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Sicherheitsdatenblatt Seite 1/5

1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS

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Transkript:

Sicherheitsdatenblatt Seite: 1/9 1. Stoff/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Mearlite GPN Verwendung: Farbmittel für industrielle Zwecke Firma: BASF Colors & Effects GmbH An der Rheinschanze 1 67059 Ludwigshafen, GERMANY Telefon: +49 621 60-48799 Telefax-Nummer: +49 621 60-72740 E-Mailadresse: pigments-safety@basf.com Notfallauskunft: International emergency number: Telefon: +49 180 2273-112 2. Mögliche Gefahren Entzündlich. Reizt die Augen. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen Chemische Charakterisierung Emulsion auf Basis: Bismutchloridoxid

Seite: 2/9 Gefährliche Inhaltsstoffe Propan-2-ol Gehalt (W/W): >= 2 % - <= 4 % CAS-Nummer: 67-63-0 EG-Nummer: 200-661-7 INDEX-Nummer: 603-117-00-0 Gefahrensymbol(e): F, Xi R-Sätze: 11, 36, 67 1-Methoxy-2-propanol Gehalt (W/W): >= 19 % - <= 23 % CAS-Nummer: 107-98-2 EG-Nummer: 203-539-1 INDEX-Nummer: 603-064-00-3 R-Sätze: 10 Pentylacetat Cellulosenitrat Gehalt (W/W): >= 24 % - <= 30 % CAS-Nummer: 628-63-7 EG-Nummer: 211-047-3 INDEX-Nummer: 607-130-00-2 R-Sätze: 10, 66 Gehalt (W/W): >= 4 % - <= 8 % CAS-Nummer: 9004-70-0 INDEX-Nummer: 603-037-01-3 Gefahrensymbol(e): F R-Sätze: 11 Falls gefährliche Inhaltsstoffe genannt sind, ist der Wortlaut der Gefahrensymbole und R-Sätze in Kapitel 16 aufgeführt. 4. Erste-Hilfe-Maßnahmen Allgemeine Hinweise: Verunreinigte Kleidung sofort entfernen. Nach Einatmen: Bei Beschwerden nach Einatmen von Dampf/Aerosol: Frischluft, Arzthilfe. Nach Hautkontakt: Mit Wasser und Seife gründlich abwaschen. Nach Augenkontakt: Sofort und für mindestens 15 Minuten bei gespreizten Lidern unter fließendem Wasser gründlich ausspülen, Augenarzt.

Seite: 3/9 Nach Verschlucken: Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. Hinweise für den Arzt: Behandlung: Symptomatische Behandlung (Dekontamination, Vitalfunktionen), kein spezifisches Antidot bekannt. 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Geeignete Löschmittel: Trockenlöschmittel, Schaum Besondere Gefährdungen: gesundheitsschädliche Dämpfe Entwicklung von Rauch/Nebel. Die genannten Stoffe/Stoffgruppen können bei einem Brand freigesetzt werden. Besondere Schutzausrüstung: Umluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Weitere Angaben: Gefährdung hängt von den verbrennenden Stoffen und den Brandbedingungen ab. Kontaminiertes Löschwasser muss entsprechend den behördlichen Vorschriften entsorgt werden. 6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Persönliche Schutzkleidung verwenden. Umweltschutzmaßnahmen: Verunreinigtes Wasser/Löschwasser zurückhalten. Nicht in die Kanalisation/Oberflächenwasser/Grundwasser gelangen lassen. Verfahren zur Reinigung oder Aufnahme: Für große Mengen: Produkt abpumpen. Bei Resten: Mit geeigneten flüssigkeitsbindenden Materialien aufnehmen. Das aufgenommene Material vorschriftsmäßig entsorgen. 7. Handhabung und Lagerung Handhabung Gute Be- und Entlüftung von Lager- und Arbeitsplatz. Brand- und Explosionsschutz: Zündquellen fernhalten. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. Sofern in Kunststoffgebinden angeliefert wurde, höchste zulässige Entleerungstemperatur 5 Kelvin unterhalb des Flammpunktes.

Seite: 4/9 Lagerung Weitere Angaben zu den Lagerbedingungen: Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren. 8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen zu überwachenden Grenzwerten 67-63-0: Propan-2-ol (Gehalt (W/W): <= 4 %) AGW 500 mg/m3 ; 200 ppm (TRGS 900 (DE)) Spitzenbegrenzung/Überschreitungsfaktor: 2 Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden. Einstufung der Kurzzeitexposition: (TRGS 900 (DE)) Kategorie II: Resorptiv wirksame Stoffe 107-98-2: 1-Methoxy-2-propanol (Gehalt (W/W): >= 19 % - <= 23 %) AGW 370 mg/m3 ; 100 ppm (TRGS 900 (DE)) Spitzenbegrenzung/Überschreitungsfaktor: 2 Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden. Einstufung der Kurzzeitexposition: (TRGS 900 (DE)) Kategorie I: Stoffe, bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe 628-63-7: Pentylacetat AGW 270 mg/m3 ; 50 ppm (TRGS 900 (DE)) Spitzenbegrenzung/Überschreitungsfaktor: 1 Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwertes und biologischen Grenzwertes (BGW) nicht befürchtet zu werden. Einstufung der Kurzzeitexposition: (TRGS 900 (DE)) Kategorie I: Stoffe, bei denen die lokale Wirkung grenzwertbestimmend ist oder atemwegssensibilisierende Stoffe Persönliche Schutzausrüstung Atemschutz: Geeigneter Atemschutz bei niedrigen Konzentrationen oder kurzfristiger Einwirkung: Gasfilter für niedrigsiedende organische Gase/Dämpfe (Siedepunkt < 65 C, z. B. EN 14387 Typ AX). Handschutz: Chemikalienbeständige Schutzhandschuhe (EN 374) Geeignete Materialien auch bei längerem, direktem Kontakt (Empfohlen: Schutzindex 6, entsprechend > 480 Minuten Permeationszeit nach EN 374): Nitrilkautschuk (NBR) - 0,4 mm Schichtdicke

Seite: 5/9 Zusätzlicher Hinweis: Die Angaben basieren auf eigenen Prüfungen, Literaturangaben und Informationen von Handschuhherstellern oder sind durch Analogieschluss von ähnlichen Stoffen abgeleitet. Es ist zu beachten, dass die tägliche Gebrauchsdauer eines Chemikalienschutzhandschuhs in der Praxis wegen der vielen Einflussfaktoren (z.b. Temperatur) deutlich kürzer als die durch Tests ermittelte Permeationszeit sein kann. Wegen großer Typenvielfalt sind die Gebrauchsanweisungen der Hersteller zu beachten. Augenschutz: Schutzbrille mit Seitenschutz (Gestellbrille) (z.b. EN 166) Körperschutz: Körperschutzmittel in Abhängigkeit von Tätigkeit und möglicher Einwirkung auswählen, z.b. Schürze, Schutzstiefel, Chemikalienschutzanzug (nach EN 14605 bei Spritzern oder EN ISO 13982 bei Staub) Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Ergänzend zu den Angaben der persönlichen Schutzausrüstung ist das Tragen geschlossener Arbeitskleidung erforderlich. 9. Physikalische und chemische Eigenschaften Form: Farbe: Geruch: Paste cremefarben charakteristisch, lösemittelartig Flammpunkt: 24,4 C (geschlossener Tiegel) Entzündlichkeit: nicht entzündlich Explosionsgefahr: nicht explosionsgefährlich Dichte: Wasserlöslichkeit: 1,3 kg/l unlöslich 10. Stabilität und Reaktivität Zu vermeidende Bedingungen: Alle Zündquellen vermeiden: Hitze, Funken, offene Flammen. Verdampfen/Verdunsten des Lösemittels vermeiden. Zu vermeidende Stoffe: halogenierte Verbindungen, starke Oxidationsmittel, Säureanhydride, Basen, starke Säuren, starke Alkalien Gefährliche Reaktionen: Keine gefährlichen Reaktionen bei vorschriftsmäßiger Lagerung und Handhabung. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Keine gefährlichen Zersetzungsprodukte, wenn die Vorschriften/Hinweise für Lagerung und Umgang beachtet werden.

Seite: 6/9 11. Angaben zur Toxikologie Akute Toxizität LD50 Ratte (oral): > 2.000 mg/kg Reizwirkung Primäre Hautreizung Kaninchen: Nicht reizend. (OECD-Richtlinie 404) Primäre Schleimhautreizungen Kaninchen: Reizend. (OECD-Richtlinie 405) Sonstige Hinweise zur Toxizität Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussagen zur Toxikologie wurden von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet. 12. Angaben zur Ökologie Ökotoxizität Fischtoxizität: LC50 (96 h) > 100 mg/l, Leuciscus idus Persistenz und Abbaubarkeit Beurteilung Bioabbau und Elimination (H2O): Das Farbmittel ist schwer wasserlöslich, es kann in geeigneten Kläranlagen mechanisch aus dem Wasser eliminiert werden. Der/die Hilfsstoff(e) ist/sind biologisch abbaubar. Zusätzliche Hinweise Sonstige ökotoxikologische Hinweise: Das Produkt wurde nicht geprüft. Die Aussagen zur Ökotoxikologie wurden von den Eigenschaften der Einzelkomponenten abgeleitet. 13. Hinweise zur Entsorgung Muss unter Beachtung der örtlichen Vorschriften, z. B. einer geeigneten Deponie oder einer geeigneten Verbrennungsanlage, zugeführt werden. Ungereinigte Verpackung: Nicht kontaminierte Verpackungen können wiederverwendet werden. Nicht reinigungsfähige Verpackungen sind wie der Stoff zu entsorgen.

Seite: 7/9 14. Angaben zum Transport Landtransport ADR RID Binnenschiffstransport ADNR Sea transport IMDG Hazard class: 3 Packing group: III ID number: UN 1263 Hazard label: 3 Marine pollutant: NO Proper shipping name: PAINT Seeschifftransport IMDG Marine pollutant: NEIN

Seite: 8/9 Air transport IATA/ICAO Hazard class: 3 Packing group: III ID number: UN 1263 Hazard label: 3 Proper shipping name: PAINT Lufttransport IATA/ICAO 15. Vorschriften Vorschriften der Europäischen Union (Kennzeichnung) / Nationale Vorschriften R-Sätze R10 Entzündlich. R36 Reizt die Augen. R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. R66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. S-Sätze S7 S51 Behälter dicht geschlossen halten. Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung: 1-METHOXYPROPANOL-2, N-PENTYLACETAT Sonstige Vorschriften Wassergefährdungsklasse (Anhang 4 der VwVwS (Deutschland)): (1) Schwach wassergefährdend. 16. Sonstige Angaben

Seite: 9/9 Vollständiger Wortlaut der Gefahrensymbole und R-Sätze falls in Kapitel 3 unter 'Gefährliche Inhaltsstoffe' genannt: F Leichtentzündlich. Xi Reizend. 11 Leichtentzündlich. 36 Reizt die Augen. 67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. 10 Entzündlich. 66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Senkrechte Striche am linken Rand weisen auf Änderungen gegenüber der vorangehenden Version hin. Die vorstehenden Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt basieren auf unseren derzeitigen Kenntnissen und Erfahrungen und beschreiben das Produkt im Hinblick auf Sicherheitserfordernisse. Die Angaben sind in keiner Weise als Beschreibung der Beschaffenheit der Ware (Produktspezifikation) anzusehen. Eine vereinbarte Beschaffenheit oder die Eignung des Produktes für einen konkreten Einsatzzweck kann aus unseren Angaben im Sicherheitsdatenblatt nicht abgeleitet werden. Etwaige Schutzrechte sowie bestehende Gesetze und Bestimmungen sind vom Empfänger unseres Produktes in eigener Verantwortung zu beachten.