Architektenteam Udo Winkler - Am Wasserturm 5-66265 Heusweiler - Tel. 06806/850250 - Fax: 8502519 Ausschreibung: Projekt: Projektnr.: 09 03 01 Bauherr: Gemeinde Heusweiler Saarbrücker Straße 35, 66265 Heusweiler VORBEMERKUNGEN Allgemeine Vorbemerkungen Die angebotenen Arbeiten sind gem. den Allgemeinen Bestimmungen sowie den Technischen Ausführungsbestimmungen der VOB, den entsprechenden Herstellerrichtlinien sowie den neuesten DIN- Vorschriften auszuführen. Der Bieter kann sich vor Angebotsabgabe von der Örtlichkeit und den Gegebenheiten an der Baustelle informieren. Alle Leistungen sind einschl. dem erforderlichen Material anzubieten, es sei denn es ist im Ausschreibungstext besonders erwähnt, dass das Material beigestellt wird. Alle Transportkosten für Material und Geräte bis an und innerhalb der Baustelle sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Über die Baustelleneinrichtung ist vor Baubeginn durch den AN ein detaillierter Baustelleneinrichtungsplan M 1:100 vorzulegen, auf dem Anzahl und Lage der Baustellenunterkünfte, Geräte, Kräne, Baustellenzufahrten usw., soweit erforderlich, zu ersehen sind. Für Turmdrehkräne ist der Schwenkbereich anzugeben. An der Baustelle wird ein SIGE-Plan ausgelegt. Für die Baustellensicherung während der Dauer seiner Arbeiten sowie für die Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsbestimmungen und den Auflagen im SIGE- Plan, auch durch sein Personal, ist der Unternehmer selbst verantwortlich. Die Verkehrssicherung auf dem Baugelände obliegt dem AN. Durch die Bauarbeiten verschmutzte oder beschädigte öffentliche Bereiche sind unverzüglich zu säubern und Instand zusetzen. Die Verantwortung für die Einhaltung der staatlichen Arbeitsschutzvorschriften sowie Unfallverhütungsvorschriften usw. obliegt alleine dem AN. Schutzmaßnahmen zur Sicherung der Arbeitnehmer und der Verkehrswege auf der Baustelle sowie Dritten gegenüber sind für die gesamte Bauzeit, also bis zur Übergabe des Bauwerks, zu liefern, vorzuhalten, instand zu halten und wieder zu beseitigen. Ein Sicherheitskoordinator SIGEKO wird auf der Baustelle eingesetzt. Darüber hinaus behält sich der Auftraggeber das Recht vor, jederzeit einen technischen Aufsichtsbeamten einer Berufsgenossenschaft oder des Gewerbeaufsichtsamtes zur Beratung einzuschalten. Etwaige durch die Überprüfung und Beratung auftretende Kosten für notwendige Um- und Abänderungen sowie die Ergänzung der Schutzvorrichtungen gehen zu Lasten des AN. Für den Transport und die Lagerung auf der Baustelle sind die notwendigen Flächen, wie u.a. Transportund Verkehrswege, sowie die Lagerplätze vom AN vorzuhalten und nach Beendigung der Arbeiten ordnungsgemäß wieder zu übergeben. Der AG ist von jeglichen Forderungen Dritter freizustellen. Das Trockenhalten der Baustelle durch besondere Schutzmaßnahmen gegen Grund- und Tagwasser werden Vertragsbestandteil. Während der gesamten Bauzeit ist für eine ausreichende Baustellenbeleuchtung zu sorgen. LV-Bodenbeläge- KiTa Heusweiler.doc Seite 1 von 9
Es dürfen nur Gerüste erstellt und benutzt werden, die der einschlägigen DIN/EN und Unfallverhütungsvorschriften entsprechen bzw. allgemein behördlich zugelassen sind. Für Gerüste, die nicht der Bauweise gemäß Gerüstordnung DIN 4420 entsprechen, hat der AN auf der Baustelle eine geprüfte statische Berechnung bzw. die vollständige allgemein behördliche Zulassung bereitzuhalten. Für die Ausführung sind außer den Vorschriften der VOB, den einschlägigen DIN-Vorschriften, sowie die jeweiligen Verarbeitungsrichtlinien der Herstellerfirmen folgende Dinge maßgebend: - Das Leistungsverzeichnis. - Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen gem. VOB, neueste Fassung. - Die Genehmigungspläne inkl. Bauschein und Auflagen - Die Werkpläne des Architekten - Die statischen Berechnungen mit Plänen Massenermittlungen und Stücklisten - Der Wärme und Schallschutznachweis - Der Sicherheitsplan des Koordinators - Die zuständige LBO, sowie alle einschlägigen Gesetze und Verordnungen - Die entsprechenden VDI-Richtlinien, inkl. TÜV und Versorgungsunternehmen - Das Brandschutzgutachten Zusätzliche im Leistungsverzeichnis nicht erfasste Arbeiten, sowie Tagelohnarbeiten sind nur nach vorheriger Genehmigung durch den Bauherrn oder Architekten auszuführen. Führt der Auftragnehmer die Arbeiten ohne vorherige Abstimmung und Genehmigung aus, erfolgt hierfür keine Vergütung. Stundenrapporte sind täglich der Bauleitung vorzulegen. Dies kann auch per Fax. unter 06806 / 85025-19 erfolgen. Verzögern sich die Bauarbeiten oder kommt es zu Unterbrechungen, die der Bauherr nicht zu vertreten hat, kann der Auftragnehmer für das Vorhalten von Geräten sowie die Baustelle betreffenden Löhne und Gehälter keine Vergütung erhalten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Vorleistungen anderer Unternehmer, die sein Gewerk tangieren, auf Eignung zu überprüfen. Bei Unstimmigkeiten ist die Bauleitung umgehend zu informieren, andernfalls übernimmt er die Haftung für hierdurch evtl. entstehende Schäden. Der Auftragnehmer hat vor Baubeginn einen bevollmächtigten Vertreter und Fachbauleiter für die Baustelle zu benennen. Er ist verpflichtet, die Baustelle mit geeignetem fachlichem Personal zu besetzen. Der Auftraggeber kann ihm nicht geeignet erscheinende Personen ablehnen und deren Ersatz schnellstens verlangen. Der Auftragnehmer trägt während der Bauzeit für die auszuführenden Arbeiten sowie die Einhaltung der Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften die volle Verantwortung. Der Bauherr hat eine Bauwesenversicherung abgeschlossen. Die Umlage hierfür beträgt 0,35% der Auftragssumme und wird bei der Schlusszahlung in Abzug gebracht. Für die Inanspruchnahme von Strom und Wasser wird dem AN bei der Schlusszahlung ein Betrag in Höhe von 0,35% der Auftragssumme in Abzug gebracht. Bauschutt und Baustellenabfälle werden Eigentum des AN und sind von diesem ordnungsgemäß zu entsorgen. LV-Bodenbeläge- KiTa Heusweiler.doc Seite 2 von 9
Beschreibung der Baustelle Bei der Baumaßnahme handelt es sich um den Umbau und Sanierung einer best. Kindertagesstätte und eines Jugendzentrums in 66265 Heusweiler, Goethestraße. Die Baustelle ist über eine ausgebaute Zuwegung gut zu erreichen und liegt direkt an einer Gemeindestraße. Lagermöglichkeiten für Baumaterial und Baustelleneinrichtung sind ausreichend auf dem Grundstück vorhanden. Zur ordnungsgemäßen Kalkulation ist eine Baustellenbesichtigung vor Abgabe des Angebotes empfehlenswert. TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN Die Ausführung der ausgeschriebenen Arbeiten erfolgt gem. den Bestimmungen der VOB, den einschlägigen Vorschriften der DIN 18202,, der DIN 18356, Parkettarbeiten, der DIN 18202, Maßtoleranzen im Hochbau, Tabelle 3, sowie den jeweiligen Herstellervorschriften. Der Untergrund ist vor Beginn der Verlegearbeiten auf seine Eignung, insbesondere in Bezug auf Ebenheit und Trockenheit usw. zu prüfen. Fachlich begründete Vorbehalte sind dem Bauherrn und der Bauleitung schriftlich anzuzeigen. Vor Beginn der Verlegearbeiten ist der Feuchtigkeitsgehalt des Estrichs mit geeignetem Gerät zu messen. Sollte sich ergeben, dass der Estrich für eine Verlegung zu feucht ist, ist eine Nachmessung vorzunehmen. Die erlaubten Feuchtigkeitswerte sind von den jeweiligen Herstellern vorgeschrieben. Der Auftragnehmer ist für die Messungen und die Entscheidung ob der Belag verlegt werden kann oder nicht, verantwortlich. Die Kosten für die Messungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Auf die Einhaltung von Raumfugen und zugelassenen Feldgrößen ist besonders zu achten. Das Anlegen und Versiegeln evtl. erforderlicher Dehnungsfugen ist in die Einheitspreise einzurechnen Das Abschneiden des Randdämmstreifens ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht besonders vergütet, ebenso das Herstellen von Anschlüssen an angrenzende Bauteile. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Vorleistungen anderer Unternehmer, die sein Gewerk tangieren, auf Eignung zu überprüfen. Bei Unstimmigkeiten ist die Bauleitung umgehend zu informieren, andernfalls übernimmt er die Haftung für hierdurch evtl. entstehende Schäden. Der Bieter erkennt durch seine Unterschrift alle Bedingungen, die der Ausschreibung zugrunde liegen, an. Der Bauherr behält sich vor, Angebote, die nicht vollständig unterzeichnet sind, von der Vergabe auszuschließen. Bauschutt und Baustellenabfälle werden Eigentum des AN und sind von diesem ordnungsgemäß zu entsorgen. Der Auftraggeber hat eine Bauleistungsversicherung abgeschlossen. Baustrom und Bauwasser werden von der Bauherrschaft veranlasst und dem AN jeweils mit 3,5 tausendstel der Endabrechnungssumme in Anrechnung gebracht. Die Kosten hierfür werden bei der Schlusszahlung in Anrechnung gebracht...., den...... (Der Bieter -Stempel u. Unterschrift) LV-Bodenbeläge- KiTa Heusweiler.doc Seite 3 von 9
Titel 1 1.01 Bodenbeläge entfernen Vorhandene Bodenbeläge (z.b. Teppichböden, PVC) entfernen und fachgerecht entsorgen ca. 430,00 m² 1.02 Fugen schließen Estrichfugen im Bereich von neuen GK- Ständerwänden fachgerecht schließen ca. 120,00 m 1.03 Untergrund vorbereiten - Estrich Vorhandenen Estrich zur Verlegung des Bodenbelages vorbereiten, d.h. je nach Erfordernis abschleifen und absaugen, grundieren und spachteln ca. 430,00 m² 1.04 Untergrund vorbereiten - Steinbelag wie Pos. 1.03, jedoch im Bereich des vorhandenen Steinbelages (bleibt erhalten) ca. 135,00 m² 1.05 Bodenbelag (Verkehrsflächen, usw.) Bodenbelag aus Linoleum DIN EN 548, mit werksseitiger Oberflächenvergütung Dicke: 2,5 mm in Bahnen, Bahnenbreite 200 cm, Oberfläche glatt, marmoriert auf vorbereiteten Untergrund kleben. Anarbeiten an statische Bauteile wie Stahlstützen, Wände, usw. Verschweißen der Nähte mit Schmelzdraht passend zum Bodenbelag in fertiger Arbeit einschl. aller erforderlichen Nebenleistungen. Fabrikat: DLW Linoleum Marmorette LPX 2,5 mm oder gleichwertig Farbe: porcelain blue bzw. nach Wahl des Bauherrn Art.-Nr.: 121-121 Angebotenes Fabrikat: LV-Bodenbeläge- KiTa Heusweiler.doc Seite 4 von 9
Kleber: Dispersionsklebstoff für Linoleum Angebotenes Fabrikat: Schmelzdraht passend zum Farbton des Bodenbelages Angebotenes Fabrikat: ca. 352,00 m² 1.06 Bodenbelag (Krippe, K 2.16) Bodenbelag wie Pos. 1.05, jedoch Farbe: golden yellow bzw. nach Wahl des Bauherrn Art.-Nr.: 121-072 ca. 47,00 m² 1.07 Bodenbelag (Kindergartengruppe, K 2.07 + Essen/Küche, K 1.12) Bodenbelag wie Pos. 1.05, jedoch Farbe: cranberry red bzw. nach Wahl des Bauherrn Art.-Nr.: 121-048 ca. 119,00 m² 1.08 Bodenbelag (Gemischte Gruppe, K 2.20) Bodenbelag wie Pos. 1.05, jedoch Farbe: sky blue bzw. nach Wahl des Bauherrn Art.-Nr.: 121-026 ca. 47,00 m² 1.09 Alternativposition: Bodenbelag (PUR-Oberfäche) Bodenbelag wie Pos. 1.05, jedoch mit PUR Eco System Oberflächenvergütung Fabrikat: Farbe: DLW Linoleum Marmorette PUR 2,5 mm oder gleichwertig nach Wahl des Bauherrn ca. 565,00 m² Material:... Lohn:.........E.P... LV-Bodenbeläge- KiTa Heusweiler.doc Seite 5 von 9
1.10 Alternativposition: Bodenbelag (Acoustic Plus) Bodenbelag wie Pos. 1.05, jedoch mit erhöhtem Trittschallverbesserungsmaß (17 db) Dicke: 4,0 mm Fabrikat: gleichwertig Farbe: DLW Linoleum Marmorette AcousticPlus 4,0mm oder nach Wahl des Bauherrn ca. 231,00 m² Material:... Lohn:.........E.P... 1.11 Alternativposition: Bodenbelag (Kautschuk) Elastischer Bodenbelag aus Kautschuk Dicke: 2,0 mm in Bahnen, Bahnenbreite 122 cm, Oberfläche glatt, marmoriert auf vorbereiteten Untergrund kleben. Anarbeiten an statische Bauteile wie Stahlstützen, Wände, usw. Verschweißen der Nähte mit Schmelzdraht passend zum Bodenbelag in fertiger Arbeit einschl. aller erforderlichen Nebenleistungen. Fabrikat: Farbe: noraplan signa der gleichwertig nach Wahl des Bauherrn ca. 565,00 m² Material:... Lohn:.........E.P... 1.12 Sockelleisten Sockelleisten, farblich passend zum jeweiligen Belag der Pos. 1.05 bis 1.08, liefern und fachgerecht an den Wänden befestigen, einschl. aller erforderlichen Innen- und Außenecken in fertiger Arbeit einschl. aller erforderlichen Nebenleistungen. ca. 333,00 m 1.13 Bodenbelag - Treppenstufen wie Pos. 1.05, jedoch für Treppenstufen als Trittund Setzstufe Steigungsverhältnis: 17,5 / 27 cm Stufenbreite: 1,40 m 16 Stück LV-Bodenbeläge- KiTa Heusweiler.doc Seite 6 von 9
1.14 Sockelleisten - Treppenstufen Wie Pos. 1.12, jedoch als Stufensockel Steigungsverhältnis: 17,5 / 27 cm 16 Stück 1.15 Versiegelung Bodenbelag im Bereich der Türen und Fenstern, bei Belagswechsel, usw. mit Silikon dauerelastisch versiegeln in fertiger Arbeit einschl. aller erforderlichen Nebenleistungen. ca. 70,00 m 1.16 Fußmatte Aufrollbare, strapazierfähige Eingangsmatte für aufliegende Verlegung, Trägerprofil aus trittschallgedämmtem Aluminium mit eingelassenen Rips- Streifen, geeignet für den Innen- und überdachten Außenbereich. Rutschhemmende Eigenschaft R 11 Unterseite der Matte mit eingebauten schalldämmenden Gummiprofilen zum geräuscharmen Begehen der Matte. Im Bereich des Fußmatte muss der Estrich entsprechend der Mattenhöhe und Mattengröße entfernt werden. Die Kosten hierfür sowie die entsprechende Nachbehandlung des Estrichs sind in den Einheitspreis einzukalkulieren. Fabrikat: Höhe: Profilabstand: Farbe: FUMA, Top Clean Trend mit Rips oder gleichwertig 22 mm 8 mm Standardfarbe nach Wahl Angebotenes Fabrikat:. Größe: 1,50 x 1,00 m 1 Stück LV-Bodenbeläge- KiTa Heusweiler.doc Seite 7 von 9
1.17 Fußmatte wie Pos. 1.16, jedoch Größe: 0,90 x 0,60 m 2 Stück 1.18 Fußmatte (Jugendzentrum) wie Pos. 1.16, jedoch für Jugendzentrum 1 Stück Material:... Lohn:.........E.P... Summe Titel 1... Titel 2 Stundenlohnarbeiten Für eventuell erforderliche Arbeiten, die nicht im LV erfasst sind und auf ausdrückliche Anweisung der Bauleitung und gegen Nachweis zur Ausführung kommen, werden verrechnet: 2.01 Facharbeiter 5 Std.... 2.02 Helfer 5 Std.... Summe Titel 2... LV-Bodenbeläge- KiTa Heusweiler.doc Seite 8 von 9
ZUSAMMENSTELLUNG TITEL 1. TITEL 2 Stundenlohnarbeiten. NETTO-ANGEBOTSSUMME. + 19% MWST.. BRUTTO-ANGEBOTSSUMME. Der Bieter erkennt durch seine Unterschrift alle Bedingungen, die der Ausschreibung zugrunde liegen, an. Der Bauherr behält sich vor, Angebote, die nicht vollständig unterzeichnet sind, von der Vergabe auszuschließen....,... Ort/Datum... Der Bieter - Stempel / Unterschrift LV-Bodenbeläge- KiTa Heusweiler.doc Seite 9 von 9