Informationsblatt: Zulassung zur Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten/in Gegenüberstellung: DGPs/BPtK Mindestanforderungen (2009) und Psychologiestudium SFU Berlin. SFU Berlin 20.09.2016
De Grundlage dieses Informationsblattes ist die Publikation der Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten gemäß 5 Abs. 2 Nr. 1 PsychThG die die Mindestanforderungen an qualifizierende Studiengänge enthalten. Es handelte sich hierbei um einen konsentierten Vorschlag der Deutschen Gesellschaft für Psychologie (DGPs) mit der Fachgruppe Klinische Psychologie und Psychotherapie und der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) vom 20. März 2009. Im Folgenden werden die Mindestanforderungen an qualifizierte Studiengänge, zu denen auch das Psychologiestudium an der Sigmund Freud PrivatUniversität gehört, mit den Inhalten des Studiums verglichen, so dass Studierende einen Überblick haben, was ihnen in den einzelnen Bereichen angerechnet werden könnte. Grundsätzlich empfehlen wir den Studierenden, die das Ziel verfolgen, die Psychologische Psychotherapieausbildung nach dem Studium anstreben, folgendes: Empfehlungen für das Studium an der SFU: Wenn Sie nach Ihrem Studium an der SFU Berlin eine Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten/in anstreben, sollte Sie sowohl in Ihrem BA Studium, als auch in Ihrem MA Studium darauf achten, sich für folgende Wahlfächer zu entscheiden: BA Studium: Neurowissenschaften und Cognitive Sciences I/ II 1 (BA) Differentielle Psychologie I / II (BA) Einführung in die Klinische Psychologie I/II (BA) MA Studium: Hier können beide fachliche Vertiefungen (Option 1 und 2) gewählt werden, da die von der DGPs empfohlenen klinisch-psychologischen Kenntnisse über die Module 1, 3, 4, 5 und 7 abgedeckt werden. Bitte sprechen Sie uns an, wenn es Unklarheiten oder Fragen geben sollte! 1 Die Veranstaltung Neurowissenschaften und Cognitive Sciences I und II wird an der SFU Berlin ab WS 2016/17 umbenannt in Biopsychologie und Neurowissenschaften I und II. 1
Mindestanforderungen an qualifizierte Studiengänge (DGPs/BPtK) BEREICH 1: Grundlegende psychologische Kenntnisse ( Nicht-klinische psychologische Kenntnisse) Gefordert: mind. 115 ECTS Psychologie der Wahrnehmung, des ECTS Von der SFU angebotene Lehrveranstaltungen B.Sc. (Bachelorstudium) ECTS M.Sc. (Masterstudium) ECTS mind. 10 Allgemeine Psychologie I / II 3/3 2 Gedächtnisses, Lernens, Motivation und Emotion Biologische und neuropsychologische Grundlagen mind. 5 Neurowissenschaften und Cognitive Sciences I/II 3 5/5 des Erlebens und Verhaltens Entwicklungspsychologie mind. 5 Entwicklungs- und Bildungspsychologie I / II 5/5 Differenzielle und Persönlichkeitspsychologie mind. 5 Differentielle Psychologie I / II 5/5 Sozialpsychologie inklusive Theorien und Modelle des interpersonellen Erlebens und Verhaltens Statistische Methodenlehre, methodische Grundlagen der Diagnostik und Testtheorie; Grundlagen der Epidemiologie, Empirische und experimentelle Forschungsmethoden Angewandte Diagnostik, wissenschaftliche Gutachtenerstellung, Gesprächsführung und Befunderhebung, Testkenntnis mind.5 Sozialpsychologie I / II 5/5 mind. 15 Einführung in die empirische Human- & Forschungsmethoden 12 Sozialforschung VO/UE 3/5 (Modul 3) Statistik I / II 5/5 Einführung in qualitative Methoden VO/UE 3/5 Forschungswerkstatt 5 mind.10 Psychologische Diagnostik I / II 5/5 Einführung in quantitative Methoden der Erhebung VO 3 Einführung in quantitative Methoden der Erhebung 5 Techniken des wissenschaftlichen Arbeitens 5 Wissenschaftliches Schreiben 5 100 17 Teilsumme Bereich 1 mind. 115 BA und MA SFU gesamt: 117 2 Explizit werden nur 6 von mindestens geforderten 10 ECTS Punkten erreicht, da aber die geforderten Inhalte auch Teil der Neurowissenschaften & Cognitive Sciences und der Entwicklungs- & Bildungspsychologie sind, kann die Mindestanforderung durch diese Veranstaltungen problemlos erreicht werden. 3 Rot markierte Fächer sind: Wahlpflichtfächer. 2
Mindestanforderungen an qualifizierte Studiengänge (DGPs/BPtK) BEREICH 2: Spezifische Kenntnisse und Kompetenzen für psychologisch psychotherapeutische Tätigkeit ( Klinisch-psychologische Kenntnisse ) Gefordert: mind. 50 ECTS Lehrveranstaltungen, die folgende Bereiche umfassen: Klinisch-psychologische Diagnostik, Gesprächsführung, diagnostische Interviews; klinisch-psychologische Störungslehre; Anthropologische Konzepte und kulturspezifische Grundannahmen; biologische, interaktionelle und soziokulturelle Modelle psychischer Störungen, Veränderungsmodelle; Therapieforschung, Versorgungsforschung; Rahmenbedingungen klinisch-psychologischen Handelns; Prävention und Rehabilitation, Forensik; Gesundheitspsychologie und Public Health Abschlussarbeiten und Praktika mit klinischen Schwerpunkt (können auch in Bereich 2 eingebracht werden) ECTS mind. 50 (Gesamt) Aus LV: mind. 30 davon im Master: mind. 15 max. 20 Von der SFU angebotene Lehrveranstaltungen B.Sc. (Bachelorstudium) ECTS M.Sc. (Masterstudium) ECTS Einführung in die Paradigmen der Klinischen Psychologie 3 Klinische Psychologie I/II 5/5 Krisenintervention und Konfliktmanagement 4 Kulturpsychologische Perspektiven psychologischer Praxis I / II 3/3 Historische Perspektiven klinischpsychologischer Praxis Gesprächsführung 4 Diagnostik 3 Begutachtung 3 Anamnese 3 Psychopathologie 3 Rechtliche Rahmenbedingungen 2 psychologischer Praxis Einführung in Gruppenprozesse & -dynamik 3 Beratung: Coaching und Supervision 3 Klinisch-psychologische Schwerpunktsetzung möglich, aber auch ohne werden die mind. 50 ECTS in Bereich 2 erreicht Klinisch-psychologische Schwerpunktsetzung möglich, aber auch ohne werden die mind. 50 ECTS in Bereich 2 erreicht 18 32 3 Teilsumme Bereich 2 mind. 50 (ohne Einbezug von Abschlussarbeiten) BA und MA SFU gesamt: 50 3
Mindestanforderungen an qualifizierte Studiengänge (DGPs/BPtK) BEREICH 3: Abschlussarbeiten und Praktika im psychologischen Bereich ECTS Von der SFU angebotene Lehrveranstaltungen B.Sc. (Bachelorstudium) ECTS M.Sc. (Masterstudium) ECTS Bachelorarbeit und/oder Masterarbeit im psychologischen Bereich mind. 25 Bachelorarbeit 16 Masterarbeit 25 Praktikum im psychologischen Bereich mind. 10 Praktikum (optional) (8) Praktikum 25 16 50 Teilsumme Bereich 3 mind. 35 BA und MA SFU gesamt: 66 Wenn Abschlussarbeiten oder Praktika mit Schwerpunktsetzung im klinisch-psychologische Bereich bereits mit 20 ETCS im Bereich 2 angerechnet wurden, reduziert sich die Gesamt ECTS Punktzahl auf: 46 Wenn keine Abschlussarbeit mit klinischpsychologischem Schwerpunkt geschrieben wurde: Gesamtsumme Teilbereich 1, 2 und 3: 200 ECTS Wenn eine Abschlussarbeit mit klinisch-psychologischem Schwerpunkt geschrieben und mit 20 ECTS anerkannt werden konnte, reduziert sich die Forderung in Bereich 3 um 20 ECTS, so dass sich die Gesamtsumme reduziert auf: 180 ECTS Gesamtsumme 1, 2 und 3 von SFU angeboten und anrechenbaren Lehrveranstaltungen (Minimalrechnung): 233 ECTS 4 Wahrscheinlich ist, dass auch aus den Schwerpunktsetzungen im Master (Modul 2) Veranstaltungen für den Bereich 2 angerechnet werden können, was hier aber nicht berücksichtigt wurde, da Sie unabhängig von der Schwerpunktsetzung auf die gewünschten ECTS Punkte kommen. Die möglichen ECTS Punkte liegen ggf. also höher als die in der Minimalrechnung angegeben. + X ECTS 4 Grundsätzlich können Sie an der SFU im Bachelorstudium insg. 180 ECTS, im Masterstudium insg. 120 ECTS (also gesamt 300 ECTS erreichen). 4
Erläuterungen: Die DGPs empfiehlt für die Zulassung zur Ausbildung zum Psychologischen Psychotherapeuten/in im Bachelor- und Masterstudium mind. 180 ECTS bzw. 200 ECTS (von gesamt an der SFU zu erreichenden 300 ECTS) aus den oben dargestellten Bereichen nachzuweisen. Bis auf die Wahlpflichtfächer (siehe nächster Punkt) handelt es sich bei allen von der SFU angebotenen Lehrveranstaltungen um Pflichtlehrveranstaltungen, die jede_r Student_in auf jeden Fall absolvieren muss. Im BEREICH 1 Grundlegende psychologische Kenntnisse können Sie im Bachelor und Masterstudium an der SFU insg. 117 ECTS Punkte erreichen. Für die Zulassung zur Ausbildung als Psychologischer Psychotherpeut_in empfehlen wir die rot markierten Wahlpflichtfächer auszuwählen: o o o Neurowissenschaften und Cognitive Sciences I/ II (BA) Differentielle Psychologie I / II (BA) Einführung in die Klinische Psychologie I/II (BA) Im Masterstudium können Sie sich für beide Optionen der fachlichen Vertiefung entscheiden, da die erforderlichen Klinisch-psychologische Kenntnisse über die anderen Pflichtfächer in Modul 1,2,3,4,5 und 7 abgedeckt werden können. Fazit: Das Bachelor und Masterstudium der SFU Berlin deckt alle von der DGPs/BPtK empfohlenen Bereiche und die dazu jeweils geforderten ECTS Punkte in ausreichendem Maße ab. In Deutschland entscheiden allerdings die Landesprüfungsämter im jeweiligen Bundesland über Ihre Zulassung zur Ausbildung als psychologische_r Psychotherapeut_in. Diese richten sich nicht immer nach den DGPs Richtlinien, die als besonders streng gelten. Für die Bundesländer spezifischen Anforderungen verweisen wir auf das entsprechende Informationsblatt. Quellen: Bundesministerium der Justiz und für Verbrauchschutz (Hrsg.) (n.d.). Gesetz über die Berufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz - PsychThG). Gesetze im Netz. Zugriff am 21.09.2016. Verfügbar unter https://www.gesetze-iminternet.de/psychthg/bjnr131110998.html 5
Deutsche Gesellschaft für Psychologie (Hrsg.) (n.d.). Zulassungsvoraussetzungen für die Ausbildung in Psychologischer Psychotherapie. Zugriff am 21.09.2016. Verfügbar unter: http://www.klinische-psychologie-psychotherapie.de/index.php/faq/zulassungsvoraussetzungen Deutsche Gesellschaft für Psychologie (Hrsg.) (2009). Mindestanforderungen an qualifizierende Studiengänge. Zugriff am 19.09.2016. Verfügbar unter http://www.dgps.de/index.php?id=143&tx_ttnews%5btt_news%5d=1052&chash=cc4cec599b6b732b568be5254be86bf6 Deutsche Gesellschaft für Psychologie (Hrsg.) (n.d.). Zulassungsvoraussetzungen zur Psychotherapie. Zugriff am 21.09.2016. Verfügbar unter: http://www.psychologie.uni-heidelberg.de/studium/beratung/bachelor/files/dgps_info_fuer_institute.pdf 6