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Transkript:

Nr. 1267 Mittwoch, 25. Mai 2016 GEMEINSAM NACH DEN STERNEN GREIFEN Hallo, wir sind die 3C des GRg3 Kundmanngasse und haben uns mit dem Thema EU befasst. In dieser Ausgabe stehen informative und interessante Fakten über die Wichtigkeit der Zusammenarbeit der EU-Mitgliedsländer, verschiedene Funktionen der Institutionen der EU, Informationen über die Währung, die Geschichte der EU und den Beitritt Österreichs zur EU. Viel Spaß beim Lesen! Wir hoffen, Sie können neue Erfahrungen durch unsere Zeitung sammeln. Jan (13)

GESCHICHTE DER EU Christoph (12), Fanny (13), Kerstin (12), Sofia (13) und Hemma (13) 1950 1951 Der ehemalige französische Außenminister Robert Schuman hält eine bedeutende Rede, die ganz Europa veränderte. Es geht darum, eine Europäische Gemeinschaft zu gründen. Schumans Motto war: Wer zusammen arbeitet, kann keinen Krieg führen. Die EGKS (Europäische Gemeinschaft für Kohle & Stahl) wird gegründet. Die Gründungsländer Niederlande, Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, und Luxemburg beschließen zusammenzuarbeiten. 1957 Kohle und Stahl sind nicht die einzigen wichtigen Dinge. Daher werden zusätzlich die EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) und die EAG (Europäische Atomgemeinschaft) gegründet. Das Europäische Parlament wird in Straßburg gegründet 1958 EGKS, EWG & EAG heißen jetzt zusammen Europäische Gemeinschaft (EG). 1965 Österreich tritt der EU bei. 1995 1999 1992 Der Euro wird als gemeinsame Währung eingeführt. Ab 2002 gibt es den Euro als echtes Geld. Die EU (Europäische Union) wird gegründet und die Zusammenarbeit der EG-Staaten verbessert. 1973-2013 1989 Der Fall des Eisernen Vorhangs. Diktatoren in Osteuropa treten ab. Mehr Demokratien bilden sich. In der EG werden die Zölle zwischen den Mitgliedstaaten abgeschafft 1979 1968 Das Europäische Parlament wird zum ersten Mal von den Bürger- Innen gewählt. Es treten weitere Länder wie z.b. Irland, Dänemark, England, usw. bei. Seit 1950 veränderte sich die EU immer wieder stark. Mittlerweile hat die EU 28 Mitgliedsstaaten. Vielleicht kommen noch weitere Länder zur EU dazu, damit Probleme die alle betreffen, gemeinsam besser gelöst werden können. 2

WER MACHT WAS IN DER EU? Melanie (13), Ayleen (13), Maria (12), Jan (13) und Alejandro (13) In der Europäischen Union haben sich viele Länder Europas zusammengeschlossen, weil sie Frieden sichern und gut zusammenarbeiten möchten. Deswegen haben wir uns mit verschiedenen Institutionen beschäftigt und wollen sie euch näherbringen. EU-Kommission Die EU-Kommission hat 28 Mitglieder (eines von jedem Mitgliedsland). Sie bestimmen was für die EU als Ganzes wichtig ist (im Gegensatz zum Rat der EU, der die Positionen der einzelnen Länder vertritt). Es gibt verschiedene Abteilungen, z.b.: Verkehr oder Landwirtschaft. Sie achtet darauf, dass jedes EU-Mitglied sich an die Regeln hält. Rat der EU Der Rat der EU spricht bei wichtigen Entscheidungen für sein eigenes Land. Von den Ländern werden verschiedene Minister/innen geschickt, die sich für bestimmte Themen in ihrem Bereich einsetzen. Im Rat der EU gibt es einen Vorsitz, der jedes halbe Jahr wechselt. EU-Parlament Die Abgeordneten werden von den BürgerInnen gewählt. Das EU-Parlament hat 751 Mitglieder. Alle fünf Jahre werden die Personen gewählt. Damit es in der EU ein neues Gesetz geben kann, müssen sich sowohl der Rat, als auch das EU-Parlament einig sein. Falls die erste Entscheidung nicht eindeutig ist, gibt es noch weitere Abstimmungen. Erst wenn es nach mehreren Versuchen nicht klappt, wird der Gesetzesvorschlag verworfen. EU-Gerichtshof Der EU-Gerichtshof kümmert sich darum, was passiert, wenn sich die Menschen nicht an die Gesetze halten. Wenn ein Gesetz gebrochen wird, kann der Gerichtshof sich länderübergreifend darum kümmern (allerdings nur in EU-Mitgliedsstaaten). 3

UNSERE WÄHRUNG - DER EURO Linda (13), Jolanda (13), Julian (13), Filip (13) und Sebastian (13) Wir haben uns speziell mit dem Thema WÄH- RUNG auseinandergesetzt. Natürlich umfasst die EU mehrere Themenbereiche. Wir haben uns für das Thema Euro entschieden, weil Geld viel mit unserem Alltag zu tun hat. Der Schilling ist der Vorgänger des Euros in Österreich. Wenn man in ein Land der Währungsunion reist, muss man kein Geld wechseln und kann mit dem Euro zahlen. Bestellungen über das Internet sind leichter und günstiger. Die Staaten der EU schufen eine gemeinsame Währung (Euro), um den Handel in der EU zu erleichtern, die Wirtschaft zu stärken und zu stabilisieren. Die EU-Länder schlossen sich zusammen und nutzen dieselbe Währung, um mit den großen Wirtschaftsmächten wie z.b. Russland, China und USA,... mithalten zu können. Als Bargeld wurde der Euro 2002 eingeführt. Schon 1999 konnte mit dem Euro in der Wirtschaft gerechnet und mit ihm bezahlt werden. Auf dieser Karte haben wir jene Länder markiert, die Mitgliedstaaten der EU sind. Nicht alle davon haben den Euro als Währung. Der Euro ist eine gemeinsame Währung von 19 Staaten, die Teil der EU sind. Er ist eine der wichtigsten Währungen auf der Welt. Wenn verschiedene Länder unterschiedliche Währungen haben und man Geld umtauschen möchte, entstehen Kosten. Durch den Euro als gemeinsame Währung wird Geld gespart. 4

ÖSTERREICHS WEG IN DIE EU Kathi (12), Ting (13), Andji (14), Lisa (13) und Simon (13) In unserem Artikel könnt ihr euch über den Beitritt von Österreich in die Europäische Union informieren. Der Beitritt Österreichs in die Europäische Gemeinschaft war lange Zeit nicht so leicht möglich, da die UdSSR (Sowjetunion) die Annäherung an die EG (Europäische Gemeinschaft), als eine Verletzung der Verpflichtung zur immerwährenden Neutralität sah. In den 1970er Jahren änderte sich die Meinung und Österreich unterzeichnete das Assoziierungsabkommen mit der EWG (Europäische Wirtschaftsgemeinschaft). Österreich stellte den Antrag auf Mitgliedschaft im Juli 1989, zwei Jahre darauf folgte die positive Stellungnahme der Kommission der EG. Die entscheidenden Verhandlungen begannen im Februar 1993 und sie wurden offiziell im März 1994 abgeschlossen. Im April 1984 veröffentlichte die Kommission den ausverhandelten Beitrittsvertrag. Im Juni 1994 fand die Volksabstimmung in Österreich statt. 82,3 % der Wahlberechtigten stimmten insgesamt ab und davon waren 66,6 % für Ja. Somit waren zwei Drittel des Volkes für den Beitritt Österreichs zur EU. 1992 wurde die EG in EU umbenannt und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten wurde noch enger. Im November 1994 stimmte der Nationalrat mit 141 Stimmen für den EU-Beitritt. Schlussendlich trat Österreich am 1. Jänner 1995 der EU bei. Die Volksabstimmung in Österreich war die erste von insgesamt vier Referenden im Jahr 1994. Die anderen drei Volksabstimmungen fanden in Norwegen, Schweden und Finnland statt. Wobei die Bevölkerung in Norwegen gegen den EU-Beitritt ihres Landes stimmte. Schweden und Finnland traten 1995 gemeinsam mit Österreich der EU bei. Quellennachweis: https://commons.wikimedia.org/wiki/ File:EU-Referendum_in_%C3%96sterreich_1994_(2).svg Der amtliche Stimmzettel zur Volksabstimmung Wahlergebnisse bei der Volksabstimmung für den EU- Beitritt (1994) 5

GRUNDRECHTE IN DER EU Sura (13), Niklas (13), Denny (12), Susanna (13) und Elisabeth (13) In diesem Artikel schreiben wir über zwei EU-Mitgliedstaaten, nämlich Deutschland und Griechenland. Und wir erklären, was die Charta der Grundrechte der EU ist. Deutschland Deutschland ist einer von 28 EU-Mitgliedstaaten. Außerdem ist es eines der sechs Gründungsmitglieder der europäischen Staatengemeinschaft. 96 EU-Abgeordnete aus Deutschland sind im EU-Parlament vertreten. Deutschland ist bevölkerungsmäßig eines der größten Länder der EU mit ca. 80,8 Mio EinwohnerInnen. Griechenland Im Gegensatz dazu ist Griechenland erst 1981 der EU beigetreten. Da Griechenland wesentlich kleiner als Deutschland ist bzw. weniger EinwohnerInnen hat, sind nur 21 EU-Abgeordnete aus Griechenland im EU-Parlament vertreten. Alle EU-BürgerInnen haben die gleichen Grundrechte! In der Charta der Grundrechte der EU, einer Urkunde, sind alle in der EU geltenden Grundrechte, welche sich an den Menschenrechten orientieren, zusammengefasst. Die Grundrechte sind in sechs Teile gegliedert: Würde, Freiheit, Gleichheit, Solidarität, Bürgerrechte und justizielle Rechte. Beispiele dafür sind, dass jeder Mensch ein Recht auf Schutz und Leben hat. Diese Charta schützt und verdeutlicht die Rechte eines Bürgers/einer Bürgerin. Vor der Unterzeichnung der Charta gab es viele einzelne Dokumente über die Rechte der europäischen BürgerInnen, welche unterschiedlich waren. Ziel der Charta ist das friedliche Zusammenleben der Völker, und dass in allen EU-Staaten diese Grundrechte anerkannt werden. Vor 18 Jahren wurde diese Charta zum ersten Mal präsentiert. Jedes EU-Mitgliedsland ist unterschiedlich (Sprache, Größe, Interessen), aber alle haben auch vieles gemeinsam (z.b. den Wunsch nach Frieden und nach Zusammenarbeit). Das Motto der EU ist: In Vielfalt geeint. Gerade in schwierigen Zeiten von Finanzund Flüchtlingskrisen ist es umso wichtiger, dass die Länder zusammenarbeiten und sich gegenseitig helfen, um die Herausforderungen gemeinsam zu bewältigen. 6

Mitmachen Mitbestimmen Mitgestalten! IMPRESSUM Eigentümer, Herausgeber, Verleger, Hersteller: Parlamentsdirektion Grundlegende Blattrichtung: Erziehung zum Demokratiebewusstsein. Europawerkstatt 3C, GRg Kundmanngasse, Kundmanngasse 20-22, 1030 Wien 7

Mitmachen Mitbestimmen Mitgestalten! 8