Die Pensions-Bombe von Guido Grandt
Warum Beamtenbezüge nicht mehr sicher sind und unseren Staat auffressen Werd Beamter, sagten viele Eltern früher zu ihren Kindern. Das ist ein sicherer Beruf und auch im Alter bist du dann gut abgesichert. Du musst dir merken: Der Staat vergisst seine Diener niemals! Das ist schon immer so gewesen! Da ist was dran bis heute. Doch die Garantien für die Staatsdiener verschieben sich immer mehr auf Ihre Schultern als Steuerzahler. Der Staat hat über viele Jahrzehnte hinweg sehr viele Beamte eingestellt und ihnen damit langfristige Leistungsversprechen gemacht. Der Kardinalfehler: Rückstellungen für diese Staatsdiener wurden nicht gebildet. So wird das Pensionsproblem jährlich größer und kann Ihnen als Steuerzahler bald um die Ohren fliegen. Die Pensions-Zeitbombe tickt Beispiel für eine durchschnittliche Beamtenpension: Die Pension eines Studienrates (wenn er z.b. im Alter von 65 Jahren in Pension geht) von etwa 2.500 Euro monatlich kostet den Staat bei einem 15-jährigen Bezug satte 450.000 Euro zuzüglich 90.000 Euro (500 Euro monatlich) Krankenkostenzuschuss, also insgesamt 540.000 Euro. Sie können sich vorstellen, welche Milliardenbeträge der Staat zukünftig für Ruhegehälter, Beihilfen und Hinterbliebenenversorgungen seiner Bediensteten ausgeben muss. Die monatlichen Pensionszahlungen verschlingen bereits jetzt 10 bis 12 Prozent der Bundeseinnahmen. Der Staat hat das Problem vor einigen Jahren erkannt und reagiert. Doch meiner Meinung nach nicht konsequent genug: Der Bund hat zwar einen Versorgungsfonds und eine Versorgungsrücklage für seine Pensionäre gebildet, doch die Einlagen summieren sich lediglich auf rund 8 Milliarden Euro. Professor Bernd Raffelhüschen von der Uni Freiburg beziffert die entstandene Lücke jedoch auf 1,3 Billionen Euro. Seinen Berechnungen nach kann es aber noch schlimmer kommen, denn die laufenden Kosten der Beamtenversorgung sollen sich bis 2030 nahezu verdoppeln. Wer aber soll diese astronomischen Beträge erwirtschaften,
um die Beamten und Pensionäre im Gegensatz zum Normalrentner auch weiterhin zu alimentieren? Sie sehen: Hier tickt eine wahre Zeitbombe und das klassische Credo Werd Beamter gilt unter diesem Aspekt nicht mehr uneingeschränkt. Der ehemals sichere Beamtenstatus und die sichere Pension stehen in Zukunft auf sehr wackligen Beinen. Bis zur Bahre gut versorgt und subventioniert Hintergrund: In Deutschland gibt es rund 1,7 Millionen Beamte und 1,2 Millionen Pensionäre. Diese bekommen eine Pension in Höhe von bis zu 71,75 Prozent ihres letzten Dienstgehaltes. Trotz klammer Kassen in Bund und Land sorgt der Staat immer noch in vorbildlicher Weise für seine Diener. Sehen Sie selbst: Beamte erhalten eine Beihilfe: 70 Prozent Zuschuss zu ihren Krankheitskosten, sowie für ihre beihilfeberechtigten Ehegatten. Im Unterschied zu sozialversicherungspflichtigen Angestellten/Arbeiter muss ein Beamter während seiner Dienstzeit keine Beiträge an eine entsprechende Kasse zahlen. Verstirbt ein Beamter, zahlt der Dienstherr dessen Hinterbliebenen Ehepartner Witwer- bzw. Witwengeld. Hinterbliebene Kinder bekommen Waisengeld. Witwen bzw. Witwer bekommen 60 Prozent der Pension bezahlt, Hinterbliebene Ehepartner, die nach dem 31.Dezember 1961 geboren wurden, bekommen nur noch 55 Prozent der Pension. Das sind im Gegensatz zum normalen Arbeiter oder Angestellten riesige staatliche Subventionen, die viel Geld kosten. Einen kleinen Wermutstropfen aber müssen selbst die Staatsdiener schlucken: Ihre Versorgung wurde in den letzten Jahrzehnten leicht gekürzt, wie Sie in folgender Grafik 1 ersehen können:
Eine Kröte muss man schlucken Die Regelaltersgrenze für Beamte wurde ab 2012 stufenweise auf 67 Jahre angehoben. Allerdings wird es weiterhin Sonderregelungen für besondere Berufsgruppen mit erschwerten Dienst (Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug, etc.) geben, die in den einzelnen Bundesländern auch noch unterschiedlich sind. Die bisherige Regelaltersgrenze für diese Berufsgruppe wird auch stufenweise von 60 Jahre auf 62 Jahre angehoben.
Die Regelaltersgrenzen der Pension im Überblick: Normaler Dienst: Pensionierung ohne Abschlag mit 67 Jahren. Erschwerter Dienst: Pensionierung ohne Abschlag mit 62 Jahren. Mindestversorgung bei Pensionseintritt: 1691 Euro (aber nicht bei langer Freistellungszeit). Nach dem Beamtenversorgungsgesetz werden für jedes Dienstjahr 1,79375 Prozent des ruhefähigen Gehalts dem Versorgungsanspruch zugerechnet. Dieses Ruhegehalt ist allerdings auf maximal 71,75 Prozent der Bezüge begrenzt. Das Ruhegehalt beträgt jedoch mindestens 35 Prozent der Dienstbezüge. Das Ruhegehalt wird wie beim Rentner um 3,6 Prozent für jedes Jahr gemindert, das der Beamte vor seiner eigentlichen Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht. Pensionen und Betriebsrenten werden steuerlich gleich behandelt, d.h. der gesamte Betrag, abzüglich eines Versorgungsfreibetrags, muss versteuert werden. Die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind jedoch abzugsfähig. Die Höhe des Versorgungsfreibetrags richtet sich nach dem Pensionseintritt und ist auf einen Maximalwert begrenzt. Dieser Versorgungsfreibetrag wird als fester Steuerfreibetrag für die Dauer der Pension festgeschrieben. Die goldenen Zeiten für Beamte sind vorbei Die Beamten unter Ihnen müssen sich leider damit abfinden, dass die einstmals goldenen Zeiten vorbei sind. Zwar sind Sie als Pensionär im Gegensatz zum Normalrentner immer noch privilegiert und subventioniert, aber Ihre Pension steht auf genauso dünnen Beinen wie die gesetzliche Rentenversicherung. Denn sicher ist: Nichts mehr ist wirklich sicher.
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