Prüfgegenstand : Rad-/ Reifenkombinationen Radtypen : PS 013, PS 06 und 9656877780 Fahrzeuge : R***** / Citroën C5 (Serie 3) Radgrößen Antragsteller : 18-Zoll-Rad-/Reifenkombination : Citroën Deutschland AG André-Citroën-Straße 2 51149 Köln (Porz) TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Technologiezentrum Verkehrssicherheit TL_RAREG_RXX.DOT Seite 0
Teilegutachten Gemäß Anlage XIX zu 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO (Arbeitsunterlage für den amtlich anerkannten Sachverständigen/Prüfer oder den Prüfingenieur der amtlich anerkannten Überwachungsorganisation bei Fahrzeugprüfungen gemäß 19 Abs. 3 StVZO bzw. für den amtlich anerkannten Sachverständigen bei Fahrzeugprüfungen gemäß 21 StVZO) über die Begutachtung von vom Serienstand abweichenden Rad-/Reifenkombinationen 0 Allgemeines Nach erfolgter Umrüstung erlischt die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug nicht, wenn das Fahrzeug unverzüglich zur Abnahme nach 19 Abs. 3 StVZO einem amtlich anerkannten Sachverständigen/ Prüfer oder Prüfingenieur vorgestellt wird und dieser den bestimmungsgemäßen Ein- oder Anbau der beschriebenen Umrüstung auf einem Vordruck gemäß Verkehrsblatt 1994, Heft 3, Seite 148 schriftlich bestätigt hat. Die o.g. Bestätigung ist mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Die Pflichten nach 13 FZV (Mitteilungspflichten bei Änderungen) bleiben hiervon unberührt. Mit der Beigabe dieses Teilegutachtens zu dem vorgenannten Prüfgegenstand bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und Handelsware. 1 Name und Anschrift des Herstellers Citroën Deutschland AG André-Citroën-Straße 2 51149 Köln (Porz) 2 Name und Anschrift des Prüflaboratoriums TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Technologiezentrum Verkehrssicherheit Typprüfstelle Fahrzeuge / Fahrzeugteile Am Grauen Stein, 51105 Köln (Poll) TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Technologiezentrum Verkehrssicherheit TL_RAREG_RXX.DOT Seite 1
3 Prüfgegenstand 3.1 Beschreibung der Umrüstung und Angaben zum Fahrzeugteil Art : vom Serienstand abweichende Rad-/Reifenkombinationen unter Verwendung von Citroën-Serienrädern 3.2 Angaben zu den Rädern Radtyp / Hersteller / Kennzeichnung Handelsbezeichnung : SAN MARIN ET-Nr. : 5402 L8 wahlweise 5402 R8 Radtyp : PS 06 wahlweise PS 013 Hersteller : Kronprinz Aluguss (KAG / D) Felgengröße : 8J x 18 CH Einpresstiefe in mm : 33 (positiv) Art und Werkstoff : einteiliges Leichtmetallrad (AlSi7Mg) Kennzeichnung : Radtyp, Hersteller, Felgengröße, Einpresstiefe, wahlweise zusätzlich Produktionsdatum Handelsbezeichnung ET-Nr. : ATLANTIQUE : 5402 V9 Radtyp : 9656877780 Hersteller : RONAL (PL) Felgengröße : 8J x 18 CH Einpresstiefe in mm : 33 (positiv) Art und Werkstoff : einteiliges Leichtmetallrad (Aluminium) Kennzeichnung : Radtyp, Hersteller, Felgengröße, Einpresstiefe, wahlweise zusätzlich Produktionsdatum 3.3 Eingangsdatum des Prüfgegenstandes / Prüffahrzeuges : 26., 47. KW 2008 und 39. KW 2009 3.4 Datum der Prüfung : 26., 47. KW 2008 und 39. KW 2009 3.5 Ort der Prüfung : Köln TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Technologiezentrum Verkehrssicherheit TL_RAREG_RXX.DOT Seite 2
4 Verwendungsbereich, Auflagen und Hinweise 4.1 Verwendungsbereich Fahrzeughersteller : Citroën (F) (Code zum Fahrzeughersteller: 3001) Verkaufsbezeichnung Fahrzeugtyp EG-BE-Nummer Citroën C5 R***** e2*2001/116*0360*.. Fz.-Typ Fz.-Ident.-Nr.-Serie Verkaufsbezeichnung R*****?: D (Limousine) oder W (Tourer) VF7R?5FN8........ Citroën C5 1,6i THP 150 VF7R?5FV8........ Citroën C5 1,6i THP 160 VF7R?6FYC........ Citroën C5 1,8i 16V VF7R?RFJC........ Citroën C5 2,0i 16V VF7R?RFJF........ Citroën C5 2,0i 16V Automatik VF7R?XFVJ........ Citroën C5 3,0i V6 VF7R?9HZC........ Citroën C5 1,6 HDi 110 FAP VF7R?RHR8........ Citroën C5 2,0 HDi 135 FAP VF7R?RHRH........ Citroën C5 2,0 HDi 135 FAP VF7R?RHRJ........ Citroën C5 2,0 HDi 135 FAP Automatik VF7R?RHF8........ Citroën C5 2,0 HDi 140 FAP Bereifung 245/45R18 100W 245/45R18 96H M+S Auflagen 1)-8) TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Technologiezentrum Verkehrssicherheit TL_RAREG_RXX.DOT Seite 3
Fz.-Typ Fz.-Ident.-Nr.-Serie Verkaufsbezeichnung R*****?: D (Limousine) oder W (Tourer) VF7R?RHE8........ Citroën C5 2,0 HDi 150 FAP VF7R?RHEA........ Citroën C5 2,0 HDi 150 FAP -Automatik- VF7R?RHH8........ Citroën C5 2,0 HDi 165 FAP VF7R?RHHA........ Citroën C5 2,0 HDi 165 FAP -Automatik- VF7R?4HTH........ Citroën C5 2,2 HDi 170 FAP VF7R?4HPH........ Citroën C5 2,2 HDi 165 FAP VF7R?UHZJ........ Citroën C5 2,7 HDi V6 FAP VF7R?X8ZA........ Citroën C5 3,0 HDi V6 FAP Bereifung 245/45R18 100W 245/45R18 96H M+S Auflagen 1)-8) 4.2 Auflagen 1) Auf Achse 1 und 2 muss jeweils die gleiche Rad-/Reifenkombination verwendet werden. 2) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, darf nur mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. 3) Das Fahrwerk, sowie die Lenkungs- und Bremsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. 4) Die Bezieher der Rad-/Reifenkombination sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. 5) Zur Befestigung der Räder dürfen nur Citroën-Radschrauben mit der ET-Nr. 5405 67 (Flachbundschrauben für LM-Räder) verwendet werden. 6) Bei Fahrzeugausführungen mit serienmäßiger Reifendrucküberwachung können die Ventile und die zugehörigen Sendemodule an die LM-Räder adaptiert werden. Die Dichtringe der Ventile sind bei jedem Umbau zu ersetzen. TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Technologiezentrum Verkehrssicherheit TL_RAREG_RXX.DOT Seite 4
7) Werden Winterreifen (mit M+S-Kennzeichnung) gefahren, deren Geschwindigkeitsindizes die maximale Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges nicht abdecken, so ist die für diese Reifen maximal zulässige Geschwindigkeit im Blickfeld des Fahrers anzugeben (deutlich sichtbarer Aufkleber). Diese Geschwindigkeit darf im Fahrbetrieb nicht überschritten werden. 8) Die Bezieher der Rad-/Reifenkombination sind darauf hinzuweisen, dass die Verwendung von Schneeketten nicht möglich ist. 5 Prüfungen und Prüfergebnisse 5.1 Prüfgrundlage Prüfgrundlage ist das VdTÜV-Merkblatt Nr. 751 Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit (Stand 08/2008). 5.2 Prüfungen und deren Ergebnisse Die Anforderungen der Prüfgrundlage werden erfüllt. Aufgrund der angewendeten Verfahren ist sichergestellt, dass die Meßgenauigkeit der quantitativen Prüfergebnisse sowohl den Anforderungen der unter Punkt 5.1 gelisteten Prüfgrundlagen als auch dem Erlass des Bundesministeriums für Verkehr BMV/StV13/362300-02 vom 19.04.1984 entspricht. 5.3 Gültigkeit der Prüfergebnisse Die Prüfergebnisse beziehen sich ausschließlich auf die unter Punkt 3 beschriebenen Prüfgegenstände unter Berücksichtigung des unter Punkt 4 angegebenen Verwendungsbereiches. 6 Besondere Hinweise für den amtlich anerkannten Sachverständigen zur Durchführung der Begutachtung siehe 4.2 7 Angaben zu den Fahrzeugdokumenten Feld 22 (z.b.) : 15.1 u.15.2: auch genehm. 245/45R18 96H M+S a. LM-Rad 8Jx18 CH, ET33 (Typ PS 013); Verwendung v.schneeketten nicht möglich* TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Technologiezentrum Verkehrssicherheit TL_RAREG_RXX.DOT Seite 5
8 Anlagen 0 Erläuterungen zum Nachtrag 9 Schlussbescheinigung Die im Verwendungsbereich aufgeführten Fahrzeuge entsprechen nach der Umrüstung - bei Beachtung der genannten Auflagen/Hinweise - insoweit den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Der Inhaber des Teilegutachtens (Hersteller) hat durch ein Audit mit der Zertifikat-Registrier-Nr. 99108 den Nachweis erbracht, dass ein Qualitätssicherungssystem entsprechend Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO unterhalten wird. Dieses Teilegutachten umfasst die Seiten 0 sowie 1 bis 7 - einschließlich aller unter Punkt 8 aufgelisteten Anlagen - und darf ohne schriftliche Genehmigung des Prüflaboratoriums nicht auszugsweise vervielfältigt werden. Es verliert seine Gültigkeit, wenn sich auf die Umrüstung bezogene Vorschriften ändern oder wenn die Fahrzeuge Änderungen aufweisen, die die beschriebene Umrüstung beeinflussen. Köln, den 05.10.2009 rc Dipl.-Ing. Ralf Cremer TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Technologiezentrum Verkehrssicherheit TL_RAREG_RXX.DOT Seite 6
Erläuterungen zum Nachtrag Anlage 0 Es wird berichtigt : -- Es wird geändert : -- Es wird hinzugefügt : - weitere Fz.-Ident.-Nr.-Serie Es entfällt : -- TÜV Rheinland Kraftfahrt GmbH Technologiezentrum Verkehrssicherheit TL_RAREG_RXX.DOT Seite 7