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S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T. Permabond 145S

Transkript:

PATIKA SHOE-EZE Seite 1 Überarbeitet am: 02.05.2011 Revisionsnummer: 1 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Produktbezeichnung: Verwendung des Produkts: Firmenname: PATIKA SHOE-EZE Schuhdehnungsmittel. ABACUS CHEMIEGESELLSCHAFT MBH Olefant 8b D- 51427 Bergisch Gladbach Deutschland Tel: 02204-20 16-0 Fax: 02204-20 16-16 Notfalltelefon: +49-(0)551-19240 Giftnotrufzentrale Göttingen Email: info@abacus-chemie.de 2. MÖGLICHE GEFAHREN Hauptgefahren: Entzündlich. Reizt die Augen. Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. 3. ZUSAMMENSETZUNG / ANGABEN ZU BESTANDTEILEN Gefährliche Bestandteile: PROPAN-2-OL 10-30% EINECS: 200-661-7 CAS: 67-63-0 [F] R11; [Xi] R36; [-] R67 ZONYL FSH <1% [N] R51/53 Enthält: < 5 % nichtionische Tenside, Benzisothiazolinone, Methylisothiazolinone, Parfum. 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN (SYMPTOME) Hautkontakt: Augenkontakt: Verschlucken: Einatmen: Mögliche Reizung und Rötung im Kontaktbereich. Mögliche Schmerzen und Rötung können auftreten. Reizung und Schmerzen können auftreten. Heftige Schmerzen können auftreten. Kann übermäßigen Tränenfluß bewirken. Sehvermögen kann getrübt werden. Kann dauerhafte Schäden verursachen. Mögliche Wundheit und Rötung von Mund und Rachen. Brechreiz und Magenschmerzen können auftreten. Möglicher Hustenreiz mit Brustbeklemmung. 4. ERSTE-HILFE-MASSNAHMEN (MASSNAHMEN) Hautkontakt: Augenkontakt: Verschlucken: Sofort sämtliche verschmutzte Kleidung und Schuhe ausziehen, soweit nicht mit der Haut verklebt. Sofort mit viel Wasser und Seife abwaschen. Auge 15 Minuten unter fließendem Wasser ausspülen. Arzt aufsuchen. Mund mit Wasser ausspülen. Kein Erbrechen einleiten. Bei Bewußtsein sofort einen halben Liter Wasser trinken lassen. Bei Bewußtlosigkeit, Atmung überprüfen und, falls notwendig, künstliche Beatmung einleiten. Bei Bewußtlosigkeit und normaler Atmung, in stabile Seitenlage bringen. Arzt aufsuchen.

PATIKA SHOE-EZE Seite 2 Einatmen: Die betroffene Person nur aus dem Gefahrenbereich entfernen, wenn die eigene Sicherheit gewährleistet ist. Nach Einatmen der Dämpfe im Unglücksfall an die frische Luft gehen. Bei Bewußtlosigkeit und normaler Atmung in stabile Seitenlage bringen. Bei Bewußtlosigkeit, Atmung überprüfen und, falls notwendig, künstliche Beatmung einleiten. Bei Beschwerden Arzt aufsuchen. 5. MASSNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG Löschmittel: Expositionsrisiko: Besondere Schutzausrüstung: Alkoholbeständiger Schaum. Kohlendioxid. Löschmaßnahmen auf Umgebungsbrand abstimmen. Behälter mit Sprühwasser kühlen. Setzt bei Verbrennung giftige Gase / Rauche frei. Umluftunabhängige Atemschutzgeräte benutzen. Zur Verhütung von Augen- oder Hautkontakt Schutzkleidung tragen. 6. MASSNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTER FREISETZUNG Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: Umweltschutzmaßnahmen: Reinigungsmethoden: Maßnahmen nur mit geeigneter Schutzkleidung ergreifen - siehe Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblatts. Alle Zündquellen entfernen. Kontaminierten Bereich mit Beschilderung abgrenzen und Zutritt von Unbefugten verhindern. Im Außenbereich Windrichtung beachten. Im Außenbereich Personen mit dem Rücken gegen den Wind und entfernt von der Gefahrenstelle halten. Um Auslaufen zu verhindern, leckende Behälter so stellen, daß das Leck oben ist. Verschüttungen eindämmen. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer ableiten. Mit trockener Erde oder mit Sand aufnehmen. Bei der Reinigung ist Kontakt mit unverträglichen Stoffen zu vermeiden - siehe Absatz 10 des Sicherheitsdatenblatts. Für ordnungsgemäße Entsorgung, siehe Abschnitt 13 des Sicherheitsdatenblatts. 7. HANDHABUNG UND LAGERUNG Hinweise zum sicheren Umgang: Lagerung: Geeignete Verpackung: Ausreichende Belüftung sicherstellen. Nebelbildung und -verbreitung in der Luft vermeiden. Direkten Kontakt mit der Substanz vermeiden. Die beim Umgang mit Chemikalien üblichen Vorsichtsmassnahmen sind zu beachten. Kühl und gut belüftet lagern. Von Zündquellen fernhalten. Behälter dicht geschlossen halten. Von direktem Sonnenlicht fernhalten. Nur in Originalverpackung aufbewahren. 8. BEGRENZUNG UND ÜBERWACHUNG DER EXPOSITION/PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG Gefährliche Bestandteile: PROPAN-2-OL AGW (8 St. Exposition): 999 mg/m3 Spitzenbegrenzung: 1250 mg/m3 Technische Maßnahmen: Für ausreichende Belüftung sorgen. Alle verfahrenstechnischen Maßnahmen nach Abschnitt 7 des Sicherheitsdatenblatts sicherstellen. Atemschutz: Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. Umluftunabhängige Atemschutzgeräte müssen für Notfälle verfügbar sein.

PATIKA SHOE-EZE Seite 3 Handschutz: Augenschutz: Hautschutz: Schutzhandschuhe. Handschuhe (lösemittelbeständig). Dicht schließende Schutzbrille. Augendusche vorsehen. Schutzkleidung. Lösemittelbeständige Schutzkleidung. 9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN Form: Flüssigkeit Farbe: Farblos Geruch: Charakteristischer Geruch Verdunstungszahl: Vernachlässigbar Löslichkeit in Wasser: Beliebig mischbar Viskosität: Nicht viskos Flammpunkt C: > 21,5 Relative Dichte: 0,960 g/ml VOC g/l: 26 10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT Stabilität: Zu vermeidende Bedingungen: Zu vermeidende Stoffe: Gefährliche Zersetzungsprod: Stabil unter Normalbedingungen. Hitze. Heiße Flächen. Flammen. Starke Oxidationsmittel. Starke Reduktionsmittel. Starke Säuren. Starke Basen. Setzt bei Verbrennung giftige Gase / Rauche frei. 11. TOXIKOLOGISCHE ANGABEN Gefährliche Bestandteile: Aufnahmewege: PROPAN-2-OL IVN RAT LD50 1088 mg/kg ORL MUS LD50 3600 mg/kg ORL RAT LD50 5045 mg/kg SCU MUS LDLO 6 gm/kg Für Aufnahmewege und entsprechende Symptome, siehe Abschnitt 4 des Sicherheitsdatenblatts. 12. UMWELTBEZOGENE ANGABEN Mobilität: Persistenz und Abbaubarkeit: Bioakkumulationspotenzial: Andere schädliche Wirkungen: Wird leicht im Erdboden absorbiert. Biologisch abbaubar. Kein Bioakkumulationspotential. Geringe Ökotoxizität. 13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG Beseitigungsverfahren: Entsprechend den örtlichen Vorschriften entsorgen. Nach der Neutralisation können Produktreste in das Abwasser geführt werden. Kann in die Kanalisation geleitet werden. Die behördlichen Vorschriften sind jedoch zu beachten.

PATIKA SHOE-EZE Seite 4 Verpackungsentsorgung: Anmerkung: Kontaminierte Verpackungen sind optimal zu entleeren, sie können dann nach entsprechender Reinigung einer Wiederverwendung zugeführt werden. Verpackungsentsorgung über DSD (Duales System Deutschland) Der Anwender wird darauf hingewiesen, daß zusätzliche ergänzende örtliche oder nationale Vorschriften für die Entsorgung bestehen können. 14. ANGABEN ZUM TRANSPORT ADR / RID UN Nr: 1993 ADR-Klasse: 3 Verpackungsgruppe: III Klassifizierungscode: F1 Korr. Bezeichn. des Gutes: ENTZÜNDBARER FLÜSSIGER STOFF; N.A.G. Gefahrzettel: 3 Kemler-Zahl: 30 IMDG / IMO UN Nr: 1993 Klasse: 3 Verpackungsgruppe: III EmS-Nr. F-E,S-E* Gefahrzettel: 3 IATA / ICAO UN Nr: 1993 Klasse: 3 Verpackungsgruppe: III Verpackungsanweisung: 309(P&CA); 310(CAO) Korr. Bezeichn. des Gutes: FLAMMABLE LIQUID, N.O.S. Gefahrzettel: 3 15. RECHTSVORSCHRIFTEN Gefahrensymbole: Reizend. R-Sätze: S-Sätze: R10: Entzündlich. R36: Reizt die Augen. R67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. S2: Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. S23: Aerosol / Dampf nicht einatmen.

PATIKA SHOE-EZE Seite 5 S25: Berührung mit den Augen vermeiden. S26: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. S46: Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. S51: Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. P-Sätze: Enthält Triisobutylphosphat. Kann allergische Reaktionen hervorrufen. Gefähr. Bestandteile (Etikett): WGK: Anmerkung: PROPAN-2-OL 1 Selbsteinstufung Die obige Information bezüglich der behördlichen Vorschriften bezieht sich nur auf die Grundregeln für die im Sicherheitsdatenblatt beschriebenen Produkte. Der Anwender wird darauf hingewiesen, daß zusätzliche ergänzende Vorschriften bestehen können. Sämtliche anwendbaren nationalen, internationalen und örtlichen Vorschriften und Bestimmungen beachten. 16. SONSTIGE ANGABEN R-Sätze aus Abschnitt 3: Haftungsauschlußklausel: R11: Leichtentzündlich. R36: Reizt die Augen. R67: Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. R51/53: Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkungen haben. Die Angaben stellen keine Zusicherung von Eigenschaften des beschriebenen Produktes dar. Die obige Information ist nach unserem besten Wissen korrekt; es wird jedoch nicht behauptet, daß diese vollständig ist, und sie darf daher nur als Richtlinie betrachtet werden. Die Firma kann nicht für irgendwelche Schäden, die durch den Umgang oder Kontakt mit dem obigen Produkt entstanden sind, verantwortlich gemacht werden. [letzte Seite]