AUFFORDERUNG ZUR INTERESSENBEKUNDUNG. Bedienstete auf Zeit (AD6) Presse- und Kommunikationsbeauftragter (m/w) ERCEA/TA/136/2016

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Transkript:

Ref. Ares(2016)3636701-19/07/2016 AUFFORDERUNG ZUR INTERESSENBEKUNDUNG Bedienstete auf Zeit (AD6) Presse- und Kommunikationsbeauftragter (m/w) ERCEA/TA/136/2016 Die Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates (ERCEA, im Folgenden: die Agentur ) führt derzeit ein externes Auswahlverfahren durch, um eine Reserveliste von höchstens fünf Bewerbern zu erstellen. Die Einstellung erfolgt auf der Grundlage der freien Stellen und verfügbaren Haushaltsmittel. Die Anmeldefrist beginnt am 26/07/2016 um 15.00 Uhr und endet am 26/08/2016 um 12.00 Uhr (Mittag) Brüsseler Zeit. Seite 1 von

Wer wir sind Die Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates (ERCEA) befasst sich mit der Auswahl und Finanzierung innovativer, herausragender Ideen und der Forscher, die diese Ideen entwickeln. In der Praxis unterstützt die ERCEA die Tätigkeit des Europäischen Forschungsrates (ERC), der im Februar 2007 von der Europäischen Kommission als erste gesamteuropäische Einrichtung zur Förderung der besten Pionierforschung Europas errichtet wurde. Die ERCEA wurde eingesetzt, um das Programm Ideen des Siebten Forschungsrahmenprogramms (RP7) der EU zu verwalten. Ihr Mandat wurde mit Blick auf die Durchführung eines Teils des Rahmenprogramms für Forschung und Innovation Horizont 2020 (2014-2020) bis 2024 verlängert. In diesem Zusammenhang verwaltet die ERCEA drei zentrale Finanzhilfemodelle für Forscher: Starting Grants (Aufbauförderung) für Nachwuchsforscher, Consolidator Grants (Konsolidierungsförderung) für Spitzenforscher, die bereits unabhängig arbeiten, und Advanced Grants (Spitzenförderung) für herausragende etablierte Forscher. Die Fördermittel dienen der Finanzierung von Projekten in allen Forschungsbereichen, wobei Spitzenleistungen das einzige Auswahlkriterium darstellen. Seit der Errichtung der Agentur wurden mehr als 5 000 Forscher und deren Pionierforschungsprojekte gefördert. Im Rahmen des Programms Horizont 2020 stehen der ERCEA Haushaltsmittel in Höhe von etwa 13 Mrd. EUR zur Verfügung. Das Referat Kommunikation der ERCEA ist für die Durchführung der Kommunikationsstrategie des ERC zuständig, die von dessen wissenschaftlichem Rat verabschiedet wurde. Das Referat hat zum einen die Aufgabe, die Sichtbarkeit des ERC in Europa und darüber hinaus zu verbessern. Zum anderen soll es in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und verschiedenen Multiplikatoren die Finanzhilfemodelle des ERC und die geförderten Forschungsarbeiten bekannt machen. Die Agentur hat ihren Sitz im Herzen Brüssels und wird Ende 2020 voraussichtlich insgesamt 529 Mitarbeiter beschäftigen. Weiterführende Informationen über den ERC und die ERCEA entnehmen Sie bitte unserer Website: http://erc.europa.eu/ Unser Arbeitsumfeld Seite 2 von

Die ERCEA hat sich im Hinblick auf die Forschung und in allen Aspekten ihrer Tätigkeit der Exzellenz verschrieben und bemüht sich um die Gewinnung herausragender, hoch motivierter Mitarbeiter mit den passenden Qualifikationen und Erfahrungen. Das Arbeitsumfeld bei der ERCEA ist modern, dynamisch, inspirierend und attraktiv. Unter anderem bietet die Agentur die folgenden Vorteile: eine hervorragende Reputation für die Förderung wissenschaftlicher Spitzenleistungen; ein bereicherndes, multikulturelles und mehrsprachiges Umfeld; Möglichkeiten zur kontinuierlichen Weiterbildung und Kompetenzentwicklung; interessante Möglichkeiten der beruflichen Weiterentwicklung: Laufbahnentwicklung, Weiterbildung, interne Mobilitätsregelungen, Möglichkeit unbefristeter Verträge, Beförderungen; flexible Arbeitszeitregelungen; Gemeinschafts- und Erholungsräume; Chancengleichheit und ein von Respekt vor anderen und der Umwelt geprägter Arbeitsplatz. Arbeitsplatzbeschreibung Funktionen und Aufgaben Die wesentliche Funktion dieser Stelle ist die Beratung des Präsidenten des ERC und der Mitglieder des wissenschaftlichen Rates zu allen Medienaktivitäten sowie deren Organisation, Überwachung und Durchführung. Ziel ist die Entwicklung und Leitung der externen Informations- und Kommunikationstätigkeiten unter der Aufsicht des Leiters des Referats Kommunikation, um den Bekanntheitsgrad des ERC zu erhöhen und Informationen über dessen Tätigkeiten und Leistungen zu verbreiten. EXTERNE KOMMUNIKATION (allgemein) Externe Kommunikation Konzeption und Organisation von Medienaktionen, Vermittlung von Interviews, Verfassen und Korrekturlesen von Artikeln, Beiträge zu Informationsgesprächen; Pflege der Kontakte zum Sprecherdienst der Kommission, zu den Generaldirektionen RTD und COMM sowie zu den für Medienangelegenheiten zuständigen Kabinettsmitgliedern unter der Aufsicht des Referatsleiters; Konzeption und Durchführung geeigneter Aktivitäten in den sozialen Medien für die Leitung der Agentur; Verfassen und Verbreiten von Pressemitteilungen und Reaktion auf Medienaktivitäten; Konzeption und Leitung der Kommunikations-, Informations-, Werbe-, Verbreitungs- und Sensibilisierungsaktivitäten; Konzeption und Organisation von Radio- und Fernsehinterviews; Organisation von Medienschulungen; Beobachtung der Medienaktivitäten und Analyse ihrer Auswirkungen; Ermittlung des Kommunikationsbedarfs und Festlegung von Zielen und Seite 3 von

Strategien für die Kommunikation; Information und Beratung interessierter Personen und Organisationen über die Aktivitäten und Leistungen der Agentur; Pflege der Kontakte zu Journalisten und Pressebeauftragten. Erforderliche Qualifikationen und Berufserfahrung 1. Zulassungskriterien Bewerber sind zum Auswahlverfahren zugelassen, wenn sie zum Zeitpunkt des Abgabetermins für die Bewerbungen die folgenden formalen Kriterien erfüllen: 1.1 Allgemeine Bedingungen: Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats der Europäischen Union; Besitz aller bürgerlichen Ehrenrechte; Erfüllung der Verpflichtungen aus den für sie geltenden Wehrgesetzen; Erfüllung der sittlichen Anforderungen für die angestrebte Tätigkeit; 1 Besitz der für die Wahrnehmung der dienstlichen Pflichten erforderlichen körperlichen Eignung. 1.2 Spezifische Bedingungen: 1.2.1 Qualifikationen Die Bewerber müssen einen Bildungsstand besitzen, der einem abgeschlossenen Hochschulstudium von mindestens drei Jahren entspricht und durch ein Abschlusszeugnis bescheinigt wird. Akzeptiert werden nur von Behörden der EU-Mitgliedstaaten ausgestellte und von den zuständigen Behörden der EU-Mitgliedstaaten als gleichwertig anerkannte Qualifikationen. In Fällen, in denen das Abschlusszeugnis in einem Drittstaat erworben wurde, kann der Bewerber aufgefordert werden, einen von einer anerkannten Behörde ausgestellten Nachweis für die Vergleichbarkeit der Qualifikation vorzulegen. Im Bewerbungsformular sind Jahr und Monat der Ausstellung dieses Abschlusszeugnisses anzugeben, um die Berechnung der Berufserfahrung zu ermöglichen. 1 Vor ihrer Ernennung müssen erfolgreiche Bewerber ein Führungszeugnis oder eine ähnliche behördliche Bescheinigung vorlegen, aus der hervorgeht, dass sie nicht vorbestraft sind. Seite 4 von

1.2.2 Sprachkenntnisse Die Bewerber müssen über gründliche Kenntnisse des Englischen 2 sowie ausreichende Kenntnisse in einer weiteren Amtssprache der EU in dem Umfang verfügen, in dem dies für die Ausübung der mit der Tätigkeit verbundenen Pflichten erforderlich ist. 1.2.3 Berufserfahrung Die Bewerber müssen zum Zeitpunkt des Abgabetermins für die Bewerbungen über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung auf nationaler und/oder internationaler Ebene verfügen, die nach dem in Abschnitt 1.2.1 genannten Abschluss erworben wurde, einschließlich mindestens drei Jahre Berufserfahrung, die unmittelbar für die im Abschnitt Funktion und Aufgaben aufgeführten Aufgaben relevant ist. 2. Auswahlkriterien 2.1 Erforderlich 2.1.1 Spezifische Erfahrung Erfahrung in der Presse- und Kommunikationsarbeit im Forschungsbereich. 2.1.2 Allgemeine Fähigkeiten und Kompetenzen (diese werden ausschließlich in der schriftlichen Prüfung und im Gespräch beurteilt) Kenntnis der Informations- und Kommunikationspolitik und -strategien der EU; sehr gute schriftliche und mündliche Beherrschung des Englischen; redaktionelle und Präsentationsfähigkeiten; Beherrschung von Büroanwendungen (Textverarbeitung, Tabellenkalkulation, E-Mail, Internet usw.); Fertigkeiten im aktiven Umgang mit sozialen Medien; Kenntnis der europäischen Forschungspolitik und -programme; 2 Da Englisch die Hauptarbeitssprache der ERCEA ist, sind gründliche Englischkenntnisse für alle Profile ein Bewertungskriterium. Seite 5 von

Fähigkeit, im Team, unter Druck und in einem multikulturellen Umfeld zu arbeiten; analytische Fähigkeiten sowie Fertigkeiten in den Bereichen Kommunikation, Problemlösung und Organisation. 2.2 Von Vorteil Über das im Rahmen der Auswahlkriterien genannte Maß hinausgehende Berufserfahrung in einem für die Stelle relevanten Bereich; in einem Organ oder einer Einrichtung der EU oder einer internationalen Organisation erworbene Berufserfahrung. Auswahlverfahren 1. Zulassung zum Auswahlverfahren Nach Ablauf der Anmeldefrist prüft die Agentur die eingegangenen Bewerbungen anhand der Zulassungskriterien (vgl. Abschnitt 1 oben). 2. Erste Bewertung der Bewerbungen Der Auswahlausschuss prüft die Bewerbungsschreiben und Lebensläufe der zugelassenen Bewerber im Hinblick auf die Auswahlkriterien (vgl. Punkt 2.1.1 und Unterabschnitt 2.2 oben). 3. Einladung zu den Prüfungen Nach Abschluss der Bewertung erstellt der Auswahlausschuss eine Liste von 15 Bewerbern, die den Erfordernissen der Agentur im Hinblick auf die in dieser Aufforderung genannten Funktionen und Aufgaben am besten entsprechen. Die in diese Liste aufgenommenen Bewerber werden zu einer schriftlichen Prüfung 3 eingeladen. Zur mündlichen Prüfung (Gespräch) werden ausschließlich Bewerber eingeladen, die die schriftliche Prüfung erfolgreich abgelegt haben. 3 Zu der schriftlichen Prüfung werden etwa dreimal so viele Bewerber eingeladen wie in die Reserveliste aufgenommen werden. Seite 6 von

Die Bewerber erhalten per E-Mail eine Mitteilung mit dem Absender ERC- SELECTION@ec.europa.eu, in der Einzelheiten zu Datum, Uhrzeit und Ort ihrer Prüfung genannt werden. Im Falle einer Änderung Ihrer E-Mail-Adresse wenden Sie sich bitte an ERC- SELECTION@ec.europa.eu. Die von der Agentur für die schriftlichen und mündlichen Prüfungen festgelegten Termine können nicht auf Antrag der Bewerber geändert werden. Die Bewerber erhalten eine E-Mail mit dem Absender ERC-SELECTION@ec.europa.eu, in der ihnen mitgeteilt wird, wann sie die Einladung zu den Prüfungen erhalten. 4. Prüfungen 4.1.1 Schriftliche Prüfung Die schriftliche Prüfung umfasst folgende Teile: (1) Fallstudie(n) zu einem Thema, das mit dem Gegenstand der freien Stelle in Zusammenhang steht; dabei werden die fachlichen Kenntnisse der Bewerber sowie ihre Fähigkeiten geprüft, englische Texte zu verstehen, zu analysieren, zusammenzufassen und zu verfassen. (2) Allgemeine Fragen zur Bewertung der Kenntnisse der Bewerber über die Kommunikationspolitik, die Organe und Einrichtungen der EU, die Agentur und ihre Arbeit, einschließlich der unter Punkt 2.1.2 dieser Stellenausschreibung genannten allgemeinen Fertigkeiten und Kompetenzen. Weitere Einzelheiten werden im Einladungsschreiben genannt. Die Prüfung findet in Brüssel in englischer Sprache statt. Sie wird mit einer Punktzahl von höchstens 100 Punkten bewertet (Mindestpunktzahl: 50). 4.1.2 Gespräch Das Gespräch mit dem Auswahlausschuss gibt diesem die Möglichkeit, die Bewertung des Bewerbers anhand der Auswahlkriterien abzuschließen. Das Gespräch findet in Brüssel in englischer Sprache statt. Dabei werden gemäß Punkt 1.2.2 die Kenntnisse des Bewerbers in einer zweiten Amtssprache geprüft. Die mündliche Prüfung wird mit höchstens 100 Punkten bewertet (Mindestpunktzahl: 50). 5. Überprüfung der Dokumente und der Zulässigkeit Seite 7 von

Die Bewerbungen werden anhand der Originaldokumente und -nachweise überprüft, um die Korrektheit und Zulässigkeit der Bewerbung zu verifizieren. Wenn zu irgendeinem Zeitpunkt des Verfahrens festgestellt wird, dass die im Rahmen einer Bewerbung vorgelegten Informationen vorsätzlich gefälscht wurden, wird der Bewerber vom Auswahlverfahren ausgeschlossen. 6. Reserveliste Der Auswahlausschuss nimmt die höchstens fünf Bewerber mit den höchsten Punktzahlen in eine Reserveliste auf. Der Entwurf der Reserveliste, auf der die Bewerber in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt sind, wird der Anstellungsbehörde der Agentur zur Genehmigung vorgelegt. Die Aufnahme in die Reserveliste erfolgt vorbehaltlich der Bestätigung der Zulässigkeit des Bewerbers im Anschluss an die unter Punkt 5 genannte Prüfung der Originaldokumente. Die Bewerber werden gebeten zu beachten, dass die Aufnahme in die Reserveliste keinerlei Anspruch auf Einstellung durch die Agentur begründet. Die Reserveliste bleibt zwölf Monate ab dem Datum ihrer Erstellung gültig. Die Gültigkeit der Reserveliste kann nach dem Ermessen der Anstellungsbehörde verlängert werden. Vor der Unterzeichnung des Vertrags muss sich der erfolgreiche Bewerber einer ärztlichen Untersuchung durch einen Vertrauensarzt der Agentur unterziehen, damit sich diese vergewissern kann, dass er die Anforderungen gemäß Artikel 28 Buchstabe e des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften uneingeschränkt erfüllt. 7. Benachrichtigung der Bewerber Alle Bewerber erhalten eine schriftliche Mitteilung mit dem Absender ERC- SELECTION@ec.europa.eu, in der sie über das Ergebnis ihrer Bewerbung unterrichtet werden. Sollte sich Ihre E-Mail-Adresse ändern, vergessen Sie bitte nicht, diese Änderung unter der oben genannten Adresse anzuzeigen. Zur Erleichterung des Auswahlverfahrens wird der gesamte Schriftverkehr mit den Bewerbern für die vorliegende Stellenausschreibung in englischer Sprache geführt. Seite 8 von

8. Bewerbungsverfahren Bewerber für die ausgeschriebene Stelle müssen bis spätestens 26/08/2016, 12.00 Uhr (Mittag) Brüsseler Zeit, über EU CV online 4 einen aktuellen, ausführlichen Lebenslauf sowie ein Bewerbungsschreiben einreichen. Nachweise, die die vorgelegten Informationen belegen, werden zu einem späteren Zeitpunkt verlangt. Um das Auswahlverfahren zu erleichtern, werden die Bewerber gebeten, ihre Bewerbung in englischer Sprache einzureichen. Es ist den Bewerbern strikt untersagt, im Zusammenhang mit dieser Stellenausschreibung unmittelbar oder mittelbar mit dem Auswahlausschuss Kontakt aufzunehmen. Die Anstellungsbehörde der Exekutivagentur behält sich das Recht vor, Bewerber vom Auswahlverfahren auszuschließen, die dieses Verbot missachten. Den Bewerbern wird nachdrücklich empfohlen, mit ihrer Bewerbung nicht bis zum Ende der Frist zu warten, da eine Überlastung der Leitungen oder eine Störung der Internet-Verbindung zu Übermittlungsproblemen führen können. Die Agentur kann nicht für Verzögerungen verantwortlich gemacht werden, die auf solche Probleme zurückzuführen sind. Die Bewerber sind für die von ihnen übermittelten Informationen verantwortlich. Ihre Angaben bilden die Grundlage für die Bewertung durch den Auswahlausschuss. Bitte vergewissern Sie sich vor der Validierung Ihrer Bewerbung, dass alle Informationen vollständig und korrekt sind (einschließlich der Angaben in den Dropdown-Listenfeldern). Bewerber werden ausgeschlossen, wenn sie den Bedingungen für Bewerbungen im Rahmen der Aufforderung nicht entsprechen; das Online-Anmeldeformular nicht fristgemäß ausfüllen; keine vollständige Bewerbung mit allen erforderlichen Bestandteilen einreichen; nicht alle Zulassungskriterien erfüllen; nicht alle geforderten Nachweise erbringen. Technische Fragen betreffend EU CV online richten Sie bitte per E-Mail an DIGIT-CVONLINE- TECH-SUPPORT@ec.europa.eu. 4 http://ec.europa.eu/civil_service/job/cvonline/index_de.htm Seite 9 von

Vorlage der Originaldokumente am Tag des Gesprächs Wenn Sie zum Gespräch eingeladen werden, werden Sie aufgefordert, am Tag des Gesprächs Nachweise über Ihre Staatsangehörigkeit, Ihre Ausbildung und Ihre Berufserfahrung im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen. Am Tag des Gesprächs müssen Sie die folgenden Dokumente vorlegen: Nachweis über Ihre Staatsangehörigkeit (z. B. Pass, Personalausweis oder ein anderes amtliches Dokument, das Ihre Staatsangehörigkeit bestätigt und das spätestens am Tag des Ablaufs der Frist für die Online-Anmeldung ausgestellt wurde); Nachweis über die Erfüllung Ihrer Verpflichtungen aus den für Sie geltenden Wehrgesetzen; Abschlusszeugnisse, die den erfolgreichen Abschluss einer Ausbildung bestätigen; Nachweise über Ihre Berufserfahrung mit eindeutigen Angaben über Beginn und Ende der Berufstätigkeit sowie über die Art der wahrgenommenen Aufgaben (z. B. Arbeitsverträge, Referenzen der Arbeitgeber). Ausdrucke von Websites und/oder Verweise auf Websites stellten für diesen Zweck keine geeigneten Nachweise dar. Des Weiteren sind Kopien aller Dokumente vorzulegen. Die Originalbelege werden geprüft und Ihnen am Tag des Gesprächs zurückgegeben. Die Kopien werden einbehalten und für die in der spezifischen Datenschutzerklärung genannten Zeiträume aufbewahrt. Die Datenschutzerklärung kann auf der Website der Agentur eingesehen werden: http://erc.europa.eu/index.cfm?fuseaction=page.display&topicid=48 Auskunftserteilung Der Text der vorliegenden Stellenausschreibung enthält alle notwendigen Informationen. Chancengleichheit Die Agentur verfolgt eine Politik der Chancengleichheit und akzeptiert Bewerbungen ungeachtet des Geschlechts, der Rasse, der Hautfarbe, der ethnischen oder sozialen Herkunft, der genetischen Merkmale, der Sprache, der Religion oder der Weltanschauung, der politischen oder sonstigen Anschauung, der Zugehörigkeit zu einer nationalen Minderheit, des Vermögens, der Geburt, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Orientierung. Seite 10 von

Auswahlausschuss Im Rahmen dieser Stellenausschreibung wird ein Auswahlausschuss aus mindestens drei Mitgliedern eingesetzt, von denen eines von der Personalvertretung benannt wird. Eine unmittelbare oder mittelbare Kontaktaufnahme mit den Mitgliedern des Auswahlausschusses ist den Bewerbern zu jedem Zeitpunkt des Auswahlverfahrens strikt untersagt. Bei der Beurteilung der Eignung der Bewerber beachtet der Auswahlausschuss den Grundsatz der Gleichbehandlung. Vorläufiger Zeitplan Das Auswahlverfahren kann bis zu seinem Abschluss mehrere Monate in Anspruch nehmen. Die Bewerber werden über die Ergebnisse der einzelnen Phasen zu gegebener Zeit unterrichtet. Der vorläufige Zeitplan wird auch auf der Website des ERC veröffentlicht: http://erc.europa.eu/abouterc/job-opportunities. Einstellungsbedingungen / Laufbahn Zum Zeitpunkt der Einstellung müssen die folgenden Nachweise erbracht werden: Auszug aus dem Strafregister im Original 5 (mindestens drei Monate gültig); Nachweis über die Arbeitsfähigkeit entsprechend den Ergebnissen der ärztlichen Untersuchung. Des Weiteren sind Kopien der oben genannten Dokumente vorzulegen. Die Originalbelege werden geprüft und Ihnen am Tag des Gesprächs zurückgegeben. Die Kopien werden einbehalten und für die in der spezifischen Datenschutzerklärung genannten Zeiträume aufbewahrt. Die Datenschutzerklärung kann auf der Website der Agentur eingesehen werden: http://erc.europa.eu/index.cfm?fuseaction=page.display&topicid=48 Erfolgreichen Bewerbern kann ein zunächst auf zwei Jahre befristeter Vertrag als Bediensteter auf Zeit gemäß Artikel 2 Buchstabe f der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten der Europäischen Union (BBSB) angeboten werden. Die betreffende Stelle des Bediensteten auf Zeit wird in die Besoldungsgruppe AD6 eingestuft. Erfolgreiche Bewerber werden zunächst für eine Probezeit von neun Monaten angestellt. Der Vertrag kann einmal für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr verlängert werden. Anschließend kann der Vertrag auf unbestimmte Dauer verlängert werden. 5 Gibt es in dem betreffenden Mitgliedstaat kein nationales zentrales Strafregister, können andere Dokumente verlangt werden, wie beispielsweise ein von den Polizeibehörden ausgestelltes Führungszeugnis. Seite 11 von

Ort der dienstlichen Verwendung ist Brüssel, der Sitz der Agentur. Einstellungsbedingungen / Laufbahn (für Bedienstete auf Zeit) Es wird ausschließlich Berufserfahrung berücksichtigt, die mit einem der Tätigkeitsbereiche der Agentur in Zusammenhang steht. Die berufliche Erfahrung wird ab dem Datum gerechnet, an dem der Bewerber die Mindestqualifikation für die betreffende Stelle erworben hat. Vor diesem Datum erworbene Berufserfahrung wird nicht berücksichtigt. Daher ist es von wesentlicher Bedeutung, Informationen über die für die betreffende Stelle erforderliche Qualifikation vorzulegen und dabei insbesondere das Datum ihres Erwerbs anzugeben. Bei der Berechnung der Berufserfahrung werden ausschließlich ordnungsgemäß dokumentierte berufliche Tätigkeiten berücksichtigt (d. h. abhängige oder selbstständige Erwerbstätigkeit). Die Zeit des Pflichtwehrdienstes oder eines gleichwertigen Zivildienstes wird berücksichtigt. Die Zeit des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs wird als Berufstätigkeit angerechnet, unbezahlter Urlaub bleibt jedoch unberücksichtigt. Im Falle einer Teilzeittätigkeit wird die tatsächlich geleistete Arbeitszeit im Verhältnis zu einer Vollzeittätigkeit berücksichtigt. Zeiträume der allgemeinen oder beruflichen Bildung, unbezahlte Praktika und Stipendien werden nicht berücksichtigt. Jeder einzelne Zeitraum kann nur einmal berücksichtigt werden (ist der Bewerber beispielsweise neben einer Vollzeittätigkeit abends und am Wochenende einer freiberuflichen Beratungstätigkeit nachgegangen, werden die für die freiberufliche Tätigkeit aufgewendeten Tage nicht zu dem für die Vollzeittätigkeit berücksichtigten Zeitraum addiert). Vergütung Die Vergütung eines Bediensteten auf Zeit der Besoldungsgruppe AD6 (Dienstaltersstufe 1) umfasst ein Grundgehalt von 5079,70 EUR zuzüglich verschiedener Zulagen wie beispielsweise Familienzulagen. Die Bezüge der Bediensteten unterliegen einer Steuer zugunsten der Europäischen Union, die im Wege des Abzugs an der Quelle erhoben wird. Die Bediensteten sind von der nationalen Einkommensteuer befreit und unterliegen der Regelung der sozialen Sicherheit sowie der Versorgungsordnung der Europäischen Union. Nähere Informationen über die Beschäftigungsbedingungen von Bediensteten auf Zeit sind den BBSB zu entnehmen. Schutz personenbezogener Daten Die Agentur gewährleistet, dass personenbezogene Daten der Bewerber gemäß der Verordnung (EG) Nr. 45/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Dezember 2000 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Organe und Einrichtungen der Gemeinschaft und zum freien Datenverkehr (ABl. L 8 vom 12.1.2001, S. 1) verarbeitet werden. Dies betrifft insbesondere die Vertraulichkeit und Sicherheit solcher Daten. Eine spezifische Datenschutzerklärung kann auf der Website der Agentur unter folgender Adresse eingesehen werden: http://erc.europa.eu/index.cfm?fuseaction=page.display&topicid=48 Seite 12 von

Die Bewerber sind gehalten, die Datenschutzerklärung sorgfältig zu lesen, da sie hilfreiche Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten und ihre einschlägigen Rechte beinhaltet. Überprüfungsanträge Die Agentur und der Auswahlausschuss nehmen ihre Aufgaben nach Maßgabe der allgemeinen Grundsätze des EU-Rechts und der einschlägigen Rechtsprechung der Gerichte wahr. Bei der Beurteilung der Eignung der Bewerber beachtet der Auswahlausschuss den Grundsatz der Gleichbehandlung. Sollten Sie dennoch der Ansicht sein, dass in Ihrem Fall einer dieser Grundsätze nicht gewahrt wurde, können Sie binnen zehn Kalendertagen, nachdem Ihnen die Entscheidung per E-Mail mitgeteilt wurde, einen begründeten Überprüfungsantrag an die folgende E-Mail- Adresse der ERCEA richten: ERC-SELECTION@ec.europa.eu. In der Betreffzeile dieses Antrags geben Sie bitte Folgendes an: die Nummer der betreffenden Aufforderung zur Interessenbekundung; Ihre Anmeldenummer; den Vermerk Überprüfungsantrag ; die Phase des Auswahlverfahrens, auf die sich Ihr Antrag bezieht. Die ERCEA leitet Ihren Antrag an den Vorsitzenden des Auswahlausschusses weiter, sofern er in den Zuständigkeitsbereich des Ausschusses fällt, und Sie erhalten schnellstmöglich eine Antwort. Rechtsmittel Bewerber, die sich durch eine bestimmte Entscheidung nicht gerecht behandelt fühlen, können in allen Phasen des Auswahlverfahrens folgende Schritte einleiten: Sie können unter der folgenden Anschrift eine Verwaltungsbeschwerde gemäß Artikel 90 Absatz 2 des Statuts der Beamten der Europäischen Union einreichen: ERCEA Exekutivagentur des Europäischen Forschungsrates Zu Hd. des Direktors Ref.: ERCEA/TA/136/2016 COV2, Place Rogier 16 1049 Brüssel, Belgien Die Bewerber können gemäß Artikel 270 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und Artikel 91 des Statuts der Beamten der Europäischen Union unter folgender Anschrift Rechtsmittel einlegen: Seite 13 von

Gericht für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union Boulevard Konrad Adenauer 2925 Luxemburg Luxemburg http://curia.europa.eu/jcms/jcms/jo1_6308/ Bitte geben Sie in Ihrem Schreiben die Nummer der betreffenden Aufforderung zur Interessenbekundung an. Beide Verfahren müssen binnen drei Monaten nach der Bekanntgabe der den Bewerber beschwerenden Entscheidung eingeleitet werden (vgl. das Statut der Beamten in der durch die Verordnung des Rates (EG, Euratom) Nr. 723/2004 (ABl. L 124 vom 27.4.2004, S. 1) geänderten Fassung http://eur-lex.europa.eu/. Bitte beachten Sie, dass die Anstellungsbehörde nicht befugt ist, die Entscheidungen des Auswahlausschusses zu ändern. Nach gängiger Rechtsprechung verfügen die Auswahlausschüsse über einen weiten Ermessensspielraum, der nur dann einer Überprüfung durch das Gericht für den öffentlichen Dienst unterliegt, wenn ein offensichtlicher Verstoß gegen die Vorschriften über die Arbeitsweise der Auswahlausschüsse vorliegt. Beschwerden beim Europäischen Bürgerbeauftragten Als Bürger der Europäischen Union können Bewerber gemäß Artikel 228 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union und unter den im Beschluss 94/262/EGKS, EG, Euratom des Europäischen Parlaments vom 9. März 1994 über die Regelungen und allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten (ABl. L 113 vom 4.5.1994, S. 15) festgelegten Bedingungen Beschwerde beim Europäischen Bürgerbeauftragten einlegen: DER EUROPÄISCHE BÜRGERBEAUFTRAGTE 1 avenue du Président Robert Schuman BP 403 67001 Strasbourg Cedex Frankreich http://www.ombudsman.europa.eu/start.faces Hinweis: Die Fristen für die Einreichung von Beschwerden gemäß Artikel 90 Absatz 2 und Artikel 91 des Statuts sowie für die Einlegung von Rechtsmitteln beim Gericht für den öffentlichen Dienst gemäß Artikel 270 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union werden durch die Befassung des Europäischen Bürgerbeauftragten nicht ausgesetzt. Außerdem wird darauf hingewiesen, dass gemäß Artikel 2 Ziffer 4 der allgemeinen Bedingungen für die Ausübung der Aufgaben des Bürgerbeauftragten jeder bei diesem eingereichten Beschwerde die geeigneten administrativen Schritte bei dem betroffenen Organ oder der betroffenen Einrichtung vorausgegangen sein müssen. Seite 14 von