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AUS HOLZ KANN MAN EIGENTLICH FAST ALLES MACHEN, WENN MAN ETWAS FANTASIE HAT. ICH FINDE DEN TISCHLERBERUF SEHR KREATIV!

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Transkript:

Tischlereitechnik - Produktion (Lehrberuf) - Lehrzeit: 4 Jahre Berufsbeschreibung Das Tischlerhandwerk hat sich in den letzten Jahren im Bereich der technischen Möglichkeiten rasant entwickelt. Dazu kommen immer höhere Anforderungen in der Gestaltung der Produkte (von Sesseln über Betten bis zu Schränken) und im Design. TischlereitechnikerInnen im Schwerpunkt Produktion setzen bei ihrer Arbeit neue Technologien ein und sind für das Rüsten, Programmieren und Warten der CNC-Maschinen verantwortlich. Sie überprüfen außerdem die Qualität der Produkte (z. B. ob die Erzeugnisse einwandfrei funktionieren). TischlereitechnikerInnen arbeiten in Betrieben des Tischlereigewerbes und der Holz verarbeitenden Industrie in Werkstätten und Planungsbüros oder direkt bei ihren KundInnen im Team mit BerufskollegInnen sowie verschiedenen Fach- und Hilfskräften. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche Das Tischlerhandwerk zeichnete sich in den letzten Jahren durch eine außergewöhnliche Dynamik in der technischen Entwicklung aus. Davon sind sowohl die Entwicklung der Werkstoffe und deren Verarbeitung als auch erhöhte Anforderungen in den Bereichen Produktgestaltung und Design betroffen. Mit dem vierjährigen Lehrberuf Tischlereitechnik wird die Lücke zwischen der dreijährigen Berufsausbildung im Lehrberuf Tischlerei (siehe Tischlerei (Lehrberuf)) und der schulischen bzw. universitären TechnikerInnenausbildung geschlossen. TischlereitechnikerInnen im Schwerpunkt Produktion werden sowohl im technischen, organisatorischen und planerischen Bereich eingesetzt. Wesentliches Element ihrer Tätigkeit ist der Umgang mit CNC -Maschinen, die sie einrichten, programmieren, bedienen und überwachen. Sie fertigen Skizzen und Zeichnungen von Produkten an und wählen Hölzer und Werkstoffe je nach dem Verwendungszweck aus. Sie beraten ihre KundInnen über Gestaltungsmöglichkeiten und Materialien und passen die Entwürfe an die KundInnenwünsche an. TischlereitechnikerInnen im Schwerpunkt Produktion planen und überwachen den gesamten Produktionsablauf: sie stellen die erforderlichen Materialien bereit und bestücken und bedienen die jeweiligen Maschinen. Sie programmieren die computergesteuerten Maschinen, überwachen sie während der Produktion und nehmen erforderlichenfalls Änderungen und Anpassungen der Einstellung vor. TischlereitechnikerInnen warten die Maschinen und Anlagen und veranlassen notwendige Reparaturen. Die fertigen Erzeugnisse werden von ihnen auf Funktion und Design überprüft. Speziell angefertigte Einzelstücke gehören ebenso zu ihren Produkten wie seriell (d. h. mit großen Stückzahlen) produzierte Erzeugnisse. Zu ihren Aufgabenbereichen zählt jedoch nicht nur der Möbelbau. TischlereitechnikerInnen sind auch im Innenausbau (Wand- und Deckenverkleidungen, Türen, Stiegen etc.) tätig. Außerdem übernehmen sie organisatorische Aufgaben (z. B. Bestellen von Lieferungen, Planung und Organisation von Baustellen für den Bereich der Tischlereiarbeiten etc.). Die erzeugten Produkte sind vielfältig: Möbel (Küchenmöbel, Wohnzimmermöbel, Büromöbel), Produkte der Bautischlerei (Erzeugung und Einbau von Fenster, Treppen und Türen) bis hin zu Konstruktionssteilen und Bausätzen für Fertigteilbauten aus Holz im Hochbau oder für Fertighäuser. Arbeitsmittel TischlereitechnikerInnen im Schwerpunkt Produktion verwenden für ihre Arbeit neben traditionellen Tischlereiwerkzeugen und Maschinen (wie z. B. Hobel, Sägen, Schleifmaschinen, Fräsen, Zwingen) vor allem moderne CNC-gesteuerte Maschinen (z. B. CNC-gesteuerte Oberfräsen und Präzisionsmaschinen). Für ihre planerischen Tätigkeiten kommen spezielle Computerprogramme zum Einsatz (CAD). Zusätzlich zu ihrem Hauptmaterial Holz verwenden sie auch unterschiedliche Kunststoffe und verschiedene Hilfsstoffe wie z. B. Leim, Klebestoffe, Schrauben, Nägel.

Arbeitsumfeld/Arbeitsorte TischlereitechnikerInnen im Schwerpunkt Produktion arbeiten in Betrieben des Tischlereigewerbes oder der Holz verarbeitenden Industrie in Werkstätten und Planungsbüros oder direkt bei ihren KundInnen. Sie arbeiten im Team mit BerufskollegInnen. Speziell, wenn sie auf großen Baustellen tätig sind, arbeiten sie gemeinsam mit KollegInnen des Baugewerbes und der Raumplanung, siehe hierzu z. B. die Berufe ArchitektIn, BaumeisterIn, Tischlerei (Lehrberuf), BodenlegerIn (Lehrberuf), Bautechnischer Zeichner / Bautechnische Zeichnerin (Lehrberuf), Schalungsbau (Lehrberuf), InnenarchitektIn, RaumgestalterIn etc. Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick Werkzeichnungen und technische Unterlagen lesen und anwenden Arbeitsschritte, Arbeitsmittel und Arbeitsmethoden festlegen Arbeitsabläufe planen und steuern, Arbeitsergebnisse beurteilen technische Daten über den Arbeitsablauf und die Arbeitsergebnisse erfassen, dokumentieren und beurteilen erforderliche Materialien auswählen, überprüfen und bearbeiten Maschinen und Anlagen nach Vorgabe rüsten, prüfen und in Betrieb nehmen Oberflächenbehandlung und Oberflächenveredlung durchführen Mängel erkennen und beheben Restprodukte verwerten und fachgerecht entsorgen KundInnenbetreuung Funktionsprüfung und Qualitätskontrolle durchführen Unternehmen und Institutionen größere Betriebe des Tischlereigewerbes Möbelindustrie Betriebe der Holz verarbeitenden Industrie Anforderungen Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit, Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken. Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt dir einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden. Denk daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung. Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig? Auge-Hand-Koordination Fingerfertigkeit gute körperliche Verfassung gutes Sehvermögen Unempfindlichkeit gegenüber Staub Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet? Beurteilungsvermögen / Entscheidungsfähigkeit gestalterische Fähigkeit handwerkliche Geschicklichkeit IT-Anwenderkenntnisse mathematisches Verständnis Organisationsfähigkeit Planungsfähigkeit

räumliches Vorstellungsvermögen technisches Verständnis Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen? Aufgeschlossenheit Kommunikationsfähigkeit KundInnenorientierung Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen? Aufmerksamkeit Flexibilität Kreativität Sicherheitsbewusstsein Umweltbewusstsein Alternativen/Spezialisierung Ersatz von Lehrabschlussprüfungen Der Lehrberuf Tischlereitechnik wird parallel zum Lehrberuf Tischlerei angeboten. Die abgelegte Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf TischlereitechnikerIn ersetzt die Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Tischlerei (Lehrberuf) Verwandte Lehrberufe Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag "1. voll" bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.) BootbauerIn (Lehrberuf), "1. voll" DrechslerIn (Lehrberuf), "1. voll" FassbinderIn (Lehrberuf), "1. voll" Fertigteilhausbau (Lehrberuf), "1. voll" Holztechnik (Modullehrberuf), "1. voll" LeichtflugzeugbauerIn (Lehrberuf), "1. voll" ModellbauerIn (Lehrberuf), "1. voll" Tischlerei (Lehrberuf), "1., 2., 3. voll" Veranstaltungstechnik (Lehrberuf), "1. voll" WagnerIn (Lehrberuf), "1. voll" Zimmerei (Lehrberuf), "1. voll" Zimmereitechnik (Lehrberuf), "1. voll" Spezialisierungsmöglichkeiten (Auswahl): AusstellungstischlerIn BautischlerIn BühnentischlerIn KunsttischlerIn Lehre und Matura Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangen Sie die Berufsmatura

(Berufsreifeprüfung). Diese öffnet Ihnen den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes. Und so geht es: Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin. Wie funktioniert die Vorbereitung? Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, bfi, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kann man nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten. Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern. Link: Häufig gestellte Fragen! Selbstständigkeit Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist z. B. gegeben durch: a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke: Handwerk der Tischler, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008 Handwerk der Drechsler, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008 Handwerk der Binder, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008 Handwerk der Bootbauer, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008 Handwerk der Modellbauer, BGBl. Nr. II 91/2003, Novelle mit Artikel 44 BGBl. II Nr. 399/2008 b) Rechtskraftgewerbe: Holzbau-Meister, BGBl. Nr. II 102/2003, Novelle mit Artikel 49 BGBl. II Nr. 399/2008 Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind. Rechtskraftgewerbe sind reglementierte Gewerbe, bei denen die Zuverlässigkeit des Gewerbeanmelders/der Gewerbeanmelderin durch die Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde bzw. Magistrat) geprüft und festgestellt wird. Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe c) Teilgewerbe: Zusammenbau von Möbelbausätzen Informationen zum "Teilgewerbe": Für die Ausübung eines Teilgewerbes eines reglementierten Gewerbes reicht ein reduzierter Befähigungsnachweis (z. B. Lehrabschlussprüfung und/oder Praxiszeit statt Meisterprüfung). Mit der Gewerbeordnungsnovelle 2002 erfolgte eine Aufwertung der Teilgewerbe: z. B. besteht keine Einschränkung der Beschäftigtenzahl und es besteht die Möglichkeit zur Lehrlingsausbildung. d) Freie Gewerbe: Einrichtungsberatung nach optischen und geschmacklichen Gesichtspunkten Wagner Souvenirhersteller (Andenkenartikelerzeuger) Holzschuherzeuger Holzspielwarenerzeuger Informationen zum "Freien Gewerbe":

Freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung. Liste der Freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe ALLGEMEINE HINWEISE: Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen: das 18. Lebensjahr muss vollendet sein österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten) Weitere Informationen und Kontakte: Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht. Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich. Links Interessante Infos rund um den Beruf Alle LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNGEN in ÖsterreichInternet: http://www.ewaros.at/lehrlingsentschaedigung Fachverband der HolzindustrieInternet: http://www.holzindustrie.at Lehrberufsservice des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Internet: http://www.bmwfw.gv.at/berufsausbildung/lehrlingsundberufsausbildung/seiten/default.aspx Mission:Job - Die IndustrielehreInternet: http://www.erfolgslehre.at Österreichische MöbelindustrieInternet: http://www.moebel.at ProHolz - Berufsinfo und Holzplattform OnlineInternet: http://www.genialeholzjobs.at/ proholz ÖsterreichInternet: http://www.proholz.at Talentezone.at - Tischlerei und Holzgestaltende GewerbeInternet: http://www.talentezone.at Tischler - Infoseite der BundesinnungInternet: http://www.tischler.at Woodworker OnlineInternet: http://www.woodworker.de/ ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft