Informationen zur Einführung der Getrennten Abwassergebühr
Seite 2 Wichtig! Es wird keine zusätzliche Gebühr erhoben. Die Kosten werden lediglich anders (gerechter) verteilt (Verursacherprinzip). Tendenzielle Entwicklung der Kosten: Einfamilienhaus Kosten erfahrungsgemäß in etwa gleich Mehrfamilienhaus Kosten können niedriger sein Gewerbebetrieb Anpassung des Flächenzuschlags Anreiz zur verstärkten Nutzung von Regenwasser und zur Entsiegelung von befestigten Flächen. Wirtschaftlichkeit bei Umbauarbeiten beachten!
Seite 3 Schmutzwasserableitung (aus Frischwasser wird Schmutzwasser) Wasserzähler [ /m³] Niederschlagswasserableitung Kleine Rohrdurchmesser Große Rohrdurchmesser und Sonderbauwerke Kanalnetz Kläranlage Kanalnetz Grafik Kläranlage: Mit freundlicher Genehmigung der Herborner Pumpenfabrik J.H. Hoffmann GmbH & Co. KG
Seite 4 Schmutzwasserableitung (aus Frischwasser wird Schmutzwasser) Wasserzähler [ /m³] Niederschlagswasserableitung Anschlussfläche [ /m²] Kosten Kleine Rohrdurchmesser Kosten Große Rohrdurchmesser und Sonderbauwerke Kanalnetz Kosten Kläranlage Kosten Kanalnetz Grafik Kläranlage: Mit freundlicher Genehmigung der Herborner Pumpenfabrik J.H. Hoffmann GmbH & Co. KG
Seite 5 Rechtliche Situation in Hessen Umsetzung in Rüsselsheim: Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat am 2. September 2009 entschieden, dass die Veranlagung der Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung über einen einheitlichen Frischwassermaßstab (Einheitsgebühr) i.d.r. unzulässig ist (AZ: 5A 619/08). Das Urteil ist rechtskräftig. Die derzeitige Gebührenerhebung ist nicht mehr rechtssicher. Beschluss der zur Einführung der Getrennten Abwassergebühr zum 1. Janaur 2016.
Seite 6 Getrennte Abwasserabrechnung ab 2016 für alle Schmutzwasserableitung (aus Frischwasser wird Schmutzwasser) Wasserzähler [ /m³] Niederschlagswasserableitung Anschlussfläche [ /m²] Kosten Kleine Rohrdurchmesser Kosten Große Rohrdurchmesser und Sonderbauwerke Kanalnetz Kosten Kläranlage Kosten Kanalnetz Grafik Kläranlage: Mit freundlicher Genehmigung der Herborner Pumpenfabrik J.H. Hoffmann GmbH & Co. KG
Seite 7 Befliegung im März 2013
Seite 8 Die Flächenerfassung mit Hilfe von Luftbildern Luftbild Gesamtteilflächenbild im GIS* Grundstücksteilflächenbild *) Geografisches Informationssystem
Seite 9 Erfassungsunterlagen Sie erhalten folgende Unterlagen: Anschreiben Erfassungsbogen mit Aufstellung der ersichtlich befestigten Flächen und Darstellung dieser Flächen in einem Lageplan des Grundstücks Merkblatt zum Ausfüllen des Bogens Faltblatt mit Informationen zur Einführung der Getrennten Abwassergebühr Freiumschlag für die Rücksendung des Erfassungsbogens Wichtig! Sofern bei einem Grundstück mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, erhält lediglich ein Eigentümer stellvertretend diese Unterlagen und ist verpflichtet, die Entwässerungssituation für das gesamte Grundstück mitzuteilen (und nicht nur für den ihn betreffenden Eigentumsanteil). Bitte stimmen Sie Ihre Angaben mit den anderen Miteigentümern ab.
Seite 10 Ihre Mithilfe Aus dem Luftbild können nicht alle Sachverhalte einer Grundstücksentwässerung abgeleitet werden, deshalb sind wir auf Ihre Hilfe angewiesen. Wir bitten Sie, im Rahmen des bevorstehenden Bürgerbeteiligungsverfahrens, in Ihrem Erfassungsbogen die Angaben aus der Luftbildauswertung zu kontrollieren und ggf. zu korrigieren und diesen unterschrieben an die zurückzusenden. Bitte machen Sie Gebrauch vom Angebot der und kommen Sie zur Bürgerberatung in die Beratungsstelle (Sanierungsbüro in der Löwenpassage, gegenüber dem Eis-Café). Dort hilft man Ihnen gerne beim Ausfüllen Ihres Erfassungsbogens. Außerdem können hier auch ggf. erforderliche ergänzende Flächenberechnungen durchgeführt werden.
Seite 11 Erläuterungen zu den Versiegelungsfaktoren Nicht alle versiegelten Flächen oder Dachflächen sind vollständig wasserundurchlässig. Um diesem Sachverhalt Rechnung zu tragen, wurden sogenannte Versiegelungsfaktoren eingeführt. Diese reduzieren die tatsächlich angeschlossene Fläche um den Grad ihrer Rückhalte- bzw. Versickerungsfähigkeit: 2 Versiegelungsfaktoren für Dachflächen 2 Versiegelungsfaktoren für Hof- und Straßen- und Wegeflächen Unbefestigte Flächen, wie Rasen, Gartenland, Beete usw., werden nicht angesetzt (Versiegelungsfaktor = 0).
Seite 12 Übersicht zu den Versiegelungsfaktoren: Dach- und vollversiegelte befestigte Grundstücksflächen Faktor 1,0 Dachflächen: z. B. Flachdach, geneigtes Dach, Kiesdach Grundstücksflächen: z. B. Betonflächen, Asphaltflächen, Verbundsteinpflaster, Pflaster mit Fugenverguss, sonstige wasserundurchlässige Flächen
Seite 13 Übersicht zu den Versiegelungsfaktoren: Teilversiegelte, ökologisch versiegelte und befestigte Dach- und Grundstücksflächen Faktor 0,5 Dachflächen: Gründach Grundstücksflächen: z. B. Splitt- und Rasenfugenpflaster, Ökopflaster, Porenpflaster/Drainsteine, Rasengittersteine
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Seite 16 Reduzierung der Veranlagungsfläche durch Zisternen Für Zisternen wird ein Nachlass auf die Gebühr gewährt, über dessen Art und Höhe derzeit noch befunden wird. Wichtig! Mindestspeichervolumen 1 m³ (1.000 Liter) Ortsfest eingebaut und ganzjährig betrieben Regentonnen werden nur saisonal betrieben, sind nicht ortsfest und gelten somit nicht als Zisternen! Nutzungsart angeben. Der Flächenabzug erfolgt bei der Auswertung der Erfassungsbögen durch die und nicht durch den/die Eigentümer/in.
Seite 17 Dachüberstand beachten! Dach Projizierte Dachfläche Gebäudegrundfläche Dachüberstand Dachüberstand Wichtig Wenn Sie zur Prüfung der Dachflächen Ihre Baupläne benutzen, beachten Sie bitte, dass dort im Grundriss die Gebäudegrundflächen dargestellt sind. Maßgebend für den Regenwasserabfluss ist jedoch die auf die Ebene projizierte Dachfläche, die von der Gebäudegrundfläche erheblich abweichen kann (Dachüberstand!). Und bitte nicht selbst auf dem Dach messen! Bei Klärungsbedarf kommen Sie bitte in die Bürgerberatung. Wir helfen Ihnen gerne.
Seite 18 Bitte beachten: Indirektentwässerung Entwässerung von Hofflächen und/oder Garagenzufahrten Das nachstehende Foto zeigt beispielhaft zwei Hofeinfahrten am Übergang zum öffentlichen Straßenraum: Der Hof bzw. die Zufahrt des Grundstücks 1 entwässert in eine private Entwässerungsrinne (Regenwassersammelrinne), die über die Grundstücksentwässerung am öffentlichen Kanal angeschlossen ist. Für diese Hoffläche bzw. Zufahrt muss demnach Regenwassergebühr entrichtet werden. Das Gleiche gilt auch, wenn die Hoffläche bzw. die Zufahrt ohne Entwässerungsrinne über den Gehweg zur öffentlichen Straße entwässert (vgl. Grundstück 2). Das so abfließende Niederschlagswasser gelangt schließlich über einen öffentlichen Sinkkasten ebenfalls in die Kanalisation. Hierbei handelt es sich um eine sogenannte Indirektentwässerung über öffentliche Flächen. Deshalb ist auch diese Fläche (Hof bzw. Zufahrt von Grundstück 2) in der Summe der angeschlossenen privaten Entwässerungsflächen von Grundstück 2 zu berücksichtigen.
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