Sicherheitsdatenblatt

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Nicht kennzeichnungspflichtig, jedoch sind die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten.

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Zusätzliche Hinweise: Der Wortlaut der angeführten Gefahrenhinweise ist dem Punkt 16 zu entnehmen.

Chemische Charakterisierung: Zubereitung enthält: Calciumhydroxid. Gefährliche Inhaltsstoffe: CAS Calciumhydoxid 20% Xi R 36, 38

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Transkript:

Sicherheitsdatenblatt OH Sicherheitsdatenblatt gemäss SR 813.11 vom 18.05.2005 Version 1 Datum/überarbeitet am: 28.08.15 Produkt: KICK Wetting Agent Konzentrat 1. Stoff-/Erzeugnis- und Firmenbezeichnung a) Angaben zum Produkt: KICK Wetting Agent Konzentrat b) Vertrieb: Otto Hauenstein Samen AG Bahnhofstrasse 92 8197 Rafz Telefon: +41 44 879 17 19 Fax: +41 44 879 17 30 Hersteller: COMPO Expert GmbH Gildenstrasse 38 DE-48157 Münster Telefon: + 49 251 3277-0 Fax: +49 251 3277315 c) Notfallauskunft: +41 44 879 17 19 oder +41 32 674 60 60 (Mo. Fr. 07.30-17.00) 145 (Toxikologisches Informationszentrum) 2. Zusammensetzung / Angaben zu Bestandteilen a) Chemische Charakterisierung: -- b) Chemische Bezeichnung: keine c) CAS-Nummer: d) EINECS/ELINCS-Nummer: e) Chemische Formel: nicht erforderlich f) Gefährliche Inhaltsstoffe: Sulfobernsteinsäureester, Natriumsalz Xi, R38/41 Bezeichnung Gehalt Einstufung gem EG-Liste Sulfobernsteinsäureester Natriumsalz, Lutensol TO5 >25 Gew.% 10-25 Gew.% Xi; R 38/41 Xi; R 41 3. Mögliche Gefahren a) Bezeichnung der Gefahren: Xi Reizend b) Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt c) Klassifizierungssystem R 38 Reizt die Haut R 41 Gefahr ernster Augenschäden Die Klassifizierung entspricht den aktuellen EG-Listen, ist jedoch ergänzt durch Angaben aus der Fachliteratur und durch Firmenangaben. 4. Erste-Hilfe-Massnahmen OHS/RSC/16 Page 1 of 5

a) Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. b) nach Einatmen: Frischluftzufuhr, ggf. Atemspende, Wärme. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt konsultieren. c) nach Hautkontakt: mit Wasser und Seife abwaschen. d) nach Augenkontakt: 15 Minuten mit gespreizten Lidern unter fliessendem Wasser gründlich ausspülen. e) nach Verschlucken: sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken, Arzthilfe. 5. Massnahmen zur Brandbekämpfung a) Geeignete Löschmittel: CO2, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Grösseren Brand mit Wassersprühstrahl oder alkoholbeständigem Schaum bekämpfen. Feuerlöschmassnahmen auf die Umgebung abstimmen. b) Besondere Gefährdung durch den Stoff, seine Verbrennungsprodukte oder entstehende Gase: c) Besondere Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Gefährliche Zersetzungsprodukte siehe Kapitel 10: Stabilität und Reaktivität umluftunabhängiges Atemschutzgerät d) Besondere Angaben: Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser entsprechend örtlichen und behördlichen Vorschriften entsorgen. 6. Massnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung a) Personenbezogene Vorsichtsmassnahmen: Persönliche Schutzkleidung tragen b) Umweltschutzmassnahmen: Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Nicht in den Untergrund/Erdreich gelangen lassen. c) Verfahren zur Reinigung / Bindemittel: Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. In geeigneten Behältern der Rückgewinnung oder Entsorgung zuführen. Zu beachten: Abschnitt 13 7. Handhabung und Lagerung 7.1 Handhabung a) Hinweise zum sicheren Umgang: b) Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Keine besonderen Massnahmen erforderlich. OHS/RSC/16 Page 2 of 5

7.2 Lagerung a) Anforderungen an Lagerräume und Behälter b) Zusammenlagerungshinweise: c) Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: d) Lagerklasse: e) VbF-Klasse: Lagerung unter +15 C. Nicht erforderlich Behälter dicht geschlossen halten. 12 nicht brennbare Flüssigkeiten (VSI) entfällt 8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung a) Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: b) Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen Grenzwerten: c) Persönliche Schutzausrüstung: Atemschutz Handschutz Augenschutz Körperschutz d) Schutz- und Hygienemassnahmen: siehe 7 keine nicht erforderlich Schutzhandschuhe Schutzbrille, falls eine Verspritzung des Produktes möglich ist: Vollgesichtsschutz. Arbeitsschutzkleidung Von Nahrungsmitteln, Getränke und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. 9. Physikalisch-chemische Eigenschaften a) Aussehen Form: Aussehen Farbe: flüssig gelblich b) Geruch: produktspezifisch Wert / Bereich Einheit Methode c) ph: ca. 5-7 bei 100 g/l, 20 C d) Zustandsänderung: e) Schmelzpunkt/Schmelzbereich: f) Siedepunkt/Siedebereich: Nicht bestimmt ca. 85 C g) Erstarrungstemperatur/-bereich: ca. 20 C h) Flammpunkt... C: > 100 C i) Entzündlichkeit: Zündtemperatur... C: 310 C j) Selbstentzündlichkeit: Feststoff: Gas: nicht selbstentzündlich k) Explosionsgefahr: nicht explosionsgefährlich l) Explositionsgrenze UEG: nicht vorhanden m) Explositionsgrenze OEG: nicht vorhanden n) Brandgefährdende Eigenschaften: o) Dampfdruck bei 20 C: Dampfdruck bei 38 C: Dampfdruck bei 50 C: OHS/RSC/16 Page 3 of 5

p) Dichte... bei.. C: 20 C 1,05 g/m 3 q) Löslichkeit... bei... C (ml/l): Wasserlöslichkeit (20 C): Löslichkeit organische LM: Fettlöslichkeit: r) Verteilungskoeffizient n-octanol / Wasser (log Pow): Vollständig mischbar 10. Stabilität und Reaktivität a) Thermische/ Zu vermeidende Bedingungen: b) Zu vermeidende Stoffe: konz. Laugen Keine Zersetzung bei bestimmungsgemässer Lagerung und Handhabung. c) Gefährliche Reaktionen Reaktionen mit Alkalien (Laugen). d) Gefährliche Zersetzungsprodukte Keine bekannt 11. Angaben zur Toxikologie Toxikologische Prüfungen Wert Spezies Testmethode a) Akute Toxizität: > 2000* mg/kg Ratte LD50/oral b) Spezifische Symptome im Tierversuch: c) Primäre Reizwirkung An der Haut: Reizt die Haut und die Schleimhäute d) Sensibilisierung: keine bekannt e) Zusätzliche toxikologische Hinweise: Am Auge: Starke Reizwirkung mit Gefahr ernster Augenschäden. Das Produkt weist aufgrund des Berechnungsverfahrens der Allgemeinen Einstufungsrichtlinien der EG für Zubereitungen in der letztgültigen Fassung folgende Gefahren auf: reizend 12. Angaben zur Ökologie a) Ökotoxische Wirkung Aquatische Toxizität: Sulfobernsteinsäureester, Natriumsalz EC50/24h: 35mg/L (DM) EC50/48h: 20mg/L (DM) EC50/96h: 50mg/L (leuciscus idus) Lutensol TO5 LC50/96h: 4,6mg/L (leuciscus idus) b) Weitere ökologische Hinweise CSB-Wert: 1500 mg 02/g (Sulfobernsteinsäureester) BSB5-Wert: 140 mg 02/g (Sulfobernsteinsäureester) c) Allgemeine Hinweise: Wassergefährdungsklasse 2 (Selbsteinstufung): wassergefährdend. Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder die Kanalisation gelangen lassen. Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund OHS/RSC/16 Page 4 of 5

13. Hinweise zur Entsorgung a) Produkt Empfehlung: b) Ungereinigte Verpackungen Empfehlung: empfohlenes Reinigungsmittel: Darf nicht zusammen mit Hausmüll entsorgt werden. Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. Muss unter Beachtung der behördlichen Vorschriften einer Sonderbehandlung zugeführt werden. Nicht kontaminierte Verpackungen können wiederverwendet werden. Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen. Entsorgung gemäss den behördlichen Vorschriften. Wasser, ggf. mit Zusatz von Reinigungsmitteln. 14. Angaben zum Transport a) Landtransport: keine b) Richtiger technischer Name: keine c) Bemerkungen: keine d) Weitere Angaben: Kein Gefahrengut im Sinne der Transportvorschriften. 15. Vorschriften a) Kennzeichnung: Xi Reizend b) Nationale Vorschriften: c) Wassergefährdungsklasse: R38: Reizt die Haut R41: Gefahr ernster Augenschäden S1/2: Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. S26: Bei Berührung mit den Augen sofort mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S28: Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Wasser. S46: Bei Verschluck sofort ärtztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. Kann bei nicht fachgerechter Verwendung die Fruchtbarkeit des Bodens gefährden, den Zustand der Gewässer und der Luft beeinträchtigen oder die Qualität der Pflanzen nachteilig beeinflussen. Darf nicht verwendet werden in Naturschutz- und Riedgebieten und Mooren; in Hecken, Feldgehölzen und im Wald (inkl. je 3m Schutzstreifen); in und entlang von Oberflächengewässern (3m Schutzstreifen) und in der Zone S1 von Grundwasserschutzzonen (Fassungsbereich). keine bekannt WGK 2 (Deutschland, Selbsteinstufung): wassergefährdend 16. Sonstige Angaben Sonstige Angaben: Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten. OHS/RSC/16 Page 5 of 5