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Transkript:

Einsatzplatzbeschreibung VII. Kenia- Bildungs- und Rehabilitationszentrum Kajiado ww-platz mit der Einsatzplatznummer: 205667 Kurzbeschreibung der Partnerorganisation Das Ziel der Partnerorganisation ist es junge Massai-Mädchen vor weiblicher Genitalverstümmelung und Zwangsverheiratung im Kindesalter zu retten und ihnen eine Ausbildung zu geben, mit der sie in Zukunft für ihren eigenen Unterhalt sorgen können. Insgesamt 147 Mädchen (Waisen, Halbwaisen, Frühverheiratete) zwischen ca. 6 und 20 Jahren, werden in der Grundschule des Zentrums (Vorschule, Klasse 1 bis Klasse 8) unterrichtet und betreut. Kajiado liegt im Massai-Gebiet, 120km südlich von Nairobi. Zielgruppe Mädchen im Alter von 6-20 Jahren (Grundschule) Mitarbeiter im Projekt Rachael Njeru Muronzi, Direktorin und Projektleiterin Sozialarbeiterin, Buchhalterin, Köchin Gärtner, Pförtner (Sicherheitsmänner) 9 Lehrer/innen Aufgaben der Freiwilligen und Arbeitsbedingungen Jede der beiden FW hat ihren eigenen Aufgabenbereich bzw. Schwerpunkt im Mädcheninternat/Zentrum. Schwerpunkt: Unterricht in der Grundschule, Hausaufgabenbetreuung, Betreuung der Bibliothek Die FW unterrichtet Deutsch und Informatik (Grundkenntnisse) Nachhilfeunterricht, Hausaufgabenbetreuung Hält Ordnung und hilft bei den administrativen Ablauf in der Bibliothek Verantwortlich für die Betreuung der Mädchen in der Bibliothek Ein wesentlicher Teil des FW-Dienstes soll die interkulturelle Kommunikation (während des Unterrichts) im gegenseitigen Bereich sein, um die Mädchen für andere Kulturen zu interessieren (z.b. allgemeine Lebensweisen, Bildung, Berufe, Familie, Traditionen). Einsatzdauer 12 Monate Arbeitszeit Täglich ca. 8 Stunden, 5 Tage pro Woche Urlaub 24 Tage: Die Urlaubszeit wird in Übereinstimmung mit der Projektleiterin festgelegt. Urlaub ist erst nach 3 Monaten durchgehender Arbeitszeit möglich. ADRA Deutschland ist davon zu informieren. Besonderheiten des Landes Kenia grenzt im Nordwesten an den Südsudan, im Norden an Äthiopien, im Osten an Somalia, im Süden an Tansania und im Westen an Uganda. Im Südosten grenzt der ostafrikanische Staat an den Indischen Ozean. Kenia kann in zwei Klimazonen unterteilt werden: Im Hochland, das höher als 1800 m liegt, kommt es von April bis Juni und von Oktober bis November zu Regenperioden. Der Niederschlag fällt meist nachmittags,

abends und nachts. Die Nächte sind relativ kühl. Die kälteste Zeit in dieser Region liegt im Juli und August mit etwa 10 C täglichem Minimum. Die warme Periode liegt im Januar und Februar mit etwa 25 bis 26 C täglichem Maximum. Insgesamt leben in Kenia mehr als 40 verschiedene Volksgruppen, die mehr als 50 verschiedene Sprachen und Dialekte sprechen. Nach der geltenden Verfassung gilt seit 1992 Swahili mit Englisch als eine der offiziellen Sprachen. 2002 wurde in Kenia mit dem Childrens Act eine moderne Kinderschutzgesetzgebung verankert. Hiernach ist die Genitalbeschneidung an unter 16-Jährigen gesetzlich verboten und wird in Artikel 14 unter Strafe gestellt. Informationen über die Gefahren und Sicherheitsbestimmungen im Projekt Seit einigen Wochen wurde erstmals seit 1982 wieder der Ausbruch von Dengue-Fieber an der Küste Kenias insbesondere aus der Region Mombasa gemeldet. Die Erkrankung ist durch Fieber, Hautausschlag, schwere Gelenk- und Knochenschmerzen ( break bone fever ) gekennzeichnet. Dengue Fieber wird durch tagstechende Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe existiert nicht. Mückenschutz ist auch am Tage dringend angeraten. Bargeld kann an Geldautomaten mit Kreditkarten und mit dem Cirrus - und/oder Maestro -Logo versehenen BankCards europäischer Banken nur noch selten bis maximal 40.000 KES pro Tag abgehoben werden, da deutsche Banken ihre Sicherheitsmerkmale verschärft haben. Abhebungen mit Kreditkarten (z.b. Visa) sind in der Regel noch möglich. Mit Visakarten kann auch in ländlichen Gegenden an Geldautomaten abgehoben werden, mit Mastercards meist nur in Großstädten. Eine Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in allen Landesteilen. Wachsamkeit und ein aufmerksamer Umgang mit Geld, Kreditkarten und Wertgegenständen ist jederzeit geboten. Es wird zu besonderer Vorsicht und Wachsamkeit geraten, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, in Restaurants, Bars und Einkaufszentren, an religiösen Stätten sowie beim Besuch von internationalen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter und exponierten touristischen Sehenswürdigkeiten. Auch größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden. Nicht ausgeschlossen sind Beobachtungen und Ausspähungen, die anschließend in sogenannte Express-Entführungen münden können, bei denen gerade auch westliche Ausländer über mehrere Stunden hinweg festgehalten werden, um mit ihren Bankkarten hohe Geldbeträge abzuheben. Generell sollte auf das sichtbare Tragen von Wertsachen verzichtet werden. Weitere Rahmenbedingungen: Die FW erhält ein Taschengeld von 100,00 pro Monat. Der Freiwilligen ist es während ihrer Einsatzzeit nicht gestattet ein Auto zu fahren. Eine Auslandskrankenund Unfall- sowie Haftpflichtversicherung wird von ADRA abgeschlossen. Rechte und Pflichten von FW, EO und Einsatzstelle: vgl. Freiwilligenvertrag, Partnervertrag Unterkunft und Verpflegung Den FW steht eine gemeinsame kleine mietfreie Wohnung zur Verfügung. Desweiteren wird eine monatliche Verpflegungspauschale in Höhe von 150,00 pro Monat gezahlt. Die Heiz- und Gas- und Stromkosten werden von ADRA DE nach Einreichung der Rechnung übernommen. Die FW sind verpflichtet über diese Ausgaben ein Haushaltsbuch zu führen. Sonstige Finanzielle Aspekte Die Visakosten werden von den FW selbst getragen.

Betreuung und Weiterbildungsmöglichkeiten: Für die persönliche Betreuung ist die Mentorin Jesse Dean (Australische Mitarbeiterin bei ADRA Kenya) zuständig. Den Freiwilligen wird vor Ort ein Sprachkurs angeboten. ADRA DE unterstützt den Besuch des Sprachkurses mit insgesamt 200,00 pro FW. ADRA Deutschland e.v. bietet vor Ort oder in einem anderen benachbarten Land ein Zwischenseminar an oder kooperiert mit anderen EO. Englischunterricht Freizeitspaß mit den Mädchen Unterkunft der FW

Einsatzplatzbeschreibung VII. Kenia- Bildungs- und Rehabilitationszentrum Kajiado ww-platz mit der Einsatzplatznummer 205668 Kurzbeschreibung der Partnerorganisation Das Ziel der Partnerorganisation ist es junge Massai-Mädchen vor weiblicher Genitalverstümmelung und Zwangsverheiratung im Kindesalter zu retten und ihnen eine Ausbildung zu geben, mit der sie in Zukunft für ihren eigenen Unterhalt sorgen können. Insgesamt 147 Mädchen (Waisen, Halbwaisen, Frühverheiratete) zwischen ca. 6 und 20 Jahren, werden in der Grundschule des Zentrums (Vorschule, Klasse 1 bis Klasse 8) unterrichtet und betreut. Kajiado liegt im Massai-Gebiet, 120km südlich von Nairobi. Zielgruppe Mädchen im Alter von 6-20 Jahren (Grundschule) Mitarbeiter im Projekt Rachael Njeru Muronzi, Direktorin und Projektleiterin Sozialarbeiterin, Buchhalterin, Köchin Gärtner, Pförtner (Sicherheitsmänner) 9 Lehrer/innen Schwerpunkt: Unterstützung der Projektleiterin im Büro, Mithilfe beim Organisieren und Durchführen von Veranstaltungen, Nachmittagsbetreuung (Spiele, Sport) Büroarbeiten: Steckbriefe der Mädchen erstellen, Fotos und Berichte an Sponsoren senden, Heimleiterin beim Fundraising unterstützen Unterstützung der Heimleiterin beim Organisieren und Durchführen von Veranstaltungen: Saal dekorieren, Einladungen und Programme verfassen, beim Einkaufen und Kochen helfen Organisation von Freizeitangeboten insbesondere Sportaktivitäten und Pfadfinderaktivitäten Ein wesentlicher Teil des FW-Dienstes soll die interkulturelle Kommunikation im gegenseitigen Bereich sein, um die Mädchen für andere Kulturen zu sensibilisieren und ihre Perspektiven zu erweitern (insbesondere FGM-Angelegenheiten und Rollenverteilung von Mann und Frau). Einsatzdauer 12 Monate Arbeitszeit Täglich ca. 8 Stunden, 5 Tage pro Woche Urlaub 24 Tage: Die Urlaubszeit wird in Übereinstimmung mit der Projektleiterin festgelegt. Urlaub ist erst nach 3 Monaten durchgehender Arbeitszeit möglich. ADRA Deutschland ist davon zu informieren. Besonderheiten des Landes Kenia grenzt im Nordwesten an den Südsudan, im Norden an Äthiopien, im Osten an Somalia, im Süden an Tansania und im Westen an Uganda. Im Südosten grenzt der ostafrikanische Staat an den Indischen Ozean. Kenia kann in zwei Klimazonen unterteilt werden: Im Hochland, das höher als 1800 m liegt, kommt es von April bis Juni und von Oktober bis November zu Regenperioden. Der Niederschlag fällt meist nachmittags,

abends und nachts. Die Nächte sind relativ kühl. Die kälteste Zeit in dieser Region liegt im Juli und August mit etwa 10 C täglichem Minimum. Die warme Periode liegt im Januar und Februar mit etwa 25 bis 26 C täglichem Maximum. Insgesamt leben in Kenia mehr als 40 verschiedene Volksgruppen, die mehr als 50 verschiedene Sprachen und Dialekte sprechen. Nach der geltenden Verfassung gilt seit 1992 Swahili mit Englisch als eine der offiziellen Sprachen. 2002 wurde in Kenia mit dem Childrens Act eine moderne Kinderschutzgesetzgebung verankert. Hiernach ist die Genitalbeschneidung an unter 16-Jährigen gesetzlich verboten und wird in Artikel 14 unter Strafe gestellt. Informationen über die Gefahren und Sicherheitsbestimmungen im Projekt Seit einigen Wochen wurde erstmals seit 1982 wieder der Ausbruch von Dengue-Fieber an der Küste Kenias insbesondere aus der Region Mombasa gemeldet. Die Erkrankung ist durch Fieber, Hautausschlag, schwere Gelenk- und Knochenschmerzen ( break bone fever ) gekennzeichnet. Dengue Fieber wird durch tagstechende Mücken übertragen. Eine Impfung oder Chemoprophylaxe existiert nicht. Mückenschutz ist auch am Tage dringend angeraten. Bargeld kann an Geldautomaten mit Kreditkarten und mit dem Cirrus - und/oder Maestro -Logo versehenen BankCards europäischer Banken nur noch selten bis maximal 40.000 KES pro Tag abgehoben werden, da deutsche Banken ihre Sicherheitsmerkmale verschärft haben. Abhebungen mit Kreditkarten (z.b. Visa) sind in der Regel noch möglich. Mit Visakarten kann auch in ländlichen Gegenden an Geldautomaten abgehoben werden, mit Mastercards meist nur in Großstädten. Eine Gefahr, Opfer von bewaffneten Überfällen zu werden, besteht in allen Landesteilen. Wachsamkeit und ein aufmerksamer Umgang mit Geld, Kreditkarten und Wertgegenständen ist jederzeit geboten. Es wird zu besonderer Vorsicht und Wachsamkeit geraten, insbesondere auf öffentlichen Plätzen, in Restaurants, Bars und Einkaufszentren, an religiösen Stätten sowie beim Besuch von internationalen Einrichtungen mit potentiellem Symbolcharakter und exponierten touristischen Sehenswürdigkeiten. Auch größere Menschenansammlungen sollten gemieden werden. Nicht ausgeschlossen sind Beobachtungen und Ausspähungen, die anschließend in sogenannte Express-Entführungen münden können, bei denen gerade auch westliche Ausländer über mehrere Stunden hinweg festgehalten werden, um mit ihren Bankkarten hohe Geldbeträge abzuheben. Generell sollte auf das sichtbare Tragen von Wertsachen verzichtet werden. Weitere Rahmenbedingungen: Die FW erhält ein Taschengeld von 100,00 pro Monat. Der Freiwilligen ist es während ihrer Einsatzzeit nicht gestattet ein Auto zu fahren. Eine Auslandskrankenund Unfall- sowie Haftpflichtversicherung wird von ADRA abgeschlossen. Rechte und Pflichten von FW, EO und Einsatzstelle: vgl. Freiwilligenvertrag, Partnervertrag Unterkunft und Verpflegung Den FW steht eine gemeinsame kleine mietfreie Wohnung in zur Verfügung. Desweiteren wird eine monatliche Verpflegungspauschale in Höhe von 150,00 pro Monat gezahlt. Die Heiz- und Gas- und Stromkosten werden von ADRA DE nach Einreichung der Rechnung übernommen. Die FW sind verpflichtet über diese Ausgaben ein Haushaltsbuch zu führen. Sonstige Finanzielle Aspekte Die Visumskosten werden von den FW selbst getragen.

Betreuung und Weiterbildungsmöglichkeiten: Für die persönliche Betreuung ist die Mentorin Jesse Dean (Australische Mitarbeiterin bei ADRA Kenya) zuständig. Den Freiwilligen wird vor Ort ein Sprachkurs angeboten. ADRA DE unterstützt den Besuch des Sprachkurses mit insgesamt 200,00 pro FW. ADRA Deutschland e.v. bietet vor Ort oder in einem anderen benachbarten Land ein Zwischenseminar an oder kooperiert mit anderen EO. Englischunterricht Freizeitspaß mit den Mädchen Unterkunft der FW