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Transkript:

Sicherheitsdatenblatt 1. Stoff/Zubereitungs und Firmenbezeichnung Überarbeitet am: 21.09.2011/ MS Ersetzt: Produktverwendung: Rostlöser 40 27289 00613 0 Händler: AutoTeileRing GmbH OttoHirschBrücken 17 D70329 Stuttgart Tel.:+49 (0) 711/91 89 7999 Fax:+49 (0) 711/91 89 7930 Notrufnummer: Tel: + 49 (0) 30 / 19240 (Giftnotruf Berlin) EMail: info@cartechnic.de 2. Mögliche Gefahren Hochentzündlich. Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Zusätzliche Informationen Zubereitung ist als gefährlich eingestuft im Sinne der Richtlinie 1999/45/EG Gebrauch: Bildung explosionsfähiger Dampf/Luftgemische möglich. Berstgefahr beim Erhitzen. 3. Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen EINECSNr. Substanzen Klassifizierung G/G% 2651503 2651519 Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere Naphta (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte leichte R10 Xn;R65 R66 R67 F;R11 Xn;R65 Xi;R38 N;R51/53 R67 15 1525 Vollständiger Text der RSätze siehe Abschnitt 16. Sonstige Informationen Inhaltsstoffe gemäß Verordnung (EG) Nr. 648/2004: 30% und darüber aliphatische Kohlenwasserstoffe 4. ErsteHilfeMaßnahmen Einatmen Frischluft zuführen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt aufsuchen und dieses Sicherheitsdatenblatt vorlegen. Verschlucken Kein Erbrechen herbeiführen, sofort Arzthilfe zuziehen. Sicherheitsdatenblatt mitführen. Haut Sofort mit Wasser und Seife abwaschen und gut nachspülen. Augen Augen bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten mit fließendem Wasser spülen. Eventuelle vorhandene Kontaktlinsen entfernen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt aufsuchen. Verbrennungen Gründlich mit Wasser abspülen, bis der Schmerz aufhört. Kleidung entfernen, die nicht an der Haut klebt und ärztlichen Rat suchen/transport ins Krankenhaus veranlassen. Sofern möglich, bis zum Eintreffen medizinischer Hilfe weiter spülen. Sonstige Informationen Dieses Sicherheitsdatenblatt oder das Etikett beim Arzt vorzeigen. 5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung Mit Pulver, Schaum, Kohlensäure oder Wassernebel löschen. Wasservollstrahl nicht verwenden. Behälter aus dem Feuer bedrohten Gebiet entfernen, falls dies gefahrlos möglich ist. Einatmen von Dämpfen und Rauchgasen vermeiden Für Frischluftzufuhr sorgen. 05.05# Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln, darf nicht in die Kanalisation gelangen. Brandrückstände und kontaminiertes Löschwasser müssen entsprechend den örtlichen behördlichen Vorschriften entsorgt werden. 1

6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung Persönliche Schutzausrüstung: siehe Beschreibung in Abschnitt 8. Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Universalbindemittel) aufnehmen und gemäß Punkt 13 entsorgen. Zündquellen fernhalten Nicht rauchen. Nicht in Kanalisation und/oder Oberflächenwasser gelangen lassen. Information zur Entsorgung: siehe Abschnitt 13. 7. Handhabung und Lagerung Handhabung Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen. Rauchen und offenes Feuer verboten. Informationen über Vorsichtsmaßnahmen bei Anwendung sowie persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8. Lagerung Kühl und trocken lagern. Die behördlichen Vorschriften für das Lagern von Druckgaspackungen sind zu beachten. Vor Frost schützen. 8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen Vorsichtsmaßnahmen bei Verwendung Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmaßnahmen sind zu beachten. Für alle Arbeiten muss ausreichende Belüftung sichergestellt sein. Vor Pausen, Toilettenbesuchen und nach der Arbeit Hände waschen. Während der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Atemschutz Bei guter Raumbelüftung nicht erforderlich. Gegebenenfalls Atemschutzgerät (Isoliergerät) (z.b. EN 137 oder EN 138) Handschuhe und Schutzkleidung Schutzhandschuhe aus Nitril (EN 374) Augenschutz Schutzbrille mit dichtschließenden Seitenschildern (EN 166) Konzentrationsgrenzwerte am Arbeitsplatz Inhaltsstoffe Konzentrationsgrenzwerte Bemerkung Butan Naphtha (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte schwere Naphta (Erdöl), mit Wasserstoff behandelte leichte Propan Isobutan (enthält <= 0.1% Butadien) 1000 ppm 2400 mg/m³ 200 ppm 1000 mg/m³ 170 ppm 600 mg/m³ 1000 ppm 1800 mg/m³ 1000 ppm 2400 mg/m³ (TRGS 900)(EH40/2002 Occupational Exposure Limits 2002) Kontrollverfahren Die Einhaltung der angegebenen Konzentrationsgrenzwerte am Arbeitsplatz lässt sich anhand von entsprechenden Hygienemessungen überprüfen. 2

9. Physikalische und chemische Eigenschaften Form: Aerosol Farbe: gelb Geruch: charakterischtisch rel. Dichte 20 C: 0,60 g/ml Flammpunkt: ca. 80 C Zündtemperatur: 260 C Druck 20 C: 4,0 bar Explosionsgrenzen: 1,4 32 %v/v Wasserlöslichkeit: unlöslich 10. Stabilität und Reaktivität Zu vermeidende Bedingungen: Drucksteigerung führt zu Berstgefahr. Erhitzung, offene Flammen, Zündquellen. Zu vermeidende Stoffe: Kontakt mit starken Oxidationsmitteln vermeiden. 11. Toxikologische Angaben Akut Einatmen Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. Verschlucken Sprühnebel im Mund kann zu Reizungen der Schleimhäute in Mund und Rachen führen. Hautkontakt Kann leichte Reizungen verursachen. Augenkontakt Kann das Auge reizen. Sensibilisierungsgefahr Langzeitwirkung Krebs Kann Schäden an Fortpflanzungsorganen verursachen Kann Schäden am Zentralnervensystem verursachen Längeres oder wiederholtes Einatmen von Dämpfen kann Schäden auf das Zentralnervensystem verursachen. Kann genetische Schäden verursachen Kann bleibende Schäden verursachen 3

12. Umweltbezogene Angaben Nicht in die Kanalisation/Grundwasser oder Oberflächenwasser gelangen lassen. Ökotoxizität Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Mobilität Haltbarkeit und Abbaubarkeit Gemäß Rezeptur kein AOX enthalten. Bioakkumulationspotenzial 13. Hinweise zur Entsorgung Abfallschlüsselnummer: 16 05 04 gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen) Empfehlung: Örtlich behördliche Vorschriften beachten. Entsorgung verunreinigte Verpackungen: 15 01 02 Verpackungen aus Kunststoff 15 01 01 Verpackungen aus Papier und Pappe 14. Angaben zum Transport Transport muß nach nationalen und/oder internationalen Regeln für Transport von Gefahrgut auf der Straße, der Bahn zur See und der Luft nach ADR, RID, IMDG und IATA stattfinden. IATA: UN 1950 ; AEROSOLS; FLAMMABLE ; 2.1 ; ADR: UN 1950 ; AEROSOLS, FLAMMABLE ; 2.1 ; ; IMDG: UN 1950 ; AEROSOLS, FLAMMABLE ; 2.1 ; Klassifizierungscode: 5F Kennzeichnung ADR: 2.1* Gefahrennummer: Flammpunkt: 80 C Kennzeichnung IMDG: 2.1 IMDG EmS.: FD,SU Transport gemäß ADR 1.1.3.6:Faktor: 3. Maximale Gesamtmenge pro Transporteinheit: 333 l/kg. * Gekennzeichnet: "UN 1950 AEROSOL" Sondervorschriften: Sondervorschriften: 190, 625 MP: Marine Pollutant: No Begrenzte Mengen: LQ2 4

15. Rechtsvorschriften Gefahrenkennzeichnung: RSätze Hochentzündlich. (R12) Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. (R52/53) Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. (R66) Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (R67 ) SSätze Von Zündquellen fernhalten Nicht rauchen. (S16) Aerosol nicht einatmen (S23A) Berührung mit der Haut vermeiden. (S24) Nicht in die Kanalisation gelangen lassen (S29/56) dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. (S51) Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. (S51) Andere Kennzeichnungen Behälter steht unter Druck. Vor Sonnenbestrahlung und Temperaturen über 50 C schützen. Auch nach Gebrauch nicht gewaltsam öffnen oder verbrennen. Nicht gegen Flamme oder auf glühenden Gegenstand sprühen. Von Zündquellen fernhalten Nicht rauchen. Außer Reichweite von Kindern aufbewahren. Stoffsicherheitsbeurteilung Nationale Vorschriften Wassergefährdungsklasse 1 5

16. Sonstige Angaben Verwendete Quellen Dieses Sicherheitsdatenblatt wurde auf Grundlage der derzeit geltenden EURechtsprechung zusammengestellt. Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, Anhang II DFG: Deutsch Forschungsgemeinschaft (Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe) AGW: Arbeitsplatzgrenzwert BGW: Biologischer Grenzwert : keine Daten vorhanden Sonstige Informationen VOCCH: 0,217 kg/400 ml VOC 1999/13/EG: 96,7 % w/w Dieses Sicherheitsdatenblatt stützt sich auf die Informationen des Lieferanten über das Produkt (z.b. Sicherheitsdatenblätter u.ä.). Das Produkt ist nach GefStoff/EGRichtlinien eingestuft und gekennzeichnet. Vollständiger Text der RSätze aus Abschnitt 3. R10 Entzündlich. R11 Leichtentzündlich. R12 Hochentzündlich. R38 Reizt die Haut. R51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. R65 Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. R66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. R67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. An folgenden Abschnitten wurden Änderungen vorgenommen 1,4,5,6,7,8,11,12,15,16 (Erstellt in Toxido ) D 6