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Lot 1 Heizkessel Lot 2 Warmwasserbereiter Die Bereiche (LOTs genannt) 1 und 2 der Heizungstechnik sind durch das EU Parlament ratifiziert. Die Konsequenzen betreffen nicht nur Hersteller und Großhändler, sondern auch das Fachhandwerk und den Fachplaner. Lot 10 - Raumbelüftung und Klimatisierung Lot 11 E-Motoren, Pumpen, Ventilatoren Lot 15 Festbrennstoff-Feuerungsanlagen Lot 20 - Lokale Raumheizprodukte Wir betrachten Lot 1 und 2. 6
Man kennt die Label schon aus den Haushaltsgeräten Kühlschränken Fernseher. Beim Fernseher wird nur die Leistung beurteilt. Beim Kühlschrank noch zusätzlich Volumen, Geräuschpegel und Volumen des Gefrierteils. Bei der Heizung ist es noch schwieriger, dort ein einheitliches Label herzustellen. Deshalb werden wir heute auch auf die verschiedenen Labels kurz eingehen. Auf alle einzugehen wäre fast vermessen. 7
Es ist jetzt so, dass mit dem Label alle Heizungen vergleichbar sind. Natürlich gibt es da Schwierigkeiten die unterschiedlichen Heizsysteme zu vergleichen. Aber gleiche Systeme sind direkt vergleichbar. 8
Alleine für die Abstimmung und Besprechung der Richtlinie hat man 8 Jahre gebraucht. Ist auch verständlich bei der Komplexität des Problems. Jeder möchte natürlich nach dem erstellen des Labels nicht schlecht da stehen. Die weiteren Verschärfungen stehen noch nicht fest. Darüber wird weiter verhandelt. 9
Es ist wohl ein bisschen Aufregung entstanden durch die Meldung. Aber der TGA Fachplaner hat das noch mal berichtigt. 10
Im Anhang VII werden Tabellen aufgeführt, nach denen die Einstufungen vorgenommen werden. 11
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Die Regelung ist ein laufender Prozess. Eine dauerhafte Prüfung der Ergebnisse ist festgeschrieben. 15
Bei Einzelgeräten ist es kein Problem. Diese werden vom Hersteller schon mit einem Label ausgeliefert. Wird vom Händler oder vom Installateur ein Angebot erstellt muss dieses Label zum Endkunden mit weitergereicht werden. Dies bedeutet, dass man vor dem Angebot schon entsprechende Anlagentechnik auslegt und zusammenstellt. 16
Bei Verbundanlagen ist das ganze schon etwas Aufwändiger. Dort muss ein sogenanntes Verbundlabel erzeugt und die Ware eindeutig gekennzeichnet werden. Wird die Anlage vom Händler zusammengestellt, dann muss der Händler dies schon erstellen. Stellt der Installateur die Verbundanlage her, muss spätestens dieser dann das Label erzeugen. Die Hersteller müssen alle möglichen Werte für die Ermittlung eines Verbundlabels zur Verfügung stellen. 17
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Hier kommt jetzt zu den Kriterien Leistung und Schall noch die Bewertung der Zapfstellen hinzu. Die Zapfstellen werden Lastprofilen bewertet von XXS bis XXL. 19
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Was muss alles drauf stehen: 1. I. Name oder Warenzeichen des Händlers und/oder Lieferanten; 2. II. Modellkennung(en) des Händlers und/oder Lieferanten; 3. III. die Raumheizungs-und die Warmwasserbereitungsfunktion, einschließlich des angegebenen Lastprofils, gekennzeichnet durch den entsprechenden Buchstaben gemäß Anhang VII Tabelle 15; 4. IV. die Klasse für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz und die Klasse für die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz des Kombiheizgerätes, ermittelt gemäß Anhang II Nummern 1 und 2, 5. V. Angabe, ob ein Sonnenkollektor, Warmwasserspeicher, Temperaturregler und/oder ein zusätzliches Heizgerät in die Verbundanlage aus Kombiheizgerät, Temperaturregler und Solareinrichtung integriert werden kann; 6. VI. die Klasse für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz der Verbundanlage aus Kombiheizgerät, Temperaturregler und Solareinrichtung, ermittelt gemäß Anhang IV Nummer 6; die Spitze des Pfeils, der die Klasse für die jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz der Verbundanlage aus Kombiheizgerät, Temperaturregler und Solareinrichtung angibt, ist auf derselben Höhe zu platzieren wie die Spitze des Pfeils der entsprechenden Energieeffizienzklasse. 7. VII. die Klasse für die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz der Verbundanlage 24
aus Kombiheizgerät, Temperaturregler und Solareinrichtung, ermittelt gemäß Anhang IV Nummer 6; die Spitze des Pfeils, der die Klasse für die Warmwasserbereitungs-Energieeffizienz der Verbundanlage aus Kombiheizgerät, Temperaturregler und Solareinrichtung angibt, ist auf derselben Höhe zu platzieren wie die Spitze des Pfeils der entsprechenden Energieeffizienzklasse. 24
Was ist, wenn man nur teilweise die Heizungsanlage erneuert und bestehende Anlagentechnik mit den neuen Komponenten verbindet? Grundsätzlich gilt; der Bestand muss nicht in das Label mit aufgenommen werden; aber.. 25
Baut man eine Verbundanlage in eine bestehende Anlage ein, dann muss die eingebaute Verbundanlage mit einem Label versehen werden. Beispiel: Einbau eines Wärmeerzeugers mit gleichzeitigem Einbau eines Speichers oder Eines Temperaturreglers oder Eines Zusatzwärmeerzeugers Der bestehende Speicher fließt nicht in das Label mit ein. 26
Bestand ist immer geschützt. Deshalb können nur die neu eingebauten Geräte Baut man eine Solaranlage mit Speicher in ein Bestandsgebäude ein, wo der bestehende Wärmeerzeuger ein Label hat, so kann man ein neues Verbundlabel erstellen, muss aber nicht.. Baut man die gleiche Solaranlage mit Speicher in ein Bestandsgebäude ein, wo der bestehende Wärmeerzeuger kein Label hat, so ist eine Erstellung eines neuen Verbundlabel nicht möglich. mit einem Label versehen werden. 27
Bestand ist immer geschützt. Deshalb können nur die neu eingebauten Geräte Baut man die gleiche Solaranlage mit Speicher in ein Bestandsgebäude ein, wo der bestehende Wärmeerzeuger kein Label hat, so ist eine Erstellung eines neuen Verbundlabel nicht möglich. mit einem Label versehen werden. 28
Die Richtlinie zur ErP berücksichtigt nicht die Einbausituation. Dazu sind die Berechnungsrichtlinien da, z.b. EN 12 831. Auf Grundlage dieser Richtlinien steht der Fachhandwerker / Fachplaner / Energieberater immer in der Pflicht seine Anlage fachgerecht zu planen. Es ist ein Etikett für die Energieeffizienz einer ideal ausgelegten Anlagekomponente. 29
Bei den Haushaltsgeräten haben die Labels dazu geführt, dass der Kunde sein Einkaufverhalten verändert hat. Er achtet sehr auf diese Label und kauft nur noch Energieeffiziente Geräte. Beim Kunden soll das Bewusstsein geschärft werden, neue energieeffiziente Geräte einzusetzen. Allerdings ist natürlich die Heizungsanlage eine ganz andere Größe von Investition. Deshalb eigentlich noch wichtiger hier darauf zu achten, da diese ja etwas länger halten sollen. Das Label hat nichts in erster Linie mit Einsparung von Energie zu tun, sondern es soll nur ein Vergleich der Anlagen stattfinden (Transparenz schaffen). Die NT-Kessel werden wohl auch im kleinen Leistungsbereich vom Markt verschwinden. 30
Beispiel des Energielabels bei dem Kühlschrank. Ein 1.000 l Kühlschrank hat eine Energieeffizienzklasse von A+++. Dabei spielt es keine Rolle, ob dieser Kühlschrank von einer vierköpfigen Familie genutzt wird oder von einem Single, der nur in der Woche in dieser Wohnung ist und dort nur Pizza und Milch aufbewahrt. Für ihn würde wahrscheinlich ein 200 l Kühlschrank mit A+ mehr Energiekosten sparen. 31
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Für das Label sind Prüfbedingungen vereinbart worden, anhand derer man ein Label generieren und Vergleiche anstellen kann. Die sind genau in der Richtlinie festgehalten. Diese Bedingungen sind in den Gebäuden, in denen die Anlagen eingebaut werden, nicht vorhanden: Die Richtlinie kennt das Gebäude nicht, in das die A++ Anlage eingebaut wird. Der Fachhandwerker oder der Fachplaner SCHON! Also: 33
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Die Internetseite steht noch nicht fest. Bitte fragen Sie da bei uns noch mal nach. 38
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