Gesamtschwerbehindertenvertretung Rathaus E5, Zi. 247 68161 Mannheim Tel: 0621-293 9363; Fax: 0621-293 9727 Mail: gsv@mannheim.de
4 Barrierefreiheit Barrierefrei sind bauliche und sonstige Anlagen, Verkehrsmittel, technische Gebrauchsgegenstände, Systeme der Informationsverarbeitung, akustische und visuelle Informationsquellen und Kommunikationseinrichtungen sowie andere gestaltete Lebensbereiche, wenn sie für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind. Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen (Behindertengleichstellungsgesetz - BGG)
Barrierefreiheit - was ist das? In welchen Bereichen des Lebensalltags ist sie notwendig? Die meisten Menschen denken bei dem Begriff Barrierefreiheit an Rollstuhlfahrer im Zusammenhang mit stufenlosem Zugang zu Gebäuden und Verkehrsmitteln. Wenn man sich die Definition aus dem BGG anschaut, gibt es noch viele weitere Themenfelder. In diesem Workshop werden wir uns damit beschäftigen, was diese sein könnten.
Die folgenden Beispiele erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.
Rollstuhlnutzer Gebäude Stufenlose Zugänge mit Hilfe von Rampen Aufzügen Hebebühnen Türbreiten Lichte Weite mindestens 90 cm Toiletten Toilette von beiden Seiten anfahrbar An der Toilette Haltegriffe auf beiden Seiten Bewegungsfläche vor der Toilette und vor dem Waschbecken 150cm X 150cm Notruf vom Boden aus erreichbar
Rollstuhlnutzer Veranstaltungsräume Bestuhlung Nicht fest montiert oder extra ausgewiesene Rollstuhlplätze Tisch Unterfahrbar Angepasste Höhe Zugänglichkeit Zu allen Plätzen Ebenen Podesten Bühnen Sicht Freie Sicht von allen Plätzen
Rollstuhlnutzer Theken Abgesenkter Bereich Unterfahrbar Wegweisung Anbringung in geeigneter Höhe Rettungssysteme Im Notfall muss Selbstrettung möglich sein Rampen Rutschen Rauchfeste Aufzüge
Rollstuhlnutzer Veranstaltungen innen und außen Zugänglichkeit Geschützter Aufenthaltsbereich Ausreichende Behindertentoiletten Freie Sicht auf das Geschehen Haushalt Haushaltsgeräte und Einrichtungen Unterfahrbarkeit Geeignete Höhe
Gehbehindert Gebäude Treppen Handläufe beidseitig Der äußere davon muss 30 cm über die letzte Treppenstufe hinausreichen Der innere Handlauf darf nicht unterbrochen sein. Stufenunterschneidungen sind nicht zulässig Toiletten Sitzhöhe Türbreite Haltegriffe Rutschfeste Böden
Gehbehindert Veranstaltungsräume Bestuhlung Rutschfeste Bestuhlung Rückenlehnen Armlehnen rechts und links Freie Zugänglichkeit und Sicht zu allen Plätzen und Ebenen, Podesten und Bühnen Zugänglichkeit Zu allen Plätzen Ebenen Podesten Bühnen Sicht Freie Sicht von allen Plätzen
Gehbehindert Theken Abgesenkter Bereich Sitzmöglichkeit Rettungssysteme Im Notfall muss Selbstrettung möglich sein Rampen Rutschen Rauchfeste Aufzüge
Gehbehindert Veranstaltungen innen und außen Zugänglichkeit Geschützter Aufenthaltsbereich Freie Sicht auf das Geschehen Sitzgelegenheiten Haushalt Haushaltsgeräte und Einrichtungen Geeignete Höhe Nutzung auch im Sitzen
Köpergröße außerhalb der Norm Bestuhlung In unterschiedlichen Höhen Tische In unterschiedlichen Höhen Haushaltsgeräte und Einrichtungen Geeignete Höhe Nutzung auch im Sitzen
Manuell eingeschränkte Menschen Zugang Automatische Türöffner Türöffner mit Fernsteuerung Umweltsteuerung Elektronische Medien Bedienung ohne Zeigegerät Spezialtastaturen Haushaltsgeräte und Einrichtungen Bedarfsgerechte Nutzung
Blinde Veranstaltungsräume Blindenleitsystem Taktiles Raummodell Beschriftungen taktil erfassbar Rettungssysteme Alarm im 3 Sinne Prinzip Fluchtwegweisung im mehrfach Sinne Prinzip Wegweisung Blindenleitsystem Taktile Stockwegsanzeige am Handlauf Taktiles Raummodell Beschilderung Braille 2 Sinne Prinzip
Blinde Veranstaltungen innen und außen Zugänglichkeit Geschützter Aufenthaltsbereich Blindenleitsystem Akustische Beschreibung des Geschehens Audiodeskription Haushaltsgeräte und Einrichtungen Taktile Erfassbarkeit der Bedienungselemente Akustische Signale Sprachausgabe Bedienungsanleitungen Braille Elektronische Informationen
Blinde Medien Printmedien Erhabener Druck (Brailleschrift oder Pyramidenschrift) Hörbuch Blindenbibliothek Elektronische Medien Sprachausgabe von Texten Alternative Beschreibung von Bildern Texte nicht als Bilder Texte strukturiert (Definition von Überschriften Lesezeichen oder Link)
Sehbehinderte Im Gebäude Kontrastreiche Gestaltung Erste und letzte Stufe kontrastreich markieren Ausreichende Beleuchtung Rettungssysteme Alarmierung im drei Sinne Prinzip Fluchtwegweisung im mehrfach Sinne Prinzip
Sehbehinderte Medien Printmedien Kontrastreiche Gestaltung Geeignete Schrifttypen in ausreichender Größe Hörbuch Blindenbibliothek Elektronische Medien Kontrastreiche Gestaltung Alternative Beschreibung von Bildern Geeignete Schrifttypen in ausreichender Größe Sprachausgaben von Texten Texte nicht als Bilder Texte strukturiert (Definition von Überschriften Lesezeichen oder Link)
Sehbehinderte Veranstaltungen Kontrastreiche Gestaltung Ausreichende Beleuchtung der Wege Akustische Beschreibung des Geschehens Bedienungsanleitungen Kontrastreiche Gestaltung Geeignete Schrifttypen in ausreichender Größe Haushaltsgeräte und Einrichtungen Kontrastreiche und ausreichend große Bedienungselemente Geeignete Schrifttypen in ausreichender Größe Akustische Signale
Gehörlose Veranstaltungsräume Technische Voraussetzungen für schriftliche Darstellung der Inhalte der Veranstaltung Raum für Gebärdedolmetscher vorhalten Veranstaltungen Verschriftlichen der Inhalte der Veranstaltung Gebärdedolmetschen Rettungssysteme Alarmierung im drei Sinne Prinzip Fluchtwegweisung im mehrfach Sinne Prinzip
Gehörlose Elektronische Medien Verschriftlichen von akustischen Inhalten Gebärdedolmetschen Haushaltsgeräte und Einrichtungen Optische Signale
Hörbehindert Veranstaltungsräume Induktionsschleifen Rettungssysteme Alarmierung im drei Sinne Prinzip Fluchtwegweisung im mehrfach Sinne Prinzip Veranstaltungen Induktionsschleifen oder Ähnliches Verschriftlichen der Inhalte der Veranstaltung Haushaltsgeräte und Einrichtungen Optische Signale
Lernbehindert Rettungssysteme Klare Ansage der Situation Unterbrechungsfreie Wegweisung Logos Wegweisung Unterbrechungsfreie Wegweisung Logos Beschilderung Logos
Lernbehindert Medien Einfache Sprache Einfache grafische Darstellung Logos Haushaltsgeräte und Bedienungsanleitungen Einfache Sprache Einfache grafische Darstellung
Gesetzliche Vorschriften und Normen Grundgesetz 3 Absatz 3 Behindertengleichstellungsgesetz BGG Landes-Behindertengleichstellungsgesetz L-BGG Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO-BW) Barrierefreie Informationstechnik Verordnung (BITV) World Wide Web Consortium (W3C)
Gesetzliche Vorschriften und Normen DIN 18024 I (Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze) DIN 18024 II (Öffentlich zugängige Gebäude und Arbeitsstätten) DIN 18025 I (Barrierefreie Wohnungen; Wohnungen für Rollstuhlbenutzer; Planungsgrundlagen) DIN 18025 II (Barrierefreie Wohnungen; Planungsgrundlagen) DIN 18040 I (Barrierefreies Bauen Planungsgrundlagen Öffentlich zugängliche Gebäude seit Oktober 2010) DIN 32975 DIN 32984 (Gestaltung visueller Informationen im öffentlichen Raum zur barrierefreien Nutzung) (Bodenindikatoren im öffentlichen Verkehrsraum)
Barrierefreiheit ist für 10% der Bevölkerung unentbehrlich, für 40% der Bevölkerung notwendig und für 100% der Bevölkerung komfortabel.
Wir danken für ihre Aufmerksamkeit Johann Radak Heinrich Schaudt Gesamtschwerbehindertenvertretung der Stadtverwaltung Mannheim Rathaus E5, Zi. 247 68161 Mannheim Tel: 0621-293 9363; Fax: 0621-293 9727 Mail: gsv@mannheim.de