aber mit Recht Deine Sexualität Deine Rechte

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Transkript:

l popp el hoppel oppel ho ppel poppel ho aber mit Recht pel hop Deine Sexualität ppel hoppel popp Deine Rechte el hoppel p aun Information hoppel für Jugendliche poppe ppel hoppel poppel hop

rle höpperle Sexualität Deine Rechte höpperle höpp Ausserdem gibt es einige besondere Regelungen Sexualität gehört zum Leben aller Menschen, egal wie alt sie sind. Im Zusammenhang mit Sexualität gibt es Rechte, die für alle gelten. für Jugendliche. Die Rechte sollen dich und deine Sexualität schützen und dir Sicherheit geben. das Recht auf umfassende Information öpperle höpperle höpperle höpperle und Nutzung von Verhütungsmitteln Du wiederum sollst diese Rechte schützen, indem erle höpper du sie bei anderen respektierst. Auch im Jugendalter hast du das Recht auf selbstbestimmte Sexualität. Dazu gehören das Recht, Sexualität zu leben das Recht auf Schutz vor sexueller Gewalt und sexueller Belästigung das Recht auf vertrauliche Beratung und Behandlung die Rechte von Mädchen im Fall einer Schwangerschaft höpperle höpperle das Recht auf Schutz vor sexuell übertragbaren Infektionen das Recht, zu heiraten oder nicht zu höpperle höpperle heiraten das Recht höpperle auf körperliche Unversehrtheit h höpperle höpp

aunze baunz das Recht, Sexualität zu leben e baunze baunze b Sexualität kann in verschieden Formen gelebt Fällen verboten sein. Es kommt dabei auf das Verbaunze baunze baunze baunze hältnis der beiden an (z.b. zwischen Minderjährigen werden. Dazu gehört nicht nur Geschlechts- und Ausbildner/innen oder Lehrer/innen). Das Ge- nze verkehr, sondern auch Kuscheln, baunze Streicheln, bau Petting und Selbstbefriedigung. In der Schweiz dürfen Jugendliche, die urteilsfähig sind, selber über ihre Sexualität entscheiden. Sei dir aber bewusst, dass deine Eltern auch eine die anderen. Respektiere also die Entscheidungen und baunze Einstellungen anderer, baunze wenn es um nze Erziehungsaufgabe baunze haben und baunze nicht mit deiner baunze ba Meinung einverstanden sein müssen. Sexualität und Nähe geht. baunze Jugendliche dürfen Sex baunze haben, vorausgesetzt, baunze baunze baunz dass beide es wollen und nicht dazu gedrängt oder nze baunze bau gezwungen werden und das Schutzalter eingehalten wird. Das Strafgesetzbuch verbietet sexuelle Handlungen mit Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn der Altersunterschied mehr als 3 Jahre beträgt. Dieses Gesetz es wird eben auch e baunze baunze baunze vom Schutzalter gesprochen wurde gemacht, um Kinder und Jugendliche vor sexuellen Übergriffen und Ausbeutung zu schützen, und nicht um Freundschaften unter Kindern und Jugendlichen zu verhindern. Das gilt sowohl für Sex zwischen Jungen und Mädchen als auch für Sex von Jungen mit Jungen und von Mädchen mit Mädchen. Unabhängig vom Alter kann Sex in besonderen setz spricht hier von einem Abhängigkeitsverhältnis. Für alle sexuellen Handlungen egal in welchem Alter gilt die Freiwilligkeit. Niemand darf dazu gezwungen werden. Die Rechte, die für dich gelten, gelten auch für www.sexuelle-gesundheit.ch www.tschau.ch www.rainbowgirls.ch www.tgns.ch www.du-bist-du.ch www.ciao.ch

ere pimmpere pimmpe re pimmpere pimmpere pimmpere pimmpere das Recht auf umfassende Information mpere pimmpere pimmpere p und Nutzung von www.sexuelle-gesundheit.ch www.lustundfrust.ch Verhütungsmitteln re pimmpere p Du hast ein Recht darauf, über Verhütungsmittel informiert zu werden. Nimm dieses Recht in Anspruch! Diese Informationen angewendet werden, damit sie wirksam schützen. erhältst du beispielsweise bei deinen Eltern, immpere pimmpere Das Wissen über Verhütungsmittel pimmper und ihre über Sexualaufklärung in der Schule, in Anwendung kann dich davor schützen, ungewollt Familienplanungsstellen der Kantone oder mpere pimmpere bei Ärzten-/innen. Du darfst frei verkäufliche Verhütungsmittel wie beispielsweise Kondome kaufen. Wenn es dir pere pimmp unangenehm ist, in einer Apotheke danach zu fragen, kannst du Kondome auch anonym in einem Supermarkt kaufen. Es gibt auch die Möglichkeit, sie aus dem Automaten zu beziehen. Bei rezeptpflichtigen Verhütungsmitteln wie beispielsweise Pille oder Vaginalring benötigst du ein Rezept und eine Beratung von einer Ärztin oder einem mpere pimmpere pimm Arzt. Sie dürfen deine Eltern nicht informieren, wenn du dies nicht möchtest und du urteilsfähig bist. Die Urteilsfähigkeit wird durch die Ärztin, den Arzt beurteilt. Die Kosten für den Arztbesuch www.mysize.ch werden von der Krankenkasse bezahlt. Die Kosten für die Verhütungsmittel müssen Jugendliche selber bezahlen. Verhütungsmittel müssen richtig Mutter oder Vater zu werden. Verhütungspanne Notfallverhütung Pille danach Bei einer Verhütungspanne gilt es rasch zu handeln. Unter www.sexuelle-gesundheit.ch/ beratungsstellen findest du ausführliche Informationen zur Pille danach wie auch Adressen zu Beratungsstellen in deiner Region. Zur Verhütung gehören übrigens immer zwei. Es kann Vertrauen schaffen, mit dem Freund oder der Freundin darüber zu sprechen.

pfe lupfe lupfe lupfe lup Das Recht auf Schutz vor sexueller oder dir pornografische Bilder zuschickt. Genauso e Gewalt lupfe lupfe und sexueller lupfe baun lupfe lupfe lupfe lupf ist es verboten, Pornografie an Minderjährige unter 16 Jahren weiterzugeben, das heisst zum Belästigung Beispiel, zu mailen oder aufs Handy zu schicken. pfe lupfe lupfe lupfe lupfe lup Du machst dich selber auch strafbar, wenn du so Dein Körper gehört dir. Du allein bestimmst lupfe lupfe lup über ihn. Du entscheidest selbst, welche Berührungen du zulässt und welche nicht, auch in der Familie oder bei Bekannten. Wenn dich jemand gegen deinen Willen anfasst fe lupfe lupfe oder dich zu sexuellen Handlungen zwingt, ist das ein sexueller Übergriff. Dann sag NEIN, geh weg und sprich darüber mit jemandem, der dir glaubt und dir hilft, dich zu wehren. Auch Blicke, Worte und «Anmache» können verletzen, es müssen nicht immer Berührungen sein. Es ist lupfe lupfe lupfe lupfe strafbar, wenn dich jemand gegen deinen Willen nackt fotografiert oder filmt oder dich zwingt, bei sexuellen Handlungen anderer zuzuschauen. Chatroom mit sexuellen Ausdrücken bedrängt etwas tust. Wenn dich jemand zu irgendwelchen Handlungen zwingen möchte, bei denen du ein unangenehmes Gefühl hast, dann wehr dich. Du kannst dabei laut und unfreundlich werden. Das kann auch im Chat funktionieren, z.b. mit Sprüchen wie «Lass mich in Ruhe, sonst hole ich gleich meine Mutter an den Computer». Sprich darüber mit einem anderen Menschen, dem du vertraust. Bewahre kein Geheimnis für dich, bei dem du ein schlechtes Gefühl hast. Wenn du nicht weisst, an wen du dich wenden kannst, können dir spezielle Anlaufstellen weiterhelfen. Sexuelle Gewalt gibt es sowohl gegenüber Mädchen als auch gegenüber Jungen. Wenn dir so etwas passiert, hast du daran keine Ebenso ist es strafbar, wenn dich jemand im Schuld. Die Verantwortung liegt nicht bei dir, pfe lupfe lupfe lupfe lupfe sondern lupfe bei der Person, lupfe welche deine lupfe Grenzen lu e lupfe lupfe verletzt! lupfe www.147.ch www.lilli.ch www.opferhilfe-schweiz.ch

erle hötterle Das Recht auf vertrauliche Beratung und le hötterle hött Behandlung Ausnahmslos alle urteilsfähigen Jugendlichen können eine gewöhnliche medizinische kann es aber sein, dass die Ärztin, der Arzt auch n Behandlung hötterle in Anspruch nehmen. hötterle hötterle hötterle die Zustimmung deiner Eltern haben möchte. terle Jugendliche sind in der Regel dann urteilsfähig, hötter wenn sie die Folgen ihrer Entscheidung verstehen können. Das bedeutet, dass du beispielsweise eine (Frauen-) Ärztin oder einen (Frauen-) Arzt aufsuchen kannst, ohne dass deine Eltern etwas davon erfahren müssen. hötterle hötterle h deinem Arzt nicht zufrieden bist, kannst du Denk aber daran: Wenn du über deine Eltern erle versichert bist, hötterle erhalten sie eine Rechnung von hötterle hötterl meistens zu jemand anderem gehen. Das ist beispielsweise auch dann der Fall, wenn du le der Ärztin oder dem hötterle Arzt. Wenn es dir wichtig hött ist, kannst du mit der Ärztin, dem Arzt sprechen, damit die Abrechnung so gestaltet wird, dass deine Privatsphäre gewahrt bleibt. Einige Ärzte und Ärztinnen bieten besondere Jugendsprechstunden an. Bei schwierigen Behandlungen oder Operationen Weder ärztliches Personal noch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Beratungsstellen dürfen ohne deine Erlaubnis irgendwelche Informationen über dich an Dritte weitergeben, auch nicht an deine Eltern. Das verbietet die Schweigepflicht. Eine Ausnahme kann es geben, wenn dein Leben oder deine Gesundheit ernsthaft gefährdet sind. Dein Krankenkassenversicherungsmodell bestimmt, zu welcher Ärztin, welchem Arzt du gehen kannst. Wenn du mit deiner Ärztin, eine zweite Meinung zu einem Thema einholen möchtest oder deine Ärztin, dein Arzt sich weigert, dir ein bestimmtes Verhütungsmittel zu verschreiben.

ompe pompe pompe pompe pompe pompe po Die Rechte mpe von Mädchen auf selbstbestimmten Entscheid im Fall einer pompe Schwangerschaft Jede Frau kann selbst entscheiden, eine pompe pompe pompe p Schwangerschaft auszutragen oder diese abzubrechen. Auch Mädchen unter 18 Jahren haben grundsätzlich die Möglichkeit, eine pe pompe pom ungewollte Schwangerschaft straffrei abzubrechen. Es gelten die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen wie bei Volljährigen. Mädchen, die urteilsfähig sind, dürfen selbst entscheiden, ob sie eine Schwangerschaft abbrechen möchten oder nicht, auch ohne die Eltern zu sein, wenn du das möchtest. Auch nach dem dein Partner oder auch deine Eltern anwesend ompe pompe pompe pompe p fragen. Jugendliche unter 16 Jahren brauchen Schwangerschaftsabbruch kannst du dich ausser dem Gespräch mit einer Ärztin, einem Arzt e auch ein pompe Gespräch mit einer anerkannten Beratungsstelle, damit der Schwangerschaftsabbruch pompe po durchgeführt werden kann. Gegen ihren Willen dürfen Mädchen und Frauen, pompe pompe pompe b auch wenn sie noch nicht 18 Jahre alt sind, nicht von ihren Eltern oder anderen Personen dazu gezwungen werden, eine Schwangerschaft abzubrechen. Du hast das Recht, eine Schwangerschaft weiter zu führen. Bei diesem Entscheid gibt es Unterstützungsmöglichkeiten, die für dich in Frage kommen könnten. Den besten Überblick wird dir hier ein Termin bei einer Beratungsstelle verschaffen. Du hast auch das Recht, dich zu entscheiden, beispielsweise das Kind nach der Geburt zur Adoption freizugeben. Auch bei diesem Entscheid kannst du dich von darauf spezialisierten Stellen beraten und unterstützen lassen. Wenn du dich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidest, kannst du dies legal tun. Du hast das Recht auf umfassende Beratung, angemessene ärztliche Versorgung und respektvolle Behandlung. Bei der Beratung können auch beraten und unterstützen lassen. www.sexuelle-gesundheit.ch/beratungsstellen

ssle nüssle nüs Das Recht auf Schutz vor sexuell übertragbaren Infektionen www.aids.ch nüssle nüssle nüssle nüssle nüssle nüssle nüs Es gibt Infektionen, die hauptsächlich durch e nüssle nüssle nüssle nüssle nüssle sexuelle Kontakte übertragen werden. Dazu gehören beispielsweise die Chlamydienssle nüssle nüs Infektion, Hepatitis B, HPV oder auch HIV/Aids. Man sieht anderen nicht an, ob sie Träger einer sexuell übertragbaren Infektion sind. Und man kann selber auch infiziert sein, ohne üssle nüssle nüssle nüss es zu merken. Du hast ein Recht auf Aufklärung und Information über sexuell übertragbare www.check-your-lovelife.ch www.sexuelle-gesundheit.ch www.lustundfrust.ch Behandlung zu. Auch wenn es dir vielleicht unangenehm ist, ist es besser, bei einem Verdacht einen Arzt oder eine Ärztin aufzusuchen. Beispielsweise wenn ungewohnter Ausfluss, Ausschlag, Pickel, Brennen oder Jucken im Genitalbereich auftreten. Es ist sicher gut für dich zu wissen, dass Ärztinnen und Ärzte unter Schweigepflicht stehen. Du kannst dich und deinen Sexualpartner oder deine -partnerin vor vielen sexuell übertragbaren Infektionen schützen, indem ihr beim Geschlechtsverkehr Kondome verwendet. Gegen einzelne sexuell übertragbare Infektionen kann man sich auch durch Impfung schützen. Die Hepatitis-B- und die HPV-Impfung (für Mädchen) werden in der Regel zwischen 11 und 14/15 Jahren vom Hausarzt oder in der Schule von der Schulärztin, dem Schularzt angeboten. Die Impfungen werden im Impfausweis eingetragen, so dass man überprüfen kann, ob sie vorgenommen wurden. Infektionen, beispielsweise durch Sexualauf- üssle nüssle klärung in der Schule oder den Besuch einer Beratungsstelle. Wer über diese Infektionen Bescheid weiss, kann sich und andere besser schützen. Hast du dich infiziert, steht dir eine entsprechende respektvolle und vertrauliche ärztliche le nüssle nwüssle n

aggsle schna Das Recht, zu heiraten ggsle oder nicht schnaaggsle zu heiraten den sind. Bei einer Verlobung wird die Heirat aaggsle schnaa versprochen. Die Verlobten bleiben aber wei- Mit 18 Jahren und wenn du urteilsfähig bist, terhin völlig frei, später heiraten zu wollen oder naaggsle schnaaggsle nicht. Die Verlobung kann ohne schnaa Zustimmung der darfst du in der Schweiz heiraten, ohne dass aggsle schnaaggsle sch deine Eltern ihre Zustimmung geben müssen. Dasselbe gilt, wenn zwei Frauen oder zwei Eltern aufgelöst werden. Jeder Mensch hat das Recht, frei zu entscheiden, ob und wen er heiratet. Dies gilt für Mädchen Männer eine Lebenspartnerschaft eingehen ggsle schnaaggsle schnaaggsle schnaaggsle wollen. wie für Jungen, ganz unabhängig von Herkunft, Religion und Alter. Niemand darf gegen seinen Unter 18-Jährige dürfen nicht heiraten, können Willen verheiratet werden. sich schnaaggsle aber verloben, wenn die Eltern einverstan- schnaaggsle Wenn du heiraten sollst, schnaagg ohne es zu wollen, und www.zwangsheirat.ch www.147.ch www.netzwerk-kinderrechte.ch www.childsrights.org www.kinderschutz.ch dich dagegen wehren möchtest, dann wende dich an eine Beratungsstelle, eine Lehrerin oder einen Lehrer, eine Sozialarbeiterin oder einen Sozialarbeiter. Allein kann es sehr schwierig sein, in einer solchen Situation eine Lösung zu finden. aggsle schnaaggsle sch Es ist daher immer gut, wenn du dir Hilfe bei Anlaufstellen holst, die sich darauf spezialisiert haben, Menschen zu helfen, die von Zwangsheirat bedroht sind.

perle bümpe Dein Recht auf Dein Körper gehört dir. Dies gilt in allen Lebenssituationen bezüglich Sexualität. mperle körperliche bümperle bümperle Dieser Grundsatz bümperle gilt auch, wenn bümper es um Unversehrtheit Eingriffe im Genitalbereich geht. bümperle bümperle Wenn ein Eingriff bümperle nicht medizinisch notwendig ist und du in diesen Eingriff nicht perle bümperle bümpe eingewilligt hast, gelten in der Schweiz schwerwiegende Eingriffe im Genitalbereich als schwere Körperverletzung und sind somit strafbar, selbst dann, wenn sie im Ausland vorgenommen wurden. erle bümperle büm ümperle bümperle rle bümperle bü www.terre-des-femmes.ch/fgm www.swiss-and-love.ch erle bümperle bümperle büm www.tgns.ch www.caritas.ch (Stichwort: maedchenbeschneidung)

gere högere Links Beratungsstellen Hier eine Auswahl von Webseiten für Jugendliche, auf denen es um deine Rechte und/oder högere högere högere högere deine Sexualität geht. Für Adressen von Beratungsstellen in deiner re högere höge Nähe: www.sexuelle-gesundheit.ch/ beratungsstellen www.147.ch www.aids.ch www.check-your-lovelife.ch www.checkpoint-ge.ch www.checkpoint-vd.ch www.checkpoint-zh.ch ere högere högere högewere högere www.childsrights.org www.ciao.ch www.docalizr.ch e högere högere högere högere högre högere www.du-bist-du.ch ere högere ger www.feelok.ch www.infotestvih.ch www.kinderschutz.ch www.lilli.ch www.los.ch högere högere hö www.lustundfrust.ch www.mysize.ch www.netzwerk-kinderrechte.ch www.rainbowgirls.ch www.tgns.ch högere högere högere www.tschau.ch www.vogay.ch (Stichwort: groupe-jeunes) www.zwangsheirat.ch

hnupsle schnupsle schnupsle schnupsle schn psle Die erste Ausgabe der schnupsle vorliegenden Publika- schnups tion ist in Anlehnung an die Broschüre «Deine Sexualität deine Rechte» des pro familia Bundesverbandes Deutschland entstanden, e schnupsle schnupsle schnup welche von der Bundeszentrale für Text und Redaktion der 1. Ausgabe: gesundheitliche Aufklärung (BZgA) gefördert wurde. Die erste Lilo Gander, Lust und Frust Ausgabe wurde von Lust und Frust realisiert. psle schnupsle schnups Diese leicht überarbeitete Version wurde von SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz in Zusam- upsle schnupsl menarbeit mit Lust und Frust, Fachstelle für Sexualpädagogik Zürich, herausgegeben. Eine französische Version dieser Broschüre ist unter dem Titel «crac-crac boum-boum» erhältlich. SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz ist die nationale Stiftung für sexuelle und reproduktive Gesundheit nupsle und Dachverband schnupsle der Beratungsstellen für Familienschnupsle schnupsle schnup planung, Schwangerschaft, Sexualität und Sexualhnupsle erziehung. Sie engagiert sich dafür, dass der Zugang schnupsle zu Information und den Leistungen der sexuellen Gesundheit für jede Person gewährleistet ist. SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz ist akkreditiertes Mitglied der IPPF (International Planned Parenthood Federation) und Partner des schnupsle schnupsle schnupsle schnu Bundesamt für Gesundheit (BAG) bei der Umsetzung des nationalen Programms HIV und andere sexuell übertragbare Infektionen (NPHS 2011-2017). Impressum Herausgeberin: SEXUELLE GESUNDHEIT Schweiz Überarbeitung und Redaktion: Lilo Gander, Christine Guckert Delasoie und Noël Tshibangu Grafik: hajot, mediagrafik.ch 2. Auflage, 2013: 45000 Lust und Frust, 2013 Für Bestellungen von Informationsund Interventionsmaterialien oder Downloads: www.sexuelle-gesundheit.ch/shop

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