Ausschreibung. für die. Norddeutschen Meisterschaften 2017

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Transkript:

Ausschreibung für die Norddeutschen Meisterschaften 2017 Norddeutsche Junioren- (Altersgruppen-) Meisterschaften 2017 der Jahrgänge 1999-2000 weiblich und 1997-1998 männlich Norddeutsche Jahrgangsmeisterschaften 2017 der Jahrgänge 2001-2005 weiblich und 1999-2005 männlich "Lange Strecken" und offenen Niedersächsischen Meisterschaften Niedersächsischen Junioren- (Altersgruppen-) Meisterschaften 2017 der Jahrgänge 1999-2000 weiblich und 1997-1998 männlich und niedersächsischen Jahrgangsmeisterschaften 2017 der Jahrgänge 2001-2005 weiblich und 1999-2005 männlich Lange Strecken am 18./19. Februar 2017 in Hannover Veranstalter: Norddeutscher Schwimmverband e.v. + Landesschwimmverband Niedersachsen e.v. Ausrichter: Wassersportfreunde v. 1898 Hannover e.v. Veranstaltungsort: Stadionbad Hannover, Robert-Enke-Straße 5, 30169 Hannover Wettkampfanlage: 50m-Wettkampfbecken mit 8 Startbahnen, Wassertiefe: 1,80-4,80 m, Wassertemperatur ca. 26 Grad C, Wellenkillerleinen. Elektronische Zeitmessung mit Ausnahme der Wettkämpfe mit Doppelbelegung Seite 1 von 7

Wettkampffolge: 1. Abschnitt: Samstag, den 18.02.2017 Einlass/Einschwimmen: 11:00 Uhr Kampfrichtersitzung: 11:15 Uhr Ende Einschwimmen: 11:50 Uhr Wettkampfbeginn: 12:00 Uhr WK 01-800 m Freistil Frauen - 30 Minuten Einschwimmzeit - WK 02-1500 m Freistil Männer 2. Abschnitt: Sonntag, den 19.02.2017 Einlass/Einschwimmen: 08:00 Uhr Kampfrichtersitzung: 08:15 Uhr Ende Einschwimmen: 08:50 Uhr Wettkampfbeginn: 09:00 Uhr WK 03 - WK 04-800 m Freistil Männer 1500 m Freistil Frauen - 30 Minuten Einschwimmzeit - WK 05 - WK 06-400 m Lagen Männer 400 m Lagen Frauen - 30 Minuten Einschwimmzeit - WK 07-5000 m Freistil Mixed (nur Norddeutsche Meisterschaft) Der Veranstalter behält sich die Änderung von Anfangszeiten vor. Diese werden mit der Veröffentlichung der endgültigen Meldelisten nach Ablauf der Einspruchsfrist bekannt gegeben. Allgemeine Bestimmungen 1. Wettkampfbestimmungen und Teilnahmeberechtigungen: Für die Veranstaltung gelten die Wettkampfbestimmungen (WB), die Rechtsordnung (RO) und die Anti-Doping-Ordnung (ADO) des Deutschen Schwimmverbandes e.v. (DSV) in der aktuellen Fassung. Teilnahmeberechtigt sind für die WK 01 bis 06 Schwimmer der Jahrgänge 2005 und älter und für den WK 07 Schwimmer der Jahrgänge 2003 und älter von Vereinen und Startgemeinschaften (SG), die einem dem Norddeutschen Schwimmverband angeschlossenen Landesverband angehören. 2. Sonderbestimmungen für WK 07 (5000 m Freistil): Der WK 07 wird nur dann ausgetragen wenn mindestens 8 Teilnehmer melden. Es wird nur 1 Lauf mit maximal 16 Teilnehmern stattfinden. Bei mehr als 8 Meldungen erfolgt Doppelbelegung. Erfolgen mehr als 8 Meldungen weiblich und 8 Meldungen männlich werden je 8 weibliche und 8 männliche Startplätze vergeben auf Basis der schnellsten Zeiten in der DSV-Bestenliste für 1500 m Freistil auf der 50m-Bahn im Jahr 2016. Gehen weniger als 8 Meldungen weiblich oder Seite 2 von 7

männlich ein, werden weiblich oder männlich mehr als 8 Startplätze vergeben bis gemeinsam maximal 16 Startplätze erreicht sind ebenfalls auf Basis der schnellsten Zeiten in der DSV- Bestenliste für 1500 m Freistil auf der 50m-Bahn im Jahr 2016. Hinweis: Wegen der Ausschreibung des WK 07 als mixed wird möglicherweise bei Wettkampfmeldeprogrammen nicht die korrekte Pflichtzeit angezeigt. Hier sind die Pflichtzeiten unter Punkt 18 dieser Ausschreibung zu beachten. 3. Lizenzen und Sportgesundheit: Alle Schwimmer, die am Wettkampf teilnehmen, müssen im Lizenzregister des DSV erfasst sein. Zusammen mit der Meldung müssen die Vereine/Startgemeinschaften eine Versicherung abgeben, dass die von ihnen gemeldeten Schwimmer das Startrecht für den Verein haben, die nach WB-AT 16 Abs. 2 Buchstabe (f) vorgeschriebene Jahreslizenz bezahlt wurde und dass sie ihre Sportgesundheit durch ein ärztliches Zeugnis nachweisen können, welches nicht älter als ein Jahr ist. Ausschließlich bei der Abgabe der Meldung per Datenübermittlung nach DSV-Standard und E- Mail-Versand darf der Meldebogen ohne Unterschrift und verbindlicher Erklärung zur Sportgesundheit nach WB-AT 8 versandt und vom Ausrichter angenommen werden. Die Unterschrift muss in diesem Fall vor Beginn des Abschnitts nachgeholt oder ein unterschriebener Meldebogen (DSV Form 101 neueste Version) beim Ausrichter abgegeben werden, in dem ein Schwimmer des Vereins gemeldet wurde. Ohne unterschriebenen Meldebogen ist der Verein nicht startberechtigt. Das Meldegeld fällt an den Norddeutschen Schwimmverband. Den Veranstalter und den Ausrichter des Wettkampfes trifft keine Haftung, falls sich herausstellt, dass eine Sportgesundheit oder die gültige Jahreslizenz nicht vorliegt. Bei Verstößen werden Ordnungsmaßnahmen bzw. Disziplinarmaßnahmen verhängt. 4. Startregel / Zeitmessung: Alle Wettkämpfe werden nach der Ein-Start-Regel ausgetragen. Es erfolgt elektronische Zeitmessung mit Ausnahme der Wettkämpfe mit Doppelbelegung. Hier erfolgt Handzeitnahme. 5. Meldungen: Meldungen werden ausschließlich in elektronischer Form per E-Mail an die Meldeanschrift im DSV-Standard 6 mit DSV Formular 101 und 102 (jeweils neueste Version) sowie der Erklärung über das Vorhandensein gültiger Nachweise der Sportgesundheit gemäß 8 WB-AT angenommen. In der Meldung sind die Vereins- und Schwimmer-ID`s sowie der zugehörige Landesverband (LSV-Kennziffer) anzugeben. Meldungen ohne ID-Nummern werden zurückgewiesen. Es ist je Verein/Startgemeinschaft nur eine Kontaktadresse zulässig. Überzählige Kontaktadressen werden ignoriert. Die Vereine / Startgemeinschaften haben die Gültigkeit ihrer Kontaktdaten (Anschrift, Fax, E-Mail-Adressen) sicherzustellen. Die Vereine erhalten eine Meldebestätigung. Es wird rechtzeitig auf der Homepage www.norddeutscherschwimmverband.de und www.lsninfo.de die Wettkampffolge als DSV-Datei zum Download bereitgestellt. Mit der Abgabe der Meldungen erklärt der Verein, dass er und die gemeldeten Aktiven mit der Speicherung der personenbezogenen Daten einverstanden sind und auch damit, dass die Wettkampfdaten in Meldeergebnissen, Wettkampfprotokollen und Bestenlisten, auch auf elektronischem Wege, veröffentlicht werden. Die gemeldeten Aktiven bestätigen mit der Meldung auch, dass sie keine Einwände gegen die Veröffentlichung von Namen und Fotos im Rahmen der Berichterstattung über diese Seite 3 von 7

Veranstaltung haben. Wird dieses nicht gewünscht, ist dieses schriftlich bei Abgabe der Meldung anzuzeigen. 6. Meldeanschrift / Meldeschluss: Meldeanschrift: Ulrike Nölke, Menschingstr. 1, 30173 Hannover, Tel.: 0511 / 281351 E-Mail: meldungen@w98.de Meldeschluss: Dienstag, den 07. Februar 2017 um 18.00 Uhr bei der Meldeanschrift. Die meldenden Vereine sind für den rechtzeitigen und korrekten Eingang verantwortlich. Eine Meldung gilt als angenommen sobald eine Bestätigung des Ausrichters vorliegt, die vom Ausrichter nach Eingang der Meldungen an die Vereine gegeben wird. Die meldenden Vereine / Startgemeinschaften erhalten bis spätestens zum 09.02.2017 (18:00 Uhr) eine Meldebestätigung mit Angabe der Anzahl der gemeldeten Sportler und Starts an die angegebene E-Mail-Adresse versandt. Vereine ohne E-Mail Adresse können sich auf der Veranstaltungshomepage www.norddeutscherschwimmverband.de und www.lsn-info.de über die aufgenommenen Meldungen informieren. Beanstandungen zu den aufgenommenen Meldungen müssen nach Meldeschluss bis spätestens Samstag, den 11.02.2017 um 18:00 Uhr an die Meldeanschrift erfolgen. 7. Meldegeld: Das Meldegeld beträgt je Meldung 9,00 für die WK 01 bis 06 (Wertung Norddeutsche Meisterschaften und niedersächsische Landesmeisterschaften) und 15,00 für den WK 07 und ist zusammen mit der Abgabe der Meldungen bis spätestens zum 15. Februar 2017 zu zahlen. Für die Schwimmerinnen und Schwimmer, die ausschließlich an den niedersächsischen Landesmeisterschaften teilnehmen wollen, beträgt das Meldegeld für alle Wettkämpfe 7,00 Euro. Das Meldegeld ist bis zum 15. Februar 2017 zu zahlen. Die Bankverbindung lautet für alle Meldegeldzahlungen: Kontoinhaber: Landesschwimmverband Niedersachsen e.v. IBAN: DE63 2519 3331 0015 1351 00 Bank: Volksbank eg Hildesheim-Lehrte-Pattensen Verwendungszweck: LM LS 2017/Name des meldenden Vereins Das Meldegeld der niedersächsischen Vereine, die dem LSN eine Einzugsermächtigung erteilt haben, braucht selbstverständlich nicht überwiesen werden. 8. Lauf- und Bahnverteilung: Die Lauf- und Bahnverteilung erfolgt anhand der gemeldeten Zeiten gemäß 121 WB. Der Veranstalter behält sich vor, bei den Freistilwettkämpfen zwei Schwimmer auf einer Bahn starten zu lassen ( 121 Abs. 4) bzw. Wettkämpfe zusammen zu legen. Bei Doppelbelegung erfolgt der Start vom Startblock. Der langsamere Lauf startet ca. 30 Sekunden nach dem schnelleren Lauf. Dies wird mit dem Meldeergebnis bekannt gegeben. Bei allen Wettkämpfen wird zunächst eine Meldeliste aller gemeldeten Schwimmer erstellt. Eventuelle Abmeldungen sind jeweils bis 45 Minuten vor Beginn des jeweiligen Veranstaltungsabschnittes dem Schiedsrichter mitzuteilen oder Sie können dem Ausrichter bereits vorab per E- Seite 4 von 7

Mail an die Meldeanschrift bis spätestens Freitag, 17.02.2017 um 18.00 Uhr mitgeteilt werden. Erst danach erfolgt die endgültige Lauf- und Bahneinteilung. 9. Meldeergebnis, Protokoll und Urkunden: Eine Meldeliste wird nicht versandt. Dieses steht zeitgerecht unter www.norddeutscherschwimmverband.de und www.lsn-info.de zum Download bereit. An den Wettkampftagen wird jeweils nach Ende der Abmeldefrist das Meldeergebnis für den entsprechenden Abschnitt mit endgültiger Lauf- und Bahneinteilung erstellt, im Bad ausgehängt und je ein Exemplar den teilnehmenden Vereinen zur Verfügung gestellt. Eine Kopie des Protokolls wird im Bad ausgehängt und steht zeitnah nach Veranstaltungsende unter der o.g. Internetadresse zum Download bereit. Vereine oder Funktionsträger, die ein Protokoll in Papierform haben möchten, müssen dies bis zum Beginn der Veranstaltung beim Ausrichter anmelden. Urkunden können während des Wettkampfes beim Ausrichter abgeholt werden. Beim Nachsenden des Protokolls bzw. der Urkunden ist ein ordnungsgemäß adressierter DIN- C4-Umschlag und ein Unkostenbeitrag von 5,00 im Protokollraum zu hinterlegen. 10. Erhöhtes Nachträgliches Meldegeld (ENM): Bei Nichtantreten zum Wettkampf, Aufgabe, Disqualifikation oder Nichterreichen der Pflichtzeit wird ein ENM in Höhe von 30,00 erhoben. Das ENM entfällt, wenn: der Schwimmer bis spätestens 45 Minuten vor Beginn des betreffenden Abschnitts des gemeldeten Wettkampfes schriftlich beim Schiedsrichter von einem Berechtigten/ Verantwortlichen abgemeldet wird. Diese Abmeldung gilt dann für alle folgenden Wettkämpfe bis zum Ende der Veranstaltung am 19.02.2017. der Schwimmer die Pflichtzeit in einer Wettkampfveranstaltung (25m- oder 50m-Bahn) zwischen dem 01.01.2016 und dem 05.02.2017 erreicht hat. Der Nachweis bzw. die Kontrolle erfolgt durch den Ausrichter grundsätzlich nur elektronisch über die Bestenliste des DSV. Schwimmer, die von ihrem Recht zur Abmeldung keinen Gebrauch gemacht haben und dennoch nicht antreten, müssen ein ENM von 60,00 zahlen. Eine Befreiung vom ENM (auch bei Nachweis einer Pflichtzeit/ärztl. Attest) erfolgt in diesem Fall nicht! Die ENM pflichtigen Verstöße im Rahmen der Wertung Norddeutsche Meisterschaften werden im Wettkampfprotokoll gemäß 137 WB aufgeführt und müssen unaufgefordert bis zum 30. März 2017 dem Konto des Norddeutschen Schwimmverbandes bei der Berliner Sparkasse IBAN: DE36 1005 0000 6603 1000 00 BIC: BELADEBEXXX unter Angabe des Vereinsnamen und der Veranstaltung gutgeschrieben sein. Die ENM pflichtigen Verstöße im Rahmen der Wertung niedersächsische Landesmeisterschaften werden im Wettkampfprotokoll gemäß 137 WB aufgeführt und müssen unaufgefordert bis zum 30. März 2017 dem Konto des Landesschwimmverbandes Niedersachsen bei der Volksbank eg Hildesheim-Lehrte-Pattensen IBAN: DE63 2519 3331 0015 1351 00 BIC: GENODEF1PAT unter Angabe des Vereinsnamen und der Veranstaltung gutgeschrieben sein. Seite 5 von 7

11. Wertung und Auszeichnungen: Norddeutsche Meisterschaften: Die Wertung der Wettkämpfe erfolgt Jahrgangsweise für die Jahrgänge 2001-2005 weiblich und 1999-2005 männlich bei den WK 01 bis 06. Gemeinsame Juniorenwertung für die Jahrgänge 1999-2000 weiblich und 1997-1998 männlich bei den WK 01 bis 06. Offene Wertung für alle Teilnehmer bei den WK 01 bis 06. Offene Wertung getrennt nach weiblich und männlich bei WK 07. Als Auszeichnung erhalten die drei Erstplatzierten jeder Wertung Medaillen. Für die Plätze 1 10 werden Urkunden vergeben. Die Siegerehrungen sind Bestandteil des Wettkampfes und finden während der Veranstaltung statt. Die Medaillen werden nicht nachgereicht. Niedersächsische Landesmeisterschaften: Die Wertung der Wettkämpfe erfolgt Jahrgangsweise für die Jahrgänge 2001-2005 weiblich und 1999-2005 männlich bei den WK 01 bis 06. Gemeinsame Juniorenwertung für die Jahrgänge 1999-2000 weiblich und 1997-1998 männlich bei den WK 01 bis 06. Offene Wertung für alle Teilnehmer bei den WK 01 bis 06. Als Auszeichnung erhalten die drei Erstplatzierten jeder Wertung Medaillen. Für die Plätze 1 10 werden Urkunden vergeben. Die Siegerehrungen sind Bestandteil des Wettkampfes und finden während der Veranstaltung statt. Die Medaillen werden nicht nachgereicht. Für die 5000m Freistil erfolgt keine LSN-Wertung! 12. Kampfgericht: Das Kampfgericht wird vom Ausrichter in Abstimmung mit dem Kampfrichter-Obmann des Landesschwimmverband Niedersachsen e.v. gestellt. 13. Schwimmbekleidung: Es sind hierzu die FINA-Bestimmungen und die entsprechenden DSV-Erläuterungen zu beachten. Es wird darauf hingewiesen, dass vor dem Start entsprechende Sichtkontrollen durchgeführt werden. 14. Bahnenzähler: Die Vereine sind bei den Freistilwettkämpfen für die Bedienung der Bahnenzählertafeln verantwortlich. Diese Tätigkeit wird von den Wenderichtern nicht übernommen. 15. Haftungsausschluss: Weder der Norddeutsche Schwimmverband e.v. und der Landesschwimmverband Niedersachsen e.v. als Veranstalter, die Wassersportfreunde v. 1898 Hannover e.v. als Ausrichter, noch die Rechtsträger der Sportstätte übernehmen für Verluste, Diebstahl, Beschädigung usw. eine Haftung. Seite 6 von 7

16. Sonstiges: Änderungen dieser Ausschreibung behält sich der Veranstalter vor. In der Umgebung des Bades gilt die Straßenverkehrsordnung ohne Sonderparkregelungen. 17. Quartiere: Preiswerte Unterkünfte können über die Internetseite www.hrs.de (Hotelreservierungsservice) gebucht werden. Weitere Informationen sind der Homepage des Ausrichters zu entnehmen. 18. Pflichtzeiten: Norddeutsche Meisterschaften: Frauen: Offen Junioren 2001 2002 2003 2004 2005 400 m Lagen 05:25,00 05:30,00 05:35,00 05:40,00 05:50,00 06:00,00 06:15,00 800 m Freistil 09:55,00 10:05,00 10:10,00 10:20,00 10:30,00 10:45,00 11:15,00 1500 m Freistil 19:15,00 19:30,00 20:00,00 20:30,00 21:00,00 21:30,00 22:15,00 5000 m Freisti 75:00,00 -- -- -- -- -- -- Männer: Offen Junioren 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 400 m Lagen 05:05,00 05:05,00 05:10,00 05:15,00 05:20,00 05:30,00 05:40,00 05:55,00 06:15,00 800 m Freistil 09:00,00 09:00,00 09:15,00 09:30,00 09:45,00 10:00,00 10:15,00 10:45,00 11:15,00 1500 m Freistil 17:50,00 17:50,00 18:00,00 18:10,00 18:25,00 18:45,00 19:15,00 20:15,00 21:30,00 5000 m Freisti 70:00,00 -- -- -- -- -- -- -- -- ( -- bedeutet: nicht ausgeschrieben) Niedersächsische Landesmeisterschaften: Frauen: Offen Junioren 2001 2002 2003 2004 2005 400 m Lagen 5:35,00 5:45,00 6:00,00 6:05,00 6:10,00 6:20,00 6:40,00 800 m Freistil 10:00,00 10:10,00 10:20,00 10:30,00 10:45,00 11:00,00 11:45,00 1500 m Freistil 19:25,00 19:35,00 20:10,00 20:40,00 21:15,00 22:15,00 22:45,00 Männer: Offen Junioren 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 400 m Lagen 5:10,00 5:20,00 5:20,00 5:30,00 5:40,00 5:50,00 6:00,00 6:15,00 6:30,00 800 m Freistil 9:15,00 9:15,00 9:25,00 9:40,00 9:55,00 10:10,00 10:25,00 11:00,00 11:45,00 1500 m Freistil 18:00,00 18:00,00 18:15,00 18:30,00 19:00,00 19:30,00 20:30,00 21:30,00 22:00,00 gez. Norddeutscher Schwimmverband e.v. Dr. Michael Strauß, Fachwart Schwimmen gez. Wassersportfreunde v. 1898 Hannover e.v. Michael Nölke, Präsident gez. Landesschwimmverband Niedersachsen e.v. Holger Timmermann, Fachausschussvorsitzender Seite 7 von 7