenrennen kann auch im Rahmen der Landesregatta des Schülerruder-Verbandes Nordrhein-Westfalen durchgeführt werden.

W E T T K A M P F B E R E I C H A 105 Meldungen Die Meldung muss für jede Mannschaft und für jedes Rennen auf einem gesonderten Blatt abgegeben werden (Meldeformulare und Dateien für Papier- oder online-meldungen unter www.regattasprecher.de). Die Meldungen sind bis zum 13.06.2017 auf DRV-Formularen zu richten an: Michael Hein Flurweg 20 42579 Heiligenhaus Tel.: 02056 / 5840975 Mobil: 0170 / 9367695 Fax: 02056 / 5840976 Mail: michael@regattasprecher.de Regattaleiter: Robert Kröner, Kirchharpenerstr. 32, 44805 Bochum Mail: schulrudern-nrw@web.de Um die Meldungen in der Landesstatistik zu erfassen, wird Michael Hein alle Meldungen der Landesstelle für den Schulsport bei der Bezirksregierung Düsseldorf zur Verfügung stellen. Für alle Veranstaltungen des Landessportfestes sind Schiedsgerichte - siehe Ziffer 1.8 - zu bilden. Alle Termine sind dem Terminplan 2016/2017 zu entnehmen.