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ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens

1. Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung

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Transkript:

Druckdatum: 17.04.2014 Seite 1 von 6 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird Verwendung des Stoffs/des Gemischs Holzpflegeöl. 1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt Firmenname: Straße: Ort: 36364 Bad Salzschlirf Lorenz-Weber-Str. 2 D-36364 Bad Salzschlirf Telefon: +49 (0)6648/9529-0 Telefax:+49 (0)6648/9529-900 E-Mail: info@hotrega.de Ansprechpartner: Jürgen Seil Telefon: +49 (0)6648/9529-933 E-Mail: Internet: 1.4. Notrufnummer: ABSCHNITT 2: Mögliche Gefahren 2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs 2.2. Kennzeichnungselemente juergen.seil@hotrega.de www.hotrega.de Giftnotruf Berlin: +49 (0)30/30686790 Das Gemisch ist nicht als gefährlich eingestuft im Sinne der Richtlinie 1999/45/EG. S-Sätze 02 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. 2.3. Sonstige Gefahren ABSCHNITT 3: Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen 3.2. Gemische Chemische Charakterisierung Zubereitung paraffinischer Kohlenwasserstoffe; frei von Halogen- und Cyclokohlenwasserstoffen. Gefährliche Inhaltsstoffe EG-Nr. CAS-Nr. Index-Nr. REACH-Nr. Bezeichnung Einstufung GHS-Einstufung Anteil 265-158-7 64742-55-8 01-2119487077-29 Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte leichte paraffinhaltige; Asp. Tox. 1; H304 Wortlaut der R- und H-Sätze: siehe unter Abschnitt 16. 95 - < 100 % ABSCHNITT 4: Erste-Hilfe-Maßnahmen

Druckdatum: 17.04.2014 Seite 2 von 6 4.1. Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise Besondere Rutschgefahr durch auslaufendes/verschüttetes Produkt. Nach Einatmen Für Frischluft sorgen. Bei Atembeschwerden an die frische Luft bringen und in einer Position ruhigstellen, die das Atmen erleichtert. Nach Hautkontakt Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit: Wasser. Kontaminierte Kleidung wechseln. Mit fetthaltiger Salbe eincremen. Nach Augenkontakt Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen. Augenarzt aufsuchen. Nach Verschlucken Bei Verschlucken sofort trinken lassen: Wasser. Sofort Arzt hinzuziehen. Kein Erbrechen herbeiführen. 4.2. Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen Personen mit vorher existierenden Lungenerkrankungen sind möglicherweise anfälliger für die Folgen einer Exposition. 4.3. Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung Symptomatisch behandeln. ABSCHNITT 5: Maßnahmen zur Brandbekämpfung 5.1. Löschmittel Geeignete Löschmittel Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen. Kohlendioxid (CO2). Trockenlöschmittel. alkoholbeständiger Schaum. Ungeeignete Löschmittel Wasservollstrahl. 5.2. Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren Bei unvollständiger Verbrennung kann Kohlenmonoxid entstehen. Bei der Verbrennung kann dichter, dunkler Rauch entstehen. 5.3. Hinweise für die Brandbekämpfung Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät verwenden. Geeignete Schutzkleidung tragen. ABSCHNITT 6: Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung 6.1. Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren Für ausreichende Lüftung sorgen. Rutschfeste Sicherheitschuhe und antisatische Arbeitskleidung 6.2. Umweltschutzmaßnahmen Nicht ins Erdreich, Kanalisation, Grund- oder Oberflächengewässer gelangen lassen. 6.3. Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder) aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln. 6.4. Verweis auf andere Abschnitte Siehe Abschnitt 13. sowie persönliche Schutzausrüstung im Abschnitt 8. ABSCHNITT 7: Handhabung und Lagerung 7.1. Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung

Druckdatum: 17.04.2014 Seite 3 von 6 Hinweise zum sicheren Umgang Behälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. Alle Zündquellen entfernen. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. 7.2. Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten Anforderungen an Lagerräume und Behälter Behälter dicht geschlossen halten. Zusammenlagerungshinweise Nicht mit starken Oxidationsmitteln lagern. Lagerklasse nach TRGS 510: 7.3. Spezifische Endanwendungen Holzpflegeöl. ABSCHNITT 8: Begrenzung und Überwachung der Exposition/Persönliche Schutzausrüstungen 8.1. Zu überwachende Parameter Zusätzliche Hinweise zu Grenzwerten Vorbeugende Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. 8.2. Begrenzung und Überwachung der Exposition 10 Schutz- und Hygienemaßnahmen Kontaminierte Kleidung wechseln. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei der Arbeit nicht essen und trinken. Geeignete Schutzkleidung tragen. Augen-/Gesichtsschutz Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. Handschutz Schutzhandschuhe aus folgenden Materialien tragen: NBR(Nitril), Neopren oder Viton. Körperschutz Ölabweisende Schutzkleidung tragen Atemschutz Atemschutz bei Aerosol- oder Nebelbildung: Maske mit Filtertyp A2, P2 oder ABEK benutzen. ABSCHNITT 9: Physikalische und chemische Eigenschaften 9.1. Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften Aggregatzustand: Farbe: Geruch: Zustandsänderungen Siedebeginn und Siedebereich: Flammpunkt: flüssig bernsteinfarben neutral 197-272 C > 190 C Prüfnorm DIN ISO 2592 Untere Explosionsgrenze: Obere Explosionsgrenze: Dampfdruck: < 0,1 hpa (bei 20 C) Dichte (bei 20 C): 0,86 g/cm³ DIN 51757

Druckdatum: 17.04.2014 Seite 4 von 6 Dyn. Viskosität: (bei 20 C) 17 mpa s ABSCHNITT 10: Stabilität und Reaktivität 10.1. Reaktivität 10.2. Chemische Stabilität Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung. 10.3. Möglichkeit gefährlicher Reaktionen 10.4. Zu vermeidende Bedingungen Nicht über Siedepunkt erhitzen. 10.5. Unverträgliche Materialien Oxidationsmittel, stark. 10.6. Gefährliche Zersetzungsprodukte Bei unvollständiger Verbrennung kann Kohlenmonoxid entstehen. ABSCHNITT 11: Toxikologische Angaben 11.1. Angaben zu toxikologischen Wirkungen Akute Toxizität CAS-Nr. Bezeichnung Expositionswege Methode Dosis Spezies Quelle 64742-55-8 Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte leichte paraffinhaltige; oral dermal LD50 >5000 mg/kg LD50 >5000 mg/kg Ratte Kaninchen OECD 401 OECD 402 inhalativ (4 h) Dampf LC50 >5 mg/l Ratte OECD 403 Reiz- und Ätzwirkung Leichte Reizwirkung auf Augen und Haut möglich. Sonstige Angaben zu Prüfungen Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) vorgenommen. ABSCHNITT 12: Umweltbezogene Angaben 12.1. Toxizität CAS-Nr. 64742-55-8 Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Bezeichnung Aquatische Toxizität Methode Dosis [h] [d] Spezies Quelle Destillate (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte leichte paraffinhaltige; 12.2. Persistenz und Abbaubarkeit Akute Fischtoxizität LC50 >100 mg/l 96 h Pimephales promelas OECD 203 Akute Algentoxizität ErC50 >100 mg/l 72 h Pseudokirchnerella OECD 201 subcapitata 12.3. Bioakkumulationspotenzial

Druckdatum: 17.04.2014 Seite 5 von 6 12.4. Mobilität im Boden 12.5. Ergebnisse der PBT- und vpvb-beurteilung 12.6. Andere schädliche Wirkungen Weitere Hinweise Die Einstufung wurde nach dem Berechnungsverfahren der Zubereitungsrichtlinie (1999/45/EG) vorgenommen. Enthält rezepturgemäß keine Schwermetalle und Verbindungen nach EG-Richtlinie 76/464EWG. ABSCHNITT 13: Hinweise zur Entsorgung 13.1. Verfahren der Abfallbehandlung Empfehlung Produkt muß über Ölabscheider getrennt werden. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Abfallschlüssel Produkt 130205 Ölabfälle und Abfälle aus flüssigen Brennstoffen (außer Speiseöle und Ölabfälle, die unter 05, 12 und 19 fallen); Abfälle von Maschinen-, Getriebe- und Schmierölen; nichtchlorierte Maschinen-, Getriebeund Schmieröle auf Mineralölbasis Als gefährlicher Abfall eingestuft. Entsorgung ungereinigter Verpackung und empfohlene Reinigungsmittel Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden. ABSCHNITT 14: Angaben zum Transport Landtransport (ADR/RID) Sonstige einschlägige Angaben zum Landtransport Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften. ABSCHNITT 15: Rechtsvorschriften 15.1. Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse: Status: 15.2. Stoffsicherheitsbeurteilung 1 - schwach wassergefährdend Mischungsregel gemäß VwVwS Anhang 4, Nr. 3 Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt. ABSCHNITT 16: Sonstige Angaben Voller Wortlaut der H-Sätze in Abschnitt 2 und 3 H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in die Atemwege tödlich sein. Weitere Angaben Die Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse, sie stellen jedoch keine Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unserer Produkte in eigener Verantwortung zu beachten.

Druckdatum: 17.04.2014 Seite 6 von 6 (Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.)