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! 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

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Transkript:

SICHERHEITSDATENBLATT 1 BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND FIRMENBEZEICHNUNG PRODUKTNAME PRODUKT NR. 71011300033, 62012080001, 71011010033, 71011290002, 62091020002, 71011300048, 71011300117, 71011302067, 71011303063, 71011304022, 71011304067, 3256642107004, 71011300010 LIEFERANT KONTAKTPERSON NOTRUFNUMMER 2 MÖGLICHE GEFAHREN Honeywell Aftermarket Europe GmbH Am Ochsenwald 4 D- 66539 Neunkirchen Germany +49(0)180 587 55 87 A Honeywell Consumer Products Group Company www.holtsauto.com Regulatory Affairs FR - INRS Tél: +33 (0)1.45.42.59.59 24hrs B - Antigifcentrum Tél: +32.70.245.245 24hrs NL - Rijksinstituut voor Volksgezondheid en Milieuhygiëne: tel. +31 (0)30 274 91 11 24hrs UK - 00 44 (0) 161 491 7391office hrs = 0900-1700 hrs Out of office hours Tel: 020 7358 9167 Hochentzündlich. Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Reizt die Haut. Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. EINSTUFUNG Xn;R22. Xi;R38. F+;R12. R52/53, R67. 3 ZUSAMMENSETZUNG/ANGABEN ZU BESTANDTEILEN Bezeichnung EC-Nr.: CAS-Nr. Inhalt Einstufung 200-467-2 60-29-7 10-30% F+;R12 R19 Xn;R22 R66 R67 Naphtha (Erdoel), mit Wasserstoff behandelte leichte 265-151-9 64742-49-0 10-30% Xn;R65. Xi;R38. F;R11. N;R51/53. R67. PROPAN 200-827-9 74-98-6 10-30% F+;R12 DIISOPROPYLETHER 203-560-6 108-20-3 10-30% F;R11 R19 R66 R67 ACETON 200-662-2 67-64-1 5-10% F;R11 Xi;R36 R66 R67 PYRIDIN 203-809-9 110-86-1 < 1% F;R11 Xn;R20/21/22 Der vollständige Text für alle R-Sätze ist in Abschnitt 16 wiedergegeben. 4 ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN EINATMEN Die betroffene Person sofort an die frische Luft bringen. Die betroffene Person warm und ruhig halten. Sofort ärztliche Hilfe holen. VERSCHLUCKEN KEIN ERBRECHEN HERBEIFÜHREN! Sofort ärztliche Hilfe holen. HAUTKONTAKT Sofort die Haut mit Seife und Wasser waschen. Bei andauerndem Unwohlsein, Arzt konsultieren. AUGENKONTAKT Sicherstellen, dass Kontaktlinsen vor dem Spülen der Augen entfernt werden. Augen sofort mit viel Wasser spülen, Augenlider dabei hochziehen. Mindestens 15 Minuten lang weiterspülen. Bei andauerndem Unwohlsein, Arzt konsultieren. 5 MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG GEEIGNETE LÖSCHMITTEL Verwenden: - Pulver. Löschpulver, Sand, Dolomit usw. 1 / 5

HINWEISE ZUR BRANDBEKÄMPFUNG Behälter in der Nähe des Feuers sollten entfernt oder mit Wasser gekühlt werden. Bei Feuereinwirkung die Behälter mit Wasser kühlen und die Dämpfe verteilen. BESONDERE BRAND- UND EXPLOSIONSGEFAHREN Aerosoldosen können bei Feuer explodieren. 6 MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG VERFAHREN ZUR REINIGUNG Notwendige Schutzausrüstung tragen. Alle Zündquellen löschen. Funken, Flammen, Rauch, Hitze vermeiden. Lüften. Verdampfen lassen. Wegen der Explosionsgefahr von engen Räumen fernhalten. Wenn das Leck nicht abgedichtet werden kann, ist das Gebiet zu evakuieren. 7 HANDHABUNG UND LAGERUNG VORSICHTSMASSNAHMEN BEI VERWENDUNG Von Wärme, Funken und offenem Feuer fernhalten. Verschütten, Haut- und Augenberührung vermeiden. Gut durchlüften und Einatmen der Dämpfe vermeiden. Zugelassenes Atemschutzgerät tragen, wenn die Luftverschmutzung über das akzeptable Niveau hinausgeht. VORSICHTSMASSNAHMEN BEI LAGERUNG Aerosoldosen: Dürfen nicht direktem Sonnenlicht oder Temperaturen über 50 C ausgesetzt werden. 8 BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG Bezeichnung Std Arbeitsplatzgrenzwert Arbeitsplatzgrenzwert Bemerkungen ACETON 500 ppm 1200 mg/m3 400 ppm 1200 mg/m3 DIISOPROPYLETHER 500 ppm 2100 mg/m3 PROPAN 1000 ppm 1800 mg/m3 PYRIDIN 5 ppm(h) 16 mg/m3(h) = Arbeitsplatzgrenzwert. ANGABEN ZUM GRENZWERT WEL = Workplace Exposure Limits SCHUTZAUSRÜSTUNG TECHNISCHE MAßNAHMEN Für genügend allgemeine und örtliche Absaugung sorgen. ATEMSCHUTZ Keine spezifische Empfehlung angegeben, aber Atemschutz muss getragen werden, wenn das allgemeine Niveau über den Arbeitsplatzgrenzwert hinausgeht. HANDSCHUTZ Schutzhandschuhe tragen. Bei längerer/wiederholter Berührung mit der Haut müssen geeignete Schutzhandschuhe getragen werden. Gummihandschuhe werden empfohlen. EN374 AUGENSCHUTZ Gegen Spritzer beständige Schutzbrille tragen, damit sie auf keinen Fall direkt mit den Augen in Berührung kommen. ANDERE SCHUTZMASSNAHMEN Zweckmäßige Schutzkleidung tragen, um jede mögliche Berührung mit der Flüssigkeit und wiederholten oder längeren Kontakt mit den Dämpfen zu verhindern. HYGIENEMAßNAHMEN RAUCHEN IM ARBEITSBEREICH IST VERBOTEN! Am Ende jeder Schicht und vor dem Essen, Rauchen und Toilettenbesuch Hände waschen. Kontaminierte Kleidungsstücke sofort entfernen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. 9 PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN AUSSEHEN Aerosol 2 / 5

FARBE GERUCH Klar Farblos Organische Lösungsmittel. FLAMMPUNKT ( C) -38 C SELBSTENTZÜNDUNGS TEMPERATUR ( C) 180 C 10 STABILITÄT UND REAKTIVITÄT STABILITÄT Stabil unter normalen Temperaturverhältnissen. ZU VERMEIDENDE BEDINGUNGEN Hitze, Flammen und andere Zündquellen vermeiden. Vermeide Kontakt mit: Starke Oxidationsmittel. Starke Alkalien. Starke Mineralsäuren. GEFÄHRLICHE ZERSETZUNGSPRODUKTE Erzeugt Feuer: Gase/Dämpfe/Rauch von: Kohlenmonoxid (CO). Kohlendioxid (CO2). 11 TOXIKOLOGISCHE ANGABEN EINATMEN Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Dämpfe können Kopfschmerzen, Müdigkeit, Schwindel und Übelkeit verursachen. VERSCHLUCKEN Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Verschlucken der konzentrierten Chemikalie kann zu ernsthaften inneren Verletzungen führen. HAUTKONTAKT Reizt die Haut. Wirkt als ein Entfettungsmittel. Kann Hautrisse und Ekzem verursachen. AUGENKONTAKT Sprühnebel oder Dampf in den Augen kann Reizung und brennenden Schmerz verursachen. Wiederholte Exposition kann chronische Augenreizung verursachen. WEG DER AUFNAHME Einatmen. Berührung mit der Haut bzw. den Augen. 12 UMWELTBEZOGENE ANGABEN ÖKOTOXIZITÄT Umweltgefährdend: Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben 13 HINWEISE ZUR ENTSORGUNG ENTSORGUNGSMETHODEN Leere Behälter dürfen wegen Explosionsgefahr nicht verbrannt werden. Abfall und Reste entsprechend der örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgen. Einleitung in die Kanalisation, in Gewässer oder den Boden ist nicht zulässig. 14 ANGABEN ZUM TRANSPORT ALLGEMEIN LIMITED QUANTITIES RICHTIGER VERSANDNAME AEROSOLS UN NR. 1950 ADR KLASSE NR. 2 ADR KLASSE Class 2 ADR VERPACKUNGSGRUPPE TUNNELBESCHRÄNKUNGSCODE (D) ADR ETIKETT NR. 2.1 RID KLASSE NR. 2 RID VERPACKUNGSGRUPPE UN NR. SEE 1950 IMDG KLASSE 2.1 IMDG VERPACKUNGSGRUPPE UN NR., LUFT 1950 LUFT KLASSE 2.1 VERPACKUNGSGRUPPE EMS F-D, S-U 3 / 5

15 RECHTSVORSCHRIFTEN KENNZEICHNUNG Gesundheitsschädlich Hochentzündlich ENTHÄLT RISIKOSÄTZE R12 R22 R38 Hochentzündlich. Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Reizt die Haut. R52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. SICHERHEITSSÄTZE A1 Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50ºC schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrenne. A2 Nicht gegen Flamme oder auf glühende Körper sprühen S2 S13 S16 S23 S24 S51 S46 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. Dampf/Aerosol nicht einatmen. Berührung mit der Haut vermeiden. Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. EU RICHTLINIEN Richtlinie 67/548/EWG über gefährliche Stoffe. Richtlinie 1999/45/EG über gefährliche Zubereitungen. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH), zur Schaffung einer Europäischen Agentur für chemische Stoffe, zur Änderung der Richtlinie 1999/45/EG und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates, der Verordnung (EG) Nr. 1488/94 der Kommission, der Richtlinie 76/769/EWG des Rates sowie der Richtlinien 91/155/EWG, 93/67/EWG, 93/105/EG und 2000/21/EG der Kommission, mit Änderungen. 16 SONSTIGE ANGABEN ÜBERARBEITET AM 21/10/2009 REV.-NR./ERSETZT DAS SD 7 SDS NR. 12893 DATUM 18-11-05 R-SÄTZE (VOLLSTÄNDIGER TEXT) R11 Leichtentzündlich. R12 Hochentzündlich. R19 Kann explosionsfähige Peroxide bilden. R20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und Berührung mit der Haut. R22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. R36 Reizt die Augen. R38 Reizt die Haut. R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R65 Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. R66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. 4 / 5

WIDERRUF Diese Information bezieht sich nur auf das angegebene Produkt und gilt nicht für den Gebrauch zusammen mit irgendwelchen anderen Materialien oder in anderen Anwendungen. Die Angaben sind nach besten Wissen und Gewissen zum Zeitpunkt der Erstellung richtig und verlässlich. Eine Garantie für die Genauigkeit, Verlässlichkeit und Vollständigkeit wird nicht gewährt. Es liegt in der Verantwortlichkeit des Anwenders, selbst zu seiner Zufriedenheit diese Informationen auf Eignung für seine Anwendung zu prüfen. 5 / 5