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Transkript:

Tischlerei (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre Berufsbeschreibung TischlerInnen fertigen nach Plänen und Werkzeichnungen Möbel, Fenster, Türen, Holzdecken, Fußböden und Bauteile aus Holz an und montieren die Teile in der Werkstatt oder vor Ort bei ihren KundInnen. Außerdem führen sie an diesen Produkten Reparaturarbeiten durch. TischlerInnen fertigen Skizzen ihrer Werkstücke an, wählen die richtigen Holzsorten und Werkstoffe aus und wenden verschiedene Holzbearbeitungstechniken wie Hobeln, Sägen, Schleifen, Pressen etc. an. Dabei hantieren sie mit verschiedenen manuellen und elektrischen Werkzeugen und Geräten. Im Bereich der industriellen Fertigung bedienen sie auch computergestützte Holzbearbeitungsmaschinen. TischlerInnen arbeiten in Betrieben des Tischlereigewerbes oder in der Holz verarbeitenden Industrie in Werkstätten, Werkhallen oder bei KundInnen vor Ort. Sie arbeiten im Team mit BerufskollegInnen sowie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche TischlerInnen, die in Gewerbebetrieben arbeiten, stellen in der Regel Einzelanfertigungen oder Kleinserien her. Sie wählen die Hölzer, Hilfsmittel und Werkzeuge aus, stellen sie bereit und fertigen diverse Möbel und Werkstücke nach Plänen und Zeichnungen unter Berücksichtigung der Wünsche und Vorstellungen ihrer KundInnen. Zu ihren Erzeugnissen zählen Tische, Sessel, Betten, Einbaukästen oder Einbauküchen. Bei ihrer Arbeit kommen verschiedene holzbearbeitende Verfahren wie z. B. Messen, Anreißen, Hobeln, Sägen, Bohren, Schleifen, Schlitzen, Zinken, Dübeln, Fräsen, Leimen oder Kleben zum Einsatz. Sie liefern die Werkstücke zu den KundInnen und stellen sie vor Ort auf. Sie bauen Kästen, Küchen, Wohnzimmerschränke und Betten auf, verlegen Parkettböden oder Deckenverkleidungen. In Betrieben der Holz verarbeitenden Industrie sind TischlerInnen vorwiegend mit der Serienproduktion befasst. Sie bedienen und überwachen computergesteuerte (CNC-)Maschinen und führen Qualitätskontrollen sowie verschiedenen Nachbearbeitungs- und Korrekturarbeiten durch. Im Baubereich stellen TischlerInnen Fenster- und Türstöcke, Wand- und Deckenverkleidungen oder Treppen und Balkongeländer und -verbauten her. Im Bereich der industriellen Möbelerzeugung fertigen sie verschiedene Einrichtungsgegenstände wie z. B. Tische, Sessel, Schränke, Kästen, Einbauküchen, Betten, Gartenmöbel. Im Bereich Kunsttischlerei sind TischlerInnen mit der Restaurierung oder mit dem originalgetreuen Nachbau von historischen Stilmöbeln befasst. Dabei kommen noch alte Handwerkstechniken zum Einsatz. Arbeitsmittel TischlerInnen hantieren mit manuellen und elektrischen Werkzeugen und Geräten aller Art, wie z. B. Bohrer, Sägen, Hobel, Feilen, Hämmer, Schraubenzieher, aber auch mit computergestützten Fertigungsmaschinen. Sie bearbeiten verschiedene Holzsorten wie z. B. Buche, Fichte, Birke, Eiche, kennen deren Eigenschaften und Nutzungsmöglichkeiten. Weiters verwenden sie Furniere und Pressspannplatten sowie allerlei Hilfsmittel und -materialien wie z. B. Nägel, Schrauben, Scharniere, Lacke und Leime. Arbeitsumfeld/Arbeitsorte TischlerInnen arbeiten in Werkstätten, Werkhallen von Betrieben des Tischlergewerbes oder in der Holz verarbeitenden Industrie aber auch direkt am Einsatzort bei den KundInnen. Sie arbeiten im Team mit BerufskollegInnen sowie mit verschiedenen Fach- und Hilfskräften zusammen, siehe z. B. die Berufe DrechslerIn (Lehrberuf), WagnerIn (Lehrberuf), Tischlereitechnik (Lehrberuf). Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick Skizzen und Zeichnungen lesen und anfertigen

Werkstücke planen und entwerfen Holzsorten, Werkstoffe und Hilfsstoffe beurteilen, auswählen und fachgerecht Lagern Holz, Holzwerkstoffe, Kunststoff und Metalle bearbeiten dabei verschiedene holzbearbeitende Verfahren anwenden, wie z. B. Messen, Anreißen, Hobeln, Sägen, Stemmen, Bohren, Schleifen, Schweifen, Fügen, Schlitzen, Zinken, Dübeln, Fräsen, Leimen, Kleben Werkzeuge, Geräte und Maschinen, z. B. Hämmer, Schraubenzieher, Feilen, Säge-, Hobel-, Fräs- und Dreh- und Bohrmaschinen, bedienen computergestützte Holzbearbeitungsmaschinen einstellen, bedienen und steuern Werkzeuge, Geräte und Maschinen reinigen, rüsten, bedienen und warten Produkte und Werkstücke aus Holz herstellen z. B. Türen, Tore, Portale, Fenster, Fensterbalken, Rollläden, Jalousien, Wand- und Deckenverkleidungen, Holzfußböden Werkstücke aus Holz zusammenbauen und montieren (in der Werkstätte oder bei KundInnen am Aufstellungsort) Oberflächenbehandlungsarbeiten durchführen, z. B. Hobeln, Polieren, Schleifen, Imprägnieren, Lackieren, Versiegeln Funktionsprüfung und Qualitätskontrolle durchführen Kunden und Kundinnen beraten und informieren Unternehmen und Institutionen Betriebe des Tischlereigewerbes Betriebe der Holz verarbeitenden Industrie; Fenster-, Türen-, Möbelbaubetriebe Anforderungen Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken. Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden. Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung. Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig? Fingerfertigkeit gute körperliche Verfassung Kraft Lärmunempfindlichkeit Unempfindlichkeit gegenüber Staub Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet? Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit gestalterische Fähigkeit gutes Augenmaß handwerkliche Geschicklichkeit räumliches Vorstellungsvermögen technisches Verständnis Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen? Kommunikationsfähigkeit KundInnenorientierung Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen? Flexibilität

Kreativität Sicherheitsbewusstsein Umweltbewusstsein Alternativen/Spezialisierung Verwandte Lehrberufe Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag "1. voll" bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.) BootbauerIn (Lehrberuf), "1. voll" DrechslerIn (Lehrberuf), "1. voll" FassbinderIn (Lehrberuf), "1. voll" Fertigteilhausbau (Lehrberuf), "1. voll" Holztechnik (Modullehrberuf), "1. voll" LeichtflugzeugbauerIn (Lehrberuf), "1. voll" ModellbauerIn (Lehrberuf), "1. voll" Tischlereitechnik - Planung (Lehrberuf), "1., 2. voll" Tischlereitechnik - Produktion (Lehrberuf), "1., 2. voll" Veranstaltungstechnik (Lehrberuf), "1. voll" WagnerIn (Lehrberuf), "1. voll" Zimmerei (Lehrberuf), "1. voll" Zimmereitechnik (Lehrberuf), "1. voll" Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl): AusstellungstischlerIn BautischlerIn BühnentischlerIn HolzdesignerIn KunsttischlerIn Lehre und Matura Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangen Sie die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet Ihnen den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes. Und so geht es: Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin. Wie funktioniert die Vorbereitung? Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, bfi, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kann man nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten. Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die

Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern. Link: Häufig gestellte Fragen! Selbstständigkeit Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch: a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke: Handwerk der Tischler, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008 Handwerk der Drechsler, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008 Handwerk der Binder, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008 Handwerk der Bootbauer, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008 Handwerk der Modellbauer, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008 b) Rechtskraftgewerbe: Holzbau-Meister, BGBl. Nr. II 102/2003, Novelle mit Artikel 49 BGBl. II Nr. 399/2008 Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind. Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird. Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe c) Teilgewerbe: Zusammenbau von Möbelbausätzen Informationen zum "Teilgewerbe": Für die Ausübung eines Teilgewerbes eines reglementierten Gewerbes reicht ein reduzierter Befähigungsnachweis (z. B. Lehrabschlussprüfung und/oder Praxiszeit statt Meisterprüfung). Mit der Gewerbeordnungsnovelle 2002 erfolgte eine Aufwertung der Teilgewerbe: z. B. besteht keine Einschränkung der Beschäftigtenzahl und es besteht die Möglichkeit zur Lehrlingsausbildung. d) Freie Gewerbe: Wagner Souvenirhersteller (Andenkenartikelerzeuger) Holzschuherzeuger Holzspielwarenerzeuger Informationen zum "Freien Gewerbe": Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung. Liste der Freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe ALLGEMEINE HINWEISE: Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen: das 18. Lebensjahr muss vollendet sein österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten)

Weitere Informationen und Kontakte: Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht. Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich. Links Interessante Infos rund um den Beruf Alle LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNGEN in ÖsterreichInternet: http://www.ewaros.at/lehrlingsentschaedigung Fachverband der HolzindustrieInternet: http://www.holzindustrie.at Lehrberufsservice des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Internet: http://www.bmwfw.gv.at/berufsausbildung/lehrlingsundberufsausbildung/seiten/default.aspx ProHolz - Berufsinfo und Holzplattform OnlineInternet: http://www.genialeholzjobs.at/ proholz ÖsterreichInternet: http://www.proholz.at Talentezone.at - Tischlerei und Holzgestaltende GewerbeInternet: http://www.talentezone.at Tischler - Infoseite der BundesinnungInternet: http://www.tischler.at Woodworker OnlineInternet: http://www.woodworker.de/ ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft